BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwei Jahre Qualifizierungschancen- und Folgegesetze - Einführung der neuen Pflichtberatungsangebote der Qualifizierungsberatung der Bundesagentur für Arbeit

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.07.2021

Aktualisiert

27.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3124829.06.2021

Zwei Jahre Qualifizierungchancen- und Folgegesetze – Einführung der neuen Pflichtberatungsangebote der Qualifizierungsberatung der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Jessica Tatti, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (kurz: QCG) in Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung durch mehr von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und zu intensivieren. Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten Fördermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden Leistungsbeziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen. Stichworte für den Strukturwandel sind u. a. Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zudem sollten Fort- und Weiterbildungen in Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel („Engpassberufe“) besser gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch einmal erweitert.

Teil des Qualifizierungschancengesetzes sind zwei neue, ab dem 1. Januar 2019 eingeführte Beratungsangebote der BA, nämlich die Weiterbildungs- bzw. die Qualifizierungsberatung. Beide Beratungsangebote sind von der BA verpflichtend anzubieten. Während bei der Weiterbildungsberatung alle Beschäftigten, unabhängig ihres derzeitigen Status, ein individuelles Beratungsrecht zu Fragen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung haben, adressiert die Qualifizierungsberatung Unternehmen, die sich zu Fragen der Qualifizierung ihrer Beschäftigten und zu Möglichkeiten der Finanzierung beraten lassen möchten (vgl. §§ 29 bis 31 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) neu, siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/4948, z. B. S. 15, 21 bis 23).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die Bundesregierung nach zwei Jahren die bisherige Wirkung des Qualifizierungschancengesetzes bewertet und ob sie erste Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe sieht, um die ursprünglich anvisierten Ziele besser zu erreichen. Hierzu wurde der Bundesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Der Bericht wurde am 6. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/25785 vorgelegt. Er lässt jedoch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen offen. Nachfolgend liegt der Fokus der Fragestellung auf der Qualifizierungsberatung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Qualifizierungsberatung durch die BA und in den lokalen Agenturen für Arbeit (AfA)?

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in allen AfA seit dem 1. Januar 2019 flächendeckend Qualifizierungsberatung angeboten?

Falls nicht, seit wann wurde das Angebot jeweils zum Regelangebot gemacht?

2

Wie viele Qualifizierungsberatungen hat die BA bzw. haben die lokalen AfA nach Kenntnis der Bundesregierung in 2019 bzw. 2020 durchgeführt (bitte Anzahl Beratungsfälle pro Jahr, falls möglich auch monatlich, sowie zudem getrennt nach Bundesländern angeben)?

Entsprechen die Anzahl von Beratungen und die Entwicklung der Beratungszahlen den Erwartungen der Bundesregierung?

Wo sieht die Bundesregierung ggf. Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe?

Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung eine durchschnittliche Beratung, und wie viele einzelne Beratungsgespräche umfasst sie (gerne neben dem Durchschnitt weitere Daten angeben)?

Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenaufwand pro Beratungsfall (inklusive Vorbereitung und Nachbereitung, Overhead der Verwaltung)?

Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wartezeit für ratsuchende Unternehmen von der Anfrage bis zum Start der Beratung (bitte getrennt angeben für 2019 und 2020, gerne zudem regional oder nach Bundesländern differenzieren)?

Welche Kanäle bzw. Settings werden in welchem Umfang für die Beratung genutzt (bitte jeweils prozentuale Anteile u. a. für persönliche Beratung in der AfA, persönliche Beratung und Analyse im Unternehmen, Telefonie, Videokonferenz etc. angeben, bitte getrennt für 2019 und 2020 angeben)?

An welchen Kriterien bemisst die BA und die Bundesregierung, ob eine Qualifizierungsberatung erfolgreich war oder nicht?

