[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja
Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31337 –
Nachfragen zur Verstetigung des Deutschen Bioinformatik-Netzwerkes de.NBI
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits im Jahr 2013 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) ein Programm zur Förderung eines „Deutschen Netzwerks für
Bioinformatik-Infrastruktur“ (de.NBI:
https://www.denbi.de/) aufgelegt,
verbunden mit einer Förderung des BMBF in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro
bis Ende 2021 (vgl.
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/de-nbi-deu
tsches-netzwerk-fur-bioinformatik-infrastruktur-3368.php). Das Projekt
de.NBI ermöglicht Forscherinnen und Forschern in den Lebenswissenschaften
Zugriff auf eine Vielzahl an Anwendungen, in die einzeln zu investieren sich
für einen Forschungsstandort oft nicht lohnen würde. Als Forschungs- und
auch Bildungsplattform kann das Netzwerk so Skalierungseffekte heben und
die Digitalisierung in Deutschland im Bereich der Biotechnologie, den
Lebenswissenschaften, der Medizin und Pharmazie weiter vorantreiben. In ihrer
Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/25945 nennt die Bundesregierung das de.NBI als „Beispiel
für das gute Zusammenwirken des Bundes und der 13 beteiligten Länder im
Bereich der Bioinformatik“. Der Deutsche Bundestag hat auch für das Jahr
2021 Haushaltsmittel für die Verstetigung des Netzwerkes bereitgestellt.
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Einzelfrage des
Abgeordneten Mario Brandenburg geht hervor, dass mit der Umsetzung das
Forschungszentrum Jülich beauftragt wurde. Das Ziel ist laut Bundesregierung dabei,
„möglichst viele der dezentralen Komponenten, die eine besondere Stärke von
de.NBI ausmachen, in die neue, weiterentwickelte Struktur zu überführen“
(vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 187 auf Bundestagsdrucksache
19/30613). Als Großforschungseinrichtung ist das Forschungszentrum Jülich
Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF)
(
https://www.fz-juelich.de/ue/DE/Leistungen/Angelegenheiten-HGF_UE-H/_
node.html). Aufgrund der Rahmenbedingungen der HGF besteht seitens
Fragesteller die Befürchtung, dass die Beauftragung zu höheren Gemeinkosten
und einem im Vergleich zum aktuellen Projekt entsprechend höheren
Mittelbedarf führen könnte.
Nach Einschätzung der Fragesteller ist eine reibungslose Verstetigung des
Projekts de.NBI unter Beibehaltung der besonderen – und auch international aner-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31845
19. Wahlperiode 02.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
2. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kannten – Stärken und der gesammelten Erfahrung und Fachkompetenz der
beteiligten Forscherinnen und Forscher nicht ohne Weiteres gewährleistet.
1. Strebt die Bundesregierung im Bereich der Bioökonomie nach
technologischer Souveränität?
Ja, die Bundesregierung strebt im Bereich der Bioökonomie nach
technologischer Souveränität.
2. Welche Projekte in der aktuellen Legislatur zielen auf die Förderung der
Digitalisierung der Lebenswissenschaften?
Die Förderung der Digitalisierung der Lebenswissenschaften soll es
Forschenden aus allen lebenswissenschaftlichen Disziplinen u. a. ermöglichen, digitale
Werkzeuge und Methoden, große Mengen digitalisierter Daten („Big Data“)
oder neue digitale Technologien, wie etwa die Künstliche Intelligenz (KI),
besser und umfassender für ihre Arbeit zu nutzen. Gefördert werden dafür
beispielsweise die Kompetenzbildung und -entwicklung, der Auf- und Ausbau von
Infrastrukturen, die Anwendung digitaler Werkzeuge und Methoden sowie die
Anpassung und Erprobung neuer digitaler Technologien für die Bearbeitung
von Fragestellungen der lebenswissenschaftlichen Forschung. In der aktuellen
Legislaturperiode adressieren die folgenden von der Bundesregierung
geförderten Maßnahmen/Förderprogramme zu einem nennenswerten Anteil die
Förderung der Digitalisierung der Lebenswissenschaften.
Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)
Im Rahmen der von Bund und Ländern gemeinsam geförderten NFDI sollen
existierende Datensammlungen und Dienste von Wissenschaft und Forschung
zusammengeführt und neue, übergreifende Dienste und die sich daraus
ergebenden Lösungen für das Forschungsdatenmanagement in Deutschland
etabliert werden. Das Ziel ist die Stärkung von Interoperabilität und
disziplinübergreifender Datennutzung durch eine breitere und bessere Zugänglichkeit von
Daten und Forschungsergebnissen für Wissenschaft, Wirtschaft und
Gesellschaft. Dabei haben die NFDI-Konsortien NFDI4Health, GHGA, NFDI4
Biodiversity, DataPlant und NFDI4Microbiota einen lebenswissenschaftlichen
Schwerpunkt.
Forschungsdatenzentrum im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM)
Das Forschungsdatenzentrum (FDZ), welches am BfArM – als
Weiterentwicklung der ehemaligen Datenaufbereitungsstelle des Deutschen Instituts für
Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) – angesiedelt ist,
ermöglicht nutzungsberechtigten Institutionen die Daten der gesetzlichen
Krankenversicherung für definierte Auswertungszwecke auszuwerten. Dies erfolgt nach
den §§ 303a bis 303f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie der
Datentransparenzverordnung. Die Datentransparenzverordnung und die
Datentransparenz-Gebührenverordnung sind am 10. Juli 2020 in Kraft getreten.
Das neue FDZ soll deutlich leistungsfähiger werden und durch eine Loslösung
vom Morbi-RSA-Verfahren einen forschungsrelevanten, aktuellen Datensatz
bereitstellen, um einen größeren Umfang an Daten schneller zugänglich zu
machen. Ein transparentes, elektronisches Antragsverfahren soll hierzu entwickelt
werden.
Förderkonzept Systemmedizin
Mit dem Forschungs- und Förderkonzept „e:Med – Maßnahmen zur
Etablierung der Systemmedizin“ (e:Med) soll die Systemmedizin in Deutschland
vorangebracht werden. Krankheitsbezogene Fragestellungen werden mit Hilfe
eines systemmedizinischen Forschungsansatzes bearbeitet. Klinische
Arbeitsgruppen, hochdurchsatzorientierte Arbeitsgruppen der biomedizinischen
Grundlagenforschung sowie Expertinnen und Experten für
Informationstechnologien arbeiten interdisziplinär zusammen, um die Dynamik der Lebens- und
Krankheitsprozesse in ihrer Komplexität mithilfe mathematischer Modelle zu
erforschen. In den Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober 2021 fällt die Förderung
von 354 Vorhaben im Rahmen des Förderkonzepts Systemmedizin. Zu den
Querschnittsaktivitäten des Förderkonzepts Systemmedizin gehören:
– de.NBI – Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur
Das Deutsche Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur stellt
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der lebenswissenschaftlichen
Grundlagenforschung und der Biomedizin verschiedene bioinformatische
Werkzeuge zur Verfügung und bietet zahlreiche Trainings- und
Fortbildungsveranstaltungen zu Werkzeuganwendungen, Standardisierungen und
Rechendienstleistungen.
– i:DSem – Integrative Datensemantik in der Systemmedizin
Im Rahmen der Fördermaßnahme „i:DSem – Integrative Datensemantik in
der Systemmedizin“ entwickeln interdisziplinäre Forschungsverbünde
semantische Datenintegrationsmethoden zu unterschiedlichen medizinischen
Forschungsthemen. Darunter befinden sich neurodegenerative
Erkrankungen, Rückenmarksverletzungen und verschiedene Krebserkrankungen.
– LiSyM – Forschungsnetz Systemmedizin der Leber
Die Fördermaßnahme „LiSyM – Forschungsnetz Systemmedizin der Leber“
verfolgt das Ziel, Schlüsselprozesse zu identifizieren, die zur Entstehung
von Lebererkrankungen führen. Gefördert werden interdisziplinäre
Kooperationen von Ärztinnen und Ärzten, Molekularbiologinnen und -biologen
und Bioinformatikerinnen und -informatikern in Form von
Forschungsverbünden und Nachwuchsgruppen.
