[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/30016 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2021)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein
wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische
Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor
allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets
vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des
Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes
Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30821
19. Wahlperiode 17.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 17. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache
16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866),
vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom
16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache
17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April
2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966),
vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache
17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom
10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014
(Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22.
Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721),
vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache
18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11.
November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3.
November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018
(Bundestagsdrucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577),
vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12163), vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/16100) sowie
vom 17. Juli 2020 (Bundestagsdrucksache 19/21127). Stichtag für die
Beantwortung ist der 31. März 2021.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8.
November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember
2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014
(Bundestagsdrucksache18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom
5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache
18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015
(Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache
18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15.
November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom
22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018
(Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache
19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6.
November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12554), vom 21. Januar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/16671), vom
3. April 2020 (Bundestagsdrucksache 19/19467), vom 30. Juni 2020
(Bundestagsdrucksache 19/21625), vom 18. Dezember 2020 (Bundestagsdrucksache
19/25444) sowie vom 24. März 2021 (Bundestagsdrucksache 19/27951)
verwiesen.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind
deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
sind dabei jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Die Fragen 1, 1a*, 1b, 1c und 1e werden gemeinsam beantwortet; die
Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Mission Gesamtstärke Kräfte
DEU
gesamt
davon
BPOL
(Einsatzort)
davon
BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
UNMIK
Kosovo
19 1 0 0 0 1
Pristina
offen
UNAMID
Darfur/Sudan
11.105 1 0 0 0 1
El Fasher
31.
Dezember 2020
UNITAMS
Darfur/
Sudan
1 0 0 0 1
Nyala
* Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung
tätig sind („contracted“).
Mission Gesamtstärke Kräfte
DEU
gesamt
davon
BPOL
(Einsatzort)
davon
BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
MINUSMA
Mali
12.877
Soldatinnen/Soldaten,
1.718
Polizistinnen/Polizisten,
1.180
Zivilbeschäftigte
9 0
Bamako
0 0 9
4 Bamako, 1
Gao, 2
Mopti, 2
Timbuktu
30. Juni
2021
UNSOM
Somalia
597 2 0 0 0 2
Baidoa
31. August
2021
EUCAP Sahel
Niger
136 4 0 1
Niamey
0 2
Niamey, 1
Agadez
30.
September 2022
EUBAM
Moldau/Ukraine
50 7 2
Otaci
Giurgiulesti
0 5
Odessa
Chisinau,
Podilsk,
0 30.
November 2021
EUAM
Ukraine
170 4 0 0 0 1 Kiew
1 Kharkiv
2 Mariupol
31. Mai
2021
EULEX
Kosovo
247 9 0 0 0 9 Pristina 14. Juni
2021
EUMM
Georgien
211 17 2 0 0 8
Gori,
3 Mtskheta5
Zugdidi
1 Tiflis
14.
Dezember 2022
EUAM
Irak
62 2 1 Bagdad 1 Bagdad 0 0 30. April
2022
EUPOL
COPPS
Palästina
4 1 0 0 0 1
Ramallah
30. Juni
2021
EUCAP
Somalia
113 3 1
Mogadischu
0 0 2 Hargeisa 31.
Dezember 2022
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu
hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und
Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag
der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Es gibt keine Veränderung.
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung,
und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben
machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen
nennen)?
Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in
internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dieses auszubauen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen
und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA
aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu
hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag,
Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden
Einsätzen gegeben?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet; die Informationen können
der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Einsatz Gesamtstärke davon BPOL
davon
BKA
davon
Zoll
davon
LaPo
davon
Andere
GPPT
Afghanistan
24
Funktionen: Sicherheit,
Administration, Stab, Akademie,
Flughafen, Civilian Police
Advisor, Gender Advisor
(Standorte: Kabul, Mazar-e-
Sharif)
8 1 0 15 0
Bilaterales Projekt
Saudi
Arabien
5 – Funktionen:
Projektleitung und Administration
(Standort: Riad)
5 0 0 0 0
Bilaterales Projekt
Tunesien
3 – Funktionen:
Projektleitung und Administration*
(Standort: Projektbüro BPOL
in Tunis)
3 0 0 0 0
*Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten
sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im ersten Quartal 2021 involviert
bzw. denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle im Sinne der
Fragestellung vor.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung
weiterhin als niedrig eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Mit den Minsker Vereinbarungen und Folgeformaten konnte 2015 die
Eskalationsspirale gestoppt werden. Die durch zusätzliche Maßnahmen bekräftigte
Waffenruhe vom 27. Juli 2020 wird überwiegend eingehalten, gleichwohl
kommt es immer wieder zu regional begrenzten Eskalationen, die auch zu
Verletzten und Toten führen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und
andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine.
Die Ukraine hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu
reformieren. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die
Bundesregierung weiterhin als niedrig eingeschätzt.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die in Teilen des Landes bereits 2020 zu beobachtende Verschärfung der
Bedrohungslage bezieht sich vor allem auf afghanische administrative
Einrichtungen, Sicherheitsorgane sowie hochgestellte Personen der Zivilgesellschaft
(Richter, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Dozenten) des Landes und
setzte sich im ersten Quartal 2021 fort. Angriffe der Taliban auf internationale
Kräfte wurden seit Abschluss des Abkommens zwischen den USA und den
Taliban am 29. Februar 2020 nicht registriert. Das Warnaufkommen gegen
westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten
Nationen und Hilfsorganisationen ist allerdings weiter hoch.
