[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja
Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30996 –
Das Hightech−Forum und sein Nutzen II
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/20917)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Hightech-Forum (HTF) ist das zentrale Beratungsgremium der
Bundesregierung zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025. Aufgabe des
Gremiums ist es, die Forschungspolitik der Bundesregierung mit konkreten
Umsetzungs- und Handlungsempfehlungen zu begleiten. Der aktuelle
Beratungsauftrag ist zeitlich an die 19. Wahlperiode gekoppelt. Zu den
Schlüsselthemen zählen hierbei insbesondere das 3,5-Prozent-Ziel, Offene Wissenschaft
und Innovation, Soziale Innovationen, Agilität des Innovationssystems,
Innovation und Qualifikation, Zukunft der Wertschöpfung, Nachhaltigkeit im
Innovationssystem sowie Biologie und Digitalisierung. Zu diesen Themen werden
fortlaufend Impulspapiere veröffentlicht (vgl. die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/20334).
Knapp ein Jahr, nachdem die Fraktion der FDP hierzu eine Kleine Anfrage
gestellt hat (Bundestagsdrucksache 19/20334 mit den Antworten der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/20917) und nachdem das HTF im
April 2021 seinen Ergebnisbericht 2021 vorgelegt hat (
https://www.hightech-foru
m.de/wp-content/uploads/hightech-forum_ergebnisbericht_2021.pdf), stellen
sich nun Nachfragen. Diese gründen sich unter anderem auch auf
Feststellungen im Abschlussbericht der Studie „Professoren als Entrepreneurship-
Promotoren zur Gründungsförderung in Forschungseinrichtungen (PEP II) –
Instrumente der Gründungsförderung“ (Markus Ebers, Universität zu Köln,
2018).
Dieser Bericht statuiert nicht nur den Eindruck eines auf niedrigem Niveau
stagnierenden Ausgründungsgeschehens bei den Außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (AuF) (vgl. z. B. S. 4 und 5). Bezüglich der Quantität
der Ausgründungen speziell aus der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) äußert
der Bericht explizit, dass diese Anzahl vor allem vor dem Hintergrund der
Fülle der eingesetzten Gründungsförderungsmaßnahmen zu hinterfragen ist.
Zugleich wurde analysiert, dass in Forschungseinrichtungen institutionelle
Barrieren existierten – insbesondere auf der Ebene der Institutsdirektoren. Die
identifizierten Bedenken gegenüber Ausgründungen beziehen sich dabei vor
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31422
19. Wahlperiode 07.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
7. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
allem auf die Sorge um dem Verlust von Leistungsträgern, die Weitergabe von
Forschungs- und Arbeitsergebnissen und den Verlust potentieller
Industriemittel und anderer Drittmitteln. Über Instrumente und Maßnahmen, die diese
Bedenken ausräumen könnten, bestehe bei Institutsdirektoren weitestgehend kein
Bewusstsein. Erschreckenderweise, so der Bericht weiter, konnte keiner von
ihnen fundierte Angaben über Incentivierungsmaßnahmen und Anreizsysteme
zur Förderung von Ausgründungen machen.
Nach Ansicht der Fragesteller bestätigt der Abschlussbericht überdies einen
Eindruck, der im Gespräch mit Experten regelmäßig zutage tritt, aber schwer
belegbar schien: Zum einen werden bestehende Technologietransferstellen
und Technologieabteilungen selten als Unterstützer von
Ausgründungsförderung und Ausgründungserfolgen angesehen. Und zum anderen werden
Ausgründungserfolge in keiner der untersuchten Forschungseinrichtungen als
gleichwertig mit anderen Erfolgskriterien wie Publikationen, Drittmittel und
Graduierung respektiert (s. S. 2).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Erfolg des deutschen Forschungs- und Innovationssystems ergibt sich aus
seiner Vielseitigkeit (siehe zu Struktur und Akteuren die ausführliche
Darstellung im Bundesbericht Forschung und Innovation 2020). Das Hightech-Forum
(HTF) ist neben dem Innovationsdialog zwischen Bundesregierung, Wirtschaft
und Wissenschaft und der Expertenkommission Forschung und Innovation
(EFI) eines der drei zentralen Beratungsgremium der Bundesregierung zur
Forschungs- und Innovationspolitik. Das HTF, dessen Aufgabe die Beratung
der Bundesregierung bei der Umsetzung der Hightech-Strategie (HTS) 2025
ist, erarbeitet Empfehlungen zu den zentralen Herausforderungen und
Perspektiven des deutschen Forschungs- und Innovationssystems. Die Inhalte
orientieren sich dabei an den Schwerpunkten der Hightech-Strategie 2025
(Technologie, Fachkräfte, Gesellschaft) sowie den zwölf Missionen, die in dieser
Legislaturperiode erstmals definiert wurden. Das HTF hat dabei auch die Rolle eines
Mittlers zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft übernommen.
