[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/29967 –
Ermittlungen gegen BKA-Personenschützer wegen Rassismus- und
Sexismusvorwürfen, Bedrohungen, verschwundener Munition sowie Kontakten
zu privaten Sicherheitsfirmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Erst am 22. April 2021 wurden die Mitglieder des Innenausschusses des
Deutschen Bundestages in einer Sondersitzung darüber informiert, dass die
Staatsanwaltschaft seit einigen Monaten gegen mehrere Personenschützer der
Einheit Auslands- und Spezialeinsätze (ASE) des Bundeskriminalamts (BKA)
aufgrund von Vorwürfen wegen Bedrohung, Sexismus, Rassismus und des
unsachmäßigen Umgangs mit Munition ermittelt. Die 2008 gegründete und aus
30 Personenschützern bestehende Einheit ist verantwortlich sowohl für den
Schutz der Verfassungsorgane des Bundes (u. a. Bundeskanzlerin,
Bundespräsident, Bundesministerinnen und Bundesminister, Bundestagsabgeordnete) bei
Auslandreisen vor allem in Krisengebiete als auch für den Schutz von
besonders gefährdeten ausländischen Gästen in Deutschland, für
Zeugenschutzmaßnahmen oder Gefangenentransporte.
Bei einer Feier anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Einheit soll es
„Hitlergrüße“ und „Heil Hitler!“-Rufe gegeben haben und außerdem einen
Bedrohungssachverhalt. Darüber hinaus sollen in Chatgruppen der Einheit
sexistische und rassistische Inhalte geteilt worden sein (vgl.
https://www.tagesscha
u.de/investigativ/wdr/bka-personenschuetzer-101.html). Mehrere
Personenschützer sollen Kontakt zu einem unter Rechtsextremismusverdacht stehenden
Schießausbilder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr gehabt
haben. Dieser Umstand gibt Anlass zu großer Sorge. Gegen den Soldaten des
KSK wird seit geraumer Zeit aufgrund der Nähe zu seinem mittlerweile
verurteilten Kameraden P. S. ermittelt. Bei P. S., zu dem ebenfalls mindestens einer
der BKA-Personenschützer Kontakt gehabt haben soll, wurde ein Waffenlager
mit Munition und Sprengstoff entdeckt. Über das Aufdecken rechtsextremer
Chatgruppen geriet auch der mit den Personenschützern der ASE in Kontakt
stehende KSK-Schießausbilder unter Verdacht (vgl.
https://www.spiegel.de/pa
norama/justiz/rassismusverdacht-whistleblowerin-brachte-bka-affaere-ans-lich
t-a-5cdb953d-ad78-4c60-8e0f-37b76569e2d9).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30302
19. Wahlperiode 04.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 4. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im November 2020 soll BKA-Präsident Holger Münch bei der Berliner
Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet haben, was zu insgesamt drei
Ermittlungsverfahren gegen Beamte führte, unter anderem wegen Bedrohung, des
Zeigens von „Hitlergrüßen“ und der Verbreitung von Gewaltdarstellungen
(
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bka-personenschuetzer-10
1.html). Gegen insgesamt zehn Personen laufen Disziplinarverfahren. Durch
eine Polizistin, die sich als erste Frau auf eine Position innerhalb der ASE
beworben hatte, sollen die Vorfälle im Herbst 2020 laut Bericht gegenüber dem
Innenausschuss an die Gleichstellungsbeauftragte herangetragen worden sein.
Sie soll sich dabei über Mobbing, Sexismus und Rassismus sowie einen
beunruhigenden Korpsgeist beschwert haben.
Nach Ansicht der fragenstellenden Fraktion machen die Vorfälle erneut
deutlich, wie dringend unabhängige wissenschaftliche Studien über
verfassungsrechtliche Einstellungsmuster in Sicherheitsbehörden durchgeführt werden
müssen. Auch dieser Vorfall ist allein durch Zufall aufgedeckt worden. Noch
immer ist unklar, wie weit rassistische und rechtsextreme Einstellungen bei
Polizistinnen und Polizisten verbreitet sind.
Darüber hinaus gilt es, durch die Einführung eines unabhängigen
Polizeibeauftragten bzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten beim Deutschen
Bundestag, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit zu geben,
sich bei rassistischen und rechtsextremen Vorfällen an eine Stelle außerhalb
der Polizei wenden zu können. Dass mindestens ein Drittel der
Personenschützer der ASE an den Vorfällen beteiligt gewesen sein sollen, legt nahe, dass
auch andere Personen aus der Einheit von den Vorfällen wussten, ohne diese
zu melden oder auf sonstige Weise aufdecken zu wollen. Das deutet auf einen
strukturellen Missstand hin. „Hitlergrüße“ auf Feiern der Einheit und andere
rechtsextreme Äußerungen dürfen nicht geduldet werden. Ein solches
Verhalten schadet dem Ansehen der Polizei. Für Polizistinnen und Polizisten sowie
externe Personen würde mit der von der fragenstellenden Fraktion geforderten
Stelle endlich eine entsprechende Ansprechpartnerin bzw. ein entsprechender
Ansprechpartner geschaffen, um solches Fehlverhalten frühzeitig erkennen
und ahnden zu können. Nur so kann gewährleistet werden, dass die praktische
Polizeiarbeit rechtsstaatlichen Standards genügt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aufgrund interner Hinweise auf möglicherweise strafrechtlich relevante
Einzelsachverhalte in einem Referat der Abteilung Sicherungsgruppe des
Bundeskriminalamtes (BKA) hat der Präsident des BKA mit Schreiben vom 17.
November 2020 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet, welche das
Landeskriminalamt Berlin mit den Ermittlungen beauftragt und
Ermittlungsverfahren gegen drei Beamte eingeleitet hat. Die dabei im Raum stehendenden
Verdachtsmomente umfassen einen Bedrohungssachverhalt, bei einer Person
das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen und bei einer Person das
Verbreiten von Gewaltdarstellungen.
Begleitend zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurde Ende November 2020
eine Arbeitsgruppe im BKA eingerichtet, um zu prüfen, ob zusätzliche
strukturell-organisatorische und disziplinarrechtliche Maßnahmen im BKA zu
ergreifen sind. Im Zuge dieser BKA-internen Ermittlungen haben sich einige
Hinweise auf individuelles Fehlverhalten und Dienstpflichtverletzungen konkretisiert
und in insgesamt zehn Fällen – darunter die drei genannten Fälle, in denen die
Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt – zur Einleitung von Disziplinarverfahren
geführt.
Zu den im Raum stehenden Vorwürfen gehören auch Nachlässigkeiten bei der
Dokumentation von Munitionsverschuss bei Schieß- und Einsatztrainings des
Sachgebietes „Auslands- und Spezialeinsätze“ (ASE) im BKA. Die auch
insoweit intensiv eingebundene Staatsanwaltschaft Berlin hat diesbezüglich bislang
keinen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat – etwa Unterschlagung
oder dienstfremde Verwendung von Munition – angenommen.
Es konnten auch keine Bezüge zu bereits pressebekannten Sachverhalten mit
Munitionsunterschlagung festgestellt werden.
Sowohl die strafrechtlichen als auch die disziplinarrechtlichen Ermittlungen
dauern noch an, weshalb die Bundesregierung über die nachfolgenden
Antworten hinaus zu diesem Zeitpunkt keine weitergehenden Auskünfte erteilen kann,
um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden.
Begleitend zu den straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen beauftragte
die Amtsleitung des BKA im Januar 2021 die Innenrevision mit einer Prüfung
der im BKA insgesamt praktizierten Abläufe und Prozesse im Zusammenhang
mit Waffen und Munition. Erste Maßnahmen zur Behebung der festgestellten
Defizite wurden bereits eingeleitet.
Unabhängig von den hier gegenständlichen Vorfällen befasst sich das BKA vor
dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und angesichts
seines starken Personalaufwuchses schon seit geraumer Zeit intensiv mit dem
Thema „Werte im Bundeskriminalamt“. Zu diesem Zweck wurde im Dezember
2019 eine Arbeitsgruppe „Werte“ im BKA eingerichtet. Neben noch einmal
angepassten Verfahren bei der Personalauswahl finden Fragestellungen rund um
das Thema Werte seither noch intensiver Eingang in die Aus- und Fortbildung
sowie über die neu geschaffene Position des Wertebeauftragten auch in die
alltägliche Arbeit im BKA.