UNAMA hat am 14. April 2021 den Bericht über zivile Opfer in Afghanistan
für das erste Quartal 2021 herausgegeben. Laut Bericht wurden 1 783 zivile
Opfer dokumentiert (573 Tote, 1 210 Verletzte). Dies ist die niedrigste Anzahl
seit 2013, allerdings 29 Prozent höher als im Vergleichszeitraum 2020, der
allerdings insbesondere von den US-Taliban-Verhandlungen geprägt war, inkl.
einer zeitlich befristeten Vereinbarung zur Gewaltreduzierung.
Weiterhin waren regierungsfeindliche Kräfte für die Mehrzahl (61 Prozent) der
zivilen Opfer verantwortlich. UNAMA schreibt den Taliban 43,5 Prozent, dem
ISKP 5 Prozent und undefinierten regierungsfeindlichen Gruppen 12,5 Prozent
der Opfer zu. Die ANDSF sollen für 25 Prozent und weitere pro
Regierungskräfte für 2 Prozent verantwortlich sein. Die Zahl der zivilen Opfer, infolge von
Luftangriffen der afghanischen Luftwaffe, stieg dabei um 31 Prozent.
Insgesamt werden 12 Prozent der Opfer mit Schießereien und sonstigen
Verursachern in Verbindung gebracht. Laut UNAMA haben Internationale Streitkräfte
keine zivilen Opfer zu verantworten.
Der regionale Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) konnte
durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher
Unterstützung internationaler Kräfte, sowie dem gleichzeitigen Vorgehen der Taliban
gegen den IS zurückgedrängt werden.
Der IS ist jedoch weiter in der Lage, medienwirksame Anschläge insbesondere
in Kabul zu verüben. Dieses Potential besitzen auch die Taliban. Für westliche
Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie
Angehörige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt
unverändert mit „erheblich“ bewertet.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung
beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort.
Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist
stabil, bleibt aber angespannt. Im Grenzgebiet zu Jemen kommt es immer wieder
zu Beschuss von saudischem Territorium durch die jemenitischen Huthi-
Rebellen. Seit Ende Januar 2021 kommt es vermehrt zu Drohnen- und
Raketenangriffen auf sensible staatliche Infrastruktur im Inneren des Landes, nach
Angaben der saudischen Regierung durch die Huthi-Rebellen, die jedoch in den
meisten Fällen abgewehrt werden.
Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt
insgesamt hoch.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Bedrohungslage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich niedrig und wird
für den Norden des Kosovo als mittel eingeschätzt. Die Kosovo Police ist
grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu
gewährleisten.
UNAMID (Sudan)
Die Sicherheitslage in Darfur bleibt volatil, die humanitäre Lage ist weiterhin
angespannt. In Folge der jahrzehntelangen Plünderung des Landes unter dem
Regime von Omar al-Bashir befindet sich das Land in einer tiefgreifenden
Wirtschafts- und Finanzkrise, verstärkt durch die Auswirkungen der
COVID-19-Krise. Die Übergangsregierung ist weiterhin bemüht, Fortschritte
im politischen und wirtschaftlichen Reformprozess zu erreichen, die
Vereinbarungen des Friedensvertrages vom 3. Oktober 2020 in Dschuba umzusetzen
und auch Verbesserungen der Menschenrechtslage zu erzielen. Hierunter zählen
die im Februar erfolgte umfassende Kabinettsumbildung unter Einbeziehung
der Unterzeichner des Friedensabkommens sowie die dringend nötige
Wechselkursreform. Zwei Rebellengruppen haben sich dem Friedensprozess noch nicht
angeschlossen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22. Dezember
2020 in Resolution 2559 das Auslaufen des operativen UNAMID-Mandats zum
31. Dezember 2020 und anschließend den Abbau und die Schließung der
Mission bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Deutschland unterstützt den Abbau mit
einem Polizisten, dieser ist als Assistent des Leiters der Polizeikomponente
eingesetzt.
UNSOM/EUCAP Somalia
Die seit Monaten andauernde politische Krise aufgrund der verzögerten Wahlen
wirkt sich negativ auf die Sicherheitslage aus und droht nach Ablauf der
verfassungsgemäßen Amtszeit von Präsident Farmajo im Februar erreichte
Fortschritte bei Stabilisierung und Staatsaufbau zu gefährden. Hinzu kommt das Risiko
einer Fragmentierung der Sicherheitskräfte entlang von Clanzugehörigkeiten.
Neben Gefechten zwischen regierungsfreundlichen und -feindlichen Kräften
kommt es weiterhin zu terroristischen Anschlägen, unter anderem in der
somalischen Hauptstadt Mogadischu, die in jüngerer Zeit anstiegen.
Die humanitäre Lage droht sich angesichts Heuschreckenplage, COVID-19 und
Naturkatastrophen („triple threat“) massiv zu verschlechtern. Seit 2007 leistet
die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM
(African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der
radikal-islamistischen Al-Shabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz
der Bevölkerung in Somalia. Der im Februar vorgelegte somalische
Transitionsplan nicht vor 2022 sieht nunmehr 2023 statt 2021 als neues Zieldatum für
die schrittweise Übergabe der Sicherheitsverantwortung an Somalia vor. Bei
der Verlängerung des AMISOM-Mandats im VN-Sicherheitsrat im März bis
Ende 2021 wurde ein Zeitplan eingeführt, der die weitere Diskussion
diesbezüglich festlegt, um auch unter Einbeziehung der Afrikanischen Union eine
Neuausrichtung und Neumandatierung von AMISOM ab Januar 2022 zu
erreichen.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage in der Region bleibt angespannt. Die Normalisierung der
diplomatischen Beziehungen zwischen Israel und einigen arabischen Staaten
der Region haben den Handlungsspielraum der palästinensischen
Autonomieverwaltung bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber Israel stark
eingeschränkt. Dieser Effekt verstärkt sich weiter durch die Rivalität zwischen FA-
TAH und HAMAS im Zuge der geplanten Wahlen in den palästinensischen
Gebieten.
Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten war im Berichtszeitraum
von der Covid-19-Pandemie und den Vorbereitungen für geplante Wahlen am
22. Mai 2021 zum palästinensischen Parlament geprägt.
Auch die palästinensischen Gebiete wurden von einer dritten Infektionswelle
der Covid-19-Pandemie erfasst. Zu Hoch-Zeiten wurden 2 500 bis 3 000
Neuinfektionen pro Tag gezählt (bei ca. 4,5 Millionen Einwohnern). Nach Beginn
der Impfkampagne und Lockdown-Maßnahmen im Westjordanland als auch
Gaza konnte die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen deutlich reduziert
werden.
Im Januar 2021 kündigte Präsident Abbas Parlamentswahlen für den 22. Mai
2021 und Präsidentschaftswahlen für den 31. Juli 2021 an. Die folgenden
Wochen waren politisch von den Vorbereitungen der Wahlen geprägt, inklusive
Annährungsbemühungen zwischen Fatah und Hamas.
Im Berichtszeitraum wurden nach Angaben der Vereinten Nationen im
israelisch-palästinensischen Konflikt fünf Palästinenser getötet. Zusätzlich
wurden bei Auseinandersetzungen 408 Palästinenser und 16 Israelis verletzt.
Weiterhin wurden in diesem Zeitraum von der israelischen Armee im
Westjordanland und Ost-Jerusalem 293 Strukturen in palästinensischem Besitz zerstört
und 455 Personen vertrieben.
Die abstrakte Gefährdungslage (im Meldezeitraum) gegenüber deutschen
Personen, Organisationen und Einrichtungen hat sich nicht verändert. Eine
konkrete Gefährdungslage bestand durch die hohen Infektionszahlen in der
Bevölkerung in den Palästinensischen Gebieten mit COVID-19. Dieser
Gefährdungslage konnte aber durch persönliche und organisatorische Schutzmaßnahmen
begegnet werden.
EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt
angespannt, aber ruhig. Weiterhin ungelöst ist die seit Ende August 2019
angespannte Lage an der Verwaltungslinie mit Südossetien, da südossetische Kräfte
dort unter Bezugnahme auf eine Landkarte von 1922 weit jenseits der
Verwaltungslinie agieren und Südossetien öffentlich Gebietsansprüche stellt. Jedoch
finden seit Juli 2020 wieder Treffen des Incident Prevention and Response
Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Südossetien statt. Die IPRM-
Treffen an der Verwaltungslinie zu Abchasien sind weiterhin suspendiert, der
Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen. Die IPRM-Treffen, bei denen
unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen,
unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei Alltagsproblemen und
vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische
Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven).
Die zeitweise oder dauerhafte Schließung von Übergängen an den
Verwaltungslinien sowohl mit Abchasien als auch Südossetien haben direkte
Auswirkungen auf humanitäre Fragen, etwa bei medizinischen Notfällen (in einem
Fall in Südossetien mit Todesfolge).
MINUSMA (Mali)
Die Sicherheitslage in Mali ist regional unterschiedlich. Im Zentrum des
Landes hat sich die Sicherheitslage vor dem Hintergrund der Ausweitung
ethnischer und sozialer Konflikte, terroristischer Angriffe und Organisierter
Kriminalität verschärft.
EUCAP Sahel Niger
In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und
Tschad im Südosten stellen Angriffe jihadistischer Gruppen eine erhebliche
Gefahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete, aber
zunehmend auch für die nigrische Bevölkerung (hier auch Dorfälteste und
Angehörige), dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land eine Teilreisewarnung
u. a. aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist den in Niger
tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeieskorte
vorgeschrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentration nigrischer
Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Allerdings hat die Ermordung von
sechs französischen NGO-Mitarbeitern am 9. August 2020 in einem als sicher
eingeschätzten Giraffenpark gezeigt, dass sich das Operationsgebiet der in
diesem Raum agierenden Terroristen weiter in Richtung Niamey ausgedehnt hat.
Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP tragen der Sicherheitslage
in Form von nächtlichen Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey
und Agadez und durch weitere Auflagen Rechnung.
EUAM Irak
Die Sicherheitslage in Irak blieb im ersten Quartal 2021 volatil. Der sog.
Islamische Staat setzte im Berichtszeitraum seine Angriffe in Irak fort.
Schwerpunkt der Aktivitäten des sog. Islamischen Staats bildeten weiterhin Anschläge
und Angriffe auf irakische Sicherheitskräfte und kritische Infrastruktur. Am
21. Januar 2021 forderte zudem ein Doppelanschlag auf Zivilisten in Bagdad
32 Tote und mindestens 110 Verletzte. Die irakische Regierung bekräftigte die
weiterhin hohe Gefahr durch den sog. Islamischen Staat. Die seit Oktober 2019
andauernden, teils gewaltsamen Proteste in Bagdad und in den südlichen
Landesteilen intensivierten sich zeitweise wiederholt. Die Einhegungsversuche der
irakischen Regierung unter PM Kadhimi gegen Iran-nahe Milizen der
Volksmobilisierungseinheiten (PMF) gingen weiterhin mit Einschüchterungen,
Entführungen und auch Tötungen von Kritikern der Milizen einher. Die Türkei
setzte ihre Militäroperationen gegen Angehörige der PKK in Nord-Irak fort.
