[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider,
Sebastian Münzenmaier, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/30058 –
Ursachen für den Zugang in Erwerbsminderungsrente
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/13033)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das „Versicherungsjournal“ hat anhand von Daten der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) ermittelt, dass sich 2019 die Zahl der Bezieher von
Erwerbsminderungsrenten auf rund 1,82 Millionen Versicherte belief. Der Statistik
zufolge, gelten psychische Erkrankungen als mit Abstand häufigster Grund für
die Zahlung der Erwerbsminderungsrente. Dabei sind, den Daten zufolge, die
psychischen Erkrankungen unter Frauen besonders stark verbreitet (
https://stat
istik-rente.de/drv/extern/publikationen/aktuelle_statistikbaende/documents/Re
nte_2019.pdf, S. 42–46).
1. Wie hat sich die Zahl der Erwerbsminderungsrentner von 2010 bis 2020
absolut und relativ (bezogen auf 100 000 Einwohner im erwerbsfähigen
Alter) entwickelt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern, nach Ländern sowie nach den soziodemographischen
Merkmalen Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-
Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland für
die Jahre von 2010 bis 2020 ausweisen und die Veränderung von 2010
auf 2020 auch prozentual angeben)?
Die gewünschten Angaben können den Tabellen zu der Frage 1 im Anhang
entnommen werden. Die Rentenbestandsstatistik sowie die Bevölkerungszahlen
für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.
Soweit die Fragesteller Angaben für Staatsangehörige der sogenannten Top-8-
Asylherkunftsländer erbitten, zählen hierzu entsprechend der Vorgabe der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/9712 die Länder Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran,
Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Die entsprechenden Daten der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) und des Statistischen Bundesamtes sind
ausschließlich nach dem Kriterium der Staatsbürgerschaft differenziert und liefern weder
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30583
19. Wahlperiode 09.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
9. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auskunft über den Aufenthaltsstatus, die Dauer oder die Gründe des
Aufenthalts.
2. Wie erklärt die Bundesregierung den im Vergleich zu Männern stärkeren
Anstieg der Zahl der Frauen in der Erwerbsminderungsrente (vgl.
Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/13033), und wie haben
sich die Anzahl und der Anteil von Männern und Frauen in der
Erwerbsminderungsrente in den Bundesländern im Zeitraum 2010 bis 2020
entwickelt?
Ein wesentlicher Grund für die Zunahme des Frauenanteils bei
Erwerbsminderungsrenten ist, dass Frauen in den alten Bundesländern aufgrund der
gestiegenen Erwerbsbeteiligung und der verbesserten Anerkennung von
Kindererziehungszeiten für Kinder mit Geburt vor 1992 häufiger die rentenrechtlichen
Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen als in der
Vergangenheit. Wegen der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen in den ostdeutschen
Bundesländern ist dort keine entsprechend ausgeprägte Veränderung erkennbar.
Die Anzahl und der Anteil von Männern und Frauen mit einer Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit nach den abgefragten Kriterien können den
Tabellen in der Antwort zu Frage 2 im Anhang entnommen werden.
3. Wie viele der neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten gingen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 auf eine
psychische Erkrankung (psychiatrische Diagnose) zurück (bitte die
absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, Ländern, neuen und
alten Bundesländern, Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige ausweisen)?
Für die Daten der Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/22135 verwiesen. Die erfragten Werte für das Jahr 2020 können
der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl und Anteil der Rentenzugänge in eine Erwerbsminderungsrente
aufgrund psychischer Erkrankungen im Berichtsjahr 2020, Zahlungen ins
Inland
Anzahl Anteil an allen
EM-Renten
Bund 72.618 41,7%
West 59.219 42,5%
Ost 13.399 38,5%
Schleswig-Holstein 2.701 44,1%
Hamburg 1.571 48,3%
Niedersachsen 8.237 43,7%
Bremen 591 43,8%
Nordrhein-Westfalen 14.810 42,1%
Hessen 7.601 49,8%
Rheinland-Pfalz 4.014 41,2%
Baden-Württemberg 6.788 37,7%
Bayern 9.497 39,2%
Saarland 988 41,8%
Berlin 3.714 48,0%
Brandenburg 2.775 38,7%
Mecklenburg-Vorp. 2.305 42,4%
Sachsen 3.082 37,3%
Sachsen-Anhalt 1.925 33,4%
Thüringen 2.019 38,3%
Männer 29.249 35,0%
Frauen 43.369 47,9%
Deutsche 63.497 41,4%
Ausländer1) 8.987 44,5%
EU-Ausländer2) 2.803 38,6%
Drittstaatenangehörige 6.184 47,9%
Rentenzugang 2020
Gegenstand der
Nachweisung
1) Ohne Staatenlos und Staatsangehörigkeit unbekannt.
2) Wegen des Übergangsrechts wird das Vereinigte Königreich bis 2020 als EU-Staat ausgewiesen.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertungen
4. Welche Erkrankungen bzw. medizinischen Diagnosen bildeten 2010,
2015 und 2020 am häufigsten die Grundlage einer positiven Bewilligung
von Erwerbsminderungsrente (bitte nach Diagnosegruppen sowie in
absoluten und relativen Zahlen auflisten)?
Für die Daten der Jahre 2010 und 2015 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/13033 verwiesen. Die erfragten Werte für das Jahr 2020 können
der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Häufigste Einzeldiagnosen bei Erwerbsminderungsrenten, Zahlungen ins
Inland, Rentenzugang
Jahr ICD10 3-Steller Anzahl Anteil an allen
EM-Renten
(F33) Rezidivierende depressive Störung 24.421 14,0%
(F32) Depressive Episode 9.213 5,3%
(F45) Somatoforme Störungen 6.633 3,8%
(F10) Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol 4.932 2,8%
(I63) Hirninfarkt 4.473 2,6%
(F43) Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen 4.431 2,5%
(J44) Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit 4.209 2,4%
(M54) Rückenschmerzen 4.019 2,3%
(C50) Bösartige Neubildung der Brustdrüse 3.804 2,2%
(C34) Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge 3.676 2,1%
2020
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
5. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015
und 2020 die häufigsten gesundheitlichen Gründe für den Bezug einer
Erwerbsminderungsrente, bezogen auf alle Erwerbsminderungsrentner in
der Bestandsstatistik (bitte nach Diagnosegruppen sowie in absoluten
und relativen Zahlen auflisten)?
In der Rentenbestandsstatistik der Deutschen Rentenversicherung wird das
Merkmal Diagnose nicht erfasst.
6. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuzugänge in
die Erwerbsminderungsrente vom ersten bis zum vierten Quartal 2020
sowie im ersten Quartal 2021, und wie hoch waren die Anzahl und der
Anteil der Fälle, die auf eine psychische Erkrankung zurückgingen (bitte
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach
Ländern sowie nach den soziodemographischen Merkmalen Geschlecht,
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?
Die Rentenzugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung ist eine
Jahresstatistik. Für die Werte für das Jahr 2020 wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
7. Wie hoch war 2010 bis 2020 das Durchschnittsalter der Neuzugänge in
die Erwerbsminderungsrente sowie das Durchschnittsalter aller
Erwerbsminderungsrentner in der Bestandsstatistik der Deutschen
Rentenversicherung (bitte differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten
Bundesländern, nach sowie nach den soziodemographischen Merkmalen
Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland für die Jahre
von 2010 bis 2020 ausweisen und die Veränderung von 2010 auf 2020
prozentual angeben)?
Die gewünschten Angaben können den Tabellen in der Antwort zu Frage 7 im
Anhang entnommen werden. Die Rentenbestandsstatistik der Deutschen
Rentenversicherung für das Jahr 2020 liegt noch nicht vor. Die Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit werden spätestens mit Erreichen der
Regelaltersgrenze (vorher auf Antrag) in Altersrenten umgewandelt und dann statistisch
nicht mehr als Erwerbsminderungsrenten ausgewiesen.
8. Hat die Bundesregierung seit 2010 zur besseren sektoren- und
berufsgruppenübergreifenden sowie interdisziplinären Verzahnung und
Kopplung der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen oder
Erkrankungen ergriffen, wenn ja, welche waren das konkret, und welche
plant sie, zu ergreifen?
Die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten
vertragsärztlichen Versorgung, zu der auch die psychotherapeutische Versorgung gehört, ist
ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Versicherte
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Bedarf ohne
vorherige Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes zugelassene
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie entsprechende Einrichtungen, die zur
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, unmittelbar in
Anspruch nehmen. Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der
vertragsärztlichen Versorgung ist die Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-
Richtlinie). Sie regelt das Nähere insbesondere zu den zu Lasten der GKV
ambulant erbringbaren psychotherapeutischen Behandlungs- und
Anwendungsformen und deren Anwendungsbereiche, zum Konsiliar-, Antrags- und
Gutachterverfahren und zum Leistungsumfang. Mit dem Ziel, betroffenen Versicherten
einen niedrigschwelligen, flexiblen und gut erreichbaren Zugang zur
psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen und Wartezeiten zu verkürzen,
hatte der G-BA mit Wirkung vom 1. April 2017 seine Psychotherapie-Richtlinie
grundlegend überarbeitet. Seitdem sind neue Versorgungselemente wie die
psychotherapeutischen Sprechstunden, psychotherapeutische
Akutbehandlungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Rückfällen (Rezidivprophylaxe) als
wichtige Leistungen in der psychotherapeutischen Versorgung verankert.
Darüber hinaus wurde der G-BA durch Einfügung des § 92 Absatz 6b SGB V im
Rahmen des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom
15. November 2019 (BGBl. I, Seite 1604) beauftragt, Regelungen für eine
berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung,
insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen
psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf, in einer eigenen
Richtlinie zu beschließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 11
verwiesen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat 2020 die
Arbeitshilfe „Rehabilitation und Teilhabe psychisch erkrankter und
beeinträchtigter Menschen“ veröffentlicht. Mit der überarbeiteten und erweiterten
Arbeitshilfe stellt die BAR eine Praxishilfe für die Planung, Beantragung und
Durchführung rehabilitativer Maßnahmen für Menschen mit psychischen
Erkrankungen zur Verfügung (
https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produkt
details/produkt/154.html). Die Arbeitshilfe mit ihren Informationen zu
Krankheitsbildern, Leistungen und Angeboten wendet sich an alle Personen,
Berufsgruppen und Institutionen, die an der Rehabilitation von Menschen mit
psychischen Erkrankungen beteiligt sind, aber auch an die Betroffenen selbst. An der
Erarbeitung waren Expertinnen und Experten von Reha-Trägern,
Leistungserbringern und Verbänden beteiligt.
9. Hat die Bundesregierung im Sinne des Gesetzes zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) zur
Prävention und Verminderung der Zahl psychischer Störungen oder
Erkrankungen sowie zur Verminderung oder Prävention chronifizierter
Verläufe psychischer Störungen oder Erkrankungen konkrete Maßnahmen
ergriffen, wenn ja, welche, und was waren die Ergebnisse (bitte
ausführen und quantifizieren)?
Adressaten des Präventionsgesetzes sind die Sozialversicherungsträger, vor
allem die gesetzliche Krankenversicherung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 10 und 11 verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Prävention und
Therapie chronischer, lebensstilbedingter psychischer Störungen oder
Erkrankungen ergriffen, wenn ja, welche, bzw. plant sie, ggf. solche zu
ergreifen (bitte ausführen)?
Wenn nein, plant die Bundesregierung weitere solcher Maßnahmen?
11. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Entwicklung und
Stärkung eines krankheitsübergreifenden Präventions- und
Therapieansatzes für psychische Störungen und Erkrankungen ergriffen, wenn ja,
welche, und was waren die Ergebnisse (bitte ausführen und
quantifizieren)?
Wenn nein, plant sie, ggf. solche zu ergreifen?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führt als
nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) sowohl Maßnahmen zur Prävention chronischer, unter Umständen auch
lebensstilbeeinflusster psychischer Störungen oder Erkrankungen, als auch
Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung krankheitsübergreifender
Präventionsansätze für psychische Störungen und Erkrankungen durch. Die
Maßnahmen sind insbesondere als Kampagnen, Mehrebenenkampagnen oder
adressatenspezifische Informationsangebote angelegt. Die nachfolgenden Übersichten
1 und 2 geben einen Überblick über die entsprechenden Maßnahmen in
verschiedenen Präventionsfeldern.
Übersicht 1: Maßnahmen der BZgA zur Prävention chronischer, psychischer
Störungen oder Erkrankungen
Alkohol- und Tabakprävention:
• Mehrebenenkampagnen „rauchfrei“ für Erwachsene und für Kinder und
Jugendliche
• Mehrebenenkampagnen „Null Alkohol – Voll Power“, „Alkohol? Kenn dein
Limit.“ für Jugendliche und für Erwachsene
• Programm „Alkoholfrei Sport genießen“,
Prävention des Konsums illegaler Substanzen:
• Internetseite
www.drugcom.de
• Online-Verhaltensänderungsprogramm zum Cannabisausstieg „Quit the
Shit“.
• adressatenspezifische Informationsangebote zur Cannabisprävention im
Jugendalter (Personalkommunikation und Internetseite
www.cannabispraeventio
n.de).
Prävention exzessiver Mediennutzung:
• Kampagne „Ins Netz gehen“ mit Online-Verhaltensänderungsprogramm
„Das andere Leben“ und schulischem Peerprojekt „Net-Piloten“.
Prävention der Glücksspielsucht:
• Internetseite
www.check-dein-spiel.de mit Online-
Verhaltensänderungsprogramm „Check out“.
Förderung von Lebenskompetenzen im Sinne einer frühen
Suchtprävention:
• Programm „Kinder stark machen“ als Mitmachinitiative mit
personalkommunikativen Maßnahmen und Unterstützungs- und Qualifizierungsangeboten
für Multiplikatoren/innen.
Prävention von Essstörungen:
• Internetseite
www.bzga-essstoerungen.de mit Aufklärungsfilmen,
Informationsmaterialien und einem Infotelefon; Betroffene sowie Angehörige erhalten
Informationen über Prävention, Beratung, Behandlung und Nachsorge der
Essstörungen.
• Beratungsstellendatenbank: Adressensammlung von professionellen und
spezialisierten Beratungsstellen für Essstörungen in Deutschland. In Planung:
Aufnahme von Kliniken mit spezifischem Behandlungsangebot für Menschen
mit Essstörungen.
Übersicht 2: Maßnahmen der BZgA zur Entwicklung und Stärkung
krankheitsübergreifender Präventionsansätze für psychische Störungen und Erkrankungen
Psychische Entwicklung in der Kindheit:
• Eltern- und Fachkräfteportal
www.kindergesundheit-info.de mit
umfangreichem, altersangepasstem Informationsangebot zur Förderung einer gesunden
biopsychosozialen Entwicklung und spezifischen Informationen zum Fördern,
Begleiten und Stärken der psychischen Entwicklung von Anfang an für Eltern
von Säuglingen, Klein- und Vorschulkindern.
• Gemeinschaftsprojekt „Seelisch gesund Aufwachsen“ mit zehn Kurzfilmen,
in denen Eltern über alltägliche Schritte eine Förderung der gesunden
psychischen Entwicklung von Kindern nahegebracht wird.
Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern in verschiedenen
Lebenswelten:
• Zuwendungsprojekt „Förderung des subjektiven Wohlbefindens durch
digitale Medien. Adaption und Pilotierung des Wellbeing Games in verschiedene
Lebenswelten“ mit der Universität Lüneburg.
Die in Neuseeland entwickelte Anwendung „The Wellbeing Game (TWG)“
zur Förderung des subjektiven Wohlbefindens wurde an deutsche Verhältnisse
und an verschiedene Settings und unterschiedliche Zielgruppen angepasst und
eingesetzt. Eine setting- und zielgruppenübergreifende Evaluation hinsichtlich
ihrer Wirkungen und Umsetzungsprozesse sowie Ergebnisse sind auf der
Projektwebseite
www.mein-onya.de einsehbar. (Projektlaufzeit: 01. Oktober
2016 bis 31. August 2019)
• Zuwendungsprojekt „Förderung des subjektiven Wohlbefindens in Schulen
durch Gamification. Entwicklung einer gamifizierten Webapplikation zur
Verbesserung des Wellbeing-Status von Schülerinnen und Schülern der
Sekundarstufe II“ Die Universität Lüneburg entwickelt und erprobt eine Online-
Anwendung zur Förderung des psychischen Wohlbefindens von Jugendlichen
ab der Jahrgangsstufe 8. Ziel ist es, das subjektive Wohlbefinden von
Schülerinnen und Schülern durch die Nutzung der gamifizierten Webanwendung zu
fördern. (Projektlaufzeit: 01. September 2019 – bis 31. Juli 2021)
Nach Kenntnis der Bundesregierung kann die Entstehung von psychischen
Störungen nicht allein auf Aspekte des Lebensstils zurückgeführt werden. In der
Regel spielen viele Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel die individuelle
Persönlichkeit, psychosoziale Belastungen, belastende Lebensereignisse,
genetische Einflüsse und neurobiologische Prozesse. Hinsichtlich des Lebensstils
haben Studien jedoch gezeigt, dass Bewegung und Sport eine positive Wirkung
auch auf die psychische Gesundheit haben können und so die Entstehung und
den Verlauf psychischer Störungen beeinflussen können. Außerdem kann
sportliche Aktivität die Stressregulation unterstützen und die Lebensqualität
während einer psychischen Störung verbessern. Regelmäßige körperliche Aktivität
und Sport können damit einen wichtigen Beitrag für Primär-, Sekundär- und
Tertiärprävention von psychischen Störungen leisten.
Die Förderung körperlicher Aktivität und die Verbesserung des
Bewegungsverhaltens ist seit langem ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der
Bundesregierung zur Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit
und zur Bekämpfung und Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten.
Hierzu leistet unter anderem der Nationale Aktionsplan „IN FORM –
Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ einen wichtigen
Beitrag, bei dessen zahlreichen Maßnahmen Stressregulation durch
Bewegungsförderung ein wichtiger Teilaspekt ist. Mit dem Förderschwerpunkt
„Prävention von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen“ stellt das BMG
zusätzliche Fördermittel für Maßnahmen zur Verfügung, die das Bewegungs- und
Ernährungsverhalten, den Umgang mit Stress oder die Nutzung elektronischer
Medien schon in Kindheit und Jugend positiv beeinflussen und so auch die
psychische Gesundheit stärken. Im Förderschwerpunkt „Bewegung und
Bewegungsförderung“ des BMG werden zudem Projekte zur Bewegungsförderung
in verschiedenen Lebenswelten, Ziel- und Altersgruppen gefördert. Zudem ist
die BZgA auch im Bereich „Ernährung – Bewegung – Stressregulation“ tätig.
