[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Özdemir, Oliver Krischer, Matthias
Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30905 –
Ergebnis der Förderung von Wasserstoff-Pkws durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit vielen Jahren leistet die Bundesregierung erhebliche finanzielle
Unterstützung für den Einsatz von Pkws mit Wasserstoffantrieb (im Regelfall in Form
eines Brennstoffzellen-Pkws), z. B. für die Beschaffung von Fahrzeugen, für
Steuervergünstigungen für den Betrieb, den Aufbau von Tankinfrastruktur
sowie für Forschung und Entwicklung. Im Mittelpunkt steht dabei seit 2007 das
Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie, das im Laufe der Jahre durch weitere Förderrichtlinien und Instrumente
flankiert wurde. Hinzu kommen Anreize wie die Anrechenbarkeit von
Neuwagen auf die europäischen CO2-Flottengrenzwerte oder die Bevorrechtigung im
Straßenverkehr über das Elektromobilitätsgesetz.
Gleichwohl zeigen die aktuellen Bestandszahlen, dass die umfangreiche
Förderung bislang nicht zu einem merklichen Markthochlauf von Wasserstoff-
Pkws geführt hat (vgl.
https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Ja
hresbilanz/b_jahresbilanz_inhalt.html?nn=2601598). Unklar ist nach Ansicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller, wie hoch die Förderung über die
einzelnen Instrumente der Bundesregierung bislang ausgefallen ist und wie viele
Pkws aufgrund der jeweiligen Förderungen neu zugelassen wurden.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist grüner Wasserstoff eine
zentrale Klimaschutztechnologie und aufgrund der auf absehbare Zeit knappen
Verfügbarkeit und der dadurch verschärften Nutzungskonkurrenz zwischen
den Sektoren in den Bereichen einzusetzen, in denen sich Ökostrom nicht wie
im Pkw direkt nutzen lässt.
1. Wie viele Pkws mit Wasserstoffantrieb sind derzeit in Deutschland
zugelassen?
2. Wie verteilen sich die derzeit zugelassenen Pkws mit Wasserstoffantrieb
auf die einzelnen Modelle?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31761
19. Wahlperiode 27.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 26. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zum 1. Juni 2021 sind 1 261 Brennstoffzellen-Pkw in Deutschland zugelassen.
Die Angaben entsprechen dem berechneten Fahrzeugbestand zum 1. Juni 2021,
der sich aus den Bestandszahlen vom 1. Januar 2021 plus den kumulierten
monatlichen Neuzulassungen vom 1. Januar bis 1. Juni 2021 bildet. Die Verteilung
auf die jeweiligen Modellreihen ist wie folgt:
Marke Modellreihe Anzahl
BMW 5ER 1
MERCEDES B-KLASSE 3
MERCEDES CITARO 1
HONDA E 3
MERCEDES ECONIC 1
FORD EXPLORER 1
MERCEDES GLK, GLC 223
HYUNDAI IX 35 85
TOYOTA MIRAI 126
HYUNDAI NEXO 455
HONDA SONSTIGE 347
Unbekannt* Unbekannt 14
SOLARIS URBINO 1
* Hierzu konnten keine näheren Angaben abgerufen werden
3. Von welchem Bestand an Pkws mit Wasserstoffantrieb in Deutschland
geht die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2030 jeweils aus?
Brennstoffzellen-Pkw sind laut Definition des Elektromobilitätsgesetzes
(EmoG) Elektrofahrzeuge. Es gelten die Ziele der Bundesregierung für
Elektrofahrzeuge. Durch Förderprogramme werden Anreize für den Markthochlauf
von Brennstoffzellen-Pkw gesetzt. Die Vielzahl an Förderanträgen zeigt ein
kontinuierlich sehr hohes Interesse an den Fahrzeugen und
Fördermöglichkeiten.
4. Welchen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Verkehr wird der im Jahr
2030 erwartete Bestand an Pkws mit Wasserstoffantrieb nach Schätzung
der Bundesregierung leisten?
Der Markthochlauf von Brennstoffzellen-PKW bis 2030 ist stark von der
Entwicklung des Fahrzeugangebots am Markt abhängig und daher schwer
vorherzusehen. Die „Metastudie Wasserstoff – Auswertung von
Energiesystemstudien“, die durch den Nationalen Wasserstoffrat in Auftrag gegeben und in
Federführung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung erstellt
wurde, fasst mehrere Szenarien für den Bedarf an Wasserstoff im
Personenstraßenverkehr zusammen, welche überwiegend einen geringen Anteil an
Brennstoffzellen-PKW bis 2030 erwarten. Verschiedene Berichte der
Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) weisen ebenfalls einen geringen
Anteil aus. Eine der für die Metastudie ausgewerteten Studien, welche von der
Ludwig-Bölkow-Systemtechnik durchgeführt wurde, rechnet mit deutlich
höheren Werten.
5. Wie viele Pkws mit Wasserstoffantrieb wurden in den vergangenen fünf
Jahren in Deutschland jeweils neu zugelassen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Ausgehend von einem Bestand von etwa 200 Fahrzeugen in den Jahren 2016
und 2017 hat sich der Bestand auf über 600 Fahrzeuge im Jahr 2020 und über
1 000 Fahrzeuge in der ersten Jahreshälfte 2021 gesteigert.
