[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann,
Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30038 –
Herstellertransparenz beim Einsatz von recycelten Kunststoffen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der aktuellen Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes geben
93 Prozent der Befragten an, dass zu wenig für die Vermeidung von
Verpackungsabfall getan wird, und sprechen sich für strengere ökologische
Anforderungen an Lebensmittelverpackungen aus (vgl.
https://www.umweltbundesa
mt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021_hgp_umweltbewuss
tseinsstudie_bf.pdf). Viele Verbraucherinnen und Verbraucher legen zudem
Wert auf Recyclingfähigkeit von Verpackungen oder den Einsatz von
Rezyklaten (vgl.
https://www.pwc.de/de/handel-und-konsumguter/deutsche-verbra
ucher-legen-wert-auf-nachhaltige-verpackungen.html). Immer mehr Hersteller
und Händler werben daher mit der Nachhaltigkeit ihrer Verpackungen –
beispielsweise durch Angaben zum Rezyklatanteil in der Verpackung. Für
Verbraucherinnen und Verbraucher ist das oft irreführend, denn in der Regel sind
solche Herstellerangaben nicht überprüfbar. Es bleibt unklar, wo die
verwendeten Materialien herkommen und ob es sich wirklich um Rezyklate oder um
falsch deklarierte Neuware handelt (vgl.
https://www.sueddeutsche.de/wirtsch
aft/plastikflaschen-recycling-kunststoff-verbrauchertaeuschung-1.5281821).
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Post-
Consumer-Kunststoffrezyklaten an der gesamten Kunststoffverarbeitung
in Deutschland, und wie hat sich der Anteil nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte Gesamtanteile
sowie Rezyklatanteile bei Kunststoffverarbeitung von PET, PE, PP, PVC,
Polystyrol, Polycarbonaten, Polyurethanen ausweisen)?
Gemäß der Conversio-Studie 2020* wurden im Jahr 2019 in Deutschland
insgesamt 14,2 Mio. t Kunststoffe verarbeitet (davon 12,3 Mio. t Neuware und
etwas mehr als 1,9 Mio. t Rezyklate). Rund 1,02 Mio. t dieser Rezyklate waren
Post-Consumer-Rezyklate, was einem Anteil von rund 7,2 Prozent an der
Verarbeitungsmenge entspricht.
* Conversio-Studie 2020 „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2019“
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30321
19. Wahlperiode 04.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 4. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Für das Jahr 2017 weist die Conversio-Studie 2018* eine
Kunststoffverarbeitungsmenge in Deutschland von insgesamt 14,4 Mio. t aus (davon 12,6 Mio.t
Neuware und knapp 1,8 Mio. t Rezyklat). Davon waren etwa 0,81 Mio. t Post-
Consumer-Rezyklate, was einem Anteil von ca. 5,6 Prozent an der
Verarbeitungsmenge entspricht.
Entsprechende Angaben aus weiter zurückliegenden Jahren liegen der
Bundesregierung nicht vor. Eine Aufschlüsselung der verarbeiteten Rezyklate nach
Kunststoffsorten liegt der Bundesregierung ebenfalls nicht vor.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Post-
Consumer-Kunststoffrezyklaten an der Neuproduktion von
Verpackungen in Deutschland, und wie hat sich dieser Anteil nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte
Gesamtanteil sowie Rezyklatanteil bei PET, PE, PP, PVC, Polystyrol
ausweisen)?
Laut der Conversio-Studie 2020 wurden im Jahr 2019 in Deutschland
insgesamt 4 369 Kilotonnen (kt) Kunststoffe zu Verpackungen verarbeitet. Dabei
wurden insgesamt 474 kt Rezyklate eingesetzt, wovon 255 kt Post-Consumer-
Rezyklate waren. Der Anteil an Post-Consumer-Rezyklaten entsprach damit
einem Anteil von etwa 5,8 Prozent.
Im Jahr 2017 wurden gemäß der Conversio-Studie 2018 in Deutschland
insgesamt 4 378 kt Kunststoffe zu Verpackungen verarbeitet. Dabei wurden
insgesamt 399 kt Rezyklate eingesetzt, wovon 160 kt Post-Consumer-Rezyklate
waren. Der Anteil an Post-Consumer-Rezyklaten entsprach damit einem Anteil
von etwa 3,7 Prozent.
