Ausmaß der Wohnkostenlücke in Bayern
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Katja Kipping, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Caren Lay, Norbert Müller (Potsdam), Eva-Maria Schreiber, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit der Einführung von Hartz-IV erhalten Beziehende von Leistungen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) anstelle eines Wohngeldes die sogenannten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Den Kommunen und Jobcentern wird die Verantwortung übergeholfen, zu entscheiden, ob Wohnkosten einer „angemessenen“ Leistungshöhe entsprechen. Dazu legen die Kommunen Minimal- und Maximalwerte fest.
Laut Bundesregierung wurden allein im Jahr 2019 bundesweit mehr als 500 000 Hartz-IV-Beziehenden mindestens 518 Mio. Euro an Wohnkosten vorenthalten, weil diese nicht als angemessen angesehen wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/23454, S. 97 ff.). Dies führt zu einer Wohnkostenlücke, also zur Gewährung zu niedriger Wohnkosten. Die Differenz müssen Hartz-IV-Beziehende selbst aus den dann nicht kostendeckenden Regelsätzen begleichen.
Dies hat aus Sicht der Fragestellenden schwere sozialpolitische Verwerfungen zur Folge: In Zeiten von stark steigenden Mieten und massenhaft auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen im Freistaat Bayern (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/29951) steht zu befürchten, dass die Wohnkostenlücke und die Zahl der Betroffenen zunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Bedarfsgemeinschaften nach SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern in den Jahren 2011 bis 2020 Leistungen der KdU erhalten (bitte nach Kommunen und Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Freistaat Bayern die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (absolut und relativ zur Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften) von 2011 bis 2020 (bitte jährlich für das gesamte Bundesland sowie nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Freistaat Bayern in den Jahren 2011 bis 2020 die Gesamtdifferenz zwischen den tatsächlichen und anerkannten Kosten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte bestanden dabei (bitte pro Jahr jeweils die zehn Kommunen mit der höchsten und niedrigsten Differenz aufschlüsseln)?
b) In welcher Höhe wurden dabei in Bayern durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte nach Jahren und Kommunen aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2020 in Bayern von einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten betroffen (bitte absolute und relative Werte im Verhältnis zur Zahl dieser Bedarfsgemeinschaften nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern von 2011 bis 2020 durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft mit Kindern die tatsächlichen Kosten nicht übernommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2020 in Bayern von einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten betroffen (bitte absolute und relative Werte im Verhältnis zur Zahl dieser Bedarfsgemeinschaften nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern von 2011 bis 2020 durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft mit Alleinerziehenden tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung von 2011 bis 2020 der Bestand an Wohnungen in Bayern entwickelt, die innerhalb der kommunalen Minimal- und Maximalwerte der KdU liegen?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften nach SGB II wohnen nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern in einer Wohnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (bitte absolut und relativ zum Gesamtwohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Freistaat angeben)?
Wie viele Klagen gegen festgelegte kommunale Richtlinien zu Kosten der Unterkunft und Heizung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern von 2011 bis 2020 gegeben, und wie wurden diese beschieden (bitte nach Jahren und Kommunen aufschlüsseln)?
In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wurde seit 2005 für welche Zeiträume sozialgerichtlich festgestellt, dass die betreffenden Konzepte für Kosten der Unterkunft und Heizung nicht rechtmäßig waren?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Leistungsberechtigte lebten zum Zeitpunkt der sozialgerichtlichen Entscheidungen in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen sich das „schlüssige Konzept“ für die Kosten der Unterkunft und Heizung als rechtswidrig erwies?
Wie haben sich die Minimal- und Maximalwerte der kommunalen Richtlinien zu Kosten der Unterkunft und Heizung in den kreisfreien Städten und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern seit 2011 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern Kündigungen und Räumungsbescheide gegen Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2011 bis 2020 ausgesprochen?