Soweit es zur Entwicklung einer psychischen Störung oder Erkrankung
gekommen ist, finden die Betroffenen umfassende medizinische Hilfen im System der
psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Die dortigen vielfältigen
Therapieangebote in den verschiedensten Settings haben das Ziel, Störungen
bzw. Erkrankungen zu heilen oder zu lindern und damit wo immer möglich
eine Chronifizierung zu vermeiden. Das Versorgungssystem wird – orientiert
insbesondere an den Prinzipien der wissenschaftlichen Evidenz, der Qualität und
der niedrigschwelligen Erreichbarkeit – kontinuierlich weiterentwickelt.
Maßnahmen der jüngeren Vergangenheit waren zum Beispiel die Strukturreform der
ambulanten Psychotherapie, die Reform der vertragsärztlichen und -
psychotherapeutischen Bedarfsplanung, Maßnahmen zur Sicherung des für die
Behandlung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen
erforderlichen Personals oder die Einführung der stationsäquivalenten
Krankenhausbehandlung im häuslichen Umfeld, mit der die Flexibilität und
Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung einschließlich der Orientierung am Lebensumfeld der
Patientinnen und Patienten erhöht und eine stärker individuelle Ausrichtung der
Behandlung ermöglicht wurde.
Die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung psychischer Störungen
und Erkrankungen erfolgt in der Regel nicht krankheitsübergreifend, sondern
störungsspezifisch.
12. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zum Aufbau
gesundheitsfördernder Strukturen in Lebenswelten wie Schulen, Kommunen
und Betrieben ergriffen, wenn ja, welche, und was waren die Ergebnisse
(bitte ausführen und quantifizieren)?
Wenn nein, plant sie, ggf. solche zu ergreifen?
Das Bundesministerium für Gesundheit fördert Modellprojekte zur
betrieblichen Gesundheitsförderung. Das von 2020 bis 2022 laufende Projekt
„Betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung und Gewaltprävention im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM): wirkungsmodellbasierte Konzeption
und Evaluation eines BGF-Programms – (BAGGer)“ zielt auf eine
Verbesserung der Arbeitssituation pflegender Beschäftigter. Das von 2019 bis 2022
angelegte Projekt „BeGIn – („Betriebliche Gesundheitsförderung in
Inklusionsbetrieben nach §§ 215 ff SGB IX“) sowie das zeitlich parallele Vorhaben „GATe“
(„Gesundheit, Arbeit, Teilhabe – beteiligungsorientierte Gesundheitsförderung
in Inklusionsbetrieben – Entwicklung und Erprobung eines
arbeitswissenschaftlichen Konzepts“) haben das Ziel der Erarbeitung wissenschaftlich fundierter
Empfehlungen zur Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur
betrieblichen Gesundheitsförderung in Inklusionsbetrieben mit engem
Praxisbezug.
Übersicht 3 nennt darüber hinaus Maßnahmen, die von der BZgA zum Aufbau
gesundheitsfördernder Strukturen in Lebenswelten wie Schulen, Kommunen
und Betrieben erbracht werden.
Übersicht 3: Maßnahmen zum Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen in
Lebenswelten
• „Kinder stark machen“: Aktionen zur Suchtvorbeugung im Breitensport als
personalkommunikative Aktionen (Sportvereine als Lernfeld und
kommunaler Kooperationspartner für gesundheitsbewusstes Verhalten von Kindern)
• „Voll – Power – Schultour“: personalkommunikative Maßnahmen in
Schulen für 12- bis 16-Jährige (Förderung von Strukturen zur Alkoholprävention
in Schulen sowie Vernetzung kommunaler Akteure der Suchtprävention)
• Lebenswelt Kommune: Strukturbildung und Verstetigung
alkoholpräventiver Ansätze (Bündelung der Angebote zur kommunalen Alkoholprävention,
Fortbildung kommunaler Akteure, Unterstützung und Beratung bei
Netzwerkbildung vor Ort)
• Dokumentationssystem für Maßnahmen der Suchtprävention (Erfassung der
Tätigkeit von kommunalen Fachkräften der Suchtprävention über ein
bundesweites Meldesystem)
• PrevNet – Fachportal für Suchtprävention: Austausch und Vernetzung der
Arbeit kommunaler Fachkräfte in der Suchtprävention
• „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“: Kommunaler
Wettbewerb zur Stärkung der Suchtprävention auf kommunaler Ebene
• Lebenswelt Schule: Für Ansätze wie die „Gute gesunde Schule“ oder
„gesundheitsfördernde Schule“ werden Medien für Lehrerinnen und Lehrer und
weitere Maßnahmen zur Gesundheitserziehung und -förderung in der Schule
entwickelt.
• Lebenswelt Kindertagesstätte: Zentrale sowie weiterführende Informationen
rund um die „gesunde Kita“ für pädagogische Fachpersonen auf der
Internetseite
www.kindergesundheit-info.de.