1. Gegen wie viele Personen, die der ASE des BKA angehören oder auf
sonstige Weise in Verbindung mit ihr stehen wird oder wurde ermittelt?
Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Mitarbeiter der
ASE hat die Amtsleitung des BKA die Prüfung der Vorgänge im Hinblick auf
eine mögliche straf- sowie disziplinarrechtliche Relevanz und der
Durchführung von Verwaltungsvorermittlungen veranlasst. Die in den Hinweisen
erhobenen Vorwürfe waren z. T. unkonkret und nicht personalisierbar. Daher
wurden alle namentlich genannten Personen sowie alle Mitarbeiter und
Dienstvorgesetzte der ASE in die internen Verwaltungsermittlungen einbezogen. Bei
insgesamt zehn Mitarbeitern erhärteten sich die Vorwürfe insoweit, dass
hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorlagen. In diesen
Fällen ist jeweils ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Gegen drei dieser
Mitarbeiter leitete die Staatsanwaltschaft Berlin zudem Ermittlungsverfahren
ein.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
a) Auf wie viele Sachverhalte beziehen sich diese Ermittlungen, und um
welche Vorwürfe handelt es sich dabei?
Ein Anfangsverdacht für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergab sich bei
drei Personen. Die dabei im Raum stehendenden Verdachtsmomente umfassen
bei einer Person einen Bedrohungssachverhalt, bei einer Person das Verwenden
verfassungsfeindlicher Kennzeichen und bei einer Person das Verbreiten von
Gewaltdarstellungen. Es handelt sich um laufende Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Berlin.
Disziplinarrechtlich werden aktuell Verfahren insbesondere im Zusammenhang
mit nachlässigem Umgang mit der Dokumentation von Munition, mit der
Verwendung unangemessener Sprache mit frauenfeindlicher, rassistischer/
fremdenfeindlicher Tendenz gegen insgesamt zehn Beamte geführt.
Im Schwerpunkt handelt es sich um mutmaßliche Verstöße gegen die
Wohlverhaltenspflicht, die Uneigennützigkeitspflicht, die Pflicht zum vollen
persönlichen Einsatz oder um mögliche Verfehlungen im Umgang mit Dienstwaffen
und Munition sowie Alkoholmissbrauch.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
b) Welchen Anteil haben rassistische, antisemitische und/oder sexistische
Vorfälle an den Ermittlungen (bitte tabellarisch aufführen)?
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen soll ein Mitarbeiter mehrfach den
Hitlergruß gezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat – ergänzend zum
im BKA eröffneten Disziplinarverfahren – dazu ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet.
Bei drei weiteren Mitarbeitern ergab sich ein Anfangsverdacht auf einen
unangemessenen Sprachgebrauch mit frauenfeindlichen, fremdenfeindlichen und
auch rassistischen Tendenzen. Entsprechende Disziplinarverfahren wurden
eingeleitet. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
Antisemitische Vorfälle sind bisher nicht bekannt geworden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wer wurde im BKA wann genau über die entsprechenden Vorwürfe
gegen die betroffenen Personenschützer der ASE informiert?
Am 19. August 2020 erhielt der Präsident des BKA einen Bericht einer
Mitarbeiterin mit Schilderungen zu möglichen organisatorisch-strukturellen
Mängeln und Missständen im Sachgebiet Auslands- und Spezialeinsätze (ASE) der
Abteilung Sicherungsgruppe (SG). Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung
wurden in der Folge umgehend Verwaltungsermittlungen veranlasst.
a) Wer wurde im Jahr 2018 nach der in Rede stehenden Zehn-Jahres-
Feier wann und wie informiert, insbesondere welche
Organisationebene innerhalb der Behörde wurde zu welchem Zeitpunkt informiert
(vgl.
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bka-personenschuetz
er-101.html)?
b) Wurden die Informationen damals trotz der brisanten und zum Teil
auch strafrechtlich relevanten Vorwürfe, u. a. Zeigen des
„Hitlergrußes“, an die Amtsleitung herangetragen?
Wenn nein, warum nicht?
c) Inwiefern wurden die Vorwürfe im Jahr 2018 durch die
Abteilungsleitung und/oder die Referatsleitung verfolgt?
Die Fragen 2a bis 2c werden zusammen beantwortet.
Entgegen der Pressedarstellungen, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht, gab
es auf der Feier anlässlich des zehnjährigen Bestehens der ASE nach aktuellem
Stand der Ermittlungen keine „Heil-Hitler“-Rufe und auch kein Zeigen von
„Hitlergrüßen“. Dahingegen kam es zu einem Bedrohungssachverhalt unter
Alkoholeinfluss zwischen zwei ASE-Mitarbeitern, der im Nachgang zwischen
den Beteiligten und dem damaligen Vorgesetzten erörtert wurde.
Im November 2020 erhielt die Amtsleitung des BKA erstmals Kenntnis von
möglicherweise sogar strafrechtlich relevanten Sachverhalten wie dem Zeigen
des Hitlergrußes durch einen Mitarbeiter der ASE und dem Verbreiten von
Gewaltdarstellungen in einer ASE-internen Chatgruppe. Dazu gehörte auch der
Hinweis auf die besagte Bedrohungssituation bei der Feier anlässlich des
zehnjährigen Bestehens der ASE im Jahr 2018.
Die Sachverhalte, darunter auch die Informationssteuerung zu den genannten
Vorfällen innerhalb der Abteilung SG, sind Gegenstand laufender Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft Berlin bzw. disziplinarrechtlicher Ermittlungen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
d) Wer wurde im Jahr 2020 nach den Hinweisen der ASE-Bewerberin an
die Gleichstellungsbeauftragte wann und wie informiert, und welche
Reaktion erfolgte hierauf?
Am 27. Oktober 2020 übermittelte die Gleichstellungsbeauftragte (GLB)
weitere Vorwürfe an die Amtsleitung des BKA. Eine ergänzende Konkretisierung
des Sachverhaltes nahm die GLB am 16. November 2020 vor. Der Präsident
des BKA stellte mit Schreiben vom 17. November 2020 Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft Berlin.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
e) Gab es vor 2018 seit Gründung der Einheit interne oder externe
Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte der Sicherungsgruppe (SG)
im Allgemeinen oder der ASE im Speziellen wegen Rassismus,
Sexismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus oder anderen ähnlich
gelagerten Themen, und wenn ja, welche konkret, und wie wurde mit
diesen umgegangen (bitte tabellarisch aufführen)?
Der Bundesregierung sind über die benannten Vorwürfe hinaus derzeit keine
internen oder externen Beschwerden zu vergleichbaren Sachverhalten aus der
Zeit vor dem Jahr 2018 bekannt. Das BKA führt keine Statistiken über
Beschwerden im Sinne der Fragestellung. Eine retrograde Aufarbeitung
sämtlicher Personalakten ist mit vertretbarem Aufwand im Rahmen der
Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich.
3. Wer wurde im Bundesministerium für Innern, für Bau und Heimat wann
und durch wen genau über die Vorwürfe gegen die Beamten der ASE
informiert?
a) Wann wurde die Fachaufsicht informiert?
b) Wurde jeweils im Jahr 2018 und im Jahr 2020 oder zu einem anderen
Zeitpunkt informiert?
c) Wurde auf Arbeitsebene und/oder auf Hausleitungsebene informiert?
d) Wann wurde der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer persönlich informiert, und welche Informationen
wurden ihm übermittelt?
Welche Reaktion erfolgte?
Die Fragen 3 bis 3d werden zusammen beantwortet.
Am 2. Dezember 2020 hat das BKA schriftlich den Leiter der Abteilung
Öffentliche Sicherheit und mündlich den Leiter der Zentralabteilung im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu den Vorwürfen und den
erstatteten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin informiert.