Durch seine zahlreichen Aktivitäten, wie u. a. den breit angelegten
gesellschaftlichen Austausch über seine Empfehlungen und die Patenschaften im BMBF-
Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung der HTS 2025, hat das HTF ein
wichtiges Ziel der HTS 2025, die Kultur des Wissens- und
Technologietransfers noch weiter zu stärken, unterstützt.
Das HTF hat seine Empfehlungen und Impulse nach fast zweijähriger
Beratungszeit im Ergebnisbericht neu aufgearbeitet, angereichert und in fünf
sogenannten Dachthemen Missionsorientierung, Beteiligung, Resilienz und
technologische Souveränität, agile Forschungs- und Innovationsförderung sowie
Initiative für Transferfreiheit zusammengefasst. Mit seinen Empfehlungen setzt das
HTF wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Forschungs- und
Innovationsstrategie der Bundesregierung. Es bestätigt, ebenso wie die EFI, dass die
Bundesregierung mit ihren verschiedenen forschungs- und
innovationspolitischen Maßnahmen und den kontinuierlichen Investitionen in Forschung und
Entwicklung eine wesentliche Grundlage für Deutschlands Zukunftsfähigkeit
gelegt hat.
1. Welche finanziellen Kosten verursacht das HTF pro Jahr und während
seiner Laufzeit (19. Wahlperiode) aufgeschlüsselt nach Kostenarten (u. a.
Honorare, Gutachtenkosten, Reisekosten, Administrationskosten)?
Die Kosten (in Euro) des HTF für die Laufzeit 2019 bis 2021 sind nachfolgend
aufgeschlüsselt:
2019 2020 2021(Planung)
Gesamt
(bewilligt)
Personalkosten
(Administration) 859.221,31 1.538.034,21 1.174.150,68 3.571.406,20
Reisekosten
(Administration) 25.015,76 28.705,68 76.278,56 130.000,00
Sonstige
unmittelbare
Vorhabenkosten
74.045,85 142.294,68 658.318,47 874.659,00
Summe 958.282,92 1.709.034,57 1.908.747,71 4.576.065,20
Zu den sonstigen unmittelbaren Vorhabenkosten zählen v. a. Reisekosten für
Externe sowie für HTF-Mitglieder, Kosten für Auftragsvergaben,
Veranstaltungskosten sowie Kosten für Büro-und Verbrauchsmaterial.
2. Gibt es eine spezifische Vergütung, Erfolgsbeteiligung bzw.
Aufwandsentschädigung für einen oder für beide Co-Vorsitzenden?
a) Wenn ja, wie hoch ist diese?
b) Wenn ja, wie ist diese begründet?
Die Fragen 2 bis 2b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Co-Vorsitzenden des HTF erhalten keine Vergütung, Erfolgsbeteiligung
bzw. Aufwandsentschädigung.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass einer der beiden
Co-Vorsitzenden des HTF zugleich Präsident der Fraunhofer-
Gesellschaft (FhG) ist?
a) Sieht die Bundesregierung in dieser Personalunion einen
Interessenkonflikt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was plant sie dagegen zu tun?
Die Fragen 3 und 3a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keinen Interessenkonflikt. Alle Mitglieder des HTF
sind Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft
und für bestimmte Themenbereiche, zeichnen sich aber darüber hinaus durch
die Fähigkeit aus, sich strategisch und interdisziplinär über ihr jeweiliges
Thema hinaus an den im HTF geführten Debatten zu beteiligen.
Dabei ist auch eine große Breite an wissenschaftlichen Institutionen im HTF
vertreten – von der Fraunhofer-Gesellschaft (Prof. Dr. Neugebauer) über die
Helmholtz-Gemeinschaft (Prof. Dr. Boetius, Alfred-Wegener-Institut,
Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung; Prof. Dr. Hanselka, Karlsruher
Institut für Technologie), die Leibniz-Gemeinschaft (Prof. Vogel, Ph.D.,
Museum für Naturkunde, Leibniz-Institut für Evolutions- und
Biodiversitätsforschung) bis hin zu Universitäten, Forschungszentren und Hochschulen (bspw.
Prof. Dr. Schuh, RWTH Aachen University; Prof. Dr. Hassel, Hertie School of
Governance).
Die Empfehlungen des HTF sind breit angelegt und nicht spezifisch auf eine
bestimmte Organisation oder einen bestimmten Teil der Wissenschaft bezogen.
