BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sachstand Zivilschutzhubschrauber (ZSH)

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.05.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514321.03.2025

Sachstand Zivilschutzhubschrauber

der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Dr. Irene Mihalic, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Zivilschutzhubschrauber (ZSH) sind neben ihrer eigentlichen Zweckbestimmung im Bevölkerungsschutz tatsächlich im Alltag eine wichtige Säule der Luftrettung in Deutschland und damit ein essenzieller Teil einer bundesweit hochwertigen Notfallversorgung (vgl. https://www.bbk.bund.de/DE/Aufgaben-und-Ausstattung/Zivilschutz/Zivilschutzhubschrauber/zivilschutzhubschrauber_node.html). Ihr täglicher Einsatz in der Regelversorgung steht jedoch nach Auffassung der Fragestellenden im Spannungsfeld der komplexen gesetzlichen Einordnung zwischen Bund und Ländern und einer starken Divergenz zwischen tatsächlichen und theoretischen Einsatzfeldern. Auf Grundlage des § 13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder. Mit der Zuweisungsverfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, erstmals am 15. August 1972 und in der aktuellen Fassung vom 29. Februar 2008, wurden den Ländern hierfür ZSH zur Verfügung gestellt. Die ZSH stehen neben der primären Verwendung im Bevölkerungsschutz auch für Einsätze im Bereich Luftrettung an den Luftrettungszentren (LRZ) zur Verfügung. Aktuell befinden sich 18 ZSH an zwölf Standorten im Einsatz. Die Ausstattung der ZSH, die rechtliche Grundlage ihres Einsatzes sowie die Ausbildung der Besatzungen sind primär auf Einsätze im Zivilschutzfall ausgelegt. Zu den Aufgabengebieten zählen dabei Bevölkerungsschutzeinsätze wie beispielweise bei CBRN-Lagen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren). Tatsächlich kommen die ZSH allerdings seit Jahren nahezu ausschließlich im Bereich der regulären Luftrettung zum Einsatz. Die ZSH bilden damit einen entscheidenden Baustein im bundesweiten Luftrettungsnetz, das entscheidend zur Sicherstellung der Notfallversorgung der Bevölkerung außerhalb des Zivilschutz- und Katastrophenfalls beiträgt. Da die ZSH nahezu ausschließlich durch die Länder im Luftrettungsdienst verwendet werden, fehlt es nicht nur im Sinne einer gemeinsamen Verwendung im Bevölkerungsschutz, sondern auch im Alltag an einer Harmonisierung der Ausrüstung, Ausstattung, Ausbildung und klaren Regelungen zum Einsatz der ZSH zwischen den Ländern oder bei Staatsgrenzen überschreitenden Rettungseinsätzen. Diese Differenzen führen zu einer Verminderung der länderübergreifenden Einsatzfähigkeit der ZSH sowohl in der Flugrettung als auch im Zivilschutz. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/27531 liegt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für die ZSH vor. Eine Inkraftsetzung ist demnach für das zweite Quartal 2021 geplant.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller möchten anhand folgender Fragen an die Bundesregierung herausfinden, ob durch die aktuelle Situation der ZSH, also ihre Ausstattung, die rechtlichen Grundlagen ihres Einsatzes und die Ausbildung und Zusammensetzung ihrer Besatzungen, die Voraussetzungen für eine hochwertige Notfallversorgung per Luftrettung in der Bundesrepublik Deutschland zukünftig gegeben sind und welche Entwicklungen für die ZSH seitens der Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der andauernden COVID-19-Pandemie geplant sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Zahl und Art der Einsätze der ZSH im Bevölkerungsschutz in den Jahren 2010 bis 2020 vor (bitte nach ZSH-Standort aufschlüsseln)?

2

Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Zahl und Art der Einsätze der ZSH in der regulären Luftrettung in den Jahren 2010 bis 2020 vor (bitte nach ZSH-Standort aufschlüsseln)?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Einsatz der ZSH zur Bewältigung der andauernden COVID-19-Pandemie vor?

4

Wurden ZSH als Teil des sogenannten Kleeblattkonzepts von Bund und Ländern zur Verlegung von Patienten zum Einsatz genutzt, und wenn ja, wie oft (bitte nach Luftrettungszentren aufschlüsseln)?

5

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der andauernden COVID-19-Pandemie einen geänderten Regelungs- bzw. Anpassungsbedarf für den zukünftigen Einsatz respektive die Verwendung der ZSH?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Unterschieden in der Ausbildung und Qualifikation der medizinischen und der flugbetrieblichen Besatzungsmitglieder der ZSH zwischen den Luftrettungszentren vor, und wenn ja, welche?

7

Wie, und in welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung die spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von ZSH-Besatzungen zu „Luftrettungseinsätzen außerhalb des Bevölkerungsschutzes“ beispielsweise an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) durch den Bund sichergestellt?