Dem voraus gegangen war eine mündliche Erstinformation des Leiters der
Abteilung Öffentliche Sicherheit durch den Präsidenten des BKA. Dieses
Gespräch fand Ende November 2020 statt – ein genaues Datum lässt sich nicht
rekonstruieren. Daraufhin erfolgte eine mündliche Information an die
Hausleitung des BMI. Das BMI bat um vollumfängliche Aufklärung des Sachverhaltes
sowie laufende Berichterstattung zu den ergriffenen und geplanten
Maßnahmen.
4. In welchen Ländern war die ASE seit ihrer Gründung wie häufig
eingesetzt?
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle (Stand:
25. Mai 2021) entnommen werden:
Jahr Anzahl
Einsätze
Einsatzländer
2008
(ab Oktober)
4 Pakistan, 2x Afghanistan, Israel
2009 10 2x Irak, 2x Israel, 2x Pakistan, 2x Afghanistan, Südafrika,
Kosovo
2010 19 16x Afghanistan, Kongo/Ruanda, Israel, Irak
2011 17 9x Afghanistan, 3x Afghanistan/Pakistan, Jemen, Irak,
Kongo/Ruanda, Libyen, Somalia
2012 11 8x Afghanistan, 2x Somalia, Israel/Gaza
2013 12 3x Afghanistan, 4x Mali, Irak, 2x Jemen, 2x Kenia
2014 22 7x Libanon, 6x Afghanistan, Süd Sudan/Mali, 2x Nigeria,
Israel, 5x Irak
2015 17 9x Irak, 4x Afghanistan, Süd Sudan, 2x Israel/Gaza, Mali
2016 12 4x Mali, 4x Irak, Nigeria, 2x Tschad, Afrika
2017 10 5x Mali, Nordafrika, Irak, Libyen, 2x Afrika
2018 13 5x Mali, Afghanistan, 5x Irak, Äthiopien/Tschad, Nigeria
2019 16 5x Irak, 4x Mali, Süd Sudan, Mali/Niger/Burkina Faso, Israel/
Palästina, Afghanistan, Tschad, Libyen, Äthiopien
2020 6 3x Nigeria, Burkina Faso, Libyen, Mali
2021 2 Libyen, Libanon
5. Welche Personengruppen hat die ASE seit ihrer Gründung wie häufig
geschützt (bitte nach Jahren und Personen wie dem Bundespräsidenten, der
Bundeskanzlerin, den Bundesministerinnen und Bundesministern,
Mitgliedern des Deutschen Bundestages usw. aufschlüsseln)?
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird im BKA nicht geführt.
Die ASE hat seit ihrer Gründung zahlreiche Mitglieder der Verfassungsorgane
geschützt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf den Amtsinhaber/innen bzw.
Stellvertreter/innen des Verteidigungsministeriums, des Entwicklungshilfeministeriums
bzw. des Auswärtigen Amts (AA), da durch diese Personengruppen am
häufigsten der Bedarf an Reisen in Krisengebiete angemeldet wurde. In einigen
Fällen haben auch Reisen mit der Bundeskanzlerin oder dem
Bundespräsidenten stattgefunden. Darüber hinaus sind Mitglieder des Deutschen Bundestages
geschützt worden, die vor allem Funktionen in Ausschüssen (u. a.
Verteidigung, Haushalt, Auswärtiges) wahrnehmen.
Die ASE kam auch bei Inlandslagen zum Einsatz. Dies war immer dann der
Fall, wenn entsprechend eingestufte ausländische Schutzpersonen Deutschland
besucht haben. So wurden zum Beispiel Besuche der US-Präsidenten
abgesichert.
6. Inwiefern gibt es Erkenntnisse, dass die durch die ASE zu schützenden
Personen aufgrund falscher Einsatzplanung oder anderweitiger
Verfehlungen nicht den vollumfänglichen Schutz der Schutzpersonen erhalten
haben, und wenn derlei Erkenntnisse vorhanden sind, wann und welche
Personengruppe (siehe Frage 5) war betroffen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. Auf welcher Rechtsgrundlage (gesetzlicher oder ministerieller Art,
Errichtungserlass oder Organisationserlass) agiert die ASE, und mit
welcher Begründung?
Die Einrichtung eines Sachgebietes ASE erfolgte zum 1. Oktober 2008 auf
Grundlage eines BMI-Erlasses. Das BKA hat mit der Einrichtung dieses
Sachgebietes auf die veränderten Anforderungen an einen professionellen
Personenschutz in Krisengebieten und bei sonstigen Gefährdungssituationen reagiert.
Die entsprechende Rechtsgrundlage ist § 6 des Bundeskriminalamtgesetzes
(BKAG).
8. Wie ist die Aufgabenabgrenzung zur Bundespolizei zu sehen angesichts
des gesetzlichen Auftrags in § 9 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)?
§ 9 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) beschreibt Verwendungen der
Bundespolizei (BPOL) zur Unterstützung anderer Bundesbehörden. So übernehmen
Beamte der BPOL auf Basis von Abordnungen zum AA den Schutz deutscher
Auslandsvertretungen. Auch der Personenschutz von Botschaftsangehörigen in
Krisenregionen (z. B. Irak und Afghanistan) wird aufgrund dieses gesetzlichen
Auftrages in Form von Abordnungen zum AA durch die BPOL
wahrgenommen.
Die nach § 6 BKAG zugewiesene Tätigkeit des Schutzes von Mitgliedern der
Verfassungsorgane ist hingegen eine eigene Aufgabe des BKA, die von der
BPOL nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 BPolG unterstützt werden kann.
9. Wie viel Munition ist in der Sicherungsgruppe seit deren Gründung nach
aktuellem Kenntnisstand des BKA genau verschwunden oder aus
sonstigen Gründen nicht aufzufinden (bitte nach Jahren aufschlüsseln und mit
Begründung versehen)?
Gegenstand der internen Verwaltungsermittlungen ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt u. a. ein nachlässiger Umgang bei der Dokumentation der bei Schieß-
und Einsatztrainings in der betroffenen spezialisierten Einheit verwendeten
Munition. Die Ermittlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Vor diesem
Hintergrund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zu
verschwundener oder aus sonstigen Gründen nicht auffindbarer Munition erfolgen.
a) Wie viel Munition davon war der ASE zugeteilt?
Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind die möglichen Verluste, die Gegenstand
der laufenden Ermittlungen sind, nicht der ASE (SGE5) zuzuordnen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
b) Welche Kenntnisse hat das BKA nach aktuellem Stand über den
Verbleib der in der Sicherungsgruppe seit deren Gründung abhanden
gekommenen Munition, bzw. für wie viel Schuss Munition ist deren
Verbleib nach wie vor ungeklärt?
Zum Verbleib der verloren gemeldeten Munition wird noch ermittelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
c) Um welche Art Munition handelt es sich dabei (bitte u. a. in
Einsatzmunition bzw. Übungsmunition action4, 9 mm und Einsatzmunition
bzw. Übungsmunition G36, 5,56 × 45 mm NATO aufschlüsseln)?
Bei den dem BKA bekannten Munitionsverlusten handelte es sich um
Einsatzmunition 9 x 19 mm, Action 4.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
d) Inwiefern hat das BKA Erkenntnisse über eine etwaige
missbräuchliche Nutzung der verschwundenen Munition, wurde sie z. B. in
anderen polizeilichen Verfahren sichergestellt bzw. aufgefunden, oder
wurde die entwendete Munition z. B. im Darknet oder auf andere Weise
zum Kauf bzw. Verkauf im Inland bzw. Ausland angeboten?
Dem BKA liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 9 verwiesen.
e) Inwiefern gibt es Pläne, dem Munitionsmissbrauch noch effizienter zu
begegnen, und wo werden die entsprechenden Schwachstellen
ausgemacht?
Das BKA hat zur Sicherstellung zuverlässiger und nachvollziehbarer Prozesse
die Munition des BKA betreffend und damit zum Ausschluss mutmaßlicher
Missbrauchspotenziale bereits folgende Maßnahmen ergriffen bzw. plant deren
Umsetzung:
• Optimierung der technischen Sicherung der Munitionsverwahrgelasse,
• Zugangsregelungen zu Verwahrgelassen enger gefasst und Dokumentation
optimiert,
• regelmäßige Änderung der Sicherungscodierungen für Zugänge zu
Munitionsverwahrgelassen nach Vorgaben,
• regelmäßige unangekündigte Prüf- und Begehungsprozesse der
Räumlichkeiten der ASE etabliert,
• Ausbau und Optimierung der digitalen Abbildung der Bestände und
Lieferketten der Munition des BKA zur Vermeidung von Systembrüchen sowie
• Evaluierung der einschlägig zugrundeliegenden Regelungslage im BKA,
den Munitionsumgang, Nachweis- und Prüfprozesse betreffend.
