[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2697
17. Wahlperiode 04. 08. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Cornelia Behm, Hans-Josef
Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2389 –
Umsetzung des Aktionsplans zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe
im Baubereich
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Aktionsplan zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe hat die
Bundesregierung den Nationalen Biomasseaktionsplan für Deutschland vom
April 2009 ergänzt. Er soll in seiner thematischen Abgrenzung eine gezielte und
detaillierte Bearbeitung des Themenfeldes ermöglichen und inhaltliche
Zusammenhänge der stofflichen und energetischen Nutzung berücksichtigen.
Das Potenzial des Einsatzes von nachwachsenden Rohstoffen wird insbesondere
im Baubereich als sehr hoch eingestuft. Sowohl beim Neubau wie auch bei der
Sanierung des Gebäudebestandes können verstärkt nachwachsende Baustoffe
eingesetzt werden. Die energetischen Eigenschaften natürlicher Baustoffe sind
sehr gut, denn sowohl bei der Herstellung und beim Recycling wird deutlich
weniger Energie verbraucht als bei anderen Baumaterialien. Auch in der
Nutzungsphase haben nachwachsende Baustoffe gute Eigenschaften, insbesondere für das
Wohnklima und die Wohngesundheit. Nachwachsende Baustoffe sind häufig
„warme“ Materialien, die auch während der Nutzungsphase wenig Pflege
benötigen und Wärme gut speichern. Nicht zuletzt leisten Holz und pflanzliche
Produkte (Flachs, Hanf, Kork etc.) als CO2-Speicher einen Beitrag für den
Klimaschutz. Nachwachsende Baustoffe verdienen bei einer an
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgerichteten Biomassestrategie eine weitaus stärkere Förderung.
1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das
erhebliche Ausbaupotenzial des Einsatzes von nachwachsenden Rohstoffen im
Baubereich zu erhöhen?
Die Bundesregierung setzt über das Förderprogramm „Nachwachsende
Rohstoffe“ in laufenden Forschungsvorhaben erhebliche Mittel (rund 7,8 Mio. Euro)
zur Förderung von nachwachsenden Rohstoffen im Baubereich ein. In diesem
Rahmen werden derzeit über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 3. August 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2697 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRohstoffe e. V. (FNR) 33 Projekte gefördert. Dabei werden sowohl Forschung
und Entwicklung als auch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen unterstützt.
Die Bundesregierung fördert das Gütesiegel „Nachhaltiges Bauen“. Durch eine
breite Anwendung des Gütesiegels sollen die Vorteile von nachwachsenden
Rohstoffen transparent und wissenschaftlich belegbar gemacht werden.
2. Sind der Bundesregierung Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen
bekannt, die aufgrund ihrer höheren Preise nicht wettbewerbsfähig sind?
Für die stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und
Baustoffgruppen aus nachwachsenden Rohstoffen werden fortlaufend Erhebungen und
statistische Analysen von unterschiedlichen Institutionen durchgeführt. Dabei hat
sich gezeigt, dass Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen teilweise
konkurrenzfähig sind, teilweise jedoch teurer sind als herkömmliche Baustoffe. Über
die Wettbewerbsfähigkeit entscheidet allerdings nicht nur der Preis, sondern
auch technische, ökologische und sonstige Leistungsmerkmale. Die Ergebnisse
solcher Analysen werden u. a. auch zur Ermittlung von Forschungs- und
Förderbedarf genutzt.
3. Mit welchen Maßnahmen verbessert die Bundesregierung die
Wettbewerbsfähigkeit von Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen?
Die Bundesregierung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von nachwachsenden
Rohstoffen im Baubereich über die Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben. Daneben ist bei allgemein erwarteten, tendenziell steigenden
Preisen für fossile Rohstoffe von einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
von Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen auszugehen (siehe Antwort
zu Frage 6).
4. Wie hoch ist der aktuelle Marktanteil nachwachsender Baustoffe, und wie
viele Arbeitsplätze gibt es im Bereich der nachwachsenden Baustoffe?
Detaillierte und belastbare Zahlen zu den Marktanteilen von Produkten auf Basis
nachwachsender Rohstoffe im Bau- und Wohnbereich in Deutschland sind
aufgrund der Vielfalt der Anwendungen nur für Teilbereiche verfügbar
(Naturdämmstoffe ca. 4 Prozent, Bodenbeläge ca. 6 Prozent, Lacke und Farben ca. 3 Prozent).
Im Wohnungsbau lag der Anteil des Holzbaus 2007 bei ca. 15 Prozent. Dieser
Anteil hat sich seit 1990 etwa verdoppelt. Der Anteil des Holzbaus im
Nichtwohnbau betrug 2007 rund 17 Prozent. Insgesamt wurden 2007 über 20 000
Gebäude in Holzbauweise fertiggestellt.
Mit der Erzeugung und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe im Bereich der
stofflichen, chemisch-technischen Nutzungen und der Werkstoffe (ohne Holz)
sind schätzungsweise 60 000 bis 100 000 direkte und indirekte Arbeitsplätze
verbunden. Im Bereich der stofflichen Nutzung von Holz (Forstwirtschaft,
holzbearbeitende und -verarbeitende Industrie, Holz im Baugewerbe, Holzhandel,
Papiergewerbe, Verlags- und Druckgewerbe) arbeiten rund 1,2 Millionen
Beschäftigte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/26975. Welches Energiesparpotenzial sieht die Bundesregierung bei konsequentem
Einsatz nachwachsender Baustoffe?
Die stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Baustoff führt i. d. R.
zur Einsparung fossiler Energie, da die Herstellungsenergie oft aus erneuerbaren
Energien stammt (z. B. Holzheizkraftwerk am Produktionsstandort) und am
Ende des Lebenszyklus des Bauproduktes bei einer energetischen Nutzung noch
erneuerbare Energie produziert wird. Zu den Ökobilanzen von Holzprodukten
wird derzeit ein durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (BMELV) gefördertes Forschungsprojekt durchgeführt.
6. Mit welchen Maßnahmen verbessert die Bundesregierung die Information
von Bauherren, Handwerkern und Architekten über die Qualitäten
nachwachsender Bauprodukte?
Die Bundesregierung führt dazu folgende Maßnahmen über den Projektträger
FNR durch:
● Förderung der Fachinformationsstelle Bauen und Wohnen mit
nachwachsenden Rohstoffen in der FNR (Telefonberatung, Beantwortung schriftlich
eingegangener Fragen, kostenfreie Veröffentlichungen, Informationsangebot im
Internet, Veranstaltungen, Organisation weiterer Maßnahmen);
● Förderung von „BAUnatour“ – bundesweite Wanderausstellung zu Bauen
und Wohnen mit nachwachsenden Rohstoffen mit jeweils regionalem
Rahmenprogramm und Aktivierung regionaler Partner.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Zertifizierung von Baustoffen unter
dem Label „natureplus“ und die Holzbau-Fachberatung (ehemals
Holzabsatzfonds) bis zur Etablierung eines verbands- und unternehmensfinanzierten
Leistungsangebots gefördert.
7. Wie kann die Weiterentwicklung von Bauprodukten, Bauteilen und
Konstruktionen aus nachwachsenden Rohstoffen forciert werden?
Die Bundesregierung sieht dabei insbesondere folgende Ansatzpunkte:
● Verbesserung von Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B.
Lebensdauer, Recyclingfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, technische und
gesundheitliche Qualität) durch Umsetzung der Erkenntnisse aus Ökobilanzen
sowie durch Forschung und Entwicklung,
● Innovationen zu neuen technischen Möglichkeiten und Anwendungsgebieten
insbesondere durch Forschung und Entwicklung,
● Angemessene Berücksichtigung von relevanten Kriterien (z. B. CO2-
Emissionen und Energieverbrauch) bei der Bewertung von Gebäuden im
Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) und beim Deutschen Gütesiegel „Nachhaltiges
Bauen“,
● Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und
stärkere Berücksichtigung der Produkte bei öffentlicher Beschaffung. Um
den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen bei der öffentlichen
Beschaffung zu unterstützen, wird die Bundesregierung beim Projektträger FNR in
2010 eine spezielle Fachinformationsstelle einrichten.
Drucksache 17/2697 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der
Charta für Holz ergriffen, um wie geplant den Pro-Kopf-Verbrauch von Holz
im Zeitraum von 2004 bis 2014 um 20 Prozent zu steigern?
Die Bundesregierung hat die Holzcharta – ebenso wie die übrigen Initiatoren aus
dem Forst- und Holzsektor – mit einer Reihe von Maßnahmen unterstützt, um
die Holzverwendung auch im Baubereich zu steigern. Konkrete Beispiele
hierfür sind u. a.:
● Aufnahme einer leistungsabhängigen Mobilisierungsprämie für Holz zur
Belebung der Holzvermarktungsaktivitäten der Forstwirtschaftlichen
Zusammenschlüsse (FWZ) im GAK-Rahmenplan 2007 (GAK =
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“).
● Das am 17. Juni 2010 vom Deutschen Bundestag beschlossene 2.
Änderungsgesetz zum Bundeswaldgesetz sieht vor, dass die FWZ nunmehr ihre
forstwirtschaftlichen Produkte vermarkten können.
● Die Beschaffungsregelung des Bundes für Holzprodukte aus dem Jahr 2007
wird weiterentwickelt (siehe Antwort zu Frage 11).
● Berücksichtigung von Holz bei Baumaßnahmen im Geschäftsbereich des
BMELV, um eine Vorbildfunktion auszuüben (zuletzt Konzeption einer
Mehrzweckhalle in Dresden-Pillnitz überwiegend in Holz).
● Erstes siebengeschossiges Holzgebäude in Berlin in energiesparender
Bauweise im Mai 2008 fertiggestellt (Deutscher Holzbaupreis 2009).
● Das von der Bundesregierung unterstützte neue System der nachhaltigen
Gebäudezertifizierung eröffnet dem modernen Holzbau gute Perspektiven bei
der marktwirksamen Umsetzung der ökologischen Vorzüge nachhaltig
erzeugten Holzes.
● Förderschwerpunkt des Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) „Nachhaltige Waldwirtschaft 2004–2009“ sowie BMBF-Projekt zur
deutschen Unterstützungsgruppe „Forst-Holz-Papier“ der europäischen
Forst-Holz-Papier Technologieplattform FTP.
● Durchführung der bundesweiten Clusterstudie Forst und Holz 2008.
● Verstärkte Berücksichtigung von Holz im Förderprogramm Forschung und
Entwicklung bei nachwachsenden Rohstoffen durch Einrichtung eines
Förderschwerpunktes „Stoffliche und konstruktive Nutzung von Holz“ 2006.
● BMELV-Bundeswettbewerb „Landwirtschaftliches Bauen“ (u. a.
Preisverleihung November 2006 im Rahmen der Messe EuroTier) oder
Forsttechnikpreis 2008 im Rahmen der Tagung des Kuratoriums für Waldarbeit und
Forsttechnik (KWF).
● Öffentliche Auftritte bei Großveranstaltungen mit dem Ziel, die
Holzverwendung zu steigern (z. B. LIGNA-Messen).
● Planungen für das Internationale Jahr der Wälder 2011 laufen; die
nachhaltige Verwendung von Holz wird auch in diesem Rahmen eine wichtige Rolle
spielen (Start 2011 auf der Internationalen Grünen Woche).
9. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung hinsichtlich der drei Ziele
Nachfragesteigerung, Holzangebotsverbesserung und Innovationsförderung der
Charta für Holz?
Die Charta für Holz verläuft erfolgreich und hat nahezu die Hälfte des Ziels
erreicht. Zuletzt hat jedoch auch die Verwendung von Holz auf Grund der globalen
Finanz- und Wirtschaftskrise einen Dämpfer erfahren. Je nach Marktverlauf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2697werden Anpassungen bei der Schwerpunktsetzung innerhalb der Teilziele
vorgenommen. Aktuell ist zu erwarten, dass die Maßnahmen zur
Angebotssteigerung wieder an Bedeutung gewinnen werden. Die Charta für Holz bleibt ein
wichtiges Element bei der Umsetzung forst- und holzmarktpolitischer Ziele.
10. Welche Bilanz der Charta für Holz zieht die Bundesregierung hinsichtlich
des Ziels, den Holzbau stärker in Ausbildung an den Universitäten zu
integrieren?
In diesem Bereich sind Verbesserungen wünschenswert.
11. Was hat die Bundesregierung hinsichtlich des Ziels unternommen, Holz
bei der öffentlichen Beschaffung einen höheren Stellenwert zu geben?
In einem zunächst auf vier Jahre befristeten Gemeinsamen Erlass vom 17. Januar
2007 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi),
das BMELV, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) und das BMVBS geregelt, dass Holzprodukte, die durch die
Bundesverwaltung beschafft werden, nachweislich aus legaler und nachhaltiger
Waldbewirtschaftung stammen müssen. Diese Beschaffungsregelung wird
zurzeit mit dem Ziel der Weiterentwicklung überprüft.
Der Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten wurde inzwischen
auch von Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg zur Verabschiedung einer
eigenen Beschaffungsregelung herangezogen. Weitere Länder wie Thüringen,
Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Niedersachsen wollen folgen.
Darüber hinaus haben zahlreiche Gebietskörperschaften, die Deutsche Bahn AG
und das Technische Hilfswerk mit der Übernahme dieser Regelung zur
Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft ebenfalls eine
Vorbildfunktion und Vorreiterrolle übernommen.
Das BMELV hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, im Ständigen
Forstausschuss der Europäischen Kommission eine Arbeitsgruppe zur
öffentlichen Beschaffung von Holz einzurichten, die seit Oktober 2008 besteht. Sie hat
das Ziel, Legalität und Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Holzbeschaffung zu
garantieren und die Akzeptanz von Holz zu steigern. Ferner sollen die
Möglichkeiten einer Harmonisierung sowie die Entwicklung gemeinsamer Richtlinien
für die öffentliche Beschaffung und Verwendung von Holzprodukten geprüft
werden.
Im Rahmen der „Allianz für eine nachhaltige Beschaffung“, in der
Bundesressorts, Bundesländer und die Kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, wird
die konsequente Anwendung der eingangs genannten Beschaffungsregelung für
Holzprodukte weiter verfolgt.
12. Mit welchen Maßnahmen sorgt die Bundesregierung dafür, dass innovative
Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen in neuen Anwendungsgebieten
eingesetzt werden?
Siehe Antwort zu Frage 7.
Drucksache 17/2697 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der
Nachhaltigkeitszertifizierung von nachwachsenden Baustoffen zur Orientierung der
Verbraucher bei ihrer Entscheidung zu?
Zur besseren Orientierung von Fachöffentlichkeit und Verbrauchern wurde für
Bauprodukte die „natureplus“-Zertifizierung eingeführt. Diese betrifft Produkte
aus nachwachsenden und mineralischen Rohstoffen. Das natureplus®-
Qualitätszeichen steht für nachhaltige Bauprodukte im Sinne von
Gesundheitsverträglichkeit, umweltgerechter Produktion, Schonung endlicher Ressourcen und
Gebrauchstauglichkeit (siehe
www.natureplus.org). Die Entwicklung der
„natureplus“-Zertifizierung zu Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen wurde
durch das BMELV über dessen Projektträger FNR gefördert.
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bestehende
internationale Labels wie z. B. „natureplus e. V.“ fortzuentwickeln und zu
verbreiten?
Mit der Startförderung hat die Bundesregierung dazu beigetragen, dass sich
„natureplus“ nunmehr auf privater Finanzierungsbasis weiterentwickeln kann.
Um die Bekanntheit des Qualitätszeichens zu unterstützen, wird es weiter in
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung einbezogen. Die
Bundesregierung eröffnet internationalen Labels, wie z. B. „natureplus“, darüber
hinaus die Möglichkeit, sich am „Runden Tisch Nachhaltiges Bauen“
einzubringen und damit eine größere Verbreitung zu erfahren.
15. Welchen Beitrag hat die Bundesregierung bei der Entwicklung des
Gütesiegels „Nachhaltiges Bauen“ geleistet, und wie ist sie an dem Gütesiegel
beteiligt?
Das BMVBS hat in einer zweijährigen kooperativen Zusammenarbeit mit der
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) das „Deutsche
Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ entwickelt. Dieses stellt einen ersten
Kriterienkatalog zur ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung von
Nachhaltigkeitsaspekten für Gebäude dar. Wesentliche Grundlagen bildeten dabei zahlreiche
Forschungsprojekte, finanziert aus der Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ des
BMVBS.
2009 hat das BMVBS dieses Zertifizierungssystem, wissenschaftlich begleitet
durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zum
„Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB)
weiterentwickelt. Damit steht dem Bund erstmalig ein wissenschaftlich fundiertes und
planungsbasiertes Bewertungssystem zur Verfügung. Es zeichnet sich durch die
umfassende Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden unter
Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualität
sowie den technischen und prozessualen Aspekten und durch ein transparent,
objektiv nachvollziehbares Bewertungssystem aus. Das System spiegelt damit
auch die internationalen Entwicklungen im Bereich Normung zum Nachhaltigen
Bauen wider.
Erfahrungen zur Anwendungsreife liegen aus der durchgeführten Erprobung
und Erstanwendung an bestehenden Büro- und Verwaltungsgebäuden vor.
Weitere Informationen sind im Informationsportal
www.nachhaltigesbauen.de
verfügbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/269716. Wie werden nachwachsende Baustoffe beim Gütesiegel „Nachhaltiges
Bauen“ bewertet?
Grundsätzlich wird mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen ein
Gebäude in seiner ganzheitlichen Qualität bewertet. Einzelbaustoffe bzw.
Bauprodukte bzw. -gruppen werden indirekt anteilig in verschiedenen Kriterien
hinsichtlich ihrer Wirkungen subsumiert, da i. d. R. die Funktionen nicht rein
baustoffabhängig sind, sondern vielmehr im Kontext Bauteil/funktionelle Einheit
(bestehend aus unterschiedlichen Materialien) zu sehen sind.
Die möglichen Vorteile von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B.
geringerer Energieaufwand in der Herstellung, geringerer Anteil am
Treibhauseffekt, Vorteile bei Rückbau und Entsorgung etc.) werden berücksichtigt.
Darüber hinaus wird der Lebenszyklus der ersten 50 Jahre betrachtet, was
Instandhaltung und Betrieb des Gebäudes und dessen Komponenten mit einfließen lässt.
Erst der Ansatz der ganzheitlichen, lebenszyklusbasierten Betrachtung und
Bewertung kann zu zielführenden Ergebnissen führen. Im Einbauzustand kann
festgestellt werden, ob z. B. konstruktive Hölzer aufgrund der örtlichen
Randbedingungen ggf. mit Holzschutzmitteln zu versehen sind oder ob Zusatzmittel
z. B. zur Verringerung der Brandlast, des Schädlingsbefalls oder gegen
Verrottung zum Einsatz kommen.
Sofern die Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ökobilanztechnisch in
den betrachteten funktionellen Einheiten rechnerisch geringere
Umweltwirkungen ausweisen, stellt sich dies positiv im Vergleich zu den genannten
Benchmarks dar.
Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf Inhaltsstoffe von Bauprodukten. Sofern diese
nicht oder im geringen Umfang im Produkt angetroffen werden (z. B.
Schwermetalle, flüchtige organische Verbindungen) kann dies zu guten Bewertungen
führen.
Speziell für den Einsatz bei Holzprodukten werden FSC- und PEFC-Zertifikate
abgefragt, um sicherzustellen, dass nur Holz aus nachhaltiger Erzeugung in die
Gebäudebewertung einfließt.
Bei der ganzheitlichen Gebäudebewertung sind neben der Rohstoffgewinnung
auch die funktionellen Fragen von größter Bedeutung. Es muss geprüft werden,
ob durch den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen Brand-, Schall- und
Feuchteschutzkonzepte oder auch das Energiekonzept verändert werden müssen
und ggf. stoffliche Mehraufwendungen entstehen oder ob die angestrebten
Nutzungsdauern (z. B. Fassade) identisch bei gleicher ästhetischer Qualität erreicht
werden können.
Im Sinne der Mehrfachwirkungen von Baustoffen bezüglich der Ökologie,
Ökonomie, sozio-kulturellen und funktionalen sowie technischen Qualitäten von
Gebäuden wird im BNB-System grundsätzlich keinem Baustoff eine
Sonderstellung eingeräumt, vielmehr muss das Zusammenspiel von Konstruktion und
Materialauswahl des Gebäudes hinsichtlich der genannten Aspekte sowie unter
Berücksichtigung des Lebenszyklus überzeugen können.
17. Wie schätzt die Bundesregierung Wirkung und Erfolg des 2008
ausgelaufenen Markteinführungsprogramms für Dämmstoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen ein?
Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wurden sehr lange als reines
Nischenprodukt für ein ganz spezielles Verbrauchersegment eingestuft. Nicht
zuletzt mit Hilfe des Markteinführungsprogramms ist es gelungen, einer
breiteren Verbraucherschicht zu verdeutlichen, dass Naturdämmstoffe sowohl in ihren
Drucksache 17/2697 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedämmtechnischen Eigenschaften als auch hinsichtlich ihrer Handhabbarkeit den
konventionellen Dämmstoffen vielfach ebenbürtig sind. Darüber hinaus werden
sie heute als Dämmstoffe mit einem guten sommerlichen Wärmeschutz und
gesundem Raumklima eingestuft.
Das Markteinführungsprogramm hat wichtige fachliche Grundlagen für die
Fachinformation und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Bauen und Wohnen mit
nachwachsenden Rohstoffen geschaffen.
Obgleich sich die anfänglichen Erwartungen hinsichtlich der mengenmäßigen
Effekte des Programms nur teilweise erfüllt haben, ist es über das
Markteinführungsprogramm gelungen, den Marktanteil von Dämmstoffen aus
nachwachsenden Rohstoffen zu vergrößern, die Preise im Förderzeitraum stabil zu halten und
die Akzeptanz für diese Produktgruppe zu erhöhen.
18. Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung über ein
Nachfolgeförderprogramm für Dämmstoffe oder Baustoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen an?
Die Genehmigung des Markteinführungsprogramms durch die EU-Kommission
war zeitlich befristet. Das Programm lief deshalb zum 31. Dezember 2007 aus.
Um gleichwohl die Marktdurchdringung von Dämmstoffen aus
nachwachsenden Rohstoffen zu unterstützen, wurden beim Projektträger FNR die
Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation im Bereich „Bauen mit
nachwachsenden Rohstoffen“ deutlich verstärkt, unter anderem durch die Wanderausstellung
„BAUnatour“.
19. Inwiefern hat sich die Bundesregierung an der Entwicklung der mobilen
Informationsbox für nachwachsende Baustoffe beteiligt, und wo wird
diese Infobox künftig eingesetzt?
Die mobile Informationsbox ist der Kern der „BAUnatour – Wanderausstellung
Bauen und Wohnen mit nachwachsenden Rohstoffen“, die jeweils durch ein
regionales Begleitprogramm und Aktivierung regionaler Partner ergänzt wird.
Bei der Ausstellung handelt es sich um ein Projekt des BMELV, das über dessen
Projektträger, die FNR, realisiert wird. Nach der Eröffnung in Berlin im Juli
2009 wurde die Ausstellung deutschlandweit bereits an 20 Standorten gezeigt.
Eine Verlängerung des Ausstellungszeitraums bis Ende 2011 ist geplant. Städte
und Kommunen können sich als Ausstellungsstandort für die „BAUnatour“
bewerben (siehe
www.bau-natour.de).
20. Inwieweit fördert die Bundesregierung Architekturwettbewerbe, die den
Einsatz nachwachsender Baustoffe erproben, und welche Musterprojekte
werden gefördert?
Die Durchführung eines gemeinsamen bundesweiten Architektenwettbewerbs
zum Thema „Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen“ mit den Verbänden und
Institutionen der Holz- und Forstwirtschaft, Naturbaustoffinstitutionen und
Verbänden der Holzenergiewirtschaft wird geprüft. Dabei ist die im Zweijahres-
Rhythmus stattfindende Verleihung des Deutschen Holzbaupreises zu
berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat 2008 einen Studenten-Wettbewerb im Bereich
Holzbau für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt finanziell unterstützt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/269721. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit der
Einsatz nachwachsender Baustoffe in der Aus- und Weiterbildung ein neuer
Schwerpunkt der Ausbildung wird?
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Verwendung von
nachwachsenden Baustoffen werden in den bundeseinheitlich geregelten Aus-
und Fortbildungsregelungen nicht explizit genannt. Diese werden vielmehr offen
formuliert, das heißt es werden keine bestimmten Techniken, Werkstoffe oder
Verfahren festgeschrieben, sondern Funktionen und Aufgaben, die mit
unterschiedlichen Techniken wahrgenommen werden können. Dadurch soll
möglichst vielen Betrieben mit unterschiedlicher Produktionsstruktur und
Spezialisierung ermöglicht werden, junge Menschen zu Fachkräften von morgen
auszubilden.
Darüber hinaus ist jedoch für jeden anerkannten Ausbildungsberuf geregelt,
dass den Auszubildenden Qualifikationen im Bereich des Umweltschutzes zu
vermitteln sind; insbesondere sollen sie lernen, in ihrem Einwirkungsbereich zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen beizutragen, in dem sie
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen. Die Bedeutung des Themas „Nachhaltigkeit“ im
Bereich des BMBF zeigt sich daran, dass im Rahmen des Förderschwerpunktes
„Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung“ beginnend in 2010
Modellversuchsvorhaben gefördert werden sollen, die die Schaffung von Verbünden,
Modellregionen und Netzwerken in den Bereichen Metall/Elektro
(Schwerpunkt Erneuerbare Energien), Bauen und Wohnen, Chemie sowie Ernährung
zum Ziel haben und eine dauerhafte Implementierung des Leitbildes
nachhaltiger Entwicklung erwarten lassen. Daneben ist im Förderschwerpunkt die
Förderung von Projekten vorgesehen, die den Zusammenhang einer nachhaltigen
Entwicklung in der beruflichen Bildung mit Arbeits- und Beschäftigungsstrukturen
fokussieren. Qualifizierungsbedarfe und -maßnahmen sowie weitere
bildungsrelevante Aspekte sollen eingeschlossen werden. Der Förderschwerpunkt ist auf
einen Gesamtzeitraum von drei Jahren angelegt.
22. Welche Schwerpunkte sieht die Bundesregierung bei den Forschungs- und
Entwicklungsaufgaben hinsichtlich nachwachsender Baustoffe?
Die Schwerpunkte des Forschungs- und Entwicklungsbedarfs wurden im
Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans der Bundesregierung zur stofflichen
Nutzung nachwachsender Rohstoffe erarbeitet. Dazu gehören:
● Entwicklung des biologischen Schutzes von Holz und
brandschutztechnischer Maßnahmen,
● Entwicklung und Erforschung innovativer und grundlegend verbesserter
Bauprodukte, Bauteile und Konstruktionen mit Holz und anderen
nachwachsenden Rohstoffen (z. B. effiziente Holznutzung durch konsequenten
Leichtbau ohne Qualitätseinbußen),
● Erschließung neuer und Erweiterung bestehender Verwendungsbereiche für
heimische Naturfasern, Holz und Altholz im Bau- und Wohnbereich (u. a.
auch bei der Renovierung und Sanierung),
● Entwicklung und Weiterentwicklung von Recyclingverfahren für biobasierte
Baustoffe,
● Erfassung der Ressourceninanspruchnahme und Analyse von Stoffströmen
zur Ausarbeitung von Umweltproduktdeklarationen (EPD) für biobasierte
Bauprodukte.
Drucksache 17/2697 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Welchen Anteil macht die Forschungs- und Entwicklungsförderung der
Bundesregierung zu nachwachsenden Baustoffen in der Förderung der
Fraunhofer-Allianz Bau oder der daran beteiligten Fachbereiche der
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
am Fördervolumen für die Fraunhofer-Gesellschaft zu Baustoffen
insgesamt aus, und wie hoch ist dieser Anteil bezogen auf die gesamte
Forschungs- und Entwicklungsförderung der Bundesregierung zu Baustoffen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die Bundesregierung
betreibt oder fördert im Forschungsprogramm „Zukunft Bau“ keine
Produktentwicklung zugunsten bestimmter Baustoffe.
24. Wie wird der umfangreiche kulturelle Erfahrungsschatz zum Einsatz
nachwachsender Baustoffe in die öffentlich geförderten Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten zu nachwachsenden Baustoffen einbezogen?
Der vorhandene kulturelle Erfahrungsschatz wird berücksichtigt, soweit dieser
Aspekt in aussichtsreichen Projektanträgen zum Tragen kommt. Derzeit werden
dazu keine Projekte gefördert.
25. Welche Überlegungen und Maßnahmen gibt es zu Forschung und
Praxiseinsatz nachwachsender Baustoffe, etwa in den Bereichen energetische
Modernisierung oder energiesparender Neubau?
Nachwachsende Baustoffe werden im Zuge der nachhaltigen
Gebäudezertifizierung wie andere Baustoffe auch bewertet und können dort ihre Vorteilhaftigkeit
unter Beweis stellen. Gleiches trifft auch bei der energetischen Modernisierung
zu.
Die genannten Schwerpunkte bei den Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
(siehe Antwort zu Frage 22) beinhalten auch die Entwicklung von
Bauprodukten, Bauteilen und Konstruktionen mit Holz, die einen Beitrag zu
Energieeinsparungen beim Neubau und bei Sanierungen leisten.
Die Bundesregierung informiert über den Projektträger FNR über die Eignung
von nachwachsenden Rohstoffen bei der energetischen Modernisierung und
beim energiesparenden Neubau.
26. Sieht die Bundesregierung einen Vorteil durch geringe Investitionskosten
und geringere Anwendungsbarrieren beim niedrigtechnologischen Einsatz
gegenüber hochtechnologischen Baustoffe?
Baustoffe jeder Art werden im Zuge der Nachhaltigkeit über ihren gesamten
Lebenszyklus betrachtet. Im Zuge dieser Betrachtung ergeben sich
ergebnisoffen Vorteile für den einen oder anderen Baustoff. Die daran anschließende
Investitionsentscheidung obliegt dem jeweiligen Investor.
27. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung die Markteinführung
von Textilbeton zu beschleunigen und dabei ein besonderes Augenmerk
auf Textilien aus nachwachsenden Rohstoffen zu richten?
Die Marktrelevanz von Textilbeton beschränkt sich bei statisch beanspruchten
Bauteilen derzeit auf Beton mit mineralischen Zuschlägen (z. B. Stahl- oder
Glasfasern). Die Möglichkeit einer Substitution durch Naturfasern ist für
statisch wirksame Anwendungen technisch fraglich, jedoch auch nicht
ausgeschlossen. Derzeit liegen der Bundesregierung keine diesbezüglichen Anfragen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2697oder Projektanträge aus Wirtschaft und Wissenschaft vor. Auch hängt die
Markteinführung solcher Produkte von zahlreichen Faktoren ab, z. B. einer
sachgerechten technischen Normung, die nicht von der Bundesregierung zu erstellen
ist. Die Bundesregierung sieht deshalb derzeit keine Möglichkeit, die
Markteinführung von Textilbeton zu beschleunigen.
28. Mit welchen Förderinstrumenten könnten traditionell verwendete, regional
erzeugte Bau- und Dämmstoffe, wie insbesondere Flachs und Hanf, die
gerade durch moderne Ansprüche an den Wohnungsbau, wie
Wärmedämmung, Schallschutz, Raumluftfeuchtigkeitsregulation und natürliche
Schädlingsabwehr, universell einsetzbar sind, unterstützt werden?
Nach dem Auslaufen des Förderprogramms „Dämmstoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen“ ist keine weitere spezifische Förderung vorgesehen. Der Einsatz
von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wird, wie auch der Einsatz
konventioneller Dämmstoffe, im Rahmen des CO2-
Gebäudesanierungsprogramms der KfW Bankengruppe unterstützt.
Darüber hinaus gibt es befristete Fördermaßnahmen in Bezug auf die
Rohstofferzeugung. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik kann der
Hanfbzw. Flachsanbauer die produktionsentkoppelte Betriebsprämie gemäß
Verordnung (EG) Nr. 73/2009 beantragen. Zudem kann für die Verarbeitung von Hanf-
und Flachsstroh zu Fasern für industrielle Zwecke gemäß Verordnung (EG)
Nr. 72/2009 noch eine Förderung bis zu 90 Euro pro Tonne Kurzfasern gewährt
werden. Diese produktbezogene Förderung läuft allerdings – so der Beschluss
der EU-Agrarminister im Rahmen des sog. Health Checks – nach dem
Wirtschaftsjahr 2011/2012 aus.
Daneben können extensive Kulturen wie Hanf und Flachs im Rahmen der
Förderung extensiver Verfahren im Ackerbau und der Einführung bzw.
Beibehaltung des ökologischen Landbaus aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ berücksichtigt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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