Im Rahmen der Marktaktivierung des Nationalen Innovationsprogramms
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) werden seit dem Jahr 2017
jährlich Aufrufe zur Förderung der Beschaffung von Brennstoffzellen-PKW
gestartet. Weitere Aufrufe sind über das Jahr 2021 hinaus geplant. Die beiden
asiatischen Automobil-Hersteller Toyota und Hyundai steigern ihre
Produktionskapazitäten kontinuierlich, sodass mit einem stetigen Zuwachs an
Brennstoffzellen-PKW in Deutschland gerechnet wird.
6. Wie verteilen sich die in den letzten fünf Jahren neu zugelassenen Pkws
mit Wasserstoffantrieb auf die einzelnen Modelle (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Neuzulassungen von Wasserstoff-Brennstoffzellen-Pkw vom
1. Januar 2019 bis 1. Juni 2021 verteilt sich auf die jeweiligen Modellreihen
wie folgt:
Jahr Marke Modellreihe AnzahlNeuzulassungen
2019 HYUNDAI NEXO 139
2019 MERCEDES GLK, GLC 100
2019 SONSTIGE SONSTIGE 79
2019 BENTLEY BENTAYGA 1
2019 SOLARIS URBINO 1
2020 HYUNDAI NEXO 212
2020 SONSTIGE SONSTIGE 130
2020 MERCEDES GLK, GLC 71
2020 UNBEKANNT/
UNPLAUSIBEL
UNBEKANNT/
UNPLAUSIBEL
1
2020 MERCEDES ECONIC 1
2021 TOYOTA MIRAI 74
2021 HYUNDAI NEXO 40
2021 SONSTIGE SONSTIGE 3
2021 MERCEDES GLK, GLC 2
2021 SOLARIS URBINO 1
7. Wie viele öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen für Pkws sind
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in Betrieb?
In Deutschland sind derzeit 91 öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen in
Betrieb (Stand: 20. Juli 2021), an denen nicht nur PKW, sondern auch leichte
Nutzfahrzeuge mit 700 bar betankt werden können. Durch Ertüchtigung der
Tankstellen können an den existierenden Standorten auch
Müllsammelfahrzeuge und Kehrmaschinen mit 700 bar betankt werden. An bereits sieben bzw. in
Kürze sogar zehn der existierenden Tankstellen ist darüber hinaus die
Betankung mittlerer und schwerer Nutzfahrzeuge (z. B. Bussen) mit 350 bar
möglich.
8. Wie viele öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen für Pkws wurden
in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung in Betrieb genommen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Seit 1. Januar 2016 bis 1. Juni 2021 wurde pro Jahr die folgende Anzahl an
öffentlichen Wasserstofftankstellen in Betrieb genommen.
Jahr in Betrieb genommene öffentliche Tankstellen
2016 6*
2017 15
2018 20
2019 21
2020 10
2021** 3
* Im Jahr 2016 waren bereits 16 Wasserstofftankstellen in Betrieb
** Stand: 1. Juni 2021
9. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die Errichtung von öffentlich
zugänglichen Wasserstofftankstellen für Pkws seit 2007 gefördert, und
wie viele Wasserstofftankstellen betrifft dies (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden Anträge für 90 Wasserstofftankstellen mit einer
Zuwendungssumme von 102,28 Mio. Euro bewilligt. Diese teilen sich wie folgt auf
die jeweiligen Bewilligungsjahre auf:
Jahr Bewilligte Fördersumme in Mio. Euro
2007 0,00
2008 3,67
2009 13,25
2010 0,29
2011 2,44
2012 13,91
2013 2,67
2014 9,68
2015 6,45
2016 0,00
2017 0,00
2018 2,00
2019 17,43
Jahr Bewilligte Fördersumme in Mio. Euro
2020 22,90
2021 (Stand:
23. Juni 2021) 7,59
10. Wie viele öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen sollen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden Jahren in Betrieb
gehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
11. Wie viele öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen sind aus Sicht
der Bundesregierung zur Versorgung des von ihr für die Jahre 2025 und
2030 erwarteten Bestands an Pkws mit Wasserstoffantrieb jeweils nötig?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung strebt einen bedarfs- und kundenorientierten Ausbau der
Wasserstofftankstelleninfrastruktur an, um der Nachfrage und dem
Fahrzeughochlauf gerecht zu werden. Aufbauend auf dem bestehenden Basisnetzwerk
von fast 100 Wasserstofftankstellen in Deutschland für PKW und leichte
Nutzfahrzeuge wird sich der weitere Ausbau daran orientieren, wann und in welcher
Stückzahl Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind. Hierbei wird auch der
erwartete Markthochlauf von Nutzfahrzeugen mit Brennstoffzelle berücksichtigt.
