[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30312 –
Mittelabrufe bei Bundesprogrammen für den Ausbau von Frauenhäusern sowie
der Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung fördert über verschiedene Bundesprogramme den
Ausbau von Frauenhäusern sowie die Bekämpfung und Prävention von Gewalt an
Frauen. Hierzu zählen u. a. das „Bundesprogramm zur Förderung von
Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren
Kindern“ oder das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt
an Frauen“ (Bundestagsdrucksache 19/23324). Vor diesem Hintergrund
richten wir den Blick auf die Mittelabrufe der entsprechenden Programme sowie
die Bedarfsermittlung.
1. Wie ist der Mittelabruf im Haushaltsjahr 2020 für Kapitel 17 03 Titel 893
23 „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem
zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau,
Modernisierung und Sanierung“ (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Sollte das Soll 2020 nicht erreicht worden sein, welche Gründe liegen
hierfür vor?
Bewilligte Mittel 2020 Mittelabfluss 2020
Bundesland Summe Summe
Baden-Württemberg 1.267.000,00 € 1.267.000,00 €
Berlin 2.400.943,00 € 1.982.632,63 €
Hessen 58.500,00 € 58.500,00 €
Nordrhein-Westfalen 28.504,52 € 28.504,52 €
Rheinland-Pfalz 68.099,50 € 68.099,50 €
Sachsen-Anhalt 47.700,00 € 47.700,00 €
Gesamt 3.870.747,02 € 3.452.436,65 €
Zu den Gründen für eine Nichterreichung des Solls wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30848
19. Wahlperiode 21.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 18. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie ist die Anzahl der
a) eingegangenen,
b) bewilligten,
c) abgelehnten
Förderanfragen mit Stichtag 30. April 2021 (2020 und 2021 insgesamt
gesehen) im Rahmen des „Bundesprogramms zur Förderung von
Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit
ihren Kindern – Bau, Modernisierung und Sanierung“ (Kapitel 17 03
Titel 893 23; bitte nach Bundesländern, bei Ablehnung mit Angabe des
entsprechenden Grundes aufschlüsseln)?
Das Antragsverfahren im investiven Teil des Bundesförderprogramms
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sieht entsprechend der Richtlinien für die
Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes vor, dass
zunächst eine Förderanfrage bei der Bundesservicestelle im Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu stellen ist.
Nach der Förderrichtlinie des Bundesinvestitionsprogramms (IV. Absatz 1 der
Förderrichtlinie) setzt die Förderung zudem voraus, dass die Maßnahme im
Zeitpunkt der Antragstellung seitens des Herkunftslandes befürwortet wird.
Dementsprechend wird vor Aufforderung zur Antragstellung bei den fachlich
zuständigen obersten Landesbehörden abgefragt, ob dort beabsichtigt ist, den
Antrag zu befürworten. In der nachstehenden Tabelle sind daher auch
diejenigen Förderanfragen aufgeführt, die bis zum Stichtag (noch) nicht befürwortet
worden waren, die zwar befürwortet aber noch nicht geprüft worden waren und
diejenigen, die vor dem Stichtag zurückgezogen wurden.
An die Abfrage der Befürwortung schließt sich die Prüfung der Anfrage an, die
im besten Falle mit der Aufforderung zur Antragstellung endet. In der
nachfolgenden Tabelle sind daher grundsätzlich als bewilligte Förderanfragen im Sinne
der Fragestellung alle Förderanfragen gewertet, die bis zum angegebenen
Stichtag 30. April 2021 zur Antragstellung aufgefordert worden sind:
Förderanfragen Frage 2a Frage 2b
Bundesland Insgesamt
eingegangene
Förderanfragen
Davon bislang
(noch) nicht
befürwortet
Von Ländern
befürwortet
zurückgezogen Insgesamt bewilligte
Förderanfragen =
zur Antragstellung
aufgefordert
Baden-
Württemberg 25 2 7
Bayern 14 3 2 8
Berlin 5 1 2 2
Brandenburg 8 7 1
Bremen 2 2
Hamburg 1 1
Hessen 10 1 2 6
Mecklenburg-
Vorpommern 2 2
Niedersachsen 14 5 7
Nordrhein-
Westfalen 22 2 2 11
Rheinland-Pfalz 13 2 10
Saarland 2 1 1
Sachsen 3 1 2
Sachsen-Anhalt 10 6
Förderanfragen Frage 2a Frage 2b
Bundesland Insgesamt
eingegangene
Förderanfragen
Davon bislang
(noch) nicht
befürwortet
Von Ländern
befürwortet
zurückgezogen Insgesamt bewilligte
Förderanfragen =
zur Antragstellung
aufgefordert
Schleswig-
Holstein 2 1 1
Thüringen 3 2 1
Gesamt 136 12 21 5 66
Der Grund für die Ablehnung von Förderanfragen war in allen Fällen bisher die
Ablehnung einer Befürwortung des jeweiligen Bundeslandes.
Frage 2c Abgelehnte Förderanfragen
Bundesland Anzahl
Baden-Württemberg 16
Bayern 1
Hessen 1
Niedersachsen 2
Nordrhein-Westfalen 7
Rheinland-Pfalz 1
Sachsen-Anhalt 4
Gesamt 32
Die RZBau des Bundes sehen eine Reihe von zwingenden Schritten zwischen
einer ersten Förderanfrage und einem tatsächlichen Antrag vor. Die bei der
Bundesservicestelle eingehenden Förderanfragen haben einen sehr
unterschiedlichen Planungsstand. Von ausgearbeiteten Bauplanungen bis hin zur bloßen
Idee eines Projekts sind alle Varianten vorhanden. Die bei derart großen
Bauvorhaben obligatorische Prüfung der staatlichen Bauverwaltung und diejenige
der Bundesservicestelle bringen oft erheblichen Planungsmehrbedarf oder
Umplanungsbedarf zu Tage. Projekte werden nicht selten komplett geändert, weil
eine ursprüngliche Idee nicht umzusetzen ist. Entsprechend aufwändig und
zeitintensiv gestaltet sich die Antragstellung für die Träger und die Verwaltung.
Dadurch ist auch in zeitlicher Hinsicht eine Bewilligung wie eine
Inanspruchnahme der Mittel nicht immer wie geplant möglich. Danach stellt sich die
Antragslage im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an
Frauen“ zum 30. April 2021 wie folgt dar:
Anträge insgesamt
Bundesland eingegangene Anträge bewilligte Anträge
Baden-Württemberg 5 2
Bayern 5 1
Berlin 2 1
Brandenburg 1 1
Hessen 3 3
Niedersachsen 5 3
Nordrhein-Westfalen 6 2
Rheinland-Pfalz 6 4
Sachsen 1 0
Sachsen-Anhalt 5 3
Gesamt 39 17
3. Wie ist der Mittelabruf im Haushaltsjahr 2020 für Kapitel 17 03 Titel 684
24 „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem
zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Sollte das Soll 2020 nicht erreicht worden sein, welche Gründe liegen
hierfür vor?
Mittelabruf 2020
Baden-Württemberg 700.815,00 €
Berlin 688.428,62 €
ÖA-Kampagne Stärker als Gewalt 2.327.025,55 €
administrative Aufwendungen 2.657,00 €
gesamt 3.718.926,17 €
Die Verantwortung für die Einrichtung und die finanzielle Absicherung von
Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder vor
Ort liegt grundsätzlich bei den Ländern. Das Bundesförderprogramm dient
nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Mit
Bundesmitteln können ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, an denen
ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Aus dem innovativen Teil des
Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurden folglich im
Jahr 2020 sechs Projekte mit Relevanz für das gesamte, bundesweite
Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen gefördert sowie die im Koalitionsvertrag
verankerte Öffentlichkeitsinitiative „Stärker als Gewalt“ finanziert.
Die angesprochenen sechs Projekte verteilten sich auf die Länder Baden-
Württemberg (1) und Berlin (5).
4. Wie ist die Anzahl der
a) eingegangenen,
b) bewilligten,
c) abgelehnten
Förderanfragen mit Stichtag 30. April 2021 (2020 und 2021 insgesamt
gesehen) im Rahmen des „Bundesprogramms zur Förderung von
Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit
ihren Kindern“ (Kapitel 17 03 Titel 684 24; bitte nach Bundesländern,
bei Ablehnung mit Angabe des entsprechenden Grundes aufschlüsseln)?
Anders als bei den Investitionsmaßnahmen im Bundesinvestitionsprogramm
(Kapitel 1703 Titel 893 23) gibt es im Bundesinnovationsprogramm
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ die Förderanfrage als Verfahrensschritt nicht.
Das Verfahren startet hier mit dem Antrag.
