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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Weiterentwickelter Nationaler Aktionsplan IN FORM

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

09.07.2021

Antwortdauer

9 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3128130.06.2021

Weiterentwickelter Nationaler Aktionsplan IN FORM

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2008 startete der Nationale Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ in ressortübergreifender Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/099-inform.html). Nun wurde am 9. Juni 2021 eine Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans IN FORM von der Bundesregierung beschlossen (vgl. https://www.in-form.de/in-form/allgemein/weiterentwicklung-in-form/). Die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans IN FORM stellt eine Anpassung an die sich verändernden Rahmenbedingungen dar (vgl. https://www.in-form.de/fileadmin/Bildmaterial/IN_FORM/Allgemein/weiterentwicklung-in-form-ab-2021.pdf).

Grundsätzlich ist das Ziel des Aktionsplans, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland nachhaltig zu verbessern (vgl. ebd.). Dadurch sollen Fehlernährung, Bewegungsmangel und Übergewicht sowie das Auftreten ernährungsbedingter Krankheiten reduziert werden (vgl. ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Bekanntheitsgrad von IN FORM zu steigern, und wenn ja, welche, und wie hoch sind die geplanten Ausgaben hierfür?

2

Wodurch werden die Folgen der Pandemie in der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans ausreichend berücksichtig (vgl. https://www.in-form.de/fileadmin/Bildmaterial/IN_FORM/Allgemein/weiterentwicklung-in-form-ab-2021.pdf, S. 1)?

3

Inwieweit wurden die Empfehlungen des Abschlussberichts der Evaluation des Nationalen Aktionsplans vom Oktober 2019 in der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans IN FORM berücksichtigt (vgl. ebd., S. 2)?

4

Mit welchen genauen Maßnahmen möchte die Bundesregierung künftig dafür Sorge tragen, dass der Nutzen einer pflanzenbetonten Ernährung für Gesundheit und Umwelt in der Ernährungskommunikation eine größere Rolle spielt (vgl. ebd., S. 4)?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen genauen Stichtag, bis wann die Nationale Stillstrategie in diesem Jahr fertig gestellt werden soll (vgl. ebd., S. 5)?

Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung der Nationalen Stillstrategie, bzw. wie hoch sind die geplanten Kosten hierfür?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit die Kommunikation zwischen den Vernetzungsstellen für Kita- und Schulverpflegung und dem Nationalen Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) funktioniert und welche Ziele in diesem Zusammenhang bereits erreicht wurden (vgl. ebd., S. 6, bitte ausführen)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Schulen Ernährungsbildungsmaßnahmen wie den „Ernährungsführerschein“ für Grundschulen und „SchmExperten“ für die 5. und 6. Klassen nutzen und in welchen Bundesländern diese liegen, um Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können, ob es in gewissen Bundesländern diesbezüglich Defizite gibt (vgl. ebd., S. 6, bitte ausführen)?

8

Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern Maßnahmen, damit die im Rahmen von IN FORM entwickelten DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung)-Qualitätsstandards für Schulverpflegung deutschlandweit verbindlich umgesetzt werden und wenn ja, welche?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten Ausgaben für das Errichten des neuen Referats „Ernährungsbildung“ im Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), und welchen Nutzen hat dieses (vgl. ebd., S. 7)?

10

Welche Erfolge konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit dem Projekt „Gut Essen macht stark“, das kürzlich als ressortübergreifendes Projekt in die Gebietskulisse der Sozialen Stadt überführt werden konnte, erzielt werden?

Wie hoch sind die Kosten für dieses Projekt (vgl. ebd., S. 8)?

11

Welche Projekte wurden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM in der 19. Legislaturperiode initiiert, und wie hoch waren die Kosten für diese?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit Familien die von Berufsgruppen wie Kinder- und Jugendärzten zur Verfügung gestellten Plakate, Flyer oder Broschüren mit Bewegungsempfehlungen im täglichen Berufsalltag nutzen (vgl. ebd., S. 11)?

13

Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)-Internetseite www.kindergesundheit-info.de im letzten Jahr aufgerufen, und wie viele Gelder sind in die Errichtung dieser Internetseite geflossen (vgl. ebd., S. 11)?

14

Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die erste Vernetzungsstelle für Seniorenernährung im Saarland (vgl. https://www.fitimalter-dge.de/aktuelles/aktuelles/meldung/article/akuter-hand/) sowie die weiteren bereits eingerichteten Vernetzungsstellen messbare Fortschritte im Bereich der Seniorenverpflegung (z. B. Anpassung der Verpflegung in Seniorenheimen an den Qualitätsmaßstab der Deutschen Gesellschaft für Ernährung) erzielen?

a) Wenn ja, welche, und wie wurden diese bemessen?

b) Wie viele Pflegeheime kooperieren bereits nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Vernetzungsstellen für Seniorenernährung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. Juni 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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