[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Lorenz Gösta
Beutin, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/29993 –
Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit der Digitalisierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung erfordert einen hohen Energie- und Ressourcenverbrauch
z. B. durch Rechenzentren, Datenverkehr und Endgeräte wie Laptops oder
Smartphones. Ein Ende des Wachstums ist trotz immer effizienterer Techniken
nicht in Sicht. Die Einsparungen werden oft durch mehr und größere
Endgeräte, höhere Auflösung beim Streaming, intensivere Nutzung und kürzere
Lebensdauer der Geräte wieder aufgebraucht. Wegen des „Rebound-Effekts“
steigen sowohl der Bedarf an Rohstoffen als auch der Stromverbrauch an. Lag
der Energiebedarf von Servern und Rechenzentren in Deutschland 2010 noch
bei 10 TWh/Jahr wird er für 2025 auf über 16 TWh/Jahr prognostiziert
(
https://sehrgutachten.de/bt/wd8/041-19-energieverbrauch-von-rechenzen
tren). Im Jahr 2018 verbrauchte die Bundes-IT Energie in Höhe von 337 GWh
(Bundestagsdrucksache 19/9188). Die öffentliche Hand und insbesondere die
Bundesverwaltung mit ihren Rechenzentren trägt aber über ihren eigenen
Verbrauch hinaus eine besondere Verantwortung bei der Gestaltung einer
klimagerechten Digitalisierung. Auch zu diesem Aspekt der nachhaltigen
Digitalisierung stellte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit Svenja Schulze Anfang 2020 die „Umweltpolitische Digitalagenda“
vor (
https://www.bmu.de/digitalagenda/). Dort wird ein „wirksames
Monitoring“ als Voraussetzung aufgezählt für „verpflichtende Grenzwerte für
Effizienz“. Außerdem wird darin eine „einheitliche statistische Erfassung von
Rechenzentren als Voraussetzung für die Erstellung eines Katasters“ für
Rechenzentren in Deutschland gefordert (
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BM
U/Pools/Broschueren/broschuere_digitalagenda_bf.pdf, S. 27). Die in der
Digitalagenda geforderte Ökobilanzierung von Rechenzentren in Deutschland
steht bisher noch aus. Bundesumweltministerin Svenja Schulze brachte zwar
das Siegel für Energieeffiziente Rechenzentrumsbetriebe auf den Weg (https://
www.bmu.de/interview/svenja-schulze-ueber-umweltfreundliche-rechenzentre
n-digital-gipfel-2020/), laut Bundestagsdrucksache 19/25435 (Antwort auf die
Schriftliche Frage 50) trägt aber kein einziges der neun Rechenzentren des
Bundesumweltministeriums diesen Blauen Engel, und überhaupt nur eines der
177 Rechenzentren des Bundes. Die Bundesregierung sollte ihrer
Verantwortung für den eigenen CO2-Fußabdruck gerecht werden und Vorreiterin sein,
um die Ziele des Pariser Klimaabkommens – dessen Unterzeichnung durch
die Bundesregierung einstimmig vom Deutschen Bundestag am 22. September
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31210
19. Wahlperiode 25.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 25. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2016 bestätigt wurde – zu erreichen (Bundestagsdrucksache 18/9650). Die
Digitalisierung und die Klimakrise müssen dabei zusammen gedacht werden, da
die Digitalisierung nur umweltgerecht gelingen kann.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Da die Rechenzentren des Bundes bzw. der Bundesverwaltung bei den
jeweiligen Ressorts verortet sind, wurde die Erfassung von Verbrauchsdaten etc. zu
einzelnen Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts mittels standardisierter
Fragebögen ausgesteuert. Das Ergebnis dieser Datenerfassung wird in Form
von pdf-Dateien als Anlagen zu den jeweiligen Antworten bereitgestellt. Bei
den jeweils betroffenen Fragen wird auf diese Anlage verwiesen. Bei der
Konsolidierung der Abfrageergebnisse wurden alle Rückmeldungen aus der
Bundesregierung berücksichtigt, die am 22. Juni 2021 um 18:00 Uhr vorlagen.
1. Wie ist der Stand der Umsetzung der über 70 Maßnahmen, die in der
Umweltpolitischen Digitalagenda im Februar 2020 vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
vorgestellt wurden (bitte für jede Einzelmaßnahme getrennt beantworten und
dabei auch Ziele, Zwischenziele bzw. Meilensteine sowie dazugehörige
Zeitpläne und verantwortliche Stellen bzw. Organisationseinheiten
beschreiben)?
Die Umweltpolitische Digitalagenda (UPDA) umfasst 72 Maßnahmen, viele
davon haben eine mittel- bis langfristigen Zeithorizont. Seit ihrer Präsentation
im März 2020 konnten 52 Maßnahmen entweder bereits erfolgreich
abgeschlossen werden oder befinden sich in der Umsetzung. Bei 13 Maßnahmen ist
es zu Verzögerungen bzw. einem begründeten Aufschub des geplanten
Projektbeginns gekommen. Bei sieben Maßnahmen fehlen derzeit die nötigen
finanziellen Voraussetzungen, um mit einer Umsetzung zu beginnen.
2. Welche der politischen Handlungsempfehlungen des
Umweltbundesamtes vom 7. September 2020 (siehe
https://www.umweltbundesamt.de/site
s/default/files/medien/376/publikationen/politische-handlungsempfehlun
gen-green-cloud-computing_2020_09_07.pdf) unterstützt die
Bundesregierung mit welchen konkreten Maßnahmen und Zielen, und wie ist
der Stand der Umsetzung der in den Handlungsempfehlungen
vorgeschlagenen Maßnahmen?
Im Bereich Energieeffizienz und Ressourcenschutz beim Ausbau von
Breitband- und Mobilfunknetzen schlägt das Umweltbundesamt (Punkt 2 im
Dokument „Energie- und Ressourceneffizienz digitaler Infrastrukturen Ergebnisse
des Forschungsprojektes ‚Green Cloud-Computing‘“ vom September 2020)
folgende politischen Handlungsempfehlungen vor:
2.1. Beim Breitbandausbau ist dem Ausbau von energieeffizienten
Glasfasernetzen bis zum Endverbraucher klar der Vorzug gegenüber anderen
Übertragungstechnologien zu geben.
2.2. Der Ausbau von Mobilfunknetzen soll schlank und ressourceneffizient
erfolgen, mit reduzierter mehrfacher Funkabdeckung der gleichen Regionen
durch unterschiedliche Anbieter. Dazu sollen für Mobilfunknetze einheitliche
und faire Netznutzungsentgelte eingeführt werden, die ein nationales Roaming
ermöglichen.
2.3. Der Ausbau moderner 5G-Infrastrukturen soll dazu genutzt werden,
veraltete und ineffiziente 3G-Infrastrukturen zu ersetzen. Dadurch können alte
Sendemasten für moderne Technik genutzt werden, was deren Akzeptanz erhöht.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, bis zum
Jahr 2025 eine flächendeckende Gigabitversorgung zu realisieren. Die
Förderung in weißen Flecken (Versorgung < 30 Mbit/s) wurde daher bereits im
August 2018 auf Glasfaser bis zum Gebäude umgestellt. Um den Glasfaserausbau
weiter voranzutreiben, hat das BMVI eine Graue-Flecken-Förderung bereits am
26. April 2021 gestartet. Kommunen oder Landkreise können nunmehr eine
Bundesförderung für den geförderten Glasfaserausbau auch in sog. grauen
Flecken (Gebiete mit Versorgung < 100 Mbit/s) beantragen. Bislang konnten rund
8,5 Mrd. Euro für Breitbandausbauprojekte bewilligt werden.
