[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dieter Janecek, Anja Hajduk, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/29994 –
Digitalisierungsförderung für den Mittelstand
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die Corona-Pandemie wurden und werden die bestehenden und teils
massiven Defizite bei der Digitalisierung in Deutschland verstärkt sichtbar.
Den viel beschworenen und längst überfälligen Digitalisierungsschub wollte
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einem am
7. September 2020 gestarteten Investitionsprogramm für die Digitalisierung
des Mittelstands befördern. Mithilfe des Programms „Digital Jetzt –
Investitionsförderung für KMU“ sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
finanzielle Zuschüsse für Investitionen, wie beispielsweise die Beschaffung
von Soft- und Hardware sowie für die entsprechende Qualifizierung ihrer
Beschäftigten, erhalten. Dies könnte auch den in Deutschland dringend
benötigten Ausbau der IT- und Produktsicherheit voranbringen.
Während insbesondere größere Unternehmen in Deutschland bereits relativ
weit bei der Digitalisierung ihrer Prozesse sind, identifizierte der
Digitalisierungsindex des BMWi bei kleineren Unternehmen (1 bis 49 Beschäftigte)
einen erheblichen Nachholbedarf (
https://www.de.digital/DIGITAL/Navigatio
n/DE/Lagebild/Indikatorentool/indikatorentool.html). Gleichzeitig steht die
Wirksamkeit des Programms „Digital Jetzt“ infrage. Wie die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/26651, klar verdeutlicht, ist der
Mittelabfluss beim Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“ mit 4,8 Prozent
jedoch viel zu gering, um die dringend notwendigen Ziele des Programms zu
erreichen. Aus der Antwort auf die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten
Katrin Göring-Eckardt auf Bundestagsdrucksache 19/25900 (
https://dip21.bun
destag.de/dip21/btd/19/259/1925900.pdf) geht außerdem hervor, dass 2020
insgesamt nicht einmal die Hälfte des eingeplanten Investitionsvolumens von
den Unternehmen beantragt wurde (40 Mio. von 98,3 Mio. Euro). Im durch
die Corona-Krise stark gebeutelten Einzelhandel betrug die tatsächliche
Fördersumme 2020 mit 5,8 Mio. Euro sogar nur ca. ein Drittel des eingeplanten
Fördervolumens von 14,7 Mio. Euro. Das Digitalisierungsprogramm kann
offensichtlich seine Wirksamkeit zur Unterstützung der Digitalisierung von
KMU nicht wie geplant entfalten.
Den Fragestellenden sind einige Fälle bekannt, in denen durch einen viel zu
langen Bewilligungsprozess die Zuwendungsempfangenden die Investitionen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30325
19. Wahlperiode 07.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 4. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
in neue Technologien erst mit großer Verspätung tätigen und so nicht von der
verringerten Mehrwertsteuer 2020 profitieren konnten. Durch zu lange
Bewilligungsfristen besteht das Risiko, dass die für die Krisenerholung nötigen
Investitionen zu lange verzögert wurden und werden. Insgesamt bedarf es bei
der Digitalisierung erheblichen Nachholbedarfs, um endlich die seit langer
Zeit bestehenden Defizite zu beheben und dringend notwendige Förderungen
zeitnah und gezielt auf den Weg zu bringen.
1. Wie viele Mittel sind seit Start des Förderprogramms „Digital Jetzt“
anteilig am Investitionsvolumen abgeflossen, und wer waren oder sind bis
heute die Antragstellenden (bitte nach Anzahl der Anträge,
durchschnittlich beantragten Fördersummen, Anzahl bewilligter Anträge und
bewilligter Fördersummen je Branche, regionaler Verteilung und
Mitarbeitendenzahlen bzw. Unternehmensgröße der Zuwendungsempfangenden
aufschlüsseln)?
Seit dem Start von „Digital Jetzt“ im September 2020 sind über 1.650 Anträge
im Förderportal (
http://www.digitaljetzt-portal.de/) beim DLR Projektträger
eingegangen. Diese haben ein Gesamtinvestitionsvolumen von über 163 Mio.
Euro.