Alle Empfehlungen wurden vor ihrer Veröffentlichung allen Mitgliedern zur
kritischen gemeinsamen Diskussion gestellt und wurden im Ergebnisbericht
abschließend konsensual formuliert.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von Aufwand und
Ertrag des HTF?
a) Welche Parameter legt die Bundesregierung bei einer Bewertung der
Arbeit des HTF auch vor dem Hintergrund an, dass Sie eine
Evaluierung des HTF nicht vornehmen will (vgl. Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/20917) (bitte detailliert darlegen und
Ausprägungen je Parameter qualitativ benennen)?
Die Fragen 4 und 4a werden im Zusammenhang beantwortet.
Das HTF hat während seiner Beratungszeit in den Jahren 2019 bis 2021 sieben
Forumssitzungen, 15 Workshops bzw. Online-Dialoge, eine Ergebniskonferenz
und zwei parlamentarische Veranstaltungen durchgeführt bzw. daran
mitgewirkt sowie sieben Patenschaften im Rahmen des Beteiligungsprozesses des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur
Weiterentwicklung der HTS 2025 übernommen.
Während der Beratungszeit hat das HTF acht sogenannte Impulspapiere zu
zentralen Aspekten der Forschungs- und Innovationspolitik, Leitlinien für neues
Wachstum nach der Corona-Krise sowie einen abschließenden Ergebnisbericht
veröffentlicht.
Zudem haben Mitglieder des HTF an einem Ideenpapier zur Rolle der
Innovationskultur als Teil einer nachhaltigen Zukunftsvorsorge mit externen Akteuren
sowie an den Kernbotschaften aus dem Beteiligungsprozess zur
Weiterentwicklung der HTS 2025 mitgewirkt (siehe auch Antwort zu Frage 5).
Eine zentrale Zielsetzung des HTF besteht darin, eine breitere politische und
gesellschaftliche Diskussion der HTF-Empfehlungen zu befördern. Dies wird
insbesondere durch folgende Maßnahmen unterstützt:
– Möglichkeit zur Kommentierung der HTF-Publikationen auf der HTF-
Website,
– breite Nutzung der Sozialen Medien,
– Einbindung weiterer Beteiligter sowie Expertinnen und Experten zu
verschiedenen Themensträngen der Beratungen des HTF (insbesondere im
Rahmen von Workshops und Gutachten, u. a. für die Impulspapiere Offene
Wissenschaft und Innovation bzw. BioIT-Innovationen, das Ideenpapier zur
Rolle einer offenen Innovationskultur für eine nachhaltige
Zukunftsvorsorge, zur Missionsorientierung der Forschungs- und Innovationsstrategie
sowie zur möglichen Nutzung von nachrichtenlosen Konten zur Einrichtung
eines „Social Impact Fonds“),
– Erreichen neuer Zielgruppen und Akteure aller Sektoren und
gesellschaftlichen Bereiche im Rahmen der HTF-Ergebniskonferenz sowie interaktiver
Austausch vor und während der Veranstaltung,
– Einbindung von neuen Akteuren des Innovationssystems im Rahmen des
Pilot-Beteiligungsprozesses des BMBF zur Weiterentwicklung der HTS
2025 mittels einer wissenschaftsbasierten Akteursanalyse und eines
kokreativen Formats zur gemeinsamen Diskussion und Ideengenerierung mit
traditionellen Akteuren,
– Einrichtung einer Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der
Ressorts zur HTS 2025 zur Diskussion der zentralen HTF-Empfehlungen,
– Durchführung von zwei parlamentarischen Veranstaltungen.
Aus Sicht der Bundesregierung stehen Aufwand und Ertrag des HTF daher in
einem positiven Verhältnis.
5. Wie zufrieden ist die Bundesregierung mit der Beteiligungsquantität und
Beteiligungsqualität am Beteiligungsprozess des HTF, der im Rahmen
der sieben Regionaldialoge (wiederum bestehend aus
Akteurskonferenzen und Onlinediskussion) alle beteiligten Akteure sowie generell „alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger“ zur Teilnahme eingeladen hat
(
https://www.mitmachen-hts.de/informationen), und wobei aus den
Ergebnisberichten der Regionaldialoge (
https://www.mitmachen-hts.de/me
diathek) hervorgeht, dass es im Durchschnitt 49 Beteiligungen an den
Akteursinterviews und Akteurskoferenzen, 22 Beteiligungen an
Onlinediskussionen und 7 Beteiligungen an den Reflexionsworkshops gab?
a) Wie viele aktive Einbringungen interessierter Bürgerinnen und
Bürger hat es dabei gegeben?
b) Wie viele Bürger haben insgesamt teilgenommen?
Die Fragen 5 bis 5b werden im Zusammenhang beantwortet.
Beim BMBF-Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung der HTS 2025
handelte es sich um einen Pilotprozess. Dabei wurden mittels
wissenschaftsbasierter Akteursanalyse neue Akteure des Innovationssystems gewonnen und ein
kokreativer Austausch zwischen traditionellen und neuen Akteuren befördert. Bei
diesem Ansatz handelte es sich um ein Novum in der bundesdeutschen
Forschungs- und Innovationspolitik.
Als Folge der SARS-CoV2-Pandemie musste die Zahl der Teilnehmenden an
den Regionaldialogen bereits bei der Konzeption begrenzt werden. Bei den
Akteurskonferenzen vor Ort nahmen dadurch weniger Personen als ursprünglich
geplant teil. Bei den digitalen Akteurskonferenzen und Reflexionsworkshops
wurde die Anzahl der Teilnehmenden so gewählt, dass die Qualität der
interaktiven Diskussion gewährleistet werden konnte. Insgesamt haben rund 185
Personen an den Regionaldialogen mitgewirkt.
Die Bundesregierung begrüßt unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
insgesamt die erfreulichen Ergebnisse des Pilotprozesses, der Methodik sowie
die Einbindung neuer Akteure. Die Bundesregierung verfolgt auch weiterhin
das Ziel, die Bürgerbeteiligung in der Forschungspolitik weiter auszubauen.
6. In welcher Weise spiegeln sich die Empfehlungen des HTF in der Arbeit
der Bundesregierung in concreto und mit aktuellem Stand wider?
a) In welchem Umfang und in welcher Form will die Bundesregierung
den Ergebnisbericht des HTF von April 2021 in ihre Arbeit
aufnehmen?
Was soll noch in dieser Legislaturperiode angepackt werden, und was
nicht (bitte begründen)?
b) Auf welche Weise hat die Bundesregierung die überwiegend auf
abstrakter Ebene stehenden bisherigen Empfehlungen in konkretes
Regierungshandeln umgesetzt?
c) Welche Zeitfenster setzt sich die Bundesregierung dafür jeweils?
Die Fragen 6 bis 6c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Empfehlungen des HTF wurden jeweils in der anschließenden Runde der
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zur HTS besprochen. Im Juni 2021
befasste sich diese mit dem Ergebnisbericht des HTF. Die Empfehlungen werden
nun von den Ressorts geprüft. Für die weitere Entwicklung des Schwerpunkts
„Soziale Innovationen“ befindet sich derzeit ein Gutachten zur Einrichtung
eines „Social Impact Fonds“ mittels der Nutzung von nachrichtenlosen Konten in
der ressortübergreifenden Prüfung.
7. Wie passen vor dem Hintergrund, dass laut Ergebnisbericht des HTF von
April 2021 Deutschlands Innovationspolitik im Rahmen der
Innovationspolitik im Rahmen der öffentlichen Beschaffung lediglich 34 Prozent der
Möglichkeiten nutzt (s. S. 26), die Antwort zu Frage 2b der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20917, wonach „der Prozess der
Antragsstellung bereits heute agil und digital angelegt ist“, mit der Aussage
des HTF in seinem Ergebnisbericht von April 2021 zusammen, das
explizit empfiehlt, die Antragsverfahren müssten vereinfachter, agiler,
unbürokratischer und insbesondere auch digitaler ablaufen?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht zwischen der zitierten Passage des
Ergebnisberichts des HTF zum öffentlichen Beschaffungswesen und der Antwort
der Bundesregierung zu Frage 2b der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/20917 zur Antragstellung für Projektförderungen
kein inhaltlicher Zusammenhang. Der Ergebnisbericht des HTF bezieht sich
mit seiner Aussage auf die Einordnung Deutschlands hinsichtlich der
öffentlichen Beschaffung im europäischen Vergleich. Die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2b der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundesdrucksache 19/20917 bezieht sich auf die Vergabe von Zuwendungen.
a) Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die vom HTF
angemahnten Defizite, oder beharrt sie auf ihrer ursprünglichen
Einschätzung?
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2b der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/20917 ist weiterhin gültig.
Die Bundesregierung entwickelt die Förderverfahren insbesondere mit Blick
auf einfache, agile, unbürokratische und digitale Verfahren stetig weiter. Dabei
werden auch Empfehlungen wie die des HTF aufgegriffen.
b) Wurden Mitarbeiter des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) bisher in agiler Arbeit geschult?
Wenn ja, wie viele, und aus welchen Arbeitseinheiten stammen diese?
Wie viele wurden in Teamarbeit geschult?
Wie viele in Projektarbeit?
Das BMBF macht bereits seit vielen Jahren sowohl von der Teamarbeit in
Projektgruppen (§ 10 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien) als auch von einem im Jahr 2018 selbstentwickelten, flexiblen
Projektteammodell Gebrauch. Die Erfahrungen hiermit sind sehr gut und schließen
auch das agile Arbeiten ein. Derzeit wird ein Modell für agile Projektteams 2.0,
das gemeinsam mit Work4Germany im Rahmen eines Fellowships unter
Einsatz agiler Methoden entwickelt wurde, intern abgestimmt. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF bilden sich regelmäßig zu neuen Instrumenten
der referatsübergreifenden Zusammenarbeit fort. Zuletzt haben z. B.
