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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zum "Konzept zur Digitalisierung der Kinos in Deutschland" des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Auswirkung der Umrüstung von Kinoketten auf die digitale Abspieltechnik auf die Programmvielfalt, Schutz der deutschen Kinolandschaft, Festlegung auf den DCI-Standard im Digitalisierungskonzept, andere Standards, Finanzierung, Beteiligung der Länder und der Filmwirtschaft, Eigenbeitrag der Kinos, Härtefallregelung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

30.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/236130. 06. 2010

Zum „Konzept zur Digitalisierung der Kinos in Deutschland“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Agnes Krumwiede, Tabea Rößner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Monika Lazar, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 19. Mai 2010 hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Bernd Neumann, im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages ein „Konzept zur Digitalisierung der Kinos in Deutschland“ (Ausschussdrucksache 17(22)19) vorgelegt. Am 16. Juni 2010 fand ein öffentliches Expertengespräch zur Kinodigitalisierung im Ausschuss für Kultur und Medien statt, bei dem bereits einige der das Konzept betreffenden offenen Fragen angesprochen wurden. In Bezug auf zu erwartende Marktverschiebungen und die konkrete Umsetzung des BKM-Konzeptes zur Digitalisierungsförderung stellen sich jedoch weitere Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Welche Folgen hat es für die deutsche und europäische Film- und Kinolandschaft, wenn große Hollywood-Studios gegenwärtig über Drittanbieter die Umrüstung von Kinoketten auf die digitale Abspieltechnik finanzieren und dafür als Gegenleistung in langfristigen Verträgen ein Abspielen von Hollywood-Blockbuster- und Mainstreamfilmen vereinbart wird, mit einem voraussagbar nur sehr geringen Anteil des deutschen und europäischen Arthousefilms?

2

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Kinobetreiber im Zuge der Digitalisierung zu einer Änderung ihres Programmprofils zuungunsten des deutschen und europäischen Films gezwungen werden?

3

Sieht die Bundesregierung in der langfristigen Festlegung eines großen Teils der Kinos auf Hollywood-Blockbuster- und Mainstreamproduktionen einen Konflikt mit der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, die ja ausdrücklich betont, dass „kulturelle Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen sowohl eine wirtschaftliche als auch eine kulturelle Natur haben, da sie Träger von Identitäten, Werten und Sinn sind, und daher nicht so behandelt werden dürfen, als hätten sie nur einen kommerziellen Wert“?

4

Sieht die Bundesregierung durch eine solche Festlegung die Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung zu Lasten der deutschen und europäischen Film- und Kinolandschaft?

5

Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer „Marktbereinigung“ durch Kinoketten, die ihren Firmensitz zum Teil gar nicht in Deutschland haben und daher auch wenig oder kein Interesse an einem Solidarmodell zur Förderung kulturell wichtiger deutscher und europäischer Filme haben?

6

Das Digitalisierungskonzept des BKM sieht die Digitalisierung nach dem sehr aufwändigen und teuren DCI-Standard (DCI: Digital Cinema Initiatives) vor, der von den großen Hollywood-Studios definiert wurde und auf deren Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wie begründet die Bundesregierung die Festlegung auf diesen Standard?

7

Warum sieht die Bundesregierung sich unter wettbewerbsrechtlichen Überlegungen nicht zur Technikneutralität verpflichtet?

8

Warum schließt das BKM-Konzept die Förderung digitaler Abspieltechniken aus, die nicht dem DCI-Standard entsprechen, aber von vielen kleineren Kinos bevorzugt werden – vor allem, weil sie statt 70 000 Euro nur ca. 20 000 Euro kosten und deshalb für eine wirklich flächendeckende Erhaltung einer vielgestaltigen Kinolandschaft auch mit ihren Filminitiativen, Open-Air-Kinos und kleinen Sälen eine wichtige Rolle spielen können?

9

Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der DCI-Standard modifiziert wird, damit auch andere digitale Projektionstechniken verwendet und die Kosten für die Kinos deutlich gesenkt werden können?

10

Falls nein, plant die Bundesregierung eine Regelung, die sicherstellt, dass Filme auch für nicht DCI-kompatible, aber DCP-fähige Projektoren in den Verleih gelangen?

11

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, modifizierte oder alternative Standards anderweitig zu fördern, etwa im Rahmen von Kinoerneuerungszuschüssen oder durch langfristige und zinsgünstige Darlehen mit anteiligen Zuschüssen?

12

Wie steht die Bundesregierung zu Übergangsregelungen und -vereinbarungen zum Schutz der deutschen Kinolandschaft in der Phase der Digitalisierung, die eine zeitgleiche digitale und analoge Herausbringung von Filmen gewährleisten?

13

Wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, damit solche Regelungen und Vereinbarungen zustande kommen?

14

Welche Maßnahmen zur Unterstützung sieht die Bundesregierung für Kinos vor, die in besonderer Weise um die Zugänglichmachung historischer Filme bemüht sind und für den hierzu langfristig erforderlichen Hybridbetrieb mit gleichzeitiger digitaler und analoger Ausrüstung aufwändige Umbaumaßnahmen durchführen müssen?

15

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich mit dem digitalen Verleih der bislang für die Überlassung von Filmen für die Vorführung geltende Umsatzsteuersatz ändert?

16

Bis zu welchem Zeitpunkt wird die für die Beteiligung der Länder nötige Verwaltungsvereinbarung aller Länder vorliegen, die wiederum Voraussetzung ist für die Entsperrung der im Bundeshaushalt für die Kinodigitalisierung vorgesehenen 4 Mio. Euro? Steht die Bundesregierung hier bereits in Gesprächen mit den Bundesländern?

17

In welcher Weise wurden die Bundesländer bislang in die Erarbeitung des Konzepts einbezogen?

18

Wie gedenkt die Bundesregierung die Finanzierung der Kinodigitalisierung für den Fall sicherzustellen, dass es nicht zu einer Beteiligung der Länder und der Wirtschaft kommt? Erwägt die Bundesregierung für diesen Fall die Aufstockung der Bundesmittel, und wie gedenkt die Bundesregierung vorzugehen, sollten sich nur einzelne Länder zu einer finanziellen Beteiligung bereiterklären?

19

In welcher Form und bis wann soll die Zusicherung der Beteiligung der Filmwirtschaft vorliegen?

20

Sieht die Bundesregierung in den bestehenden Angeboten der Drittparteienausrüster eine angemessene Beteiligung der Filmwirtschaft?

21

Wie funktioniert das Modell des Verbands der Filmverleiher, und ist der vorgesehene Beitrag der Verleiher angemessen im Hinblick auf deren dauerhafte Einspareffekte?

22

Ist das Modell wirtschaftlich noch angemessen, wenn sich die Multiplexkonzerne ganz oder teilweise nicht an ihm beteiligen?

23

Plant die Bundesregierung generell oder alternativ zu diesem Modell eine gesetzliche respektive freiwillige Abgabe je digitaler Startkopie?

24

Warum hält die Bundesregierung an der Kopplung der Themen Digitalisierung und Filmförderungsgesetz nach dem Scheitern der Verhandlungen im Winter 2009/2010 fest, wenn dadurch der Erfolg des Zwei-Säulen-Modells vom Wohlverhalten der klagenden respektive unter Vorbehalt zahlenden Multiplexkonzerne, die bei der Digitalisierung nicht auf öffentliche Gelder angewiesen sind, abhängig ist?

25

Ist für den Fall der Nichtbeteiligung einiger Länder oder der Verleiher vorgesehen, eine Art Notfonds einzurichten, sodass die Kinobetreiber die versprochenen Gelder dennoch abrufen können?

26

Aus welchen Mitteln würde ein solcher Notfonds wiederum gespeist?

27

Welche Auswirkungen hat die Ankündigung der EU-Kommissarin Androulla Vassiliou, im Herbst 2010 Leitlinien zur Kinodigitalisierung vorlegen zu wollen? Hat dies Auswirkungen auf das vom BKM vorgelegte Konzept?

28

Einige der Kinos haben bereits mit der Digitalisierung begonnen – können Fördergelder auch rückwirkend noch ausgezahlt werden? Wenn ja, für welchen Zeitraum?

29

Welchen Eigenbeitrag können die Kinos nach Ansicht der Bundesregierung leisten? Ist dieser absolut oder relativ nach oben gedeckt?

30

Ist eine Härtefallregelung geplant, die Kinos zugute kommt, die den Eigenbeteiligungsanteil nicht leisten können oder deren Eigenbeteiligung aufgrund mangelnder Digitalisierungsförderung im jeweiligen Bundesland auf über 20 Prozent steigen würde?

31

Wie sollte eine solche Härtefallregelung aussehen, und wie wären Länder und Kommunen daran zu beteiligen?

32

Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, sich am Umsatz zu orientieren, und was spräche dagegen, stattdessen das Kriterium Gewinn zu wählen, wie es die Mehrheit der Experten im Gespräch am 16. Juni 2010 im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages empfohlen hat?

33

Welche Unter- und Obergrenzen müssten anhand welcher Kriterien gewählt werden, wenn man sich am Gewinn orientierte und wirklich alle Kriterien- und Programmkinos einbezogen wären?

34

Ist angedacht, Ausnahmen bei den Ober- oder Untergrenzen zuzulassen, wenn etwa bestimmte kulturelle oder strukturelle Voraussetzungen vorliegen?

35

Kann die Bundesregierung erläutern, wie viele Kinos zu dem vom HDF KINO e. V. in seiner Stellungnahme zum Expertengespräch des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 16. Juni 2010 genannten Mittelstand zählen, und inwiefern diese beim vorliegenden Konzept nicht berücksichtigt werden?

36

Wie steht die Bundesregierung zu den alternativen Überlegungen des HDF KINO e. V., die vorsehen, die 37 Mio. Euro Vorbehaltszahlungen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und jährlich weitere 6,2 Mio. Euro aus der FFA-Projektförderung in den nächsten fünf Jahren zur Unterstützung aller Kinos (Markt- und Kriterienkinos) ohne Zweck- und Mittelbindung einzusetzen? Hätte ein solches Konzept zur Folge, dass die Einbeziehung in die Filmförderabgabe ebenfalls geändert werden müsste?

Berlin, den 29. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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