Über 1.100 der Anträge sind final geprüft und bearbeitet worden. Hierbei
wurden den Unternehmen insgesamt circa 39 Mio. Euro an Förderung
bewilligt. Bei den bewilligten Anträgen beträgt die durchschnittliche
Fördersumme rund 39.000 Euro, bei einer durchschnittlichen Förderquote von 51
Prozent.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Förderprogramm „Digital Jetzt“
nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Nach vollständigem Abschluss des
Vorhabens beziehungsweise Ende der Vorhabenlaufzeit können die
Unternehmen ihren Verwendungsnachweis beim DLR Projektträger einreichen. Nach
Prüfung aller förderfähigen und durch das Investitionsvorhaben entstandenen
Ausgaben durch den Projektträger erfolgt dann die Auszahlung des Zuschusses.
Der Verwendungsnachweis wird im Förderportal „Digital Jetzt“ digital
ausgefüllt und eingereicht. Bisher sind nur wenige Verwendungsnachweise beim
Projektträger eingegangen. Diese werden zurzeit geprüft, folglich sind noch
keine Mittel abgeflossen.
Knapp ein Drittel der eingereichten Anträge entfällt auf Unternehmen mit einer
Unternehmensgröße von 3 bis 10 Mitarbeitende (29 Prozent). Sie stellen nach
Unternehmen mit einer Unternehmensgröße von 11 bis 50 Mitarbeitenden
(44 Prozent) die zweitgrößte Gruppe der Antragsteller gemessen an der
Unternehmensgröße.
Bei den Branchen sind die Top 5: Verarbeitendes Gewerbe (25 Prozent),
Handel (14 Prozent), Gesundheits- und Sozialwesen (12 Prozent), Baugewerbe
(10 Prozent) sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (10 Prozent).
2. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages bis
zur Bewilligung und Auszahlung, und an welchen Stellen wären nach
Ansicht der Bundesregierung im Bewilligungsprozess Beschleunigungen
möglich?
Die Bearbeitungsdauer (Zeit zwischen Antragstellung bis Antragsbewilligung)
beläuft sich derzeit auf 8 bis 10 Wochen. Die Bearbeitungsdauer kann aufgrund
erforderlicher Rückfragen des Projektträgers zu den Anträgen und aufgrund
förderrechtlicher Anforderungen und Prüfungen (u. a. Bonität und
Unternehmenskonstellationen) der Unternehmen deutlich variieren.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Umsetzung des Projektes durch
die Antragstellerin oder den Antragsteller. Die Umsetzungsgeschwindigkeit der
Antragstellerin oder des Antragstellers entscheidet somit maßgeblich darüber,
wie schnell nach Bewilligung des Antrags die Fördermittel ausgezahlt werden
können. Die überwiegende Zahl der bewilligten Projekte befindet sich noch in
der Umsetzungsphase. Die bereits beim Projektträger eingegangenen
Verwendungsnachweise werden zurzeit geprüft. Aus diesen Gründen können noch
keine Aussagen zur Dauer zwischen Antragstellung bzw. Antragsbewilligung
und Auszahlung gemacht werden.
3. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Vereinfachung der
Beantragung der Digitalisierungsförderung, insbesondere für
Kleinstunternehmen, erreicht werden, und plant die Bundesregierung, entsprechende
Veränderungen bei der Antragstellung vorzunehmen (wenn ja, welche,
wenn nein, warum nicht)?
Die Bearbeitungsdauer (Zeit zwischen Antragstellung bis Antragsbewilligung)
beläuft sich derzeit auf 8 bis 10 Wochen. Die Bearbeitungsdauer kann aufgrund
erforderlicher Rückfragen des Projektträgers zu den Anträgen und aufgrund
förderrechtlicher Anforderungen und Prüfungen (u. a. Bonität und
Unternehmenskonstellationen) der Unternehmen deutlich variieren.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Umsetzung des Projektes durch
die Antragstellerin oder den Antragsteller. Die Umsetzungsgeschwindigkeit der
Antragstellerin oder des Antragstellers entscheidet somit maßgeblich darüber,
wie schnell nach Bewilligung des Antrags die Fördermittel ausgezahlt werden
können. Die überwiegende Zahl der bewilligten Projekte befindet sich noch in
der Umsetzungsphase. Die bereits beim Projektträger eingegangenen
Verwendungsnachweise werden zurzeit geprüft. Aus diesen Gründen können noch
keine Aussagen zur Dauer zwischen Antragstellung bzw. Antragsbewilligung
und Auszahlung gemacht werden.