Entsprechende Angaben aus weiter zurückliegenden Jahren liegen der
Bundesregierung nicht vor. Eine Aufschlüsselung der verarbeiteten Rezyklate nach
Kunststoffsorten liegt der Bundesregierung ebenfalls nicht vor.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
recyceltem PET aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen an der Neuproduktion
von PET-Getränkeflaschen in Deutschland, und wie hat sich der Anteil in
den vergangenen 20 Jahren entwickelt?
Eine Aufstellung des Anteils von recyceltem PET bei der Produktion von PET-
Getränkeflaschen in Deutschland ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Die
Angaben stammen aus den alle zwei Jahre erscheinenden Studien der Gesellschaft
für Verpackungsmarktforschung (GVM).
Die Angaben beziehen sich jeweils auf PET-Getränkeflaschen, jedoch ohne
Verpackungen für Milch, Milchmischgetränke und sonstige milchbasierte
Getränke.
Daten aus weiter zurückliegenden Jahren liegen der Bundesregierung nicht vor.
* Conversio-Studie 2018 „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2017“
Tab. 1: Anteil von recyceltem PET (aus dem deutschen Bottle-to-Bottle-
Recycling) bei der Produktion von PET-Getränkeflaschen in Deutschland
Jahr Anteil Post-Consumer-Rezyklat
(Bottle-to-Bottle)
2019 34,4 % (entspricht 162,2 kt)*
2017 26,2 % (entspricht 126,7 kt)**
2015 26 % (entspricht 121,1 kt)***
2013 24 % (entspricht 109,4 kt)****
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit von hochwertigem
recyceltem PET, das für den Einsatz in Lebensmittelverpackungen
geeignet ist, insbesondere in Hinblick auf die ab 2025 geltenden Vorgaben für
den Mindestrezyklatanteil in Einwegkunststoffgetränkeflaschen?
Laut GVM***** sind rund 93 bis 97 Prozent aller PET-Getränkeflaschen
aufgrund ihrer technischen Eigenschaften grundsätzlich für ein Bottle-to-Bottle-
Recycling geeignet. Theoretisch steht damit ein Maximal-Input von 435 kt bis
450 kt für das Bottle-to-Bottle-Recycling zur Verfügung. Die PET-Rezyklate
werden auch in anderen Anwendungen eingesetzt: Neben 37,7 Prozent der
Rezyklate aus dem PET-Flaschenrecycling, die wieder in neuen Getränkeflaschen
eingesetzt werden, gehen 28,6 Prozent in Folienanwendungen (z. B. PET-
Schalen für Wurst, Käse, Obst), 20,4 Prozent in die Herstellung von Fasern und
13,2 Prozent in „Sonstiges“ (z. B. Kunststoffbänder, Spritzgussanwendungen
oder Flaschen für Non-Food-Anwendungen). Verschiedene Unternehmen
verstärken ihre Bemühungen, die Rezyklatanteile in ihren Verpackungen durch
freiwillige Verpflichtungen zu erhöhen. Hierfür wird auf Rezyklate aus dem
bepfandeten PET-Getränkebereich zurückgegriffen, da diese aufgrund ihrer
Lebensmitteltauglichkeit die größtmögliche Sicherheit im Hinblick auf die
Minimierung möglicher Migrationen aus der Verpackung in das Füllgut bieten –
unabhängig davon, ob das Füllgut ein Lebensmittel ist oder nicht. Dieses Material
kann aber auch für ein Bottle-to-Bottle-Recycling verwendet werden. Eine
weitere Erhöhung des Rezyklatangebots wird sich aus der Erweiterung der
Pfandpflicht und der damit verbundenen Erhöhung der sortenrein erfassten Mengen
ergeben.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis für
Kunststoffrezyklate bei PET, PE, PP, PVC, Polystyrol, Polycarbonaten,
Polyurethanen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils für
typische Qualitätsklassen aufschlüsseln)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis für
Kunststoffneuware bei PET, PE, PP, PVC, Polystyrol, Polycarbonaten,
Polyurethanen im Vergleich zur jeweiligen Kunststoffneuware (bitte jeweils
für typische Qualitätsklassen aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
* GVM (2015): „Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in Deutschland 2013“
** GVM (2016): „Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in Deutschland 2015“
***
***
GVM (2018): „Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in Deutschland 2017“
****
****
GVM (2020): „Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in Deutschland 2019“
*****
*****
*****
GVM (2020): „Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in Deutschland 2019“
Die Bundesregierung verfügt über keine konkreten Erkenntnisse zu
Marktpreisen, die über die Veröffentlichungen in der einschlägigen Fachpresse
hinausgehen.
Die Preise für Kunststoffrezyklate schwanken deutlich weniger als die Preise
für Primärkunststoffe, da sie nicht von den sehr volatilen Preisen für Rohöl
abhängig sind, sondern von den relativ konstanten Kosten für die Aufbereitung
von Kunststoffabfällen zu Kunststoffrezyklaten. Sie steigen daher insbesondere
mit dem Aufbereitungsaufwand. Die Preise für Rezyklate können daher in der
Regel nicht in dem Maße nachgeben wie es die Preise für Neuware (bei
niedrigen Ölpreisen) teilweise tun. Dadurch kann es auch dazu kommen, dass die
Preise für Rezyklate zeitweise über denen für Neuware liegen. Dies ist
insbesondere auch dann möglich, wenn die Nachfrage nach besonders hochwertigen
Rezyklaten bei begrenzter Verfügbarkeit sehr hoch ist, wie zum Beispiel bei
PET.
7. Inwieweit ist die Preisentwicklung bei Rezyklaten nach Ansicht der
Bundesregierung ein Hemmnis für die Steigerung des Rezyklateinsatzes
in neuen Produkten und Verpackungen, und welche weiteren Hemmnisse
für den Rezyklateinsatz sieht die Bundesregierung (bitte nach
Kunststoffsorten, Qualitätsklassen und Einsatzgebieten differenzieren)?
Außer in den Bereichen, in denen rechtliche Vorgaben und freiwillige
Selbstverpflichtungen einzelner Unternehmen zum Rezyklateinsatz bestehen, werden
Rezyklate vor allem dann eingesetzt, wenn die Preise unter denen für Neuware
liegen – vorausgesetzt, die erforderlichen Qualitäten werden erreicht.
Zusätzlich spielt die konstante Verfügbarkeit der erforderlichen Qualitäten und
materialspezifischen Eigenschaften in den notwendigen Mengen eine Rolle.
Zu erwähnen ist zudem, dass derzeit überwiegend nur für PET-
Recyclingverfahren und den Einsatz damit erzeugter Rezyklate in
Lebensmittelkontaktmaterialien Risikobewertungen der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegen. Die von der Europäischen Kommission zu erlassenen
Zulassungsbeschlüsse für diese Verfahren stehen noch aus. Das
Zulassungsverfahren wurde auf EU-Ebene eingeführt, um dem gesundheitlichen
Verbraucherschutz im Hinblick auf potenziell migrierende Stoffe aus dem
Recyclingmaterial Rechnung zu tragen.
Der Einsatz von Rezyklaten, speziell Post-Consumer-Rezyklaten, erfordert
zudem Anpassungsprozesse bei der Verarbeitung der Kunststoffe und ggf. auch
im Produktdesign. Der hiermit verbundene Aufwand kann ebenfalls ein
Hemmnis für den Rezyklateinsatz sein.
8. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung der
Recyclingwirtschaft, eine Einsatzquote für Rezyklate auch in anderen Produkten
und Produktgruppen als Einwegkunststoffgetränkeverpackungen
gesetzlich vorzugeben (bitte ausführlich begründen)?
Die Einführung von gesetzlichen Rezyklateinsatzquoten für
Einwegkunststoffgetränkeflaschen ab dem Jahr 2025 in Umsetzung der europäischen Richtlinie
(EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter
Kunststoffprodukte auf die Umwelt stellt nach Auffassung der Bundesregierung
einen wichtigen Schritt dar, um den Anteil von aus primären Rohstoffen
hergestelltem Kunststoff in Getränkeflaschen zu reduzieren und durch einen
Mindestanteil an recyceltem Kunststoff zu ersetzen. Die Umsetzung und
insbesondere die Kontrolle dieser Vorgaben zeigt jedoch die Komplexität der Prozesse.
