[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer,
Carl-Julius Cronenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30114 –
Bewilligungen des Persönlichen Budgets gemäß dem Neunten Buch
Sozialgesetzbuch
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die in § 29 des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist. Bis auf wenige Ausnahmen
ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung statt Dienstleistungen oder
Sachleistungen eine Geldleistung als Budget erhalten, um Teilhabe ausüben zu
können. Somit können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt
entscheiden, welche Hilfe sie benötigen und wer ihnen diese Hilfe in Form von
Leistungen erbringen soll. Im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens und der
Zielvereinbarung muss das Persönliche Budget bewilligt werden, sofern alle
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Jahresverlauf 2019 erhielten 950 450 Menschen Leistungen der
Eingliederungshilfe, davon 561 341 Menschen in Einrichtungen und 492 882 Menschen
außerhalb von Einrichtungen (
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellscha
ft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/t006-kap5-9-ebm-empf-insg-bl-odl-il
j.html).
Zum 31. Dezember 2019 erhielten 765 079 Menschen Eingliederungshilfe,
davon 496 614 Menschen in Einrichtungen und 336 829 außerhalb von
Einrichtungen (
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziale
s/Sozialhilfe/Tabellen/t005-kap5-9-ebm-empf-insg-bl-odl-3112.html).
Laut dem Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung von 2016 nahmen im
Jahr 2014 insgesamt 9 473 Personen ein Persönliches Budget in Anspruch
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 184), davon 9 119 im Rahmen der
Eingliederungshilfe und 354 im Rahmen der Hilfe zur Pflege (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 205). Im Dritten Teilhabebericht der
Bundesregierung ist kein Aufwärtstrend erkennbar.
Die Persönlichen Budgets werden trägerspezifisch und seit Inkrafttreten des
§ 41 SBG IX zum 1. Januar 2018 auch trägerübergreifend erfasst.
Die Antwort auf diverse Kleine Anfragen der Fraktion der FDP ergab eine nur
geringe Inanspruchnahme bzw. Bewilligung des Persönliches Budgets im Jahr
2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12263).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30636
19. Wahlperiode 11.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 10. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es ist davon auszugehen, dass die Antragslage, die Bewilligung und
Inanspruchnahme in den Bundesländern weiterhin unterschiedlich ausfällt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Teilhabeverfahrensbericht (THVB) gibt es erstmals eine bundesweite
trägerübergreifende Statistik zum Reha-Geschehen. Der THVB stellt ein
Instrument zur Erfassung und Analyse der Verfahren bei der Beantragung von Reha-
und Teilhabeleistungen dar. Der THVB dient der Transparenz und Messbarkeit
guter Verwaltung, insbesondere zu den mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)
schneller, transparenter und partizipativer ausgestalteten Verfahren. Insgesamt
sind ca. 1.200 Stellen aufgerufen, ihre Daten an die Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation e. V. (BAR) zu melden. Der THVB wurde mit dem BTHG
eingeführt und erstmals im Jahr 2019 veröffentlicht. Die Berichte stehen auf
der Website der BAR (
https://www.bar-frankfurt.de) zum Download zur
Verfügung. Die Daten beruhen auf einer einheitlichen Definition von 16 gesetzlich
vorgeschriebenen Sachverhalten. Die Sachverhalte 11 und 12 des THVB
ermöglichen einen guten Einblick in die praktische Umsetzung des Persönlichen
Budgets. Sachverhalt 11 beleuchtet das trägerspezifische Persönliche Budget
und Sachverhalt 12 das Trägerübergreifende.
Der erste THVB aus dem Jahr 2019 weist im Vergleich zu den nachfolgenden
Berichten einige Besonderheiten auf: Die Basis des Berichts, das Berichtsjahr
2018 wurde als Übergangsphase angesehen. Für die Trägerbereiche bestand
die Möglichkeit, die Datenerfassungen mit einer geringen Anzahl an
ausgewählten Pilotträgern vorzunehmen. Es lag daher für das Jahr 2018 noch keine
Vollerhebung vor.
1. Wie viele Persönliche Budgets wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung 2018 und 2019 trägerübergreifend ausgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
2018
Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) als koordinierende leistende Trägerin
im Sinne des § 14 SGB IX wurden für das Berichtsjahr 2018 im THVB 13
trägerübergreifende Persönliche Budgets beantragt und bewilligt.
Für die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche
Krankenversicherung liegen zu diesem Sachverhalt keine Angaben für 2018 vor.
Von allen fünf Pilotträgern aus dem Bereich Eingliederungshilfe (EGH) liegen
für 2018 zu diesem Sachverhalt Daten vor. Es wurden insgesamt fünf
trägerübergreifende Persönliche Budgets beantragt und zwölf bewilligt.
Aus dem Bereich Jugendhilfe (JH) liegen von vier Pilotträgern und aus dem
Bereich Soziales Entschädigungsrecht (SER) und Unfallversicherung (UV) von
allen fünf Pilotträgern Daten für 2018 zum Sachverhalt vor. Es wurden in
diesen Trägerbereichen im Berichtsjahr weder trägerübergreifende Persönliche
Budgets beantragt noch bewilligt.
2019
Aus dem zweiten THVB mit den Daten für das Jahr 2019 können folgende
Aussagen zur Anzahl der Anträge mit einem trägerübergreifenden Persönlichen
Budget und zur Anzahl der bewilligten Persönlichen Budgets vom jeweils
koordinierenden leistenden Träger im Sinne des § 14 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) getroffen werden:
Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) als koordinierende leistende Trägerin
im Sinne des § 14 SGB IX wurden für das Berichtsjahr 2019 im THVB acht
trägerübergreifende Persönliche Budgets beantragt und bewilligt.
2019 wurden im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung vier
trägerübergreifende Persönliche Budgets beantragt, davon wurde ein trägerübergreifendes
Persönliches Budget bewilligt. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist
der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich.
Trägerübergreifende Persönliche Budgets werden durch die gesetzliche
Unfallversicherung insgesamt nur sehr selten erbracht, da diese für alle
Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX leistet. Konkrete Zahlen liegen nicht vor.
In den einzelnen Bundesländern stellt sich die Lage für 2019 wie folgt dar:
Tabelle: Anzahl der bewilligten trägerübergreifenden Persönlichen Budgets in
2019
Bundesland Trägerbereich EGH Trägerbereich JH Trägerbereich SER Gesamt
bewilligte PB
Bundesland*
bewilligte
PB
Träger1 bewilligte
PB
Träger1 bewilligte
PB
Träger1
BB 0 12 0 8 0 2 0
BE 12 1 0 1 0 2 12
BW 19 35 6 38 0 55 25
BY 0 2 0 74 0 52 0
HB –** –** –** –** 0 1 0
HE 5 25 0 17 0 7 5
HH –** –** –** –** 0 2 0
MV 0 3 0 3 0 6 0
NI 9 26 –* 35 0 37 9
NW 6 39 5 130 0 2 11
RP –* 22 –* 23 0 2 0
SH –* 2 –* 10 0 5 0
SL –** –** –* 4 0 2 0
SN 16 11 0 9 0 2 16
ST –* 1 0 7 0 4 0
TH 5 17 0 16 0 1 5
1 Die Anzahl der Träger entspricht der Anzahl der verwertbaren Datensätze für die Auswertung des
Sachverhalts. Die Anzahl der Träger entspricht nicht der Gesamtzahl der Rehabilitationsträger in diesem Bundesland
und Trägerbereich.
* Absolute Werte im Bereich von 1 bis einschließlich 4 werden aus Gründen des Datenschutzes nicht
dargestellt. Die Zeilensummen in der Spalte „Gesamt bewilligte PB Bundesland“ sind entsprechend um diese
Werte bereinigt.
** Für diesen Trägerbereich liegt keine Meldung aus dem Bundesland vor.
Als Form der Leistungsgewährung kann die Anzahl der bewilligten
Persönlichen Budgets höher sein als die Anzahl der beantragten Persönlichen Budgets.
In diesen Fällen wurde die Leistung zunächst nicht in Form des Persönlichen
Budgets beantragt, sondern im Verlauf des Reha-Prozesses vom
Rehabilitationsträger unter Zustimmung des Leistungsberechtigten als solches bewilligt.
Aus diesem Grund kann die Anzahl der bewilligten Persönlichen Budgets nicht
ins Verhältnis zur Anzahl der beantragten Persönlichen Budgets gesetzt werden.
2. Wie viele Persönliche Budgets wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung 2018 und 2019 trägerspezifisch ausgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
2018
Bei der BA wurden für das Berichtsjahr 2018 laut 1. THVB 708
trägerspezifische Persönliche Budgets beantragt und 669 bewilligt.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Jahr 2018 92
trägerspezifische Persönliche Budgets bewilligt. Eine Aufschlüsselung nach
Bundesländern ist der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Etwaige
Ablehnungen wurden 2018 noch nicht erfasst.
Für das Berichtsjahr 2018 erfolgte die Meldung für den ersten
Teilhabeverfahrensbericht durch fünf Pilotträger der gesetzlichen Unfallversicherung. Es
wurden 1.137 trägerspezifische Persönliche Budgets beantragt und bewilligt.