Durch den resultierenden Verdrängungseffekt auf die PKK kam es gelegentlich
zu bewaffneten Auseinandersetzung zwischen der PKK und kurdischen PESH-
MERGA. Auch kam es nach vorübergehender relativer Lageberuhigung im
letzten Quartal 2020 weiterhin vereinzelt zu Raketenangriffen auf von
westlichen Nationen genutzte Einrichtungen auf etwa gleichbleibendem Niveau
sowie zu Sprengfallenangriffen auf Versorgungskonvois der USA bzw. der
internationalen Anti-IS-Koalition.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
vierten Quartal 2020.
Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die
wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen.
5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Zum Stichtag waren 52 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der
Bundespolizei an 30 Einsatzorten in 24 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl DVB
Ägypten Kairo 3
Algerien Algier 1
Äthiopien Addis Abeba 1
China Kanton 1
China Peking 3
China Shanghai 2
Indien Delhi 2
Indien Mumbai 2
Malaysia Kuala Lumpur 1
Irak Erbil 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 2
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 2
Marokko Rabat 1
Nigeria Lagos 2
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 2
Türkei Istanbul 4
V.A.E. Dubai 3
Vietnam Hanoi 2
Weißrussland Minsk 1
Panama Panama City 1
USA Miami 1
USA New York 1
Gesamt 52
b) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren 40 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL)
sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkung im Ausland gemäß der
nachstehenden Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl Land Anzahl
Ägypten 1 Äthiopien 1
Albanien 1 Algerien 1
Belgien 1 Bosnien-
Herzegowina
1
Bulgarien 1 China 1
Frankreich 1 Ghana 1
Griechenland 2 Großbritannien 1
Italien 1 Jordanien 1
Katar 1 Kroatien 1
Libanon 1 Litauen 1
Marokko 1 Niger 1
Nigeria 1 Nordmazedonien 1
Österreich 1 Polen 1
Rumänien 1 Russland 1
Schweden 1
Senegal 1 Serbien 1
Spanien 1 Tschechische
Republik
1
Tunesien 2 Türkei 2
Ungarn 1 Ukraine 1
USA 1 Vereinigte
Arabische Emirate
1
Zusätzlich haben VB BPOL Nebenzuständigkeiten in folgenden 24 Ländern:
Dänemark, Finnland, Norwegen, Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Schweiz,
Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, Luxemburg, Belarus,
Kanada, Zypern, Libyen, Niederlande, Sudan, Gambia, Tschad, Irland, Georgien
und Oman.
c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort
sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob
sie vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
Zum Stichtag waren 19 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) und ein Polizeibeamter als Polizeiberater auf Grundlage
bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die Kräfte
wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt.
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Griechenland Athen 7 GUA
Griechenland Thessaloniki 2 GUA
Griechenland Patras 2 GUA
Italien Rom 2 GUA
Italien Mailand 1 GUA
Palästinensische
Gebiete Ramallah 1 Polizeiberater
Spanien Madrid 2 GUA
Spanien Las Palmas 2 GUA
Spanien Barcelona 1 GUA
d) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung
eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in
den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer
(ILO) -Netzwerken gemäß der Verordnung VO (EU) 2019/1240 (ILO-VO) in
den Staaten Ägypten, Äthiopien, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien
und Herzegowina, Moldau, Albanien, Ghana, Großbritannien, Jordanien,
Libanon, Nigeria, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine,
Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate und USA teil.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal 2021
im Rahmen der „Europäischen Grenz- und Küstenwache“ (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von DVB im Rahmen von Frontex-Operationen.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten
aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden
Übersicht.
Funktion Anzahl
European Centre for Returns 1
Capability Programming Office 1
Vulnerability Assessment 1
Risk Analysis Unit 3
Field Deployment Unit 3
Training Unit 2
Task Force Deployment Management 1
International Cooperation Unit 1
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen einsetzen, die ohne erforderliche Einreise- oder
Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen und angeben,
inwieweit diese Polizeibeamten bereits in der Antwort zu Frage 6c
eingeschlossen sind),
Die Beantwortung der Fragen 6c bis 6e kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Fragen
betreffen Informationen, die aus Gründen des Staatswohls
geheimhaltungsbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten
Einsatzmitteln und Personal im Sinne der Fragestellungen könnte für die von
Deutschland vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-
Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Eine
uneingeschränkte Weitergabe könnte sich für die innere und äußere Sicherheit
Deutschlands sowie auch für die Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der
EU nachteilig oder gar schädlich auswirken. Die angefragten Informationen
können deshalb nicht offen, sondern nur eingestuft übermittelt werden.