Eine wirksame und rechtlich sichere Regelung für verbindliche
Rezyklateinsatzquoten ist in der Regel nur auf europäischer Ebene zulässig. Die
Bundesregierung hat die Europäische Kommission bereits aufgefordert, dieses
Instrument verstärkt zu nutzen. Darüber hinaus prüft das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Ansätze für weitere
Maßnahmen zur Förderung der Rezyklatnachfrage durch ein Forschungsvorhaben im
Ressortforschungsplan.
9. Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um den Einsatz
von Kunststoffrezyklaten aus dem Gelben Sack in
Lebensmittelverpackungen rechtssicher zu ermöglichen (bitte ausführlich begründen)?
Fragen des Lebensmittelbedarfsgegenständerechts werden auf der Ebene der
Europäischen Union geregelt. Maßgeblich ist hier vor allem die Verordnung
(EG) Nr. 282/2008 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem
Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Die
Bundesregierung setzt sich bei der anstehenden Überarbeitung der Verordnung
für Regelungen ein, die unter Wahrung des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes ein sinnvolles Recycling nicht behindern. Alle Überlegungen auch für
weitergehende Einsatzmöglichkeiten von Kunststoffrezyklaten müssen jedoch
berücksichtigen, dass die Aspekte des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes
neben der Funktionalität an erster Stelle stehen.
10. Inwieweit sind herstellereigene Angaben zum Einsatz von Rezyklaten in
Verpackungen und Produkten nach Kenntnis der Bundesregierung
transparent und nachprüfbar?
Herstellereigene Angaben, Eigendeklarationen und/oder selbsterstellte Siegel
haben üblicherweise nicht das Niveau an Transparenz, Objektivität,
Unabhängigkeit und Nachprüfbarkeit wie etwa Typ-1-Umweltzeichen gemäß DIN EN
ISO 14024. Bekannte Beispiele für Typ-1-Umweltzeichen sind das
Umweltzeichen der Bundesregierung, der Blaue Engel, oder das Umweltzeichen der
Europäischen Kommission, das EU Ecolabel. Im spezifischen Fall von Rezyklaten
ist bezüglich der Transparenz beispielsweise wichtig, wie hoch der eingesetzte
Rezyklatanteil ist, oder ob es sich um Post- oder Pre-Consumer-Rezyklate
handelt.
11. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine
Nachweisführung über die Herkunft der verwendeten PET-Rezyklate an der
Neuproduktion von Verpackungen oder Produkten möglich?
Eine Nachweisführung ist nur durch Zertifizierungen möglich, ein analytischer
Nachweis dagegen nicht.
Bekannte Nachweis-/Auditierungssysteme sind z. B.:
a) EuCertPlast
EuCertPlast ist ein Auditierungssystem zur Zertifizierung von werkstofflichen
Kunststoffrecyclinganlagen mit Fokus auf die Rückverfolgbarkeit der
Kunststoffmaterialien während des gesamten Recyclingprozesses und der Lieferkette.
EuCertPlast ermöglicht die Angabe des Rezyklatanteiles in den Rohstoffen für
die Kunststoffverarbeiter und gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der
Herkunft des Rezyklates (z. B. ‚Post-Consumer-Rezyklat‘ oder ‚Deutsche
Systemware ohne Pfandsysteme‘). Es basiert auf der Norm DIN EN 15343
„Kunststoffe – Kunststoff-Rezyklate – Rückverfolgbarkeit bei der Kunststoffverwertung
und Bewertung der Konformität und des Rezyklatgehalts“ und wird auch in den
entsprechenden Vergabekriterien des Blauen Engels als Nachweis für den Post-
Consumer-Gehalt gefordert. Das EuCertPlast-Zertifikat kann als möglicher
Nachweis für Herkunft und Zusammensetzung der Kunststoffrezyklate dienen.
b) RAL Gütezeichen „Recyclingkunststoff“ der Gütegemeinschaft „Rezyklate
aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen e.V.“
Das RAL-Gütezeichen „Recyclingkunststoff“ bezieht sich auf (werkstofflich
gewonnene) Kunststoffrezyklate aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen
(Verpackungs-Systemware aus dem gelben Sack/der gelben Tonne), dabei
können auch Mengen aus dem europäischen Ausland, die über ähnliche Systeme
aus der haushaltnahen Erfassung stammen, mit einbezogen werden. Materialien
aus dem deutschen Pfandsystem sind dagegen ausgenommen.
