[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2595
17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2359 –
Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen und chronischen
Erkrankungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In seiner 15. Sitzung am 3. Mai 2010 führte der Ausschuss für Arbeit und
Soziales des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur
Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bundestagsdrucksache 16/13829 – „Bericht
der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die
Entwicklung ihrer Teilhabe“ durch.
Die Bundesregierung veröffentlichte diesen Bericht erst am 17. Juli 2009, so
dass eine Befassung des Bundestages der 16. Wahlperiode nicht mehr möglich
war. Dieses Vorgehen sowie die inhaltliche Ausgestaltung des Berichts sind zu
kritisieren. Diese Auffassung teilt der Sozialverband Deutschland e. V.
(SoVD) in seiner Stellungnahme zur o. g. öffentlichen Anhörung und fordert
sogar weitergehende Maßnahmen und Normierungen (vgl.
Ausschussdrucksache 17(11)125).
Auch die übrigen Sachverständigen stellten überwiegend fest, dass – trotz
einiger bereits erreichter Fortschritte – noch erheblicher Handlungsbedarf
besteht, um selbstbestimmte Teilhabe, Inklusion und umfassende
Barrierefreiheit herzustellen. Hierbei wurden besonders die Bereiche Bildung und Arbeit
hervorgehoben.
Kritisiert wurde zudem die ungenügende statistische Datenlage. Diese sollte
nach Auffassung vieler Sachverständiger alle Lebensbereiche aller Menschen
mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erfassen sowie
durchgängig geschlechtsspezifisch differenziert sein.
Überhaupt nicht oder nur unzureichend wurden laut Deutschem
Caritasverband die spezifischen Bedarfe von „Kindern mit Behinderungen oder ihrer
Familien, von Menschen mit Behinderung aufgrund psychischer
Erkrankungen sowie alten Menschen mit Behinderungen“ analysiert
(Ausschussdrucksache 17(11)124).
Die Interessenvertretung Weibernetz e. V. mahnte an, dass im Bereich
Gesundheit insbesondere für Frauen mit Behinderungen hinsichtlich der Barrie- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2595 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderefreiheit gravierende Probleme festzustellen sind. Auch das wichtige Thema
Gewalt gegen Frauen werde im Bericht nicht behandelt (Ausschussdrucksache
17(11)122).
Viele zentrale Lebensbereiche, wie z. B. Gesundheitspolitik, Kultur, Freizeit
oder Sport, werden im Bericht erst gar nicht hinsichtlich ihrer barrierefreien
Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen und chronischen
Erkrankungen betrachtet.
1. Wann plant die Bundesregierung, den Bericht über die Lage von Menschen
mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nach § 66 SGB IX für
die 17. Wahlperiode vorzulegen und dem Deutschen Bundestag
zuzuleiten?
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des SoVD e. V., dass § 66
Absatz 1 SGB IX hinsichtlich einer regelmäßig wiederkehrenden
Berichtspflicht konkretisiert werden muss?
Wenn ja, wie soll diese Konkretisierung ausgestaltet werden?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem genannten
Bericht und der staatlichen Berichtspflicht gemäß Artikel 35 der UN-
Behindertenrechtskonvention (BRK)?
4. Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu der Auffassung, der
Behindertenbericht sei angesichts des Staatenberichts (Artikel 35 BRK) zur
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
überflüssig?
Die Bundesregierung wird auch in dieser Legislaturperiode einen Bericht über
die Lage von Menschen mit Behinderungen vorlegen. Dieser wird so
rechtzeitig fertiggestellt, dass eine Befassung des Deutschen Bundestages in der
laufenden Wahlperiode möglich sein wird.
Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. September 2006
(Bundestagsdrucksache 16/2840) wurde bekräftigt, dass die Bundesregierung einmal in
der Legislaturperiode über die Lage der behinderten Menschen und die
Entwicklung ihrer Teilhabe berichtet. Eine Konkretisierung von § 66 SGB IX hält
die Bundesregierung daher nicht für erforderlich. Eine Zusammenführung des
Behindertenberichts mit dem nach Artikel 35 der UN-
Behindertenrechtskonvention zu erstellenden Staatenbericht ist von Seiten der Bundesregierung nicht
beabsichtigt. Es wird somit zwei voneinander getrennte Berichte geben.
5. Wie soll der Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen der 17. Wahlperiode inhaltlich aufgebaut und
ausgestaltet werden?
6. Werden künftige Berichte in Form eines Rechenschaftsberichts abgefasst
oder wird der Bericht auf der Basis umfassenden Datenmaterials erstellt,
um daraus die Lebenswirklichkeiten abzuleiten und zu analysieren,
Entwicklungen sowie Defizite aufzuzeigen, um daraus Handlungskonzepte zu
erarbeiten?
7. Auf welche Weise, in welchem Umfang und durch welche
Geschäftsbereiche wird der Bundesregierung zugearbeitet, um in zukünftigen
Behindertenberichten weitere Bereiche wie z. B. Kultur, Freizeit oder Sport etc.
einzubeziehen, die der letzte Bericht nicht berücksichtigt hat?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/25958. Auf welche Weise werden zukünftige Behindertenberichte umfassend auf
die Bedürfnisse aller Menschen mit den verschiedensten Behinderungen
und/oder chronischen Erkrankungen eingehen?
Inwieweit werden auch die Bedarfe von Menschen mit psychischen
Erkrankungen, von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien sowie
von alten Menschen mit Behinderungen ausführlich analysiert?
Über die Gliederung und die Inhalte können gegenwärtig noch keine Aussagen
getroffen werden, da die Bundesregierung über die Gestaltung des
Behindertenberichts der 17. Wahlperiode noch nicht entschieden hat. Bei der Erstellung
des Berichts werden die Bundesministerien, die Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, für Kultur und Medien, für
Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Patientenbeauftragte der
Bundesregierung und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einbezogen.
Außerdem werden die Länder und der nachgeordnete Bereich des
Bundesministeriums (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Bund,
Bundesagentur für Arbeit – BA) bei der Erstellung des Berichts über die Lage von
Menschen mit Behinderungen beteiligt.
9. Wird der Bericht der 17. Wahlperiode durchgängig die Situation von
Mädchen/Frauen gegenüber der von Jungen/Männern mit Behinderungen
darstellen?
Um den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung
bedrohter Frauen und Kinder Rechnung zu tragen, plant die Bundesregierung in den
künftigen Berichten noch stärker als bisher auf die unterschiedlichen
Lebenssituationen von Frauen und Männern sowie die Auswirkungen der
getroffenen Maßnahmen auf beide Geschlechter einzugehen.
10. Wie wird die Bundesregierung auf die Kritik reagieren, dass kein
umfassendes empirisch repräsentatives Datenmaterial vorliegt, um die Situation
von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
gründlich zu analysieren?
11. Wird die Bundesregierung neue Studien in Auftrag geben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird im September 2010 eine Vorstudie zur aktuellen
Datenlage zu Menschen mit Behinderungen in Auftrag geben, die zugleich eine
wissenschaftliche Konzeption für ein neues Berichtswesen entwerfen soll.
12. Wird die Bundesregierung Maßnahmen treffen, um zukünftig alle
empirischen Daten geschlechtsspezifisch zu differenzieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Diese Frage wird die Bundesregierung nach der Vorlage der Vorstudie im März
2011 beantworten können. Siehe auch Antwort zu den Fragen 10 und 11.
Drucksache 17/2595 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wird die Bundesregierung künftig Berichte über Benachteiligungen aus
den in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannten
Gründen, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gesammelt
werden, in ihren Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen
aufnehmen?
Siehe Antwort zu Frage 7. Im Übrigen besteht eine gemeinsame Berichtspflicht
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit den Beauftragten nach § 27
Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
14. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage der
Bundesagentur für Arbeit (BA) (Ausschussdrucksache 17(11)117) bezüglich der
„Reibungsverluste/Probleme für die Teilhabe am Arbeitsleben“ aufgrund
diverser Schnittstellen zwischen SGB II, III und IX sowie zu der daraus
abgeleiteten Feststellung zu gesetzgeberischem „Handlungsbedarf zur
zielgruppenadäquaten Betreuung behinderter Menschen“?
15. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, um das von der BA in
diesem Zusammenhang genannte Ziel einer „Betreuung aus und die
Verantwortung in einer Hand“ zu verwirklichen?
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vom 20. Juli 2006 wurde klargestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit auch
Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für
behinderte erwerbsfähige Hilfebedürftige ist, sofern nicht ein anderer
Rehabilitationsträger zuständig ist. Gleichzeitig wurde das Verfahren für die
Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger geregelt (§ 6a SGB IX).
Nach § 6a Satz 3 SGB IX unterrichtet die Bundesagentur für Arbeit die
zuständige Arbeitsgemeinschaft oder den zugelassenen kommunalen Träger und den
Hilfebedürftigen schriftlich über den festgestellten Rehabilitationsbedarf und
ihren Eingliederungsvorschlag. Die Arbeitsgemeinschaft oder der zuständige
kommunale Träger haben unter Berücksichtigung des
Eingliederungsvorschlags innerhalb von drei Wochen über die Leistungen zu entscheiden.
Leistungen und Verfahrensprozesse sind damit klar geregelt.
16. Wird die Bundesregierung ein Gesamtkonzept – wie von der
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)
(Ausschussdrucksache 17(11)131) gefordert – ausarbeiten, „welches alle
die für behinderte Menschen in Frage kommenden Teilhabe- und
Rehabilitationsleistungen umfasst“?
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die besonderen Belange von
behinderten Menschen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe
konzeptionell einbeziehen. In welchem Umfang bei der Entwicklung der konkreten
Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans Fragen eines Gesamtkonzeptes zur
Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen einfließen, kann zurzeit noch
nicht beantwortet werden und hängt maßgeblich auch von den inhaltlichen
Beiträgen der Beteiligten ab. Gleiches gilt für den konkreten Abstimmungsbedarf
zwischen Bund und Ländern in diesem Punkt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/259517. Was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um die bei vielen
Menschen mit Behinderungen vorhandenen Vorbehalte gegenüber dem
Persönlichen Budget abzubauen?
Die Bundesregierung setzt die Öffentlichkeitsarbeit zum Persönlichen Budget
weiter fort, um behinderte Menschen und ihre Angehörige über das neue
Instrument des Persönlichen Budgets zu informieren und die Verbreitung
Persönlicher Budgets zu steigern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat Internetauftritte gestaltet (
www.budget.bmas.de, www.einfach-teil-
haben.de) sowie Broschüren und Flyer zum Persönlichen Budget auch in
einfacher Sprache und in Brailleschrift veröffentlicht. 2010 wurde die
Anzeigenkampagne zum Persönlichen Budget in den Fachzeitschriften der
Behindertenorganisationen und -verbände fortgesetzt, außerdem wurden fünf
Regionalkonferenzen zum Persönlichen Budget konzipiert. In den Jahren 2008 bis 2010
wurde ein Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von
Persönlichen Budgets initiiert, mit dem das Persönliche Budget in 30 Projekten erprobt
wird. Hiermit sollen zur Strukturverbesserung bei der Inanspruchnahme von
Persönlichen Budgets Ideen geweckt werden, wie und wo das neue Instrument
zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen
eingesetzt und wie sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann.
18. Wird die Bundesregierung das trägerübergreifende Persönliche Budget
weiter ausgestalten?
Wenn ja, in welche Richtung?
Welche Leistungen sollen verändert werden?
Im „Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher
Budgets“ soll u. a. die Inanspruchnahme von trägerübergreifenden
Persönlichen Budgets erprobt werden.
Der Deutsche Bundestag hatte in der 16. Legislaturperiode einen
Entschließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird,
dafür Sorge zu tragen, dass Modellprojekte zum Persönlichen Budget in der
sozialen Pflegeversicherung (Bundestagsdrucksache 16/8525 Nummer 5,
Bundesratsdrucksache 210/08) durchgeführt werden, um u. a. Erkenntnisse über
deren finanzielle Wirkung in der Pflegeversicherung zu gewinnen. Die
Ausschreibung nach § 8 Absatz 3 SGB XI des Spitzenverbandes der gesetzlichen
Krankenversicherung sieht eine Untersuchung in vier Phasen vor. Die erste und
zweite Phase des Modellprojekts „Budgets in der sozialen Pflegeversicherung“
wurden an das IGES Institut GmbH in Berlin vergeben. In diesem
Modellprojekt soll auch die Inanspruchnahme von Leistungen in Form eines
trägerübergreifenden Persönlichen Budgets in der sozialen Pflegeversicherung untersucht
werden. Die Ergebnisse sind abzuwarten.
19. Wird die vielfältige Beratung von Menschen mit Behinderungen,
insbesondere bei der BA und den Sozialämtern, zukünftig Qualitätsstandards
unterworfen?
Werden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende
Schulungen angeboten/durchgeführt, und wird es mehr Expertinnen und Experten
in eigener Sache geben?
Für die Belange behinderter und schwerbehinderter Menschen sind in jeder
Agentur für Arbeit spezielle Teams eingerichtet (§ 104 Absatz 4 SGB IX).
Neben den spezialisierten Teams für Rehabilitanden und schwerbehinderte
Menschen in den Agenturen für Arbeit werden auch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Drucksache 17/2595 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes SGB-II-Bereiches in Hinblick auf diese besondere Personengruppe
geschult. Insofern sind spezifische Fortbildungsangebote vorhanden. Darüber
hinaus werden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der BA Schulungen angeboten, die
sie im Umgang mit Personengruppen unterstützen sollen, die einen
spezifischen Beratungsbedarf haben. Als Beispiel können hier Schulungen im Bereich
des Diversity Managements („Sensivitätstraining“) genannt werden. Seit
Dezember 2009 wird in der BA eine neue Beratungskonzeption eingeführt. Die
Anwendung wird zunächst im SGB-III-Bereich umgesetzt, für 2010 ist die
Umsetzung auch im SGB-II-Bereich geplant. Die Beratungskonzeption ist auf neue
Anforderungen abgestimmt, einheitlich strukturiert und enthält
Qualitätskriterien und - standards. Spezielle Reha-Module werden mit umgesetzt. Daneben
finden behinderte Menschen Beratungsangebote in den gemeinsamen
Servicestellen der Rehabilitationsträger. Es ist eine der Hauptaufgaben der
Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, Menschen mit Behinderungen oder von
Behinderung bedrohte Menschen zu beraten und zu unterstützen (§ 22 SGB IX).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreibt zur Fortentwicklung der
Kompetenzen der Gemeinsamen Servicestellen ein Modellprojekt, in dem durch
Schulungen und Workshops mit Mitarbeitern aller Träger von Gemeinsamen
Servicestellen eine Stärkung der Kompetenzen der Gemeinsamen
Servicestellen angestrebt und in dem Erfolge im Sinne einer Qualitätsverbesserung der
angebotenen Leistungen erreicht wurden. Selbstverständlich ist es das Ziel der
Rentenversicherung, Auskunft- und Beratung qualitativ hochwertig anzubieten.
Mit der neuen Rahmenvereinbarung über die Arbeit der Gemeinsamen
Servicestellen, die derzeit auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation abgestimmt wird, wird sich die Qualität der Servicestellen deutlich
verbessern.
20. Verfolgt die Bundesregierung neben den zahlreichen Einzelprogrammen
ein ganzheitliches und nachhaltiges arbeitsmarktpolitisches Konzept für
alle Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen?
Die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsstellen nach dem SGB II
halten für behinderte und schwerbehinderte Menschen ein umfangreiches
gesetzliches Förderinstrumentarium mit Regelleistungen bereit. Es ist Aufgabe
der speziell geschulten Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte, den behinderten
und schwerbehinderten Menschen im Beratungsgespräch individuell geeignete
Förderungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales führt derzeit eine Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben durch. Ziel des Vorhabens ist es, repräsentative
Erkenntnisse zur Effektivität und Effizienz der Leistungen zur Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben im Bereich der Arbeitsförderung und
Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten. Damit sollen Hinweise für
gegebenenfalls erforderliche Handlungsansätze zur weiteren Optimierung der
praktischen Umsetzung und zur Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens gewonnen
werden.
21. Wird die Bundesregierung – wie vom Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB) (Ausschussdrucksache 17(11)129) gefordert – die Erhöhung der
Beschäftigungspflicht anstreben sowie spürbare Sanktionen für
zuwiderhandelnde Unternehmen einführen?
Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das
geltende System aus Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe wirkt. Die
Zahl der bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten
schwerbehinderten Menschen ist in den vergangenen Jahren von 716 057 im Jahr 2002
auf 846 166 im Jahr 2008 (aktuelle Statistik der Ausgleichsabgabe) stetig ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2595stiegen. Auch die Beschäftigungsquote ist im gleichen Zeitraum von 3,8
Prozent im Jahr 2002 auf 4,3 Prozent im Jahr 2008 gestiegen. Die Zahl der
beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen schwerbehinderten Menschen
beschäftigen, ist dem gegenüber von 58 210 im Jahr 2002 auf 37 816 im Jahr
2008 deutlich gesunken.
22. Wie wird die Bundesregierung der seitens der Bundesvereinigung der
Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (Ausschussdrucksache
17(11)114) hinsichtlich der Unübersichtlichkeit der Instrumente zur
Förderung bzw. Sicherung von Beschäftigung geäußerten Kritik begegnen?
Die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte
weist in der angesprochenen Stellungnahme darauf hin, dass die
Bundesregierung in den vergangenen Jahren vieles unternommen hat, um die Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern. So begrüßt die
Bundesvereinigung die Einführung des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget, das
Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung und ausdrücklich auch die Vielfalt der
Instrumente, die vom Gesetzgeber geschaffen wurden, um die betriebliche
Integration für Werkstattbeschäftigte zu erreichen. Es ist richtig, dass eine Vielfalt
an Unterstützungsangeboten und Leistungen auch durch eine entsprechende
Aufklärung, Information und Beratung der Betroffenen und Beteiligten
begleitet werden muss. Dies ist nach dem Sozialgesetzbuch Aufgabe der zuständigen
Leistungsträger. Die Bundesregierung unterstützt dieses Ziel unter anderem mit
dem zentralen Internetportal „
www.einfach-teilhaben.de“. Das Portal bietet
umfassende, barrierefreie Informationen und Services für Menschen mit
Behinderungen, deren Angehörige, aber auch für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und
Verwaltungen. Einige Inhalte sind bereits in leichter Sprache und deutscher
Gebärdensprache verfügbar. Diese Angebote werden weiter ausgebaut.
23. Wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung hinsichtlich
der neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinie von 2008 nach erneut
geäußerter Kritik an dieser Blockade u.a. durch den DGB
(Ausschussdrucksache 17(11)129) und den Deutschen Verein (Ausschussdrucksache
17(11)121)?
Durch den Entwurf der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie werden u. a. der
Subsidiaritätsgrundsatz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt, es fehlen
die Rechtsgrundlage und eine klare Folgenabschätzung, zudem droht
wachsende Rechtsunsicherheit, die für die Betroffenen die Situation nicht
verbessern, sondern unter Umständen sogar verschlechtern würde. Kritik am Entwurf
der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie wurde und wird in den europäischen
Verhandlungen nicht nur von deutscher Seite vorgetragen. Gerade in den letzten
Monaten ist deutlich geworden, dass in mehreren Mitgliedstaaten wachsende
Skepsis gegenüber dem Richtlinienentwurf besteht.
24. Inwieweit wird der neue Bericht im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht
nur die medizinische Rehabilitation, sondern auch die
gesundheitspolitische Gesamtentwicklung bezüglich einer nachteiligen Entwicklung für
Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und
Pflegebedarf beleuchten?
Siehe Antwort zu den Fragen 5 bis 8.
Drucksache 17/2595 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um allen
Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu allen
medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten?
Die Herstellung von Barrierefreiheit in Arztpraxen ist in erster Linie eine Frage
des Gebäudebestandes und der Nutzung der Möglichkeiten zum barrierefreien
Umbau von Gebäuden. Hier gelten die Landesbauordnungen der Bundesländer.
Es gibt Initiativen in einzelnen Bundesländern, das Thema barrierefreie
Arztpraxen voranzubringen. Beispielsweise bietet die Kassenärztliche Vereinigung
Nordrhein auf ihrer Webseite
www.kvno.de eine Datenbank an, die rund 2 000
barrierefreie Praxen auflistet. Eine solche Datenbank steht zur bundesweiten
Suche im Internet über die Stiftung Gesundheit zur Verfügung. Auf seinem
Internetportal
www.einfach-teilhaben.de bietet auch das BMAS über eine
Kooperation mit der Stiftung Gesundheit diesen besonderen Service an: Über
die elektronische Arzt- und Kliniksuche lassen sich in der bundesweiten
Detailsuche nach Fachärzten auch Auskünfte über die Barrierefreiheit bzw. die
rollstuhlgerechte Ausgestaltung der Arztpraxen sowie deren Erreichbarkeit
erfragen.
26. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um
die Zahl der barrierefreien Frauenhäuser erheblich zu steigern?
Die Bereitstellung eines angemessenen Netzes von Einrichtungen zur
Beratung, Unterstützung und zum Schutz von Gewalt betroffener Frauen, deren
Ausstattung sowie deren finanzielle Absicherung fallen nach der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
Dies gilt auch für die Frage der barrierefreien Ausstattung von Frauenhäusern.
27. Wie und in welchen Gremien wird die Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit den Ländern und Hochschulen die Forderung des Deutschen
Studentenwerkes (DSW) (Ausschussdrucksache 17(11)130) aufnehmen und
darauf hinarbeiten, gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention „die
sozialrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Finanzierung der
notwendigen technischen Hilfen und Assistenzen an moderne – und politisch
gewollte – Bildungsverläufe anzupassen und so weiterzuentwickeln, dass
die im Einzelfall notwendigen Leistungen für ALLE
Ausbildungsabschnitte im tertiären Bildungsbereich diskriminierungsfrei und
bedarfsgerecht zur Verfügung stehen, dem Erfordernis des lebenslangen Lernens
gerecht werden und vermögens- und einkommensunabhängig bewilligt
werden“?
Die Bundesregierung teilt die Meinung des Deutschen Studentenwerks, dass im
Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen Mittel und Wege gefunden werden
müssen, behinderten Menschen mit Hochschulreife ein diskriminierungsfreies
Studium nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen. Sie
vertritt allerdings im Gegensatz zum Deutschen Studentenwerk die Auffassung,
dass es nicht Aufgabe und Verpflichtung der Träger von Sozialleistungen,
sondern vielmehr der für Bildung zuständigen Länder und Hochschulen ist, diesem
Anspruch durch eine den Bedürfnissen des Einzelfalls Rechnung tragende
Bereitstellung behinderungsspezifischer studienbegleitender Hilfen gerecht zu
werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Zusammenhang mit der
Erstellung von Aktionsplänen des Bundes und der Länder zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention Gelegenheit besteht, zielführende Gespräche
und Diskussionen zu diesem Thema zu führen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/259528. Wird die Bundesregierung eine verzahnte Weiterentwicklung der
Leistungssysteme von SGB V, XI und XII für die Belange von Menschen mit
Behinderungen vornehmen?
Wenn ja, wie wird diese genau ausgestaltet sein?
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 16.
29. Sieht die Bundesregierung Schnittstellenprobleme zwischen SGB VIII
und SGB XII?
Wenn ja, wie sollen diese gelöst werden?
Wenn nein, weshalb nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich aus der Verantwortungsaufteilung
zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, die für die Eingliederungshilfe für
Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung zuständig ist, und
der Sozialhilfe, der die vorrangige Leistungsverpflichtung für Kinder und
Jugendliche mit einer (drohenden) wesentlichen körperlichen oder geistigen
Behinderung obliegt, Abgrenzungs- und Schnittstellenprobleme. Die
Bundesregierung prüft daher – in engem Austausch mit Ländern und Kommunen –
Optionen für eine Neuordnung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit
Behinderungen. In diese Prüfung wird insbesondere auch eine
Zusammenführung der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche unter dem
Dach des SGB VIII als möglicher Lösungsansatz einbezogen.
30. In welchen Strukturen und mit welchen personellen Ressourcen wird die
Bundesregierung zukünftige Behindertenberichte und Gesetze in diesem
Bereich auch in sog. leichter Sprache veröffentlichen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, zukünftige Behindertenberichte auch in
leichter Sprache zu veröffentlichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]