[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/31204 –
Die Feldjägertruppe der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele Truppengattungen der Bundeswehr befinden sich durch die schrittweise
Refokussierung der Streitkräfte auf die Landes- und Bündnisverteidigung in
einem kontinuierlichen Veränderungsprozess ihrer Aufgabengebiete und der
abzubildenden Fähigkeiten. Grundsätzlich geben dabei die Konzeption der
Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr aus dem Jahr 2018 in
mehreren Intervallen an, wie sich die Truppenteile bis zum Jahr 2031
aufstellen sollen und über welche Fähigkeiten sie hierbei verfügen sollen. Eine
althergebrachte Truppengattung, die in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach
verschiedenste Fähigkeiten aufgebaut, umgebaut und für die Truppe
bereitgestellt hat, ist dabei die Feldjägertruppe der Bundeswehr (
https://www.bundes
wehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/auftrag/feldjaeger).
Die Feldjägertruppe übernimmt in der Bundeswehr militärpolizeiliche
Tätigkeiten sowohl im Inlandsbetrieb als auch in mandatierten Einsätzen und bei
einsatzgleichen Verpflichtungen. Die Kräfte der Feldjäger sind zur
Gewährleistung einer flächendeckenden Verfügbarkeit von militärpolizeilichen
Fähigkeiten auf Dutzende Standorte im gesamten Bundesgebiet disloziert und
verfügen zudem über zahlreiche Spezialkompetenzen wie z. B.
Personenschutzkräfte, Diensthunde, Kräfte für militärische Eskortendienste und eigene
Ermittlungsfähigkeiten. Hinzu kommen sogenannte QRF-Kräfte, die z. B. im
Fall von internationalen Katastrophenfällen Hilfsleistungen der Bundeswehr
unterstützen, und nicht zuletzt eine steigende Auftragslage im Bereich des
militärischen Verkehrsdienstes bei der Verlegung größerer Truppenverbände
durch das Bundesgebiet. Während der Amtshilfeeinsätze im Zuge der Corona-
Pandemie stellte die Feldjägertruppe zudem eine nennenswerte Anzahl an
Kräften zur Unterstützung ziviler Bedarfsträger. Zur Erfüllung dieses
vielfältigen Aufgabenspektrums stehen bundesweit mutmaßlich weniger als 2 000
Soldaten an den Standorten der Feldjäger zur Verfügung. Somit sind die
Kräfte der Feldjäger signifikant kleiner als die Kräfte sämtlicher einzelner
Landespolizeien (z. B. Bremen: ca. 2 300 Polizisten, Saarland: ca. 2 700 Polizisten),
obwohl alleine das bundesweite Aufgabengebiet und die dauerhafte
Bereitstellung von Kräften für alle größeren Auslandseinsätze der Bundeswehr dem
entgegenstehen. Es scheint daher insgesamt wenig verwunderlich, dass für die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31687
19. Wahlperiode 21.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 21. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kommenden Jahre nach Kenntnis der Fragesteller in sicherheitspolitischen
Kreisen mit einer deutlichen personellen Aufstockung der Feldjägertruppe und
der Errichtung neuer Standorte gerechnet wurde. Aufgrund der derzeit
angespannten finanziellen Lage und des Nischendaseins der Feldjägertruppe als
hochspezialisierter Fähigkeitsträger darf jedoch bezweifelt werden, ob aktuelle
Planungsziele für die Truppengattung ansatzweise erreichbar sind. Das Ziel
dieser Kleinen Anfrage ist es daher, die aktuelle Verfassung der
Feldjägertruppe, die mittelfristigen planerischen Ziele Bundesregierung für die
Truppengattung und die beabsichtigte Mittelausstattung zu überprüfen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
1. Welche Aufgabengebiete beispielsweise auch hinsichtlich von
Spezialisierungen deckt die Feldjägertruppe der Bundeswehr derzeit im In- und
Ausland ab, und wie haben sich diese in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt?