12. Wie hat sich der durchschnittliche Wasserstoffpreis an den
Wasserstofftankstellen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Wasserstoffpreis an den Wasserstofftankstellen betrug in den letzten Jahren
durchgängig und einheitlich 9,50 Euro (brutto) pro Kilogramm. Die
Preisfestlegung basiert auf einer freiwilligen Festlegung der Clean Energy Partnership
(CEP) im Jahr 2010, mit dem Ziel, eine angenäherte Kostenparität zu
konventionellen Kraftstoffen zu ermöglichen. Die CEP ist ein Zusammenschluss von
Unternehmen aus den Bereichen Technologie, Energie, Gas- und
Mineralölproduktion sowie Automobilindustrie, die gemeinsam den Aufbau einer grünen
Mobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzelle verfolgen.
Ein wichtiger Baustein für wasserstoffbezogene Produktions- und
Projektförderung werden auch Vorhaben im Rahmen des aktuellen „Important Project of
Common European Interest (IPCEI)“-Verfahrens für Wasserstofftechnologien
und -systeme sein.
13. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den jährlichen
Stromverbrauch einer durchschnittlichen Wasserstofftankstelle?
Eine durchschnittliche Wasserstofftankstelle ist eine Tankstelle der
Größenklassifikation „Small“ zur Betankung mit 700 bar und ggf. 350 bar mit einer
Zapfsäule, die in eine konventionelle Tankstelle integriert ist.
Eine durchschnittliche Wasserstofftankstelle verbraucht im Stand-by-Betrieb
ca. 50 kWh/d (fix), hinzu kommt ein variabler Anteil, der sich nach der
Abgabemenge richtet:
• 700 bar: 2-3 kWh/kg,
• 350 bar: 1-1,5 kWh/kg.
Die Erfahrung der Tankstellenbetreiber zeigt, dass der variable Stromverbrauch
bei steigender Abgabemenge sinkt.
14. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den
Flächenverbrauch einer durchschnittlichen Wasserstofftankstelle?
Wie bei konventionellen Tankstellen ist der Flächenbedarf einer
Wasserstofftankstelle von der Dimensionierung und dem Angebot der Tankstelle abhängig.
In Deutschland wird zumeist existierende Infrastruktur genutzt und die
Wasserstofftankstelle in eine bestehende, konventionelle Tankstelle integriert. Die
Zapfsäule befindet sich dann neben den anderen Kraftstoffen unter dem
Tankstellendach. Der zusätzliche Platzbedarf für den Technikbereich
(Wasserstoffspeicher, Verdichter) einer durchschnittlichen Wasserstofftankstelle in
Deutschland liegt heute bei ca. 80 bis 100m². Bei einer sogenannten Stand-Alone
Tankstelle, also einer Wasserstofftankstelle, die nicht in eine konventionelle
Tankstelle integriert ist, wird zusätzlich eine Anfahr- und Dispenserfläche benötigt.
15. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Anzahl der
maximal möglichen Tankvorgänge pro Stunde bzw. pro Tag an einer
durchschnittlichen Wasserstofftankstelle aufgrund der Wartezeiten, die
zur Wiederherstellung des zum ordnungsgemäßen Tanken notwendigen
Drucks entstehen?
Bei Wasserstofftankstellen bedarf es nicht per se einer Wartezeit nach
Tankvorgängen, um vor der nächsten Betankung nachzuverdichten. Ähnlich wie bei
Ladesäulen für batterieelektrische Fahrzeuge ist die pro Zeiteinheit lieferbare
Energiemenge eine Frage der technischen Auslegung. Die durchschnittliche in
Deutschland verbaute Wasserstofftankstelle hat einen Dispenser und kann bis
zu zehn Betankungen pro Stunde durchführen. Limitierend ist hier die Anzahl
der Zapfpunkte und weniger die Abfüllgeschwindigkeit (Betankung drei bis
fünf Minuten, An- und Abfahrt drei bis fünf Minuten). Wasserstofftankstellen
sind nachrüstbar und können je nach Bedarf/Nachfrage skaliert werden.
16. Wie viele Pkws mit Wasserstoffantrieb wurden über die einzelnen
Förderrichtlinien des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie in Phase 1 gefördert (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden während der ersten Phase des NIP 176 PKW gefördert,
davon 151 PKW als Prototypen/Entwicklungsgegenstände, 25 PKW als
Kleinserienprodukte (Toyota). Die Bewilligung der Fahrzeuge verteilte sich auf die
Jahre wie folgt:
Jahr Anzahl der geförderten Brennstoffzellen-Pkw
2007 0
2008 17
2009 63
2010 11
2011 22
2012 33
2013 0
2014 0
2015 25
2016 0
17. Wie hoch fielen die dafür abgerufenen Mittel aus (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Gesamtzuwendungssumme für die in der Antwort zu Frage 16
aufgeführten Fördergegenstände betrug 26,92 Mio. Euro, aufgeteilt nach Jahren
(Bewilligungsjahr):
Jahr Zuwendungssummen in Euro
2007 0,00
2008 4,74
2009 10,81
2010 1,00
2011 4,48
2012 5,51
2013 0,00
2014 0,00
2015 0,39
2016 0,00
18. In welcher Höhe wurden insgesamt über das Nationale
Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in Phase 1 Mittel
abgerufen, und wie verteilen sich die Mittel auf die Bereiche Pkw-
Verkehr, sonstiger Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr,
Schiffsverkehr und andere Bereiche?
Die Gesamtzuwendungssumme betrug 441,98 Mio. Euro. Nach Anwendungen
lässt sich dies folgendermaßen aufschlüsseln:
Bereich Höhe der abgerufenen Mittel in Mio. Euro
PKW-Verkehr 159,16
Busse 25,42
Sonstiger Straßenverkehr 56,08
Schienenverkehr 11,68
Luftverkehr 16,45
Schiffsverkehr 20,63
Haushaltsversorgung 60,07
Wasserstofftankstellen und
Tankstellenkomponenten
52,36
Übergeordnete Studien /
Analysen
8,7
19. In welcher Höhe wurden über das Nationale Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in Phase 1 Mittel von
Akteuren der Automobilindustrie abgerufen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Jahr
Volumen der geförderten FuE-Projekte
von Akteuren der Automobilindustrie
(in Mio. Euro)
2008-2014 133,11
2015 12,21
2016 10,33
2017 5,15
20. Wie viele Pkws mit Wasserstoffantrieb wurden über die einzelnen
Förderrichtlinien des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie in Phase 2 gefördert (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Im Rahmen des NIP II wurden zum 23. Juni 2021 Förderanträge für
1 597 PKW bewilligt. Die Bewilligungen verteilen sich wie folgt auf die
einzelnen Jahre:
Jahr Anzahl der gefördertenBrennstoffzellen-PKW
2017 130
2018 102
2019 408
2020 266
2021 (Stand:23. Juni ) 691
21. Wie hoch fielen die dafür abgerufenen Mittel aus (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die bewilligten Fördermittel können erst abgerufen werden, nach dem die
Fahrzeuge gekauft, bezahlt und registriert wurden. In der Tabelle werden die
Mittelabflüsse (Stand 23. Juni 2021) dargestellt:
Jahr Zuwendungssummen in Mio. Euro
2017 0,88
2018 2,56
2019 2,94
2020 6,03
2021 (Stand: 23. Juni 2021) 0,86
22. In welcher Höhe wurden insgesamt über das Nationale
Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in Phase 2 Mittel
abgerufen, und wie verteilen sich die Mittel auf die Bereiche Pkw-
Verkehr, sonstiger Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr,
Schiffsverkehr und andere Bereiche?
Der Mittelabfluss im NIP II beträgt 195,09 Mio. Euro zum 23. Juni 2021. Diese
Summe teilt sich wie folgt auf die verschiedenen Anwendungsbereiche auf:
Bereich Höhe der abgerufenen Mittel
in Mio. Euro
PKW-Verkehr 53,23
Busse 14,96
Sonstiger Straßenverkehr 14,27
Schienenverkehr 31,59
Luftverkehr 8,95
Schiffsverkehr 22,32
Elektrolyseure und strombasierte
Kraftstoffe für Verkehr
2,43
Wasserstofftankstellen und
Tankstellenkomponenten
18,63
Bereich Höhe der abgerufenen Mittel
in Mio. Euro
Übergeordnete Studien/Analysen,
Wettbewerbe
7,22
Brennstoffzellenkomponenten und
-systeme, themenübergreifend
21,13
23. In welcher Höhe wurden über das Nationale Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in Phase 2 Mittel von
Akteuren der Automobilindustrie abgerufen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Als Akteure der Automobilindustrie werden hier OEM und Tier-1-Zulieferer in
die Kalkulation aufgenommen. Die abgerufenen Mittel verteilen sich zum
23. Juni 2021 wie folgt:
Jahr Abgerufene Mittel in Mio. Euro
2018 5,99
2019 7,65
2020 7,93
2021 4,32
24. Wie viele Pkws mit Wasserstoffantrieb wurden bislang über die
Förderrichtlinie Elektromobilität gefördert (bitte nach Jahren und Fahrzeugarten
gemäß Frage 1 aufschlüsseln)?
25. Wie hoch fielen die dafür abgerufenen Mittel aus (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Keine.
26. Wie hoch fielen die Steuermindereinnahmen aufgrund der Kfz-
Steuerbefreiung von Pkws mit Wasserstoffantrieb bislang aus (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
27. Wie hoch fielen die Steuermindereinnahmen aufgrund der günstigeren
Dienstwagenbesteuerung von Pkws mit Wasserstoffantrieb im Vergleich
zu konventionellen Verbrenner-Pkws bislang aus (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund des geringen Bestandes an Pkw mit Wasserstoffantrieb ergeben sich
aus der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bzw. der
günstigeren sogenannten Dienstwagenbesteuerung lediglich geringfügige
Steuermindereinnahmen.
28. Wie hoch fiel der Wasserstoffverbrauch im Straßenverkehr in
Deutschland in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
aus (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viel Wasserstoff war dabei
jeweils grüner Wasserstoff im Sinne der Wasserstoffstrategie der
Bundesregierung?