Werden diese Kriterien tatsächlich überprüft, und zu welchen Ergebnissen kamen die Prüfenden?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammensetzung der Beratenenstruktur, u. a. bezüglich

a) der Unternehmensgröße (Umsatz, Mitarbeiter),

b) der Anzahl durch Qualifizierungsmaßnahmen unter Umständen betroffener Beschäftigter,

c) der Branchen der ratsuchenden Unternehmen (bitte die zehn häufigsten Branchen mit Angabe des jeweiligen Prozentwerts aller Beratungsfälle angeben sowie zum Vergleich bitte angeben, wie viel Prozent aller Unternehmen zu dieser Branche gehören),

d) des Beratungsanlasses (z. B. wirtschaftlicher Strukturwandel, Digitalisierung, geplanter Beschäftigungsabbau, demographischem Wandel etc.)?

Entspricht die Zusammensetzung der Beratenenstruktur den Erwartungen der Bundesregierung?

Wo sieht die Bundesregierung ggfs. Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe?

Wünscht sich die Bundesregierung mehr Qualifizierungsberatung für bestimmte Unternehmen, Branchen oder Anlässe?

Und falls ja, mit welchen Maßnahmen soll die Inanspruchnahme gesteigert werden.

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den lokalen AfA jeweils eigene „Spezial“-Abteilungen für die Qualifizierungsberatung, in denen besonders aus- und/oder weitergebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abseits des Arbeitsvermittlungsgeschäfts (hier: des Arbeitgeberservice) eingesetzt werden?

Falls nein, welche anderen Modelle der Umsetzung gibt es, und wie häufig sind die jeweiligen Modelle?

5

Verfügt die BA nach Kenntnis der Bundesregierung über ein bundesweites Qualifizierungsberatungskonzept, das für die Umsetzung in den AfA verpflichtend ist (bitte, falls vorhanden, verfügbar Quelle angeben)?

Teilt die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die BA die Ansicht, dass Beratung (im engeren Sinn) zwingend über das Erteilen von Informationen („Service“) hinausgeht, also zumindest beinhaltet, dass ein (individueller) Ratschlag erteilt wird?

Und trifft dies nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die Qualifizierungsberatung zu?

Falls ein Konzept vorliegt:

a) In welchem Verhältnis steht die Orientierung an den unternehmerischen Wünschen der Ratsuchenden zu den Erfordernissen des Arbeitsmarkts (etwa verfügbare Arbeitsuchende) und zu den normativen Erwartungen des Gesetzgebers (beispielsweise des Gender-Mainstreamings, vgl. §§ 1, 8 SGB III), und wie wird das in den Beratungen thematisiert,

b) welche Zielgruppen werden durch welche spezifischen Beratungsmodule oder Methoden besonders adressiert,

c) an welchen Indikatoren wird der Erfolg für die Beratenden gemessen,

d) welche spezifischen Methoden werden der Personalstruktur- und Demografieanalyse, in der Bildungsbedarfsanalyse, in der Qualifizierungsplanung sowie der Beratung zur Nachhaltung der Wirkung der Qualifizierungsmaßnahmen nahegelegt bzw. vorgegeben?

6

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bundesweit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Qualifizierungsberatung auf wie vielen Stellen eingesetzt (bitte getrennt angeben für 2019 und 2020, bitte zudem angeben, bitte zudem getrennt angeben nach Bundesländern, bitte angeben, wie vielen Stellen das pro 1 000 Unternehmen in Deutschland und wie vielen Stellen das je AfA entspricht)?

Welche Kenntnisse und formalen Qualifikationen der Beratenden werden nach Kenntnis der Bundesregierung für eine derart qualifizierte Beratung bei der BA zwingend vorausgesetzt, und wie schult die BA ggf. die Mitarbeitenden hierzu weiter?

Welche besonderen oder weiteren Kompetenzen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Methoden, insb. Analyse- und Beratungstechniken, soziale und reflexive Kompetenzen etc.) benötigt nach Ansicht der Bundesregierung eine qualifizierte Mitarbeiterin bzw. ein qualifizierter Mitarbeiter in der Qualifizierungsberatung über die Kenntnisse einer Arbeitsvermittlerin bzw. eines Arbeitsvermittlers hinaus?

Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die von den AfA eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich über diese Qualifikationen?

Falls nein oder unbekannt, welche Maßnahmen zur Befähigung ergreift die BA nach Kenntnis der Bundesregierung?

Wie viele der in der Qualifizierungsberatung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine abgeschlossene

a) betriebswirtschaftliche Ausbildung, v. a. mit Schwerpunkt Personalentwicklung,

b) (unternehmens-) beraterische Ausbildung?

7

Beraten die Beratenden der Qualifizierungsberatung in den lokalen Agenturen für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich zu von der BA geförderten bzw. förderfähigen Weiterbildungen und anderen Maßnahmen oder umfassend im Sinne der beratenen Unternehmen, also z. B. auch zu Studiengängen und ggf. möglichen Förderungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), zu Aufstiegsweiterbildungen und anderen Aus- und Weiterbildungen, die über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig sind, zu Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung im Ausland oder auch zu Möglichkeiten des Personalabbaus ggf. unter Einbindung von Transfergesellschaften?

8

Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die kostenfreie Qualifizierungsberatung der BA von anderen, oft kostenpflichtigen, Angeboten zur Personalentwicklung, etwa der Kammern, von Unternehmensberatungsunternehmen, Unternehmen der betrieblichen Weiterbildung oder Transfergesellschaften?

Und inwiefern bietet die BA hier ein ähnliches oder vergleichbares Angebot an, das auch private Beratungsfirmen oder Kammern anbieten?

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Kammern oder private (Beratungs-) Unternehmen bei der BA oder der Bundesregierung beschwert, dass hier ein Beratungsangebot der BA geschaffen wurde, das dem eigenen Angebot schade oder schaden könne?

Falls ja, was waren die Befürchtungen, und wie hat die Bundesregierung bzw. die BA nach Kenntnis der Bundesregierung darauf reagiert?

Mit welchen anderen öffentlichen und privaten Beratungsanbietern konkurriert die BA nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrer Qualifizierungsberatung (bitte Überschneidungen in Beratungsangeboten oder Teilen davon jeweils unter Angabe der anderen Anbieter, insbesondere bitte eingehen auf Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Beratungsangebote zu Bildungsgutscheinen, Anerkennungsberatungsstellen, Studienberatung, sonstigen vergleichbaren Angeboten von oder im Auftrag von Ländern und Kommunen, (Unternehmens-) Beratungsbranche, Transfergesellschaften etc. angeben)?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweite und/oder regionale Kooperationsvereinbarungen zwischen BA und anderen Qualifizierungsberatungsanbietern, und falls ja, mit wem, und was sind die jeweils wichtigsten Punkte der Vereinbarungen?

9

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen, die von der BA zuvor eine Qualifizierungsberatung beansprucht haben, mehr Fördermittel der BA beantragt und bewilligt bekommen als Unternehmen, die keine Qualifizierungsberatung bekommen haben?

Und falls ja, welche Arten von Fördermitteln wurden vermehrt beantragt (bitte nach Förderarten, jeweils im Vergleich alle Unternehmen, nur beratene Unternehmen beziffern, bitte getrennt nach Jahren angeben)?

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen, die 2020 von der BA zuvor eine Qualifizierungsberatung beansprucht haben, mehr Fördermittel der BA für Weiterbildungen während Kurzarbeit beantragt und bewilligt bekommen als Unternehmen, die keine Qualifizierungsberatung bekommen haben?

Und falls ja, wie hoch war die Differenz (bitte jeweils im Vergleich alle Unternehmen, nur beratene Unternehmen beziffern, bitte getrennt nach Monaten in 2020 angeben)?

10

Wie viele Mittel hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung in 2019 bzw. 2020 für die Qualifizierungsberatung ausgegeben (Personal-, Sach- und Verwaltungskosten)?

Welche Kosten erwartet die BA für 2021 sowie 2022?

Wie teuer war nach Kenntnis der Bundesregierung eine durchschnittliche Beratung eines Unternehmens für die BA?

Berlin, den 14. Juni 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen