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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelverwendung und Prüfmechanismen des Bundesprogramms "Demokratie leben"

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

07.07.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3100623.06.2021

Mittelverwendung und Prüfmechanismen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung fördert über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zivilgesellschaftliches Engagement für die Demokratie sowie Projekte bzw. Maßnahmen gegen Extremismus. Im Zuge der Beratungen des Bundeshaushalts 2021 wurden die Mittel für das Bundesprogramm um 35 Mio. Euro erhöht, vornehmlich für die Stärkung der Extremismusprävention. Die für 2021 zur Verfügung stehenden 150,5 Mio. Euro sind veranschlagt in Kapitel 1702 Titel 684 04 „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ (Bundestagsdrucksache 19/22600 sowie 19/23316; https://www.demokratie-leben.de/).

Vor dem Hintergrund wiederholter Berichterstattung über die Mittelverwendung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fokussieren wir den Blick auf die geförderten Projekte bzw. Maßnahmen, die sich gegen Extremismus richten, sowie die Prüfmechanismen für das Bundesprogramm (https://www.welt.de/politik/deutschland/article230240943/Demokratie-leben-Auch-Islamisten-und-Antifa-profitieren.html; https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus231030485/Linksextremismus-So-profitiert-er-vom-Kampf-gegen-Rechts.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte bzw. Maßnahmen richteten sich jeweils in den Jahren 2019 und 2020 gegen Rechtsextremismus?

2

Welche durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte bzw. Maßnahmen richteten sich jeweils in den Jahren 2019 und 2020 gegen Linksextremismus?

3

Welche durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte bzw. Maßnahmen richteten sich jeweils in den Jahren 2019 und 2020 gegen Islamismus?

4

Welche durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte bzw. Maßnahmen richteten sich jeweils in den Jahren 2019 und 2020 gegen Antisemitismus?

5

Wie viele Förderanträge für Projekte bzw. Maßnahmen, die sich gegen a) Rechtsextremismus, b) Linksextremismus, c) Islamismus, d) Antisemitismus richten, wurden jeweils in den Jahren 2019 und 2020 gestellt?

Wurden Anträge abgelehnt, und wenn ja, wie viele, und jeweils warum?

6

Wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sichergestellt, dass über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ keine Projekte bzw. Maßnahmen von Vereinen, Verbänden, Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) finanziert werden, die extremistischem Gedankengut nahestehen oder deren Mitglieder Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen haben?

Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?

Wenn nein, warum nicht?

7

Liegen der Bundesregierung Hinweise, Informationen oder Berichte – auch aus den Bundesländern oder von Dritten – vor, dass über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ möglicherweise oder bestätigt Projekte bzw. Maßnahmen von Vereinen, Verbänden, Organisationen oder NGOs gefördert wurden oder noch werden, die extremistischem Gedankengut nahestehen oder deren Mitglieder Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen haben?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich, wo wurden bzw. werden diese durchgeführt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme und welcher Fördersumme?

8

Wurde im Rahmen der Bund-Länder-Treffen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine mögliche Förderung von Projekten bzw. Maßnahmen über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für Vereine, Verbände, Organisationen oder NGOs, die extremistischem Gedankengut nahestehen oder deren Mitglieder Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen haben, besprochen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

9

Ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Ausgestaltung und Evaluation sowie bei der Prüfung von Förderanträgen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einbezogen?

Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wird bei der Prüfung von Förderanträgen für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ eine Hintergrundprüfung vollzogen, inwieweit es sich bei dem jeweiligen Projekt bzw. der Maßnahme um eine Unterstützung für extremistisches Gedankengut handeln könnte?

Wenn ja, in welcher Ausgestaltung, und wie werden hierbei Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Antisemitismus im Speziellen einbezogen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Erfolgt bei der Evaluation der Mittelverwendung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine gesonderte Prüfung, in welchem Maße und welcher Ausgestaltung Projekte bzw. Maßnahmen rechtsextremes, linksextremes, islamistisches und antisemitisches Gedankengut möglicherweise unterstützt haben könnten?

Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?

Wenn nein, warum nicht?

12

Ergaben sich infolge der Prüfung von Projekten bzw. Maßnahmen sowie der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ a) Änderungen bei der Antragsbearbeitung bzw. Antragsprüfung, b) Änderungen bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen im Hinblick darauf, zu verhindern, dass Vereine, Verbände, Organisationen oder NGOs, die extremistischem Gedankengut nahestehen oder deren Mitglieder Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen haben, keine Fördermittel über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten?

Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?

13

Vollzieht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Antragsbearbeitung bzw. Antragsprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine Abgrenzung zwischen „Kampf gegen rechts“ und den Aktivitäten von Vereinen, Verbänden, Organisationen oder NGOs, die linksextremem Gedankengut nahestehen?

Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?

Wenn nein, warum nicht?

14

Gab es im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte bzw. Maßnahmen von Vereinen, Verbänden, Organisationen oder NGOs, die der „Kommunistischen Plattform“, „Antikapitalistischen Linken“, „Interventionistischen Linken“ oder „Marx21“ nahestehen oder deren Mitglieder Verbindungen zu diesen Gruppierungen haben?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich jeweils, wo wurden diese durchgeführt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme und welcher Fördersumme?

15

Gab es im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte bzw. Maßnahmen, die sich dem Thema Antikapitalismus widmeten?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich jeweils, wo wurden diese durchgeführt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme und welcher Fördersumme?

16

Gab es im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte bzw. Maßnahmen, die sich der jüdischen Vielfalt in Deutschland widmeten?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich jeweils, wo wurden diese durchgeführt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme und welcher Fördersumme?

17

Gab es im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte bzw. Maßnahmen, die durch die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) oder mit der DITIB zusammenarbeitende Vereine, Verbände, Organisationen oder NGOs umgesetzt wurden?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich jeweils, wo wurden diese durchgeführt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme und welcher Fördersumme?

18

Gab es im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte bzw. Maßnahmen, die durch palästinensische oder Fatah-nahe Vereine, Verbände, Organisationen oder NGOs umgesetzt wurden?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich jeweils, wo wurden diese durchgeführt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme und welcher Fördersumme?

19

Gab es im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte bzw. Maßnahmen, die durch Vereine, Verbände, Organisationen oder NGOs umgesetzt wurden, die der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft oder der Muslimbruderschaft nahestehen oder deren Mitglieder Verbindungen zu diesen haben?

Wenn ja, welche Projekte, und wo, mit welcher konkreten Fördermaßnahme und welcher Fördersumme?

Berlin, den 9. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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