Bewilligungen des Persönlichen Budgets gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die in § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung statt Dienstleistungen oder Sachleistungen eine Geldleistung als Budget erhalten, um Teilhabe ausüben zu können. Somit können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt entscheiden, welche Hilfe sie benötigen und wer ihnen diese Hilfe in Form von Leistungen erbringen soll. Im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens und der Zielvereinbarung muss das Persönliche Budget bewilligt werden, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Jahresverlauf 2019 erhielten 950 450 Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe, davon 561 341 Menschen in Einrichtungen und 492 882 Menschen außerhalb von Einrichtungen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaf t-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/t006-kap5-9-ebm-empf-insg-bl-odl-ilj.html).
Zum 31. Dezember 2019 erhielten 765 079 Menschen Eingliederungshilfe, davon 496 614 Menschen in Einrichtungen und 336 829 außerhalb von Einrichtungen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/t005-kap5-9-ebm-empf-insg-bl-odl-3112.html).
Laut dem Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung von 2016 nahmen im Jahr 2014 insgesamt 9 473 Personen ein Persönliches Budget in Anspruch (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 184), davon 9 119 im Rahmen der Eingliederungshilfe und 354 im Rahmen der Hilfe zur Pflege (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 205). Im Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung ist kein Aufwärtstrend erkennbar.
Die Persönlichen Budgets werden trägerspezifisch und seit Inkrafttreten des § 41 SBG IX zum 1. Januar 2018 auch trägerübergreifend erfasst.
Die Antwort auf diverse Kleine Anfragen der Fraktion der FDP ergab eine nur geringe Inanspruchnahme bzw. Bewilligung des Persönliches Budgets im Jahr 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12263).
Es ist davon auszugehen, dass die Antragslage, die Bewilligung und Inanspruchnahme in den Bundesländern weiterhin unterschiedlich ausfällt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Persönliche Budgets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 und 2019 trägerübergreifend ausgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Persönliche Budgets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 und 2019 trägerspezifisch ausgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Bewilligungspraxis bei den Trägern der Eingliederungshilfe seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
Wie viele Anträge wurden im 2018 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt (bitte nach Rehaträger aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 unternommen, um die geringe Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu verbessern?
Hält die Bundesregierung die geringe Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets im Zusammenhang mit der mit den Bundesteilhabegesetz verlauteten Personenzentriertheit für ausreichend, und falls ja, aus welchen Gründen?
Welche Maßnahmen der Bundesländer sind der Bundesregierung bekannt, um die geringe Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu verbessern?
Welche Ablehnungsgründe der Rehaträger sind der Bundesregierung bekannt?
In wie vielen Fällen wurde 2018 und 2019 ein Persönliches Budget ohne vorherigen Antrag im Rahmen der folgenden Beratung nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt?
Bei welchen Rehaträgern sieht die Bundesregierung den größten Handlungsbedarf, um das Persönliche Budget stärker in die Teilhabeplanverfahren einzubinden?
Wie viele Persönliche Budgets wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Teilhabeleistung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (bvB) seit 2007 bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Regionaldirektionen aufschlüsseln)?
Welche Ablehnungsgründe der BA sind der Bundesregierung bekannt?
Wie hat sich die Zahl der privaten Anbieter für Teilhabeleistungen im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnamen seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der BA zum Persönlichen Budget finden statt?
Sind der Bundesregierung Probleme bei der Bereitstellung von Assistenzleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets während der Corona-Pandemie bekannt, und falls ja, welche?