Damit der Mobilfunk seine Potenziale als Schlüsseltechnologie der digitalen
Transformation vollständig ausschöpfen kann, wurde in der Mobilfunkstrategie
eine flächendeckende Mobilfunkversorgung mit LTE als Ziel gesetzt. Eine
flächendeckende Mobilfunkversorgung bietet gleichwertige Teilhabe an den
Möglichkeiten der alle Lebensbereiche durchdringenden Digitalisierung. Ein
flächendeckendes LTE-Netz ist zudem Grundlage für die nächste
Mobilfunkgeneration 5G. Ausbau und Modernisierung der Mobilfunknetze erfolgt durch die
Mobilfunkunternehmen in einem liberalisierten Marktumfeld im
Infrastrukturwettbewerb. Ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht schlanker, ressourcen- und
energieeffizienter Ausbau liegt unter wettbewerblichen Bedingungen im
eigenwirtschaftlichen Interesse der Unternehmen. Dazu gehört auch die verstärkte
Realisierung von Kooperationen beim Netzausbau. Die drei deutschen
Mobilfunknetzbetreiber mit eigenem physischem Netz werden von Mitte bis Ende
2021 ihre UMTS-Netzabschnitte stilllegen. Die für 3G/UMTS genutzten
Frequenzen werden zukünftig für LTE genutzt (4G/5G).
Weiterhin wird im Rahmen des Energieforschungsplans ein nationales
Bewertungssystem für die Energieeffizienz der Rechenzentren entwickelt werden,
dass die Voraussetzung für einen Energieausweis schafft. Auf der Grundlage
dieses Bewertungssystems soll der Status der Energieeffizienz eines
Rechenzentrums verständlich dargestellt werden. Das Vorhaben soll auch untersuchen,
wie Anforderungen für eine nationale Berechnung und Bewertung der
Energieeffizienz von Rechenzentren auf europäischer Ebene verankert werden können.
Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sind alle
Bundesbehörden aufgefordert, einschließlich der Rechenzentren bis zum Jahr 2030
klimaneutral zu werden. Darüber hinaus sollen alle sich im Aufbau befindlichen
zentralen Rechenzentren des Bundes die Kriterien des Blauen Engels einhalten.
Für die Fälle, in denen zentrale RZ-Leistungen bei Colocation-Anbietern
eingekauft werden, sollen die Kriterien des Blauen Engels zur Pflicht werden.
3. Wie ist der Stand der Green-IT-Initiative des Bundes (siehe Beschluss
2017/14 des IT-Rates unter
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publika
tionen/DE/Bundesbeauftragter-fuer-Informationstechnik/IT_Rat_Beschl
uesse/beschluss_2017_14.pdf?__blob=publicationFile)?
Insbesondere:
a) Wann und wie wird das Ziel erreicht werden, den durch IT-Betrieb
verursachten Energieverbrauch in der Bundesverwaltung auf
maximal 350 Gigawattstunden im Jahr 2022 zu begrenzen?
Wie ist der aktuelle Stand?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
In den Jahren 2017 bis 2020 wurde der mit dem Beschluss 2017/14 des IT-
Rates gesetzte Zielwert des Gesamtenergieverbrauchs der Bundes IT von
350 GWh pro Jahr unterschritten. Für das Jahr 2020 belief sich der
Gesamtenergieverbrauch auf 328 GWh pro Jahr.
Die fortlaufende Verbesserung der Effizienz der Informations- und
Kommunikationstechnik und die Berücksichtigung dieser Faktoren bei der Beschaffung
stimmen für die Zukunft optimistisch. Mit Blick auf das Berichtsjahr 2022 wird
daher eine Unterschreitung der Zielmarke von 350 GWh des jährlichen
Gesamtenergieverbrauchs der Bundes IT erwartet.
b) Was ist der Stand der Umsetzung einer nachhaltigen IT-Beschaffung?
Der IT-Rat setzte mit dem Beschluss 2017/14 das Ziel, die nachhaltige IT-
Beschaffung bis zum Jahr 2022 umzusetzen, um den Energieverbrauch im
Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik schrittweise zu
senken.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Bereich der IT-
Beschaffung wird auf Basis verschiedener gesetzlicher Grundlagen geregelt. So greift
auf nationaler Ebene u. a. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), Vergabeverordnung (VgV), Unterschwellenvergabeverordnung (UV-
gO) und Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Darüber
hinaus findet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung
energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) Anwendung im Beschaffungsprozess.
Im Bereich der IT-Beschaffung nimmt das Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern (BeschA) eine federführende Rolle ein. Die Zentralstelle IT-
Beschaffung im BeschA sowie die Kompetenzstelle für nachhaltige
Beschaffung beraten staatliche Institutionen bei der Vorbereitung von Ausschreibungen
und steuern die Veröffentlichung und Durchführung der Ausschreibungen.
Dabei werden die erwähnten gesetzlichen Regelungen zum Zweck einer
nachhaltigen Beschaffung frühzeitig in den Beschaffungsprozess mit eingebunden.
Darüber hinaus ist die Förderung der Nachhaltigkeit eines der zentralen
konstitutiven Ziele der IT-Beschaffungsstrategie, welche in der ZIB umgesetzt wird.
Die Ergebnisse der Green-IT-Initiative des Bundes verdeutlichen die Erfolge
bei der IT-Beschaffung. Seit dem Jahr 2009 wurde beim
Gesamtenergieverbrauch der Bundes IT eine Senkung von über 40 Prozent (Vergleich zum Jahr
2009) realisiert. Der mit dem Beschluss 2017/14 des IT-Rates gesetzte Zielwert
des Gesamtenergieverbrauchs der Bundes IT von 350 GWh pro Jahr wurde in
den Jahren 2017 bis 2020 unterschritten. Die Bemühungen im Bereich der
nachhaltigen IT-Beschaffung tragen maßgeblich zu diesem Ergebnis bei.
Mehr Informationen über Gesetze, Regelungen, Leitfäden sowie Beispiele aus
Bund, Ländern und Kommunen sind auf dem zentralen Portal für nachhaltige
Beschaffung öffentlicher Auftraggeber zu finden:
http://www.nachhaltige-besc
haffung.info/DE/Home/home_node.html.
Mehr Informationen zu den Aspekten der umweltfreundlichen Beschaffung
befinden sich auf dem Internetauftritt des Umweltbundesamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundlic
he-beschaffung.
c) Für welche seit Veröffentlichung der Umweltpolitischen Digitalagenda
im Aufbau befindlichen (oder für den Aufbau geplanten)
Rechenzentren werden, wie in der genannten Digitalagenda geplant, die Kriterien
des Blauen Engels angewendet, und für welche nicht, und warum
jeweils nicht?
Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 3c sind in der Anlage 1.0 zu finden.1
4. Wie ist der Stand der Planung und Umsetzung für die in der
Umweltpolitischen Digitalagenda angekündigte Erstellung eines bundesweiten
Rechenzentrum-Katasters auf der Basis einer einheitlichen statistischen
Erfassung, und bis wann ist eine verpflichtende Erfassung der
Rechenzentren geplant, falls nein, warum nicht?
Die Erstellung eines Registers für Rechenzentren wird im Rahmen des
Energieforschungsplans erarbeitet. Das Forschungsvorhaben befindet sich derzeit im
Ausschreibungsverfahren.
5. Gibt es ein derartiges Kataster bereits für die Rechenzentren der
Bundesverwaltung, und wenn ja, ist es als Open Data öffentlich einsehbar und
nutzbar, und unter welchem Link?
Wenn nein, für wann ist ein Kataster der Rechenzentren des Bundes
geplant, und wenn keines geplant ist, warum nicht?
Das BMI hat letztmalig für das Jahr 2020 im Kontext des Projektes IT-
Konsolidierung Bund das sogenannte IT-Flächenkataster erstellt. Dieses
beinhaltet IT-Flächendaten zu Serverräumen und Rechenzentren von Behörden und
Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie zu Rechenzentren
der zentralen IT-Dienstleister. Ob es auch für das in Frage 4 benannte
bundesweite Rechenzentrum-Kataster nutzbar ist, kann gegenwärtig nicht beantwortet
werden. Der Bericht zum IT-Flächenkataster ist „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ klassifiziert2.
6. Plant die Bundesregierung die Einführung von Mindesteffizienzkriterien
– also verpflichtender Grenzwerte für die Energieeffizienz von
Rechenzentren in Deutschland und ggf. vorab für Rechenzentren der
Bundesverwaltung?
