[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31293 –
Lage der Teilzeitbeschäftigung in Deutschland und betriebliche Umsetzung der
sogenannten Brückenteilzeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Januar 2019 haben Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit
für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zu der
ursprünglichen Stundezahl zurückzukehren. Allerdings soll dieses Recht auf
„Brückenteilzeit“ nur Beschäftigten uneingeschränkt möglich sein, die in Betrieben
ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten.
Gleichzeitig weisen aktuelle Studien (Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Zwischen
Wunsch und Wirklichkeit. Unter- und Überbeschäftigung auf dem deutschen
Arbeitsmarkt) darauf hin, dass noch immer viele Teilzeitbeschäftigte ihren
Wunsch nach Erhöhung ihrer Arbeitszeit nicht verwirklichen können. Im
laufenden Arbeitsverhältnis sind nach Einschätzung der Fragenden
Teilzeitbeschäftigte in verschiedenen Aspekten gegenüber ihren vollzeitbeschäftigten
Kolleginnen und Kollegen benachteiligt.
Wir befragen deswegen die Bundesregierung zur Lage der
Teilzeitbeschäftigung und Deutschland und zur betrieblichen Umsetzung der
„Brückenteilzeit“:
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In den Antworten werden verschiedene Datenquellen genutzt. In den
Antworten, die auf den Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
(BA) basieren, wird auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw.
sozialversicherungspflichtige Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung abgestellt. In die
Beschäftigungsstatistik fließen die Daten aus dem Meldeverfahren der
Arbeitgeber zur Sozialversicherung ein. Sie ist eine Vollerhebung. Monatsdaten sind
vorläufig und hochgerechnet mit zweimonatiger, endgültige Daten mit
sechsmonatiger Wartezeit verfügbar. Als eine weitere Datenquelle dient der
Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, der eine Haushaltsbefragung ist.
Abhängig Beschäftigte umfassen nach diesem Konzept Angestellte, Arbeiterinnen
und Arbeiter, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende. Wird in den
Antworten auf Erwerbstätige nach dem Mikrozensus eingegangen, umfasst dies
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31806
19. Wahlperiode 29.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
28. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens
eine Stunde pro Woche für Lohn oder sonstige Entgelte einer beruflichen
Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen, selbständig ein
Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. In
Folge des Zensus 2011 wurden ab dem Jahr 2011 die Hochrechnung der
Mikrozensus-Ergebnisse und ab 2016 die Auswahl der Stichprobe angepasst. Ab 2017
beziehen sich die Ergebnisse nur auf die Bevölkerung in Privathaushalten. Des
Weiteren gelten die zusätzlichen Anmerkungen in den Tabellen.*
Aufgrund dieser erhebungsmethodischen und konzeptionellen Unterschiede
sind die Daten aus verschiedenen Quellen grundsätzlich nicht vergleichbar.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Bundesländern seit 2005
entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und auch Angaben für
das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland und die
einzelnen Bundesländer machen; bitte nach kurzer Teilzeit unter 20
Wochenstunden, und Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden
differenzieren)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
haben zum Stichtag 30. Juni 2020 (wird jeweils als Jahreswert verwendet) von
den insgesamt rund 33,323 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten rund 9,628 Millionen bzw. rund 29 Prozent eine Teilzeitbeschäftigung
ausgeübt. Eine Differenzierung nach der wöchentlichen Arbeitszeit der
Beschäftigten (unter/über 20 Wochenstunden) ist anhand der Daten der
Beschäftigungsstatistik nicht möglich.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.*
2. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in Betrieben mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten von
45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten (bitte die
absoluten Zahlen darstellen als auch die Anteile an allen Beschäftigten; bitte
nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Bundesländern, Geschlecht
und Vollzeit bzw. Teilzeit differenzieren)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 30. Juni
2020 von den insgesamt 33,323 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten insgesamt 37 Prozent in Betrieben mit einem bis unter 45
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, rund 26 Prozent in Betrieben mit 45 bis
unter 200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 37 Prozent mit über 200
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tätig.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 2 im Anhang zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung absolut
und relativ zur Anzahl aller Betriebe eine Betriebsgröße von 0 bis 45, 45
bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten, und wie hoch ist in
jeder dieser Betriebsgrößeneinheiten der Anteil der Teilzeitbeschäftigten
(bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Bundesländern und
nach Geschlecht differenzieren)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA haben zum Stichtag 30. Juni
2020 von den insgesamt 2,168 Millionen Betrieben mit
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rund 2,046 Millionen Betriebe oder 94 Prozent eine
Betriebsgröße von einem bis unter 45 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,
rund 100 000 Betriebe oder rund 5 Prozent eine Betriebsgröße von 45 bis unter
200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und rund 22 000 Betriebe oder
1 Prozent eine Betriebsgröße von über 200 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten.
Von den zum Stichtag 30. Juni 2020 insgesamt rund 9,628 Millionen
Teilzeitbeschäftigten waren 4,276 Millionen oder rund 44 Prozent in Betrieben mit
einem bis unter 45 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, 2,344 Millionen
oder rund 24 Prozent in Betrieben mit 45 bis unter 200
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und rund 3,008 Millionen oder rund 31 Prozent in
Betrieben mit über 200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tätig.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 3 und 4 im Anhang zu entnehmen.*
4. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Branchen mit
der höchsten Zahl von Teilzeitbeschäftigten sowie mit den höchsten
Anteilen von Teilzeitbeschäftigten (bitte auch nach Bund bzw. Ost bzw.