4. Welche Effekte haben nach bisheriger Kenntnis der Bundesregierung die
minimalen Fördersummen von 17.000 Euro für Modul 1 (Investitionen)
sowie 3.000 Euro für Modul 2 (Qualifizierung) für Kleinstunternehmen,
und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass durch diese
Untergrenzen Kleinstunternehmen, beispielsweise gerade im stationären
Einzelhandel, von „Digital Jetzt“ ausgeschlossen bleiben (wenn ja,
welche)?
Knapp ein Drittel der eingereichten Anträge entfällt auf Unternehmen mit einer
Unternehmensgröße von 3 bis 10 Mitarbeitenden. Sie stellen nach
Unternehmen mit einer Unternehmensgröße von 11 bis 50 Mitarbeitenden die
zweitgrößte Gruppe der Antragsteller gemessen an der Unternehmensgröße.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen haben über die
Überbrückungshilfe III die Möglichkeit, bis zu 20.000 Euro als
Digitalisierungsausgabe geltend zu machen.
5. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die minimalen
Fördersummen für Modul 1 und Modul 2 zukünftig abzusenken, und wenn ja,
wie, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen.
6. Findet eine (Impact-)Evaluation von „Digital Jetzt“ statt, und wenn dies
der Fall ist, was sind die ersten Zwischenergebnisse?
Das Programm wird fortlaufend anhand festgelegter Kennzahlen evaluiert.
Aussagen zu den erzielten Effekten von „Digital Jetzt“ sind noch nicht
möglich, da nur wenige bewilligte Projekte umgesetzt worden sind. Eine
Wirkungsanalyse kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
7. Für welche konkreten Digitalisierungsvorhaben oder
Verwendungszwecke und in welcher Höhe werden die Zuschüsse im Fördermodul 1
„Investition in digitale Technologien“ bis heute von den
Antragstellenden beantragt (bitte anteilig nach Förderkategorien und Größe der
Unternehmen [kleinst, kleine, mittlere] aufschlüsseln)?
Die häufigsten Investitionsvorhaben sind: Prozess- und Management-
Softwaresysteme (36 Prozent), Hardware, Anlagen und digitale Infrastruktur (22
Prozent), digitales Geschäftsmodell & digitale Produkte/Dienstleistungen (15
Prozent), IT-Sicherheit (14 Prozent), Branchenspezifische Softwaresysteme zur
Produkt-/Dienstleistungserbringung (7 Prozent), Digitales Arbeiten (6 Prozent).
8. Für welche konkreten Digitalisierungsvorhaben oder
Verwendungszwecke und in welcher Höhe werden die Zuschüsse im Fördermodul 2
„Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ bis heute von den
Antragstellenden beantragt (bitte anteilig nach Förderkategorien und
Größe der Unternehmen [kleinst, kleine, mittlere] aufschlüsseln)?
Die häufigsten Qualifikationen sind: IT-Sicherheit & Datenschutz, digitale
Transformation/Digitalisierungsstrategie, digitales Arbeiten (Kollaboration
etc.), Prozessoptimierung (ERP, WWS, CRM, DMS etc.), digitales
Geschäftsmodell/digitale Produkte & Services und digitale Basiskompetenzen.
9. Wurde für die Bewilligung die Nutzung von langfristig nutzbaren
offenen Standards wie Open-Source-Software oder der möglichst vorrangige
Einsatz ökologisch nachhaltiger Technologien als Förderungskriterium
angelegt, und wenn nein, warum nicht?
„Digital Jetzt“ fördert die Digitalisierung in KMU bewusst technologieoffen.
Die konkreten Förderkriterien können der Förderrichtlinie zu „Digital Jetzt“
entnommen werden. Die Förderrichtlinie ist unter
www.bmwi.de/digital-jetzt
online abrufbar.
10. In welcher Form und auf welchen Kanälen fand bislang welche
zielgruppengerechte Ansprache und Bewerbung des Programms „Digital Jetzt“
statt, und welche weiteren sind in Planung?
„Digital Jetzt“ wurde vom BMWi über eine Pressemitteilung, die hauseigenen
Social-Media-Kanäle und auf geeigneten (Online-)Veranstaltungen beworben.