Unabhängig hiervon prüft das BMI für den Umgang mit Munition, Waffen und
Sprengstoff die Einführung einheitlicher Standards für gleich gelagerte
Anwendungsfälle im Geschäftsbereich des BMI.
f) Welche innerbehördlichen Dienstvereinbarungen existieren hierzu ggf.
bereits, und seit wann?
Im BKA regelt eine Dienstanweisung mit dazugehörigen Anlagen den Umgang
mit Waffen und Munition. Diese wurde zuletzt am 9. Juli 2018 aktualisiert und
ist in dieser Form seit diesem Tag in Kraft.
g) Konnte die bei dem KSK-Soldaten P. S. sichergestellte Munition der
beim BKA genutzten Munition zugeordnet werden, und inwiefern
wurden die Chargennummern zwecks Zuordnung der Munition
überprüft?
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat dem Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) am 29. Mai 2020 die Asservatenliste mit Art, Menge und
Losnummern der bei dem ehemaligen Kommando Spezialkräfte (KSK)-Soldaten P.
S. sichergestellten Munition im Zuge eines Ermittlungsersuchens zur
Verfügung gestellt. Durch Abgleich der Losnummern wurde daraufhin festgestellt,
dass die Munition gemäß Asservatenliste aus den Beständen der Bundeswehr
stammt.
10. Handelt es sich bei den Vorwürfen hinsichtlich (a) mutmaßlich
bestehender Kontakte von betroffenen BKA-Personenschützern mit einem unter
Rechtsextremismusverdacht stehenden KSK-Schießtrainer, (b) des
mittlerweile verurteilten KSK-Soldaten P. S., bei dem im Frühsommer 2020
ein Waffenlager mit Munition und Sprengstoff entdeckt worden war, und
(c) des BKA-Personenschützers, der sich mutmaßlich bei der Firma
Asgaard beworben hat, um ein und dieselbe Person oder sind mehrere der
BKA-Personenschützer betroffen, und wenn ja, wie viele, und zu
welchen dieser Vorwürfe?
Ob und ggf. welche Kontakte Mitarbeiter der ASE zu vom Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) als Rechtsextremisten eingestuften Personen bzw. zu
Beschuldigten aus anderen Strafverfahren oder zur Firma ASGAARD haben bzw.
hatten, wird derzeit im Rahmen der internen Ermittlungen untersucht.
Insofern können keine weiteren Angaben gemacht werden.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Wie viele Personen der ASE stehen oder standen im Kontakt zu
ehemaligen oder aktiven unter Rechtsextremismusverdacht stehenden KSK-
Soldaten und KSK-Schießtrainern, welche Form des Kontakts war dies,
und inwiefern ging es um den Austausch rassistischer, antisemitischer
und/oder rechtsextremer Inhalte oder Pläne?
Ob und ggf. welche Kontakte ASE-Mitarbeiter zu vom BfV als
Rechtsextremisten eingestuften Personen bzw. zu Beschuldigten aus anderen
Strafverfahren haben bzw. hatten, wird derzeit im Rahmen der internen Ermittlungen
untersucht. Eine abschließende Beantwortung ist derzeit nicht möglich.
Die Aufgabenerledigung der auf Auslandseinsätze in Krisengebieten
spezialisierten Einheit ASE bringt es mit sich, dass Kontakte zu verschiedenen
Einheiten anderer Behörden bestehen. Dies betrifft zum Beispiel zwangsläufige
dienstliche Begegnungen in Hotels ebenso wie etwaige dienstliche Kontakte
auf Trainingsstätten. Nicht zuletzt sind Angehörige der ASE seinerzeit auch
durch Soldaten des KSK ausgebildet worden. Bis heute unterstützt das KSK die
Ausbildung der ASE.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
a) Welche Kenntnis hat das BKA über direkte oder indirekte Kontakte
von BKA-Personenschützern oder weiteren Mitarbeitern des BKA zu
P. S. oder zu dessen Kontakten?
Ob und ggf. welche Kontakte ASE-Mitarbeiter zu Beschuldigten aus anderen
Strafverfahren haben bzw. hatten, wird derzeit im Rahmen der internen
Ermittlungen untersucht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
b) Inwiefern gibt es Erkenntnisse über private Schießtrainings, z. B. mit
einem KSK-Schießtrainer?
Die Fragestellung wird derzeit im Rahmen der internen Ermittlungen
untersucht. Eine Beantwortung ist derzeit nicht möglich.
Insofern wird auch auf die Antwort zu Frage 10 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
c) Inwiefern gibt es Erkenntnisse darüber, dass die bei der ASE
verschwundene Munition an KSK-Soldaten weitergegeben wurde?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
d) Welche dienstlichen Gründe gab es dafür, dass Angehörige des BKA
und im Speziellen der SG und ASE mit Angehörigen des KSK
trainiert und gemeinsam geschossen haben?
In das Training der ASE fließen militärische Taktiken und Vorgehensweisen
ein, da bestimmte Einsatzszenarien in Krisenländern stark von der polizeilichen
Einsatzrealität in Deutschland abweichen. Diese können durch polizeiliche
Aus- und Fortbildung nicht abgedeckt werden, jedoch durch das KSK. Zu den
Ausbildungsthemen zählen u. a. Zugangsverfahren, Scharfschützen/
Präzisionsschützenwesen, Kommunikation und Führungsorganisation und
Fähigkeitsentwicklung unter ABC-Bedrohung. So hat das KSK mit dem BKA und hier mit
der ASE etwa gemeinsame Ausbildungen in Bezug auf die Fähigkeiten
„Personenschutz in Krisenregionen“ sowie „Handlungsweisen und Abläufe bei der
Abholung oder Evakuierung aus Krisenregionen in Bedrohungs- und
Anschlagsszenarien“ durchgeführt.
e) Inwiefern wird sich bei der ASE an militärischem Verhalten orientiert,
obwohl es sich bei ihr um eine polizeiliche Einheit handelt?
Bei der ASE handelt es sich um eine spezialisierte polizeiliche Einheit.
Demgemäß orientieren sich Personalgewinnung, -auswahl sowie Aus- und Fortbildung
an den polizeilichen Einsatzerfordernissen.
Hinsichtlich der bereits in der Antwort zu Frage 11d beschriebenen
Einsatzszenarien in Krisenländern ist es gleichwohl erforderlich, einzelne Elemente
militärischer Taktiken und Vorgehensweisen einfließen zu lassen.
f) Gab es Überlegungen in der ASE zur Übernahme von KSK-
Angehörigen oder auch konkretes Anwerben von aktiven oder ehemaligen
KSK-Angehörigen?
Beim BKA gab es keine konkreten Überlegungen zur Übernahme von KSK-
Angehörigen. Eine direkte Übernahme von Soldatinnen und Soldaten in den
Polizeivollzugsdienst des Bundes ist derzeit ohnehin laufbahnrechtlich nicht
möglich.
g) Aus welchen Gründen fanden stattdessen keine ggf. naheliegenderen
gemeinsamen Übungen mit polizeilichen Partnern, wie PSA oder
SEK, statt?
Die Wahl der Ausbildungspartner richtet sich danach, wer die jeweils
konkreten fachlichen Bedürfnisse erfüllen kann. Aufgrund des Einsatzes in
Krisengebieten besteht bei der ASE auch der Bedarf an militärischen
Ausbildungsinhalten.
In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 11e verwiesen.
h) Inwiefern gibt es Erkenntnisse über verbale und/oder körperliche
Auseinandersetzungen zwischen ASE und KSK bei diesen Übungen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Vorfällen im Sinne der
Fragestellung vor.
12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Rassismus- und
Sexismusvorwürfe gegen die Personenschützer der ASE?