Die Nachfrage nach Wasserstoff und somit der Wasserstoffverbrauch im
Straßenverkehr steigt seit dem Jahr 2016 kontinuierlich:
Jahr Abgabemenge in t/Jahr
01.06. bis 31.12.2016 16,2
2017 34,7
2018 69,9
2019 102,7
2020 120,7
01.01. bis 31.05.2021 58,7
Der Unternehmenszusammenschluss H2 MOBILITY betreibt den Großteil der
in Deutschland vorhandenen Wasserstofftankstellen. Derzeit liegt der Anteil
grünen Wasserstoffs am Gesamtverbrauch der Wasserstofftankstellen von
H2 MOBILITY im Netzdurchschnitt des Unternehmens bei ca. 27 Prozent.
Herausforderungen für die Erhöhung dieses Anteils sind unter anderem erhebliche
Abgaben und Entgelte für die regenerative Produktion von Wasserstoff und
eine daraus resultierende geringe Verfügbarkeit grünen Wasserstoffs, der den
Anforderungen eines öffentlichen Tankstellenbetriebs genügt. Weitere 30 Prozent
des von H2 MOBILITY angebotenen Wasserstoffs sind das Nebenprodukt aus
der chemischen Industrie, der sonst ungenutzt bliebe.
29. Wie hoch fiel die Wasserstoffproduktion in Deutschland in den
vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung aus (bitte nach
Jahren aufschlüsseln), und wie viel Wasserstoff war dabei jeweils grüner
Wasserstoff im Sinne der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung?
Der aktuelle nationale Verbrauch von Wasserstoff pro Jahr liegt bei ca.
55 TWh. Der Hauptteil des genutzten Wasserstoffs ist hierbei grauer
Wasserstoff1 was mit 93 Prozent rund 51 TWh entspricht. Eine genauere Aufteilung
nach Jahren liegt nicht vor.
Etwa 7 Prozent des Gesamtbedarfs von rund 55 TWh (3,85 TWh) werden über
Elektrolyseverfahren (Chlor-Alkali-Elektrolyse) gedeckt2, wobei die
Elektrolyseurkapazität im Jahr 2020 nach FNB Gas 67 MWel beträgt3. Die Produktion
von grünem Wasserstoff verteilt sich in Deutschland derzeit hauptsächlich auf
Pilot- und Forschungsanlagen, wobei eine umfassende statistische Erfassung
der Produktionsmengen dieser Anlagen nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht vorliegt. Laut dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
(DVGW) waren im Jahr 2019 in Deutschland etwa 35 Power-to-Gas-Anlagen
mit einer Gesamtleistung von rund 30 MWel in Betrieb.4 Im Jahr 2020 gab der
DVGW bereits 36 Power-to-Gas Anlagen mit einer Leistung von 112 MWel an.
5 Zu welchem Anteil diese Elektrolyseanlagen dabei mit erneuerbarem Strom
betrieben werden, ist hierbei nicht ersichtlich.
1 BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 2020: Die Nationale Wasserstoffstrategie, Seite 10
2 BMWi 2020: Die Nationale Wasserstoffstrategie, Seite 10
3 FNB Gas (2020): Netzentwicklungsplan Gas 2020
4
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/wasserstoff-schluessel-energiewende-sektoren-dvgw-fact
sheet.pdf
5
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/verein/energiewende/h2-zukunftsmarkt-h2-dvgw-positionen-massnahmen-linke-21
04.pdf
30. Welche Automobilhersteller in Deutschland bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Pkw-Serienmodelle mit Wasserstoffantrieb an?
31. Welche Automobilhersteller in Deutschland planen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Einführung von Pkw-Serienmodellen mit
Wasserstoffantrieb?
32. Von wie vielen Pkw-Serienmodellen mit Wasserstoffantrieb deutscher
Hersteller geht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis für die Jahre
2025 und 2030 jeweils aus?
33. Aus welchen Gründen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
keine Pkw-Serienmodelle mit Wasserstoffantrieb deutscher
Automobilhersteller trotz der langen und erheblichen Förderung durch den Bund?
Die Fragen 30 bis 33 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Daimler AG betreibt eine Kleinserie des Mercedes GLC mit
Brennstoffzelle. Die BMW AG hat kürzlich das E-Brennstoffzellen-Entwicklungsfahrzeug
Hydrogen NEXT vorgestellt. Ab 2022 will die BMW AG die nächste
Generation von wasserstoff-brennstoffzellen-elektrischen Antrieben, die auf dem
aktuellen X5 basiert, in einer Kleinserie auf den Markt bringen, der BMW i
Hydrogen NEXT soll einen ersten Ausblick auf diese Kleinserie geben. Für den
Massenmarkt plant die BMW AG ab 2025 sowie abhängig von
Marktanforderungen und Rahmenbedingungen Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb
anzubieten.
34. Aus welchen Gründen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bestands- und Zulassungszahlen von Pkws mit Wasserstoffantrieb trotz
der langen und erheblichen Förderung durch den Bund deutlich unter den
Bestands- und Zulassungszahlen von batterieelektrischen Pkws?
