[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
im Dezember 2019
– Drucksache 19/30329 –
Korrekturbitten des Bundesausgleichsamts im Dezember 2019
– Drucksache 19/30332 –
Korrekturbitten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Dezember 2019
– Drucksache 19/30334 –
Korrekturbitten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
im dritten Quartal 2020
– Drucksache 19/30335 –
Korrekturbitten des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat im Dezember 2019
– Drucksache 19/30339 –
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2
Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und
mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung
korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und
Anlass beantwortet wurden (Schriftliche Fragen 54 und 55 auf
Bundestagsdrucksache 19/4421), verweigert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30779
19. Wahlperiode 17.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 16. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472 nach Ansicht der
Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der
Fragesteller.
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten
Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV
und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien
Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden,
oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“. Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung
von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete
darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne
anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor.“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung
nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) geben in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis,
wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die
Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen
Hinweis für geeignet und angemessen erachten.
2. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die
nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind
somit möglicherweise nicht vollständig. Auf dieser Grundlage kann für den
abgefragten Zeitraum der in der nachfolgend abgebildeten Übersicht
dargestellte Hinweis für die abgefragte Behörde mitgeteilt werden.
3. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen.
Zu Bundestagsdrucksache 19/30329:
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) im Dezember 2019 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen
ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten
auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe im Dezember 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Bundestagsdrucksache
Geschäftsbereichsbehörde
im Zeitraum Anzahl von
Korrekturbitten
19/30329 BBK Dezember 2019 0
Zu Bundestagsdrucksache 19/30332:
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesausgleichsamt (BAA) im Dezember
2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um
Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum,
Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesausgleichsamt im Dezember 2019
bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen
von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum,
Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Bundestagsdrucksache
Geschäftsbereichsbehörde
im Zeitraum Anzahl von
Korrekturbitten
19/30332 BAA Dezember 2019 0
Zu Bundestagsdrucksache 19/30334:
1. Aus welchen Anlässen hat die Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) im
Dezember 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um
Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach
Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat die Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Dezember 2019
bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen
von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum,
Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Bundestagsdrucksache
Geschäftsbereichsbehörde
im Zeitraum Anzahl von
Korrekturbitten
19/30334 BDBOS Dezember 2019 0
Zu Bundestagsdrucksache 19/30335:
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) im dritten Quartal 2020 bei Medien unter Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
3. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat im dritten Quartal 2020 bei Medien ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen
(bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Bundestagsdrucksache
Geschäftsbereichsbehörde
im Zeitraum Anzahl von
Korrekturbitten
19/30335 BMI 3. Quartal 2020 0
2. Welche Stelle in welcher Abteilung und welchem Referat oder in welcher
Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat an Medien zuständig?
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips ist das
Selbstorganisationsrecht der Exekutive, das die Bildung und Strukturierung von
Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden beinhaltet. Die gewünschten Angaben
nach der zuständigen Stelle bzw. Arbeitseinheit einer Bundesbehörde sind dem
Bereich der Selbstverwaltung der Bundesregierung zuzuordnen. Sie haben
einen rein administrativen und keinen politischen Charakter, weshalb deren
Übermittlung unterbleibt.
Zu Bundestagsdrucksache 19/30339:
1. Aus welchen Anlässen hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums
des Innern, für Bau und Heimat (BeschA) im Dezember 2019 bei Medien
ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass
und Kosten auflisten)?
2. Wie viele der Korrekturbitten in Frage 1 erfolgten ausschließlich
fernmündlich?
3. Wie viele der Korrekturbitten in Frage 1 erfolgten in Textform?
4. Aus welchen Anlässen hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums
des Innern, für Bau und Heimat im Dezember 2019 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und
Kosten auflisten)?
Bundestagsdrucksache
Geschäftsbereichsbehörde
im Zeitraum Anzahl von
Korrekturbitten
19/30339 BeschA Dezember 2019 0
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ISSN 0722-8333]