• Lebenswelt Betrieb: Projektförderung „Gesund. Stark. Erfolgreich. Der
Gesundheitsplan für Ihren Betrieb“ des BKK Dachverbandes mit Maßnahmen
zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Deutschland, insbesondere in
kleinen und mittelständischen Unternehmen. (Förderungslaufzeit 2014−2020)
13. Hat die Bundesregierung Präventions- und
Gesundheitsförderungsmaßnahmen ergriffen, und welche plant sie, zu ergreifen, um ein vorzeitiges
gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bei so vielen
Menschen wie möglich zu verhindern, und was waren die Ergebnisse der
bisherigen Maßnahmen (bitte ausführen und quantifizieren)?
Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zu ergreifen?
Die in Übersicht 4 genannten Kampagnen und Projekte der BZgA zielen u. a.
darauf, durch Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern bei möglichst
vielen Menschen ein vorzeitiges gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem
Erwerbsleben zu verhindern.
Übersicht 4: Maßnahmen der BZgA zur Unterstützung der Vermeidung eines
vorzeitigen, gesundheitsbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben
Alkohol- und Tabakprävention:
• Mehrebenenkampagnen „rauchfrei“ für Erwachsene und für Kinder und
Jugendliche
• Mehrebenenkampagnen „Null Alkohol – Voll Power“, „Alkohol? Kenn dein
Limit.“ für Jugendliche und für Erwachsene, Programm „Alkoholfrei Sport
genießen“
Betriebliche Gesundheitsförderung:
• Projektförderung „Gesund. Stark. Erfolgreich. Der Gesundheitsplan für
Ihren Betrieb“ des BKK Dachverbandes (2014 −2020).
Das Projekt wurde initiiert, um Maßnahmen zur betrieblichen
Gesundheitsförderung in Deutschland, insbesondere in kleinen und mittelständischen
Unternehmen (KKU, KMU) zu verbreiten. In den ersten Jahren wurden Formate
und Handlungshilfen entwickelt, mit denen Träger der gesetzlichen
Krankenversicherung in Kooperation mit Unternehmensorganisationen
Sensibilisierungsveranstaltungen durchführen und eine anschließende Beratung anbieten
konnten.
Mit neuer Benennung seit 2020 „Gesund. Stark. Erfolgreich. Der gemeinsame
Gesundheitsplan“ sollen die KKU und KMU dabei unterstützt werden,
mithilfe eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gesund zu bleiben
oder es zu werden. Darüber hinaus unterstützt das Projekt den Aufbau und die
Professionalisierung regionaler und lokaler überbetrieblicher
Gesundheitsnetzwerke für Betriebe in diesem Bereich.
Adressat des Auftrags zur Erbringung von Leistungen der betrieblichen
Gesundheitsförderung gemäß § 20 Absatz 4 Nummer 3 SGB V sind die
Krankenkassen. Der mit dem Präventionsgesetz von 2015 in Kraft getretene § 20b SGB
V beauftragt die Krankenkassen, mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in
Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) insbesondere den Aufbau und
die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen zu fördern. Im Übrigen wird
auf die Ausführungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in der Antwort
zu Frage 12 verwiesen.
Mit dem Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den
Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im
Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 wurden die
Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentensicherung nach § 14 Absatz 1 SGB VI als
Pflichtleistungen ausgestaltet. Sie werden danach zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit
an Versicherte erbracht, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen
aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Hierzu zählen auch psychische
Beeinträchtigungen. Zusätzlich sollen die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung darauf hinwirken, in Modellprojekten trägerübergreifend einen
Gesundheitscheck für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahres zu
erproben, um rechtzeitig Präventions- und Rehabilitationsbedarfe erkennen und
entsprechende Leistungen zur Verfügung stellen zu können (§ 14 Absatz 3 Satz 2
SGB VI).
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung haben inzwischen ein
bundesweites Präventionsangebot aufgebaut („RV Fit“) und weisen die beteiligten
Akteure – insbesondere Versicherte, Arbeitgeber und Hausärzte – auf dieses
Angebot hin. An der Erprobung des Gesundheitschecks Ü45 sind aktuell sieben
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit zwölf Modellprojekten
beteiligt. Sämtliche Projekte werden evaluiert.
Ergänzend dazu wurden die Präventionsleistungen mit dem Gesetz zur
Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur
Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer
Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) vom 11. Februar 2021 weiter gestärkt.
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind nunmehr verpflichtet, bei
Ablehnung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
mangels Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen (d. h. die
Erwerbsfähigkeit ist (noch) nicht erheblich gefährdet, Rehabilitationsbedürftigkeit liegt nicht
vor) die Antragsteller umfassend über das Vorliegen der Voraussetzungen für
Präventionsleistungen zu beraten. Hierzu gehört auch die Beratung über die in
Betracht kommenden Angebote. Damit sollen künftig bestehende
Präventionsbedarfe frühzeitig erkannt sowie die Zugänge zu den Präventionsleistungen
gesteigert und verbessert werden.
14. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um im Sinne des
Bundesteilhabegesetzes mit § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX) vor dem Hintergrund der stetig hohen Zugänge in die
Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe die
Rehabilitation und Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen
Störungen und Erkrankungen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, wenn
ja, welche, und was waren die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen
(bitte ausführen und quantifizieren)?
Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zu ergreifen?
Die Bundesregierung setzt mit dem Bundesprogramm rehapro den Auftrag aus
§ 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation zu fördern.
Ziel des Bundesprogramms ist es, mit innovativen Leistungen und innovativen
organisatorischen Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als
bisher zu erhalten oder wiederherzustellen. Das Bundesprogramm bietet den
Jobcentern und den Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit, über einen
Zeitraum von fünf Jahren neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit
gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erproben. Außerdem soll mit
innovativen Konzepten auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter verbessert werden. Wirksame
Modellansätze sollen dann auf ihre bundesweite Übertragbarkeit und Verstetigung
geprüft werden, damit nicht nur die Projektteilnehmenden, sondern alle
Betroffenen profitieren. Dadurch soll langfristig auch der Zugang in die
Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt
werden. Im Rahmen des ersten Förderaufrufs wurden 55 Modellprojekte mit
einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 290 Mio. Euro bewilligt, die
voraussichtlich bis 2025 laufen werden. Rund ein Drittel der Projekte fokussieren
spezifisch auf die Zielgruppe der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
und Abhängigkeitserkrankungen, um mit innovativen Ansätzen deren
besonderen Bedarfe und beruflichen Problemlagen besser zu berücksichtigen. Im
zweiten Förderaufruf sind 49 Modellprojekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe
von rund 270 Mio. Euro zur Förderung vorgesehen. Derzeit werden die
Förderanträge vertieft inhaltlich und zuwendungsrechtlich geprüft. Diese
Modellprojekte sollen Ende des Jahres starten und bis 2026 laufen. Auch hier richten sich
einige Modellprojekte an Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Die Bundesregierung fördert darüber hinaus aus dem Ausgleichsfonds das
Projekt „BEM-psy“. Das Projekt hat am 01. Oktober 2020 begonnen und soll am
30. September 2023 abgeschlossen werden. Es richtet sich an Menschen mit
einer Schwerbehinderung, die gleichzeitig eine psychische Beeinträchtigung
aufweisen. Nach bzw. während einer Arbeitsunfähigkeit durchlaufen sie ein
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Absatz 2 SGB IX.
Innerhalb des Projekts sollen digitale Tools entwickelt werden, die den
Menschen mit psychischer Beeinträchtigung einen besseren Zugang zum BEM
ermöglichen sollen.
Hinsichtlich weiterer Maßnahmen, die der Rehabilitation und
Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen in den
Arbeitsmarkt dienen, wird auf die Ausführungen zu Frage 15 verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung sozialpolitische, medizinische, psychologische
und fiskalische Maßnahmen, innovative Leistungen und organisatorische
Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung von Menschen
mit psychischen Störungen und Erkrankungen in den Arbeitsmarkt
ergriffen bzw. erbracht, auch und insbesondere mit dem Ziel, die
Erwerbsfähigkeit der betroffenen Menschen besser als bisher zu erhalten oder
wiederherzustellen, und hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) im Rahmen des Bundesprogramms „Innovative Wege zur
Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ derartige Maßnahmen bzw.
Leistungen erprobt, entwickelt und umgesetzt?
Wenn ja, was sind die zentralen Ergebnisse und Erkenntnisse des
Bundesprogramms, und wo wurden sie veröffentlicht (bitte auch
Downloadlink angeben)?
Wenn nein, plant die Bundesregierung bzw. das BMAS derartige
Maßnahmen oder Leistungen zu entwickeln, zu erproben oder umzusetzen?
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen –
wozu auch Menschen mit psychischen Störungen oder Erkrankungen zählen –
erhalten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Diese werden von den
Reha-Trägern in Deutschland erbracht. Die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung erbringen zum Beispiel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
und zur Teilhabe am Arbeitsleben für ihre Versicherten. Ziel ist es, den
Auswirkungen einer Krankheit oder einer Behinderung auf ihre Erwerbsfähigkeit
entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und so Beeinträchtigungen ihrer
Erwerbsfähigkeit oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu
verhindern und sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern.