Medizininformatik-Initiative
Ziel der Medizininformatik-Initiative ist die Verbesserung der Forschung und
Patientenversorgung durch die standortübergreifende Verknüpfung von
Forschungs- und Versorgungsdaten. Zu diesem Zweck werden
Datenintegrationszentren an den Universitätskliniken aufgebaut, der Forschungs- und
Versorgungsnutzen vernetzter IT-Lösungen praktisch in Use Cases erprobt sowie der
wissenschaftliche Nachwuchs im Bereich der Medizininformatik gestärkt. Im
ergänzenden Fördermodul „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ werden die
intersektorale Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der Universitätskliniken
erprobt und gemeinsam digitale Versorgungsansätze entwickelt. In den
Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober 2021 fällt die Förderung von 163 Vorhaben im
Rahmen der Medizininformatik-Initiative.
Fördermaßnahme „Computational Life Sciences“
Ziel der Fördermaßnahme Computational Life Sciences ist es, durch die
Entwicklung innovativer Methoden und Softwarewerkzeuge zur bioinformatischen
Verarbeitung, Modellierung und Simulation auf aktuelle Bedarfe in den
Lebenswissenschaften einzugehen. Dadurch sollen der lebenswissenschaftlichen
Forschung in Deutschland effiziente und zuverlässige Hilfsmittel zur
Verfügung gestellt werden, um die durch neueste experimentelle Methoden oder die
Zusammenführung verschiedener Modalitäten gewonnenen Daten geeignet zu
modellieren und zu analysieren. In den Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober
2021 fällt die Förderung von 103 Vorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme
Computational Life Sciences.
Förderschwerpunkt „Computational Neuroscience“
Mit dem Förderschwerpunkt wurden grundlegende strukturelle
Rahmenbedingungen geschaffen, um das Forschungsfeld der Computational Neuroscience in
Deutschland zu etablieren. Dies umfasst den Aufbau von Bernstein-Zentren für
Computational Neuroscience, die Förderung des Bernstein-Preises für den
wissenschaftlichen Nachwuchs sowie die Anbindung des Bernstein Netzwerkes an
die internationalen Entwicklungen in der Neuroinformatik über den nationalen
Neuroinformatik Knoten. In den Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober 2021 fällt
die Förderung von zwölf Vorhaben im Rahmen des Förderschwerpunkts
Computational Neuroscience.
e:Bio – Innovationswettbewerb Systembiologie
Die Fördermaßnahme e:Bio – Innovationswettbewerb Systembiologie trägt
dazu bei, Deutschlands führende Rolle in der Systembiologie auszubauen. Sie soll
den systembiologischen Ansatz in der biomedizinischen und
biotechnologischen Forschung verankern und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse
in innovative Produkte und Dienstleistungen beschleunigen. Durch die
Modellierung biologischer Prozesse gelingt es, Vorhersagen zu komplexen
biologischen Vorgängen zu treffen. In den Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober 2021
fällt die Förderung von 80 Vorhaben im Rahmen des e:Bio –
Innovationswettbewerbs Systembiologie.
Fördermaßnahme „Methoden und Werkzeuge für die individualisierte Medizin“
Ziel der Fördermaßnahme ist die breite Anwendung neuer Methoden,
Werkzeuge oder Dienstleistungen für die präklinische und klinische Forschung in der
individualisierten Medizin. Es wird eine große Brandbreite an Themen bearbeitet.
Dazu gehören Methoden zur Verknüpfung und Nutzung von Daten aus
verschiedensten Quellen (z. B. klinische, genomische Daten oder Bilddaten),
verbesserte statistische Methoden für die Auswertung klinischer Studien mit
kleiner Fallzahl und der Aufbau einer Datenbank für genetische Varianten mit noch
ungeklärter klinischer Signifikanz. In den Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober
2021 fällt die Förderung von neun Vorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme
Methoden und Werkzeuge für die individualisierte Medizin, die mittelbar oder
unmittelbar zur Digitalisierung der Lebenswissenschaften beitragen.
DigInBio – Digitalisierung in der Industriellen Biotechnologie
Mit der Fördermaßnahme DigInBio sollen die Möglichkeiten der
Digitalisierung, Automatisierung und Miniaturisierung für die Industrielle Biotechnologie
aufgezeigt werden. Hierzu werden exemplarisch Demonstrationslabore an den
Standorten Forschungszentrum Jülich, Technische Universität München und
Leibniz-Universität Hannover zu den Themenbereichen „Digitalisierte
Phänotypisierung“, „Digitale Bioprozesstechnik“ und „Laborassistenzsystem und
Digitalisierte Aufarbeitung“ aufgebaut. Die Funktionalität digitalisierter Bio-
Labore soll so für Industrie und Wissenschaft demonstriert werden. Der Aufbau
der Demonstrationslabore wird von 2018 bis Ende 2021 gefördert.
