[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Jens Beeck,
Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30311 –
Kinder mit besonderem Förderbedarf in der frühkindlichen Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Alle Kinder haben das Recht auf Bildung. Kinder mit besonderen
Förderbedarfen sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft und bedürfen spezieller
Konzepte und Strukturen, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln und ihre
individuellen Talente zu entfalten.
Der frühkindlichen Bildung kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Denn
sprachliche, soziale und motorische Förderungen sind für Kita-Kinder mit
speziellen Förderbedarfen von besonderer Wichtigkeit. Die Corona-Pandemie
stellt für Kinder mit besonderem Förderbedarf dabei aufgrund von Kita-
Schließungen und Unterbrechungen der Förderung eine große zusätzliche
Belastung dar.
Aus Sicht der Fragesteller ist es von Interesse, zu erfahren, wie sich nach
Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an besonderer Förderung von
Kindern entwickelt hat, welche Studien und Modellprogramme in diesem
Zusammenhang gefördert werden und wie sich die Erkenntnisse und Maßnahmen der
Bundesregierung in diesem Bereich innerhalb der letzten Jahre entwickelt
haben. Darüber hinaus besteht Informationsbedarf über die Auswirkungen der
Corona-Pandemie auf laufende Modellprogramme, deren Verlauf durch die
Pandemie-Maßnahmen beeinträchtigt wird.
1. Welche Studien zu psychischen Erkrankungen von Kindern werden nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Forschungsnetz psychische
Erkrankungen (FZPE) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) durchgeführt (bitte nach Studie, durchführendem
Forschungsverbund, Laufzeit und Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
Im Forschungsnetz zu psychischen Erkrankungen werden die folgenden
Studien zu psychischen Erkrankungen von Kindern durchgeführt:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30829
19. Wahlperiode 18.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 18. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Titel der Studie Verbund Laufzeit Fördermittel
Entwicklung und Validierung eines Screening-
Instruments und eines internetbasierten Training-
Tools für Autismus-Spektrum-Störungen bei
Kindern und Jugendlichen
ASD-Net 01.02.2015 bis 31.01.2021 367.366 Euro
Bestimmung neurobiologischer Marker zur
Prädiktion des Erfolgs eines sozialen
Kompetenztrainings bei Autismus-Spektrum-Störungen
ASD-Net 01.02.2015 bis 30.09.2021 319.784 Euro
Klinische Studie zur evidenzbasierten,
stufenweisen Versorgung von ADHS bei Vorschulkindern ESCA-Life
01.02.2015 bis
31.10.2021 514.654 Euro
Klinische Studie zur evidenzbasierten,
stufenweisen Versorgung von ADHS bei Schulkindern ESCA-Life
01.02.2015 bis
31.12.2021 926.104 Euro
Bedeutung des Elterneinbezugs in der
intensivierten Expositionsbehandlung von Kindern mit
Angststörungen
Protect-AD 01.02.2015 bis 30.09.2021 1.768.060 Euro
2. Wie hat die Bundesregierung über die Fortführung des Forschungsnetzes
zu psychischen Erkrankungen entschieden, und wird die Erforschung
psychischer Erkrankungen zukünftig im Deutschen Zentrum für
Psychische Gesundheit gebündelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/22071)?
Das Forschungsnetz zu psychischen Erkrankungen wird mit Abschluss der
genannten Vorhaben auslaufen. Die Erforschung psychischer Erkrankungen wird
zukünftig im Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit gebündelt werden.
3. Welche aktuellen repräsentativen Daten liegen der Bundesregierung zur
Prävalenz von psychischen Erkrankungen von Kindern vor (bitte für die
letzten fünf Jahre und nach Altersgruppen und Diagnose aufschlüsseln)?
Die gewünschten Daten zur Prävalenz von psychischen Erkrankungen von
Kindern liegen der Bundesregierung für die letzten fünf Jahre und in der
gewünschten Aufschlüsselung nicht vor.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Diagnoseprävalenz
psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen in den letzten fünf
Jahren entwickelt (bitte für die letzten fünf Jahre und nach Altersgruppen
und Diagnose aufschlüsseln)?
Diagnoseprävalenzen können aus zu Abrechnungszwecken erhobenen
Routinedaten der Krankenkassen bzw. des Zentralinstituts für die kassenärztliche
Versorgung (ZI) ermittelt werden. Diese liegen aufgrund erforderlicher
aufwändiger Aufbereitungsschritte in der Regel nur mit mehrjähriger Verzögerung vor.
Die aktuellsten derzeit verfügbaren Daten zur administrativen Prävalenz von
Diagnosen psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter liegen für das
Jahr 2017 aus einer Analyse des ZI auf Grundlage der zusammengeführten
ambulanten Abrechnungsdaten sämtlicher gesetzlicher Krankenkassen in
Deutschland vor und können der Tabelle 1 der Anlage entnommen werden.
Soweit es in der Fragestellung um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf
die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geht, weist die der
Bundesregierung bekannte COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-
Eppendorf auf zunehmende Symptomhäufigkeiten für psychische
Auffälligkeiten (Ängstlichkeit, Depressivität) hin. Aussagen zu der in den Fragestellungen
adressierten Entwicklung der Häufigkeit von manifesten psychischen
Erkrankungen bzw. psychischen Störungen können auf dieser Datengrundlage jedoch
nicht getroffen werden.
5. Wie viele Schwerbehindertenausweise wurden in den letzten fünf Jahren
nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von psychischen
Erkrankungen von Kindern beantragt (bitte nach Alter der Antragsteller
aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Ausweise wurden bewilligt (bitte nach Alter der
Antragsteller aufschlüsseln)?
b) Falls keine Daten vorliegen, warum nicht, und wie plant die
Bundesregierung, dies zu ändern?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Statistik der letzten fünf Jahre über die Anzahl der beantragten
Schwerbehindertenausweise aufgrund psychischer Erkrankungen von Kindern liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lässt sich aus der beigefügten
Tabelle* entnehmen, wie viele Schwerbehindertenausweise, die aufgrund von
psychischen Erkrankungen insgesamt in allen Altersgruppen bestehen, auf
Kinder entfallen:
Jahr insgesamt Davon unter
4 Jahre
Davon zwischen
4-6 Jahre
Davon zwischen
6-15 Jahre
Davon zwischen
15-18 Jahre
2015/2016 1.598.275 4.292 5.393 45.051 19.555
2017/2018 1.661.143 4.819 6.141 50.365 21.319
2019/2020 1.756.976 5.586 7.446 58.075 22.689
* Die Daten sind aus der Statistik der schwerbehinderten Menschen zu entnehmen, die zweijährlich
durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Daten hinsichtlich der
zugrundeliegenden Diagnose nur um die jeweils schwerste Behinderung handelt und
psychische Erkrankungen auch zusammen mit anderen Krankheitsbildern
einhergehen können. Die Feststellung einer Schwerbehinderung ist oftmals ein
Konglomerat aus mehreren Erkrankungen.
6. Wie viele Anträge auf Gleichstellung wurden in den letzten fünf Jahren
bei der Agentur für Arbeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen
gestellt?
a) Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden (bitte in
absoluten Zahlen und vom Hundert angeben)?
b) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesagentur für Arbeit erfasst bei den Anträgen auf Gleichstellung in
ihren Fachverfahren nicht, welche Art der Behinderung dem Antrag zugrunde
liegt. Daher sind statistische Auswertungen hierzu nicht möglich.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Kinder
entwickelt, die in der Tageseinrichtung Eingliederungshilfe nach dem
Zwölften bzw. Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII bzw. SGB VIII)
wegen mindestens einer Form der Behinderung erhalten (bitte für die
letzten zehn Jahre nach Altersgruppen und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Kinder, die wegen mindestens einer Form der Behinderung in
Kindertageseinrichtungen Eingliederungshilfe erhalten (2013* bis 2020**;
nach Ländern und Altersgruppen) können der folgenden Tabelle entnommen
werden:
* Die Abfrage nach den Kindern, die wegen mindestens einer Form der Behinderung
Eingliederungshilfe erhalten, wird erst seit 2013 in dieser Form durchgeführt. In den Vorjahren gab es zudem
mehrere Änderungen in der Statistik. Um die Vergleichbarkeit herzustellen, werden die Daten daher
ab 2013 berichtet.
** Länderergebnisse für das Jahr 2020 liegen derzeit noch nicht vor.
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter
Tagespflege; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den 19
Modellstandorten erlangt, welche im Rahmen des Bundesprogramms
„Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ das Handlungsfeld
Inklusion ausgewählt haben, und welchen Handlungsbedarf hat die
Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen identifiziert?
Das Handlungsfeld Inklusion bot einen guten Rahmen, um das Ziel der
gemeinsamen Betreuung aller Kinder insbesondere in Kindertagespflege zu
unterstützen. So förderte das Bundesprogramm Kindertagespflege in 19 Standorten
konkret folgende Maßnahmen:
– Kindertagespflegeplätze, die auf die (besonderen) Bedürfnisse der Kinder
ausgerichtet sind,
– Handbuch für inklusive Kindertagesbetreuung zur Planung, Steuerung und
Gestaltung von Integrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege (hier ist der Landkreis Groß-Gerau als Beispiel guter
Praxis hervorzuheben),
– „Inklusive“ Fachberatung Kindertagespflege zur Beratung, Begleitung
sowie (passgenauer) Vermittlung der beteiligten Familien und Institutionen,
– Kooperation und Vernetzung mit zuständigen Fachdiensten für Menschen
mit Beeinträchtigung sowie Migrations- bzw. Fluchterfahrung,
– Konzepte der Weiterbildung zum Thema „Inklusion in der
Kindertagespflege“,
– rechtliche Rahmung und Richtlinien zur Umsetzung von „Inklusion in
Kindertagespflege“ auf kommunaler Ebene, z. B. durch Anpassung der
Vergütung.
Jeder dieser Standorte erarbeitete ein Konzept bzw. einen Handlungsleitfaden,
um ein gemeinsames Verständnis umfänglicher Inklusion zu entwickeln. Auf
dieser Grundlage wurden Verfahrensabläufe analysiert und für die Beteiligten
optimiert. Besonderes Augenmerk lag dabei in der Früherkennung besonderer
Bedarfe unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungen nach SGB VIII
und SGB XII.
Um alle Beteiligten zu einem inklusiven Arbeiten in Kindertagespflege zu
befähigen, wurden fachspezifische Fortbildungen angeboten und organisiert.
Die Erfahrungen aus dem Bundesprogramm „Kindertagespflege“ zeigen, dass
Kindertagespflege wegen seiner besonderen Merkmale wie
Personenzentrierung, Barrierefreiheit, sozialräumliche Ausrichtung der Angebote und Hilfen
sowie Partizipation durch Kompetenzorientierung geeignet ist, frühkindliche
Bildung, Betreuung und Erziehung gerade für Kinder unter drei Jahren inklusiv
umzusetzen und deren Teilhabe in der Gesellschaft mitzugestalten.
9. Welche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf laufende
Modellprogramme, wie z. B. das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo
Bildung für die Kleinsten beginnt“, sind der Bundesregierung bekannt?
10. Plant die Bundesregierung Anpassungen für laufende Modellprogramme
aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Corona-Pandemie hatte bekanntermaßen Auswirkungen auf die gesamte
Landschaft der Kinderbetreuung in Deutschland. Von daher mussten auch die
Bundesprogramme auf die veränderte Situation regieren und ihre vielfältigen
Aktivitäten anpassen oder neu gestalten.
Eine interne Befragung unter den Sprach-Kitas hat gezeigt, dass 89 Prozent der
Sprach-Kitas auch während der Kita-Schließungen Kontakt zu den Familien
gehalten haben, deren Kinder nicht im Rahmen der Notbetreuung betreut
werden konnten. Mithilfe von u. a. selbst erstellten Videobotschaften, über Social-
Media-Kanäle oder durch Corona-konforme Tür-, Fenster- oder Zaungespräche
haben die Sprach-Kitas den Familien pädagogische Materialien bereitgestellt
und Anregungen für Aktivitäten zu Hause angeboten.
Auch im Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
wurden während der Corona-Pandemie verschiedene Angebote zur Verfügung
gestellt, um mit Familien in Kontakt zu bleiben.
So wurden vielerorts u. a. „Fensterberatungen“ für Eltern ins Leben gerufen,
Spiel- und Basteltreffen für Kinder ins Freie verlegt und mehrsprachige
Informationen zum System der Kindertagesbetreuung auf digitalen Pinnwänden
bereitgestellt.
Um den Erfolg der Bundesprogramme unter den Bedingungen der Corona-
Pandemie zu sichern, wurden in allen Programmen Anpassungen in der
Kommunikation und Beratung und teilweise auch in der Förderung vorgenommen.
So wurde in der Fachkräfteoffensive im Frühjahr 2020 die offene
Weiterbildungsplattform „Praxisanleitung Digital“ bereitgestellt, auf der pädagogische
Fachkräfte, die angehende Erzieherinnen und Erzieher in
Kindertageseinrichtungen begleiten, auf ein umfangreiches digitales Schulungsangebot zugreifen
können. Im Jahr 2021 wurden zusätzliche Fördermodule für die beteiligten
Träger auf den Weg gebracht. Diese haben zum Ziel, die Beteiligten am
Bundesprogramm zu entlasten und die Verankerung der Programmimpulse zu
unterstützen. Aufgrund der großen Nachfrage nach den Fördermodulen,
insbesondere nach dem Modul „Kitahelferin/Kitahelfer“, mit dem das pädagogische
Personal von nicht-pädagogischen Aufgaben entlastet wird, konnten bereits im
April 2021 alle hierfür zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig
gebunden werden.
Damit noch mehr Kinder von der alltagsintegrierten sprachlichen
Bildungsarbeit in den Sprach-Kitas profitieren können und die Pandemie nicht lange
nachwirkt, stellt das BMFSFJ in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen des
Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 100 Mio.
Euro zur Verfügung. Damit können bundesweit 1 000 zusätzliche Fachkräfte in
Sprach-Kitas sowie 80 neue Fachberatungen gefördert werden. Bereits
bestehende sowie neue Sprach-Kitas, die mindestens 100 Kinder betreuen, können
eine weitere zusätzliche Fachkraft beantragen. Das zweistufige
Antragsverfahren für die 1 000 neuen Fachkräfte ist am 7. Juni 2021 gestartet.
Das BMFSFJ unterstützt außerdem alle Sprach-Kitas und zusätzlichen
Fachberatungen in den Jahren 2021 und 2022 mit zwei weiteren Zuschüssen: einem
Zuschuss zur Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der
pädagogischen Arbeit (Digitalisierungszuschuss) in Höhe von je 900 Euro in den Jahren
2021 und 2022 sowie einem Aufhol-Zuschuss in Höhe von 3 400 Euro im Jahr
2021 und 3 200 Euro im Jahr 2022. Der Aufholzuschuss kann für pädagogische
Materialien, zusätzliche Angebote und personelle Unterstützung eingesetzt
werden.
Um auf die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie im
Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ zu reagieren,
wurden ergänzende Fördermodule für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung
gestellt. Dazu zählt u. a. die Unterstützung der digitalen Ausstattung an den
Projektstandorten.
Die Corona-Pandemie stellt auch die im Bundesprogramm „Pro
Kindertagespflege“ geförderten 47 Standorte vor neue Herausforderungen. Mit jedem
Lock-Down waren physische Präsenzangebote nahezu ausgeschlossen. Sowohl
bei der Umsetzung der Qualifizierungskurse nach dem
„Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei“
sowie der Weiterentwicklung der Kindertagespflege in den sieben
Themenfeldern gab es bei mindestens zwei Drittel aller Standorte Abweichungen von den
Planungen. Durch ein onlinebasiertes Lernangebot sowie digital veranstaltete
Netzwerktreffen konnten die Maßnahmen jedoch weiter umgesetzt werden. Die
Standorte wurden intensiv bei Fragen der Anschaffung, der technischen
Ausstattung sowie der Handhabung von onlinebasierten Tools und Programmen
unterstützt. Dem aktuellen Bedarf wurde im Programm Rechnung getragen. Im
Rahmen von Änderungsanträgen konnten kurzfristig ausreichend Endgeräte
insbesondere für die teilnehmenden Kindertagespflegepersonen sowie
Fachberatenden in den Kursen beschafft werden.
Zur Unterstützung der Anwendung wurde ein Angebot zum distance-learning
insbesondere auf der Akteursebene erarbeitet und erprobt. Im Mittelpunkt
standen einerseits die Wissensvermittlung (bspw. zur Unterstützung der QHB-
Implementierung) und andererseits der fachliche Austausch. Die Fortbildung
wurde von den Standorten sehr gut angenommen und als sehr hilfreich und
praktikabel eingeschätzt, insbesondere auch weil sie sehr kurzfristig angeboten
und umgesetzt wurden.
Die Umsetzung der Ziele des Bundesprogramms konnte daher trotz aller
pandemiebedingten Einschränkungen erfolgreich vorangetrieben werden. Digitale
Formate sollen auch im Rahmen zukünftiger Projekte, Programme und
Maßnahmen des Bundes im Feld der Kindertagespflege entwickelt und erprobt
werden.
11. Wie viele Anträge auf Frühtherapiemaßnahmen für Kinder nach § 113
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gestellt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Wie viele dieser Anträge betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung
insbesondere
a) heilpädagogische Leistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 3 i. V. m.
§ 79 Absatz 1 und 2 SGB IX,
b) Leistungen zum Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und
Fähigkeiten nach § 113 Absatz 2 Nummer 5 i. V. m. § 81 SGB IX,
c) Leistungen zur Förderung der Verständigung nach § 113 Absatz 2
Nummer 6 i. V. m. § 82 SGB IX?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Wie viele der Anträge auf Frühtherapiemaßnahmen für Kinder nach
§ 113 SGB IX wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
abgelehnt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
abgelehnt, die insbesondere folgende Leistungen betrafen:
a) heilpädagogische Leistungen (bitte in absoluten Zahlen sowie vom
Hundert angeben),
b) Leistungen zum Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und
Fähigkeiten (bitte in absoluten Zahlen sowie vom Hundert angeben),
c) Leistungen zur Förderung der Verständigung (bitte in absoluten
Zahlen sowie vom Hundert angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebote der
interdisziplinären Frühförderung nach § 46 SGB IX und deren
Inanspruchnahme seit dem 31. Juli 2019 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Rückmeldungen zu Problemen bei der Abrechnung von
Komplexleistungen nach § 46 SGB IX haben die Bundesregierung seit dem
31. Juli 2019 erreicht (bitte nach Verfasser der Rückmeldung sowie
Problembeschreibung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den Auswirkungen der
Corona-Pandemie hinsichtlich der Bereitstellung von Angeboten der
interdisziplinären Frühförderung nach § 46 SGB IX und deren
Inanspruchnahme gezogen?
Leistungen der Interdisziplinären Frühförderstellen finden zum großen Teil als
mobile Leistung in Familien statt. Pädagog*innen und Therapeut*innen haben
wöchentlich zu vielen Kindern und Familien direkte intensive, auch körperlich
enge Kontakte. Aufgrund des Pandemiegeschehens war die
Leistungserbringung daher nur sehr eingeschränkt möglich. Mit dem Sozialdienstleister-
Einsatzgesetz (SodEG) konnte die wichtige Infrastruktur erhalten werden.
Soziale Dienstleister, die Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und
Frühförderung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 und § 46 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung erbringen
und durch Maßnahmen nach dem fünften Abschnitt des
Infektionsschutzgesetzes beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag einen monatlichen Zuschuss. Viele
Leistungserbringer haben ihre Arbeit mittlerweile auf alternative Formen
umgestellt. Beratungen können telefonisch oder per Video stattfinden.
Einige Leistungserbringer bieten sogar Videotherapien an, sodass diese
wichtige Leistung trotz Corona-Pandemie weiter erbracht werden kann.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/30829
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]