Zudem wurden zum Start von „Digital Jetzt“ Anzeigen in fachspezifischen
Printmedien geschaltet und die multimediale Verbreitung mit Fokus auf die
Zielgruppe durch z. B. Online-Werbung auf fachspezifischen Webseiten,
Website Banner, Verlinkung zu themenverwandten Websites und Social Media
initiiert.
Regelmäßig informieren die „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren“ Unternehmen
zu „Digital Jetzt“.
Die weitere Öffentlichkeitsarbeit wird voraussichtlich über die Internetseite von
„Digital Jetzt“ (
www.bmwi.de/digital-jetzt) und die Kommunikationskanäle
des BMWi realisiert.
11. Erachtet die Bundesregierung das Programm „Digital Jetzt“ insgesamt
als ausreichend, um KMU, insbesondere aus dem Bereich des stationären
Einzelhandels und vor dem Hintergrund der sich durch die Corona-
Pandemie rapide beschleunigten digitalen Transformation von
Konsumverhalten, Geschäftsprozessen und Arbeitswelt, ausreichend zu unterstützen,
und falls nein, welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen sind nach
Einschätzung der Bundesregierung notwendig?
„Digital Jetzt“ setzt bewusst branchenübergreifend Anreize für die
Digitalisierung des Mittelstands. Aufgrund der starken Nachfrage ist eine finanzielle
Ausweitung des Programms beabsichtigt.
„Digital Jetzt“ ist nicht auf die Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie
ausgerichtet. Die Konzeption des Förderprogramms erfolgte bereits vor
Auftreten von COVID-19 in Europa. Die Corona-Lage findet jedoch in der zeitlich
befristeten Erhöhung der Förderquoten von 10 Prozentpunkten
Berücksichtigung, um den Unternehmen die Umsetzung von Projekten zusätzlich zu
erleichtern.
Für Unternehmen, die besonders von den staatlichen Maßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind, hat die Bundesregierung zahlreiche
Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht, die auch Zuschüsse für
Digitalisierungsmaßnahmen vorsehen.
12. Wie häufig wurden die Beratungsleistungen im Programm „Go digital“
insgesamt bisher genutzt, und wie oft werden diese zuzüglich zur
Förderung durch „Digital Jetzt“ in Anspruch genommen (bitte nach Anzahl der
Anträge, durchschnittlich beantragten Fördersummen, Anzahl bewilligter
Anträge und bewilligter Fördersummen je Branche, regionaler Verteilung
und Mitarbeitendenzahlen bzw. Unternehmensgröße der
Zuwendungsempfangenden aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle enthält die Anzahl beantragter und bewilligter Förderfälle
aufgeteilt nach Bundesländern sowie die durchschnittlichen Fördersummen seit
Start des Programms „go-digital“ im Juli 2017. In der rechten Spalte wird
zudem die Anzahl an Unternehmen dargestellt, die zusätzlich zu einer Förderung
bei „go-digital“ auch bei „Digital Jetzt“ eine Zuwendung bewilligt bekommen
haben.
Zu den durchschnittlich beantragten Fördersummen können keine Angaben
gemacht werden, da diese statistisch nicht erfasst wurden.
Bundesland
Förderung
beantragt
(Anzahl)
Förderung
bewilligt
(Anzahl)
durchschnittlich
bewilligte
Fördersummen
in Euro
Digital Jetzt
bewilligt +
godigital bewilligt
(Anzahl)
Brandenburg 107 79 10.396 2
Berlin 240 150 10.592 2
Baden-Württemberg 1.056 727 10.454 3
Bayern 817 541 10.455 1
Bremen 59 34 9.910 0
Hessen 294 183 9.460 3
Hamburg 183 115 10.835 2
Mecklenburg-Vorpommern 159 123 9.726 1
Niedersachsen 549 358 9.162 1
Nordrhein-Westfalen 1.343 911 10.171 4
Rheinland-Pfalz 317 220 9.868 0
Schleswig-Holstein 160 104 8.384 1
Saarland 50 37 10.314 0
Sachsen 408 286 10.607 0
Sachsen-Anhalt 162 114 8.806 0
Thüringen 138 93 9.175 2
Gesamt 6.042 4.075 10.071 22
Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung bewilligter Förderfälle aus
„godigital“ einschließlich durchschnittlicher Fördersummen zu Branchen sowie die
branchenmäßige Zuordnung von Förderfällen, die sowohl in „go-digital“ als
auch „Digital Jetzt“ bewilligt wurden.