Zentrale Instrumente für den Markthochlauf von PKW mit alternativen
Antrieben sind die CO2-Flottenregulierung und der Umweltbonus mit der
Innovationsprämie. Beide Instrumente behandeln Brennstoffzellen- und
batterieelektrische PKW gleich. Welche Technologie seitens der Fahrzeughersteller
angeboten und durch die Kundinnen und Kunden nachgefragt wird, ergibt sich aus den
jeweiligen Unternehmens- und Konsumentenentscheidungen.
Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung von 2020 sieht vor,
dass über die bisherige Förderung im Bereich Forschung und Entwicklung seit
2007 und im Bereich Marktaktivierung seit 2017 hinaus erhebliche
Fördermittel für die Marktaktivierung zur Unterstützung von Investitionen in
Wasserstofffahrzeuge eingesetzt werden. Neben dem Fokus Nutzfahrzeuge, Züge und
Schifffahrt schließt die Maßnahme auch PKW in Flottenanwendung ein, da dort
hinsichtlich Tankinfrastruktur günstigere Rahmenbedingungen zu erwarten sind
(abrufbar unter:
https://www.bmbf.de/files/die-nationale-wasserstoffstrategi
e.pdf, Seite 20).
35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Gesamtwirkungsgrad
von Wasserstoff beim Einsatz in Pkws mit Wasserstoffantrieb im
Vergleich zum Gesamtwirkungsgrad von Strom beim Einsatz in
batterieelektrischen Pkws?
Hierzu wird auf den Fortschrittsbericht 2019 der NPM verwiesen (abrufbar
unter:
https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2020/03/
NPM-Fortschrittsbericht-2019.pdf, Seite 27). Durch die fortschreitende
Entwicklungsarbeit an den Brennstoffzellen ist eine weiterführende Erhöhung des
Wirkungsgrades zu erwarten.
36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur technologischen Reife
bei Pkws mit Wasserstoffantrieb im Vergleich zu batterieelektrischen
Pkws?
Je nach eingesetzter Technologie reicht das sogenannte Technology Readiness
Level von Brennstoffzellen-PKW von 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) bis 9
(Qualifiziertes System mit Nachweis des erfolgreichen Einsatzes). Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
Sowohl deutsche als auch ausländische Automobilkonzerne boten bzw. bieten,
teilweise perspektivisch, erste marktreife, kommerziell verfügbare
Brennstoffzellen-Pkw an (siehe Antworten zu den Fragen 2 sowie 30 bis 33). Als
wesentliche Herausforderung ist daher weniger die technische Machbarkeit oder
Sichtbarkeit als die Entscheidung für eine kostenintensive Hochskalierung der
Produktion von Brennstoffzellen-Pkw und deren Komponenten zu sehen.
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Anschaffungs- und
Betriebskosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Pkws mit
Wasserstoffantrieb im Vergleich zu batterieelektrischen Pkws?
Aktuell sind auf dem deutschen Markt Fahrzeugmodelle von Hyundai und
Toyota verfügbar. Die Anschaffungskosten für ein Fahrzeug liegen zwischen
63 900 Euro und 79 000 Euro. Eine wesentliche Kostensenkung wird
insbesondere durch die weitere Hochskalierung der Fahrzeugproduktion erwartet.
38. Inwiefern plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
vorgenannten Erkenntnisse, die Förderung von wasserstoffbasierten Antrieben
neu auszurichten, z. B. durch eine Fokussierung auf den Lkw-Verkehr
anstatt auf den Pkw-Verkehr?
Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten erfolgt im Rahmen
des NIP. Das NIP war und ist ein Breitenprogramm, welches eine Vielzahl von
Anwendungsfeldern – vom Flurförderzeug bis zum Flugzeug – abdeckt und
darauf abzielt, in der Entwicklung der notwendigen Antriebskomponenten
möglichst umfangreiche Synergieeffekte zwischen den Anwendungen zu erzeugen
und zu nutzen. In diesem Rahmen wurden und werden bereits diverse Vorhaben
mit einer Fokussierung auf den Schwerlastverkehr gefördert. Insgesamt wurden
25 Mio. Euro vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) im Rahmen konkreter Projekte zur Verfügung gestellt, weitere
Projekte befinden sich im Antragsprozess oder sollen zeitnah starten.
Für die Beschaffung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen hat das BMVI
darüber hinaus eine neue technologieübergreifende Förderrichtlinie entwickelt,
die sich derzeit im EU-Notifizierungsverfahren befindet und zeitnah mit einem
entsprechenden Förderaufruf veröffentlicht werden soll. Die Richtlinie
adressiert dabei sowohl leichte als auch schwere Nutzfahrzeuge und die
dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur. Für die Förderung der Anschaffung von
Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben insgesamt stehen bis
einschließlich 2024 rund 1,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Rahmen von NIP II
wurden darüber hinaus Projekte für die Beschaffung von
Abfallentsorgungsfahrzeugen und Kehrmaschinen mit einem Gesamtfördervolumen von 95 Mio.
Euro bewilligt. Hinsichtlich der Tankinfrastruktur liegt der Fokus des Ausbaus
auf Nutzfahrzeugen entsprechend Fahrzeughochlauf.
39. Welche Bundesministerien befassen sich mit Wasserstoffantrieben?
Das BMVI befasst sich vorrangig mit Wasserstoffantrieben unter anderem im
Rahmen der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) und des
Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff und
Brennstoffzellentechnologie sowie in unterschiedlichen Anwendungsfeldern mit Wasserstoffantrieben.
Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) befasst sich im
Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms u. a. mit
Komponentenentwicklung und synthetischen Kraftstoffen aus Wasserstoffen (d. h.
Wasserstoffderivaten).
Das BMWi befasst sich im Rahmen der Umsetzung der NWS und der
Energieforschung mit Wasserstoffanwendungen unterschiedlicher Verkehrsträger, z. B.
werden über die Initiative „Energiewende im Verkehr“ Forschungsverbünde
gefördert, die sich der Produktion synthetischer Kraftstoffe und innovativer
Antriebstechnologien widmen.
40. Wie viele Planstellen in diesen Bundesministerien und im
Bundeskanzleramt befassen sich mit Wasserstoffantrieben (bitte nach Ressorts
aufschlüsseln)?
Die Umsetzung der NWS im Verkehrssektor erfolgt schwerpunktmäßig in
folgenden Referaten in den jeweiligen Ministerien:
Ressort PlanstellenWasserstoffmobilität Referate/Aufgaben
BMVI 8 Mitarbeiter/-innen
4 Mitarbeiter/-innen sind anteilig
mit dem Thema H2-Mobilität
befasst.
Wasserstoff und Brennstoffzellen in der Mobilität;
Strombasierte Kraftstoffe
BMWi keine Planstelle Nationale Wasserstoffstrategie bzw.
Mobilitätswende und Sektorkopplung
Bundesministerium
für Umwelt,
Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Es gibt keine Plan-stelle für
Wasserstoff-Brennstoffzellen-Pkw,
das Thema wird in der Gesamtheit
mit abgedeckt.
Nationale Wasserstoffstrategie bzw. strombasierte
Kraftstoffe im Straßenverkehr
Bundeskanzleramt keine Keine explizite Planstelle, sondern wird in der
Gesamtheit mit abgedeckt
Darüber hinaus werden Themen der NWS im Verkehrssektor auch in weiteren
Referaten der genannten sowie weiterer Bundesministerien behandelt.
41. Wie viele dieser Planstellen sind derzeit unbesetzt (bitte nach Ressorts
aufschlüsseln)?
Keine.
42. Welche Bundesbehörden befassen sich mit Wasserstoffantrieben, und
welche Aufgaben nehmen sie jeweils wahr?
Bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) soll im Rahmen der Einhaltung
der Klimaziele auch der Straßenbetriebsdienst zu einer CO2-Reduzierung
beitragen. In der ersten Phase des BMVI-Expertennetzwerks (Themenfeld
Erneuerbare Energien) wurden deshalb die Emissionseinsparpotentiale im Fuhrpark
des Straßenbetriebsdienstes anhand von Straßen- und Autobahnmeistereien
ermittelt. Derzeit gibt es viele Entwicklungen sowohl im Bereich der Fahrzeug-
und Maschinentechnik mit dem Ziel der CO2-Reduzierung. Diese
Entwicklungen werden in Bezug auf alternative Antriebe bei Fahrzeugen im
Straßenbetriebsdienst analysiert. Dabei wird ausgewertet, ob und wie bereits im Markt
vorhandene CO2-neutrale oder CO2-ärmere Antriebskonzepte für die
Fahrzeugflotten des Betriebsdienstes geeignet sind. In einer ersten
Machbarkeitsuntersuchung werden diese Fragen anhand aktueller Anforderungs- und
Aufgabenprofile des Betriebsdienstes untersucht und in einem nächsten Schritt
Lösungsansätze erarbeitet. Auch der Wasserstoffantrieb wird dabei betrachtet.
Die BASt, Abteilung Fahrzeugtechnik, befasst sich u. a. mit der Berechnung
und Prognose straßenverkehrsbedingter Emissionen in Deutschland. Hierfür
wird das Emissionsmodell TREMOD (Transport Emission Model) verwendet,
welches verbrauchs- und emissionsspezifische Datensätze zu konventionellen
Antriebstechnologien wie Benzin- und Dieselfahrzeugen, als auch zu
Kraftfahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien enthält. Hierzu zählen u. a.
Elektro- und Hybridfahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die
mit alternativen Kraftstoffen (u. a. synthetische Kraftstoffe, Biokraftstoffe,
Wasserstoff) betrieben werden. In der mittelfristigen Forschungsplanung der
BASt sind mehrere Projekte zum Themenkomplex alternativer Kraftstoffe
sowie Wasserstoff geplant, um belastbare Emissionsdatensätze für diese
Antriebstechnologien zu generieren und das Potential dieser Technologien im Rahmen
von Emissionstrendszenarien abzuschätzen.