Es gibt weitere Prüfinstitute, die Zertifizierungen des Rezyklatgehaltes und
dessen Herkunft anbieten. Sie basieren ebenfalls alle auf der Norm DIN EN
15343 „Kunststoffe – Kunststoff-Rezyklate – Rückverfolgbarkeit bei der
Kunststoffverwertung und Bewertung der Konformität und des
Rezyklatgehalts“.
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Label, die weltweit
Rezyklate, Mahlgut und Endprodukte unabhängig prüfen und auszeichnen?
Wenn ja, welche Label sind dies, und wie bewertet die Bundesregierung
diese Label?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Label bekannt, die in
unterschiedlichen Regionen der globalen Märkte gleichermaßen genutzt werden.
13. Wie viele und welche unterschiedlichen Label zur Kennzeichnung des
Rezyklatanteils in Verpackungen oder Produkten werden nach Kenntnis
der Bundesregierung im deutschen Markt vergeben?
14. Von welchen Firmen oder Organisationen werden die Label nach
Kenntnis der Bundesregierung vergeben?
15. Welche Produktgruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
entsprechenden Labels und Sigeln gekennzeichnet?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegt keine vollständige Übersicht aller Label zur
Kennzeichnung des Rezyklatanteils vor. Im Folgenden werden einige Label
beschrieben, die herstellerübergreifend genutzt werden können. Sie unterscheiden
sich zum einen über die möglichen verwendeten Abfallquellen, d. h. ob nur
Post-Consumer-Rezyklate (PCR) oder auch Pre-Consumer Rezyklate eingesetzt
werden dürfen. Der Verwendung von PCR kommt dabei eine hohe
umweltpolitische Bedeutung zu. Sie unterscheiden sich zum anderen, ob Anforderungen an
die Begrenzung möglicher schädlicher Inhaltsstoffe formuliert werden. Weitere
Unterscheidungsmerkmale bestehen zudem darin, ob die zu erfüllenden
Anforderungen frei verfügbar sind und eine Übersicht über die ausgezeichneten
Produkte veröffentlicht wird.
a) Die Kennzeichnung nach der Norm DIN 6120 „Kennzeichnung von
Packstoffen und Packmitteln – Packstoffe und Packmittel aus Kunststoff“
ermöglicht eine einheitliche, herstellereigene Angabe über die Art der
eingesetzten Kunststoffe und den Rezyklatanteil. Anforderungen an die Herkunft
des Rezyklats bestehen nicht.
b) Der „Blaue Engel“ als Umweltzeichen der Bundesregierung ist ein TYP-I-
Umweltzeichen, welches auf der internationalen Norm DIN ISO 14024
basiert und sich durch unabhängige Produktprüfung und transparente
Entwicklungs- sowie Vergabeprozesse auszeichnet. Der Blaue Engel für
Recyclingkunststoffe (DE-UZ 30a) zeichnet eine Vielzahl von Produkten aus, wie
Abfallsäcke, Versandtaschen und Tragetaschen, verschiedenste Behältnisse
aus Hartplastik wie Mülltonnen, Wäschekörbe und Eimer aber auch
Büromaterialien wie Briefablagen, Mappen oder Register sowie Produkte für den
Außenbereich wie Spielplatzausstattung, Parkbänke und Zäune (zur
Hersteller- und Produktübersicht siehe
www.blauer-engel.de/uz30a).
Verpackungen können jedoch nicht mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden.