Der Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr ist verantwortlich für die
militärpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung in der Bundeswehr. Er deckt mit
seinem Fähigkeitsspektrum im gesamten Aufgaben- und Intensitätsspektrum
sechs Kernaufgaben ab:
• Militärischer Ordnungsdienst (MilOrdDst),
• Militärischer Verkehrsdienst (MilVerkDst),
• Sicherheitsaufgaben (SichAufg),
• Unterstützung von Gewahrsamsaufgaben (Ustg GewAufg),
• Unterstützung von Heimat-, Raum- und Objektschutz (Heimat-/Raum-/
ObjektS) sowie
• Erhebungen und Ermittlungen (E&E).
Diese Kernaufgaben werden durch die nachfolgend aufgeführten
Spezialisierungen vertieft:
• Personen- und Begleitschutz,
• Eskorten- und Lotsendienst,
• Luftsicherheitsaufgaben Feldjäger,
• Zugriffsdurchsuchungen,
• Kontrolle GGVSEB/Umweltschutz,
• Ereignis-, Tatort- und Spurensicherung,
• Präzisionsschütze,
• Crowd Riot Control Feldjäger,
• Asservatenwesen sowie
• Diensthunde Feldjäger (Rauschgift- bzw. Sprengstoffspürhunde inklusive
Schutzdienst).
Insbesondere die Spezialisierungen haben aufgrund von Einsatzerfordernissen
in den letzten 20 Jahren eine umfassende Weiterentwicklung und
Professionalisierung erfahren, sind aber in ihrem Wesenskern unverändert geblieben.
2. Wie viele Einsätze hat die Feldjägertruppe im alltäglichen Inlandsdienst
in den vergangenen zehn Jahren, jeweils nach Jahr und gängigen
Kategorisierungen aufgeschlüsselt, abgeleistet?
Die Feldjägereinsätze im Inland in den Jahren 2012 bis 2020 sind der
beigefügten Tabelle zu entnehmen:
MilVerkDst MilOrdDst SichAufg E&E Heimat-/Raum-/
ObjekS inkl. Host-
Nation-Support
Querschnittliche/sonstige
Einsätze
Gesamt
2012 5.210 53.976 3.798 1.680 18.562 4.751 87.977
2013 4.123 42.077 3.628 1.042 15.834 3.376 70.080
2014 3.179 42.851 5.951 1.867 12.411 139 66.398
2015 3.122 39.628 5.469 1.607 11.760 167 61.753
2016 4.295 21.643 5.076 1.664 6.179 138 38.995
2017 3.487 19.533 4.849 2.085 5.546 230 35.730
2018 2.813 25.279 5.163 1.752 6.131 214 41.352
2019 3.453 23.732 5.314 2.020 5.273 197 39.989
2020 2.928 30.637 3.705 1.972 5.997 186 45.425
Bezüglich des Jahres 2011 liegen innerhalb des Aufgabenbereiches
Feldjägerwesen Bundeswehr aufgrund der zuvor anderen Struktur keine Daten vor.
Ab dem Jahr 2014 wird der aufgabenübergreifende Feldjägereinsatz
(querschnittliche/sonstige Einsätze) innerhalb der Kernaufgaben erfasst und daher
statistisch nicht mehr separat erhoben. Ab diesem Zeitpunkt beinhaltet diese
Kategorie ausschließlich Einsätze zur Übungs- und Ausbildungsunterstützung.
Die Wahrnehmung der Kernaufgabe „Unterstützung von
Gewahrsamsaufgaben“ erfolgt nicht im Feldjägerdienst Inland.
3. Wie viele Standorte der Feldjägertruppe gibt es derzeit bundesweit
aufgeteilt nach Ort und deren jeweiliger Funktion?