Deswegen wird hier auf die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage verwiesen.*
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der
Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf
deutscher Seite entstanden sind, auflisten),
Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland
ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
Zielstaaten Teilnehmende EU-
Staaten
Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
des Bundes
Albanien, Kosovo Deutschland, Österreich 52
Pakistan Deutschland, Rumänien 98
Nigeria Deutschland, Österreich, Ungarn 63
Albanien, Moldau Deutschland, Frankreich 58
Äthiopien Deutschland, Schweiz 12
Georgien Deutschland, Schweiz, Österreich 2
Guinea Deutschland, Belgien 77
Gambia Deutschland, Schweden, Finnland 101
Guinea Deutschland, Belgien, Schweden 75
Pakistan Deutschland, Polen 114
Albanien, Kosovo Deutschland, Schweden 44
Äthiopien Deutschland, Schweden 76
Ukraine Deutschland, Norwegen 58
Sri Lanka Deutschland, Schweiz 81
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben)
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und was war
jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die GUA der Bundespolizei beraten im Rahmen ihres Einsatzes die Behörden
im jeweiligen Gastland bei der Bearbeitung von grenzpolizeilichen
Sachverhalten. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 wurden insgesamt
242 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthaltenen Informationen zu
einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum
Sachverhalt, sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/
Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten die Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
67 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der
unerlaubten Einreise
47 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch
28 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
18 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung
14 Fälle Kfz – Kriminalität
12 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe
3 Fälle Reise in den Verfolgerstaat
2 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug
8 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise
in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze,
Fundsachen)
4 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
8 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
0 Fälle Verdacht Visumerschleichung
31 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
7. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstiger
Behörden oder staatlichen Institutionen im vergangenen Quartal 2021
dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und
inwiefern ist dieser benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort,
Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Im ersten Quartal 2021 wurden zwei Kontroll- und Streifenboote der
Bundespolizei den griechischen Behörden für die Überwachung der Seegrenze im
Rahmen des gemeinsamen Frontex Einsatzes JO Poseidon zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen.
8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit
die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal 2021
teilgenommen?
a) Wann, und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben, Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft
nach Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen
wurden jeweils mitgeführt?
Die Fragen 8 bis 8f werden gemeinsam beantwortet.
Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im ersten Quartal 2021 an
folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung
teilgenommen:
Zusatz zu Frage 8c:
Bundeskriminalamt
Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des Bundeskriminalamtes an
internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen.
Bundespolizei
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Frankreich
Gemischte bilaterale Streifen
einschl. Zugstreifen zur
Wahrnehmung bahn- und
grenzpolizeilicher Aufgaben im DEU-
FRA Grenzgebiet sowie auf
den Fernbahnstrecken Paris –
Stuttgart/Frankfurt (Ziel:
Erhöhung der Bahnsicherheit
und die Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität)
Im
grenzüberschreitenden
Zugverkehrgrundsätzlich täglich im
Grenzgebiet + je mind.
einmal pro Monat auf
den genannten
Fernbahnstrecken;
Streifenteams aus mind. 2 FRA
+ mind. 2 DEU PVB
DEU/FRA Nein
Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände
einschließlich
Schusswaffen (u. a.
Pistole P30,
Einsatzstock, Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste).
(ab 16. Oktober 2020
schrittweise aufgrund
der Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt)
Seit dem 16. Oktober
2020 wöchentlich
mind. 1 motorisierte
Streife im Grenzgebiet
und an
Grenzübergängen.
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Italien
Zugstreifen trilateral DEU-
AUT-ITA (Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der Reisenden,
Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration)
Täglich ein bis zwei
Streifen (je Streife ein
PVB), partielle
Beteiligung von Beamten des
Freistaates Bayern
DEU Nein
Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände
einschließlich
Schusswaffen (u. a.
Pistole P30,
Einsatzstock, Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste).
(seit 10. März 2020
aufgrund der Corona-
Pandemie
vorübergehend ausgesetzt)
Ungarn
Zugstreifen trilateral DEU-
AUT-HUN
Tägliche Streife (je
Streife ein PVB aus
DEU, AUT und HUN)
DEU Nein
Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände
einschließlich
Schusswaffen (u. a.
Pistole P30,
Einsatzstock, Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste).
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die Verbesserung
des Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration)
(seit ca. 13. KW
aufgrund der Corona-
Pandemie
vorübergehend ausgesetzt).
Kurzfristige Aufnahme der
Streifen für drei
Wochen im September.
Daran anschließend
erneute
pandemiebedingte Aussetzung.
Italien
Güterzugkontrollen trilateral
DEU-AUT-ITA am Bahnhof
Brenner
Mittwoch – Freitag
jeweils vier PVB, unter
Beteiligung von
Beamten ITA und Beamten
AUT (seit 31. März
2020 aufgrund der
Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt)
DEU/AUT Nein
Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände
einschließlich
Schusswaffen (u. a.
Pistole P30,
Einsatzstock, Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste).
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die Verbesserung
des Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration)
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Österreich
Montag oder Dienstag
und Freitag oder
Samstag –
DEU/AUT Nein
Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände
einschließlich
Schusswaffen (u. a.
Pistole P30,
Einsatzstock, Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste).
Güterzugkontrollen trilateral
DEU-AUT-ITA an der
Kontrollstelle Brennersee
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die Verbesserung
des Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration)
Leitung AUT unter
Beteiligung DEU (vier
PVB) und ITA
(seit 31. März 2020
aufgrund der Corona-
Pandemie
vorübergehend ausgesetzt)
Österreich
Stationäre Grenzkontrolle am
Bahnhof Salzburg,
Täglich eine Gruppe
im Wechsel (acht bis
zehn PVB)
DEU Nein
Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst
die dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände
einschließlich
Schusswaffen (u. a.
Pistole P30,
Einsatzstock, Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste).
gem. Art. 23 DÖPJV
(seit 31. März 2020
aufgrund der Corona-
Pandemie
vorübergehend ausgesetzt)
Kontrollen finden b. a. w.
am Bhf. Freilassing
statt.
(Ziel: Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration)
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen
Quartal 2021 durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte
sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie
fortgesetzte Maßnahmen angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde
bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen
Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie
vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren
jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen
Maßnahmen detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese bestritten?
Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder haben im ersten Quartal 2021 folgende
Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran
beteiligt:
Bundeskriminalamt
Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl
ausländischer
Kräfte
Anzahl
deutscher
Kräfte
Kosten/HH-
Stelle
Ukraine Lehrgang Sprachkurs
Deutsch
25.03.2021 –
31.12.2021
Ukraine
1.500,00 €/
06.10-687
07/21UKR101
Ukraine Lehrgang Sprachkurs
Deutsch
26.03.2021 –
31.12.2021
Ukraine
4.000,00 €/
06.10-687
07/21UKR102
Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen
Kräften:
In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des
Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die
Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von
Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in
Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den
einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des
Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden.
Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere
Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten
PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher
kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind.
EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe):
Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele
und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden
wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind
Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und
-beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden
bis zu 90 Prozent von der EU-Kommission getragen – der restliche Betrag
wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert.
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISF-Dezentral 2017 0,00 € IZ25-5793-2017-50
Cyber Police Training (CPT)
01.01.2018 – 30.06.2022
ISF-Dezentral 2018 ca. 70.000,00 € IK25-5793-2018-50
KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt „Organisierte
Rauschgiftkriminalität Kosovo Albanien (ORKA)
01.11.2018 – 31.08.2021
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISF-Zentral 2017 ca. 5.200,00 € ISFP-2017-AG-BeCanet-821962
Best practice, capacity building and networking-initiative
among public and private actors against Terrorism Financing
(BeCaNet)
01.11.2018 – 30.11.2021
ISF-Zentral 2017 ca. 1.000,00 € ISFP-2017-AG-IBA-UMF-827944
Universal Message Format 3plus (UMF3plus)
03.09.2018 – 02.09.2021
Bundespolizei
Land Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/Ort Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/
Kosten
Tunesien Schulung MTU Motoren 1 1.-12.02.2021/
DEU
Nationalgarde 0501 68734/noch
nicht abgerechnet
Tunesien Schulung MTU Motoren 2 15.-26.02.2021
/DEU
Nationalgarde 0501 68734/noch
nicht abgerechnet
Tunesien Installation/ Einweisung
Ausweisleser via VSK
5.03.2021/TU
N
TUN Grenzpolizei 0501 68734/noch
nicht abgerechnet
Tunesien Mentoring Multiplikatoren
Urkundenfälschung
8.-12.03.2021/
TUN
TUN Grenzpolizei 0501 68734/keine
Kosten
Ergänzung:
Die Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben
werden.
Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes
(Trainingsmaßnahmen ruhen derzeit), der tunesischen Grenzpolizei und
Nationalgarde sowie das bilaterale Projekt mit Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin
an.
Inspekteur der Bundesbereitschaftspolizeien
Dolmetscherkosten im Rahmen einer
Videoschaltkonferenz am 20. Januar 2021 mit der DEU
Botschaft Chile sowie Vertretern der CHL Polizei
DEU/CHL 952,00 €
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Die für das zweite Quartal 2021 geplanten Maßnahmen befinden sich in der
Abstimmung/bzw. Umsetzung.
11. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt,
und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
-orten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA, Bundespolizei
aufgliedern)?
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten, kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch
Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese
dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in
den begünstigten Ländern. Zudem waren im angefragten Quartal 20
Zollverbindungsbeamtinnen und -beamte in 19 Ländern eingesetzt, mit denen eine enge
zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Bundeskriminalamt
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll
davon
LaPo Andere
Albanien Tirana BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Albanien Tirana
Beratungstätigkeit für
das albanische
Innenministerium
0 0 0 0 1
Algerien Algier BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Argentinien BuenosAires
BKA-
Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Ägypten Kairo BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel EU-KOM – Personen-schutz 2 0 0 0 0
Brasilien Brasilia BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Brasilien Sao Paulo BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Bulgarien Sofia BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
China Peking BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Dominikanische
Republik
Santo
Domingo
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Frankreich Paris BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Frank-reich Lyon Interpol – Entsandte
Beamte
(seconded)
4 0 1 4 0
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll
davon
LaPo Andere
Frankreich Lyon Interpol –
Vertragspersonal
2 0 0 0 0
Georgien Tiflis BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Griechenland Athen BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Großbritannien
London BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Indien Neu-Delhi BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Indonesien Jakarta BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Italien Rom BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Jordanien Amman BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Jordanien Zarqa Beteiligung des BKA
an einer
internationalen Mission
2 2 0 0 0
Kasachstan Nur-Sultan BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Kenia Nairobi BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Kolumbien Bogotá BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Kosovo Pristina BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Kroatien Zagreb BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Lettland Riga BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Libanon Beirut BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Litauen Vilnius BKA-
Verbindungsbemater
1 0 0 0 0
Luxemburg Luxemburg Europäische
Investitionsbank
1 0 0 0 0
Marokko Rabat BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Mexiko Mexiko-
Stadt
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Nieder-lande Den Haag Europol –
Verbindungsbeamte
6 1 1 3 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit als
Europol-Seconded
National Expert
7 0 0 0 0
Nigeria Lagos BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Nord-
Mazedonien
Skopje BKA-
Verbindungsbeamter
1
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol
davon
Zoll
davon
LaPo Andere
Österreich Wien BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Panama Panama-
Stadt
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Pakistan Islamabad BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Peru Lima BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Philippinen Manila BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Polen Warschau BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Portugal Lissabon BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Rumänien Bukarest BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Russland Moskau BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Saudi-
Arabien
Riad BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Schweden Stockholm BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Serbien Belgrad BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Spanien Madrid BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Thailand Bangkok BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Tschechien Prag BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Tunesien Tunis BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Türkei Ankara BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Türkei Istanbul BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Ukraine Kiew BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
USA Washington BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Vereinigte
Arabische
Emirate
Abu Dhabi BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Bundespolizei
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
USA/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den
Vereinten Nationen
Fachliche Beratung, Informationssteuerung
und -gewinnung an der Ständigen
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei
den Vereinten Nationen
USA/New York
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
Belgien/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland der
Europäischen Union
Fachliche Beratung, Informationssteuerung
und -gewinnung an der Ständigen
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei
der Europäischen Union
(Bundespolizeivollzugsbeamter, aber
Beschäftigter BMI)
Belgien/Brüssel
Europol Entsendung von nationalen Experten sowie
Verbindungsbeamten
Niederlande/Den Haag
Palästinensische Gebiete Polizeiberater für Aus- und Fortbildung Palästinensische Gebiete/
Ramallah
Polizeikooperationszentrum Thörl-
Maglern
Austausch, Analyse und Steuerung von
Informationen zwischen Sicherheitsbehörden
im Grenzgebiet (Deutschland, Italien,
Österreich, Slowenien)
Österreich/Thörl-Maglern
Dänemark Polizeiliche Fortbildungsveranstaltung bei
PPA Medical
Aalborg
Gemeinsame Zentren
Die Bundespolizei führt ein aus dem Internal Security Fund – Police von der
EU co-finanziertes Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen
Zentren (GZ) in Europa durch.
Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und
Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer
Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche
Konferenz der verantwortlichen GZ-Koordinatoren.
Pandemiebedingt konnten Projektmaßnahmen nur in begrenztem Umfang
umgesetzt werden.
Schutz deutscher Auslandsvertretungen
Zum Stichtag 31. März 2021 waren 250 Einsatzkräfte der Bundespolizei zur
Unterstützung des Auswärtigen Amtes für Objekt- und
Personenschutzmaßnahmen eingesetzt, unter anderem als Sicherheitsbeamte, als Sicherheitsberater, als
Sicherheitsbeamte 2.0 und als Personenschutzbeamte im Einsatz.
Die tabellarische Antwort zu den in Frage 11 erfragten Daten ist in offener
Form nicht zugänglich. Die Daten enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls
sowie des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2
Absatz 2 Satz 1 GG schutzbedürftige Informationen, die im Zusammenhang mit
Maßnahmen zum Schutz der deutschen Auslandsvertretungen und deren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen. Aus ihrem Bekanntwerden können
Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Bundesregierung zum
Schutz ihrer Auslandsvertretungen gezogen werden. Die fortlaufende Analyse
der weltweiten Bedrohungslage für deutsche und andere Auslandsvertretungen
lässt erkennen, dass dies für die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und
mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherheit
der an den Vertretungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter negative
Folgewirkungen hätte. Hierbei sind Erkenntnisse aus Ermittlungen zu
Anschlägen auf deutsche Auslandsvertretungen zu berücksichtigen wie auch die
weltweite, sich in einigen Regionen verschärfende Gesamtsicherheitslage.
Weiterhin müssen auch die Sicherheitssituation der Vertretungen anderer Staaten, in
deren räumlicher Nähe sich deutsche Auslandsvertretungen häufig befinden,
sowie die Bedrohungslage von Vertretungen befreundeter Staaten, mit denen
deutsche Auslandsvertretungen in Kollokation untergebracht sind, in die
Gesamtbetrachtung einfließen. So haben beispielsweise die Ereignisse um die
Ermordung eines Lehrers in Frankreich im Zusammenhang mit den Mohammed-
Karikaturen nicht nur zu Anschlägen auf französische Einrichtungen geführt,
sondern auch eine Bedrohungslage für eine deutsche Auslandsvertretung
ausgelöst. Zudem sind die deutschen Auslandsvertretungen – teilweise auch in
vermeintlich sicheren Staaten – immer wieder Ziel von Drohungen per Telefon,
Mail oder in sozialen Netzwerken. Diese Bedrohungslage hält seit dem
Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/25444 weiter an.