Die Produkte mit dem Umweltzeichen haben einen PCR-Rezyklat-Anteil
von mindestens 80 Prozent und müssen darüber hinaus Anforderungen an
Zusatzstoffe und Schadstoffarmut einhalten. Die Herkunft des Rezyklates
sowie die verwendeten Stoffströme werden nach dem EuCertPlast-Zertifikat
dokumentiert.
c) Die Zertifizierung mit dem „Post Consumer Rezyklat“-Label von Cyclos
zeichnet ebenfalls Produkte aus PCR-Kunstoffen aus, wobei eine
Ausweisung des Rezyklatanteils ab 5 Prozent Mengenanteil möglich ist (
https://cyc
los.de/home/zertifizierungen/recyclat-label/). Weitere stoffliche
Anforderungen werden nicht gestellt. Der Schwerpunkt der Zertifizierung liegt auf
Verpackungen. Eine Übersicht über alle zertifizierten Produkte ist nicht auf
der Webseite veröffentlicht.
d) Das „RAL Gütezeichen Recycling Kunststoff“ zeichnet nur Rezyklate aus
haushaltsnahen Wertstoffsammlungen (z. B. Gelber Sack) aus. Es bestehen
keine Mindestanforderungen an den Reyzklatanteil, dieser wird jedoch auf
dem Label ausgewiesen. Es ist für Verpackungen und andere Produkte
geeignet (
www.ral-rezyklat.de). Eine Übersicht über alle ausgezeichneten
Produkte ist nicht auf der Webseite veröffentlicht.
e) Das Label „flustix RECYCLED“ (
https://flustix.com/was-ist-das-flustix-rec
ycled-siegel/) kennzeichnet alle Formen von genutzten Rezyklaten und
integriert bestimmte Schadstoffanforderungen. Es stelltv keine
Anforderungen an den Mindestrezyklatgehalt, weist den Anteil aber aus. Es eignet sich
ebenfalls sowohl für Verpackungen als auch für andere Produkte. Auf der
Webseite findet sich eine Übersicht der Firmen, die das Label nutzen.
16. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil der
jeweiligen Label (bitte Gesamtmarktanteile sowie Marktateile bei den
einzelne Produktgruppen ausweisen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Falschdeklaration von
Kunststoffneuware als Kunststoffrezyklat insbesondere bei Importen in
die Europäische Union und Deutschland, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse zu solchen
„Falschdeklarationen“ vor.
18. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den Antworten zu den Fragen 10 bis 17, und inwieweit sieht die
Bundesregierung den Bedarf für die Einführung eines einheitlichen, staatlich
anerkannten Labels für die Kennzeichnung des Rezyklatanteils in
Verpackungen und Produkten (bitte ausführlich begründen)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist eine glaubwürdige, transparente und leicht
zu erfassende Kennzeichnung des Rezyklatanteils von Verpackungen und
Produkten ein Mehrwert für Verbraucher*innen, die eine nachhaltige Wahl treffen
wollen. Ein solches Label müsste zwischen Post-Industrial und Post-Consumer-
Rezyklaten unterscheiden. Ein EU-weit einheitliches Label für im Binnenmarkt
vertriebene Verpackungen und Produkte wäre gegenüber nationalen Lösungen
zu bevorzugen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission
bei Überlegungen zur Entwicklung von Vorschlägen für ein EU-weites Label.
19. Welche Menge an Kunststoffneuware in Deutschland wird nach Kenntnis
der Bundesregierung aus Ausgangsmonomeren hergestellt, die durch
chemische Recyclingverfahren gewonnen werden, und wie hat sich diese
Menge in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte Gesamtmenge
sowie für relevante Kunststoffe wie PET, PE, PP, PVC, Polystyrol,
Polycarbonate, Polyurethane ausweisen)?
Das chemische Recycling spielt in Deutschland bislang keine nennenswerte
Rolle, da es nur vereinzelt Pilotanlagen, jedoch keine großtechnischen Anlagen
gibt. Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Kunststoffrezyklaten vor, die
über chemische Recyclingverfahren gewonnen werden. Außerdem stellt das
Verfahren des chemischen Recyclings keine werkstoffliche Verwertung im
Sinne des Verpackungsgesetzes dar.
20. Inwieweit wird Kunststoffneuware, deren Ausgangsmonomere durch
chemische Recyclingverfahren gewonnen werden, nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Selbstdeklarierung der Hersteller bzw.
bei der Kennzeichnung durch Label als Rezyklat anerkannt?