Standorte in alphabetischer Reihenfolge:
• Augustdorf: Feldjägereinsatzkompanie,
• Berlin: Stab Feldjägerregiment, Stabs- und Versorgungskompanie, drei
Feldjägereinsatzkompanien,
• Bonn/Siegburg: Feldjägereinsatzkompanie (Zwischenunterbringung am
Standort Siegburg bis Verlegung an den Standort Bonn nach Abschluss
der dortigen Baumaßnahmen),
• Burg: Feldjägereinsatzkompanie,
• Bruchsal: Feldjägereinsatzkompanie,
• Erfurt: Feldjägereinsatzkompanie,
• Fritzlar: Feldjägereinsatzkompanie,
• Hamburg: Feldjägereinsatzkompanie,
• Hannover: Kommando Feldjäger der Bundeswehr, Schule Feldjäger und
Stabsdienst der Bundeswehr, Feldjägereinsatzkompanie,
• Hilden: Stab Feldjägerregiment, Stabs- und Versorgungskompanie,
Feldjägereinsatzkompanie,
• Eckernförde: Feldjägereinsatzkompanie (Zwischenunterbringung am
Standort Eckernförde bis Verlegung an den Standort Kiel nach Abschluss der
dortigen Baumaßnahmen),
• Leipzig: Feldjägereinsatzkompanie,
• Mainz: Feldjägereinsatzkompanie,
• München: Stab Feldjägerregiment, Stabs- und Versorgungskompanie,
Feldjägereinsatzkompanie,
• Munster: Feldjägereinsatzkompanie,
• Neubrandenburg: Feldjägereinsatzkompanie,
• Roding: Feldjägereinsatzkompanie,
• Roth: Feldjägereinsatzkompanie,
• Stetten am kalten Markt: Feldjägereinsatzkompanie,
• Storkow: Feldjägereinsatzkompanie,
• Ulm: Feldjägereinsatzkompanie,
• Veitshöchheim: Feldjägereinsatzkompanie,
• Wilhelmshaven: Feldjägereinsatzkompanie.
4. Wie viele Soldaten der Feldjägertruppe gibt es derzeit bundesweit?
Der Kommandobereich Kommando Feldjäger der Bundeswehr verfügt derzeit
gemäß Soll-Organisation über insgesamt 3 096 aktive Dienstposten. Dies
schließt auch das Personal der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der
Bundeswehr mit ein. Hinzu kommen derzeit 56 aktive Dienstposten in anderen
Dienststellen der Bundeswehr, die zur Besetzung durch Soldatinnen und
Soldaten des Aufgabenbereiches Feldjägerwesen Bundeswehr vorgesehen sind.
a) Wie viele dieser Soldaten befinden sich außerhalb der
Feldjägertruppe in Verwendung?
Derzeit werden 181 Soldatinnen und Soldaten mit einer Werdegangszuordnung
Feldjäger außerhalb des Aufgabenbereiches Feldjägerwesen Bundeswehr
verwendet.
b) Wie viele dieser Soldaten befinden sich innerhalb der
Feldjägertruppe in verwaltenden oder zentralen Aufgabenbereichen
(beispielsweise Kommando Feldjäger, Regimentsstäbe, Feldjägerschule) jeweils
mit konkreter Anzahl in Verwendung?
Verwaltende Tätigkeiten im Sinne von Artikel 87b des Grundgesetzes werden
durch Soldatinnen und Soldaten nicht wahrgenommen. Die Stabselemente im
Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr sind im Wesentlichen in der
operationellen Führung, Ausbildung und Weiterentwicklung der Feldjäger
eingesetzt.
Gemäß der Soll-Organisation sind in den Stäben des Aufgabenbereiches
Feldjägerwesen Bundeswehr derzeit folgende Dienstpostenumfänge für Soldatinnen
und Soldaten ausgeplant:
• Kommando Feldjäger Bundeswehr: 144,
• Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr: 353,
• Stab Feldjägerregiment 1: 43,
• Stab Feldjägerregiment 2: 41,
• Stab Feldjägerregiment 3: 44.
c) Wie viele Soldaten der Feldjägertruppe sind insgesamt in den
Feldjägerkompanien stationiert?
In den Feldjägerkompanien sind gemäß Soll-Organisation derzeit 2 471
Dienstposten für Soldatinnen und Soldaten ausgeplant.
d) Wie viele der in den Feldjägerkompanien stationierten Soldaten
stehen durchschnittlich im Tagesdienst zur Wahrnehmung der
originären Feldjägeraufgaben im Inland zur Verfügung, und was sind die
wesentlichen Gründe, die die Soldaten in den Feldjägerkompanien
gegebenenfalls in anderen Aufgaben binden?
Grundsätzlich stehen alle Angehörigen einer Feldjägerkompanie zur
Wahrnehmung der originären Aufgaben im Inland im Tagesdienst zur Verfügung.
Ausgenommen sind begründete Abwesenheiten aufgrund anderer dienstlicher
Verpflichtungen zum Beispiel durch Teilnahme an Lehrgängen, Ausbildungs- und
Übungsvorhaben, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
Auslandseinsätzen, Maßnahmen aufgrund Bundesgleichstellungsgesetz bzw.
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz sowie Urlaub und Krankheit.
Die Tagesdienststärke in der Wahrnehmung des Feldjägerdienstes ist
wesentlich von der Auftragslage abhängig und schwankend.
Statistische Daten zu den Tagesdienststärken in den Feldjägerkompanien
werden im Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr nicht erhoben.
5. Wie bewertet die Bundesregierung derzeit das Verhältnis von
bestehenden Aufgaben, Einsatzbelastung und Spezialisierungen der
Feldjägertruppe im Verhältnis zu den hierfür zur Verfügung stehenden Soldaten,
aufgeteilt nach In- und Ausland?
Der Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr erfüllt alle bestehenden
Aufgaben sowie gestellte Anforderungen und Unterstützungsanträge im Inland
und den ausländischen Einsatzgebieten. Das Verhältnis von Aufgaben zu den
zur Verfügung stehenden Soldatinnen und Soldaten wird als ausreichend
bewertet.
6. In welchen Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen ist
die Feldjägertruppe derzeit jeweils mit welcher Anzahl an Soldaten
vertreten?
Derzeit befinden sich Feldjägerkräfte in folgenden Auslandseinsätzen bzw.
Einsatzgleichen Verpflichtungen mit der jeweils angegebenen Stärke (Stand: 6. Juli
2021):
• Counter Daesh/Capacity Building Iraq (CD/CBI): 5,
• United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission
(MINUSMA): 17,
• Enhanced Forward Presence (eFP): 11,
• European Union Training Mission Mali (EUTM): 6,
• European Naval Force – Mediterranean IRINI (EUNAVFOR MED
IRINI): 3,
• United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL): 6.
7. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Soldaten der
Feldjägertruppe, die im originären Aufgabengebiet im Inland eingesetzt
werden, im Verhältnis zu der Anzahl von Soldaten der Feldjägertruppe in
verwaltenden oder vergleichbaren Tätigkeiten insbesondere hinsichtlich
der im Eckpunktepapier zur Zukunft der Bundeswehr attestierten
Kopflastigkeit der Truppe und der von der Bunderegierung etablierten
Zielvorstellung „Mehr Truppe und weniger Stäbe“?
a) Inwiefern bewertet die Bundesregierung die aktuelle Konzeption der
Feldjägertruppe mit einem Kommando und drei Regimentsstäben im
Verhältnis zu der Anzahl an Soldaten in den jeweiligen
Feldjägerkompanien hinsichtlich der Kopflastigkeit und der Zielvorstellung
„Mehr Truppe und weniger Stäbe“ als zweckmäßig?
Die Fragen 7 und 7a werden zusammen beantwortet.
Der Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr ist in seiner Gesamtheit der
sogenannten Truppe zuzuordnen. Dies umfasst auch das Kommando Feldjäger
der Bundeswehr sowie die zur Führung der Feldjägerkompanien erforderlichen
Regimentsstäbe.
Durch die Zentralisierung von Aufgabe, Führung, Weiterentwicklung und
Ausbildung in einem Fähigkeitskommando ist das Kommando Feldjäger der
Bundeswehr Teil der Truppenstrukturen.
Die Regimenter führen bis zu dreizehn Kompanien und sind im Hinblick auf
das Verhältnis Stab zu Truppe personell optimiert.
Das Kommando Feldjäger der Bundeswehr bündelt als Fähigkeitskommando
Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung bei gleichzeitiger Minimierung der
Stabsstrukturen. Es realisiert damit bereits die Zielvorstellung „mehr Truppe –
weniger Stäbe“.
b) Sind bei der Feldjägertruppe Veränderungen im Verhältnis von Stab
zu Truppe oder strukturelle Änderungen hinsichtlich der Konzeption
von Einheiten oder Verbänden geplant?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen.
8. Durch welche wesentlichen Veränderungen könnten Soldaten der
Feldjägertruppe aus verwaltenden und vergleichbaren Tätigkeiten in die
Feldjägerkompanien mit dem Ziel einer nachhaltigen Stärkung von
verfügbaren Kräften in den originären Kernaufgaben verlagert werden?
Die im Kommando Feldjäger der Bundeswehr sowie den Feldjägerregimentern
eingesetzten Soldatinnen und Soldaten nehmen keine Verwaltungsaufgaben im
Sinne von Artikel 87b des Grundgesetzes oder vergleichbare Tätigkeiten wahr,
sondern sind – neben der Wahrnehmung der Aufgaben der Weiterentwicklung
und Ausbildungssteuerung – zur Führung der Kräfte des Aufgabenbereiches
Feldjägerwesen Bundeswehr eingesetzt.
Bestehende Möglichkeiten zur Binnenoptimierung wurden mit dem Prinzip
„Fähigkeitskommando“ bereits umgesetzt.
a) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, derartige
Veränderungen vorzunehmen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung derartige Veränderungen auf
Grundlage des Eckpunktepapiers?
Die Fragen 8a und 8b werden zusammen beantwortet.
Aufgrund der bereits optimierten Struktur des Kommandos Feldjäger der
Bundeswehr als Fähigkeitskommando kann gemäß der Eckpunkte für die
Bundeswehr der Zukunft eine umfangs- und ressourcenneutrale Zuordnung zur
Dimension Land erfolgen. Es sind daher keine Veränderungen vorgesehen.
9. Welche planerischen Zielvorstellungen verfolgt die Bundesregierung mit
der Feldjägertruppe in den kommenden zehn Jahren?
Die planerischen Zielvorstellungen der Bundesregierung sind in der mit dem
Fähigkeitsprofil der Bundeswehr skizzierten Nationalen Ambition beschrieben.
Dabei kommt es für den Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr
unverändert darauf an, ihre unter der Antwort zu Frage 1 geschilderten Kernaufgaben
mit der Fokussierung auf Landes- und Bündnisverteidigung für die
Bundeswehr wahrzunehmen.
Die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Streitkräfte, insbesondere für die
Landes- und Bündnisverteidigung, ist das übergeordnete Ziel der Eckpunkte für
die Bundeswehr der Zukunft. Dies wird u. a. durch eine Verbesserung der
Kohäsion der Landstreitkräfte durch eine möglichst weitgehende Integration der
Unterstützungskräfte zur Bildung eingespielter, rasch handlungsfähiger
Truppenkörper erreicht. Im Rahmen des hierfür notwendigen
Unterstellungswechsels u. a. des Kommandos Feldjägerwesen der Bundeswehr zur Dimension
Land werden die umfassend bewährten Fähigkeitskommandos erhalten. Für die
Verbände und die Soldaten ändert sich in ihrer Auftragserfüllung dabei nichts.
Die Unterstützung der anderen Dimensionen, für Einsätze im In- und Ausland
sowie für Zentrale Streitkräftedienststellen mit diesen Fähigkeiten wird durch
die Übernahme der „Pilotfunktion“ durch das Kommando Heer sichergestellt.
Aktuell bestehende, bereits geplante und zukünftige Einsatz- und
Übungsverpflichtungen werden während des Unterstellungswechsels wie auch danach
bruchlos wahrgenommen.
a) Welche Zielvorstellungen ergeben sich aus der Konzeption der
Bundeswehr konkret für die Feldjägertruppe?
Der Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr trägt zur Erfüllung der in
der Konzeption der Bundeswehr beschriebenen Aufgaben der Bundeswehr bei.
b) Welche Zielvorstellungen ergeben sich aus dem Fähigkeitsprofil der
Bundeswehr konkret für die Feldjägertruppe?
Der Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr bringt die
militärpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung in die im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr
beschriebene Nationale Ambition ein.
10. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, in den kommenden zehn
Jahren die Aufgabengebiete der Feldjägertruppe zu verändern, und was
sind gegebenenfalls aktuell laufende Veränderungen (vgl. auch Frage 1)?
Aus heutiger Sicht sind keine Veränderungen der Aufgabengebiete geplant.
11. Wie hat sich die Anzahl der Soldaten in der Feldjägertruppe unter
Berücksichtigung der Parameter aus Frage 4a bis 4d in den vergangenen
zehn Jahren verändert?
Der Personalumfang des Aufgabenbereiches Feldjägerwesen Bundeswehr hat
sich durch zwei wesentliche Maßnahmen in den letzten zehn Jahren verändert:
• Die „Streitkräftebasis der Zukunft“: Reduzierung von Stabsebenen und
Defragmentierung von Schnittstellen, dabei Aufstellung des Kommandos
Feldjäger Bundeswehr als zentrales Fähigkeitskommando sowie der drei
Regimentsstäbe durch Auflösung von acht Bataillonsstäben inklusive der
Stabskompanien sowie von acht Feldjägerkompanien. Dabei ist die
Feldjägertruppe insgesamt um 38,2 Prozent reduziert worden, wobei das
Feldjägerdienstpersonal mit 24 Prozent auf geringerem Niveau betroffen war. Damit
wurde dem Ansatz „mehr Truppe – weniger Stäbe“ Rechnung getragen.
• Personalzuwächse über die Trendwende Personal: Stärkung der
Truppenstrukturen durch Aufwuchs der Absicherungskompanie Bundesministerium
der Verteidigung, Verstärkung einer Feldjägerkompanie zu einer Quick
Reaction Kompanie und Aufstellung einer Personenschutz-/
Eskortenkompanie.
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, in den kommenden zehn Jahren neue
Einheiten oder Verbände in der Feldjägertruppe zu gründen oder
bestehende Einheiten oder Verbände aufzulösen?
Derzeit liegen keine diesbezüglichen Absichten vor.
a) Wenn ja, welche, und wo sollen diese Einheiten oder Verbände nach
derzeitigem Planungsstand stationiert bzw. aufgelöst werden?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Planungen insbesondere
hinsichtlich der Kernaussagen des aktuellen Eckpunktepapiers zur
Kopflastigkeit und dem Grundsatz „Mehr Truppe und weniger
Stäbe“?
Auf die Antworten zu den Fragen 7a und 11 wird verwiesen.
Mit der Aufstellung als Fähigkeitskommando wurde der Aufgabenbereich
Feldjägerwesen Bundeswehr hinsichtlich des Verhältnisses von Truppe zu
Stäben bereits optimiert.
13. Wie soll sich die Anzahl der Soldaten in der Feldjägertruppe in den
kommenden zehn Jahren im Rahmen ggf. bereits genannter
Veränderungen schätzungsweise aufgeteilt nach Dienstgradgruppen und dem
Verhältnis von Soldaten in Feldjägerkompanien und Soldaten in
verwaltenden und vergleichbaren Verwendungen verändern?
Derzeit wird keine Veranlassung für eine signifikante Änderung gesehen.
14. Inwiefern sind bei bestehenden Einheiten oder Verbänden der
Feldjägertruppe in den kommenden zehn Jahren Standortveränderungen geplant?
Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung, Umsetzung
oder ggf. des Zeitplans der baulichen Maßnahmen bei diesen
Standortveränderungen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Darüber hinaus gehende Änderungen der Stationierung bestehender Einheiten
des Aufgabenbereiches Feldjägerwesen Bundeswehr sind derzeit nicht geplant.
15. Wie viele Haushaltsmittel benötigt die Feldjägertruppe zur
Wahrnehmung ihrer Aufgaben derzeit jährlich, und wie werden sich diese
voraussichtlich ohne strukturelle oder personelle Änderungen in den
kommenden zehn Jahren ändern?
Der jährliche Haushaltsmittelbedarf für den Aufgabenbereich Feldjägerwesen
Bundeswehr ist im Einzelplan 14 nicht spezifizierbar, da u. a. für einen Großteil
der Ausrüstung und Ausstattung der Streitkräfte Haushaltsmittel
projektbezogen zugewiesen und verwendet werden. Eine Einzelaufstellung nach nutzender
Truppengattung ist insbesondere bei querschnittlich genutztem Gerät oder bei
gemeinsam genutzter Infrastruktur nicht vorgesehen. Für eine Prognose des
Haushaltsmittelbedarfs für die nächsten zehn Jahre liegen selbst bei Annahme
einer unveränderten Struktur sowie eines unveränderten Personalbestands keine
Kalkulationsgrundlagen vor.
16. Wie viele Haushaltmittel wären in den kommenden zehn Jahren
aufgeschlüsselt nach Jahren notwendig, damit die Feldjägertruppe die
beabsichtigten planerischen Ziele der Bundesregierung erreicht?
Eine truppengattungsspezifische Ermittlung eines Haushaltmittelbedarfs über
alle Planungskategorien (Organisation, Personal, Infrastruktur, Rüstung und
Betrieb) erfolgt nicht. Der Haushaltsmittelbedarf orientiert sich an der
Fähigkeitsentwicklung für die Streitkräfte insgesamt und nicht an einzelnen
Truppengattungen.
17. Ist die Bereitstellung dieser ggf. zusätzlichen Mittel durch die aktuellen
Planungen beispielsweise durch den mittelfristigen Finanzplan derzeit
sichergestellt?
Falls nicht, zu welchem konkreten Betrag in Euro auch in Relation zu
den Anforderungen ist die Finanzierung nicht sichergestellt?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
Ein sich gegebenenfalls verändernder Haushaltsmittelbedarf ist in den weiteren
Planungskategorien weder abgeschätzt noch in der mittelfristigen
Finanzplanung berücksichtigt.
18. Inwiefern bewertet die Bundesregierung die ggf. bereits genannten
planerischen Ziele auf Grundlage der durch die mittelfristige Finanzplanung
absehbar zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die
Bundeswehr und z. B. die kontinuierlich steigenden Unterhaltskosten der
gesamten Truppe zeitgerecht für erreichbar?
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wird eine bedarfsgerechte
finanzielle Ausstattung der Bundeswehr angestrebt.
19. Welche Auswirkungen hätte eine möglichen Finanzierungslücke
hinsichtlich des Erreichens der derzeitigen planerischen Ziele der
Feldjägertruppe für diese Truppengattung, und welche Auswirkungen hätte ein
Verfehlen von planerischen Zielen der Feldjägertruppe für die
Bundeswehr im Allgemeinen?