West differenzieren)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatik der BA war zum Stichtag 30. Juni
2020 nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 die
Wirtschaftsabteilung 47 „Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“ mit 1,219
Millionen oder rund 50 Prozent Teilzeitbeschäftigten bei 2,433 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Wirtschaftsabteilung mit den absolut
meisten Teilzeitbeschäftigten. Prozentual betrachtet hat die
Wirtschaftsabteilung 97 „Private Haushalte mit Hauspersonal“ die meisten Teilzeitbeschäftigten
mit rund 33 000 oder rund 68 Prozent von rund 49 000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 5 im Anhang zu entnehmen.*
5. In wie vielen der Betriebe mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45
Beschäftigten von 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten gibt es
einen Betriebsrat?
Informationen zur Anzahl der Betriebsräte können der Tabelle 6 entnommen
werden. Es werden nur Betriebe ab fünf Beschäftigten auf Basis des
Betriebspanels 2020 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
betrachtet, da die Gesetzeslage erst ab dieser Betriebsgröße die Wahl eines Betriebsrats
zulässt.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle 6: Betriebe mit Betriebsrat und Beschäftigte in Betrieben mit
Betriebsrat nach Betriebsgröße, 2020
Anteile in Prozent
Betriebsgrößenklassen Gesamtdeutschland
Zahl der Beschäftigten Betriebe mitBetriebsrat
Beschäftigte in Betrieben
mit Betriebsrat
5 – 45 5 7
46 – 200 34 39
201 u.m. 72 81
Insgesamt (Privatwirt. ab
5 Besch.) 8 40
Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte ohne Landwirtschaft und Org. ohne
Erwerbszweck.
Quelle: IAB-Betriebspanel 2020
a) Wie groß ist der Anteil von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nach
Kenntnis der Bundesregierung unter Betriebsratsmitgliedern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbreitung von
marginaler Teilzeit (unter 15 Stunden pro Woche) und atypischer
Beschäftigung (Teilzeit von bis zu 20 Stunden pro Woche) in
Unternehmen mit und Unternehmen ohne Betriebsrat?
Informationen zur Verbreitung von marginaler Teilzeit ergeben sich aus dem
IAB-Betriebspanel 2020. Es werden nur Betriebe ab fünf Beschäftigten auf
Basis des IAB-Betriebspanels 2020 betrachtet, da die Gesetzeslage erst ab dieser
Betriebsgröße die Wahl eines Betriebsrats zulässt. Hiernach sind 9 Prozent der
Beschäftigten in Betrieben ab fünf Beschäftigten mit einer marginalen Teilzeit
beschäftigt. Weitere Informationen können der Tabelle 7 entnommen werden.
Es liegen keine Informationen für eine Abgrenzung der Teilzeit von bis zu 20h
pro Woche vor.
Tabelle 7: Beschäftigte mit marginaler Teilzeit (<15h) in Betrieben mit und
ohne Betriebsrat nach Betriebsgröße, 2020
Anteile in Prozent
Betriebsgrößenklassen Gesamtdeutschland
Zahl der Beschäftigten Betriebemit Betriebsrat
Betriebe
ohne Betriebsrat Gesamt
5 – 45 6 14 13
46 – 200 4 8 6
201 u.m. 4 9 5
Insgesamt (Privatwirt. ab 5
Besch.) 4 12 9
Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte ohne Landwirtschaft und Org. ohne
Erwerbszweck.
Quelle: IAB-Betriebspanel 2020
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung der
Betriebe mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten von 45 bis
200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten?
Die Aussagen zur Tarifbindung der Betriebe und den Beschäftigten in diesen
Betrieben basieren auf den verfügbaren Daten des IAB-Betriebspanels 2020
und können der nachfolgenden Tabelle 8 entnommen werden.
Tabelle 8: Betriebe mit Tarifbindung (Branchen- und Firmen-TV) und
Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung nach Betriebsgröße, 2020
Anteile in Prozent
Betriebsgrößenklassen Gesamtdeutschland
Zahl der Beschäftigten Betriebe mitTarifbindung
Beschäftigte in Betrieben
mit Tarifbindung
1 – 45 24 31
46 – 200 47 48
201 u.m. 67 77
Insgesamt 26 51
Quelle: IAB-Betriebspanel 2020
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche und
die gewünschte Arbeitszeit (durchschnittliche Anzahl der Stunden pro
Woche) von erwerbstätigen Frauen und Männern im Zeitverlauf von
2018 bis 2021 entwickelt (bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie
nach Geschlecht, Teilzeit und Vollzeit differenzieren)?
Die Daten zu den erwerbstätigen Frauen und Männern aus dem Mikrozensus zu
den Jahren 2018 und 2019 können den Tabellen 9 und 10 im Anhang
entnommen werden.* Daten zu den Jahren 2020 und 2021 liegen noch nicht vor.
8. Aus welchen Gründen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung
Unternehmen Teilzeitarbeitsplätze im Gegensatz zu Vollzeitarbeitsplätzen an
(bitte nach Wirtschaftszweig und Betriebsgröße gesondert beantworten)?
Unternehmen bieten Teilzeitarbeitsplätze aus verschiedenen Gründen an. Laut
einer Studie des IAB kann dies darin begründet liegen, dass das Angebot an
Teilzeitarbeitsplätzen dem aktuellen Arbeitskräftebedarf entspricht, es die
Überbrückung temporärer Personalengpässe oder flexible Betriebszeiten
ermöglicht. Teilzeitarbeitsplätze werden aber auch angeboten, um den
individuellen Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen oder aufgrund gesetzlicher
Regelungen wie Elternzeit, Teilzeitgesetz etc. (vgl. Wanger, Susanne
„Teilzeitarbeit fördert Flexibilität und Produktivität“, IAB Kurzbericht Nummer 7, 2006).
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die ihre Wochenarbeitszeit temporär oder dauerhaft anpassen
möchten (bitte gesondert nach Geschlecht, Wirtschaftszweig und für die
Jahre 2018 bis 2021 getrennt ausweisen)?
Den Tabellen 11 bis 14 im Anhang können für die Jahre 2018 und 2019 auf
Basis des Mikrozensus die Daten für die Unterbeschäftigten, die mehr arbeiten
möchten, und den Überbeschäftigten, die weniger arbeiten wollen, entnommen
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
werden.* Diese beiden Gruppen sind aus den Erwerbstätigen abgeleitet. Die
Differenzierung zwischen temporären und dauerhaften
Arbeitszeitveränderungswünschen ist mit den Daten des Mikrozensus nicht möglich. Daten zu den
Jahren 2020 und 2021 liegen noch nicht vor.
a) Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
ihrer Einführung von der sogenannten Brückenteilzeit in § 9a des
Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) Gebrauch gemacht (bitte
gesondert nach Geschlecht, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und für
die Jahre 2019 bis 2021 getrennt ausweisen)?
b) Wie häufig haben nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitgeber mit
Verweis auf die Ausnahmeregel in § 9a Absatz 2 TzBfG oder dem
Hinweis auf entgegenstehende betriebliche Gründe aus § 8 Absatz 4
TzBfG einen Antrag auf Brückenteilzeit abgelehnt (bitte gesondert
nach Geschlecht, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und für die Jahre
2019 bis 2021 getrennt ausweisen)?
c) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation im
Vergleich zur Lage vor Inkrafttreten der Brückenteilzeit verändert,
während der Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
bereits einvernehmlich eine befristete Reduzierung der der Arbeitszeit
vereinbaren konnten (bitte nach Wirtschaftszweig und Betriebsgröße
gesondert darstellen)?
Die Fragen 9a bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
d) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Brückenteilzeit,
insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung auf Betriebe ab 45 bzw.
ab 200 Beschäftigten?
Die Brückenteilzeit wird fünf Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung (1.
Januar 2019) evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation sind für eine Bewertung
der Neuregelung durch die Bundesregierung abzuwarten.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote in
Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Ländern (bitte nach Höhe
der Teilzeitquote ordnen)?
Europäisch vergleichbare Angaben zur Teilzeitquote können den Publikationen
des Statistischen Amtes der Europäischen Union (eurostat) unter folgendem
Link entnommen werden:
https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/lfs/data/data
base.
11. Wie viele Mütter und wie viele Väter arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung absolut und relativ in Teilzeit (bitte differenzieren nach
Anzahl der Kinder, nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach
Bundesländern zuzuordnen)?
Nach Angaben des Mikrozensus waren im Jahr 2019 559 000 bzw. 6 Prozent
der Väter sowie 5,22 Millionen bzw. 46,8 Prozent der Mütter in Teilzeit
erwerbstätig. Betrachtet man nur diejenigen Väter und Mütter mit mindestens
einem minderjährigen Kind, so waren im Jahr 2019 410 000 bzw. 6 Prozent der
Väter mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie 3,962 Millionen bzw.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
49,4 Prozent der Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind in Teilzeit
erwerbstätig.