AVATARS – Modernste Virtualitäts- und erweiterte Realitäts-Verfahren für den
Zyklus Samen zu Samen
Zielstellung des interdisziplinären und bis 2024 laufenden Verbundprojekts
AVATARS ist die visuelle Aufbereitung der enormen Datenmengen, die im
Rahmen der modernen Pflanzenzüchtungsforschung generiert werden, um diese
insbesondere dem Züchter besser zugänglich und nutzbar zu machen. Am
Beispiel der agronomisch hochbedeutsamen Rapspflanze wird unter Verwendung
neuester KI-Methoden und dem Einsatz innovativer Virtual Reality-3D-
Darstellungen die gesamte Entwicklung vom Samen bis zur adulten Pflanze per
Computersimulationen sichtbar gemacht. In den Zeitraum Oktober 2017 bis
Oktober 2021 fällt die Förderung von fünf Vorhaben im Rahmen des
Verbundprojekts AVATARS.
Fördermaßnahme „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der
Künstlichen Intelligenz in Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU)“
Zielsetzung ist die Unterstützung und Beschleunigung der Erforschung,
Entwicklung und Nutzung von KI-Methoden in KMU in Zusammenarbeit mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Hochschulen und/oder
außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Innovative Methoden des Machine
Learnings sowie weitere KI-Methoden sollen in den KMU breiter zum Einsatz
kommen, damit diese neue Daten-getriebene Anwendungen realisieren können.
Gleichzeitig sollen entsprechendes Know-how in den Unternehmen aufgebaut
und die KI-Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestärkt werden.
Es werden gezielt KMU-getriebene Ansätze in Forschung und Entwicklung mit
einem maßgeblichen Forschungsanteil adressiert, um Innovationen in der
Verbindung von KI als Teil der Informations- und Kommunikationstechnologien
mit weiteren Schlüsseltechnologien voranzutreiben. Drei der geförderten
Vorhaben adressieren innovative Methoden aus den Lebenswissenschaften.
Fördermaßnahme „Konzeption und prototypische Realisierung einer mobilen
Versichertenidentität“
Bei dieser Fördermaßnahme wurde die grundsätzliche Realisierbarkeit einer
„virtuellen elektronischen Gesundheitskarte“ auf einem Smartphone und/oder
Tablet sowohl theoretisch als auch praktisch getestet. Diese virtuelle Variante
der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll der Nutzerin/dem Nutzer
ermöglichen, sich nur einmal gegenüber einem mobilen Endgerät mit ihrer/seiner
eGK und PIN zu identifizieren und anschließend dieses Gerät für einen
bestimmten Zeitraum oder auch dauerhaft anstelle der physischen eGK zu nutzen.
Fördermaßnahme „Demonstration der virtuellen Gesundheitskarte auf
Smartphones zur nutzerfreundlichen Identifikation und Authentifikation an
medizinischen Anwendungen“
Das Ziel des Projektes Virtueller elektronischer Gesundheitsausweis (VEGA)
war die Demonstration einer virtuellen, digitalen und mobilen Gesundheitskarte
für Smartphones mit Secure Elements zur nutzerfreundlichen Identifikation und
Authentifikation für medizinische Anwendungen. Hiermit soll es Versicherten
ermöglicht werden, mittels ihres mobilen Endgerätes die Funktionalitäten der
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu nutzen, ohne diese dauerhaft mit
sich führen zu müssen. Hierfür erfolgt eine Virtualisierung der eGK auf dem
Smartphone. Um eine sichere Authentifizierung zu ermöglichen, werden
sogenannte Secure Elements (separate Mikroprozessoren, die dediziert
sicherheitsrelevante Daten speichern und Prozesse ausführen) verwendet, die heute vor
allem in hochpreisigen Geräten zu finden sind.
Fördermaßnahme „Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem
für den Infektionsschutz – Übergangslösung für die Umsetzung einer
elektronischen SARS-CoV-2 Labormeldung DEMIS SARS-CoV-2“
Im Rahmen des Projektes DEMIS SARS-CoV-2 wurde eine Übergangslösung
zur automatisierten Meldung der positiven SARS-CoV-2-Testergebnisse von
Laboren an Gesundheitsämter und Robert Koch-Institut im Rahmen von DE-
MIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den
Infektionsschutz) geschaffen.
Fördermaßnahme „Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar
machen“
Bis zum 31. März 2021 konnten gemäß der Richtlinie zur Förderung von
Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Repositorien und KI-Systeme im
Pflegealltag nutzbar machen“ Anträge eingereicht werden. Zweck der
Maßnahme ist die Förderung von innovativen Lösungen der KI für das
Anwendungsfeld Pflege. Hierbei soll vorhandenes Wissen der Pflegewissenschaft und
Pflegepraxis in strukturiert verarbeitbare Daten übersetzt werden, um somit
Anwendungen für die wissensbasierte Pflege zu ermöglichen. Die Förderung
einzelner Vorhaben beginnt 2022.
Förderung von Forschung zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten
(ELSA) der Digitalisierung, von Big Data und Künstlicher Intelligenz in der
Gesundheitsforschung und -versorgung
Ziel der Förderung ist die frühzeitige Identifizierung und Reflexion der
ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen, die durch die Digitalisierung, Big Data-
Anwendungen oder der Nutzung von KI in der Gesundheitsforschung und -
versorgung aufgeworfen werden. Thematisch orientieren sich die
Forschungsvorhaben u. a. an den Themen Datenzugang und -nutzung in der Forschung und
Versorgung, elektronische Patientenakte, KI-gesteuerte
Entscheidungsunterstützungssysteme, eHealth-Anwendungen zur Diagnosefindung, die Veränderung
von Werten, Konzepten und Praktiken in der Gesundheitsversorgung und die
Bewertung von Mensch-Maschine-Schnittstellen in der Diagnostik. In den
Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober 2021 fällt die Förderung von 30 Vorhaben im
Rahmen dieser Fördermaßnahme.
Förderung von KI-Nachwuchswissenschaftlerinnen
Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Erforschung von KI-Fragestellungen
zu neuartigen und innovativen Themen durch Nachwuchsgruppen, die von
Frauen geleitet werden, welche aus den Fachbereichen Informatik, Mathematik,
Physik, Linguistik, Neuro- und Kognitionswissenschaften, Psychologie oder
angrenzender Fachgebiete kommen. Mit der Förderung der Nachwuchsgruppen
soll den Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit gegeben werden, eigenständige
Forschung zu betreiben, ihr wissenschaftliches Profil zu stärken und die
Sichtbarkeit in der Community zu erhöhen. Drei der geförderten Vorhaben
adressieren Fragestellungen aus den Lebenswissenschaften.
Alexander von Humboldt-Professur (AHP) und Alexander Humboldt-Professur
für Künstliche Intelligenz (AHP-KI)
Mit der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten AHP zeichnet die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) jährlich bis zu
zehn weltweit führende, im Ausland tätige Forscherinnen und Forscher aller
Disziplinen aus. Ziel ist es, ihnen und ihren Teams eine dauerhafte Perspektive
in Deutschland zu bieten. Bei der AHP handelt es sich um einen
personenbezogenen Forschungspreis, der auf Antrag von Hochschulen (ggf. im Verbund mit
außeruniversitären Forschungseinrichtungen) durch die AvH nach einem
aufwändigen Peer Review-Auswahlverfahren vergeben wird. Zusätzlich zur AHP
vergibt die AvH seit 2019 die AHP-KI zur Gewinnung weltweit führender
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
In den Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober 2021 fallen sechs AHP bzw. AHP-
KI, die einen Bezug zur Digitalisierung der Lebenswissenschaften aufweisen.
Internationale Zusammenarbeit
Darüber hinaus zielen eine Vielzahl weiterer Projekte im Bereich internationale
Zusammenarbeit auf die Förderung der Digitalisierung der
Lebenswissenschaften (z. B. ERACoSysMed, ELIXIR, Collaborative Research in Computational
Neuroscience). In den Zeitraum Oktober 2017 bis Oktober 2021 fallen 188
Vorhaben, die im Rahmen einer internationalen Kooperation die Digitalisierung der
Lebenswissenschaften adressieren.
Darüber hinaus sind grundsätzlich alle von der Bundesregierung geförderten
Vorhaben, die sich mit digitalen Innovationen, datengestützter Forschung, der
Anwendung digitaler Technologien in der Praxis oder weiteren für die
Digitalisierung relevanten Fragestellungen aus Gesundheitsforschung,
Gesundheitsversorgung, Gesundheitswirtschaft, Biotechnologie, Bioökonomie oder
Biodiversitätsforschung beschäftigen und an denen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder
Ressortforschungseinrichtungen beteiligt sind, geeignet, die Kompetenz- und
Methodenentwicklung in der akademischen Forschung voranzutreiben und
somit einen Beitrag zur Digitalisierung der Lebenswissenschaften zu leisten.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des Projektes de.NBI seit
Beginn der Förderung?
Welchen Beitrag hat das Projekt nach Ansicht der Bundesregierung zur
Digitalisierung in den Lebenswissenschaften in Deutschland geleistet?
Nach fast siebenjähriger Laufzeit des de.NBI-Projekts ist das Ziel der
Förderung, die Etablierung einer Bioinformatik-Infrastruktur zur Unterstützung der
Digitalisierung in den Lebenswissenschaften in Deutschland, erfolgreich
erreicht worden. Die Bedeutung von de.NBI zeigt sich in der engen Einbindung
der de.NBI-Partner in übergreifende wissenschaftliche Flaggschiffprojekte wie
die NFDI ebenso wie in den vielfältigen konkreten Beiträgen von de.NBI zur
Bewältigung der Pandemie.
4. Welchen Anteil daran hat nach Ansicht der Bundesregierung die de.NBI-
Cloud?
Die de.NBI-Cloud ist neben anderen Faktoren ein Baustein des Erfolgs von
de.NBI.
a) Wie hat sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer der de.NBI-
Cloud nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren
entwickelt?
Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer ist in den letzten vier Jahren
kontinuierlich angestiegen. Derzeit sind mehr als 500 de.NBI-Cloud-Projekte gelistet, die
von ca. 1 500 Nutzerinnen und Nutzern betrieben werden.
b) Wie viele Nutzerinnen und Nutzer kommen aus Deutschland?
Wie viele aus der EU?
Wie viele aus anderen Staaten?
Ca. 90 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer stammen aus Deutschland. Die
verbleibenden 10 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer kommen im
Wesentlichen aus europäischen Staaten.
5. Welche Alternativen gibt es nach Wissen der Bundesregierung für
Forscherinnen und Forscher zum Deutschen Netzwerk für Bioinformatik-
Infrastruktur?
Welche alternativen Angebote gibt es zur de.NBI-Cloud?
Welche Vor- und welche Nachteile haben die genannten Alternativen
nach Ansicht der Bundesregierung?
Die mit de.NBI errichtete Bioinformatik-Infrastruktur hat in Deutschland ein
Alleinstellungsmerkmal. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag sich
für die Verstetigung von de.NBI ausgesprochen.
6. Welche Erwägungen sprachen nach Ansicht der Bundesregierung gegen
die Fortführung des Projekts im bestehenden Rahmen bzw. in der
vorhandener Struktur?
Der Aufbau von de.NBI erfolgte über die Projektförderung. Diese ist nach
ihrem Charakter als Anschubfinanzierung notwendigerweise zeitlich begrenzt.
Das Ziel der Projektförderung, den Aufbau einer Infrastruktur zur Bearbeitung
von Forschungsfragen in den Lebenswissenschaften anzustoßen, wurde erfüllt.
7. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung sich für die Beauftragung
des Forschungszentrum Jülich (FZJ) entschieden?
8. Welche Erfahrungen oder welche Expertise beim FZJ sprachen im
Besonderen für die Entscheidung, das FZJ zu beauftragen?
9. Welche vorhandenen Strukturen oder Erfahrung und Expertise speziell
im Bereich der Bioinformatik war dafür ausschlaggebend?
Die Fragen 7 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Verstetigung von de.NBI am Forschungszentrum Jülich (FZJ) wurde vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung
am 26. November 2020 beschlossen.
10. Wird die neue Struktur nach Einschätzung der Bundesregierung
weiterhin die Möglichkeit der bundeslandübergreifenden Einbindung von
Forschungsinstituten als Netzwerkknoten ermöglichen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Rahmenbedingungen, etwa
der Helmholtz-Gesellschaften, die dem entgegenstehen, beispielsweise
weil Projektmittel in andere Bundesländer abfließen?