Branche
Förderung
bewilligt
(Anzahl)
durchschnittlich
bewilligte
Fördersummen
in Euro
Digital Jetzt
bewilligt +
godigital bewilligt
(Anzahl)
Handel 1.214 10.317 4
Handwerk 804 9.508 9
Industrie 639 10.490 7
Dienstleistungen 1.418 10.006 6
Gesamt 4.075 10.071 26
Die folgende Tabelle stellt die Zuordnung bewilligter Förderfälle aus
„godigital“ einschließlich durchschnittlicher Fördersummen zur
Unternehmensgröße nach Anzahl der Mitarbeitenden dar.
Unternehmensgröße
(Mitarbeiteranzahl)
Förderung
bewilligt
(Anzahl)
durchschnittlich
bewilligte
Fördersummen
in Euro
Digital Jetzt
bewilligt +
godigital bewilligt
(Anzahl)
<10 1.702 9.300 4
<20 825 10.339 2
<50 1.132 10.752 16
<100 416 10.823 4
gesamt 4.075 10.071 26
13. Welche weiteren Förderprogramme für die Digitalisierung des
Mittelstandes gibt es, und welche sind insbesondere auf Kleinstunternehmen
oder Soloselbstständige zugeschnitten (bitte jeweils Namen, maximale
und minimale Fördersumme sowie durchschnittliche Bearbeitungsdauer
angeben, und ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich ist, sodass
die Beratungsleistung schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheides
erfolgen kann)?
Die Bundesregierung fördert über verschiedene Programme die
Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Im Folgenden werden Förderungen
dargestellt, deren Fokus auf der Digitalisierung des Mittelstands liegt.
Die monetären Unterstützungsbedürfnisse von Kleinst- und Kleinunternehmen
bei Digitalisierungsprojekten werden vor allem von Förderprogrammen der
Bundesländer adressiert, die meist kleinteiligere Investitionsvorhaben mit
geringeren Investitionssummen begünstigen, so z. B. der Digitalbonus Bayern
oder der Digitalbonus Niedersachsen.
Der Digitalisierungs- und Innovationskredit der European Recovery
Programme (ERP) ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige
Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Den durchleitenden Finanzierungspartnern
(Banken und Sparkassen) wird optional eine Haftungsfreistellung von 70
Prozent für Kredite angeboten.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der
Europäischen Union sowie Unternehmen bis zu einem Gruppenumsatz von
500 Mio. Euro.
Fördersumme:
Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro,
– bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben,
– bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen,
– bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel.
Auszahlung: 100 Prozent des Kreditbetrags.
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer:
Bei der Variante ohne Haftungsfreistellung: 1,4 Tage
Bei der Variante mit Haftungsfreistellung: 11,5 Tage
Bei den Programmen mit Haftungsfreistellung führt die KfW eine
Kreditrisikoprüfung durch, daher sind bei diesen Programmvarianten die
Bearbeitungszeiten deutlich länger. Darüber hinaus sind in den ausgewiesenen
Bearbeitungszeiten auch Rücksendungen von Anträgen und Nachfragen der KfW enthalten,
da Anträge oftmals mehrfach eingehen oder Angaben falsch gemacht werden.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht möglich:
Der Antrag bei einem Finanzierungspartner muss vor Beginn des Vorhabens
erfolgen.
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen im Rahmen ihres
Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ bei allen Fragen rund um die Digitalisierung. Zu
„Mittelstand-Digital“ gehören die „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“, das
Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“ und die Initiative „IT-Sicherheit in
der Wirtschaft“ samt der „Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)“.
26 „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“ helfen in ganz Deutschland
anbieterneutral mit Expertenwissen, Demonstrationszentren, Netzwerken zum
Erfahrungsaustausch, Veranstaltungen und praktischen Beispielen.
Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ des BMWi unterstützt
Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen werden für das Thema sensibilisiert.