Den Tabellen 15 bis 18 im Anhang können die nach Anzahl der Kinder, nach
Bund/Ost/West sowie nach Bundesländern differenzierten Daten entnommen
werden.*
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
20 Jahren der Niedriglohnanteil von Teilzeitbeschäftigten entwickelt, und
wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf die Gesamtwirtschaft
(bitte für jedes Jahr, für das entsprechende Zahlen vorliegen, diese angeben;
bitte nach Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Amtliche Daten zum sogenannten Niedriglohnbereich werden vom
Statistischen Bundesamt auf Basis der alle vier Jahre stattfindenden
Verdienststrukturerhebung zur Verfügung gestellt. Soweit vergleichbare Ergebnisse in den
erfragten Abgrenzungen für die vergangenen Jahre vorliegen, können diese den
Tabellen 19 bis 22 im Anhang entnommen werden.* Dort werden alle
abhängigen Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten
des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs im Alter von 15
bis 64 Jahren (ohne Auszubildende und Altersteilzeit) erfasst. Aussagen über
die gesamte Wirtschaft (einschließlich Land- und Forstwirtschaft und Betriebe
mit weniger als zehn Beschäftigten) können erst ab dem Berichtsjahr 2014
getroffen werden. Um einen Zeitvergleich dennoch zu ermöglichen, wurde der
Berichtskreis entsprechend eingeschränkt.
13. Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von
Teilzeitbeschäftigten und wie der von Vollzeitbeschäftigten entwickelt (bitte für
jedes Jahr einzeln den Bruttomonatsverdienst und die Veränderungsraten
gegenüber dem Vorjahr darstellen und Angaben für das gesamte
Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland und die einzelnen
Bundesländer machen)?
Amtliche Daten zu Bruttomonatsverdiensten werden vom Statistischen
Bundesamt auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung zur Verfügung gestellt.
Soweit vergleichbare Ergebnisse in den erfragten Abgrenzungen für die
vergangenen Jahre vorliegen, können diese den Tabellen 23 und 24 im Anhang
entnommen werden.*
Als Teilzeitbeschäftigte gelten hier Personen, deren regelmäßige wöchentliche
Arbeitszeit weniger als die betriebsübliche (Vollzeit-)Arbeitszeit beträgt. Die
durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste unterliegen also dem Einfluss der
durchschnittlichen bezahlten Wochenarbeitszeit. Beschäftigungsverhältnisse in
Altersteilzeit und geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse werden
nicht darunter erfasst.
14. Wie viele Teilzeitbeschäftigte arbeiten absolut und prozentual nach
Kenntnis der Bundesregierung für einen Bruttomonatslohn der unterhalb
des Medianlohns liegt, und wie stellen sich die Werte im Vergleich dazu
bei Vollzeitbeschäftigten dar (bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie
nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2018 ergibt sich für Deutschland eine
Medianschwelle für den Bruttomonatsverdienst aller
Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende) von 2 500 Euro (im April 2018).
Es muss jedoch beachtet werden, dass die jeweiligen Arbeitsstunden das
Bruttomonatsgehalt maßgeblich beeinflussen. Daher sollte bei einer vergleichenden
Betrachtung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten nicht der
Bruttomonatsverdienst, sondern der Bruttostundenverdienst verwendet werden. Die
Medianschwelle für den Bruttostundenverdienst aller Beschäftigungsverhältnisse (ohne
Auszubildende) für Deutschland betrug im April 2018 16,58 Euro.
Differenzierte Ergebnisse für den Bruttomonatslohn sowie den
Bruttostundenlohn können den Tabellen 25 und 26 im Anhang entnommen werden.*
15. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur von
Teilzeitbeschäftigten dar, und wie ist sie im Vergleich dazu in der
Gesamtwirtschaft (bitte nach Geschlecht, Bund, Ost bzw. West und
Bundesländern differenzieren)?
Zur Beantwortung dieser Frage müssen verschiedene Datenquellen
herangezogen werden, dies sind die die Beschäftigungsstatistik der BA wie auch der
Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Beide Datenquellen kommen
aufgrund unterschiedlicher Erhebungskonzepte und Definitionen von Teilzeit zu
unterschiedlichen Zahlen hinsichtlich der Anzahl von Beschäftigten in Teilzeit.
Hinsichtlich der Altersstruktur von Beschäftigten in Teilzeit zeigen sich aber
ähnliche Muster.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 30. Juni
2020 von den 9,628 Millionen sozialversicherungspflichtigen
Teilzeitbeschäftigten mit 2,610 Millionen oder rund 27 Prozent die meisten im Alter von 45
bis unter 55 Jahren.