Zusätzlich hat die BASt im Bereich der Fahrzeugsicherheit ab Mitte der 2000er
Jahre das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
bei der internationalen Regelungsentwicklung zu technischen Vorschriften für
Wasserstofffahrzeuge beraten und bei der Erstellung einer Global Technical
Regulation im Rahmen der Arbeitsgruppe Hydrogen and Fuel Cell Vehicles
innerhalb der UNECE WP.29/AC.3 unterstützt. Sowohl in diesen internationalen als
auch in den vorbereitenden nationalen Gremien wie dem Sonderausschuss des
Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) „Sicherheit von Gas- und
Wasserstofffahrzeugen“ war und ist die BASt hierzu aktiv und unterstützt das
BMVI bei der Weiterentwicklung der Vorschriften bezüglich aufkommender,
aktueller technischer Fragen zur Fahrzeugsicherheit.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist mit der Zulassung von Neu- und
Umbaufahrzeugen für das deutsche Schienennetz befasst. Im Jahr 2018 hat das EBA
eine Inbetriebnahmegenehmigung (Serienzulassung) für den mit einem
Wasserstoffantrieb (genauer: Brennstoffzellen-/ Batterie-Hybrid – Antrieb)
ausgerüsteten Triebzug Coradia iLINT 54 der Firma Alstom erteilt. Die Zulassung zweier
weiterer Serien dieses Fahrzeugtyps ist beantragt und die Verfahren sind
gestartet. Darüber hinaus ist die Zulassung eines mit Wasserstoffantrieb ausgerüsteten
Triebzuges der Firma Siemens geplant.
Das EBA nimmt darüber hinaus die Aufsicht über die genehmigten Fahrzeuge
bzw. die sie betreibenden Eisenbahnverkehrsunternehmen, Halter und
Instandhaltungsstellen wahr, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich des EBA
fallen.
Das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-
Bundesamt (DZSF) bearbeitet die zentralen Fragestellungen des
Schienensektors, wie sie im Bundesforschungsprogramm Schiene des BMVI definiert sind.
Dazu zählt auch das Themenspektrum „Entwicklung alternativer
Energieversorgungs- und Antriebssysteme für Schienenfahrzeuge (z. B. Batterie,
Brennstoffzelle, Wasserstoff) einschließlich der Entwicklung leistungsfähiger
Energiespeicher, Handhabungs- und Wechselsysteme sowie Ladeinfrastruktur“. Die
damit zusammenhängenden Forschungsvorhaben werden bislang ausschließlich
im Rahmen der Auftragsforschung extern vergeben und durch das DZSF
betreut.
Das Umweltbundesamt (UBA) nimmt eine Bewertung der Wasserstoffnutzung
im Straßenverkehr, insbesondere bezüglich der Umweltwirkungen, des
Klimaschutzbeitrags und Rohstoff-/Ressourcenfragen vor.
43. Wie viele Planstellen in diesen Bundesbehörden befassen sich mit
Wasserstoffantrieben (bitte nach Bundesbehörden aufschlüsseln)?
In der BASt werden Fragen, die sich mit alternativen Antriebsformen,
insbesondere Wasserstoffantrieb, befassen, von vorhandenem Personal bearbeitet.
Das EBA steuert seine personellen Ressourcen so, dass sie dem aktuellen
Bedarf und der Priorisierung der Projekte entsprechen.
Beim UBA ist eine Planstelle anteilig mit dem Thema Wasserstoff-Mobilität
befasst.
44. Wie viele dieser Planstellen sind derzeit unbesetzt (bitte nach
Bundesbehörden aufschlüsseln)?
Eine Planstelle ist beim UBA unbesetzt (die Stelle wurde im Jahr 2021 neu
geschaffen).
45. Welche bundeseigenen Institutionen befassen sich mit
Wasserstoffantrieben, und welche Aufgaben nehmen sie jeweils wahr?
Die Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NOW) GmbH unterstützt die Bundesregierung bei der
Umsetzung und Koordination des Nationalen Innovationsprogramms
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, bei der Umsetzung der NWS im
Hinblick auf die Maßnahmen im Verkehrsbereich sowie bei der Weiterentwicklung
der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung und konkreter
Fördermaßnahmen zu deren Umsetzung.
46. Wie viele Planstellen in diesen Institutionen befassen sich mit
Wasserstoffantrieben (bitte nach Institutionen aufschlüsseln)?
47. Wie viele dieser Planstellen sind derzeit unbesetzt (bitte nach
Institutionen aufschlüsseln)?
Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die NOW GmbH unterstützt die Bundesministerien in den genannten
Bereichen mit 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Von diesen 29 Stellen sind
16 Stellen unbesetzt, da sie neu geschaffen wurden. Diese Stellen befinden sich
im Ausschreibungsverfahren.
48. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung einen
Innovationsbeauftragten „Grüner Wasserstoff“, jedoch keine Koordinatorin und keinen
Koordinator bzw. keine Beauftragte und keinen Beauftragten für
Elektromobilität?
Die Bundesregierung hat zur koordinierenden Begleitung der frühen
Marktentwicklung der Elektromobilität 2010 die Gemeinsame Geschäftsstelle
Elektromobilität eingerichtet.
Der Innovationsbeauftragte „Grüner Wasserstoff“ des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung befasst sich umfassend mit Forschungs-, Entwicklungs-
und Innovationsaktivitäten zu Grünem Wasserstoff sowie deren Transfer in die
Praxis, nicht nur im Bereich der Wasserstoffmobilität.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]