Mit der „Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand“ (TISiM) schafft die
Bundesregierung eine Anlaufstelle für IT-Sicherheit speziell für den
Mittelstand und das Handwerk. Sie ist virtuell (Webpräsenz und per App), mobil
(Tourenbus-Mobil) sowie physisch an zahlreichen regionalen Anlaufstellen
bundesweit erreichbar und bietet praxisnahe Informations- und
Unterstützungsangeboten rund um den Umgang mit den Gefahren durch Cyberattacken.
Durch das Programm „Zukunftszentren“ des Europäische Sozialfonds (ESF)
und das Bundesprogramm „Zukunftszentren (KI)“ werden Unternehmen und
Beschäftigte befähigt, mittels Analyse, Beratung und innovativen
Qualifizierungsangeboten den demografischen und digitalen Wandel, u. a. in Hinblick auf
Künstliche Intelligenz (KI), zu bewältigen. Die „Regionalen Zukunftszentren“
richten sich an Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische
Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten. Das „Haus der Selbstständigen“ (HdS)
richtet sich an Selbstständige, insbesondere an Soloselbständige.
Mit dem ESF-Programm unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) fördert
die Bundesregierung bundesweit und flächendeckend Beratungsleistungen für
KMU und deren Belegschaft, um bei der Entwicklung innovativer Lösungen
für die Herausforderungen der digitalen Transformation zu unterstützen.
Mit dem Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ setzt die
Bundesregierung eine zentrale Vereinbarung aus der Nationalen
Weiterbildungsstrategie (NWS) um. Ziel ist es, die Teilnahme insbesondere von kleinen
und mittleren Unternehmen an Weiterbildungen zu steigern und regionale
Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken. Im Fokus steht dabei auch
die Förderung von digitalen und KI-Kompetenzen, um die
Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten. Mit der
Förderung wird der Aufbau von Koordinierungsstellen gefördert, die einzelnen
Akteure eines Verbundes (vor allem KMU) vernetzen, den Betrieben
spezifische Informationen zur Verfügung stellen, Weiterbildungsbedarfe
identifizieren, trägerneutral beraten und bei der inhaltlichen Ausgestaltung neuer
Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen.
Der Programmbereich Digiscouts® (Auszubildende als Digitalisierungsscouts)
des von der Bundesregierung geförderten RKW Kompetenzzentrums richtet
sich an ausbildende mittelständische Unternehmen sowie an
Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe. Ausbildung und Digitalisierung des
Unternehmens werden kombiniert, indem in Form von sechsmonatigen Azubi-
Projekten Digitalisierungspotenziale aufgespürt und als Projekt umgesetzt werden.
Die Unternehmen werden durch das RKW Kompetenzzentrum über die
gesamte Laufzeit von Digiscouts® eng begleitet, etwa durch
Informationsveranstaltungen zum Projekt (vor Projektstart) und durch individuelle Beratung
und Coaching (während der Projektumsetzung).
14. Mittels welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung die IT- und
Produktsicherheit in Deutschland, die auch als wichtiges Qualitätsmerkmal
im internationalen Wettbewerb gilt, zu stärken versucht, und wie
bewertet sie den Erfolg dieser Maßnahmen?
a) Wie unterstützt die Bundesregierung KMU bei
sicherheitstechnischen Herausforderungen, und hat sie vor, effektive Anreize für
sichere IT-Lösungen zu schaffen (wenn ja, wie)?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Der Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ unterstützt die IT-Sicherheit von
KMU in allen drei Säulen: Die 26 „Mittelstand-4.0-Kompetenzzentren“ bzw.
„Mittelstand-Digital Zentren“ des künftigen Mittelstand-Digital-Netzwerks
greifen die IT-Sicherheit als Querschnittsthema bei allen Fragen der
Digitalisierung für den Mittelstand auf. Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“
fördert die „Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand“ sowie Einzel- und
Verbundprojekte zu KMU-spezifischen Aspekten der IT-Sicherheit. Die
Transferstelle vermittelt KMU passgenau und anbieterneutral Informations- und
Unterstützungsangebote. Das Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“
unterstützt KMU bei Investitionen in Technologien und Qualifizierung
einschließlich der Bereiche IT-Sicherheit und Datenschutz. Darüber hinaus gewährt
„Digital Jetzt“ eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote, sofern ein
Schwerpunkt auf die Themen IT-Sicherheit oder Datenschutz gelegt wird, der
maßgeblich zu Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Authentizität
beiträgt.