Weitere Ergebnisse sind den beiden Tabellen 27 und 28 im Anhang zu
entnehmen.*
Nach dem Mikrozensus 2019 waren 11,188 Millionen abhängig Beschäftigte in
Teilzeit beschäftigt, die meisten im Alter von 45 bis 54 Jahren. Weitere Daten
sind der Tabelle 29 im Anhang zu entnehmen.*
16. Wie viele der bei der Bundesagentur für Arbeit als offen gemeldeten
Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Teilzeitstellen (bitte
sowohl absolute als auch relative Werte angeben, bitte die Daten für die
vergangenen 20 Jahre ausweisen und bitte nach Bund bzw. Ost bzw.
West und Bundesländern differenzieren)?
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA waren von den im
Jahresdurchschnitt 2020 insgesamt rund 613 000 gemeldeten offenen Stellen rund
85 000 oder rund 14 Prozent für eine ausschließliche Teilzeitbeschäftigung
gemeldet.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 30 im Anhang zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte nach Vollzeit
und Teilzeit sowie nach Geschlecht und Alter differenzieren; bitte
absolute und relative Werte ausweisen; bitte die jüngst verfügbaren Daten
angeben)?
Nach Angaben der Grundsicherungsstatistik der BA waren im aktuellsten
verfügbaren Berichtsmonat, dem Dezember 2020, von den rund 819 000 abhängig
erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten rund 476 000 oder rund
58 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter rund 107 000 oder
rund 13 Prozent in Vollzeit und 308 000 oder 38 Prozent in Teilzeit.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 31 im Anhang zu entnehmen.*
18. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen
Mittel, die für aufstockende Leistungen für erwerbstätige Arbeitslosengeld
II-Beziehende monatlich bzw. jährlich aufgewendet werden (bitte nach
Teilzeit bzw. Vollzeit, Geschlecht und Alter differenzieren; bitte die
jüngst verfügbaren Daten angeben)?
Die Hilfebedürftigkeit einer Bedarfsgemeinschaft und ihrer Mitglieder stellt
den Ausgangspunkt für den Bezug von Leistungen im Rechtskreis des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) dar. Die Zahlungsansprüche beziehen sich
immer auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft, daher sind die Daten zu
Zahlungsansprüchen nur auf Ebene der Bedarfsgemeinschaft sinnvoll auswertbar.
Eine Darstellung der Zahlungsansprüche von Regelbedarfsgemeinschaften mit
mindestens einem erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die
Jahre bis Jahr 2019 ist der Tabelle 10 der Publikation „Erwerbstätige
erwerbsfähige Leistungsberechtigte – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise
(Monats- und Jahreszahlen)“ enthalten, die unter dem nachfolgenden Link
veröffentlicht ist:
http://bpaq.de/bmas-a28.
Es handelt sich um eine nicht-standardisierte Sonderauswertung, die jeweils
Ende September für das jeweilige vorhergehende Jahr erstellt wird; daher sind
keine Monatsdaten und noch keine Daten für das Jahr 2020 verfügbar.
19. Welche Qualifikationsniveaus haben Teilzeitbeschäftigte nach Kenntnis
der Bundesregierung, und wie stellt sich das Qualifikationsniveau im
Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar, und wie haben sich die
jeweiligen Qualifikationsniveaus seit 2005 verändert (bitte jeweils die
absoluten Zahlen und relativen zur Gesamtzahl der jeweiligen Gruppe der
Beschäftigten mit Angaben der jeweiligen Einsatzbranche angeben)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA haben nach der
Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008, die jedoch erst ab dem Jahr 2007 vorliegt,
2020 von den insgesamt 9,628 Millionen Teilzeitbeschäftigten rund 1,136
Millionen oder rund 12 Prozent keinen Berufsabschluss, rund 5,927 Millionen oder
rund 62 Prozent einen Berufsabschluss und rund 1,535 Millionen oder rund
16 Prozent einen Fach- oder Hochschulabschluss bzw. akademischen
Abschluss.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 32 im Anhang zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
20. Wie häufig und in welchem Umfang nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung Teilzeitbeschäftigte an Weiterbildungsmaßnahmen teil, und
wie stellen sich diese Werte im Vergleich dazu bei Vollzeitbeschäftigten
dar (bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West differenzieren)?