Dem BMI werden alle Einleitungsverfügungen von Disziplinarverfahren zur
Kenntnis gegeben. Darüber hinaus wird vom BKA anlassbezogen berichtet.
a) Um welche Vorfälle handelt es sich hier konkret (bitte genau die Art
der Vorfälle, z. B. rassistische Chatgruppeninhalte, sowie die Anzahl
der beteiligten Personen auflisten)?
Neben dem Zeigen eines Hitlergrußes gibt es zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte für einen unangemessenen Sprachgebrauch mit frauenfeindlichen,
fremdenfeindlichen und auch rassistischen Tendenzen im Rahmen persönlicher
Gespräche. Erkenntnisse zu rassistischen Chatgruppen liegen dem BKA nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
b) Inwiefern gibt es darüber hinaus zum aktuellen Zeitpunkt Erkenntnisse
über rassistische, sexistische, antisemitische oder rechtsextreme
Vorfälle, und um wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA
handelt es sich (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Aktuell ist neben den in Rede stehenden Vorgängen in der ASE im BKA ein
laufendes Disziplinarverfahren wegen antisemitischer Äußerungen und ein
laufendes Verfahren mit Bezug zu Rechtsextremismus anhängig. Darüber hinaus
gibt es laufende Verfahren wegen sexueller Belästigung.
Eine Statistik zu den in Rede stehenden rechten (oder auch anderen)
Deliktsphänomenen durch BKA-Mitarbeitende wurde im BKA aufgrund niedriger
Fallzahlen bislang nicht geführt. Auch unterliegen die entsprechenden
Unterlagen den im Bundesdisziplinargesetz (BDG) vorgegebenen Verwertungsfristen
bzw. Aufbewahrungs- und Löschungsfristen (vgl. § 16 BDG und § 112 des
Bundesbeamtengesetzes [BBG]).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2e verwiesen.
c) Wie geht das BKA mit diesen Fällen konkret um, insbesondere wie
viele Verfahren (disziplinarrechtlich, strafrechtlich, nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – AGG) wurden bislang eingeleitet?
Das BKA geht sämtlichen Verdachtsfällen nach und klärt diese im Rahmen von
Verwaltungs- und Disziplinarermittlungen auf.
Auf entsprechende Vorkommnisse wird je nach Schweregrad der Verfehlung
mit Maßnahmen wie Geldbuße, Nichternennung oder Entlassung bzw. mit
arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung oder Entlassung reagiert. Zudem
werden Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz der Staatsanwaltschaft zur
Kenntnis gebracht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen.
d) Welche konkreten Präventivmaßnahmen betreibt das BKA, um
solchen Fällen vorzubeugen?
Im BKA werden auf verschiedenen Ebenen Präventivmaßnahmen ergriffen, um
Rassismus und Sexismus in jeglicher Form entgegenzutreten. Auf
organisatorischer Ebene hat neben der schon seit vielen Jahren besetzten Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten nun auch die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ihre Arbeit aufgenommen. Ebenso hat der seit
Januar 2021 eingesetzte Wertebeauftragte die Aufgabe, jedweder Art von
diskriminierendem Verhalten präventiv entgegenzuwirken.
An konkreten Maßnahmen wurden auf Ebene der Führungskräfte die
Führungsdialoge etabliert. Ziel ist es, ein Leitbild für Führungskräfte zu entwickeln, das
konkrete Wertevorstellungen beinhaltet und im Alltag umgesetzt werden soll.
Einem ähnlichen Ziel dient die Schaffung eines Wertekanons, die aktuell durch
den Wertebeauftragten koordiniert wird.
Eine wichtige Maßnahme zur Prävention ist die Aufnahme der Thematik
„Diskriminierungsprävention“ in der Personalauswahl, Ausbildung, sowie Aus- und
Fortbildung. Im Einstellungsverfahren wurde in den Interviewteil ein Abschnitt
zur „Integrität“ aufgenommen, mit dem etwaige Autoritätshörigkeit und
Extremismusneigung der Bewerberinnen und Bewerber bereits bei der Einstellung
gezielt hinterfragt werden.
In der Ausbildung an der Hochschule des Bundes – Fachbereich
Kriminalpolizei – gibt es diverse Ausbildungsmodule, die sich mit interkultureller
Kompetenz und demokratischer Resilienz befassen, welche auch von externen
Anbietern, wie der Anne-Frank-Stiftung, durchgeführt werden.
Auch im Bereich der Aus- und Fortbildung werden regelmäßig Seminare zu
den Themenbereichen Menschenrechte, Grundrechte, parlamentarische
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durchgeführt.
Perspektivisch ist geplant, die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft
Interkulturelle Kompetenz im BKA anzubinden. Bei dieser Geschäftsstelle handelt
es sich um eine Koordinierungsstelle, um die Maßnahmen des Netzwerks der
Vertreter der Polizeien des Bundes und der Länder zur interkulturellen
Kompetenz und zur demokratischen Resilienz zu bündeln und zu koordinieren.
e) Ermöglicht das BKA den Abschluss des Studiums auch bei
Verfehlungen?
Falls ja, welche konkreten Verfehlungen werden toleriert?
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Verfehlungen der
Studierenden des BKA werden nicht toleriert. Es erfolgt in jedem Einzelfall
eine umfassende Prüfung. Inwieweit der Abschluss des Studiums in
entsprechenden Fällen ermöglicht wird oder eine Beendigung erfolgt, hängt vom Ergebnis
der Sachverhaltsaufklärung ab.
f) Wie viele praktische Fälle im Sinne der Frage 12e sind bekannt, und
waren darunter auch z. B. rassistische, antisemitische oder sexistische
Vorfälle?
Im BKA wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. Unabhängig
hiervon sind dem BKA zwei Vorkommnisse bei Studierenden im Jahr 2019, die
unter die vorangegangene Fragestellung zu subsumieren sind, bekannt:
• Im Rahmen einer dienstlichen Übung an der Hochschule des Bundes
verwendeten Studierende rechtsradikale, antisemitische sowie sexistische
„Nicknames“. Nach Bekanntwerden leitete die Amtsleitung des BKA
Disziplinarverfahren gegen diese drei Studierenden ein, in deren Folge diese
aus dem Dienst entlassen wurden. Darüber hinaus teilten im Jahr 2019
Studierende mit, dass Kommilitonen in einem WhatsApp-Chat Inhalte
ausgetauscht haben, die ein fehlendes Problembewusstsein zur NS-Diktatur und
zum Antisemitismus dokumentieren sowie nicht tolerierbare Kommentare
zum Attentat von Halle vom 9. Oktober 2019 herstellten. Auch in diesem
Fall wurden die drei Studierenden aus dem Dienst entlassen.
• Ein Fall eines Verdachts eines sexuellen Übergriffs durch einen
Studierenden befindet sich derzeit in staatsanwaltlicher Ermittlung. Hier muss
zunächst das dortige Ergebnis abgewartet werden. Daneben gab es eine
kleinere Anzahl weiterer Fälle von mutmaßlichen Verfehlungen von
Studierenden, die allerdings weder rassistischer noch antisemitischer oder
sexistischer Art waren. Diese haben nicht zu einer Entlassung geführt bzw.
befinden sich noch im Ermittlungsstatus.
13. Welche Erkenntnisse hat das BKA über Kontakte von Personenschützern
der Einheit ASE zu den folgenden Personen und Vereinen, und wenn ja,
um welche Form der Kontakte handelt es sich, seit wann bestehen diese,
und inwiefern besteht Kenntnis über den Austausch rassistischer,
antisemitischer oder rechtsextremer Inhalte zu
a) Frank T., Inhaber der Firma Baltic Shooters?
b) Mitgliedern des Vereins Uniter?
c) Personen aus dem Kreis der Gruppe „Nordkreuz“?
d) Personen, die in Verbindung mit dem sog. Hannibal-Netzwerk
stehen?
e) Organisationen bzw. Vereinen bzw. Gruppierungen der rechten Szene
über die hier genannten hinaus?
Die Fragen 13a bis 13e werden zusammen beantwortet.
Die Fragestellungen sind Gegenstand interner Ermittlungen. Eine
Beantwortung ist derzeit nicht möglich.