Wenn ja, bis wann jeweils, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Rechenzentren sind sehr komplexe Systeme, die aufgrund ihrer
Vielgestaltigkeit, unterschiedlichen Größen und Betreiberstrukturen keiner einfachen
Regulierung zugänglich sind. Auch war die marktgetriebene Technikentwicklung bei
der Rechenleistung von Servern bisher so dynamisch, dass hier eine
Regulierung keinen Mehrwert gebracht hätte. Die Bundesregierung sieht in der
nachhaltigen Entwicklung der digitalen Infrastruktur einen wichtigen Pfeiler zur
Erreichung der Klimaziele. Die Bundesregierung plant daher zusammen mit der
RZ-Branche, ein Register für Rechenzentren in Deutschland und möglichst
auch auf europäischer Ebene aufzubauen. Darüber hinaus soll ein freiwilliges
Energielabel für Rechenzentren entwickelt werden, welches die
Energieeffizienzleistung der Rechenzentren miteinander vergleichbar machen soll.
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31210 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2 Die Aufgabe zur Erstellung des IT-Flächenkatasters ist ab dem Erhebungsjahr 2021 federführend im BMF verortet.
7. Welche Maßnahmen der Bundesregierung sind in Planung oder
Umsetzung, um den Anteil der Rechenzentren mit Nachnutzung von Abwärme
zu erhöhen (bitte konkrete Maßnahmen, z. B. Gesetzentwürfe,
Verordnungen, Förderprogramme, mit Zieldaten und Meilensteinen angeben)?
Aktuell fördert das BMWi mit der Richtlinie „Bundesförderung
Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ Vorhaben von Unternehmen zur
Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung mit bis zu 40 Prozent der
Investitionsmehrkosten. Zudem besteht die Möglichkeit der Förderung über die
Richtlinie „Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft –
Förderwettbewerb“, dort ist eine Förderung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
möglich. Beide Förderprogramme richten sich auch an Rechenzentren. Wegen
des technologieneutralen, an reinen Effizienzkriterien orientierten
Förderansatzes dieser Förderprogramme gibt es keine spezifischen Zielvorgaben für
Rechenzentren.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Verbreitung des Blauen Engels für
folgende Siegel
a) Ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte (DE-UZ 215),
b) Klimaschonende Colocation-Rechenzentren (DE-UZ 214),
c) Server und Datenspeicherprodukte (DE-UZ 213),
d) Energieeffiziente Rechenzentrumsbetriebe (DE-UZ 161)?
Die Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ-215, DE-UZ-213 und DE-UZ-214
sind noch relativ junge Umweltzeichen. Da sie erst seit dem Jahr 2020
veröffentlicht sind, kann nicht mit einer hohen Anzahl an zertifizierten Produkten
bzw. Dienstleistungen gerechnet werden. Für die Umweltzeichen DE-UZ-215
und DE-UZ-213 liegen bisher noch keine Anträge vor.
Für den Blauen Engel Klimaschonende Colocation-Rechenzentren (DE-
UZ-214) liegt der RAL gGmbH ein Antrag zur Zertifizierung vor. Weiterhin
haben sich neun Rechenzentren über die Anforderungen des Umweltzeichens
beraten lassen bzw. lassen sich derzeit beraten.
Das ältere Umweltzeichen Blauer Engel für Rechenzentren (DE-UZ-161)
existiert bereits seit dem Jahr 2012. Die geringe Anzahl der zertifizierten
Rechenzentren wird immer wieder kritisiert. An einigen wesentlichen Faktoren kann
dennoch festgemacht werden, warum es nur eine überschaubare Anzahl an
zertifizierten Rechenzentren gibt: Unter den Geltungsbereich der Kriterien DE-UZ
161 fallen keine Co-Location Rechenzentren, sondern vor allem
Rechenzentren, die sich nicht am Markt für Rechenzentren behaupten müssen (v. a.
betriebseigene Rechenzentren). Sie haben durch die Zertifizierung keinen
kompetitiven Vorteil gegenüber anderen Betreiberinnen und Betreibern von
Rechenzentren, sondern einen Prestigegewinn und die Bestätigung, dass ihr
firmeninternes Rechenzentrum energieeffizient sind. Daher hat eine erneute
Zertifizierung oftmals keine Priorität. Unabhängig davon haben sich die Kriterien DE-
UZ 161 als eine Art Standard für Best Practice beim Rechenzentrumsneubau
etabliert. Die Kriterien des Blauen Engels sind für die Beschaffung von
Rechenzentrumsdienstleistungen eine wesentliche Orientierung.
9. Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung sind in Planung
oder Umsetzung zur stärkeren Nutzung dieser vier Siegel (DE-UZ 215,
DE-UZ 214, DE-UZ 213, DE-UZ 161)?
Ein Instrument ist die öffentliche Beschaffung: Für einen effizienten
Liegenschaftsbetrieb und zur Deckelung der IT-bedingten Stromverbräuche muss die
Beschaffung von Green IT noch konsequenter umgesetzt werden. Dafür muss
sich die IT des Bundes im Zuge ihrer digitalen Transformation an neuen
Nachhaltigkeitskriterien orientieren, die noch zu entwickeln sind. Hierbei ist
zukünftig die mittelbare Bundesverwaltung mit einzubeziehen. Der Betrieb
vorhandener sowie die Konzeption neuer Rechenzentren soll bereits nach aktueller
Beschlusslage des IT-Rates die Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren
(DE-ZU 161) berücksichtigen. In Zukunft zu planende Rechenzentren
(Neubau) sind gemäß den Anforderungen des Blauen Engels (DE-UZ 161) zu
konzipieren. Wird externe Rechenzentrumsleistung beauftragt (bspw. Web-Hosting,
Server Hosting, Online Datenspeicherung) müssen ebenfalls die
entsprechenden Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren eingehalten werden. Wird
hingegen Rechenzentrumsfläche bei einem Co-Location Rechenzentrum
gemietet, müssen die Kriterien des Blauen Engels für Co-Location Rechenzentren
(DE-UZ 214) eingehalten werden.
Als weiteres Instrument wird seit dem Jahr 2020 finanzielle Unterstützung für
die Beratung von Betreiberinnen und Betreibern von Rechenzentren zur
Kennzeichnung mit dem Blauen Engel zur Verfügung gestellt.
Einerseits setzt die Bundesregierung auf die lenkende Wirkung der Marktmacht
durch die öffentliche Beschaffung, in dem zukünftig bei Ausschreibungen von
Informationstechnik und Rechenzentrumsdienstleistung die Einhaltung der
entsprechenden Kriterien des Blauen Engels verlangen. Andererseits wird seit dem
Jahr 2020 eine finanzielle Unterstützung für die Beratung von Rechenzentren
zur Kennzeichnung mit dem Blauen Engel zur Verfügung gestellt.
10. Wie viele Rechenzentren nutzt die Bundesregierung?
Wie hat sich deren Anzahl im Laufe der letzten Jahre verändert, und
welche Änderungen sind in den kommenden Jahren geplant (bitte wie
nachfolgend aufgeführt jeweils für jedes Bundesministerium und das
Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordnete Behörden beantworten),
a) Anzahl der Rechenzentren für die Jahre 2016 bis 2020,
Auflistung (Anzahl) der Rechenzentren des Bundes
Ressort IA2020 IA2019 IA2018 IA2017 IA2016
AA 2 5 6 6 5
BKAmt 1 1 1 1 1
BKM 6 6 6 3 15
BMAS 7 7 7 7 6
BMBF 3 3 3 3 3
BMEL 14 14 14 10 11
BMF 11 12 12 13 10
BMFSFJ 6 4 4 4 4
BMG 5 5 5 7 7
BMI 1) 14 13 17 20 24
BMJV 5 5 5 6 6
BMU 9 7 9 11 8
BMVI 10 9 43 10 18
BMWi 2) 10 10 10 10 11
Ressort IA2020 IA2019 IA2018 IA2017 IA2016
BMZ 3) 2 2 2 2 2
Selbstständige
oberste Behörden
(BPA, B.GWK,
BRH) 1 2 2 3 3
BMVg 4) 4 – – – –
1) BDBOS beantwortete die IST-Aufnahme IT Bund generell als Instrument
zur Planung der IT-K Bund nur bezüglich ihrer konsolidierungsrelevanten IT.
Dies erstreckt sich dort auf die Verwaltungs-IT und nicht auf die Infrastruktur
von Digitalfunk und Netze des Bundes. Bei der Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/25435, die sich auf
sämtliche IT bezog, wurden daher auch die insgesamt 71 Rechenzentren für
Digitalfunk und NdB aufgeführt.
2) In der gesonderten Abfrage Ende 2020 (s. FN 1) wurde die Anzahl 12
gemeldet.
3) In der gesonderten Abfrage Ende 2020 (s. FN 1) wurde die Anzahl 5
gemeldet.
4) Von der IST-Aufnahme unabhängige Meldung des BMVg. Daten für die
Jahre 2016 bis 2019 liegen nicht vor.
b) geplante Anzahl der Rechenzentren für die Jahre 2021 (Ende), 2022,
2023, 2024, 2025?
Auflistung der geplanten Anzahl an Rechenzentren des Bundes
Ressort IA2025 IA2024 IA2023 IA2022 IA2021
AA 3 3 3 3 2
BKAmt 1 1 1 1 1
BKM 6 6 6 6 6
BMAS 7 7 7 7 7
BMBF 3 3 3 3 3
BMEL 14 14 14 14 14
BMF 10 12 11 10 10
BMFSFJ 6 6 6 6 6
BMG 5 5 5 5 5
BMI 14 14 14 14 14
BMJV 6 6 6 6 5
BMU 9 9 9 9 9
BMVI 10 10 10 10 10
BMWi 10 10 10 10 10
BMZ 2 2 2 2 2
Selbstständige
oberste Behörden
(BPA, B.GWK,
BRH) 1 1 1 1 1
11. Unter welchen Voraussetzungen wird ein Rechenzentrum mitgezählt, und
welche Unterschiede in den Kriterien gibt es ggf. zwischen der Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 der Abgeordneten
Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 19/25435 und den
Antworten auf die hier vorliegende Kleine Anfrage?
Die Definition des Begriffs „Rechenzentrum“ im Rahmen der IST-Aufnahme
IT Bund lautet wie folgt:
• Ein Rechenzentrum verfügt über eine räumliche Trennung von IT-Systemen
und unterstützender Infrastruktur (Elektroversorgung, USV,
Notstromaggregat, Klimatechnik, Brandschutzanlage usw.).
• Ein Rechenzentrum mit zwei Brandabschnitten innerhalb eines
Gebäudeteils wird als ein einzelnes Rechenzentrum gewertet.
• Zwei aus Gründen der Hochverfügbarkeit zusammenhängende
Rechenzentren an einem Standort, die aber räumlich voneinander getrennt sind
(mindestens unterschiedliche Gebäude oder Gebäudeteile) werden jeweils als ein
einzelnes Rechenzentrum gewertet.
• Ein Rechenzentrum verfügt über ein Zutrittskontrollsystem.
• Auf den Unterschied zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/25435 wurde bereits in der Antwort
zu Frage 10a) eingegangen. Die jährliche IST-Aufnahme der IT des Bundes
erfolgt jeweils zum Stichtag 30. Juni.
12. Wie hoch war der Energieverbrauch pro Rechenzentrum (RZ) in den von
Frage 10 erfassten Rechenzentren im letzten Kalenderjahr (2020), und
wie hoch war er jährlich seit 2016 (bitte in Kilowatt/Stunde insgesamt –
je Rechenzentrum und je Jahr – sowie je Höhen-Einheit [
Durchschnittsverbrauch] angeben und Angabe der Gesamtsumme des RZ-
Energieverbrauchs jeweils für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt
sowie deren nachgeordnete Behörden)?
Da die Rechenzentren des Bundes bzw. der Bundesverwaltung bei den
jeweiligen Ressorts verortet sind, wurde die Erfassung von Verbrauchsdaten etc. zu
einzelnen Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts mittels standardisierter
Fragebögen ausgesteuert. Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 12 sind in der
Anlage 1.1 zu finden.1
13. Wie hoch war der Anteil erneuerbarer Energien bei den in Frage 12
genannten Energieverbräuchen für die von Frage 10 erfassten
Rechenzentren jeweils im letzten Kalenderjahr (2020), und wie hat sich dieser Anteil
verändert seit 2016 (bitte den jährlichen Anteil erneuerbarer Energien für
die Jahre 2016 bis 2020 angeben – in absoluten und relativen Zahlen,
also in kWh und Prozent)?
a) Was unternimmt bzw. plant die Bundesregierung, um die von Frage
10 erfassten Rechenzentren zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie
zu versorgen?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Rechenzentren in den Bundesministerien selbst werden bereits mit Ökostrom
betrieben. Im Zuge der gemäß § 15 KSG im Jahr 2030 zu erreichenden
Klimaneutralität wird die Bundesverwaltung auch die Energieversorgung mit eigener-
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31210 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
zeugtem Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Ökostrom sowie die
Energieeffizienz von Rechenzentren insgesamt in den Bundesministerien, dem
Bundeskanzleramt sowie den nachgeordneten Behörden mit Maßnahmen
adressieren (siehe Anlage 2).1
b) Wann ist geplant, dass alle von Frage 10 erfassten Rechenzentren zu
100 Prozent erneuerbare Energie verwenden?
Es gibt noch kein konkretes Zieljahr.
14. Hat die Bundesregierung das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen (wie
z. B. Kohlendioxid) durch die von Frage 10 erfassten Rechenzentren
(insbesondere durch deren Energieverbrauch) zu senken, und wenn ja,
welche konkreten Maßnahmen sind dafür geplant, und welche
Meilensteine sollen zu welchen Zeitpunkten dafür erreicht sein?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 13a verwiesen.
15. Welche Durchschnittswerte sind seit 2016 zu welchen Kennzahlen, die
nach den folgenden ISO- oder vergleichbaren EN-/DIN-Standards
erhoben werden, für die von Frage 10 erfassten Rechenzentren-Daten
verfügbar (bitte jeweils für die Jahre 2016 bis 2020 angeben)
a) ISO 30134-2: Power Usage Effectiveness (PUE),
b) ISO 30134-3: Renewable Energy Factor (REF),
c) ISO 30134-4: IT Equipment Energy Efficiency for Servers
(ITEESV),
d) ISO 30134-5: IT Equipment Utilization for Servers (ITEUSV),
e) ISO 30134-6: Energy Reuse Factor (ERF),
f) ISO 30134-7: Cooling Efficiency Ratio (CER),
g) ISO 30134-8: Carbon Usage Effectiveness (CUE),
h) ISO 30134-9: Water Usage Effectiveness (WUE)?
16. Misst die Bundesregierung die Energieeffizienz in den von Frage 10
erfassten Rechenzentren mit den vom Umweltbundesamt in der Studie
KPI4DCE2.0 entwickelten Kennzahlen, Indikatoren und Methoden
(
https://www.umweltbundesamt.de/kpi4dce-20)?
a) Wenn ja, in welchen Rechenzentren kommen diese Kennzahlen,
Indikatoren und Methoden zur Anwendung (bitte für jedes
Rechenzentrum angeben, welche Kennzahlen, Indikatoren und Methoden in
welchen Rechenzentren jeweils zur Anwendung kommen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wann ist ggf. geplant, diese Kennzahlen, Indikatoren und Methoden
zu nutzen (bitte je Rechenzentrum angeben)?
17. Wie hoch war die durchschnittliche CPU-Auslastung in den von Frage
10 erfassten Rechenzentren pro Rechenzentrum im letzten Kalenderjahr
(2020), und wie hat sie sich jährlich verändert seit 2016?
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31210 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Wie hoch war die Speicher-Auslastung pro Rechenzentrum in den von
Frage 10 erfassten Rechenzentren im letzten Kalenderjahr (2020), und
wie hat sie sich jährlich verändert seit 2016?
19. Welche sonstigen Daten erhebt die Bundesregierung in den von Frage 10
erfassten Rechenzentren jeweils – und in welchem zeitlichen Rhythmus
– zum Einfluss auf Treibhausgas-Emissionen, die Energieeffizienz, den
Energieverbrauch und die weiteren Umweltwirkungen?
20. Wie stellt die Bundesregierung Transparenz über die Umweltwirkung in
den von Frage 10 erfassten Rechenzentren her (bitte mit konkreten
Maßnahmen antworten, dabei auch die nachfolgenden Unterfragen
berücksichtigen)?
a) Welche der in den Fragen 12 bis 19 erfragten Datensätze stehen als
Open Data frei und maschinenlesbar zur Verfügung und sind via gov-
data.de oder an einem anderen digital frei zugänglichen Ort
auffindbar (bei Verfügbarkeit an einem anderen digitalen Ort diesen bitte
mit URL angeben)?
b) Wenn ein jeweils erhobener Datensatz nicht als Open Data zur
Verfügung steht, ist die Veröffentlichung als Open Data geplant, und wenn
ja, für wann, und an welchem digitalen Ort (bitte je Datenart
angeben)?
c) Wenn ein jeweils erhobener Datensatz nicht als Open Data zur
Verfügung steht und/oder nicht via govdata.de frei zugänglich ist und auch
eine künftige Veröffentlichung als Open Data nicht geplant ist,
warum ist das so?
Die Fragen 15 bis 20 werden zusammen beantwortet.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219; 124, 78 (122); 137, 185,
(250). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen
Überkontrolle angesichts des Umfangs der hier gestellten Fragen und deren
Detailtiefe erreicht.
Die Fragen 15, 16, 17, 18, 19 und 20 zielen auf die Erfassung spezifischer
Kennzahlen für jedes Rechenzentrum der Bundes IT ab. Kennzahlen wie z. B.
die durchschnittliche CPU- und Speicherauslastung liegen nicht in statistischer
Form vor. Zur Beantwortung der Frage müssten alle 14 Ressorts inkl. BKAmt,
BKM und das BPA angefragt werden. In der Beantwortung der Frage sieht die
Bundesregierung einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand.
Dieser würde die Arbeitsfähigkeit insbesondere der IT-Abteilungen, die die
Daten für diese Frage erheben und zusammenstellen müssten, erheblich belasten.
Damit wäre eine Schwächung der Erfüllung der Fachaufgaben der jeweiligen
Behörden verbunden. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit
verbundenen Anpassungen in der IT-Infrastruktur befinden sich die IT-Abteilungen und
die Rechenzentren ohnehin in einer Phase mit überdurchschnittlichen
Arbeitsaufkommen.
Eine Beantwortung wäre mit den bestehenden Ressourcen somit im Rahmen
einer Kleinen Anfrage nicht zumutbar zu bewerkstelligen. Auch die
Fristverlängerung hat wegen einer Gefährdung der Aufgabenerfüllung in anderen
Bereichen keine weiteren Informationen ermöglicht. Selbst bei Durchführung einer
solchen Abfrage wäre mit unvollständigen Ergebnissen und dementsprechend
schlechter Aussagekraft zu rechnen, da diese spezifischen Kennzahlen – mit
Blick auf die vergangenen Jahre – nicht systematisch erfasst wurden. Somit ist
nach Ansicht der Bundesregierung die Grenze des Zumutbaren zur
Beantwortung der Fragen 15 bis 20 überschritten.
21. Welche der von Frage 10 erfassten Rechenzentren erfüllen jeweils
welche Kriterien des Blauen Engels für Energieeffiziente
Rechenzentrumsbetriebe (DE-UZ 161; Vergabekriterien unter
https://produktinfo.blauer-e
ngel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20161-201901-de%20Kriterien-
2 0 1 9 - 0 2 - 1 9 .pdf) bzw. des Blauen Engels für Klimaschonende
Colocation-Rechenzentren (DE-UZ 214; Vergabekriterien unter
https://pr
oduktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20214-20200
1-de%20Kriterien-V2.pdf)?
Die Prüfung der Erfüllung der Kriterien des Blauen Engels für RZ kann in der
Frist dieser Kleinen Anfrage nicht erfolgen. Daher können nur für
Rechenzentren, bei denen diese bereits geprüft wurden, Angaben erfolgen. Da die
Rechenzentren des Bundes bzw. der Bundesverwaltung bei den jeweiligen Ressorts
verortet sind, wurde die Erfassung von Verbrauchsdaten etc. zu einzelnen
Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts mittels standardisierter Fragebögen
ausgesteuert. Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 21 sind in der Anlage 3 zu
finden.1
22. Bei welchen von Frage 10 erfassten Rechenzentren ist die Zertifizierung
nach den Kriterien des Blauen Engels für Energieeffiziente
Rechenzentrumsbetriebe (DE-UZ 161; Vergabekriterien unter
https://produktinfo.bla
uer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20161-201901-de%20Krite
rien-2019-02-19.pdf) geplant, und zu welchem Termin?
Wenn es sich um angemietete Colocation-Rechenzentrumsfläche handelt,
bei welchen wurde die Einhaltung der Kriterien des Blauen Engels für
Klimaschonende Colocation-Rechenzentren (DE-UZ 214;
Vergabekriterien unter
https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-
UZ%20214-202001-de%20Kriterien-V2.pdf) bei der Ausschreibung der
Leistung gefordert oder in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt (bei
Berücksichtigung in der Leistungsbeschreibung bitte angeben, in welcher
Art und Weise diese erfolgte)?
Da die Rechenzentren des Bundes bzw. der Bundesverwaltung bei den
jeweiligen Ressorts verortet sind, wurde die Erfassung von Verbrauchsdaten etc. zu
einzelnen Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts mittels standardisierter
Fragebögen ausgesteuert. Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 22 sind in der
Anlage 4 zu finden.1
23. Welche Kühlmittel werden in den von Frage 10 erfassten Rechenzentren
jeweils genutzt (bitte genaue Substanzen angeben; beispielsweise R410a,
R407c, R454c, R1234ze, Wasser, Propan, Luft etc.), und wie bewertet
die Bundesregierung den Einsatz dieser Mittel hinsichtlich ihrer
Klimaverträglichkeit?
Die in den Rechenzentren des Bundes immer noch überwiegend als Kältemittel
verwendeten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW, z. B. HFKW-134a)
und deren Gemische (R410A, R407C) sind aufgrund ihres hohen
Treibhauspotentials sehr klimaschädlich. Deren Nutzung geht jedoch aufgrund der Ein-
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31210 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
schränkung des HFKW-Angebots auf dem europäischen Markt (HFKW
Phasedown gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014) zurück.
Als HFKW-Ersatzstoffe sieht die Bundesregierung halogenfreie (natürliche)
Kältemittel wie z. B. Wasser, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffe ohne bzw.
mit vernachlässigbarem Treibhauspotential als geeignetste Lösung an. Aus
diesem Grund ist in den Kriterien des Umweltzeichens (Blauer Engel) DE-UZ 161
„Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb“ festgehalten, dass in neueren
Rechenzentren (Inbetriebnahme der Kälteanlage ab 1. Januar 2013) nur
halogenfreie Kältemittel eingesetzt werden dürfen. Nach einem Beschluss des IT-Rates
vom 6. Juli 20171 werden bei der Bewertung der Energie- und
Ressourceneffizienz in Rechenzentren des Bundes grundsätzlich die Kriterien des „Blauen
Engels“ für einen energiebewussten Rechenzentrumsbetrieb angewendet. Die IT-
Dienstleister orientieren sich beim Ausbau ihrer Dienstleistungszentren an
diesen Kriterien und berichten jährlich zum Erreichten.
Da die Rechenzentren des Bundes bzw. der Bundesverwaltung bei den
jeweiligen Ressorts verortet sind, wurde die Erfassung von Verbrauchsdaten etc. zu
einzelnen Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts mittels standardisierter
Fragebögen ausgesteuert. Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 23 sind in der
Anlage 5 zu finden.2
24. In welchen der von Frage 10 erfassten Rechenzentren werden noch
Kühlmittel, die unter EU-Verordnung Nummer 517/2014 über fluorierte
Treibhausgase fallen, verwendet, und wann ist eine Umrüstung je
betroffenem Rechenzentrum auf welche anderen Kühlmittel geplant?
Unter die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 fallen sämtliche in der Anwendung in
Rechenzentren befindlichen Kältemittel bzw. deren Bestandteile im Falle von
Kältemittelgemischen. Allerdings sind ungesättigte HFKW wie z. B.
HFKW-1234yf und HFKW-1234ze nur von Artikel 19 (Berichterstattung) der
Verordnung betroffen.
Anmerkung: Kühlmittel ist in diesem Zusammenhang der falsche Begriff.