Nach Angaben des AES-Trendberichts 2018 (Adult Education Survey –
Datenerhebung über die Beteiligung und Nichtbeteiligung Erwachsener am
lebenslangen Lernen) lag im Jahr 2018 die Teilnahmequote Vollzeiterwerbstätiger an
betrieblicher Weiterbildung bei 52 Prozent, bei Teilzeiterwerbstätigen lag sie
bei 49 Prozent. Somit haben sich im Jahr 2018 Voll- und Teilzeitbeschäftigte
erstmals vergleichbar häufig an betrieblicher Weiterbildung beteiligt. Die
Beteiligung an Weiterbildung insgesamt lag in 2018 bei Vollzeiterwerbstätigen bei
59 Prozent und bei Teilzeiterwerbstätigen bei 61 Prozent (AES 2018, Seite 27).
Die Weiterbildungsbeteiligung Erwerbstätiger insgesamt lag in
Westdeutschland 2018 bei 60 Prozent, in Ostdeutschland bei 54 Prozent. In der
betrieblichen Weiterbildung lag sie 2018 in Westdeutschland bei 52 Prozent und in
Ostdeutschland bei 47 Prozent (AES 2018, Seite 25). Eine weitergehende
Differenzierung zwischen West- und Ostdeutschland enthält der Bericht insoweit nicht.
Die Intensität der Aktivitäten in der Weiterbildung insgesamt lag 2018 im
Mittel bei 46,6 Unterrichts- bzw. Veranstaltungsstunden, in der betrieblichen
Weiterbildung bei 29,4 Stunden (siehe AES 2018, Seite 43). Eine weitergehende
Differenzierung enthält der AES 2018 auch hier insoweit nicht.
21. Auf welchen Tätigkeitsniveaus werden Teilzeitbeschäftigte nach
Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wie stellen sich die
Tätigkeitsniveaus im Vergleich dazu bei Vollzeitbeschäftigten dar (bitte jeweils die
absoluten Zahlen sowie die relativen Werte bezogen zur Gesamtzahl der
jeweiligen Gruppe der Beschäftigten mit Angaben der jeweiligen
Einsatzbranche bzw. Tätigkeitsbereiche ausweisen)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 30. Juni
2020 von den insgesamt 9,628 Millionen Teilzeitbeschäftigten 2,149 Millionen
oder rund 22 Prozent auf dem Anforderungsniveau Helfer, rund 5,531
Millionen als Fachkraft, rund 857 000 als Spezialist und rund 1,075 Millionen oder
rund 11 Prozent als Experte tätig.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 33 im Anhang zu entnehmen.*
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche
Bruttostundenentgelt und das monatliche Bruttoentgelt in den
unterschiedlichen Tätigkeitsniveaus in Teilzeit, und wie hoch sind diese im
Vergleich dazu bei entsprechenden Tätigkeiten von
Vollzeitbeschäftigten?
Die Informationen auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung für das
Jahr 2020 in Deutschland können der Tabelle 34 im Anhang entnommen
werden.*
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 die Zahl der
Teilzeitbeschäftigten entwickelt, die als Hauptgrund für diese
Beschäftigungsform angeben, dass sie keine Vollzeittätigkeit gefunden haben, oder
die gerne mehr Stunden arbeiten würden (bitte für jedes Jahr einzeln
ausweisen und sowohl ins Verhältnis zu allen Teilzeitbeschäftigten als auch
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
den Beschäftigten insgesamt setzen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost
bzw. West sowie Bundesländern differenzieren)?
Die Entwicklung der betroffenen in Teilzeit abhängig Beschäftigten auf Basis
des Mikrozensus ist den Tabellen 35 bis 41 im Anhang zu entnehmen.* Die
Jahre 2015 bis 2019 werden einzeln ausgewiesen. Für die länger
zurückliegenden Jahre werden die Jahre 2005 und 2010 ausgewiesen. Aufgrund derzeit
verminderter Personalressourcen konnten keine einzelnen Jahre vom Statistischen
Bundesamt ausgewertet werden.
24. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Arbeitszeitvolumen in Stunden pro Jahr absolut und prozentual auf
Teilzeitarbeitsverhältnisse und auf Vollzeitarbeitsverhältnisse, und wie haben sich die
jeweiligen Werte seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte auch nach
Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Nach Angaben der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) betrug das Arbeitsvolumen der Voll- und
Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2019 insgesamt (ohne Berücksichtigung von Nebenjobs) rund
53,5 Milliarden Stunden. Das Arbeitsvolumen der Vollzeitbeschäftigten betrug
hierbei rund 41,4 Milliarden Stunden, das der Teilzeitbeschäftigten rund
12,2 Milliarden Stunden. Mit der COVID-19-Pandemie war im Jahr 2020
sowohl bei der Voll- als auch Teilzeitbeschäftigung ein Rückgang des
Arbeitsvolumens zu verzeichnen. Im Zeitraum von 2005 bis 2020 sank der Anteil des
Vollzeitarbeitsvolumens am gesamten Arbeitsvolumen von rund 83 Prozent auf
77 Prozent. Der Anteil des Teilzeitarbeitsvolumens stieg entsprechend von rund
17 Prozent auf 23 Prozent.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 42 und 43 im Anhang zu entnehmen.*
Eine Differenzierung des Arbeitsvolumens von Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigten nach Ost/West und Bundesländern ist nicht möglich. Die Aufteilung nach
Geschlecht liegt für das Jahr 2020 noch nicht vor.