Führungskräfte des Hauses an einer internen Fortbildung zum Thema „Agile Haltung
und agile Methoden“ teilgenommen.
8. Hat die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des aus dem
Ergebnisbericht des HTF von April 2021 hervorgehenden dringenden Wunsches
nach „Agilität“ der Forschungs- und Innovationsförderung, einen
Überblick darüber, wie lange eine Bewilligung einer vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung getragenen Ausschreibung ab dem Zeitpunkt
der Antragsstellung im Durchschnitt dauert, und wenn ja, wie lange?
Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und der hieraus folgenden
unterschiedlichen Ausgestaltung unterscheiden sich die Förderprozesse sehr stark.
Ein Durchschnitt ist hier keine valide Messgröße. Die Länge der Verfahren
divergiert deshalb entsprechend der Komplexität. Ungeachtet dessen entwickelt
das BMBF die Förderverfahren stetig weiter, insbesondere auch mit dem Ziel
der Beschleunigung.
9. Wie viele „Maker“ und Softwareentwickler sind aus dem Prototype Fund
im Rahmen der Initiative „Software Sprint“ bislang gefördert worden,
vgl. Antwort zu Frage 2d auf Bundestagsdrucksache 19/20917 (bitte die
Jahre 2019, 2020 und 2021 getrennt aufführen)?
Das BMBF fördert seit dem Jahr 2017 selbständige Programmiererinnen und
Programmierer sowie kleine interdisziplinäre Teams im Rahmen der
Fördermaßnahme „Software Sprint“. Bislang wurden 219 Projekte gefördert, davon in
den Jahren 2019 und 2020 jeweils 39 und 2021 58 Software-Entwicklerinnen
und -entwickler bzw. kleine Teams.
10. Wie oft, in welchem Umfang und zu welchen Fragen wurde das
Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung (KOINNO) bislang in
Anspruch genommen (vgl. Antwort zu Frage 2e auf Bundestagsdrucksache
19/20917)?
In der aktuellen Vertragslaufzeit seit dem 1. Januar 2017 hat das
Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung (KOINNO) bislang 76 öffentliche
Auftraggeber durch konkrete gemeinsame Beratungsprojekte unterstützt. Dabei
unterstützt das Kompetenzzentrum bei der Umsetzung aktueller
Beschaffungsvorhaben mit dem Schwerpunkt auf innovativen Produkten und Dienstleistungen.
Hier wird der vorgelagerte kommunikative Prozess zwischen Bedarfsträgern
und Beschaffungs- und Vergabestellen in der Bedarfsentstehung und
Bedarfsermittlung begleitet. Es kann ebenfalls die Markterkundung übernommen und der
Entscheidungsprozess zum passenden innovativen Vergabeinstrument geführt
werden. Zum anderen berät KOINNO in der Ausrichtung der Beschaffungs-
und Vergabestellen hin zu einer innovativen Stelle.
11. Warum hat eine dezidierte Messung der Innovationskraft der Verwaltung
bislang seitens der Bundesregierung nicht stattgefunden, und warum
steht sie auch nicht im Fokus (vgl. Antwort zu Frage 2f auf
Bundestagsdrucksache 19/20917)?
a) Wie verhält sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zum
Vorwurf „archaischer Zustände“ in der Verwaltung und der
Notwendigkeit einer „Generalinventur“ (
https://www.handelsblatt.com/politi
k/deutschland/digitalisierung-altmaier-berater-attestieren-deutscher-v
erwaltung-archaische-zustaende/27089086.html?ticket=ST-3971738-
f5JiepJBoihcdrPf2L7S-ap), den der Wissenschaftliche Beirat des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) machte?
b) Wird die Bundesregierung ihre Meinung über die Notwendigkeit
einer Kenntnis der Innovationskraft der deutschen Verwaltung durch
die Empfehlung des HTF ändern, das explizit die Einrichtung von
Innovationsmessungen (z. B. „Innovationsbarometer“) fordert (vgl.
Ergebnisbericht des HTF vom April 2021, S. 25)?
Die Fragen 11 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Verwaltungsdigitalisierung ist in erster Linie eine föderale Aufgabe. Die
Bundesregierung, und insbesondere das bei der Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) federführende Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat leistet umfangreiche Unterstützung der Länder bei dieser Aufgabe – auch
mit zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturpaket. Eine Generalinventur hat
im Zuge der OZG-Umsetzung stattgefunden. Alle Einzelleistungen im
Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung wurden im Hinblick auf die
Digitalisierungsvorgaben im OZG geprüft. Die Fortschritte sind je nach
Ausgangssituation und Land unterschiedlich, jedoch erzielen Bund, Länder und Kommunen
gemeinsam gute Fortschritte bei der Digitalisierung.
Das Statistische Bundesamt untersucht zudem aktuell auf Basis eines Auftrags
aus dem gemeinsamen Programm von Bund und Ländern für eine
leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung vom 2. Dezember 2020
in einer Machbarkeitsstudie, inwieweit ein Innovationsbarometer nach Muster
der Nordischen Länder in Deutschland in der föderalen Verwaltungsstruktur
realisiert werden könnte.
12. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Handlungsempfehlung des
HTF, die davon ausgeht, dass die Bundesregierung Missionsorientierung
bislang nicht konkret und wirksam fördert („Die Bundesregierung sollte
Missionen zukünftig konkret und wirksam fördern“, vgl. Ergebnisbericht
des HTF von April 2021, S. 12), und hat die Bundesregierung einen
Plan, wie sie mit der Empfehlung des HTF umgeht, Verbesserungen
hinsichtlich Zielsetzung, Förderung und Steuerung von Missionen
vorzunehmen (s. Ergebnisbericht des HTF von April 2021, S. 7)?
Aus Sicht der Bundesregierung sind Missionen ein vielversprechendes
Instrument der Forschungs- und Innovationspolitik, vor allem in Bereichen, in denen
verschiedene gesellschaftliche Kräfte hinter einem gemeinsamen Ziel
versammelt werden sollen. In der HTS 2025 wurden daher zwölf Missionen verankert
und im Verlauf der Legislaturperiode vorangetrieben. Die Empfehlungen des
HTF sowie der EFI bilden eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung
der Missionsorientierung.
13. Welche Maßnahmen zur Förderung von Vorausschau, Resilienz und
technologischer Souveränität plant die Bundesregierung (vgl.
Ergebnisbericht des HTF von April 2021, S. 21)?
Die Bundesregierung ergreift vielfältige Maßnahmen zur Förderung von
Vorausschau, Resilienz und technologischer Souveränität. Sie verfolgt hierbei
einen breiten Ansatz, der technologische und gesellschaftliche Entwicklungen
insgesamt in den Blick nimmt und zugleich den Aufgaben der einzelnen
Ressorts Rechnung trägt.
Im Bereich der Strategischen Vorausschau führt das BMBF seit den 1990er
Jahren regelmäßig sogenannte Foresight-Prozesse durch. Im Jahr 2019 startete
der aktuelle Prozess, in dem mit einem Zeithorizont in die 2030er Jahre
systematisch und mit wissenschaftlichen Methoden nach Trends und
Zukunftsthemen gesucht wird und in vertiefenden Studien besonders relevante Themen,
wie die Rolle des Vertrauens in digitalen Welten oder Technologien an der
Schnittstelle zwischen Biologie und Technik, genauer beleuchtet werden. Die
Ergebnisse werden breit in die Öffentlichkeit kommuniziert und in internen
Strategie-Dialogen verarbeitet. Darüber hinaus tauschen sich die einzelnen
Ressorts regelmäßig in ressortübergreifenden Netzwerken aus, beispielsweise im
Netzwerk „Strategische Vorausschau in der Praxis“. Im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft 2020 wurde zudem eine Workshopreihe zur
strategischen Vorausschau mit Blick auf Forschung und Innovation gestartet, an der
auch andere Mitgliedstaaten der EU beteiligt sind.
Im März 2021 wurde an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik als
zentraler, ressortübergreifender Weiterbildungsstätte der Bundesregierung das
Kompetenzzentrum Strategische Vorausschau eingerichtet.
In der mittelfristigen Vorausschau (fünf bis zehn Jahre) fördert das BMBF
regelmäßig Forschungsprojekte der Innovationsfolgenabschätzung, um die
Chancen und Risiken neuer technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen zu
bewerten.
Die BMBF-Förderung von Forschung mit Bezug zu Resilienz und
technologischer Souveränität zeigt die Vielfältigkeit der möglichen Anwendungskontexte
auf, die von der Sicherheitsforschung über die Informations- und
Kommunikationstechnologien, die Nachhaltigkeitsforschung, die Bioökonomie über die
Produktions-, Dienstleistungs- und Arbeitsforschung hin zur Demokratie- und
Zusammenhaltsforschung reichen.
14. Auf welche Weise stellt die Bundesregierung einerseits sicher,
Maßnahmen bezüglich der Förderung von Resilienz und technologischer
Souveränität zu initiieren und gleichzeitig einen „unstrukturierten und
kleinteiligen Flickenteppich aus Fördermaßnahmen und Initiativen“ zu
vermeiden (vgl. Ergebnisbericht des HTF von April 2021, S. 21)?
Zur Adressierung besonderer Herausforderungen erarbeitet die
Bundesregierung ressortübergreifend Strategien und setzt mit ihnen einen Rahmen für eine
ganzheitliche politische Gestaltung der weiteren Entwicklung der jeweiligen
Handlungsfelder. Die Umsetzung erfolgt sodann abgestimmt und in stetem
Austausch zwischen den beteiligten Ressorts. Innerhalb der Ressorts sind
geeignete Prozesse etabliert, die sicherstellen, dass sich neue Maßnahmen – wo
immer möglich – in die bestehende Programmsystematik des jeweiligen
Ressorts einfügen und damit ein kohärentes programmatisches Bild ergeben.
Darüber hinaus wird mit Instrumenten wie der Frühkoordinierung sichergestellt,
dass Synergieeffekte genutzt und Doppelaktivitäten vermieden werden und
wichtige Ergebnisse alle Ressorts erreichen.
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung bei der Konzeption ihrer
Fördermaßnahmen u. a. durch Fachgespräche mit relevanten Akteuren sicher, dass
einerseits die relevanten Themen abgedeckt werden und andererseits eine
hinreichende Priorisierung und Fokussierung der Förderthemen stattfindet.
15. Stimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des durch das HTF
aufgezeigten Interessenkonflikts zwischen haushaltspolitischen
Eigeninteressen an hohem monetären Rückfluss und gleichzeitigem Interesse an
möglichst günstigen Konditionen für die Geförderten zur
Innnovationsstimulation (vgl. Ergebnisbericht des HTF von April 2021, S. 30) der vom
HTF dargelegten Leitlinie zu (ebd.), die die Fraktion der FDP schon
länger verfolgt (so bereits im Antrag „Ausgründungskultur und
Ausgründungen aus dem Wissenschaftssystem deutlich steigern“,
Bundestagsdrucksache 19/29168, Forderung 8 sowie die Seiten 7 f.), eine
Entkopplung der finanziellen Eigeninteressen zugunsten der Förderung des
volkswirtschaftlichen Gesamtgewinns durch die Ausgründung
sicherzustellen?
Durch den Pakt für Forschung und Innovation IV erhalten die teilnehmenden
Forschungsorganisationen eine auskömmliche Grundfinanzierung und
verpflichten sich im Gegenzug auf die Verfolgung bestimmter
forschungspolitischer Zielsetzungen, die den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft
einschließen. Die monetäre Grundlage für die Verfolgung dieser Verpflichtungen ist
durch den Pakt gewährleistet; der Transfer muss und kann daher nicht von
einem Rückfluss etwa durch Lizenzeinnahmen abhängig gemacht werden.
16. Sieht die Bundesregierung in einem Transferfreiheitsgesetz eine Lösung
der allseits bekannten Transferproblematik, die beispielsweise in
mangelnden Ausgründungszahlen mündet (Ergebnisbericht des HTF von
April 2021, S. 21 (S. 28 ff.);
https://www.wiwo.de/my/erfolg/gruender/ausg
ruendungen-der-fraunhofer-gesellschaft-der-rho-wi-ueber-allem/2661279
2-2.html?ticket=ST-17886390-Ao4jsHaOEby1wCoLJQiZ-ap2)
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Transferaktivitäten zu stärken, um noch
mehr Forschungsergebnisse in die Anwendung zu bringen. Dabei ist es wichtig,
die Transferprozesse und -anreize innerhalb der bestehenden
Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Transfer- und Gründungsprozesse in schlanken und
effizienten Verfahren gelingen können. Dazu hat das BMBF bspw. in den
letzten zwei Jahren gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie eine Workshop-Reihe zu Gründungen aus Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Schwerpunkt auf dem Aspekt des
sogenannten Intellectual Property-Transfers durchgeführt.
Im Ergebnisbericht empfiehlt das HTF eine „Initiative für Transferfreiheit“,
jedoch keine gesetzliche Regelung. Die im Bericht empfohlenen Maßnahmen
werden gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung bewertet.
17. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des EFI
(Expertenkommission Forschung und Innovation)-Gutachtens 2021
(
https://www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Gutachten/2021/EFI_Gutachten_2
021.pdf), in dem unter der Überschrift „Erkenntnis- und
Technologietransfer stärken“ als Begründung für einen mangelhaften
Technologietransfer geschrieben steht, dass es den Forschenden an Anreizen und den
notwendigen Kompetenzen fehle, die gewonnenen Erkenntnisse über den
akademischen Kontext hinaus zu vermitteln (s. S. 35)?
Die Gestaltung von Forschungskarrieren und diesbezüglicher
Anreizmechanismen liegt in der Eigenverantwortung der Wissenschaft. Die
Forschungsorganisationen haben sich im Pakt für Forschung und Innovation IV das Ziel, Transfer
in Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken, zu eigen gemacht und bauen zur
Zielerreichung neben anderen strategischen Instrumenten auch entsprechende
Anreiz- und Fortbildungsmechanismen aus.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin zur Stärkung des Gründergeists in
Deutschland Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für
den Verwertungsweg Gründung sensibilisieren und motivieren.