Zur Aufrechterhaltung der Effektivität des Objekt- und Personenschutzes von
Auslandsvertretungen, insbesondere an Standorten mit erhöhter
Gefährdungslage, ist die Geheimhaltung spezifischer Fähigkeiten, wie sie zum Beispiel aus
der Nennung von Stärken abzulesen wäre, somit von zentraler Bedeutung. Sie
dient damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher
Informationen wäre eine wesentliche Schwächung der den Auslandsvertretungen und
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Fähigkeiten
zur Gefahrenabwehr. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen
für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem VS-Grad
„VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.*
12. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten
Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Empfänger Wert derAusstattungshilfe
Albanien IT-Ausstattung (6 PCs, 12
Monitore, 3 Grafikkarten, 1
Drucker, 6 Stromverstärker)
Albanische Staatspolizei
(ASP) – Task Force Anti
Skifter (TFAS)
6.500,00 €
Bolivien Videokonferenzanlagen (3) Fuerza Especial de Lucha
contra el Narcotráfico (FELC-
N), Fuerza Especial de Lucha
Controla el Crimen (FELCC)
26.750,00 €
Dominikanische
Republik
Laptops (30) Policia Nacional (PN) 24.900,00 €
Ecuador IT-Ausstattung (10 Laptops, 4
Drucker)
Unidad de Lavado de Activos
(ULA-DNIA) , Unidad de
Inteligencia Antinarcóticos con
Coordinación Europea (UIA-
CE)
35.523,36 €
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Bundespolizei
Land Bezeichnung derMaßnahme
Begünstigte
Partnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Ägypten Dokumentenprüftechnik EGY Grenzpolizei 0610 68707/
3.172,49 €
Albanien Dokumentenprüftechnik ALB Grenzpolizei 0610 68707/
3.711,03 €
Albanien 15 Wärmebildgeräte tragbar ALB Grenzpolizei 6002 68703/
71.866,40 €
Albanien Schutzausstattung für 30 Beamte ALB Staatspolizei 0610 68707/
30.000,00 €
Albanien Smartdec-Kameras ALB Grenzpolizei 0610 68707/
59.490,00 €
Algerien Dokumentenprüftechnik DGSN 0610 68707/
1.335,26 €
Äthiopien Dokumentenprüftechnik ETH Grenzpolizei 0610 68707/
3.485,55 €
Bosnien-
Herzegowina
Schutzausstattung KSA leicht BIH Grenzpolizei 6002 68703/
116.171,65 €
Bosnien-
Herzegowina
1 000 Schnittschutz-Handschuhe BIH Grenzpolizei 0610 68707/
43.797,26 €
Bosnien-
Herzegowina
Dokumentenprüftechnik BIH Grenzpolizei 0610 68707/
1.822,60 €
China Dokumentenprüftechnik 0610 68707/ 741,70 €
Georgien Dokumentenprüftechnik GEO Patrol Police 0610 68707/
1.126,55 €
Griechenland 1 Herzschlagdetektor GRC Küstenwache 0610 68707 /
53.507,35 €
Griechenland Dokumentenprüftechnik GRC Police 0610 68707 /
595,92 €
Kosovo 3 Heartbeat-Scanner KOS Grenzpolizei 0610 68707/
117.900,00 €
Kosovo 8 Wärmebildferngläser KOS Grenzpolizei 0610 68707/
22.152,00 €
Kosovo 16 tragbare Nachtsichtgeräte KOS Grenzpolizei 0610 68707/
39.704,00 €
Kosovo 8 digitale Aufnahmeferngläser KOS Grenzpolizei 0610 68707/
17.040,00 €
Kosovo Medienkoffer KOS Grenzpolizei 0610 68707/
10.240,00 €
Kosovo IT-Ausstattung KOS Grenzpolizei 0610 68707/
39.744,00 €
Kosovo Dokumentenprüftechnik KOS Grenzpolizei 0610 68707/
3.429,48 €
Kroatien Erdbebenhilfe – Transport Grenzpolizei HRV 0610 68707/
3.784,20 €
Libanon 5 robuste Geländefahrzeuge LAF 0610 68707/
57.250,00 €
Libanon Nothilfe (Fahrzeuge) General Security 0610 68707/
463.289,01 €
Libanon Dokumentenprüftechnik General Security/ LAF 0610 68707/
1.079,88 €
Marokko Dokumentenprüftechnik DGSN 0501 68734/
2.459,54 €
Land Bezeichnung derMaßnahme
Begünstigte
Partnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Montenegro Smartdec Kamerasysteme MNE Grenzpolizei 0610 68707/
199.945,00 €
Montenegro Diverse Ausstattung – Anhaltestäbe,
Verkehrswesten, Funkgeräte,
Teleskopspiegel Schutzkleidung
MNE Grenzpolizei 0610 68707/
106.884,60 €
Montenegro 2 Herzfrequenzdetektoren MNE Grenzpolizei 0610 68707/
78.600,00 €
Montenegro Streifenboot MNE Grenzpolizei 0610 68707/
394.800,00 €
Montenegro Dokumentenprüftechnik MNE Grenzpolizei 0610 68707/
1.068,20 €
Nigeria Dokumentenprüftechnik NIS 0501 68734 /
788,26 €
Nordmazedonien Dokumentenprüftechnik Grenzpolizei MKD 0610 68707/
1.068,20 €
Oman Dokumentenprüftechnik ROP 0610 68707/ 394,16 €
Serbien Dokumentenprüftechnik SRB Grenzpolizei 0610 68707/
1.073,54 €
Tunesien 44 Rettungsrucksäcke mit Erste-Hilfe-
Ausstattung
Nationalgarde 0501 68734/
34.506,30 €
Tunesien Ausbildungszubehör/Büroausstattung Nationalgarde 0501 68734/
37.334,17 €
Tunesien Ausstattungssets Fortbildung USBV Nationalgarde 0501 68734/
7.344,91 €
Tunesien Schutzausstattungen Fahrausbildung
ATV
Nationalgarde 0501 68734/
1.021,36 €
Tunesien Verbrauchsmaterial/
Ausbildungsmaterial
Nationalgarde 0501 68734/
774,27 €
Tunesien 4 Lichtmastanhänger Nationalgarde 0501 68734/
76.241,03 €
Tunesien Ausstattung Werkstatt Sfax/Tunis mit
Spezialwerkzeug
Nationalgarde Maritim 6002 68703 /
38.349,90 €
Tunesien 30 benzinbetriebene Pumpen zum
An-/Absaugen
Nationalgarde Maritim 6002 68703 /
36.265,08 €
Tunesien 20 robuste Geländefahrzeuge Nationalgarde 6002 68703 /
1.088.428,00 €
Vereinigte Arabische
Emirate
Dokumentenprüftechnik ARE Immigration 0610 68707/
778,54 €
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Lfd.-Nr. Seminar/Thema Maßnahme
Veranstaltungsland
Kosten
1 Druck Einsatzlehre-Handbuch ASH HRV 4.913,75
2 Polizei HRV zur materiellen
Unterstützung anlässlich der
Erdbeben vom 28./29.12.2020
– Polizeistation Petrinja
ASH HRV 55.373,52
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]