25. Wie viele Vollzeitbeschäftigte und wie viele Teilzeitbeschäftigte arbeiten
absolut und relativ nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
– regelmäßig am Wochenende,
– regelmäßig an Sonn- und Feiertagen,
– regelmäßig am Abend (18 bis 23 Uhr) oder in der Nacht (23 bis 6 Uhr)
– in Schichtarbeit
(bitte die jüngst verfügbaren Daten sowie die vergangenen zehn Jahre
darstellen; bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Geschlecht
differenzieren)?
Die Daten nach dem Mikrozensus für abhängig Beschäftigte sind den Tabellen
44 bis 49 im Anhang zu entnehmen.* Die Jahre 2015 bis 2019 sind einzeln
ausgewiesen. Für den länger zurückliegenden Zeitraum ist das Jahr 2010
ausgewiesen. Aufgrund derzeit verminderter Personalressourcen konnten keine
einzelnen Jahre vom Statistischen Bundesamt ausgewertet werden.
Die Abfrage sogenannter atypischer bzw. besonderer Arbeitszeiten hat sich im
Jahr 2017 geändert und die Ergebnisse sind nur bedingt mit den Vorjahren
vergleichbar. F��r die Jahre davor werden bspw. Personen, die in den zurückliegen-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31806 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
den drei Monaten regelmäßig oder ständig abends oder nachts gearbeitet haben,
entsprechend ausgewiesen. Ab 2017 sind es Personen, die in den letzten vier
Wochen mindestens an der Hälfte der Arbeitstage abends oder nachts gearbeitet
haben.
26. Wie häufig übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Vollzeit-
und Teilzeitbeschäftigte Führungsaufgaben und Personalverantwortung
(bitte die jüngst verfügbaren Daten sowie die vergangenen zehn Jahre
darstellen; bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Geschlecht
differenzieren)?
Als Datengrundlage dient die Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Berücksichtigt werden alle bisherigen
bestehenden Befragungszeitpunkte (2015, 2017 und 2019). Die BAuA-
Arbeitszeitbefragung ist als repräsentative Erwerbstätigenbefragung angelegt
und befasst sich mit arbeitszeitspezifischen Themen (Länge, Lage und
Flexibilität der Arbeitszeit), beinhaltet aber auch Fragen zu Gesundheit,
Arbeitszufriedenheit und Work-Life-Balance. Die Grundgesamtheit der Befragung stellen
nur Kernerwerbstätige dar, d. h. Erwerbstätige, die über eine durchschnittliche
tatsächliche Arbeitszeit von mindestens zehn Stunden pro Woche verfügen. Für
die folgenden Analysen werden nur (abhängige) Beschäftigte im Alter bis
65 Jahren berücksichtigt.
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung ist Teilzeit als tatsächliche
Wochenarbeitszeit von weniger als 35 Stunden, Vollzeit als tatsächliche Wochenarbeitszeit
von 35 oder mehr Stunden definiert. Neben der Führungsverantwortung bzw.
Vorgesetztenfunktion wird zusätzlich die Anzahl der direkt unterstellten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfragt (Führungsspanne).
Die folgende Tabelle 50 stellt die Anteile an Beschäftigten mit
Vorgesetztenfunktion und Führungsspanne getrennt für Beschäftigte in Teilzeit und Vollzeit
dar. Insgesamt zeigt sich, dass bei Teilzeitbeschäftigten deutlich seltener
Führungsaufgaben wahrgenommen werden als bei Vollzeitbeschäftigten.
Beim Ost-West-Vergleich fällt zudem auf, dass bei den Wellen 2015 und 2017
der Anteil der Führungskräfte unter Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigten im
östlichen Bundesgebiet geringer war als im westlichen Bundesgebiet. Der
Unterschied zwischen Ost und West ist bei Vollzeitbeschäftigten etwas größer als
bei Teilzeitbeschäftigten. In der Befragungswelle 2019 hingegen ist der Anteil
an Führungskräften deskriptiv im östlichen Bundesgebiet etwas größer als im
westlichen Bundesgebiet. Dieser Unterschied zeigt sich sowohl unter
Vollzeitals auch unter Teilzeitbeschäftigten.
Frauen geben im Vergleich zu Männern sowohl in Vollzeit- als auch
Teilzeitbeschäftigung seltener eine Führungsverantwortung an. Dieser Unterschied
zwischen Männern und Frauen ist bei Vollzeitbeschäftigten deutlich größer als bei
Teilzeitbeschäftigten.
Tabelle 50: Anteil der Beschäftigten ohne bzw. mit Vorgesetztenfunktion in
Teilzeit und Vollzeit (in Spaltenprozenten, Personen mit Vorgesetztenfunktion
werden zusätzlich nach Anzahl direkt unterstellter Mitarbeitender
aufgeschlüsselt)
2015 2017 2019
Teilzeit1 Vollzeit2 Teilzeit1 Vollzeit2 Teilzeit1 Vollzeit2
G
es
am
t ohne Vorgesetztenfunktion 82,2 64,8 82,6 66,6 82,2 63,6
mit Vorgesetztenfunktion 17,8 35,2 17,4 33,4 17,8 36,4
W
es
t (
Fr
üh
er
es
B
un
de
sg
eb
ie
t) ohne Vorgesetztenfunktion 81,9 63,9 82,4 65,7 82,5 63,9
mit Vorgesetztenfunktion 18,1 36,1 17,6 34,3 17,5 36,1
O
st
(N
eu
e
B
un
de
sl
än
de
r i
nk
l.
B
er
lin
) ohne Vorgesetztenfunktion 85,0 68,7 83,3 70,2 80,9 62,3
mit Vorgesetztenfunktion 15,0 31,3 16,7 29,8 19,1 37,7
M
än
ne
r ohne Vorgesetztenfunktion 79,3 62,7 82,0 62,7 78,5 59,2
mit Vorgesetztenfunktion 20,7 37,3 18,0 37,3 21,5 40,8
Fr
au
en ohne Vorgesetztenfunktion 82,7 68,7 82,7 73,8 82,8 71,5
mit Vorgesetztenfunktion 17,3 31,3 17,3 26,2 17,2 28,5
BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 (n = 17 675), 2017 (n = 8 473) und 2019 (n = 8 224); gewichtete
Daten, Rundungsfehler möglich.
1 tatsächliche Wochenarbeitszeit <34 Stunden; 2 tatsächliche Wochenarbeitszeit ≥ 35 Stunden
27. Wie oft klagen nach Kenntnis der Bundesregierung Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigte über psychisch belastende Arbeitsbedingungen wie
starken Termin- und Leistungsdruck, verschiedenartige Arbeiten gleichzeitig
betreuen, die vorgegebene Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht schaffen
können und Arbeit an der Grenze der Leistungsfähigkeit?
Einen Hinweis auf die Verteilung psychisch belastender Arbeitsbedingungen
für Voll- und Teilzeitbeschäftigte ermöglichen die Daten der BAuA-
Arbeitszeitbefragung (siehe methodische Hinweise in der Antwort zu 26), in der die
Häufigkeit von Termin- oder Leistungsdruck und die Häufigkeit der
gleichzeitigen Erledigung von Arbeitsabläufen erhoben wird (jeweils „häufig“,
„manchmal“, „selten“ oder „nie“, in Tabelle 51). Ob die vorgegebene Arbeit in der der
vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen ist oder ob an der Grenze der
Leistungsfähigkeit gearbeitet wird, ist nicht Teil der Befragung.
Teil- und Vollzeitbeschäftigte unterscheiden sich bei der Angabe der Häufigkeit
von Termin- oder Leistungsdruck als auch bei der Häufigkeit der gleichzeitigen
Erledigung von Arbeitsabläufen. Unter Vollzeitbeschäftigten treten beide
Bedingungsfaktoren deutlich häufiger auf als unter Teilzeitbeschäftigten.
Tabelle 51: Psychische Belastungsfaktoren für abhängig Beschäftigte in Teilzeit
und Vollzeit (in Spaltenprozenten)
2015 2017 2019
Teilzeit1 Vollzeit2 Teilzeit1 Vollzeit2 Teilzeit1 Vollzeit2
Starker Termin- oder
Leistungsdruck
häufig 40,9 54,5 37,8 52,8 39,1 47,8
manchmal 28,7 26,4 29,2 28,1 31,3 30,4
selten 23,1 15,5 25,2 15,9 23,8 18,5
nie 7,4 3,6 7,9 3,2 5,8 3,2
Gleichzeitige
Erledigung von
Arbeitsabläufen
häufig 61,4 69,2 65,1 72,0 62,5 68,4
manchmal 22,1 18,1 20,1 15,7 20,7 20,3
selten 12,6 10,3 12,1 9,7 12,7 9,2
nie 3,9 2,4 [2,7] 2,5 4,0 2,0
BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 (17 680 ≤ n ≤17 748), 2017 (8 475 ≤ n ≤ 8 497) und 2019 (8 235
≤ n ≤ 8 250); gewichtete Daten, Rundungsfehler möglich
1 tatsächliche Wochenarbeitszeit <35 Stunden; 2 tatsächliche Wochenarbeitszeit ≥ 35 Stunden
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/31806
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/31806
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/31806
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/31806
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 87 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 91 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 93 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 95 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 97 – Drucksache 19/31806
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 99 – Drucksache 19/31806
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]