Frage 4a Eingegangene Anträge
Bundesland Anzahl
Bundesweit 6
Baden-Württemberg 11
Bayern 6
Berlin 4
Brandenburg 2
Bremen 1
Hamburg 0
Hessen 2
Mecklenburg-Vorpommern 0
Frage 4a Eingegangene Anträge
Bundesland Anzahl
Niedersachsen 7
Nordrhein-Westfalen 10
Rheinland-Pfalz 1
Saarland 0
Sachsen 1
Sachsen-Anhalt 1
Schleswig-Holstein 1
Thüringen 1
Gesamt 54
Davon wurden bis zum Stichtag 30. April 2021 bisher bewilligt:
Frage 4b Bewilligte Anträge
Bundesland Anzahl
Bundesweite Projekte 5
Baden-Württemberg 1
Berlin 1
Nordrhein-Westfalen 1
Bayern 1
Sachsen 1
Gesamt 10
Abgelehnt werden mussten:
Frage 4c Abgelehnte Anträge
Bundesland Anzahl
Baden-Württemberg 7
Bayern 2
Berlin 1
Hessen 1
Niedersachsen 2
Nordrhein-Westfalen 7
Schleswig-Holstein 1
Gesamt 21
Die Verantwortung für die Einrichtung und die finanzielle Absicherung von
Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder liegt
grundsätzlich bei den Ländern. Das Bundesförderprogramm dient nicht der
Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Mit
Bundesmitteln können ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, an denen ein
erhebliches Bundesinteresse besteht. Das heißt, die durchgeführten Maßnahmen
müssen für das gesamte Bundesgebiet von Bedeutung sein und ihrer Art nach nicht
durch ein Land allein wirksam gefördert werden können.
Dieser Anforderung müssen auch die beantragten Projekte im Innovationsteil
des Bundesförderprogramms (Kapitel 1703 Titel 684 24) entsprechen. Hier
fehlt es an einer ausreichenden Zahl von Projektanträgen, die diese
Voraussetzung erfüllen. Projekte, denen es an dem erforderlichen erheblichen
Bundesinteresse mangelt, müssen abgelehnt werden.
5. Wie ist der Mittelabruf im Haushaltsjahr 2020 für das Projekt
„Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und
Frauenhäusern in der Corona-Pandemie, Hilfesystem 2.0“ im Rahmen des
Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Angaben entsprechen dem in 2020 geltenden
Zuwendungsbescheid für das Projekt „Nachhaltiges technisches Empowerment von
Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie, Hilfesystem 2.0“:
Kapitel 1703
Titel 893 23
bewilligt 2020
Kapitel 1703
Titel 893 23
Mittelabfluss 2020
Kapitel 1703
Titel 684 24
bewilligt 2020
Kapitel 1703
Titel 684 24
Mittelabfluss 2020
Gesamtzuwendung
FHK e. V. 2.400.943,00 € 1.982.632,63 € 360.771,00 € 119.672,62 €
Davon Weiterleitung
an Letztempfänger in
2020
2.222.146,00 € 1.473.275,59 € 28.700,00 € 3.907,49 €
Kapitel 1703
Titel 893 23
bewilligt 2020
in €
Kapitel 1703
Titel 893 23
Mittelabfluss 2020
in €
Kapitel 1703
Titel 684 24
bewilligt 2020
in €
Kapitel 1703
Titel 684 24
Mittelabfluss 2020
in €
Weiterleitung an
Letztempfänger in
2020
2.222.146,00 1.473.275,59 28.700,00 3.907,49
Bundesland
Baden-Württemberg 192.516,50 192.516,50 1.316,84 809,22
Bayern 180.658,40 179.704,40 736,00 736,00
Berlin 57.629,95 55.334,95 254,27 254,27
Brandenburg 14.965,59 14.965,59 0,00 0,00
Bremen 21.861,74 21.861,74 0,00 0,00
Hamburg 17.104,10 16.092,60 0,00 0,00
Hessen 82.109,49 82.109,49 480,00 480,00
Mecklenburg-
Vorpommern
41.962,03 41.273,98 0,00 0,00
Niedersachsen 203.021,10 202.875,70 0,00 0,00
Nordrhein-
Westphalen
356.902,10 356.656,40 1.490,00 1.490,00
Rheinland-Pfalz 54.213,93 54.213,93 0,00 0,00
Saarland 16.533,51 16.533,51 0,00 0,00
Sachsen 61.790,42 61.790,42 138,00 138,00
Sachsen-Anhalt 21.442,74 20.575,67 0,00 0,00
Schleswig-Holstein 111.105,00 111.033,40 0,00 0,00
Thüringen 45.737,31 45.737,31 50,00 0,00
Summe
Bundesländer (bewilligt und
ausgezahlt durch
FHK e. V.)
1.479.553,91 1.473.275,59 4.465,11 3.907,49
6. Ergaben sich durch die Corona-Pandemie Auswirkungen auf den Ablauf
des „Bundesprogramms zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem
zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ (Kapitel
17 03 Titel 893 23 sowie Kapitel 17 03 Titel 684 24)?
Wenn ja, welche, und wie wurde diesen entgegengewirkt?
Die Bundesregierung führt keine systematischen Erhebungen zu dieser Frage
durch. Im Bundesinnovationsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
wurden durch die Corona-Pandemie in verschiedenen Projekten Umplanungen
notwendig. Eine manifeste Veränderung der Zeitpläne ergab sich dadurch aber
nur in seltenen Fällen. Im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen
Gewalt an Frauen“ konnten die im Rahmen von Zuwendungsbaumaßnahmen
vor Antragstellung obligatorischen Koordinierungsgespräche, die grundsätzlich
auf dem Projektgrundstück stattfinden sollen, wegen der
Kontaktbeschränkungen zunächst gar nicht und später nur fernmündlich oder per
Videokonferenzschaltung durchgeführt werden.
Zu Beginn der Corona-Pandemie befand sich die Bundesservicestelle im BAF-
zA, die das Bundesprogramm administrativ betreut, noch in der Aufbauphase.
Dieser Aufbau ist durch die Corona-Pandemie und durch die mit dieser einher
gehenden Einschränkungen, wie z. B. Kontaktbeschränkungen, verlangsamt
worden.
Darüber hinaus ist es nicht auszuschließen, dass die Beschränkungen auch zu
einer schwierigen Lage auf Seiten der Antragstellenden im Stadium der
Bauplanung und Antragsvorbereitung geführt haben. Zum einen waren
organisatorische Prozesse wegen der Geltung von Kontaktbeschränkungen und in
Quarantäne-Situationen anzupassen und personelle Ausfälle aufzufangen.
Darüber hinaus sind auch extern einzukaufende Dienstleistungen (beispielsweise
Handwerkerleistungen) nur unter den bestehenden Corona-Einschränkungen
und im Rahmen der beeinträchtigten Marktlage (Preissteigerungen) zu erlangen
bzw. zu beauftragen. Erhebliche Verzögerungen in Projektplanung,
Antragstellung und Projektdurchführung sind die Folge.
Bereits kurz nach Aufkommen der Corona-Pandemie zeichnete sich ab, dass
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen während der Lockdown-Phasen und
in Zeiten von Kontaktbeschränkungen zur Aufrechterhaltung der Maßnahmen
im Hilfesystems der Unterstützung bedürfen. Im Rahmen des
Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurde daher mit Mitteln aus
beiden Titeln das Projekt „Nachhaltiges technisches Empowerment von
Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie, Hilfesystem 2.0“
aufgesetzt.
7. Wurden seit dem 1. Januar 2018 Bitten bzw. Bedarfsmitteilungen an die
Bundesregierung für eine Aufstockung der Mittel in
a) Kapitel 17 03 Titel 893 23,
b) Kapitel 17 03 Titel 684 24
gerichtet, und wenn ja, von wem, wann, und welcher Bedarf wurde
mitgeteilt bzw. welche Mittelaufstockung erbeten?
Nein, solche Bitten oder Bedarfsmitteilungen an die Bundesregierung hat es
nicht gegeben.
8. Wurden seit dem 1. Januar 2018 Bitten bzw. Bedarfsmitteilungen an die
Bundesregierung durch
a) die Frauenhauskoordinierung e. V.,
b) den Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
für eine Aufstockung der Mittel des „Bundesprogramms zur Förderung
von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener
Frauen mit ihren Kindern“ (Kapitel 17 03 Titel 893 23 sowie Kapitel
17 03 Titel 684 24) gerichtet, und wenn ja, wann wurde welcher Bedarf
mitgeteilt bzw. welche Mittelaufstockung erbeten?
Nein, solche Bitten oder Bedarfsmitteilungen an die Bundesregierung hat es
nicht gegeben.
9. Bestehen von Seiten der Bundesregierung Planungen, die Bundesländer
bei der Bedarfsermittlung von Frauenhausplätzen zu unterstützen, und
wenn ja, welche, und wie sind diese ausgestaltet?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bund hat zur Unterstützung der Länder das Modellprojekt „Bedarfsanalyse
und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen
vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ gefördert.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) erarbeitet seit Februar 2020
im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) finanziell geförderten Projekts ein Konzept für
unabhängige Berichterstattungsstelle(n) zu geschlechtsspezifischer Gewalt und
Menschenhandel auf Bundesebene. Die Berichterstattungsstellen sollen durch
Datensammlung und -auswertung sowie durch die Erarbeitung gezielter
Handlungsempfehlungen zu einer evidenzbasierten und effektiven Umsetzung
internationaler Vorgaben und zur Berichterstattung durch die Bundesregierung
beitragen. Hierfür wurden im Bundeshaushalt bereits finanzielle Mittel
bereitgestellt (2021: 1,3 Mio. Euro; Planung ab 2022 ff.: 2 Mio. Euro).
Das BMFSFJ fördert zudem finanziell die Frauenhausbewohnerinnenstatistik
und unterstützt die Bemühungen der Vernetzungsstellen bei der
Konzeptionierung eines übergreifenden Statistiksystems für das Frauenunterstützungssystem
als Ganzes.
10. Wie wird der regionale Bedarf an Frauenhausplätzen in die
Ausgestaltung des „Bundesprogramms zur Förderung von Innovationen im
Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“
einbezogen, und welche konkreten Auswirkungen ergeben sich auf die
Höhe sowie die Verteilung der Mittel des Bundesprogramms?
Die Verantwortung für die Einrichtung und die finanzielle Absicherung von
Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder liegt
grundsätzlich bei den Ländern. Das Bundesförderprogramm dient nicht der
Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Mit
Bundesmitteln können ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, an denen ein
erhebliches Bundesinteresse besteht.
Nach der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung
können die Projektträger aus den Ländern grundsätzlich in Summe
Zuwendungen bis zur Höhe des dem jeweiligen Land nach dem jeweils aktuellen
„Königsteiner Schlüssel“ zustehenden Anteils an den zur Verfügung stehenden
Bundesmitteln beantragen. Die Länder bestimmen den konzeptionellen Rahmen,
der – aus ihrer Sicht – unter Berücksichtigung der überregionalen, regionalen
und kommunalen sozialräumlichen Gegebenheiten zur Erreichung der in der
Förderrichtlinie des Bundesinvestitionsprogramms genannten Ziele geeignet
ist. Die Länder beachten diesen konzeptionellen Rahmen bei der Bewertung der
Projektanträge im Rahmen der Prüfung, ob sie eine die Förderung
befürwortende Stellungnahme für ein Projekt erteilen wollen. Auf diese Weise findet eine
mittelbare Berücksichtigung regionaler Bedarfe statt.
11. Bestehen von Seiten der Bundesregierung Planungen, eine Bund und
Länder übergreifende Übersicht bzw. Datenbank zu etablieren, in
welcher der regionale bzw. lokale Bedarf an Frauenhausplätzen
dokumentiert und für die Umsetzung von Hilfs- und Bundesprogrammen genutzt
wird, und wenn ja, seit wann, in welcher Ausgestaltung, und mit
welchem Umsetzungshorizont?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bestandsaufnahme des „Berichts zur Situation der Frauenhäuser, der
Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene
Frauen und deren Kinder“ (Bundestagsdrucksache 17/10500) hat das
Gesamtbild eines dichten und ausdifferenzierten, im Bundesgebiet sehr heterogen
ausgestalteten Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen mit ihren
Kindern bestätigt. Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF)
hat am 1. Juni 2021 eine Website zur Abfrage von freien Plätzen in
Frauenhäusern für gewaltbetroffene Frauen freigeschaltet. Die Bundesregierung begrüßt
diese neue Möglichkeit grundsätzlich und wird die weitere Entwicklung der
Website mit Interesse verfolgen.
Die Verantwortung für die Einrichtung und die finanzielle Absicherung von
Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder liegt
bei den Ländern. Bundesförderprogramme dienen nicht der Reduzierung von
Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Mit Bundesmitteln können
ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, an denen ein erhebliches
Bundesinteresse besteht. Den Bedarf an Frauenhausplätzen zur Grundlage der
Umsetzung von Bundesprogrammen zu machen, verbietet sich damit auf Grund des
Mangels an einer Finanzierungskompetenz des Bundes für die Befriedigung
eines solchen Bedarfs.
12. Werden die Ergebnisse des Abschlussberichts der Wissenschaftlichen
Begleitung zum Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur
Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und
häuslicher Gewalt“ in die Erstellung des Regierungsentwurfs für den
Bundeshaushalt 2022 einfließen?
Wenn ja, wie, bzw. welche Änderungen bei welchen Titelansätzen, im
Vergleich zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021, wurden
durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
mitgeteilt bzw. angemeldet?
Das Bundesmodellprojekt hatte zum Ziel, „gemeinsam mit den Ländern
Instrumente zu entwickeln und in der Praxis zu erproben, mit denen die Länder ihr
Hilfesystem künftig besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen
anpassen können“. Hierfür sollten verschiedene Verfahren und Methoden der
Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung erprobt werden. In enger Kooperation mit
den Bundesländern wurden hierfür Leitfragen festgelegt. Zu diesen Leitfragen
wurden von fünf Bundesländern Bausteine entwickelt und durchgeführt, die in
besonderem Maße geeignet waren, die Fragen zu beantworten und von
besonderem Erkenntnisinteresse für andere Länder sind. Die wissenschaftliche
Begleitung hat diese Bausteine im Hinblick auf Übertragbarkeit untersucht sowie
einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen formuliert. Neben den
Ergebnissen der Länderbausteine analysiert der Abschlussbericht, was in elf
Bundesländern an Informationen über das Hilfesystem und an Wissen über die
Bedarfsgerechtigkeit des Hilfesystems vorhanden ist, auf welcher Ebene die
institutionelle Verantwortlichkeit für das bestehende Hilfesystem angesiedelt ist,
und die daraus erwachsenden Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der
Anforderungen aus der Istanbul-Konvention wird die Notwendigkeit von
fundiertem Wissen und Bedarfsanalyse/-planung und als Basis für Länder und
Kommunen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention herausgearbeitet und
darauf basierend Lösungsvorschläge für Bedarfsplanungsansätze auf kommunaler
Ebene und auf Landesebene vorgestellt.
Die Ergebnisse des Abschlussberichts werden daher in die Erstellung des
Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2022 nicht einfließen können. Die
dortigen Empfehlungen betreffen Maßnahmen auf kommunaler und auf
Landesebene. Eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt verbietet sich auf Grund
der fehlenden Finanzierungskompetenz des Bundes für solche Maßnahmen.
13. Wurden im Haushaltsjahr 2020 Mittel aus Kapitel 60 02 Titel 971 04
„Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der
Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ sowie Kapitel 60 02 Titel 971 07
„Globale Mehrausgabe Corona-Pandemie“ für Maßnahmen bzw. Projekte
betreffend den Ausbau von Frauenhäusern sowie die Bekämpfung und
Prävention von Gewalt an Frauen verwendet bzw. für eine entsprechende
Verwendung in anderen Einzelplänen bereitgestellt?
Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, wo wurden diese
umgesetzt, und Mittel in welcher Höhe wurden aufgewendet?
Wenn nein, warum nicht?
14. Wurden im Haushaltsjahr 2021 mit Stichtag 30. April 2021 Mittel aus
Kapitel 60 02 Titel 971 04 „Globale Mehrausgabe für Kosten im
Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ für
Maßnahmen bzw. Projekte betreffend den Ausbau von Frauenhäusern sowie die
Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen verwendet bzw. für
eine entsprechende Verwendung in anderen Einzelplänen bereitgestellt?
Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, wo wurden diese
umgesetzt, und Mittel in welcher Höhe wurden aufgewendet?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Anträge einzelner Ressorts, die ausdrücklich oder offensichtlich mit
Maßnahmen bzw. Projekten den Ausbau von Frauenhäusern betreffend sowie der
Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen begründet wurden, wurden
nicht gestellt.
Ob Mittelabrufe aus Kapitel 6002 Titel 971 04 und Kapitel 6002 Titel 971 07
für Maßnahmen oder Projekte erfolgten, die im Rahmen der einzelnen
Umsetzung ggf. in dem erfragten Zusammenhang verwendet werden und/oder
wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt; derartige Erhebungen führt die
Bundesregierung nicht durch. Diese Information könnte erst nach Abschluss
aller Verwendungsnachweisprüfungen der einzelnen Projekte im Rahmen einer
Abfrage unter den gesamten Ressorts der Bundesregierung erlangt werden.
15. Wurden aus Kapitel 17 02 Titel 684 01 „Zuschüsse und Leistungen für
laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien
Jugendhilfe“,
a) Projekte im Jahr 2020,
b) bzw. werden im Jahr 2021 Projekte
gefördert, die sich der Bekämpfung und Prävention von Gewalt an
Kindern und Jugendlichen sowie häuslicher Gewalt widmen?
Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich, wo werden diese
umgesetzt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme, mit welcher
Fördersumme, und wie ist der entsprechende Mittelabruf?
Träger (mit
Ortsangabe)
Projektbezeichnung
Fördersumme
2020
Mittelabruf
2020
Fördersumme
2021
Mittelabruf 2021
(Stand: 31.05.21)
Universitätsklinikum Ulm, Ulm
„Medizinische
Kinderschutzhotline“ –
Einrichtung einer
Kinderschutz-
Hotline für
ärztliches und
heilberufliches
Fachpersonal
519.674,00 € 519.674,00 € 605.752,00 € 70.656,00 €
Deutscher
Kinderschutzbund
Bundesverband
e. V., Berlin
Infrastrukturförderung
Deutscher
Kinderschutzbund
Bundesverband e. V.
114.200,00 € 114.200,00 € 197.200,00 € 50.000,00 €
Universitätsklinikum Ulm, Ulm
Gute
Kinderschutzverfahren
711.064,00 € 711.064,00 € 765.065,00 € 156.916,30 €
UKE Hamburg Internet-basierte
Aufklärung und
Unterstützung im
Kontext von
sexuellem
Kindesmissbrauch in
organisierten und
rituellen
Gewaltstrukturen
42.017,14 € 42.017,14 € 102.387,45 € 48.400,00 €
BZgA, Köln Trau Dich! –
Bundesweite
Initiative zur
Prävention
sexuellen Missbrauchs
1.999.481,00 € 1.768.800,12 € 1.957.334,00 € 288.320,93 €
Träger (mit
Ortsangabe)
Projektbezeichnung
Fördersumme
2020
Mittelabruf
2020
Fördersumme
2021
Mittelabruf 2021
(Stand: 31.05.21)
Innocence in
Danger e. V.,
Berlin
Umsetzung von
Maßnahmen zur
Prävention und
Intervention
gegen sexualisierte
Gewalt unter
Jugendlichen –
Umsetzung und
Weiterentwicklung von „#UN-
DDU“
(Projektbeginn
1. Juni 2021)
- - 515.146,00 € -
ECPAT
Deutschland e. V.,
Freiburg
Maßnahmen zum
Schutz bei
sexueller Ausbeutung
von Kindern auf
Reisen, im
Tourismus und bei
Kinderhandel
(Umsetzung des
Bundeskooperationskonzepts)
196.370,00 € 196.370,00 € 199.615,00 € -
Nummer gegen
Kummer e. V.,
Wuppertal
Nummer gegen
Kummer
633,936,88 € 633,936,88 € 779.125,00 € 286.451,05 €
DGfPI e. V.,
Düsseldorf
Bundeskoordinierungsstelle
der
spezialisierten
Fachberatungsstellen, die
zum Thema
sexualisierte
Gewalt in der
Kindheit und Jugend
arbeiten (BKSF)
511.578,68 € 511.578,68 € 466.471,00 € 255.000,00 €
DGfPI e. V.,
Düsseldorf
Wir vor Ort
gegen sexuelle
Gewalt (WvO)
1.200.000,00 € 1.130.000,00 € 1.400.000,00 € 500.000 €
DGfPI e. V.,
Düsseldorf
BeSt – Beraten
und Stärken
Bundesweites
Modellprojekt
2015 – 2018 zum
Schutz von
Mädchen und Jungen
mit Behinderung
vor sexualisierter
Gewalt in
Institutionen
(Projekt beendet)
372.840,39 € 372.840,39 €
Träger (mit
Ortsangabe)
Projektbezeichnung
Fördersumme
2020
Mittelabruf
2020
Fördersumme
2021
Mittelabruf 2021
(Stand: 31.05.21)
BAG
Kinderschutz-
Zentren e. V.,
Köln
Umsetzung und
Begleitung von
Maßnahmen zum
Schutz von
Kindern und
Jugendlichen vor
sexueller Gewalt und
Ausbeutung im
Rahmen des
Nationalen Rates
192.099,00 € 192.099,00 € 222.259,00 € 55.000,00 €
BAG
Kinderschutz-
Zentren e. V.,
Köln
Infrastruktur der
BAG
Kinderschutz-
Zentren
330.000,00 € 330.000,00 € 330.000,00 € 110.000,00 €
16. Wurden aus Kapitel 17 02 Titel 684 04 „Maßnahmen zur Stärkung von
Vielfalt, Toleranz und Demokratie“,
a) Projekte im Jahr 2020,
b) bzw. werden im Jahr 2021 Projekte
gefördert, die sich der Bekämpfung und Prävention von Gewalt an
Frauen sowie häuslicher Gewalt widmen?
Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich, wo werden diese
umgesetzt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme, mit welcher
Fördersumme, und wie ist der entsprechende Mittelabruf?
Aus Kapitel 1702 Titel 68404 wird das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
finanziert. Mit diesem fördert das BMFSFJ in verschiedenen Förderbereichen
seit 2015 zivilgesellschaftliche Projekte für ein vielfältiges und demokratisches
Miteinander sowie gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der
Gesellschaft.
Sowohl in 2020 als auch 2021 wurden aus dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ verschiedene Projekte gefördert, die sich unter anderem auch der
Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen sowie häuslicher Gewalt
gewidmet haben bzw. derzeit widmen. Die Förderungen erfolgten und erfolgen in
den Handlungsbereichen „Kommune“ (Partnerschaften für Demokratie) und
„Land“ (Landes-Demokratiezentren).
Grundsätzlich werden die Fördermittel den Partnerschaften für Demokratie und
den Landes-Demokratiezentren zur weitestgehenden freien Verfügung
bewilligt, um damit ganz gezielt den Problemlagen vor Ort begegnen zu können. Die
geförderten Gebietskörperschaften entscheiden dann selbst über die
Schwerpunktsetzung innerhalb der Projekte. Zum Zeitpunkt der Antragstellungen ist
daher teilweise auch noch nicht abschließend bekannt, zu welchen
Themenbereichen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.
Die nachfolgenden Übersichten weisen daher nur die Projekte aus, die bereits
bei Antragstellung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 angegeben haben,
auch (Einzel-)Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt an
Frauen sowie häuslicher Gewalt umzusetzen. Es ist zudem zu beachten, dass
valide Angaben zu aufgewendeten Fördermitteln für einzelne Themenbereiche
aufgrund der Phänomenbereich-übergreifenden Ausgestaltung der
Partnerschaften für Demokratie und Landes-Demokratiezentren nicht möglich sind.
Bei den ausgewiesenen Summen handelt es sich jeweils um die Gesamt-
Fördersumme und den Gesamt-Mittelabfluss der Projekte.
2020
Zuwendungsempfänger Projekttitel Fördersumme Mittelabfluss
Bezirksamt Hamburg – Mitte Partnerschaft für Demokratie 145.000,00 € 144.320,00 €
Bezirksamt Mitte von Berlin (Fördergebiet
Wedding, Gesundbrunnen-Brunnenstraße
Süd)
Partnerschaft für
Demokratie 145.000,00 € 144.589,69 €
Bezirksamt Mitte von Berlin (Fördergebiet
Moabit)
Partnerschaft für
Demokratie 145.000,00 € 145.000,00 €
Landkreis Wolfenbüttel Partnerschaft für Demokratie 115.200,00 € 107.000,00 €
Stadt Reutlingen Partnerschaft für Demokratie 90.000,00 € 90.000,00 €
Stadt Butzbach Partnerschaft für Demokratie 125.000,00 € 50.000,00 €
Stadt Hattingen Partnerschaft für Demokratie 90.000,00 € 70.354,50 €
Stadt Schotten Partnerschaft für Demokratie 108.000,00 € 40.000,00 €
Stadt Waren (Müritz) Partnerschaft für Demokratie 137.000,00 € 136.685,58 €
Niedersächsisches Justizministerium
Landes-
Demokratiezentrum
1.368.364,00 € 1.305.000,00 €
2021
Zuwendungsempfänger Projekttitel Fördersumme Mittelabfluss
Stadt Falkensee Partnerschaft für Demokratie 125.000,00 €
Zum Mittelabfluss
2021 sind derzeit
noch keine Angaben
möglich.
Landkreis Wolfenbüttel Partnerschaft für Demokratie 115.200,00 €
Stadt Celle Partnerschaft für Demokratie 125.000,00 €
Stadt Hattingen Partnerschaft für Demokratie 90.000,00 €
Stadt Schotten Partnerschaft für Demokratie 108.000,00 €
Stadt Butzbach Partnerschaft für Demokratie 125.000,00 €
Stadt Gera Partnerschaft für Demokratie 125.000,00 €
Niedersächsisches Justizministerium
Landes-
Demokratiezentrum
1.790.271,38 €
Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“,
den Partnerschaften für Demokratie und den Landes-Demokratiezentren finden
sich auf der Programmwebseite
www.demokratie-leben.de.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]