8

Wie, und in welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung die spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von ZSH-Besatzungen zu „Luftrettungseinsätzen im Bevölkerungsschutz“ beispielsweise an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz durch den Bund sichergestellt?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Unterschieden in der technischen Ausstattung der ZSH zwischen den einzelnen Luftrettungszentren vor, und wenn ja, welche?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Unterschieden in der medizinischen Ausstattung der ZSH zwischen den einzelnen Luftrettungszentren vor, und wenn ja, welche?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Unterschieden in der Ausrüstung beispielsweise persönlicher Schutzausrüstung der Besatzung der ZSH zwischen einzelnen Luftrettungszentren vor, und wenn ja, welche?

12

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Falle eines Einsatzes mehrerer ZSH bei einem Bevölkerungsschutzfall die Qualifikation, Ausrüstung, Ausstattung und Zusammensetzung der Besatzung dem Stand der Wissenschaft entspricht und ein Mindestmaß an Einheitlichkeit als Grundlage einer funktionierenden Zusammenarbeit sichergestellt ist?

13

Gibt es für die ZSH ein gemeinsames und einheitliches Qualitätsmanagement, das mindestens Flugbetrieb, Medizin und Technik umfasst, so wie es bei Luftrettungsorganisationen oder Luftrettungsbetreibern weltweit seit vielen Jahren üblich ist?

14

Welche Rolle sieht der Entwurf des Rahmenkonzepts (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/27531) für das BBK in Bezug auf die bundesweite Koordinierung der ZSH vor?

a) Inwiefern sieht der Entwurf des Rahmenkonzepts die Einsetzung einer ärztlichen Leitung der ZSH am BBK zur Sicherstellung einer gemeinsamen Koordination und Leitung der ZSH sowie zur Etablierung eines einheitlichen medizinischen Qualitätsmanagement analog anderer Luftrettungsorganisationen bzw. Luftrettungsbetreiber vor?

b) Inwiefern sieht der Entwurf des Rahmenkonzepts die Abordnung einer flugbetrieblichen Leitung der Bundespolizei in das BBK vor, um alle flugbetrieblichen Fragen in der gemeinsamen Koordination und Leitung der ZSH im BBK wahrzunehmen?

c) Inwiefern sieht der Entwurf des Rahmenkonzepts die Ertüchtigung des Gemeinsamen Melde- und Lagenzentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) beim BBK als „Bundesleitstelle“ für Einsätze mit mehreren ZSH und/oder länderübergreifenden Einsätzen im und unterhalb des Bevölkerungsschutzfalls vor?

15

Welche Anpassungen der technischen Ausstattung der ZSH zum Einsatz in der Luftrettung werden insbesondere vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie im Entwurf des Rahmenkonzepts festgelegt?

16

Welche rechtlichen Regelungen sieht der Entwurf des Rahmenkonzepts für den Zugriff des Bundes auf die ZSH über eine zentrale Koordinierungsstelle im BBK bei länderübergreifenden Lagen vor?

17

Sieht der Entwurf des Rahmenkonzepts nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Vereinheitlichung von Verfahrensabläufen bei Luftrettungseinsätzen zwischen allen ZSH (zum Beispiel im Sinne von Standard Operating Procedures (SOPs)) vor?

Wenn ja, welche Verfahren werden standardisiert bzw. SOPs zu welchen Verfahren erstellt?

18

Inwiefern sieht der Entwurf des Rahmenkonzepts auch eine Umstellung der Einsatzbereitschaft der ZSH vom reinen Tagflugbetrieb auf eine 24/7-Einsatzbereitschaft vor?

Falls nicht, warum hält die Bundesregierung den Einsatz von ZSH in den Nachtstunden für grundsätzlich nicht erforderlich?

19

Inwiefern sieht der Entwurf des Rahmenkonzepts nach Kenntnisstand der Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der Erkenntnisse zur COVID-19-Pandemie die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Umstellung der Besetzung der ZSH von einer bisher dreiköpfigen Crew auf eine zukünftig vierköpfige Crew vor, um beispielsweise nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft jederzeit eine Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und Notärztinnen und Notärzte gemeinsam auch während des Fluges sicherstellen zu können, ohne Einschränkungen in der Flugsicherheit in Kaufnehmen zu müssen?

20

Inwiefern sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund veränderter Anforderungen an die ZSH oder Synergieeffekte mit anderen derzeit durch die Bundespolizei verwendenden Hubschraubermustern die Notwendigkeit, absehbar eine Ersatzbeschaffung eines anderen Hubschraubertyps zu veranlassen?

21

Wie lange können die derzeit als ZSH verwendeten Hubschrauber nach Einschätzung der Bundesregierung noch wirtschaftlich weiter betrieben werden?

Berlin, den 4. Mai 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen