[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2642
17. Wahlperiode 20. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg),
Cornelia Behm, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2390 –
Auswirkungen des Baus von Offshore-Windparks auf Schweinswalpopulationen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schweinswale (Phocoena phocoena) sind ein durch Beifang, Schadstoffe und
Lärm stark gefährdetes europäisches Meeressäugetier und deshalb in ihrem
gesamten Verbreitungsgebiet in Europa unter gesetzlichen Schutz gestellt (Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie, Berner Konvention, Bonner Konvention).
Schweinswale werden durch anthropogene Lärmemissionen in den Meeren und
Ozeanen zunehmend beeinträchtigt. Sie besitzen ein besonders empfindliches
Gehör, welches sie zur Orientierung, zur Kommunikation und zur
Nahrungssuche benötigen.
Auf einem Meeresumwelt-Symposium in Hamburg berichteten Vertreter des
Forschungs- und Technologiezentrums Westküste (FTZ Westküste) am 2. Juni
2010 über die Schädigung von Schweinswalen durch den Bau des ersten
deutschen Offshore-Windparks „alpha ventus“ in der Nordsee. Für den Bau weiterer
Anlagen forderten die Wissenschaftler dringend Schutzmaßnahmen.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbreitung der
Schweinswalpopulationen in der Nord- und Ostsee, und mit welchen
geplanten Offshore-Feldern überschneiden sich die Hauptaufenthaltsgebiete
der Schweinswale?
In der gesamten deutschen Nord- und Ostsee kommen Schweinswale vor und
können zu allen Jahreszeiten angetroffen werden. Bei den Offshore-
Windkraftprojekten handelt es sich um Vorhaben, die einzeln entwickelt und realisiert werden.
In der deutschen Nordsee halten sich Schweinswale mit den höchsten
Bestandszahlen im Frühjahr und Sommer vor der Küste Schleswig-Holsteins im Bereich
des Sylter Außenriffs auf. Innerhalb des Gebietes liegen acht bereits genehmigte
Windparks. Weitere Projektanträge liegen für den südwestlichen Randbereich
vor. Schweinswale kommen auch mit hohen Frühjahrsbeständen im westlichen
Teil des Vorranggebietes für Windenergie „Nördlich Borkum“ vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 16. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2642 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn der deutschen Ostsee halten sich die Meeressäuger hauptsächlich im Bereich
der Kieler und Mecklenburger Bucht auf, wo derzeit keine Offshore-Vorhaben
geplant sind. In der zentralen Ostsee kommt die stark gefährdete Population in
der Pommerschen Bucht vor, wo es zu Überschneidungen mit bereits
genehmigten Projekten auf dem Adlergrund kommt.
2. a) In welchen Zeiträumen eines Jahres können Schweinswale nach
Erkenntnis der Bundesregierung durch Lärmemissionen besonders
gefährdet bzw. beeinträchtigt werden?
Lärmbedingte Störungen sind insbesondere im Frühjahr und Sommer während
der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeiten und während der Überwinterungs- und
Wanderungszeiten möglich.
b) Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der
Bundesregierung daraus?
Ganzjährig ist bei schallintensiven Aktivitäten ein Grenzwert einzuhalten, der
die Verletzung oder Tötung von Schweinswalen ausschließt. Standortspezifisch
sind insbesondere in sensiblen Jahreszeiten ergänzende Maßnahmen zur
Lärmminimierung und Schadensverhütung erforderlich, um erhebliche Störungen zu
vermeiden.
3. a) Welche akustischen Belastungskriterien gelten für Schweinswale?
Als akustische Belastungskriterien im Sinne von Schädigungsschwellen gelten
bei Schweinswalen zum einen die temporäre Hörschwellenverschiebung (TTS)
und zum anderen die permanente Hörschwellenverschiebung (PTS).
Southall et al. 2007 (Marine Mammal Noise Exposure Criteria: Initial Scientific
Recommendations, in: Aquatic Mammals, Volume 33, S. 411 bis 522) leiten mit
Hilfe eines Modells (basierend auf Messungen an sog. Mittelfrequenz-
Zahnwalen (Großer Tümmler, Beluga) akustische Belastungskriterien auch für die
sog. hochfrequenten Schweinswale (TTS-Schwellen von 183 dB re 1 lPa2·s
(SEL m-gewichtet) bzw. 224 dB re 1 lPa (Spitzenschalldruckpegel
ungewichtet)) her. Für PTS werden Schwellenwerte von 198 dB re 1 lPa2·s (SEL m-
gewichtet) bzw. 230 dB re 1 lPa2·s lPa (Spitzenschalldruckpegel ungewichtet)
modelliert. Allerdings weisen die Autoren darauf hin, dass diese Modellierung
nur mit Vorsicht vorgenommen werden kann.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) geförderten Forschungsvorhabens MINOS plus (FKZ
0329946 B) wurde an einem in Gefangenschaft gehaltenen Schweinswal eine
temporäre Hörschwellenverschiebung (TTS-Schwellenwert) bei einem
Einzelereignisschalldruckpegel von 164 dB re 1 lPa2·s bzw. einem Spitzenschalldruck
von 200 dB re 1 lPa festgestellt. Die ermittelten Werte sollen im Rahmen eines
weiteren derzeit laufenden und vom BMU geförderten Forschungsvorhabens
(FKZ 0325117) anhand von Untersuchungen an wildlebenden Schweinswalen
validiert werden.
b) Mit welchen Folgen ist nach dem Stand der Forschung zu rechnen, wenn
der Belastungsgrenzwert überschritten wird?
Bei Überschreitung des Grenzwertes kommt es zu einer temporären
Hörschwellenverschiebung (TTS) und führt zu einer zeitweiligen Verschlechterung des
Hörvermögens. Für die sich akustisch orientierenden und kommunizierenden
Meeressäugetiere hat dies eine Verschlechterung der Wahrnehmung der Umwelt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2642und der innerartlichen Kommunikation zur Folge. Die Dauer und die Folgen
dieser Beeinträchtigung sind u. a. von der Einwirkstärke und Einwirkdauer
abhängig. Bei entsprechend höheren Schalldrücken kommt es zu einer irreversiblen
Verschlechterung des Hörvermögens bis hin zum vollständigen Hörverlust
infolge einer Verletzung des Gehörs. Auch letale Verletzungen können nicht
ausgeschlossen werden. Die Hörschwellenverschiebung bzw. die Schädigung des
Gehörs haben u. a. Einfluss auf die Orientierung, die Nahrungssuche und die
innerartliche Kommunikation. Auf die beauflagten Sekundärmaßnahmen
(Vergrämung, Soft-Start, Überwachung) zum Schutz der Tiere wird verwiesen.
4. a) Welches Verfahren wird zur Messung der Schallemissionen beim Bau
und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen in deutschen
Meeresgebieten angewandt, und entspricht dieses dem Stand der Technik?
Das derzeit in Deutschland angewandte Verfahren wurde im Rahmen eines
nationalen Arbeitskreises mit Vertretern aus dem universitären Bereich, aus
Forschungseinrichtungen, privaten technisch-wissenschaftlichen Instituten und
Behörden erarbeitet und im Rahmen von Forschungsvorhaben entwickelt. Das
Verfahren ist Bestandteil des Standarduntersuchungskonzepts (StUK) des
Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) „Standard zur
Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die
Meeresumwelt (StUK 3)“.
b) Wie wird gewährleistet, dass die Messungen von unabhängiger Stelle
durchgeführt werden?
Die Schallmessungen werden im Auftrag der Betreiber von meist privaten
technisch-wissenschaftlichen Instituten durchgeführt und im amtlichen Verfahren
kontrolliert und berücksichtigt.
5. a) Nach welchem Verfahren wird die Belastung der Schweinswale durch
Schallemissionen von Offshore-Windenergieanlagen und anderen
Schallemissionen in deutschen Meeresgebieten gemessen, und entspricht dieses
dem Stand der Technik?
Ein derartiges Verfahren existiert derzeit nicht. Im Rahmen der den Bau von
„alpha ventus“ begleitenden Untersuchungen wurden rammschallbedingte
Störungen von Schweinswalen in Form von Änderungen in ihrer räumlichen
Verteilung, ihrem Verhalten sowie in ihrer akustischen Aktivität registriert.
b) Wird dabei die kumulative Wirkung einiger tausend Rammschläge auf
das Gehör von Meeressäugetieren berücksichtigt?
Siehe die Antwort zu Frage 5a.
6. Wie lange dauert die Errichtung einer Offshore-Windenergieanlage in der
Regel?
Die Dauer der Errichtung einer Offshore-Windenergieanlage (WEA) hängt von
verschiedenen Faktoren wie der Art der Gründung, dem Anlagentyp sowie der
Küstenentfernung und der Wassertiefe ab. Je nach Errichtungskonzept, Größe
des Windparks und Witterungsbedingungen kann die Errichtungsphase mehrere
Monate in Anspruch nehmen.
Drucksache 17/2642 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Rammung eines Fundamentes
mit drei Pfählen unter Berücksichtigung der Unterbrechungen zum Umsetzen
der Geräte ca. 24 Stunden dauern kann.
7. a) Welche Maßnahmen werden als Standardverfahren ergriffen, um den
Unterwasserschall zu reduzieren?
Es gibt derzeit keine standardisierten Verfahren, um den Unterwasserschall zu
reduzieren.
b) Welcher zulässige Schallereignispegel und welcher maximale
Spitzenpegel werden dabei angestrebt?
Im Rahmen der Einzelfallprüfung sieht die aktuelle Genehmigungspraxis des
BSH vor, dass für die Erfüllung der Auflage zum Schutz von marinen Säugern
bei schallintensiven Arbeiten ein Grenzwert von 160 dB (re 1 lPa) außerhalb
eines Kreises mit einem Radius von 750 m um die Schallquelle
(Schallereignispegel) und ein Spitzenschalldruckpegel (Lpeak) von 190 dB einzuhalten ist.
c) Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die bislang getesteten
Verfahren des Blasenvorhangs (großer Blasenvorhang bei der
Forschungsplattform FINO3 und gestufter Blasenvorhang bei dem
Offshore-Windpark „alpha ventus“)?
Durch den Einsatz des großen Blasenschleiers konnte beim Bau der FINO3 eine
deutliche Minderung der Schallpegelwerte erreicht werden. Der
Einzelereignispegel (SEL) konnte in 910 m Entfernung um bis zu 12 dB, der Spitzenpegel
(Lpeak) um bis zu 14 dB vermindert werden. Dennoch wurde der vom BSH im
Rahmen der neueren Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks gesetzte
Grenzwert von 160 dB SEL bzw. 180 dB Lpeak in 750 m Entfernung noch um
4 dB beim SEL und 6 dB beim Lpeak überschritten.
Beim Test des gestuften Blasenschleiers wurde nur das am Fundament
vormontierte System in Betrieb genommen, das mobile zweite System konnte nicht
eingesetzt werden. Eine Bewertung bezüglich der Wirksamkeit ist daher nur
eingeschränkt möglich. Da die Blasen von der Strömung verdriftet wurden, war die
schallminimierende Wirkung von bis zu 12 dB SEL und 14 dB Lpeak nur in
Strömungsrichtung gegeben. In dieser Richtung konnte der BSH-Grenzwert
knapp eingehalten werden, in der entgegengesetzten Richtung wurde er deutlich
überschritten.
Mit beiden Blasenschleiersystemen konnte im Praxistest der angestrebte
Grenzwert nicht vollständig eingehalten werden. Es bedarf weiterer Forschungs- und
Entwicklungsarbeit, auch zur biologischen Signifikanz der Störung, um die
Effektivität und Einsatzfähigkeit der Systeme zu verbessern und die Einhaltung
des Grenzwertes zu gewährleisten.
d) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten eines großen bzw.
eines gestuften Blasenvorhangs ein?
Die Kosten für die Erprobung des großen Blasenschleiers im Rahmen des
Verbundvorhabens Schall FINO3 (FKZ 0325023A, 0325077) beliefen sich auf
insgesamt 2 150 478 Euro. Dabei wurden 375 875 Euro für begleitende
Schallmessungen und ein Schweinswalmonitoring durch die Gottfried Wilhelm Leibniz
Universität Hannover bzw. Unterauftragnehmer verwendet. Insgesamt 1 774 603
Euro entfielen auf die Konzeption, die Konstruktion, den Einsatz und den
Rückbau der Schallminderungsmaßnahme durch das Forschungs- und
Entwicklungszentrum Fachhochschule Kiel GmbH bzw. Unterauftragnehmer sowie auf Mehr-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2642kosten, die aufgrund der erforderlichen Trennung der Offshore-Montage auf
zwei Bauabschnitte infolge des Einsatzes der Schallminderungsmaßnahme
entstanden.
Die Kosten für die Erprobung des gestuften Blasenschleiers im Rahmen des
Verbundvorhabens Schall alpha ventus (FKZ 0325122A, 0325122B) beliefen sich
auf insgesamt 1 393 356 Euro (Bundeszuwendung: 1 168 355 Euro). Hierbei
entfielen 991 530 Euro auf die technische Konstruktion des Blasenschleiers,
dessen Anbringung an einem Tripod-Fundament, den Offshore-Einsatz der
Schallminderungsmaßnahme, Stand-by-Kosten für Offshore-Geräte während der
Versuchsdurchführung und begleitende Schallmessungen im Teilprojekt der Leibniz
Universität Hannover. Die Kosten für die Konzeption, Auslegung und den
Rückbau der Schallminderungsmaßnahme durch die Firma MENCK GmbH beliefen
sich auf 401 826 Euro.
Dabei kann die Bundesregierung keine Kostenschätzung für den Einsatz der
Blasenschleiersysteme in einem kommerziellen Offshore-Windpark abgeben.
Der Anbieter und Hersteller des großen Blasenschleiers, die Hydrotechnik
Lübeck GmbH, gibt die Kosten für diese Schallminimierungsmaßnahme für
einen Windpark mit 80 Offshore-Windenergieanlagen mit ca. 80 000 bis 100 000
Euro je Anlage bzw. ca. 6,4 bis 8 Mio. Euro pro Windpark an. Diese Angaben
beziehen sich auf ein gegenüber dem Einsatz bei FINO3 weiterentwickeltes
flexibles System, das mit einer optimierten Installationsmethode ausgebracht wird.
Vergleichbare Angaben zum gestuften Blasenschleier liegen der
Bundesregierung nicht vor.
e) Wie schnell könnten diese Verfahren als Stand der Technik etabliert
werden?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Einschätzung treffen. Auf Erfahrungen
oder Techniken aus dem Ausland kann in diesem Zusammenhang nicht
zurückgegriffen werden, da dort bislang keine Schallminimierungsverfahren bei der
Rammung von Offshore-WEA-Fundamenten eingesetzt werden.
Für die Weiterentwicklung bzw. den Test der Blasenschleiersysteme bedarf es
auch der weiteren Mitwirkung durch die Industrie. Grundsätzlich bestehen
Fördermöglichkeiten durch die Bundesregierung z. B. auf Grundlage der aktuellen
Bekanntmachung des BMU für die Förderung von Forschung und Entwicklung
im Bereich erneuerbarer Energien vom 20. November 2008.
Neben den bereits im Rahmen der BMU-Forschungsvorhaben getesteten
Blasenschleiervarianten werden derzeit weitere Blasenschleierkonzepte sowie andere
Schallminimierungsverfahren bzw. schallarme Gründungsverfahren entwickelt
bzw. konzeptioniert.
8. a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Forschung zu
alternativen Techniken für Offshore-Fundamente, die das Rammen
vermeiden?
Der Bundesregierung sind Schwerkraftgründungen, Bohrverfahren,
schwimmende Fundamente und Sauganker- (Suction Bucket-)Gründungen als
alternative Errichtungsmethoden für Offshore-Fundamente, die das Einrammen von
Pfählen in den Meeresboden vermeiden, bekannt. Die Verfahren befinden sich
zum Großteil noch in der Forschungs- und Entwicklungsphase und stellen damit
noch keine Alternative für die derzeit in der deutschen AWZ vorgesehenen
Gründungsvarianten dar.
Drucksache 17/2642 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Bauunternehmen Ed. Züblin AG entwickelt derzeit im Rahmen eines vom
BMU geförderten Forschungsvorhabens (FKZ 0325126) Methoden zur
Herstellung, zum Transport und zur Montage von Schwergewichtsfundamenten, die
auch für größere Wassertiefen geeignet sind.
Im Rahmen eines weiteren vom BMU geförderten Forschungsvorhabens (FKZ
0325064) wurde von der Firma Herrenknecht AG, Schwanau, die Machbarkeit
für den Einsatz einer Vertikalen Schachtabsenkanlage (Vertical Shaft Machine,
VSM) zur Errichtung von Fundamenten für Offshore-WEA nachgewiesen. Eine
erste schalltechnische Vermessung des Verfahrens ergab, dass mit
Immissionspegeln zu rechnen ist, die den Richtwert des Umweltbundesamts für Rammschall
deutlich unterschreiten. Die niederländischen Firmen Ballast Nedam N.V. und
MT Piling B.V. verfolgen derzeit ein ähnliches Konzept (Drilled Concrete
Monopile).
In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von Konzepten für
schwimmende Fundamente entwickelt. Das Unternehmen Statoil ASA erprobt derzeit
im Rahmen des Projekts „Hywind“ einen Prototypen eines schwimmenden
Fundaments, der eine 2,3-MW-Windenergieanlage der Firma Siemens AG trägt.
Auch die sogenannte Suction Bucket-Gründung ist bislang wenig erprobt. Dabei
wird ein nach unten offener Stahleimer mit Hilfe eines in seinem Inneren
erzeugten Unterdrucks und durch den von außen wirkenden Wasserdruck in den
Meeresboden eingebracht. Im Oktober 2002 wurde eine 3-MW-Anlage des Typs
Vestas V90 auf einem derartigen Fundament bei Frederikshavn errichtet. Ein
Versuch der Firma ENERCON GmbH, bei Hooksiel eine 6-MW-Anlage auf
diesem Gründungstyp zu errichten, scheiterte im Jahr 2005. Aktuelle
Forschungsaktivitäten sind nicht bekannt.
b) Wo wird an diesen Techniken geforscht?
Siehe die Antwort zu Frage 8a.
9. a) Wie hoch war der Schalldruckpegel während der Bauarbeiten zur
Errichtung von „alpha ventus“?
Während der Rammarbeiten variierte der Schalldruckpegel (SEL median) ohne
Schallminderungsmaßnahmen in 750 m Entfernung zwischen 164 und 170 dB
re 1 µlPa.
b) Wurde dieser regelmäßig gemessen, und wenn ja, in welchen
Abständen?
Die im Monitoring vorgesehenen Messungen wurden durch Messungen der
begleitenden ökologischen Forschung verdichtet (siehe die Antwort zu Frage 12b).
Die Schallmessungen für zehn von insgesamt zwölf Anlagen sind kontinuierlich
und parallel zu den Rammarbeiten durchgeführt worden. Die Abstände der
Messstellen zu der Baustelle variierten dabei zwischen 460 m und 17,5 km.
c) Wie häufig und für wie lange wurden die geltenden Vorsorgewerte
überschritten?
Der Wert von 160 dB re 1 lPa in 750 m Entfernung wurde ohne
Schallminderungsmaßnahmen fast kontinuierlich überschritten. Siehe auch Antwort zu
Frage 7c.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/264210. a) Welche Maßnahmen zur Schallminderung wurden beim Bau von
„alpha ventus“ zur Auflage gemacht, und entsprechen diese dem Stand
der Technik?
Im Bescheid vom 9. November 2001 sind keine schallmindernden Maßnahmen
angeordnet worden.
b) Wurde deren Einhaltung geprüft, und wenn ja, von wem, und wenn
nein, warum nicht?
c) Zu welchen Ergebnissen kamen diese Prüfungen?
d) Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen?
Siehe die Antwort zu Frage 10a.
11. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Veränderung
der Größe und des Verhaltens der Schweinswalpopulationen in der
Nordsee während des Baus von „alpha ventus“?
Vorliegende Ergebnisse aus dem durch das BMU geförderten
Forschungsvorhaben StUKplus (FKZ 0327689A) zeigen, dass sich eine Veränderung in der
Populationsgröße methodisch nur mit sehr hohem Aufwand nachweisen ließe. Die den
Bau von „alpha ventus“ begleitenden Untersuchungen zeigten
rammschallbedingte Störungen der Schweinswale in Form von Änderungen in ihrer räumlichen
Verteilung sowie in ihrer akustischen Aktivität in bis zu 10 km in westlicher und
bis zu 25 km in östlicher Entfernung, wobei zu berücksichtigen ist, dass die
Datenlage für eine Festlegung der Grenzen statistisch noch nicht belastbar ist.
b) Welcher Anteil der Population war von den Auswirkungen der
Schallemissionen betroffen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Der betroffene Anteil an
der Population ließe sich nur mit sehr hohem Aufwand beziffern (siehe die
Antwort zu Frage 11a).
12. a) Welche Begleitforschung fand beim Bau der „alpha ventus“ durch wen
statt bzw. findet noch bis wann statt?
Der Genehmigungsinhaber – bei „alpha ventus“ die Stiftung OFFSHORE-
WINDENERGIE – ist verpflichtet, ein ökologisches Standardmonitoring
durchzuführen. Hierzu hat das BSH ein StUK herausgegeben, das den
Untersuchungsumfang zu Benthos, Fischen, Rast- und Zugvögeln, marinen Säugetieren
inklusive Schallmessungen festlegt.
Das StUK schreibt die Dauer der Untersuchungen bis einschließlich des dritten
Jahres der Betriebsphase vor.
Das BMU fördert das Forschungsprojekt „Ökologische Begleitforschung am
Offshore-Testfeldvorhaben alpha ventus zur Evaluierung des
Standarduntersuchungskonzeptes des BSH (StUKplus)“ (FKZ 0327689A) mit 5 133 013 Euro
aus Mitteln des 5. Energieforschungsprogrammes. Das Vorhaben wird vom BSH
koordiniert. Untersucht werden die bau- und betriebsbedingten Effekte des
Offshore-Windparks auf die Meeresumwelt wie marine Säugetiere (inkl.
Schallmessungen), Rast- und Zugvögel, Fische und Benthos (Bodenorganismen). Im
Forschungsvorhaben werden über das Standardmonitoring des
Genehmigungsinhabers hinausgehende Untersuchungen durchgeführt und neue
Erfassungsgeräte und -methoden eingesetzt. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll das
Drucksache 17/2642 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStUK des BSH evaluiert und fortgeschrieben werden. Die Laufzeit des
Vorhabens endet am 30. April 2012. Eine Aufstellung der Forschungsaspekte und
der beauftragten Forschungsinstitute ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Im Rahmen des Forschungsprojekts der Fachhochschule Flensburg „Messung
des Unterwasserbetriebsschalleintrags von Offshore-Windenergieanlagen im
Windpark alpha ventus“ (FKZ 0327687) wird u. a. der Unterwasserschalleintrag
der beiden verschiedenen 5-Megawatt-Windenergieanlagen im Windpark
während der Betriebsphase gemessen. Das Vorhaben wird vom BMU mit 416 495
Euro gefördert. Die Laufzeit des Projektes endet am 31. Dezember 2011.
Darüber hinaus werden vom BMU zahlreiche Projekte zur technischen
Begleitforschung im Rahmen der Forschungsinitiative RAVE (Research at alpha
ventus) gefördert.
b) Welche Begleitforschung wurde dabei von der Bundesregierung
veranlasst und gegebenenfalls in welchem Umfang unterstützt und
gefördert?
Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen.
c) Welche internationale Zusammenarbeit findet statt, insbesondere im
Rahmen des OSPAR-Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt
des Nordostatlantiks?
Auf dem Gebiet der Offshore-Windenergieforschung arbeitet Deutschland eng
mit anderen europäischen Ländern zusammen. Mit den Ländern Dänemark,
Schweden und Norwegen besteht eine internationale Forschungskooperation,
die dem Informations- und Ergebnisaustausch sowie der Durchführung
gemeinsamer Forschungsaktivitäten dient. So wurden beispielsweise in einem
gemeinsamen Forschungsvorhaben mit Dänemark die Auswirkungen auf Schweinswale
und auf den Vogelzug in den Offshore-Windparks Horns Rev und Nysted
untersucht. In weiteren Kooperationsprojekten wurden Standardanalysemethoden für
Schweinswalklickdetektoren (POD) erarbeitet und Audiogramme und
akustische Belastungskriterien bei Schweinswalen ermittelt.
Im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens (OSPAR = Oslo-Paris-Kommission)
wurde:
– 2008 eine „OSPAR Guidance on Environmental Considerations for Offshore
Wind Farm Development“ (Reference number: 2008-3) verabschiedet, die je
ein Kapitel zu „Construction noise impacts“ und „Operational noise effects“
enthält;
– 2009 ein Dokument „Overview of the impacts of anthropogenic underwater
sound in the marine environment“ veröffentlicht, dessen „Module 4: Marine
Construction and Industrial Activities“ ein Unterkapitel „4.1 Noise Profiles of
Marine Construction and Industrial Activities“ sowie ein Unterkapitel „4.2
Effects on Marine Mammals“ enthält.
Der Entwurf einer „OSPAR Guidance on Measures to Mitigate the Emission and
Environmental Impact of Underwater Noise“ wird derzeit erarbeitet.
Die Vertragsparteien des weltweiten UN-Übereinkommens zur Erhaltung der
wandernden wildlebenden Tiere (Convention on Migratory Species UNEP/
CMS) hat zuletzt 2008 die Resolution UNEP/CMS/Resolution 9.19 mit dem
Titel „Adverse Anthropogenic Marine/Ocean Noise Impacts on Cetaceans and
Other Biota“ verabschiedet. Diese fordert z. B. dazu auf, in CMS-
Regionalabkommen und im Rahmen anderer einschlägiger Organe und Übereinkommen
effektive Maßnahmen zum Management anthropogener Lärmquellen zu
entwickeln.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2642Das unter dem Dach von CMS geschlossene Regionalabkommen ASCOBANS,
welches den Schutz von wandernden kleinen Walen in Nord- und Ostsee zum
Ziel hat, befasst sich regelmäßig mit dem Thema Unterwasserlärm und Offshore-
Windenergie. 2009 wurde bei der Sitzung der Mitgliedstaaten die Resolution 2
„Adverse Effects of Underwater noise on Marine Mammals during Offshore-
Construction Activities for Renewable Energy Production“ verabschiedet. Die
Mitgliedstaaten werden zur Anwendung des Vorsorgeprinzips, zur Vermeidung
und Minimierung von negativen Aspekten sowie zur Entwicklung von Leitlinien
und Managementplänen aufgerufen.
Im Rahmen der Durchführung von Artikel 9 Absatz 3 der europäischen
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL; 2008/56/EG) hat die Europäische
Kommission im Zusammenhang mit dem Deskriptor „Die Einleitung von Energie,
einschließlich Unterwasserlärm, bewegt sich in einem Rahmen, der sich nicht
nachteilig auf die Meeresumwelt auswirkt“ von einer wissenschaftlichen
Arbeitsgruppe den Bericht „Underwater noise and other forms of energy“ erarbeiten
lassen, der sich u. a. mit Schweinswalen befasst. Dieser Themenkomplex wird
auf EU-Ebene ab Herbst 2010 von einer Untergruppe der Arbeitsgruppe Guter
Umweltzustand weiter bearbeitet.
Vor dem Hintergrund der Vorgabe der MSRL enthält die Deklaration des
Ministertreffens der Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee vom Mai 2010 eine
Verabredung, die Voraussetzungen zu schaffen, koordiniertes Monitoring von
Lärm und Lärmquellen zu unterstützen und die möglichen schädlichen Effekte
von Lärm auf Wildtiere weiter zu untersuchen.
d) Welche weitere Begleitforschung zur Verminderung des Einflusses
extrem lauter Schallemissionen durch Rammarbeiten ist in Zukunft
geplant?
Grundsätzlich bestehen für die Weiterentwicklung bzw. den Test von Verfahren
zur Minderung des Einflusses von Schallemissionen Fördermöglichkeiten durch
die Bundesregierung z. B. auf Grundlage der aktuellen Bekanntmachung des
BMU für die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbarer
Energien vom 20. November 2008. Voraussetzung ist die Bereitschaft und
Initiative der Industrie. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8a und 8b verwiesen.
13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Forschungsergebnissen des FTZ Westküste in Hinblick auf die zukünftige
Genehmigung von Offshore-Windenergieanlagen?
Die Ergebnisse der Forschungsvorhaben bestätigen die Forderung in der
Genehmigung hinsichtlich der Erfüllung der Auflagen zur Schallminderung. Der seit
dem 13. Juni 2008 vom Richtwert zum Grenzwert erhobene Wert des
Schallereignispegels (siehe Antwort zu Frage 7b) wird auch als Auflage zur
Schallminderung in zukünftige Genehmigungen aufgenommen. Die Sekundärmaßnahmen
(Vergrämung, Soft-Start, Überwachung) zum Schutz der Tiere werden ebenfalls
Bestandteil der Auflagen sein.
14. Zu welchen Ergebnissen kam nach Kenntnis der Bundesregierung die
Studie von E.ON Climate & Renewables und der Weltnaturschutzunion IUCN
vom Juni 2010 zu den Umweltschäden durch den Bau und den Betrieb von
Windenergieanlagen auf Hoher See, und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung hieraus?
Die Studie konstatiert, dass negative Einflüsse von Windenergieanlagen auf die
marine Umwelt auf unterschiedlichen Belastungspfaden (Lärm, visuelle Störun-
Drucksache 17/2642 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegen, elektromagnetische Felder, Veränderungen der hydrodynamischen
Bedingungen und der Habitatstrukturen etc.) entstehen können. Diese wären während
der Bauphase am größten, aber auch langfristige Störungen des lokalen marinen
Ökosystems könnten nicht ausgeschlossen werden. Langfristig könnte sich der
Ausschluss der Fischerei in den Windparkgebieten positiv für Fische und
Lebensgemeinschaften des Meeresbodens auswirken. Mögliche positive
Wirkungen werden auch in den künstlich entstandenen Riffen gesehen.
Die Studie fordert einen ganzheitlichen Ansatz zur Abschätzung der
Umwelteinflüsse von marinen Offshore-Windenergieanlagen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Forschungsförderung für die Bereiche
ökologische Begleitforschung und technischer Umweltschutz fortzuführen, um
bestehende Kenntnislücken zu schließen und geeignete Maßnahmen zur
Minimierung negativer Auswirkungen zu entwickeln.
15. a) Gelten in den nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
für Meeressäugetiere ausgewiesenen Meeresschutzgebieten andere
Grenzwerte für Schallemissionen als außerhalb, und wenn ja, welche?
Es gelten keine anderen Grenzwerte (vgl. Antwort zu Frage 7b).
b) Gibt es Möglichkeiten, Schallemissionen, die das Fauna-Flora-Habitat-
Schutzziel beeinträchtigen können, innerhalb und außerhalb dieser
Schutzgebiete zu untersagen bzw. zu begrenzen?
Innerhalb der FFH-Gebiete (FFH: Flora-Fauna-Habitate) in der deutschen AWZ
und teilweise auch im deutschen Küstenmeer sind weitere Offshore-
Windkraftprojekte nicht genehmigungsfähig. Baubedingte Schallemissionen, die in die
FFH-Gebiete hineinwirken und die Schutzziele beeinträchtigen können, lassen
sich über entsprechende Nebenbestimmung in einer Genehmigung untersagen
bzw. begrenzen.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus Staaten vor, die über
längere Erfahrungen mit Offshore-Windparks verfügen – vor allem
hinsichtlich der Frage, ob diese Gebiete von Schweinswalen langfristig
gemieden oder von diesen nach der Errichtung der Offshore-Windparks als
Brut- und Rückzugsgebiet genutzt werden?
Während im dänischen Offshore-Windpark Horns Rev keine
Bestandsunterschiede zur Situation vor dem Bau festgestellt wurden, haben die Bestände im
Bereich des Windparkgebiets in Nysted (Dänemark), bei dem schallarme
Schwerkraftfundamente bei der Gründung zum Einsatz kamen, nach mehreren
Jahren des Betriebes nicht das frühere Niveau erreicht. Die Gründe hierfür sind
nicht eindeutig geklärt.
Beim Monitoringprogramm zum niederländischen Offshore-Windpark Egmond
aan Zee wurde ein Anstieg der Anzahl der Schweinswale im Windparkgebiet
nach dem Bau gegenüber der Situation vor dem Bau festgestellt.
Ob Offshore-Windparks als Fortpflanzungs-/Aufzugs- oder Rückzugsgebiet
genutzt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2642Anlage 1
Beispiele für im Rahmen des Forschungsprojektes zur ökologischen Begleitforschung bei alpha ventus
durch das BSH koordinierte und beauftragte Forschungsthemen (zu Frage 12a)
Auftragnehmer Forschungsthema
Avitec Research
Testfeldforschung zum Vogelzug am Offshore-Pilotpark „alpha
ventus“
Auswertung der FINO1-Daten zum Vogelzug – FINOAVIDATA
Alfred-Wegener-Institut für Polar- und
Meeresforschung
Untersuchung der Effekte von
Windenergieanlagen auf Fische und vagile Megafauna im Testfeld „alpha ventus“
Gemeinsame Auswertung von Daten zu Benthos und Fischen für
das ökologische Effektmonitoring am Testfeld „alpha ventus“
Vervollständigung der Zeitreihen während der Betriebsphase und
Ermittlung von Veränderungen des Benthos durch Ausweitung
des anlagenbezogenen Effektmonitorings
Forschungs- und Technologienzentrum
Westküste, Außenstelle der Universität Kiel
Ergänzende Untersuchungen zum Effekt der Bau- und
Betriebsphase im Offshore-Testfeld „alpha ventus“ auf marine
Säugetiere“
Gemeinsame Auswertung von Daten zu Seevögeln und marinen
Säugetieren für das ökologische Effektmonitoring am Testfeld
„alpha ventus“
Untersuchungen zu möglichem Habitatverlust und möglichen
Verhaltensänderungen bei Seevögeln im Offshore-Windenergie-
Testfeld (TESTBIRD)
Institut für technische und angewandte Physik
(itap)
Messung des Ramm- und Betriebsschalls in weiteren Abständen
zum Testfeld „alpha ventus“ und Verarbeitung anhand eines
Modells
Institut für Angewandte Ökologie
Erfassung von Vogelkollisionen mit Hilfe des Systems VARS
Erfassung von Ausweichbewegungen von Zugvögeln mittels
Pencil Beam Radar
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ISSN 0722-8333]