Der Bundesregierung sind keine Zertifizierungssysteme oder sonstige Vorgaben
für chemische Kunststoffrecyclingverfahren bekannt, die eine transparente
Rückverfolgbarkeit von recycelten Monomeren (Sekundärmonomere)
gewährleisten.
Aussagen zu Anteilen chemisch zurückgewonnener Rezyklate werden nach
Kenntnis des Umweltbundesamtes (UBA) anhand von Massenbilanzansätzen
getätigt und sind nicht objektiv nachprüfbar.
Die bestehenden Zertifizierungssysteme wie z. B. EuCertPlast oder das RAL
Gütezeichen „Recyclingkunststoffe“ schließen nur werkstoffliche
Recyclingverfahren für Kunststoffabfälle ein.
21. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kennzeichnung
von Kunststoffneuware, deren Ausgangsmonomere durch chemische
Recyclingverfahren gewonnen werden, als Rezyklat möglich und
nachprüfbar?
Nachweise von Kunststoffrezyklaten, die über chemische Recyclingverfahren
gewonnen werden, können über sogenannte Massenbilanzansätze erfolgen.
Hierbei werden die Sekundärmonomere, die in den Prozess zur Herstellung von
Kunststoffen gegeben werden, anschließend rechnerisch anteilig auf die
Produkte verteilt. Das kann ganz unabhängig davon geschehen, ob dieser Anteil an
recyceltem Material auch tatsächlich im Endprodukt enthalten ist. Sofern keine
transparente und nachvollziehbare Verbindung zwischen dem Input von
Sekundärmonomeren und dem Endprodukt besteht, ist der tatsächliche
Rezyklatgehalt im Endprodukt auch nicht nachprüfbar.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bislang keine
Zertifizierungssysteme oder sonstige Vorgaben für chemische Kunststoffrecyclingverfahren, die
eine transparente Rückverfolgbarkeit von Sekundärmonomeren gewährleisten.
22. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden,
dass digitale Produktpässe, wie sie beispielsweise derzeit im dem
Konsortium R-Cycle (
https://r-cycle.org/) entwickelt werden, Transparenz
über die Verwendung und Herkunft von Materialien schaffen sowie eine
sichere Verwendung von Rezyklaten ermöglichen können?
Verbesserte Informationen über die Zusammensetzung von Produkten und
Verpackungen sind sinnvoll, um mehr Abfälle für ein hochwertiges Recycling zu
erschließen. Dies kann zur Steigerung der Qualität von Rezyklaten führen und
eine sicherere Verwendung ermöglichen. Derzeit gibt es verschiedene
Initiativen: Neben R-Cycle beispielsweise auch „Holy Grail 2.0“. Beide zielen auf
Verpackungen ab.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass ein „Digitaler Produktpass“ ein
geeignetes Instrument sein kann, um alle Produktinformationen wie ein
„digitaler Zwilling“ zu speichern: Herkunft der verwendeten Materialien,
Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten sowie die Handhabung am
Ende der Lebensdauer. Die Bundesregierung begrüßt in diesem
Zusammenhang, dass die Europäische Kommission einen Digitalen Produktpass im
Rahmen der Sustainable Product Initiative (SPI) als potenziell geeignete
Maßnahme benennt und im Bereich Batterien auch schon deren Entwicklung
angekündigt hat.
23. Inwieweit plant die Bundesregierung, Maßnahmen auf nationaler und
europäischer Ebene, um die Einführung von digitalen Produktpässen zu
beschleunigen?
Die Bundesregierung begleitet aktiv den laufenden Konsultationsprozess der
Europäischen Kommission zur SPI, in dem auch die zukünftige Ausgestaltung
von Digitalen Produktpässen diskutiert wird. Ein laufendes
Forschungsvorhaben des UBA analysiert Ausgestaltung und Programmierung, potenzielle
Produktgruppen und Einsatzmöglichkeiten Digitaler Produktpässe. In der
Digitalagenda des BMU sind die Einführung eines Digitalen Produktpasses sowie die
Unterstützung der entsprechenden Initiative der Europäischen Kommission
genannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]