Digitalisierungsförderung für den Mittelstand
der Abgeordneten Dieter Janecek, Anja Hajduk, Claudia Müller, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Margit Stumpp, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch die Corona-Pandemie wurden und werden die bestehenden und teils massiven Defizite bei der Digitalisierung in Deutschland verstärkt sichtbar. Den viel beschworenen und längst überfälligen Digitalisierungsschub wollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einem am 7. September 2020 gestarteten Investitionsprogramm für die Digitalisierung des Mittelstands befördern. Mithilfe des Programms „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzielle Zuschüsse für Investitionen, wie beispielsweise die Beschaffung von Soft- und Hardware sowie für die entsprechende Qualifizierung ihrer Beschäftigten, erhalten. Dies könnte auch den in Deutschland dringend benötigten Ausbau der IT- und Produktsicherheit voranbringen.
Während insbesondere größere Unternehmen in Deutschland bereits relativ weit bei der Digitalisierung ihrer Prozesse sind, identifizierte der Digitalisierungsindex des BMWi bei kleineren Unternehmen (1 bis 49 Beschäftigte) einen erheblichen Nachholbedarf (https://www.de.digital/DIGITAL/Navigation/DE/Lagebild/Indikatorentool/indikatorentool.html). Gleichzeitig steht die Wirksamkeit des Programms „Digital Jetzt“ infrage. Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/26651, klar verdeutlicht, ist der Mittelabfluss beim Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“ mit 4,8 Prozent jedoch viel zu gering, um die dringend notwendigen Ziele des Programms zu erreichen. Aus der Antwort auf die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt auf Bundestagsdrucksache 19/25900 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/259/1925900.pdf) geht außerdem hervor, dass 2020 insgesamt nicht einmal die Hälfte des eingeplanten Investitionsvolumens von den Unternehmen beantragt wurde (40 Mio. von 98,3 Mio. Euro). Im durch die Corona-Krise stark gebeutelten Einzelhandel betrug die tatsächliche Fördersumme 2020 mit 5,8 Mio. Euro sogar nur ca. ein Drittel des eingeplanten Fördervolumens von 14,7 Mio. Euro. Das Digitalisierungsprogramm kann offensichtlich seine Wirksamkeit zur Unterstützung der Digitalisierung von KMU nicht wie geplant entfalten.
Den Fragestellenden sind einige Fälle bekannt, in denen durch einen viel zu langen Bewilligungsprozess die Zuwendungsempfangenden die Investitionen in neue Technologien erst mit großer Verspätung tätigen und so nicht von der verringerten Mehrwertsteuer 2020 profitieren konnten. Durch zu lange Bewilligungsfristen besteht das Risiko, dass die für die Krisenerholung nötigen Investitionen zu lange verzögert wurden und werden. Insgesamt bedarf es bei der Digitalisierung erheblichen Nachholbedarfs, um endlich die seit langer Zeit bestehenden Defizite zu beheben und dringend notwendige Förderungen zeitnah und gezielt auf den Weg zu bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Mittel sind seit Start des Förderprogramms „Digital Jetzt“ anteilig am Investitionsvolumen abgeflossen, und wer waren oder sind bis heute die Antragstellenden (bitte nach Anzahl der Anträge, durchschnittlich beantragten Fördersummen, Anzahl bewilligter Anträge und bewilligter Fördersummen je Branche, regionaler Verteilung und Mitarbeitendenzahlen bzw. Unternehmensgröße der Zuwendungsempfangenden aufschlüsseln)?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages bis zur Bewilligung und Auszahlung, und an welchen Stellen wären nach Ansicht der Bundesregierung im Bewilligungsprozess Beschleunigungen möglich?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Vereinfachung der Beantragung der Digitalisierungsförderung, insbesondere für Kleinstunternehmen, erreicht werden, und plant die Bundesregierung, entsprechende Veränderungen bei der Antragstellung vorzunehmen (wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht)?
Welche Effekte haben nach bisheriger Kenntnis der Bundesregierung die minimalen Fördersummen von 17.000 Euro für Modul 1 (Investitionen) sowie 3.000 Euro für Modul 2 (Qualifizierung) für Kleinstunternehmen, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass durch diese Untergrenzen Kleinstunternehmen, beispielsweise gerade im stationären Einzelhandel, von „Digital Jetzt“ ausgeschlossen bleiben (wenn ja, welche)?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die minimalen Fördersummen für Modul 1 und Modul 2 zukünftig abzusenken, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Findet eine (Impact-)Evaluation von „Digital Jetzt“ statt, und wenn dies der Fall ist, was sind die ersten Zwischenergebnisse?