18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Analyse des
Abschlussberichts der Studie „Professoren als Entrepreneurship-Promotoren
zur Gründungsförderung in Forschungseinrichtungen (PEP II) –
Instrumente der Gründungsförderung“ (s. o. in der Vorbemerkung der
Fragesteller sowie dazu auch schon Bundestagsdrucksache 19/29168), dass in
den AuF die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
institutionellen Barrieren – insbesondere auf Ebene der Institutsdirektoren –
gegenüber Ausgründungen existieren, während gleichzeitig ein Bewusstsein
über Instrumente und Maßnahmen, die diese Bedenken ausräumen
könnten, ebenso fehlt, wie die fundierte Angabe über
Incentivierungsmaßnahmen und Anreizsysteme zur Förderung von Ausgründungen ?
Der zitierte Abschlussbericht des Vorhabens „Professoren als Entrepreneurship-
Promotoren zur Gründungsförderung in Forschungseinrichtungen (PEP II) –
Instrumente der Gründungsförderung“ ist keine Studie zu
Gründungsfördermaßnahmen und institutionellen Barrieren zum Ausgründungsgeschehen. Ziel
des Projektes war vielmehr, Instrumente, Maßnahmen und Strukturen für ein
regionales „Entrepreneuership-Ökosystem“ zu definieren, prototypisch zu
testen und zu etablieren. Eine Projektion der im Rahmen des Vorhabens
durchgeführten Analyse auf Basis einer Befragung von potentiellen Promotoren
(Institutsdirektorinnen und -direktoren, Abteilungsleitungen u. Ä.) an einigen
ausgewählten Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft und Helmholtz-
Gemeinschaft auf die außeruniversitären Einrichtungen ist nicht gegeben. Überdies
wurden die Angaben nur von einem Teil der Befragten getätigt, die nicht
unterstützend und mitgestaltend bei Ausgründungen agieren.
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem den Befund
desselben Berichts (s. o.), wonach einerseits Technologietransferstellen
und Technologieabteilungen selten als Unterstützer von
Ausgründungsförderung und Ausgründungserfolge angesehen werden und
andererseits Ausgründungserfolge in keiner der untersuchten
Forschungseinrichtungen als gleichwertig mit anderen Erfolgskriterien
wie Publikationen, Drittmittel und Graduierung respektiert werden?
Die Ergebnisse des Abschlussberichts sind weder einschlägig noch
repräsentativ. Schlüsse aus den Ergebnissen im Sinne der Fragestellung sind daher nicht
ableitbar.
b) Plant die Bundesregierung insbesondere zur Verbesserung von
Akzeptanz und Qualität der Technologietransferbereiche der AuF
Maßnahmen?
Wenn ja, welche?
Die Verbesserung von Akzeptanz und Qualität der Transferbereiche der
außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist ein permanentes und wichtiges
Anliegen, welches auch im Pakt für Forschung und Innovation IV verankert ist.
19. Teilt die Bundesregierung den Eindruck der Fragesteller, dass sowohl der
EFI-Bericht 2021 (s. o., S. 35), vor allem aber auch der bereits zitierte
Abschlussbericht der Studie „Professoren als Entrepreneurship-
Promotoren zur Gründungsförderung in Forschungseinrichtungen (PEP II) –
Instrumente der Gründungsförderung“ (s. o.) bezüglich des
Ausgründungsgeschehens stark auf intra-institutionelle Probleme hinweisen, wie z. B.
die in den Fragen 17 und 18 genannten institutionellen Barrieren und die
geringe Akzeptanz für Ausgründungen – während sich die
Empfehlungen des HTF nahezu ausschließlich auf Probleme im
extrainstitutionellen Bereich beziehen (vgl. nur die „Dachthemen“ des
Ergebnisberichts des HTF von April 2021 mit Ausnahme des Punktes „Agilität
der Verwaltung“)?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Nach Ansicht der Bundesregierung zeigen sowohl die Empfehlungen der EFI
als auch des HTF, dass die Bedingungen für den Transfer von
Forschungsergebnissen in die Anwendung insgesamt Verbesserungspotenzial haben. Die
Beratungsgremien nehmen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte in den Blick,
beispielsweise eine notwendige starke Gründungskultur oder die
Rahmenbedingungen für Transfer mittels Finanzierungs-, Beteiligungs- oder
Lizenzierungskonditionen von akademischen Ausgründungen.
Bezüglich des PEP II-Projekts wird auf die Antworten zu den Fragen 18 bis
18b verwiesen.
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ISSN 0722-8333]