Kartellrechtliche Prüfung der 50+1-Regelung
der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 2018 läuft beim Bundeskartellamt (BKartA) ein Prüfverfahren zur sogenannten „50+1-Regel“ der Deutschen Fußball Liga (DFL) nach § 32c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Frage „ob die Anwendung der 50+1-Regel im Rahmen der jährlichen Lizenzierungsverfahren und das Antragsverfahren zur Erlangung einer Ausnahme von der 50+1-Regel gegen das Kartellrecht verstoßen“ (Jahresbericht des Bundeskartellamts 2019). Die Deutsche Fußball Liga machte bei der Erlassung der „50+1-Regel“ im Rahmen der Normierung von 50+1, § 8 der DFL-Satzung von ihrer Satzungsautonomie Gebrauch. Die Regelung behandelt vornehmlich die Stimmrechtsmehrheit von Vereinen nach einer Ausgliederung der Profispielerabteilung in eine eigenständige Kapitalgesellschaft. Nach Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamtes ist dieses Verfahren noch laufend und ein Abschluss nicht absehbar (https://www.kicker.de/kartellamtschef_ueber_50_1_verfahren_von_hoher_sensibilitaet_-783363/artikel). Die „50+1-Regel“ befindet sich seit Jahren im Zentrum einer mitunter sehr emotional geführten Debatte, welche auch zu verschiedenen juristischen Schlussfolgerungen geführt hat (u. a. Becher/Burbach, Bonner Rechtsjournal 2/2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Abschluss des Prüfverfahrens beim Bundeskartellamt bezüglich der „50+1-Regel“ zu rechnen?
Sind der Bundesregierung ähnliche Regelungen in anderen Selbstverwaltungsbereichen des Sports oder der Wirtschaft nach Vorbild der „50+1-Regel“ bekannt?
Welche kartellrechtlichen Vorschriften können nach Ansicht der Bundesregierung gegen die „50+1-Regel“ und die damit verbundenen Lizenzierungsrichtlinien sprechen, welche dafür?
Wie ist in diesem Kontext die Ausnahmeregelung bei der Lizenzvergabe insbesondere hinsichtlich eines Diskriminierungsverbotes zu bewerten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der „50+1-Regel“ mit europäischem Recht, insbesondere mit den Artikeln 101, 49 und 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)?
Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung ein Wegfall der „50+1-Regel“ auf den deutschen Fußball, insbesondere auf die Förderung des Breitensports?
Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung ein Wegfall der „50+1-Regel“ auf den deutschen Fußball, insbesondere dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit?
Wie bewertet die Bundesregierung hierbei die Komptabilität der „50+1-Regel“ zum Financial FairPlay (FFP) der UEFA (Union of European Football Associations)?
Was würde aus dieser Sicht ein Wegfall der Regelung bedeuten?
Hat die Bundesregierung eine Rechtsposition zu der Frage erarbeitet, ob ein Wegfall der „50+1-Regel“ zu mehr Chancengleichheit und Wettbewerb innerhalb der Deutschen Fußball Liga führen würde, und wenn ja, welche?
Welchen Stellenwert misst sie dabei alternativen Möglichkeiten der Selbstregulierung (beispielsweise Anforderungskataloge) bei?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Befürchtungen von Fanvertretungen (beispielsweise https://50plus1bleibt.de/), der Wegfall der „50+1-Regel“ würde sich negativ auf den Fußballstandort Deutschland auswirken, insbesondere im Hinblick auf die 2024 in Deutschland stattfindende Fußballeuropameisterschaft?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Geschehen in anderen europäischen Profifußballligen, in denen eine „50+1-Regel“ nicht existiert (etwa die englische Premier League) hinsichtlich der Inklusion verschiedener Gesellschaftsschichten, und wie fällt ein Vergleich mit der Deutschen Bundesliga aus?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Fußballvereine im Profibereich (1. Bundesliga bis hin zu den vier Regionalligen) bzw. ausgegliederte Lizenzspielabteilungen während der COVID-19-Pandemie staatliche Unterstützungsmittel erhalten, und wenn ja, in welchem Umfang?
Inwieweit wurden hierbei Anträge im Projekt „Corona-Hilfen Profisport“ gestellt?