[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Stefan Gelbhaar,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30858 –
Sicherheit für Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr –
Sichere Wege für alle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seniorinnen und Senioren sind durch eine höhere Verletzlichkeit im
Straßenverkehr besonders gefährdet. Aufgrund des demographischen Wandels in
Deutschland wird die Anzahl der über 65-Jährigen weiter ansteigen. Darum
fragen wir die Bundesregierung, was sie für mehr Sicherheit im
Straßenverkehr für ältere Verkehrsteilnehmende tut.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Auswertungen zum Unfallgeschehen wurden auf der Basis der amtlichen
Straßenverkehrsunfallstatistik durchgeführt. Endgültige Unfalldaten für das
Jahr 2020 liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, so dass die
Auswertungen das Jahr 2020 nicht berücksichtigen.
Die Zahlen zum Unfallgeschehen von Seniorinnen und Senioren wurden analog
zu der vorhergegangenen Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/26063 ausgewertet. Diese Vorgehensweise spiegelt zudem die Priorität
dieser Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer höheren Verletzbarkeit wider.
Als Seniorinnen und Senioren wurden Personen, die 65 Jahre oder älter waren,
berücksichtigt. Grundlage der Auswertungen bilden die Unfälle mit
Personenschaden, bei denen mindestens eine Seniorin oder ein Senior verunglückte
(d. h. verletzt oder getötet wurde).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31411
19. Wahlperiode 07.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 7. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Verkehrsverhalten und die Verkehrsmittelwahl von Seniorinnen und Senioren in den
letzten 40 Jahren verändert?
Ein systematisches Monitoring zum Verkehrsverhalten von Seniorinnen und
Senioren, das einen Zeitraum von 40 Jahren umfasst, besteht nicht, so dass
Veränderungen über diese Zeitspanne nicht abgebildet werden können. Einige vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Auftrag
gegebene Studien im Laufe der vergangenen 40 Jahre erlauben jedoch die
allgemeine Aussage, dass die Mobilität von Seniorinnen und Senioren deutlich
zugenommen hat. Der Pkw ist dabei nach wie vor das bedeutsamste
Verkehrsmittel, wenngleich auch die Nutzung des Fahrrades und des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) zugenommen haben. Das Zufußgehen hat dagegen an
Bedeutung verloren. Im Übrigen wird insbesondere auf die im Internet
veröffentlichte Studie „Mobilität in Deutschland (MiD): Zeitreihenbericht 2002 –
2008 – 2017“ verwiesen (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/D
E/Anlage/G/mid-zeitreihenbericht-2002-2008-2017.pdf?__blob=publication
File).
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Unfällen, in denen Personen über 65 Jahre beteiligt sind, in den letzten 40
Jahren entwickelt, und welche Ursachen waren bei der Entwicklung
maßgeblich?
12. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in dem Anstieg der Unfälle
mit verunglückten Personen über 65 Jahre?
Die Fragen 2 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf Anlage 1 verwiesen.
Die Ursachen für die Entwicklung sind vielfältig. Der demographische Wandel
und damit der Anstieg des Anteiles der Seniorinnen und Senioren an der
Bevölkerung in den letzten 40 Jahren hat maßgeblichen Einfluss. Hinzu kommt die
gestiegenene Mobilität dieser Altersgruppe. So zeigt die aktuelle Studie
„Mobilität in Deutschland“ (MiD 2017) und deren Vergleich mit den
Vorgängerstudien (MiD: Zeitreihenbericht 2002 – 2008 – 2017), dass die Zunahme der
Verkehrsleistung vom Jahr 2002 bis 2017 auf die Kohorten mittleren und höheren
Alters zurückgeht. Seniorinnen und Senioren sind aktiver bzw. mobiler als es
Personen entsprechender Altersgruppen vor zehn oder 20 Jahren waren, weil
sie öfter das Auto nutzen oder ihnen neue Mobilitätsformen wie etwa Pedelecs
zur Verfügung stehen (Haushalte mit älteren Menschen besitzen laut MiD 2017
seltener ein normales Fahrrad, aber besonders oft ein Pedelec).
3. Wie viele über 65-Jährige kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten fünf Jahren jeweils bei einem Straßenverkehrsunfall zu Tode?
Wie viele Seniorinnen und Senioren wurden verletzt, wie viele davon
schwer (bitte nach Art der Verkehrsbeteiligung aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
4. Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung Seniorinnen und
Senioren jeweils unter den Leichtverletzten, Schwerverletzten und Getöteten
(bitte für die letzten fünf Jahre angeben)?
Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.
5. Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Senioren und
Seniorinnen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 an den
Ortslagen innerorts, Landstraßen und Autobahn (bitte nach Bundesländern und
Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 4 verwiesen.
6. Wie häufig fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011
innerorts Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Seniorinnen und Senioren
jeweils an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen (auch: Zebrastreifen),
Einmündungen, Kurven oder geraden Straßen statt (bitte nach
Bundesländern und nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.
7. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 zu
Verkehrsunfällen mit Personen über 65 Jahre in Tempo-30-Zonen und
verkehrsberuhigten Bereichen im Vergleich zu anderen Straßen innerhalb
von geschlossenen Ortschaften?
Es wird auf die Anlage 6 verwiesen.
8. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten
Unfallursachen seit 2011, bei denen Personen über 65 Jahre verletzt oder getötet
wurden (bitte nach Jahren und nach Grad der Verletzung aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 7 verwiesen.
9. Welchen Anteil hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Unfallursache „überhöhte Geschwindigkeit“ bei Unfällen von Seniorinnen und
Senioren im Pkw?
Es wird auf die Anlage 8 verwiesen.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an verletzten
Senioren und Seniorinnen bei Unfällen in Beteiligung mit einem SUV
oder einem Geländewagen im Vergleich zu einem Unfall in Beteiligung
von einem sonstigen Pkw seit 2011 (bitte nach Fahrzeugsegment
aufschlüsseln und für die einzelnen Jahre wie auch Gesamtzahlen angeben)?
Es wird auf die Anlage 9 verwiesen.
11. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011
Senioren und Seniorinnen verletzt oder getötet bei einem Unfall in Beteiligung
mit einem Lkw (bitte nach Grad der Verletzung aufschlüsseln und für die
einzelnen Jahre wie auch Gesamtzahlen angeben)?
Wie häufig war dabei der Lkw-Fahrer bzw. die Lkw-Fahrerin
Hauptverursachende des Unfalls?
Es wird auf Anlage 10 verwiesen.
13. Wird das für 2021 angekündigte Verkehrssicherheitsprogramm der
Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die Verkehrssicherheit von
Seniorinnen und Senioren legen?
a) Wenn ja, welche überprüfbaren Ziele will sich die Bundesregierung
diesbezüglich setzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit von Seniorinnen und Senioren ist ein
Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit des Bundes. Im
Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 sind die entsprechenden
Maßnahmen, insbesondere in den Handlungsfeldern „Bestehende und
wirksame Maßnahmen fördern, verbessern und flächendeckend umsetzen“ und
„Sicherer Fußverkehr und Teilhabe für alle“ zu finden. Da ein immer größer
werdender Teil der älteren Bevölkerung aktiv mit dem Rad unterwegs ist, sind auch
die Maßnahmen im Handlungsfeld „Für sicheren Radverkehr“ maßgeblich
bedeutend für die Verbesserung der Verkehrssicherheit von Senioren.
Es werden keine quantitativen Zielsetzungen für einzelne
Verkehrsteilnehmergruppen im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030
gesetzt.
Die Zielsetzung, die Anzahl der Getöteten im Straßenverkehr bis 2030 um
40 Prozent zu verringern, wurde zusammen von Bund, Ländern und
Kommunen im Rahmen der Abstimmungen zum „Pakt für Verkehrssicherheit“
festgelegt. Darüber hinaus soll die Zahl der Schwerverletzten signifikant gesenkt
werden. Dazu haben Bund, Länder, Kommunen und eine Vielzahl von
Akteuren ihre Unterstützung im Rahmen der ersten Nationalen
Verkehrssicherheitskonferenz am 4. Mai 2021 abgegeben. Weitere Unterziele wurden hierbei nicht
vereinbart.
14. Plant die Bundesregierung, Bundeshaushaltsmittel für die
Verkehrssicherheit von Seniorinnen und Senioren im Rahmen des
Verkehrssicherheitsprogramms 2021 bis 2030 aufzuwenden, und wenn ja, in welcher
Höhe?
Das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 ist nicht
mit einem gesonderten Budget hinterlegt. Derzeit stehen dem Bund für
Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
jährlich 15,4 Mio. Euro zur Verfügung. Von diesen Mitteln wird ein Teil zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit von Senioren und Seniorinnen aufgewendet.
15. In welcher Höhe wurden Bundeshaushaltsmittel zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit von älteren Verkehrsteilnehmenden in den letzten zehn
Jahren aufgewendet (bitte in Jahren und gesamt angeben)?
Bundeshaushaltsmittel für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit von älteren Verkehrsteilnehmenden wurden wie folgt aufgewendet:
Jahr Summe in Mio. Euro (gerundet)
2010 1,5
2011 1,2
2012 1,8
2013 1,7
2014 1,9
2015 1,9
2016 1,5
2017 1,5
2018 2,7
2019 2,1
2020 2,3
Gesamt 2010 bis 2020 20,1
Bei der Darstellung der vorgenannten Zahlen wurden nur die Projekte
aufgenommen, die sich direkt auf die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren
beziehen.
Darüber hinaus wurden im betrachteten Zeitraum eine Vielzahl von
Präventionsmaßnahmen gefördert, die sich nicht direkt und ausschließlich an
Seniorinnen und Senioren gewandt haben, deren Effekte aber einen maßgeblichen
Beitrag für die Sicherheit von älteren Menschen im Straßenverkehr haben.
16. Plant die Bundesregierung Verbesserungen konkret für die Erhöhung der
Sicherheit von älteren Verkehrsteilnehmenden, die zu Fuß oder mit dem
Fahrrad im öffentlichen Raum unterwegs sind (bitte einzelne
Maßnahmen auflisten)?
Es kommen alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen auch den
Seniorinnen und Senioren zu Gute.
Bei folgenden Maßnahmen stehen im Verkehrssicherheitsprogramm der
Bundesregierung 2021 bis 2030 explizit ältere Verkehrsteilnehmende im Fokus:
• Optimierung der Verfahren zum Sicherheitsmanagement der
Straßeninfrastruktur auch in Bezug auf die Bedürfnisse älterer Personen,
• Stärkung der Marktdurchdringung von Fahrerassistenzsystemen,
• Verbesserung der Fahrkompetenz älterer Autofahrender,
• Freiwillige fahrpraktische Maßnahmen, und
• Zielgruppen- und praxisnahe Unterstützung für alle Arten der Generation
65-Plus.
Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) fördert
das BMVI vier Projekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 1,4 Mio. Euro
im Bereich Verkehrssicherheit, die sich mit älteren Verkehrsteilnehmenden
beschäftigen. Die Projekte tragen folgende Bezeichnungen:
„Sicherheitsorientierte Fahrerassistenzsysteme für Elektrofahrräder“, „Pedelec statt Auto aber
sicher!“, „PedelecUnfall“ und „DRadEsel“. Nähere Informationen befinden sich
unter
www.nationaler-radverkehrsplan.de.
Das BMVI fördert zudem seit vielen Jahren über die bekannten
Verkehrssicherheitsorganisationen Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) und Deutsche
Verkehrswacht (DVW) Aufklärungsmaßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit von Seniorinnen und Senioren („sicher mobil“, „Mobil, … aber sicher!“).
Einerseits wird die Zielgruppe zu den verschiedenen Verkehrsteilnahmearten
und daraus resultierenden Verkehrssicherheitsthemen direkt angesprochen (zu
Fuß, mit dem Rad/Pedelec, mit dem Pkw). Andererseits wird um Verständnis
für die Belange der älteren Verkehrsteilnehmenden geworben (Beispiel:
Buskampagne: „Ich fühl mich jung, ich bin brauch nur länger“). Die Maßnahmen
werden unter
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Verkehrssicher
heit/verkehrssicherheit-seniorinnen-und-senioren.html beschrieben.
17. Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf der
Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für ältere
Verkehrsteilnehmende, und wenn ja, welchen genau?
Für das BMVI ist die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer ein wichtiges
Anliegen.
Zuletzt wurden daher mit der 54. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020 zahlreiche Änderungen umgesetzt,
die den Straßenverkehr sicherer gestalten sollen, wie zum Beispiel die
Festschreibung eines Mindestabstands beim Überholen unter anderem von
Radfahrern und Fußgängern durch Kfz, die generelle Anordnung von
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kfz über 3,5 t innerorts sowie die Einführung
eines Haltverbots auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Diese Änderungen
schützen insbesondere auch ältere Verkehrsteilnehmer und
Verkehrsteilnehmerinnen.
Darüber hinaus besteht bereits seit 2016 für die Länder die Möglichkeit, auf
Hauptverkehrsstraßen erleichtert Tempo 30 streckenbezogen im unmittelbaren
Bereich vor bestimmten sozialen Einrichtungen (z. B. Alten- und
Pflegeheimen) anzuordnen. Die Rechtsänderung diente damit dem Abbau bürokratischer
Anordnungshürden und kommt besonders schützenswerten Personenkreisen
wie beispielsweise älteren Menschen zu Gute.
Ferner ist stets die allgemeine Regel nach § 3 Absatz 2a der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) zu beachten: „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber
Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch
Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass
eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“.
18. Hält die Bundesregierung den 15-jährlichen Rhythmus zum Umtausch
der Führerscheine für ausreichend hinsichtlich der hohen Zahlen an
verunglückten Seniorinnen und Senioren?
Der 15-jährige-Rhythmus zum Umtausch der Führerscheine dient dem Erhalt
der Fälschungssicherheit der Führerscheine.
19. Was hat die Bundesregierung unternommen, um neue Entwicklungen der
Verkehrstechnik Personen nahezubringen, deren Führerscheinerwerb
schon länger, d. h. 20 Jahre und länger, zurückliegt?
Die bundesweite Präventionskampagne „Runter vom Gas“ zielt auf die
Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu den
Hauptunfallursachen in Deutschland ab und greift zudem auch aktuelle Themen auf,
wie neue Regelungen in der StVO oder Fahr-Fitness-Checks (sogenannte
Rückmeldefahrten z. B. durch Fahrlehrer oder Fahrlehrinnen).
Darüber hinaus wird die Kampagne „Sichere Mobilität im Alter“ des DVR
gefördert, bei der Senioren und Seniorinnen auf Möglichkeiten freiwilliger aktiver
Trainings- und Übungsangebote wie bspw. Pkw-Fahrsicherheitstrainings oder
Rückmeldefahrten hingewiesen werden.
Im Rahmen des Zielgruppenprogramms „Mobil bleiben, aber sicher!“ der
DVW werden Senioren und Seniorinnen für altersspezifische Stärken und
Schwächen sensibilisiert und Bewältigungsstrategien im Hinblick auf die
Sicherheit im Straßenverkehr erarbeitet. Die Themen reichen vom Erhalt der
Fahreignung über Fahrradhelmnutzung bis zum sozialen Miteinander aller
Verkehrsteilnehmergruppen.
Beim DVR-Programm „sicher mobil“ erhalten Senioren und Seniorinnen auf
Gruppenveranstaltungen von speziell ausgebildeten Moderierenden
Informationen zur Verkehrsteilnahme zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Pkw. Auch hier
werden alterstypische Veränderungen angesprochen und die Möglichkeiten
einer sicheren Verkehrsteilnahme diskutiert.
20. Was unternimmt die Bundesregierung, um für freiwillige
Gesundheitschecks zu werben, und wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen
bewertet?
Aufgrund ihres Erfolges wurde die in den Jahren 2012 bis 2015 durchgeführte
Kampagne „Aktion Schulterblick“ mit Unterstützung von BMVI und der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2018 wieder aufgenommen.
Diese Kampagne des DVR zielte darauf ab, ältere Menschen über Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit stärker für mögliche Mobilitätseinschränkungen zu
sensibilisieren. Kernaspekt der „Aktion Schulterblick“ war der Appell an ältere
Menschen, regelmäßig einen freiwilligen Gesundheitscheck zur Überprüfung
der Fahrtüchtigkeit durchführen zu lassen. Die „Aktion Schulterblick“
informierte allgemein über Mobilität im Alter und zeigte Wege auf, wie sichere
Mobilität im Alter möglichst lange erhalten bleiben kann. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Liegen der Bundesregierung Erhebungen vor, wie viele Personen seit
2011 an Rückmeldefahrten teilgenommen haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
22. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag von DEKRA e. V.,
verpflichtende Rückmeldefahrten einzurichten (
https://www.dekra.de/de/erh
oehtes-unfallrisiko-bei-senioren/)?
Die Diskussion über eine verpflichtende Einführung von (qualifizierten)
Rückmeldefahrten ist zum jetzigen Zeitpunkt schon deswegen verfrüht, weil sich das
Instrument noch in der Erprobung befindet und es zunächst weiterer
Untersuchungen zur Verkehrssicherheitsrelevanz dieser Maßnahme bedarf.
23. Liegen der Bundesregierung Erhebungen vor, wie viele Personen an
Trainingsprogrammen für mehr Verkehrssicherheit seit 2011
teilgenommen haben?
Das BMVI fördert die Zielgruppenprogramme für Senioren und Seniorinnen
der DVW und des DVR seit langem. So wurden im DVR-Programm „sicher
mobil“ im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2020
Veranstaltungen mit insgesamt 869 200 Teilnehmenden von den Moderierenden der
umsetzenden Verbände (einschließlich der DVW) durchgeführt. Darüber hinaus hatte
die DVW in ihren Programmen „Fit mit dem Fahrrad“ 5 300 und
„Seniorenberater“ 25 600 Teilnehmende zu verzeichnen.
Im Rahmen vom DVW-Programm „Mobil bleiben, aber sicher!“ werden keine
klassischen Trainings absolviert, jedoch konnten durch die
Verkehrssicherheitstage der Verkehrswachten in dem Zeitraum rund 2 Millionen Teilnehmende
erreicht werden. Dabei weckten neben dem Informationsangebot zu Fragen der
sicheren Mobilität im Alter zahlreiche Aktionselemente, wie Seh- und
Reaktionstestgeräte oder Pkw-, Fahrrad- und Bremssimulatoren das Interesse der
Seniorinnen und Senioren.
24. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des ADAC e. V., das
Sehvermögen ab dem 50. Lebensjahr alle zwei Jahre und ab dem 60.
Lebensjahr jährlich testen zu lassen (
https://www.adac.de/verkehr/verkehrss
icherheit/aeltere-autofahrer/senioren/)?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von unter anderem der
Deutschen Verkehrswacht e. V., einen regelmäßigen verpflichtenden
Sehtest einzurichten (
https://deutsche-verkehrswacht.de/positionen/verpflicht
ender-sehtest-fuer-kraftfahrer/)?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Forderung nach einer regelmäßigen Wiederholung des Sehtests für alle
älteren Kraftfahrer wird nicht unterstützt, da es keine hinreichenden
wissenschaftlichen Belege gibt, die die Notwendigkeit einer solchen
generalpräventiven Maßnahme rechtfertigen.
26. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu regelmäßigen Kontrollen
der Hörfähigkeit gebildet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Regelmäßige Kontrollen der Hörfähigkeit sind aus Gründen der
Verkehrssicherheit nicht gerechtfertigt.
27. Was unternimmt die Bundesregierung für das frühzeitige Erkennen von
verkehrssicherheitsrelevanten Gesundheitsproblemen und vorsichtigem
Umgang bei Medikation?
Es wird auf die bewährten Maßnahmen wie z. B. das Fahreignungs-
Bewertungssystem und die ärztliche bzw. medizinisch-psychologische Untersuchung
verwiesen, mit denen Fahrerlaubnisinhaber und -inhaberinnen, die sich als
ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweisen, identifiziert und ihnen –
falls erforderlich – die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird.
Ziel ist daneben, die Beratungskompetenz der Hausärzte weiter zu stärken. Die
Bundesanstalt für Straßenwesen hat hierzu bereits den Bericht „Handbuch zur
Verkehrssicherheitsberatung älterer Verkehrsteilnehmer durch Ärzte“ erstellt
und Grundlagen für ein praxistaugliches „Screeningverfahren“ entwickelt, mit
dem Hausärzte einschätzen können, ob bei dem Patienten
verkehrssicherheitsrelevante Einschränkungen vorliegen könnten. Auch eine
Weiterbildungsmaßnahme für Hausärzte zur Stärkung der Beratungskompetenz wurde konzipiert
und evaluiert, die in den letzten Jahren genutzt und auch bereits zertifiziert
wurde.
28. Was unternimmt die Bundesregierung für eine seniorengerechte
Verkehrsraumgestaltung?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im
Rahmen verschiedener Modellprogramme und -projekte Vorhaben, die
beispielhaft zeigen, wie das eigenständige und selbstbestimmte Wohnen im Alter
gelingen kann, auch bei Hilfe- und Pflegebedarf. Dabei werden die verschiedenen
Aspekte des Wohnens im Alter in den Blick genommen. Zu diesen zählt u. a.
die Gestaltung des näheren Wohnumfelds, um eine sichere Mobilität im Alter
bzw. bei körperlichen Einschränkungen sicherzustellen.
Im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie dem
Bundesfernstraßengesetz ist das Ziel der Barrierefreiheit von öffentlichen
Verkehrsanlagen enthalten. Bei Maßnahmen im Bundesfernstraßennetz wird die
Barrierefreiheit standardmäßig berücksichtigt. Von den Maßnahmen zur
Umsetzung der Barrierefreiheit profitieren auch Seniorinnen und Senioren ohne
Mobilitätseinschränkung. Für die barrierefreie Verkehrsraumgestaltung liegen
zahlreiche Planungshilfen für unterschiedliche Baulastträger vor. Das BMVI
unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung des technischen Regelwerks
durch Forschungsprojekte im Themenbereich älterer Verkehrsteilnehmende und
barrierefreier Infrastruktur.
Das BMVI stellt bis 2023 Rekordmittel von insgesamt rund 1,5 Mrd. Euro für
den Radverkehr in Deutschland zur Verfügung. Das Ziel der
Radverkehrsoffensive besteht in einem flächendeckenden Radverkehrsnetz, sicheren und gut
ausgebauten Wegen, einer Entflechtung der Verkehre und einer Vernetzung der
Verkehrsträger.
Die Bundesregierung hat am 21. April 2021 den NRVP 3.0 – die Strategie für
die Radverkehrsförderung in Deutschland bis 2030 – beschlossen (abrufbar
unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/nationaler-radverkehrspl
an-3-0-nb.pdf?__blob=publicationFile). Schwerpunkte der Strategie liegen u. a.
im Aufbau einer lückenlosen und sicheren Radinfrastruktur, auf der sich alle
Radfahrer – unabhängig vom Alter – sicher fühlen. In Bezug auf den
Fußverkehr erarbeitet das BMVI unter Einbindung von Expertinnen und Experten
sowie den Ländern eine Fußverkehrsstrategie, die schwerpunktmäßig auch die
Themen Verkehrssicherheit von älteren Menschen und Barrierefreiheit
beinhaltet.
Drucksache 19/31411 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31411 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31411 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31411 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31411 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]