Sollten planerische Ziele nicht eingehalten werden können, sind die
Auswirkungen im Einzelfall zu bewerten. Eine solche Einzelfallbewertung ist derzeit
nicht geboten.
20. Wie priorisiert die Bundesregierung das Erreichen der aktuellen
planerischen Ziele für die Feldjägertruppe im Vergleich zu den Planungszielen
anderer Fähigkeiten in den Landstreitkräften?
Die Priorisierung in der Planung erfolgt nicht truppengattungsspezifisch,
sondern für alle Truppengattungen und Fähigkeitsträger der Organisationsbereiche
nach einheitlichen gesamtplanerischen Maßstäben. Dem folgend werden die
Planungsziele der Feldjäger immer orientiert an dem jeweiligen konkreten
Fähigkeitsbeitrag betrachtet.
21. Inwiefern bestehen innerhalb der Bundesregierung Planungen
hinsichtlich einer Reduzierung von derzeitigen Planungszielen in der
Feldjägertruppe und ggf. einem Abbau von Fähigkeiten respektive
Spezialisierungen?
Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen.
22. Inwiefern erachtet die Bundesregierung eine Auftragserfüllung der
Feldjägertruppe in zehn Jahren mit den heute zur Verfügung stehenden
Mitteln für möglich, oder welche Ausstattung wäre hierfür mindestens
notwendig?
Der Aufgabenbereich Feldjägerwesen Bundeswehr wird auch zukünftig die
militärpolizeiliche Unterstützung der Bundeswehr im erforderlichen Umfang
gewährleisten.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der
Soldatenarbeitszeitverordnung auf die Feldjägertruppe und deren Auftragserfüllung
im Inlandsbetrieb allgemein?
Welche Auswirkungen hatte die Einführung der
Soldatenarbeitszeitverordnung auf die lückenlose Verfügbarkeit von Feldjägerkräften im
Inlandsdienst insbesondere außerhalb der Kerndienstzeiten?
24. Inwiefern sieht die Bundesregierung die aktuelle
Soldatenarbeitszeitverordnung als geeignet an, um ein Erfüllen der mittel- und langfristigen
Auftragslage in der Feldjägertruppe zu erreichen?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet.
Die flächendeckende und durchgängige (24/7/365) Verfügbarkeit von
Feldjägerkräften in Deutschland ist mit der Umsetzung der
Soldatenarbeitszeitverordnung unverändert gegeben. Organisations- und Dienstabläufe wurden an die
Vorgaben für eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, für Ruhepausen und
Ruhezeiten sowie den Nachtdienst angepasst.
Besondere Anpassungsbedarfe haben sich bei der unmittelbaren Unterstützung
des zweiten Dienstsitzes des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin
zur Absicherung der Liegenschaft („Bendler Block“), bei der Wahrnehmung
von Lotsen- und Eskorteaufträgen und des Personenschutzes ergeben, die mit
den Maßnahmen im Rahmen der Trendwende Personal umgesetzt werden
konnten. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11.
25. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Reform der
Soldatenarbeitszeitverordnung beispielsweise durch eine neue Regelung zu Schichtdiensten
äquivalent zum Schichtdienst von Polizeibehörden?
Wie bewertet die Bundesregierung ein solches Anliegen?
Die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung der Bundesbeamtinnen und
Bundesbeamten für den Schichtdienst unterscheiden sich inhaltlich nicht
maßgeblich von den diesbezüglichen Vorschriften in der
Soldatenarbeitszeitverordnung. Unabhängig davon ist beabsichtigt, die bestehenden
Handlungsspielräume für eine Weiterentwicklung des soldatischen Arbeitszeitrechts im Sinne
einer stärkeren Gewichtung des Aspekts der Einsatzbereitschaft ohne
Vernachlässigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu untersuchen und umzusetzen.
Die Regelungen für den Schichtdienst werden Bestandteil dieser
Gesamtbetrachtung sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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