Im Förderprogramm „go-digital“ nimmt das Thema „IT-Sicherheit“ einen
hohen Stellenwert ein. Einerseits werden im Modul „IT-Sicherheit“ Beratungs-
und Umsetzungsleistungen zur Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus (z. B.
durch Risiko- und Sicherheitsanalysen oder Maßnahmen zur Initiierung bzw.
Optimierung von IT-Sicherheitsprozessen) in KMU und Handwerksbetrieben
gefördert. Andererseits sieht das Programm vor, dass bei allen
Beratungsleistungen in den Modulen „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte
Geschäftsprozesse“ auch eine IT-Sicherheitsberatung im Umfang von zwei
Beratertagen durchgeführt werden muss.
Um die sicherheitstechnischen Herausforderungen von KMU gezielt zu
adressieren, wurde im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im
Herbst 2020 das Referat „Cybersicherheit für KMU“ eingerichtet. Das BSI
unterstützt die Sicherheit von KMU durch vielfältige Maßnahmen, u. a. durch
Sensibilisierungsvorträge bei KMU-Geschäftsführungen (beispielsweise im
Rahmen von Veranstaltungen unterschiedlicher Branchenverbände), präventive
Handlungsempfehlungen oder durch Hilfestellung bei der Erarbeitung
branchenspezifischer Grundschutzprofile.
Bereits seit dem Jahr 2012 stellt die durch das BSI getragene, mehr als 5.000
Mitglieder umfassende Public Privat Partnership „Allianz für Cyber-
Sicherheit“ (ACS) Unternehmen, Verbänden, Behörden und Organisationen eine
kooperative Plattform zur Verfügung, über die Informationen zu aktuellen
Bedrohungslagen und praxisnahe Cybersicherheitsmaßnahmen ausgetauscht
werden.
Einen Anreiz zu sicheren IT-Lösungen gerade im Small Office oder Home
Office kann das IT-Sicherheitskennzeichen bieten. Für diese Bereiche ist davon
auszugehen, dass Produkte, die für den Endverbrauchermarkt bestimmt sind,
zum Einsatz kommen. Die Gruppe der KMU ist sehr heterogen und lässt sich in
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen unterteilen. Gerade
Kleinstunternehmen (Soloselbständige, kleine Handwerksbetriebe etc.) weisen große
Überschneidungen mit der Gruppe der Verbraucher auf. Das IT-
Sicherheitskennzeichen verweist auf eine Herstellererklärung, die die Einhaltung bestimmter
für die jeweilige Produktkategorie (z. B. Heimrouter) identifizierte
Sicherheitsanforderungen verspricht. Somit wird eine Transparenz hinsichtlich dieser
Eigenschaften gefördert und der Endnutzerin oder dem Endnutzer sichtbar
gemacht.
Darüber hinausgehende Projekte und Entwicklungen unterliegen einer stetigen
Prüfung der Bundesregierung.
b) Hat die Bundesregierung vor, ein dezentrales und unabhängiges IT-
Beratungsnetzwerk zu schaffen (wenn ja, wann, und wie, wenn nein,
warum nicht)?
IT-Beratung ist eine wettbewerbliche Aufgabe der Wirtschaft.
Die „Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand“ hat ein dezentrales Netz
regionaler Anlaufstellen geschaffen. Die Transferstelle vermittelt Informations-
und Unterstützungsangebote Dritter – auch an den dezentralen regionalen
Standorten – anbieterneutral.
Um die für KMU mitunter herausfordernde Suche nach einem passenden IT-
Dienstleister näher zu untersuchen, hat das BMWi die Studie „IT-Dienstleister
als Akteure zur Stärkung der IT-Sicherheit bei KMU in Deutschland“
beauftragt, im März 2021 der Öffentlichkeit präsentiert und im Internet
veröffentlicht. In Umsetzung der Handlungsempfehlungen soll unter anderem ein
Projekt gefördert werden, das IT-Sicherheitsberatung für KMU normen und so zu
einer höheren Beratungsqualität beitragen soll.
Im Pool des Förderprogramms „go-digital“ sind fast 2.000 autorisierte – nicht
in einem Netzwerk verbundene – Beratungsunternehmen gelistet, die im
Rahmen des Förderprogramms Beratungen durchführen.
c) Inwieweit hat die Bundesregierung Haftungsanreize für alle in der
IT-Kette verantwortlichen Stellen geschaffen?