Gemeint ist Kältemittel, welches im Kältekreislauf einer Kälteanlage oder eines
Klimagerätes als Arbeitsmittel verwendet wird. Die DIN EN 378 beschreibt ein
Kältemittel als „Fluid3, das zur Wärmeübertragung in einer Kälteanlage
eingesetzt wird, und das bei niedriger Temperatur und niedrigem Druck Wärme
aufnimmt und bei höherer Temperatur und höherem Druck Wärme abgibt, wobei
üblicherweise Zustandsänderungen des Fluids erfolgen.“
Da die Rechenzentren des Bundes bzw. der Bundesverwaltung bei den
jeweiligen Ressorts verortet sind, wurde die Erfassung von Verbrauchsdaten etc. zu
einzelnen Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts mittels standardisierter
Fragebögen ausgesteuert. Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 24 sind in der
Anlage 6 zu finden.2
25. In welchen der von Frage 10 erfassten Rechenzentren wird die Abwärme
nachgenutzt, und in welcher Art und Weise?
Da die Rechenzentren des Bundes bzw. der Bundesverwaltung bei den
jeweiligen Ressorts verortet sind, wurde die Erfassung von Verbrauchsdaten etc. zu
einzelnen Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts mittels standardisierter
1
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Bundesbeauftragter-fuer-Informationstechnik/IT_Rat_Beschlu
esse/beschluss_2017_14.pdf;jsessionid=A080E7A193C37103321634A57939CEC3.2_cid340?__blob=publicationFile
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31210 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
3 Ein Fluid kann sowohl als Gas als auch als Flüssigkeit vorliegen.
Fragebögen ausgesteuert. Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 25 sind in der
Anlage 7 zu finden.1
26. Welche der Rechenzentren aus Frage 10 werden vom Bundeskanzleramt,
den Bundesministerien und den jeweils nachgeordneten Behörden in
Eigenregie betrieben?
Da die Rechenzentren des Bundes bzw. der Bundesverwaltung bei den
jeweiligen Ressorts verortet sind, wurde die Erfassung von Verbrauchsdaten etc. zu
einzelnen Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts mittels standardisierter
Fragebögen ausgesteuert. Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 26 sind in der
Anlage 8 zu finden.1
27. Welche der Rechenzentren aus Frage 10 werden von externen
Dienstleistern betrieben, und in jeweils welcher Form (bitte z. B. nach Betrieb
bundeseigener Rechenzentren durch externe Dienstleister, Betrieb externer
Rechenzentren durch bundeseigene IT [z. B. bei Anmietung von
Colocation-Rechenzentrumsfläche], Einkauf von Cloud-Dienstleistungen
oder SaaS-Diensten bei externen Rechenzentren und ggf. anderen
Varianten unterscheiden)?
28. Welche Dienstleister betreiben die in der Antwort zu Frage 27 genannten
Rechenzentren (bitte jeweils aufschlüsseln)?
Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.
Rechenzentren der Bundes IT verarbeiten sensible Informationen und stellen
damit eine hochwertige Infrastruktur für die Bundesrepublik Deutschland dar.
Zum Schutz vor ausländischen Geheimdiensten und Cyber-Kriminellen sind
Informationen zu Standorten von Rechenzentren sowie zur Zusammenarbeit mit
externen Dienstleistern als Verschlusssachen eingestuft (VS-NfD). Die
Antworten zu den Fragen 27 und 28 werden als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und daher in einer separaten, nicht zu veröffentlichenden Datei zur
Verfügung gestellt (siehe Anlage 9, 10).2
29. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Siegel
Klimaschonende Colocation-Rechenzentren (DE-UZ 214) bzw. Energieeffizienter
Rechenzentrumsbetrieb (DE-UZ 161) oder andere Umweltstandards
verpflichtend werden für GAIA-X-Rechenzentren?
Wenn nein, warum nicht?
Wann ja, welche Schritte sind dafür konkret geplant oder unternommen
worden?
GAIA-X wird auf absehbare Zeit keine eigenen Rechenzentren betreiben.
GAIA-X wird Teilbereiche von existierenden Rechenzentren nutzen, die
entsprechend GAIA-X kompatibel sind. Es obliegt dem jeweiligen Anbieter dieses
Teilbereiches, welche Energiesparmaßnahmen konkret umgesetzt werden.
GAIA-X wird über das gemeinsame Repository den CO2-Fußabdruck der
jeweiligen Anwendung, die über den Teilbereich des Rechenzentrums betrieben
wird, transparent machen.
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31210 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2 Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die im Projekt GAIA-X
gesetzten technologischen Standards für Cloud-Dienste in Europa höchste
Anforderungen an Klimaschutz und Ressourcenschonung erfüllen sollten, um zu
verhindern, dass energieintensive Dienste und Strukturen neu entstehen, die den
Klimaschutzzielen entgegenwirken. Die beiden o. g. Umweltzeichen bieten für
Betreiber von Rechenzentren und für deren Kunden die beste Orientierung für
einen umweltverträglichen Rechenzentrumsbetrieb.
30. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass GAIA-X-
Rechenzentren ökologisch hohe Standards erfüllen?
GAIA-X wird auf absehbare Zeit keine eigenen Rechenzentren betreiben. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
31. Wie wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für Siegel wie
Klimaschonende Colocation-Rechenzentren (DE-UZ 214) bzw.
Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb (DE-UZ 161) einsetzen?
Welche Schritte sind dafür konkret geplant oder unternommen worden?
Die Bundesregierung ist mit dem Umweltbundesamt als „Competent Body“
beim Europäischen Umweltzeichen (EU Ecolabel) vertreten. Auf den
Sitzungen zum Europäischen Umweltzeichen werden neue und revidierte
Umweltzeichen des deutschen Umweltzeichens Blauer Engel regelmäßig vorgestellt.
Sowohl bei der Ausarbeitung der Kriterien des EU Ecolabels als auch des Blauen
Engels werden die jeweils anderen Umweltstandards mit dem Ziel einer
Harmonisierung der Kriterien berücksichtigt. Auf Kooperationstreffen zwischen
den sogenannten ISO 14024 Typ I-Labeln wird ebenfalls vorgeschlagen,
bestehende Kriterien zu übernehmen. Damit der Blaue Engel auch in anderen
Staaten eingesetzt werden kann, werden die Kriterien immer ins Englische
übersetzt.
Eine europäische Arbeitsgruppe zur öffentlichen Beschaffung tauscht sich unter
anderem über die Verwendung von Siegeln im Beschaffungsprozess aus bzw.
berichtet über neue Siegel oder Ausschreibungsempfehlungen, um diese
ebenfalls in den Mitgliedstaaten bekannt zu machen. Gemäß Vergaberecht können
vergaberechtskonforme Gütezeichen (§ 34 VgV) pauschal eingefordert werden.
Der Blaue Engel zählt zu diesen vergaberechtskonformen Gütezeichen. Das ist
auch in anderen Mitgliedstaaten bekannt, da der Blaue Engel ein ISO 14024
Typ I-Label ist.
Darüber hinaus werden basierend auf den genannten Umweltzeichen auch
Ausschreibungsempfehlungen erarbeitet. Damit diese ebenfalls in anderen
Mitgliedsstaaten angewendet werden können, werden diese ins Englische
übersetzt.
32. Wie bewertet die Bundesregierung den „Climate Neutral Data Centre
Pact“ (
https://www.climateneutraldatacentre.net/) von europäischen
Rechenzentrumsanbietern insbesondere hinsichtlich der Bedarfe für
regulatorische Maßnahmen?
Die Bundesregierung begrüßt es, wenn sich die Rechenzentrumsbranche Ziele
zur Schonung der Umwelt und des Klimas vereinbaren, v. a. wenn es sich um
ambitionierte Ziele handelt, die eine spürbare Entlastung der Umwelt bewirken.
Für eine Einschätzung des Climate Neutral Data Centre Pacts reichen die zur
Verfügung gestellten Informationen nicht aus.
33. Wie setzt sich die Bundesregierung für eine Vereinheitlichung der
Messmethoden auf EU-Ebene ein, und welche Rolle spielen dabei die vom
Umweltbundesamt in der Studie KPI4DCE2.0 entwickelten Kennzahlen,
Indikatoren und Methoden?
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Kennzahlen der
Methode KPI4DCE in die Europäische Norm EN-50600 „Einrichtungen und
Infrastrukturen von Rechenzentren“ einfließen. Der hierfür notwendige Nachweis
über die Wirksamkeit und Anwendbarkeit in der Praxis konnte durch die
gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Forschungsvorhaben des
Umweltbundesamtes hergestellt werden.
34. Welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem
Beschluss des EU-Rates „Digitalisierung zum Wohle der Umwelt“ vom
17. Dezember 2020 (
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-
13957-2020-INIT/de/pdf) ab, und wie ist jeweils der Stand der
Umsetzung?
Die deutsche Ratspräsidentschaft hat das Dossier Digitalisierung und Umwelt
erstmalig auf die Agenda des EU-Umweltministerrats gesetzt. In vier Sitzungen
der Ratsarbeitsgruppe (RAG) Umwelt wurden Ratsschlussfolgerungen (RSF)
zu „Digitalisierung zum Wohle der Umwelt“ erarbeitet; am 17. Dezember 2020
wurden sie im Umweltrat verabschiedet.
Die Ratsschlussfolgerungen setzen wichtige Impulse, um die Chancen digitaler
Technologien für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz zu nutzen und den
Energie- und Ressourcenverbrauch digitaler Infrastrukturen gering zu halten,
und dazu Forschung auszubauen, Innovationen anzureizen, Investitionen zu
stärken sowie die Datengrundlagen dafür zu schaffen.
Schlussfolgerungen des Rates haben keine legislative, sondern eine
programmatische Funktion. Daher leitet die Bundesregierung nicht unmittelbar
nationale Maßnahmen aus den Ratsschlussfolgerungen ab. Die Bundesregierung setzt
sich bei der Kommission und bei den den Partnerländern der Trio-
Ratspräsidentschaft Portugal und Slowenien sowie folgenden Ratspräsidentschaften
dafür ein, dass die in den Ratsschlussfolgerungen beschlossenen Maßnahmen
so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Solche Maßnahmen sind z. B. die Etablierung digitaler Produktpässe, die
Umsetzung der Initiative zu klimaneutralen Rechenzentren sowie ein
Rechtsrahmen für nachhaltige Künstliche Intelligenz.
35. Wie lange ist die geplante und die tatsächliche durchschnittliche
Nutzungsdauer von IT-Geräten wie Computer und Laptops, die in den
Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und deren nachgeordneten
Behörden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (und ggf. Dritten)
genutzt werden (bitte mit Datum der aktuellsten Zahl angeben, bei
Unterschieden jeweils getrennt für jedes Bundesministerium, das
Bundeskanzleramt und deren nachgeordnete Behörden angeben)?
Der IT-Rat hat mit dem Beschluss 2013/7 die Richtlinie zur Nutzungsdauer,
Aussonderung und Verwertung von IT-Geräten und Software festgelegt. Laut
diesem Beschluss beträgt die Mindestnutzungsdauer der IT-Geräte wie folgt
(Auszug):
Typ des IT-Geräts IT-Geräte
Mindestnutzungsdauer
in Jahren
Arbeitsplatz PC (APC) Rechnereinheiten für den
Arbeitsplatz (auch Thin Clients).
5
Mobile IT-Geräte Notebooks, Netbooks, Tablet PC,
Mobilfunkgeräte, insbesondere
Smartphones.
3
Die IT-Geräte sollten aufgrund der ökologischen Amortisationsdauer so lange
wie möglich genutzt werden. Die aktuelle Mindestnutzungsdauer von IT-
Geräten wird oft überschritten.
Die Expertengruppe Ressourceneffizienz in der IKT (Green-IT) im Rahmen der
Allianz für nachhaltige Beschaffung der Bundesregierung hat im Rahmen einer
Umfrage das Thema nachhaltige Beschaffung und Nutzungsdauerverlängerung
von IKT-Geräten in der öffentlichen Verwaltung untersucht und hierzu ein
Bericht veröffentlich. Mehr Informationen zu den möglichen Maßnahmen
(Beschaffungs- und Nutzungsphasen, nach dem Ende der Nutzung), um die
Nutzungsdauerverlängerung von IKT-Geräten zu erreichen, sind in der Studie
dieser Expertengruppe zu finden:
https://www.ressource-deutschland.de/green-
it/
Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 35 sind in der Anlage 11 zu finden.1
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie
konkret, um die Nutzungsdauer elektronischer Endgeräte wie Computer
und Laptops in den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und
deren nachgeordneten Behörden zu verlängern?
a) Gibt es darüber hinaus Verträge mit Dritten zum systematischen
Aufarbeiten gebrauchter elektronischer Endgeräte (Computer, Laptops)
des Bundes, um eine weitere Nutzung nach Gebrauch in den
Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und deren nachgeordneten
Behörden durch Dritte zu ermöglichen?
Wenn ja, mit welchen Vertragspartnern wurden zu welchen
Sachverhalten derartige Verträge geschlossen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 36 und 36a werden gemeinsam beantwortet.
Eine solche Anforderung zur zentralen Umsetzung eines solchen Vertrages liegt
aktuell nicht vor. Da die Rechenzentren des Bundes bzw. der
Bundesverwaltung bei den jeweiligen Ressorts verortet sind, wurde die Erfassung von
Verbrauchsdaten etc. zu einzelnen Rechenzentren an die jeweiligen Ressorts
mittels standardisierter Fragebögen ausgesteuert. Das Ergebnis der Erhebung zu
den Fragen 36 und 36a sind in der Anlage 12 zu finden.1
b) Sind die Nachnutzbarkeit, Reparierbarkeit und Nutzungsdauer ein
Kriterium beim Einkauf derartiger elektronischer Endgeräte?
Wenn nein, warum nicht?
Die Anwendung solcher Kriterien, gerade im Bereich der Endgeräte erfolgt
bereits, um eine möglichst langfristige Nutzung zu gewährleisten.
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31210 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
37. Welche der Siegel (DE-UZ 161, DE-UZ 213, DE-UZ 214, DE-UZ 215)
sind in den Beschaffungsrichtlinien (z. B. AVV-EnEff) verpflichtend, und
wenn sie es nicht sind, ist das geplant, und für wann?
Wenn nein, warum nicht?
Sowohl § 34 der Vergabeverordnung (VgV) als auch § 24 der
Unterschwellenvergabeordnung für Lieferungen und Dienstleistungen (UVgO) geben vor, dass
der Auftraggeber als Beleg dafür, dass eine Leistung bestimmten, in der
Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage von
Gütezeichen verlangen kann, sofern die Gütezeichen bestimmten Anforderungen
gerecht werden. Die Vorgaben in der VgV gelten für Vergaben ab Erreichen der
EU-Schwellenwerte, die sich vollständig mit den Anforderungen der
maßgeblichen EU-Vergaberichtlinie decken.
In § 2 Absatz 3 gibt die geltende Fassung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) vor, dass,
soweit vorhanden, möglich und sachgerecht, unter anderem die Vorlage des
Umweltzeichens Blauer Engel, dem auch die Gütezeichen DE-UZ-161, DE-
UZ-213, DE-UZ-214 und DE-UZ-215 zugehören, zu verlangen ist. Es wird in
diesem Zusammenhang geregelt, dass auf diese Gütezeichen pauschal
verwiesen werden kann, dass aber gleichwertige Gütezeichen anzuerkennen sind. Eine
unbedingte Verpflichtung zur Nutzung aller in der Frage genannten Siegel
losgelöst vom Beschaffungsgegenstand würde hingegen in vielen
Beschaffungsvorgängen nur einen Teil der für den Bedarf relevanten Aspekte der Leistung
abbilden.
38. Welche anderen ökologischen Kriterien in Bezug auf Herstellung,
Nutzung, Verwertung und Entsorgung fließen in die Vergabe von IT-
Dienstleistungen (auch RZ-Betrieb) und in den Einkauf von IT-
Produkten durch den Bund ein, und in welcher Weise?
Die Definition der Anforderungen an die Verträge der ZIB erfolgt durch die
Bedarfsträger der Bundesverwaltung. Hierbei werden bei Ausschreibungen durch
verpflichtende Forderungen und Bewertungen insbesondere Energieverbrauch,
Energieeffizienz, Austauschbarkeit von Komponenten, Verarbeitung,
Vermeidung gefährlicher Stoffe, Rücknahme, Qualitätsanforderungen (z. B.
Qualitätssicherung gem. DIN EN ISO 9001 ff. oder gleichwertig; ISO 27001
Informationssicherheits-Managementsystem oder gleichwertig) sowie weitere Kriterien
mit Bezug auf Entsorgung berücksichtigt. Zusätzlich wird häufig eine
möglichst lange Nutzungsdauer von hochwertigen IT-Produkten durch erweiterte
Gewährleistungsdauern ermöglicht. Darüber hinaus werden die Anforderungen
der konstitutiven Ziele der IT-Beschaffungsstrategie in operative
Anforderungen umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt in allen Phasen des Vergabeverfahrens
(Planung, Eignungs- und Leistungskriterien).
39. Wie wurden bisher welche Rechenzentren in welchem Umfang mit dem
Förderprogramm Kommunalrichtlinie gefördert (siehe Richtlinie zur
Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld –
„Kommunalrichtlinie“ – vom 22. Juli 2020; Nummer 2.15; BAnz AT 14.08.2020
B7;
https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/BMU_Foerderung_Ko
mmunalrichtlinie_14082020.pdf)?
Im Rahmen der Förderung wurden seit dem Jahr 2017 21 Vorhaben in acht
Bundesländern in einem Gesamtvolumen von rund 6 180 000 Euro umgesetzt.
Davon sind 18 Vorhaben abgeschlossen, drei weitere befinden sich derzeit in
der Umsetzung. Informationen zu den einzelnen Vorhaben sind der
nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Förderkennzeichen
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
€
Vorhabensumme
€
Fördersumme
Zuwendungsempfänger
Bundesland Status
03K04981 01.05.2017 31.12.2018 536.424 214.570
Landeshauptstadt Potsdam
Brandenburg beendet
03K04985 01.05.2017 31.07.2019 629.191 251.676
Landeshauptstadt Potsdam
Brandenburg beendet
03K05100 01.04.2017 31.03.2018 363.806 109.142 SWM Services
GmbH
Bayern beendet
03K05264 01.04.2017 31.12.2018 40.000 12.000 Stadtwerke
Hamm GmbH
Nordrhein-
Westfalen
beendet
03K05294 01.06.2017 30.09.2019 807.515 242.255 badenIT GmbH Baden-
Württemberg
beendet
03K05337 01.02.2017 31.01.2018 289.884 115.954 Amt
Mitteldithmarschen
Schleswig-
Holstein
beendet
03K06457 01.10.2017 30.09.2018 31.980 15.990 Schwarzwald-
Baar-Kreis
Baden-
Württemberg
beendet
03K06473 01.10.2017 30.09.2018 21.213 10.606 Gemeinde
Schiffweiler
Saarland beendet
03K06548 01.11.2017 31.10.2018 61.183 24.473 Amt Barnim-
Oderbruch
Brandenburg beendet
03K06550 01.03.2018 28.02.2019 149.340 59.736 Große
Kreisstadt Horb am
Neckar
Baden-
Württemberg
beendet
03K06922 15.12.2017 31.12.2018 87.883 35.153 Stadt Maintal Hessen beendet
03K07408 01.09.2018 31.05.2020 671.543 201.463 Stadt
Pforzheim
Baden-
Württemberg
beendet
03K07948 01.10.2018 30.11.2019 488.239 146.472 SWT
Stadtwerke Trier GmbH
Rheinland-
Pfalz
beendet
03K08805 01.08.2018 31.10.2019 250.000 75.000 Stadtwerke
Hamm GmbH
Nordrhein-
Westfalen
beendet
03K09403 01.08.2019 31.07.2020 335.101 134.040 Ostalbkreis Baden-
Württemberg
beendet
03K09718 01.03.2019 31.07.2021 652.059 195.618 EAM Netz
GmbH
Hessen laufend
03K11456 01.08.2019 31.07.2020 81.991 32.796 Markt
Langquaid
Bayern beendet
03K11589 01.09.2019 26.05.2020 27.656 13.828 Stadt
Brandenburg an der
Havel
Brandenburg beendet
03K11962 01.10.2019 30.09.2021 617.648 185.294
Regionalverkehr Köln
Gesellschaft mit
beschränkter
Haftung (RVK)
Nordrhein-
Westfalen
laufend
03K12590 01.05.2020 30.04.2021 23.814 11.907 Gemeinde
Mauth
Bayern beendet
03K14857 01.12.2020 30.11.2021 21.676 9.754 The Pugilist-
Boxing Gym
Bruchsal e. V.
Baden-
Württemberg
laufend
40. Welche Erkenntnisse brachte der Design-Thinking-Prozess beim BMWi-
Dialogprozess „Roadmap Energieeffizienz 2050“ in der AG
Digitalisierung (siehe
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/roadma
p-2050-vortrag-1-ag-digitalisierung-2-sitzung.pdf?__blob=publicationFil
e&v=6; S. 3)?
Das BMWi hat im Jahr 2020 zwei Design-Thinking-Prozesse zu den
Potenzialen digitaler Zukunftstechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz in den
Verbrauchssektoren Industrie und Gebäude im Kontext der Roadmap
Energieeffizienz durchgeführt. Einer der Prozesse beschäftigte sich mit der
Fragestellung, wie es gelingen kann, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen
(KMU) zukünftig digitale Zukunftstechnologien (Machine Learning,
Künstliche Intelligenz, Data Analytics, Internet-of-things-Applikationen etc.) einsetzen
können, um Energieeffizienzpotenziale in der Produktion zu identifizieren und
zu heben. Dabei wurden digitale Werkzeuge und Methoden identifiziert, die in
einem nächsten Schritt im Rahmen eines Pilotierungsprojektes mit den
relevanten Nutzerinnen- und Nutzergruppen (z. B. technische Leiterinnen und Leiter in
KMU, Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche und des Managements)
erörtert und bereitgestellt werden sollen. In einem zweiten Prozess wurde die
Frage untersucht, wie mit Hilfe digitaler Lösungen die Anlagenoptimierung
von Heizungen im Mehrgeschosswohnungsbau vorangetrieben werden kann.
Für die breite Anwendung digitaler Lösungen zur Anlagenoptimierung bedarf
es eines erleichterten Zugangs zu Anlagendaten (Zähler und standardisierte
Schnittstellen), eine breite Datenbasis von Referenzprojekten (Datenbank zur
Anlagenoptimierung), qualifizierte und erfahrene Dienstleister, die die Daten
analysieren und Anlagen optimieren sowie wirtschaftliche Anreize für die
Gebäudebetreiber, um eine breite Nachfrage zu erzeugen.
41. Welche Ideen und Vorschläge aus der AG Digitalisierung im BMWi-
Dialogprozess „Roadmap Energieeffizienz 2050“ flossen in welche
konkreten Maßnahmen der Bundesregierung ein?
Die AG Digitalisierung hat seit Juni 2020 in drei AG-Sitzungen ein
Eckpunktepapier entwickelt, welches Vorschläge zur Effizienzsteigerung durch die
Digitalisierung in den Sektoren Gebäude und Industrie sowie zur verstärkten
Ausrichtung der digitalen Infrastruktur auf Energieeffizienz enthält. Das
Eckpunktepapier wird in der Plenumssitzung zum Roadmap-Prozess am 1. Juni 2021
diskutiert und in dem Zwischenbericht zur Roadmap Energieeffizienz 2050 des
BMWi vom Juni 2021 berücksichtigt. Während bei einigen
Maßnahmenvorschlägen der AG bereits eine Umsetzung insbesondere im Bereich von
Pilotierungen vorbereitet wird, ist eine Verabschiedung des Maßnahmenkatalogs der
Roadmap Energieeffizienz 2050 durch die Bundesregierung im Oktober 2022
vorgesehen.
42. Welche Vorgaben, Richtlinien oder Standards gibt es bei der Entwicklung
von Webservices im Auftrag des Bundes einschließlich aller vom oder
für den Bund betriebenen Webseiten, um das Prinzip der
Datensparsamkeit umzusetzen und den durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugten
CO2-Fußabdruck zu senken (solche Vorgaben können z. B. die
Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos betreffen, aber auch die
Nutzung von Cookies – bitte alle möglichen Aspekte in der Antwort
berücksichtigen)?
Aktuell liegen keine Vorgaben vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31210
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ISSN 0722-8333]