Insofern wird auch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Inwiefern hat das BKA Kenntnis über die Teilnahme von BKA-
Personenschützern der ASE an Schießtrainings außerhalb des Arbeitskontexts
und ggf. mit Verwendung der dienstlich zur Verfügung gestellten Waffen
und/oder Munition?
a) Wie bewertet das BKA ggf. diese Vorfälle?
Die Fragen 14 und 14a werden zusammen beantwortet.
Dem BKA liegen hierzu aktuell keine Erkenntnisse vor, insofern entfällt eine
Bewertung etwaiger Vorfälle.
b) Unterliegen BKA-Personenschützer insofern dienstlichen
Anweisungen, und wenn ja, welchen?
Waffen und Munition sind grundsätzlich nur im dienstlichen Kontext zu
verwenden. Einschlägig sind folgende Vorschriften:
• Dienstanweisung zum Umgang mit Dienstwaffen und Munition durch
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) des BKA
innerhalb und außerhalb des Dienstes (Stand: 9. Juli 2018),
• Dienstanweisung über das Mitführen von Schusswaffen und Munition in
Luftfahrzeugen (Stand: 2. März 1998) in Verbindung mit der
Dienstvorschrift über den Besitz und das Führen dienstlich zugewiesener
Faustfeuerwaffen durch Polizeivollzugsbeamte des BKA außerhalb des Dienstes
(Stand: 30. Januar 1997),
• Regelung der Teilnahme am dienstlichen Waffentraining im BKA, (3.
September 2020) sowie
• Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
Waffengesetz (WaffVwV – BMI) vom 6. Dezember 1976.
15. Welche Erkenntnisse hat das BKA über Kontakte von BKA-
Personenschützern der ASE zu rechtsextremen Personen, Gruppierungen und
Vereinen, z. B. zur „Identitären Bewegung“, zu Burschenschaften, rechten
Hooligans oder zur AfD oder zur Jungen Alternative oder sonstigen
örtlichen, wohnortbedingten Zusammenkünften oder Treffen der rechten
Szene?
Die Fragestellung ist Gegenstand laufender interner Ermittlungen. Eine
Beantwortung ist derzeit nicht möglich.
Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Inwiefern sind dem BKA einschlägige oder problematische Online-
Aktivitäten der betroffenen Mitarbeiter bekannt, und gibt es Erkenntnisse
über Online-Aktivitäten in verschwörungsideologischen,
antifeministischen, rassistischen, antisemitischen, neu-rechten oder rechtsextremen
Kanälen, Gruppen, Foren, Plattformen oder Ähnlichem?
Die Fragestellung ist Gegenstand laufender interner Ermittlungen. Eine
Beantwortung ist derzeit nicht möglich.
Insofern wird auch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Inwiefern gibt es Erkenntnisse darüber, dass über Plattformen die
politische Gesinnung von BKA-Mitarbeitenden und im speziellen über SG-
oder ASE-Mitglieder diskutiert wurde?
Die Bundesregierung hat Kenntnis davon, dass die am 20. April 2021 in der
Öffentlichkeit bekannt gewordenen möglichen Fälle von Fehlverhalten von
einzelnen Beschäftigten des BKA Gegenstand von Presseberichterstattung und –
in moderatem Umfang – auch von Kommentaren, Diskussionen und zum Teil
auch Mutmaßungen oder Spekulationen in den Sozialen Medien waren. Weitere
Erkenntnisse im Sinne der Anfrage liegen der Bundesregierung nicht vor.
18. Wie genau kann der Kontakt der BKA-Personenschützer der ASE zur
Firma Asgaard beschrieben werden?
a) In welchen Ländern und bei welchen Einsätzen gab es Kontakte?
b) Wie kam es zu diesen Kontakten?
Die Fragen 18 bis 18b werden zusammen beantwortet.
In den Jahren 2016 bis 2019 kam es zu einigen wenigen Kontakten zur Firma
ASGAARD anlässlich von Reisen des BMVg nach Bagdad/Irak. Als
Unterkunft wurde aus Sicherheitsgründen das Tulip Hotel in Bagdad ausgewählt. In
diesem Hotel befindet sich u. a. dauerhaft die Botschaft Saudi-Arabiens. Für
den Schutz des saudischen Botschaftspersonals im Hotel war die Firma
ASGAARD zuständig.
Aus professionellen und taktischen Gründen wurde zur Firma ASGAARD im
Tulip Hotel/Bagdad während der Dienstreise und Anwesenheit vor Ort Kontakt
aufgenommen. Es ist üblich, dass sich die Personenschutzteams mehrerer
Schutzpersonen an einem Ort bestmöglich abstimmen, z. B. für den Fall eines
Angriffs oder einer erforderlichen Evakuierung der eigenen Schutzperson. In
einer sicherheitsrelevanten, möglicherweise unübersichtlichen Situation sind
solche Absprachen zur Gewährleistung der Sicherheit zwingend notwendig, um
sich schlimmstenfalls nicht gegenseitig zu behindern oder gar zu gefährden.
Die Zusammenarbeit mit der Firma ASGAARD erfolgte in dem dienstlich
unbedingt notwendigen Umfang.
c) Spielte die Firma Asgaard jemals vor den aktuellen Vorwürfen eine
Rolle beim BKA, und wenn ja, welche?
Die Aufgabenerledigung der ASE bringt es zwangsläufig mit sich, dass
insbesondere bei dem Einsatz in Krisengebieten auch Kontakte zu privaten
Sicherheitsdienstleistern entstehen können. Dies betrifft zum Beispiel auch
Begegnungen in Hotels im Rahmen von Dienstreisen.
Die Firma ASGAARD war bereits vor den aktuellen Vorwürfen sowohl bei
internen Verfahren als auch bei strafrechtlichen Ermittlungen in Bund und
Ländern in Erscheinung getreten.
In der Vergangenheit gab es einen Hinweis auf eine mögliche nicht genehmigte
Nebentätigkeit eines ASE-Mitarbeiters bei der Firma ASGAARD. Dieser
Hinweis hat sich nicht bestätigt.
Dem BKA liegen nach gegenwärtigem Ermittlungsstand keine belastbaren
Hinweise auf nicht genehmigte Nebentätigkeiten von aktiven ASE-Mitarbeitern bei
der Firma ASGAARD vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
d) Wie wurde im BKA mit der Information über die Bewerbung eines
ASE-Personenschützers bei Asgaard konkret umgegangen?
e) Inwiefern ist es zutreffend, dass ein Beamter des BKA inoffiziell für
die Firma Asgaard im Irak im Einsatz war (vgl.
https://www.tagesspie
gel.de/politik/affaere-beim-bundeskriminalamt-personenschuetzer-sol
l-fuer-rechtslastige-sicherheitsfirma-taetig-gewesen-sein/2712075
8.html)?
Die Fragen 18d und 18e werden zusammen beantwortet.
Bei dem in Rede stehenden Beamten handelt es sich um einen Polizeibeamten
der BPOL, der mehrjährig zum BKA als Personenschützer abgeordnet war. Als
die Information über den Kontakt dieses Beamten zur Firma ASGAARD dem
BKA bekannt wurde, war die Abordnung zum BKA bereits beendet. Das BKA
informierte aufgrund der dortigen dienst- und disziplinarrechtlichen
Zuständigkeit umgehend die BPOL. Diese hörte den Beamten an. Er gab dabei an, einen
der Geschäftsführer im Rahmen der Berliner Flüchtlingshilfe kennengelernt zu
haben und von diesem zu einer medizinischen Fortbildung nach Bagdad
eingeladen worden zu sein. Für die Reise in den Irak nahm er zwei Tage Urlaub und
zeigte sie beim BKA an. In Bagdad wurde ihm dann eine Tätigkeit für die
Firma ASGAARD angeboten (u. a. Konzeptionierung einer medizinischen
Einrichtung), welche er nach eigenem Bekunden nicht annahm. In Vorbereitung
dieser Reise gab es ein Gespräch mit dem Geschäftsführer, an dem auch zwei
weitere Angehörige der Sicherungsgruppe des BKA teilgenommen haben
sollen.
Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
f) Ergaben sich in den internen Vernehmungen darüber hinaus Hinweise
zur Zusammenarbeit mit Asgaard und zu Kontakten mit ASE-
Mitarbeitern, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 18c bis 18e und die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
19. Wie viele Beamtinnen sind aktuell in der Sicherungsgruppe eingesetzt,
und wie hat sich diese Zahl seit der Gründung der Gruppe entwickelt
(bitte aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 26. Mai 2021 sind 123 Beamtinnen bei der Abteilung SG
eingesetzt. Eine Darstellung der Entwicklung der Anzahl weiblicher Beamten seit
Gründung der Abteilung SG ist nicht möglich, da hierzu keine statistischen
Daten im BKA vorliegen.
a) Wie viele Frauen waren bzw. sind in der ASE eingesetzt?
Derzeit sind zwei Beamtinnen im Referat SGE5-2 (ASE) eingesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
b) Wie viele Frauen waren bzw. sind im Mobilen Einsatzkommando
(MEK) eingesetzt?
Derzeit sind 28 Beamtinnen in der Gruppe OE 3 (MEK) eingesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
20. Welche Kriterien legt das BKA an das Vorliegen einer „gefestigten
rechtsextremen Gesinnung“ an?
Das BKA geht von einer (gefestigt) rechtsextremen Gesinnung aus, wenn ein
Verhalten vorliegt, das grundsätzlich Ausdruck einer rechtsextremen Gesinnung
ist, und wenn sich aus den Umständen nicht ergibt, dass das Verhalten im
Einzelfall einen anderen Ursprung hat.
Dabei wird zur Einordnung des Verhaltens in den Phänomenbereich des
Rechtsextremismus die Definition des BfV genutzt: „Unter Rechtsextremismus
werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen die im Grundgesetz
konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle
Geltung der Menschenrechte ablehnen. Rechtsextremisten sind Feinde des
demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis, das
bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten
Staatswesen ausgeprägt ist. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer
Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, aus der u. a. Fremdenfeindlichkeit
resultiert. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie,
Nation oder „Rasse“ bestimme den Wert eines Menschen. Offener oder
immanenter Bestandteil aller rechtsextremistischen Bestrebungen ist zudem der
Antisemitismus. Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen
treten zugunsten kollektivistischer „volksgemeinschaftlicher“ Konstrukte
zurück (Antipluralismus).“
21. Gab das Zeigen des „Hitlergrußes“ durch einen BKA-Personenschützer
für das BKA Anlass, von dem Vorliegen einer solchen Gesinnung
auszugehen, und wenn nein, warum nicht?
Der Vorfall ist Gegenstand eines laufenden staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahrens sowie Disziplinarverfahrens. Eine Beantwortung ist derzeit
nicht möglich.
Es wird daher auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Inwiefern wurden die Vorwürfe gegen die zehn Personenschützer der
ASE bei der Vorstellung der Fallzahlen über
Rechtsextremismusverdachtsfälle in Sicherheitsbehörden durch das BfV im Jahr 2020
berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht (bitte nach jeweiligen einzelnen
Fällen aufschlüsseln)?
Der Lagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ des BfV umfasst
den Berichtszeitraum 1. Juli 2017 bis 31. März 2020. Die in Rede stehenden
Vorfälle wurden erst nach dem Berichtszeitraum bekannt und sind daher nicht
in dem Bericht erfasst.
23. Lehnt die Bundesregierung es weiterhin ab, verfassungsfeindliche
Einstellungen in Sicherheitsbehörden wissenschaftlich und unabhängig
genauer untersuchen zu lassen, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung hat beschlossen, eine gesamtgesellschaftliche Studie zu
Rassismus in Deutschland zu vergeben. Da Rassismus ein
gesamtgesellschaftliches Problem darstellt, lehnt es die Bundesregierung ab, einzelne Akteure oder
spezifische Berufsgruppen herauszugreifen.
24. Vermutet die Bundesregierung ähnliche Vorkommnisse wie bei der ASE
in anderen Einheiten,
a) wenn ja, auf welcher Grundlage?
b) wenn nein, auf welcher Grundlage, und inwiefern sieht sie
spezifische Voraussetzungen für solche Vorkommnisse in der ASE?
Die Fragen 24a und 24b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, die die Annahme
begründen würden, dass es in anderen Einheiten zu ähnlichen Vorkommnissen
wie bei der ASE gekommen ist.
25. Inwiefern kam es bei Angehörigen der SG seit deren Gründung zu
Selbsttötungen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Inwiefern wurden diese Selbsttötungen auch unter dem
Gesichtspunkt des Umgangs untereinander und im Kontext Rassismus,
Rechtsextremismus, Antisemitismus und Sexismus erneut betrachtet?
Die Fragen 25 und 25a werden zusammen beantwortet.
Das BKA führt keine Statistiken über Selbsttötungen von aktuellen oder
ehemaligen Beschäftigten. Eine Beantwortung der Frage ist mithin nicht möglich.
b) Wie ist die Möglichkeit der Supervision und die psychologische
Betreuung für Angehörige der SG und insbesondere der ASE ausgestaltet
angesichts der regelmäßig physisch wie psychisch extrem fordernden
Einsätze?
Seit der Gründung der ASE im Jahr 2008 wurde psychologische
Einsatzunterstützung durch einen Mitarbeiter des Psychologischen Dienstes ab 2009
dergestalt sichergestellt, dass zum einen die Auswahlverfahren psychologisch
begleitet wurden und zum anderen für Angehörige der ASE einmal pro Jahr ein
persönliches Gespräch angeboten wurde. Bei Bedarf konnte der Psychologe
zudem anlassbezogen kontaktiert werden. Weiterhin bestand für Angehörige der
ASE die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer sog. Präventivkur, um einer
Entstehung von schweren oder Langzeitreaktionen, d. h. Krankheitsbildern wie
z. B. einer Depression oder Posttraumatischen Belastungsstörung, frühzeitig
präventiv entgegenzuwirken.
Seit März 2021 wird die psychologische Einsatzunterstützung für Angehörige
der ASE auf Basis des im BKA bestehenden Gesamtkonzepts Psychologischer
Einsatzunterstützung durch zwei Psychologinnen/Psychologen des
Psychologischen Dienstes am Standort Berlin sichergestellt mit folgenden Komponenten:
(1) Personalauswahl: Auf Basis einer aktuell durchgeführten
Anforderungsanalyse wird das gesamte Auswahlverfahren neu konzipiert.
(2) Aus- und Fortbildung/Training mit den Schwerpunkten: Psychoedukation
(Stressmanagement, Umgang mit besonderen Gefährdungs- und
Belastungssituationen), Kommunikation, Konfliktmanagement, Teambuilding.
(3) Supervision: halbjährlich verpflichtend für alle Mitglieder der ASE; dient
als wissenschaftlich anerkanntes Beratungsverfahren dazu, mit Hilfe eines
außenstehenden Experten über den Umgang mit beruflichen Anforderungen
zu reflektieren mit folgenden Zielen: (a) Identifizierung individueller
Belastungsfaktoren, (b) Reflektion des individuellen Umgangs mit
Belastungsfaktoren sowie Stressreaktionen oder belastungsbezogenen Symptomen, (c)
Stärkung individueller Ressourcen sowie Umsetzung geeigneter
Maßnahmen zur Reduktion von Stressreaktionen/Symptomen und Prävention von
Belastungsfolgestörungen, (d) Erhalt der Arbeits- und Leistungsfähigkeit,
der Lebensqualität, des Wohlbefindens, der Arbeitsmotivation und -
zufriedenheit sowie Förderung von persönlicher Weiterentwicklung; eine
anlassbezogene Supervision ist zusätzlich jederzeit möglich. Die sonstige für alle
BKA-Beschäftigten bestehende Möglichkeit einer Inanspruchnahme der
Beratungsstelle, bestehend aus dem Ärztlichen Dienst, dem
Psychologischen Dienst, dem Sozialen Dienst und nebenamtlich tätigen Sozialen
Ansprechpartnern/Ansprechpartnerinnen, bleibt hiervon unberührt.
(4) Psychologische Akut- oder Frühinterventionen nach einem potenziell
kritischen Ereignis (z. B. Bombenanschlag).
(5) Präventivkur (in Anlehnung an das gleichnamige Konzept der
Bundeswehr): verpflichtende und regelmäßige Durchführung für alle betroffenen
Angehörige der ASE zwecks frühzeitiger Prävention einer Entstehung von
schweren oder Langzeitreaktionen (d. h. Krankheitsbildern wie z. B. einer
Depression oder Posttraumatischen Belastungsstörung).
(6) Peer-Ansatz: Aktuell wird Ausbildung von Peers geplant als kollegiale
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen, die vor Ort in weltweit
stattfindenden psychisch belastenden Einsätzen psychische Erste Hilfe leisten sowie
betroffene Kolleginnen und Kollegen bei entsprechender Indikation an
Fachkräfte weitervermitteln.
(7) Führungskräfteberatung.
(8) Gremientätigkeit/Netzwerkfunktion.
Allen Mitarbeitenden der gesamten Abteilung SG steht der Psychologische
Dienst zudem im Rahmen der Beratungsstellenfunktion unterstützend zur
Verfügung.
26. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine besondere Problematik in der
Arbeit von Spezialeinheiten der Sicherheitsbehörden im Kontext von
Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Sexismus?
Die Bundesregierung sieht keine besondere Problematik im Sinne der
Fragestellung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 24a und 24b verwiesen.
27. Inwiefern wird die Auflösung der ASE angesichts der Tatsache, dass
zumindest gegen zehn von 30 Beamten der Einheit Disziplinar- bzw.
Strafverfahren geführt werden, erneut in Betracht gezogen, auch um
sicherzustellen, dass der offensichtlich entstandene verfassungsfeindliche
Korpsgeist nicht fortbesteht?
Als Reaktion auf das Bekanntwerden der Vorfälle in der SG wurde entschieden,
dass die ASE personell und organisatorisch neu aufgestellt wird. Dieser Prozess
ist bereits eingeleitet. Hierbei ist das zwingend erforderliche Fähigkeitsprofil
der Einheit zur Erfüllung des Schutzauftrages für Verfassungsorgane
gleichermaßen zu berücksichtigen wie der Umstand, dass die Schutzaufgaben des
Referates auch gemäß Rückmeldungen der Schutzpersonen und Auftraggeber
unverändert gut erfüllt werden. Wenngleich die aktuellen Ermittlungen noch
andauern, so liegen bislang keine Hinweise auf eine allgemeine rechte Gesinnung
im Referat, einen verfassungsfeindlichen Korpsgeist oder gar auf
weitergehende Verstrickungen von Mitarbeitern in extremistische Kreise vor.
Eine Überprüfung und Weiterentwicklung der konzeptionellen Grundlage der
spezialisierten Einheit ASE – insbesondere zu Personalgewinnung und -
ausbildung, Standzeiten, Supervision/Coaching – verbunden mit einer
Restrukturierung des Referates findet derzeit bereits statt.
a) Welche konkreten personellen Maßnahmen wurden durchgeführt oder
sollen zukünftig durchgeführt werden, und in Bezug auf wie viele
Beamte?
b) Wurden die Beamten aus der ASE und SG herausgelöst, und wenn
nein, warum nicht?
c) Welche personellen Maßnahmen speziell bei den verantwortlichen
Führungskräften wurden veranlasst, und sind diese weiterhin in ihren
Funktionen – abgesehen von der Umsetzung eines Referatsleiters?
d) Inwiefern gab es in den internen Vernehmungen Hinweise auf
Einbindung der Vorgesetzten in die in Rede stehenden Vorwürfe, und wenn
ja, was wird ihnen konkret vorgeworfen?
Die Fragen 27a bis 27d werden zusammen beantwortet.
Zum 1. März bzw. 1. April 2021 wurde eine neue Referatsleitung, bestehend
aus einer Beamtin und einem Beamten des höheren Dienstes, bei SGE 5 (ASE)
eingesetzt.
Zudem wurden im gebotenen Umfang personelle Veränderungen
vorgenommen. Hierbei wurden auch Beamte aus der ASE herausgelöst. Im Übrigen
erfolgt auch vor dem Hintergrund der anhängigen disziplinar- und
strafrechtlichen Ermittlungen keine Auskunft zu Personaleinzelmaßnahmen.
Es wird insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
28. Inwiefern wurden Schutzmaßnahmen nach Bekanntwerden der Vorwürfe
der Bewerberin bei der ASE zum Schutz der Beamtin durchgeführt?
Schutzmaßnahmen im Sinne der Fragestellung waren bislang nicht erforderlich,
da keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Bewerberin vorlagen oder
vorliegen.
a) Welche Auswirkungen hat der Vorgang auf die Laufbahn der Beamtin
im BKA?
b) Welche Auswirkungen hat der Vorgang auf die Laufbahn der weiteren
Hinweisgeber, die sich ebenfalls an die Gleichstellungsbeauftragte
wandten?
Die Fragen 28a und 28b werden zusammen beantwortet.
Der der allgemeinen Beamtenpflicht entsprechende Hinweis auf Fehlverhalten
und/oder Missstände in der Behörde hat keine Auswirkungen auf die Laufbahn
der Hinweisenden.
29. Welche konkreten Aufgaben erfüllen die AG Werte sowie die neu
geschaffene Stelle des Wertebeauftragten im BKA, und inwiefern sollen
diese dabei helfen, zukünftig rassistisches, sexistisches oder
rechtsextremes Verhalten von BKA-Mitarbeitenden zu verhindern (vgl.
https://ww
w.tagesschau.de/investigativ/wdr/bka-wertebauftrager-101.html)?
Die AG Werte wurde im Dezember 2019 eingerichtet. Ihre Aufgabe war es, alle
Aktivitäten, die im BKA zur Wertethematik stattfinden, zu sammeln und zu
analysieren. Das BKA hat unter zwei Gesichtspunkten hierzu die
Notwendigkeit gesehen. Zum einen findet in den kommenden zehn Jahren im BKA ein
großer Generationenwechsel statt mit möglicherweise anderen
Wertevorstellungen der neuen Generation. Zum anderen ist gesellschaftlich eine Erosion der
demokratischen Wertevorstellungen zu beobachten, die auch Auswirkungen auf
die Polizei und damit auf das BKA hat.
Aus der Analyse wurden von der AG Werte eine Reihe von
Handlungsempfehlungen entwickelt. Hierbei handelt sich um folgende Empfehlungen:
• Anpassung der Personalauswahl mit dem Ziel, die Werthaltungen von
Bewerberinnen und Bewerbern im Personalgewinnungs- und Auswahlprozess
stärker zu berücksichtigen.
• Fortentwicklung der hochschulischen Ausbildung mit dem Ziel, das
vorhandene, internalisierte Wertesystem sowie eine Vermittlung jener Werte, für
die das BKA im Besonderen steht, weiterzuentwickeln.
• Ausbau der werteorientierten Aus- und Fortbildung mit dem Ziel der
Prüfung der vom BKA angebotenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur
Werteorientierung und weiterer Möglichkeiten, insbesondere für neue
Kolleginnen und Kollegen wertorientierte Schulungen durchzuführen sowie
zudem durch Angebote für besondere Beschäftigtengruppen zusätzliche
Multiplikatoreffekte im Hinblick auf Werteorientierung zu erzielen.
• Entwicklung eines Wertekanons für das BKA mit dem Ziel, die Erarbeitung
eines für alle Mitarbeitenden des BKA verbindlichen Wertekanons
anzustoßen.
• Einsetzung einer oder eines Wertebeauftragten beim BKA.
• Die Umsetzung des Vorschlags zur Einsetzung einer oder eines
Wertebeauftragten erfolgte im Januar 2021. Der neu eingesetzte Wertebeauftragte
führt dabei die Arbeit der AG Werte fort. Seine Kernaufgabe ist die
Koordination aller Maßnahmen im BKA im Wertekontext. Dies betrifft
insbesondere die Extremismusprävention und die Stärkung der demokratischen
Resilienz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA. Zudem wird der
Wertebeauftragte einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung eines BKA
eigenen Wertekanons leisten.
Getragen ist diese Funktion des Wertebeauftragten vom Kampf des BKA gegen
Rassismus, Sexismus und rechtextreme Verhaltensweisen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]