Von allen fünf Pilotträgern aus dem Bereich Eingliederungshilfe liegen für
2018 zu diesem Sachverhalt Daten vor. Es wurden insgesamt 46
trägerspezifische Persönliche Budgets beantragt und 44 bewilligt.
Aus den Bereichen Jugendhilfe, Soziales Entschädigungsrecht und gesetzliche
Krankenversicherung liegen für 2018 keine validen Daten vor.
2019
Aus dem THVB mit den Daten für das Jahr 2019 können folgende Aussagen
zur Anzahl der Anträge mit einem trägerspezifischen Persönlichen Budget und
zur Anzahl der bewilligten Persönlichen Budgets getroffen werden:
Trägerbereich Beantragte PB Bewilligte PB
BA 787 771
EGH 1.982 1.381
GKV 12 0
JH 116 104
RV 29 69
SER* 0 0
UV 3.305 3.374
Gesamt 6.231 5.699
* Der Erfassungsgrad im Bereich SER ist noch nicht vollständig, da im Jahr 2019 etwa 80 Prozent
der berichtspflichtigen Rehabilitationsträger im Bereich SER registriert waren.
Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist ausschließlich für die
Trägerbereiche der EGH, JH und SER möglich. In den einzelnen Bundesländern stellt sich
die Situation im Kalenderjahr 2019 wie folgt dar:
Tabelle: Anzahl der bewilligten trägerspezifischen Persönlichen Budgets in
2019
Bundesland Trägerbereich EGH Trägerbereich JH Trägerbereich SER Gesamt
bewilligte PB
Bundesland*
bewilligte
PB
Träger1 bewilligte
PB
Träger1 bewilligte
PB
Träger1
BB 0 12 0 8 0 2 0
BE 120 1 5 1 0 2 125
BW 174 39 –* 38 0 55 174
BY –* 2 57 74 0 52 57
HB –** –** –** –** 0 1 0
HE 334 25 –* 17 0 7 334
HH –** –** –** –** 0 2 0
MV 0 3 0 3 0 6 0
NI 144 34 7 35 0 37 151
NW 198 41 14 130 0 2 212
RP 147 28 –* 23 0 2 147
SH 39 6 –* 10 0 5 39
SL –** –** –* 4 0 2 0
SN 53 11 –* 9 0 2 53
ST 113 1 –* 7 0 4 113
TH 47 20 6 17 0 1 53
1 Die Anzahl der Träger entspricht der Anzahl der verwertbaren Datensätze für die Auswertung des
Sachverhalts. Die Anzahl der Träger entspricht nicht der Gesamtzahl der Rehabilitationsträger in diesem Bundesland
und Trägerbereich.
* Absolute Werte im Bereich von 1 bis einschließlich 4 werden aus Gründen des Datenschutzes nicht
dargestellt. Die Zeilensummen in der Spalte „Gesamt bewilligte PB Bundesland“ sind entsprechend um diese
Werte bereinigt.
** Für diesen Trägerbereich liegt keine Meldung aus dem Bundesland vor.
Als Form der Leistungsgewährung kann die Anzahl der bewilligten
Persönlichen Budgets höher sein als die Anzahl der beantragten Persönlichen Budgets.
In diesen Fällen wurde die Leistung zunächst nicht in Form des Persönlichen
Budgets beantragt, sondern im Verlauf des Reha-Prozesses vom
Rehabilitationsträger unter Zustimmung des Leistungsberechtigten als solches bewilligt.
Aus diesem Grund kann die Anzahl der bewilligten Persönlichen Budgets nicht
ins Verhältnis zur Anzahl der beantragten Persönlichen Budgets gesetzt werden.
3. Wie hat sich die Bewilligungspraxis bei den Trägern der
Eingliederungshilfe seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
Zur Bewilligungspraxis bei den Trägern der Eingliederungshilfe kann keine
präzise Aussage getroffen werden. Mittels der nachfolgenden Aufstellung der
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger seit 2008 können die
Veränderungen der tatsächlichen Inanspruchnahme dargestellt werden:
Jahr Persönliche Budgets
im Rahmen der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen
2008 2.321
2009 3.669
2010 5.073
2011 6.628
2012 8.403
2013 8.516
2014 9.119
2015 10.124
2016 8.574
2017 11.198
2018 10.090
2019 7.370
Quelle: Statistisches Bundesamt
4. Wie viele Anträge wurden im 2018 und 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung abgelehnt (bitte nach Rehaträger aufschlüsseln)?
Hierüber liegen der Bundesregierung nur vereinzelte Erkenntnisse vor.
Im Einzelnen werden für den THVB die Anzahl der beantragten und
bewilligten Persönlichen Budgets – jeweils trägerspezifisch und trägerübergreifend –
erfasst, jedoch keine Angaben zu abgelehnten Anträgen eines Persönlichen
Budgets (vgl. § 41 Absatz 1 Nummer 11 und 12 SGB IX). Diese Anzahl lässt
sich aus den vorliegenden Daten auch nicht errechnen, weil die Anzahl der
bewilligten Persönlichen Budgets nicht ins Verhältnis zur Anzahl der beantragten
Persönlichen Budgets gesetzt werden kann. Hintergrund ist, dass eine Leistung
zur Rehabilitation und Teilhabe zunächst nicht in Form eines Persönlichen
Budgets beantragt, später im Verlauf des Reha-Prozesses durch den
Rehabilitationsträger – mit Zustimmung des Leistungsberechtigten – als solche bewilligt
werden kann. Im THVB kann daher die Anzahl der bewilligten Persönlichen
Budgets höher sein als die Anzahl der beantragten Persönlichen Budgets.
Ausschließlich für den Träger der deutschen Rentenversicherung liegen Daten
für 2019 vor. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wurden im
Jahr 2019 13 Anträge auf ein Persönliches Budget abgelehnt.
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018
unternommen, um die geringe Inanspruchnahme des Persönlichen
Budgets zu verbessern?
Zur Umsetzung der Handlungserfordernisse und Empfehlungen aus dem
Bericht „Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets“ hat die
Bundesregierung ihre Öffentlichkeitsarbeit weiter verstärkt, um die Informationslage
zum Persönlichen Budget etwa durch die Veröffentlichung von
Informationsbroschüren und anderen Informationsmaterialien weiter zu verbessern.
Daneben besteht die Möglichkeit, sich auf verschiedenen Internetseiten über das
Persönliche Budget zu informieren (
www.bmas.bund.de, www.einfach-teilhabe
n.de,
www.rehadat.de). Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit
ihren Fragen zudem an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS) wenden. Die im BMAS eingehenden Anfragen belegen
ein hohes Interesse und Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger.
Das Persönliche Budget findet auch in der Praxis der Rehabilitationsträger
größere Aufmerksamkeit. Zahlreiche Selbsthilfeorganisationen sowie auch die
EUTB®-Angebote bieten kompetente Beratung und Unterstützung an. Den
Beraterinnen und Beratern der EUTB®-Angebote wurden bereits unterschiedliche
Qualifizierungsmaßnahmen von der Fachstelle Teilhabeberatung zum
Persönlichen Budget angeboten.
Die Rehabilitationsträger sind seit dem Inkrafttreten des BTHG im Jahr 2018
verpflichtet, bei der Prüfung von Anträgen auf Teilhabeleistungen die
Möglichkeit der Ausführung von Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets
besonders zu dokumentieren, wenn nach § 19 SGB IX ein Teilhabeplanverfahren
durchgeführt wird (§ 19 Absatz 2 Satz 2 Nummer 7 SGB IX). Zusätzlich
müssen seit dem Inkrafttreten des BTHG die Ansprechstellen der
Rehabilitationsträger nach § 12 SGB IX barrierefreie Informationsangebote zu der
Möglichkeit der Leistungsausführung in Form eines Persönlichen Budget bereitstellen.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben im Jahr 2012 einen
Handlungsleitfaden zum Persönlichen Budget verabschiedet (
https://www.dgu
v.de/medien/inhalt/reha_leistung/pers-budget/pers_budget.pdf). Seitdem ist ein
stetiger Anstieg der Anzahl der bewilligten Persönlichen Budgets in diesem
Bereich zu verzeichnen. Die gesetzliche Unfallversicherung berät proaktiv zum
Persönlichen Budget, z. B. während der intensiven und umfassenden
Begleitung der Versicherten im Reha-Management.
6. Hält die Bundesregierung die geringe Inanspruchnahme des Persönlichen
Budgets im Zusammenhang mit der mit den Bundesteilhabegesetz
verlauteten Personenzentriertheit für ausreichend, und falls ja, aus welchen
Gründen?
Wie die Daten aus dem THVB zeigen, werden beantragte Persönliche Budgets
in den meisten Fällen auch bewilligt. Teilweise werden Persönliche Budgets
sogar bewilligt, obwohl die Leistung zunächst nicht in Form des Persönlichen
Budgets beantragt wurde. Die Entscheidung, ob ein Persönliches Budget
beantragt wird, obliegt den Betroffenen (Ausübung des Wunsch- und
Wahlrechts). Grundsätzlich würde die Bundesregierung jedoch eine stärkere
Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets, soweit dies von den Betroffenen
gewünscht ist, begrüßen.
7. Welche Maßnahmen der Bundesländer sind der Bundesregierung
bekannt, um die geringe Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu
verbessern?
Die Bundesregierung kann zur Verbesserung der Umsetzung des Persönlichen
Budgets im Zuständigkeitsbereich der Länder keine Angaben machen.
8. Welche Ablehnungsgründe der Rehaträger sind der Bundesregierung
bekannt?
Der Bundesregierung sind keine konkreten Ablehnungsgründe bekannt.
9. In wie vielen Fällen wurde 2018 und 2019 ein Persönliches Budget ohne
vorherigen Antrag im Rahmen der folgenden Beratung nach Kenntnis
der Bundesregierung bewilligt?
Der BA sind keine Fälle bekannt, bei denen Persönliche Budgets ohne
vorherige Antragstellung erbracht wurden.
Im Jahr 2018 wurden diese Daten von der gesetzlichen Rentenversicherung
noch nicht erfasst. Im Jahr 2019 wurden in 40 Fällen Persönliche Budgets
bewilligt, ohne dass zuvor ein Antrag registriert worden war. Es kann davon
ausgegangen werden, dass es sich hierbei zum Teil um solche Fälle handelte, in
welchen proaktiv beraten worden war und der Versicherte sich deshalb im
Verlauf der Beratung entschieden hatte, ein Persönliches Budget in Anspruch zu
nehmen. Diese Hintergründe werden von der gesetzlichen Rentenversicherung
statistisch nicht erfasst.
Die Bundesregierung kann zu dieser Frage aus dem Zuständigkeitsbereich der
Länder (SER, EGH, JH) keine Angaben machen.
10. Bei welchen Rehaträgern sieht die Bundesregierung den größten
Handlungsbedarf, um das Persönliche Budget stärker in die
Teilhabeplanverfahren einzubinden?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Grundsätzlich würde die
Bundesregierung eine stärkere Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets bei allen
Reha-Trägern, soweit dies von den Betroffenen gewünscht ist, begrüßen.
11. Wie viele Persönliche Budgets wurden von der Bundesagentur für Arbeit
(BA) im Rahmen der Teilhabeleistung der berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen (bvB) seit 2007 bewilligt, und wie viele wurden
abgelehnt (bitte nach Regionaldirektionen aufschlüsseln)?
Statistische Angaben zur Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets im
Zuständigkeitsbereich der BA stehen erst ab dem Jahr 2018 zur Verfügung.
Da die Förderleistungen für Rehabilitanden in Form des Persönlichen Budgets
seit einiger Zeit untererfasst sind, werden die Ergebnisse nicht mehr
veröffentlicht. Lediglich die den Leistungen zugrundeliegenden Persönlichen Budgets
werden weiterhin publiziert.
Daten zu Ablehnungen von Persönlichen Budgets liegen der Statistik der BA
nicht vor.
12. Welche Ablehnungsgründe der BA sind der Bundesregierung bekannt?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
13. Wie hat sich die Zahl der privaten Anbieter für Teilhabeleistungen im
Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnamen seit 2017 nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Der BA liegen keine Angaben über die Anzahl der privaten Anbieter für
Teilhabeleistungen im Rahmen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vor.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden organisieren und beschaffen im Rahmen
des Persönlichen Budgets entsprechend ihres Hilfebedarfes eigenverantwortlich
und selbstbestimmt die bewilligten Teilhabeleistungen.
14. Welche Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der BA zum
Persönlichen Budget finden statt?
Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der BA finden
bedarfsorientiert statt.
15. Sind der Bundesregierung Probleme bei der Bereitstellung von
Assistenzleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets während der
Corona-Pandemie bekannt, und falls ja, welche?
Eine Ende März 2021 durch das BMAS bei den Ländern durchgeführte
Abfrage zu möglichen Problemen beim Persönlichen Budget ergab, dass den
Ländern keine entsprechenden Schwierigkeiten bekannt waren. Seitens der Länder
wurde mitgeteilt, dass Entscheidungen über den Umgang mit coronabedingt
nicht verwendeten Budgetbeträgen bzw. Anpassungen der Zielvereinbarungen
infolge der pandemiebedingten Einschränkungen im Einzelfall vor Ort geregelt
werden. Anfragen gab es in Zusammenhang mit sog. Homeschooling,
insbesondere, ob Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter bei pandemiebedingten
Schulschließungen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen grundsätzlich
auch bei der Beschulung zu Hause unterstützen können.
Der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung
sind keine derartigen Probleme bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]