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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Oberflächennahe Lagerung radioaktiver Materialien in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.06.2021

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3017631.05.2021

Oberflächennahe Lagerung radioaktiver Materialien in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Martina Renner, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den letzten 30 Jahren wurden im Zuge der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranabbaus in Schlema, Königstein, Pöhla, Dresden-Gittersee und Ronneburg sowie der Uranaufbereitung in Crossen und Seelingstädt radioaktiv kontaminierter Schrott und radioaktiv kontaminierter Bauschutt sowie radioaktive Rückstände aus der Wasseraufbereitung und anderen Sanierungsaktivitäten in den Absetzbecken und Halden der Sanierungsstandorte eingelagert (siehe dazu und zum Folgenden: https://www.wismut.de/de/sanierung_aufgaben.php und https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/Wismut/04-sanierungskonzepte-sanierungschwerpunkte.html).

Für die Sanierung der Wismut-Altlasten galt explizit die Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz vom 11. Oktober 1984 (GBl. I Nr. 30, S. 341) der DDR weiter.

Im Jahr 2013 antwortete die Bundesregierung auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE.: „Das so etablierte Regelungsregime geht den allgemeineren Vorschriften des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung vor, die nicht anwendbar sind. Es handelt sich daher bei den radioaktiven Stoffen nicht um radioaktive Abfälle im Sinne des Atomgesetzes. Freigrenzen und Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung sind nicht anzuwenden.“ (Bundestagsdrucksache 18/243).

Im Jahr 2017 wurden die Aktivitäten der Wismut GmbH in den Regelungsbereich gesamtdeutscher Gesetze und Verordnungen (Strahlenschutzgesetz) aufgenommen (§ 149 f. des Strahlenschutzgesetzes).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Aufnahme der Tätigkeiten der Wismut GmbH in den Rechtsbereich des Strahlenschutzgesetzes die Sonderregelungen für die radioaktiven Abfälle bzw. radioaktiv kontaminierten Materialien im Zusammenhang mit der Sanierung der bergbaulichen Tätigkeit der SDAG Wismut bzw. Wismut GmbH beendet worden? Wenn nein, welche Sonderregelungen gelten weiter? Wenn ja, werden damit die kontaminierten Abfälle der Wismut GmbH als radioaktive Abfälle behandelt, und falls nein, warum nicht, und wie sieht die Sonderbehandlung weiter aus?

2

Welche Stellen (Wismut GmbH, Genehmigungsbehörden, Aufsichtsbehörden) führen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Übersicht, welche radioaktiv kontaminierten Materialien aus welchen Anlagen an welchen Standorten gelagert werden bzw. gelagert worden sind?

3

Welche Mengen an radioaktiv kontaminiertem Schrott, radioaktiv kontaminiertem Bauschutt, radioaktiv kontaminiertem Boden und radioaktiven Rückständen aus den Wasserreinigungsanlagen des Standortes Ronneburg wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in das Tagebaurestloch Lichtenberg eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben?

4

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Standorten bzw. Anlagen radioaktiv kontaminiertes Material in das Tagebaurestloch Lichtenberg eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben, und falls ja, von welchen Standorten?

5

Welche Mengen an radioaktiv kontaminiertem Schrott, radioaktiv kontaminiertem Bauschutt, radioaktiv kontaminiertem Boden und radioaktiven Rückständen aus den Wasserreinigungsanlagen des Standortes Seelingstädt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in die Absetzanlage Culmitzsch eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben?

6

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Standorten bzw. Anlagen radioaktiv kontaminiertes Material in die Absetzanlage Culmitzsch eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben, und falls ja, von welchen Standorten?

7

Welche Mengen an radioaktiv kontaminiertem Schrott, radioaktiv kontaminiertem Bauschutt, radioaktiv kontaminiertem Boden und radioaktiven Rückständen aus den Wasserreinigungsanlagen der Standorte Schlema und Pöhla wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Halde 371 eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben?

8

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Standorten bzw. Anlagen radioaktiv kontaminiertes Material in der Halde 371 eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben, und falls ja, von welchen Standorten?

9

Welche Mengen an radioaktiv kontaminiertem Schrott, radioaktiv kontaminiertem Bauschutt, radioaktiv kontaminiertem Boden und radioaktiven Rückständen aus den Wasserreinigungsanlagen des Standorts Königstein wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Halde Schüsselgrund eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben?

10

Welche Mengen an radioaktiv kontaminiertem Schrott, radioaktiv kontaminiertem Bauschutt, radioaktiven Rückständen, Schlämmen aus der Wasserreinigungsanlage des Standorts Dresden-Gittersee und dem Schlammabsetzbecken des WISMUT-Stollens wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Halde Schüsselgrund eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben?

11

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus weiteres radioaktiv kontaminiertes Material in der Halde Schüsselgrund eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben, falls ja, von welchen Standorten?

12

Welche Mengen an radioaktiv kontaminiertem Schrott, radioaktiv kontaminiertem Bauschutt, radioaktiv kontaminiertem Boden und radioaktiven Rückständen aus den Wasserreinigungsanlagen Dresden-Gittersee wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in die Halden Marienschacht und Gittersee eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben?

13

Welche Mengen an radioaktiv kontaminiertem Schrott, radioaktiv kontaminiertem Bauschutt, radioaktiv kontaminiertem Boden und radioaktiven Rückständen aus den Wasserreinigungsanlagen des Standortes Crossen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in die Absetzanlage Helmsdorf eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben?

14

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Standorten bzw. Anlagen radioaktiv kontaminiertes Material in die Absetzanlage Helmsdorf eingelagert, um dort dauerhaft zu verbleiben, und falls ja, von welchen Standorten?

Berlin, den 20. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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