Zur Integration dieser Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein
breites Spektrum an gesetzlichen Fördermöglichkeiten. Die Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben, die insbesondere die Träger der Renten- und
Unfallversicherung und die Bundesagentur für Arbeit erbringen, umfassen u. a. Hilfen
zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen, Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der
Beschäftigungsbereitschaft sowie Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte
Menschen. Dabei stehen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
besonders zugeschnittene Reha-Angebote zur Verfügung. Über 50 RPK-
Einrichtungen (Rehabilitation psychisch kranker Menschen) bieten in Deutschland
individuelle und wohnortnahe medizinische und berufliche Rehabilitation für
Menschen mit psychischen Erkrankungen an (
www.bag-rpk.de). Berufliche
Trainingszentren (BTZ) unterstützen darüber hinaus Menschen nach
psychischen Erkrankungen dabei, wieder in ihre alte Tätigkeit zurückzukehren oder
sich neu zu orientieren. Mit individuellen Angeboten zur beruflichen
Orientierung, Qualifizierung und Integration setzen sie sich dafür ein, dass sie
entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit wieder am Arbeitsleben teilhaben können.
Die Angebote und Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden vom
Gesetzgeber und den Akteuren vor Ort (Reha-Trägern und Leistungserbringern)
kontinuierlich weiterentwickelt. Mit dem erst kürzlich von Bundestag und
Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Umsetzung der Träger der
Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) soll beispielsweise den Jobcentern in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende die Möglichkeit eingeräumt werden,
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II neben einem Rehabilitationsverfahren
(z. B. der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung) zu erbringen. Damit
können die Betroffenen, und insbesondere auch Menschen mit psychischen
Erkrankungen, die vollen Fördermöglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung
nutzen und von einer besseren Vermittlung profitieren.
Zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben –
rehapro“ wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Das Bundesprogramm
rehapro wird von einer Arbeitsgemeinschaft aus sechs Forschungsinstituten
evaluiert.
16. Hat die Bundesregierung eigene Studien und Untersuchungen zu den
Ursachen und Entwicklungen von psychischen Erkrankungen in
Deutschland, die zu Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit führen, im
Zeitraum von 2000 bis 2020 beauftragt?
Wenn ja, was waren deren zentrale Ergebnisse (bitte jeweils das
beauftragte Institut, den bzw. die Verfasser, Kosten und Downloadlink
angeben)?
Wenn nein, plant die Bundesregierung derartige Studien oder
Untersuchungen?
17. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse (Dunkelfeldstudien,
Untersuchungen, Gutachten, Berichte etc.) hinsichtlich des Ausmaßes
psychischer Erkrankungen, die zu Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit
führen, in Deutschland, und wenn ja, welche (bitte jeweils das ggf.
beauftragte Institut, den bzw. die Verfasser, Kosten und Downloadlink
angeben)?
Die Bundesregierung hat im genannten Zeitraum keine eigenen Studien
beauftragt. Im Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA), den die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Auftrag des
BMAS jährlich erstellt, werden die Zahlen für Arbeitsunfähigkeit und
Erwerbsminderung aufgrund psychischer Störungen berichtet (
https://www.baua.de/D
E/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Arbeitsweltberichterstatt
ung/SuGA/SuGA_node.html).
Darüber hinaus werden Forschungsprojekte in diesem Bereich u. a. von den
Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung in Auftrag gegeben. Zum Beispiel
wurde das Projekt „Wege psychisch Kranker in die EM-Rente und
Rückkehrperspektiven aus der EM-Rente in Arbeit: Ansatzpunkte zu frühzeitiger
Intervention in biografische und krankheitsbezogene Verlaufskurven (WEMRE)“
durchgeführt. Der Abschlussbericht des Projekts kann im Internet unter https://
www.deutsche-rentenversiche-rung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/re
ha_forschung/forschungsprojekte/abschlussbericht_wemre.html eingesehen
werden.
18. Welche Auswirkungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus
der Corona-Pandemie für die zu erwartende Entwicklung der
Erwerbsminderungsrenten?
Im Rentenzugang 2020 werden die ersten Fälle mit der Diagnose bzw. als
Folgezustände einer SARS-CoV-2 Infektion ausgewiesen. Es liegt jedoch wegen
der Bearbeitungsdauer eine gewisse Zeitspanne zwischen Auftreten dieser
neuen Erkrankung, die es in Deutschland erst seit 2020 gibt, Beantragung,
Bewilligung und dem Rentenbeginn, so dass die Fallzahlen 2020 noch nicht den
zweistelligen Bereich erreicht haben. Die weitere Entwicklung bei
Erwerbsminderungsrenten aufgrund von COVID-19 bzw. dessen Spätfolgen nach 2020 wird
intensiv beobachtet. Im Hinblick auf den Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“
setzt die Deutsche Rentenversicherung alles daran, die Erwerbsfähigkeit der
betroffenen Erkrankten mittels speziell zugeschnittener Rehabilitations- und
Teilhabeangebote zu erhalten und damit Erwerbsminderungsrenten zu vermeiden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/30583
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/30583
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/30583
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/30583
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/30583
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ISSN 0722-8333]