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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Folgen aus dem EuGH-Urteil zur LKW-Mautberechnung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

21.06.2021

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3026103.06.2021

Folgen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur LKW-Mautberechnung

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Dr. Christopher Gohl, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 28. Oktober 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Berechnung der LKW-Mautgebühren in Deutschland für rechtswidrig befunden.

Maßgeblich war die Miteinberechnung der Kosten für die Verkehrspolizei. Transport- und Logistikunternehmen haben daraufhin gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr Ansprüche auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Mautgebühren geltend gemacht. Bereits bis zum 28. November 2020 waren dies deutschlandweit zwischen 3 500 und 4 000 Unternehmen (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/rund-500-bayerische-unternehmen-wollen-teil-der-maut-zurueck,SHdNinT). In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25710 konnte die Bundesregierung noch keine näheren Angaben über Anzahl der Rückerstattungsansprüche und deren Höhe machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch ist die Forderungssumme der 136 Rückerstattungsanträge, die zum Zeitpunkt des EuGH-Urteils vom 28. Oktober 2020 beim Bundesamt für Güterverkehr anhängig waren (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/25710)?

2

Wie viele Transport- bzw. Logistikunternehmen haben gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr nach dem EuGH-Urteils vom 28. Oktober 2020 Ansprüche auf Rückerstattung der falsch berechneten Mautgebühren geltend gemacht (bitte nach deutschen und ausländischen Unternehmen aufteilen)?

a) Auf welche Summe belaufen sich diese Forderungen bisher insgesamt?

b) Falls die offenen Anträge noch nicht abschließend beziffert sind, bis wann wird dies geschehen (bitte eine überschlägigen Summe sowie ein Datum angeben)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf den Verfahrensstand einer außergerichtlichen Lösung, und wann ist dort mit einer Entscheidung zu rechnen?

4

Welche angepassten Mautsätze auf Bundesfernstraßen haben sich durch das EuGH-Urteil nach den Berechnungen der Wegekostengutachter für das Jahr 2021 ergeben?

5

Mit welchen (überschlägigen) Einnahmen rechnet die Bundesregierung bei der LKW-Maut für das Jahr 2021 im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren (bitte nach Bundesautobahnen und Bundestraßen aufschlüsseln)?

6

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die durch das EuGH-Urteil entstandenen Mindereinnahmen auszugleichen (etwa durch eine Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge ab 2,5 t)?

Berlin, den 2. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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