Das IT-Sicherheitskennzeichen zeichnet sich unter anderem durch die
Komponente der Herstellererklärung aus, durch die sich der Hersteller in eine
Selbstverpflichtung zur Einhaltung dieser begibt. Daraus ergibt sich, dass der
Hersteller für die Erklärung haftet und somit ein Anreiz zur Einhaltung des
Versprochenen geschaffen wird.
d) Hat die Bundesregierung (wenn ja, mit welchem Ergebnis) die
Umsetzung der Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe zum
Datenschutz in der Telekommunikation bezüglich eindeutiger Vorgaben für
den Sicherheitssupport von Geräten geprüft (und wenn nein, warum
nicht)?
Der Bundesregierung sind keine Empfehlungen der internationalen
Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation bezüglich eindeutiger
Vorgaben für den Sicherheitssupport von Geräten bekannt. Bei der Arbeitsgruppe
handelt es sich um eine Einrichtung der unabhängigen
Datenschutzaufsichtsbehörden, an der die Bundesregierung nicht beteiligt ist.
e) Mit welchen proaktiven Anreizen will die Bundesregierung eine gute
digitale Standortpolitik fördern und die Unternehmen hinsichtlich
innovativer Datenschutzmodelle, wie etwa Datenschutz by design und
by default, oder der Verbesserung der Qualität freier und quelloffener
Software unterstützen?
Zu den proaktiven Anreizen guter digitaler Standortpolitik wird auf die
Antwort zu Frage 14a verwiesen. Die dort genannten Angebote greifen allesamt
Fragen des Datenschutzes mit auf.
Zur Verbesserung der Qualität freier und quelloffener Software wird auf die
Antwort zu Frage 14f verwiesen.
f) Hat die Bundesregierung vor, einen Fonds für die Prämierung der
Identifizierung, Behebung und Bekanntmachung von Fehlern
quelloffener Software einzuführen, und wenn nein, warum nicht?
Hierzu bestehen derzeit keine Planungen. Die Bundesregierung wird die
Entwicklung freier und quelloffener Software genau verfolgen und regelmäßig neu
bewerten.
g) Inwiefern hat die Bundesregierung vor, rechtliche Vorgaben für
Auditierung und Zertifizierungsverfahren für voreingestellten Datenschutz
und höchste IT-Sicherheitsstandards zu schaffen?
Die EU-Datenschutzgrundverordnung enthält mit den Artikeln 42 und 43
Regelungen zur Zertifizierung und zu Zertifizierungsstellen. Die Deutsche
Akkreditierungsstelle (DAkkS) erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit den
Datenschutzaufsichtsbehörden datenschutzrechtliche Zertifizierungsverfahren.
Hinsichtlich der Auditierung und Zertifizierung der IT-Sicherheit bestehen
bereits heute nach § 9 BSI-Gesetz (BSIG) in Verbindung mit der BSI-
Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung (BSIZertV) Möglichkeiten zur
Zertifizierung zahlreicher Produkte und Leistungen. Grundlage für die Zertifizierung
sind dabei nationale und internationale Anforderungen, die den aktuellen Stand
der Technik wiederspiegeln. Darüber hinaus können allgemein wirkende
rechtliche Vorgaben für die IT-Sicherheit von Produkten in der Regel nur auf
europäischer Ebene erreicht werden. Hier setzt sich die Bundesregierung für die
Etablierung eines horizontalen Rechtsrahmens für die Cybersicherheit
vernetzter Geräte ein, wozu auch die Möglichkeiten der Zertifizierung zählen.
Maßgeblich für Zertifizierungsanforderungen wird der Cybersecurity Act
(Verordnung (EU) 2019/881) sein. Hierbei wird das BSI nach § 9a BSIG künftig als
die deutsche Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung im Rahmen des
europäischen Cybersecurity Act (Verordnung (EU) 2019/881) maßgeblich
daran beteiligt sein, auch auf europäischer Ebene ein hohes Niveau in der
Cybersicherheit, nicht zuletzt durch die Entwicklung einer europäischen
Zertifizierung im Bereich IT-Sicherheit, zu schaffen.
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ISSN 0722-8333]