Für welche konkreten Digitalisierungsvorhaben oder Verwendungszwecke und in welcher Höhe werden die Zuschüsse im Fördermodul 1 „Investition in digitale Technologien“ bis heute von den Antragstellenden beantragt (bitte anteilig nach Förderkategorien und Größe der Unternehmen [kleinst, kleine, mittlere] aufschlüsseln)?
Für welche konkreten Digitalisierungsvorhaben oder Verwendungszwecke und in welcher Höhe werden die Zuschüsse im Fördermodul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ bis heute von den Antragstellenden beantragt (bitte anteilig nach Förderkategorien und Größe der Unternehmen [kleinst, kleine, mittlere] aufschlüsseln)?
Wurde für die Bewilligung die Nutzung von langfristig nutzbaren offenen Standards wie Open-Source-Software oder der möglichst vorrangige Einsatz ökologisch nachhaltiger Technologien als Förderungskriterium angelegt, und wenn nein, warum nicht?
In welcher Form und auf welchen Kanälen fand bislang welche zielgruppengerechte Ansprache und Bewerbung des Programms „Digital Jetzt“ statt, und welche weiteren sind in Planung?
Erachtet die Bundesregierung das Programm „Digital Jetzt“ insgesamt als ausreichend, um KMU, insbesondere aus dem Bereich des stationären Einzelhandels und vor dem Hintergrund der sich durch die Corona-Pandemie rapide beschleunigten digitalen Transformation von Konsumverhalten, Geschäftsprozessen und Arbeitswelt, ausreichend zu unterstützen, und falls nein, welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen sind nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig?
Wie häufig wurden die Beratungsleistungen im Programm „Go digital“ insgesamt bisher genutzt, und wie oft werden diese zuzüglich zur Förderung durch „Digital Jetzt“ in Anspruch genommen (bitte nach Anzahl der Anträge, durchschnittlich beantragten Fördersummen, Anzahl bewilligter Anträge und bewilligter Fördersummen je Branche, regionaler Verteilung und Mitarbeitendenzahlen bzw. Unternehmensgröße der Zuwendungsempfangenden aufschlüsseln)?
Welche weiteren Förderprogramme für die Digitalisierung des Mittelstandes gibt es, und welche sind insbesondere auf Kleinstunternehmen oder Soloselbstständige zugeschnitten (bitte jeweils Namen, maximale und minimale Fördersumme sowie durchschnittliche Bearbeitungsdauer angeben, und ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich ist, sodass die Beratungsleistung schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen kann)?
Mittels welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung die IT- und Produktsicherheit in Deutschland, die auch als wichtiges Qualitätsmerkmal im internationalen Wettbewerb gilt, zu stärken versucht, und wie bewertet sie den Erfolg dieser Maßnahmen?
a) Wie unterstützt die Bundesregierung KMU bei sicherheitstechnischen Herausforderungen, und hat sie vor, effektive Anreize für sichere IT-Lösungen zu schaffen (wenn ja, wie)?
b) Hat die Bundesregierung vor, ein dezentrales und unabhängiges IT-Beratungsnetzwerk zu schaffen (wenn ja, wann, und wie, wenn nein, warum nicht)?
c) Inwieweit hat die Bundesregierung Haftungsanreize für alle in der IT-Kette verantwortlichen Stellen geschaffen?
d) Hat die Bundesregierung (wenn ja, mit welchem Ergebnis) die Umsetzung der Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation bezüglich eindeutiger Vorgaben für den Sicherheitssupport von Geräten geprüft (und wenn nein, warum nicht)?
e) Mit welchen proaktiven Anreizen will die Bundesregierung eine gute digitale Standortpolitik fördern und die Unternehmen hinsichtlich innovativer Datenschutzmodelle, wie etwa Datenschutz by design und by default, oder der Verbesserung der Qualität freier und quelloffener Software unterstützen?
f) Hat die Bundesregierung vor, einen Fonds für die Prämierung der Identifizierung, Behebung und Bekanntmachung von Fehlern quelloffener Software einzuführen, und wenn nein, warum nicht?
g) Inwiefern hat die Bundesregierung vor, rechtliche Vorgaben für Auditierung und Zertifizierungsverfahren für voreingestellten Datenschutz und höchste IT-Sicherheitsstandards zu schaffen?