Strukturen und Details der Verstetigung werden derzeit in einem
wissenschaftsgeleiteten Verfahren erarbeitet.
11. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein verteiltes Netzwerk wie
de.NBI nach den Rahmenbedingungen der HGF möglich?
Die Rahmenbedingungen der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren (HGF) stehen einem verteilten Netzwerk nicht entgegen.
12. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung dazu gebildet, ob das
Forschungsprogramm der HGF einen zusätzlichen Mittelbedarf und erhöhte
Gemeinkosten der HGF hervorrufen wird?
Wenn ja, mit welchen Ergebnis, und wie plant die Bundesregierung einen
potentiellen erhöhten Bedarf zu kompensieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Wird die Finanzierung der de.NBI-Cloud sichergestellt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Brief der Leiter der
Service-Zentren von de.NBI an die Bundesministerin für Bildung und
Forschung Anja Karliczek, der die Sorge der Absender adressiert, dass
die geschaffene Bioinformatik-Infrastruktur im Rahmen der Verstetigung
verloren gehen könnte?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die geäußerten Befürchtungen ganz
oder teilweise (wenn teilweise, welche)?
Wie stellt sie sicher, dass die geäußerten Sorgen angemessen adressiert
und antizipiert werden?
Der Bundesregierung ist das Schreiben an Bundesministerin Anja Karliczek
bekannt. Die Bundesregierung teilt die geäußerten Befürchtungen nicht. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Die Bundesregierung
unterstützt diesen Prozess und ist im kontinuierlichen Austausch mit den beteiligten
Partnern.
15. Wann wird der in der Antwort auf die o. g. Schriftliche Frage 187 auf
Bundestagsdrucksache 19/30613 angesprochene „Gestaltungsprozess“
nach Planung der Bundesregierung abgeschlossen sein?
Bei wem liegt die Federführung für den Prozess?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Die Federführung für den
Prozess liegt beim FZJ, das BMBF begleitet und unterstützt den Prozess.
16. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen
Förderprojekt „de.NBI – Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur“, die
in die Gestaltung des neuen Projekts einfließen?
Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Projektförderung von de.NBI fließen
in den wissenschaftsgeleiteten Prozess der Verstetigung ein. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
17. Wann wird die in der Antwort auf die Einzelfrage genannte
„weiterentwickelte Struktur“ als Verstetigung von de.NBI nach Planung der
Bundesregierung arbeitsfähig sein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
18. Wie sieht die in der Antwort genannte Projektstruktur aus?
Welche Arbeitsgruppen gibt es, und wer ist in den Arbeitsgruppen
vertreten?
Wie wurden die Beteiligten ausgewählt oder rekrutiert?
19. Sind in der entstehenden geförderten Projektstruktur Vertreterinnen und
Vertreter aus den bisher im Rahmen von de.NBI beteiligten
Forschungsinstitute hinreichend vertreten oder beteiligt?
Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit dem wissenschaftsgeleiteten Prozess der Verstetigung ist das FZJ betraut.
20. Wie viele im Rahmen von de.NBI abgeschlossenen Verträge mit
beteiligten Forscherinnen und Forschern und von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der de.NBI-Cloud Service-Zentren laufen am Ende des Jahres
2021 aus (bitte nach Möglichkeit in Anzahl und Prozent angeben)?
Finden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gespräche mit den
Betroffenen zur Verlängerung der Verträge statt?
a) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass es
im Rahmen der Verstetigung in der von der Bundesregierung
gewählten Form zu einem Verlust von Expertise kommt, etwa durch den
Wechsel beteiligter Forscherinnen und Forscher in andere
Arbeitsverhältnisse?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zur Unsicherheit
bei Beteiligten kommt, deren Verträge zum Ende des ursprünglich
geförderten Projektes enden?
Wie stellt die Bundesregierung die Einbindung der Betroffenen oder
den Erhalt der entsprechenden Expertise im Rahmen der neuen
Projektstruktur sicher?
Die Fragen 20 bis 20b werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
21. Wie wird Kooperation mit der EU im Rahmen der neuen Struktur
weiterhin gewährleistet?
22. Wie wird im Rahmen der neuen Struktur die Zusammenarbeit mit und
Einbindung in die „European life-sciences Infrastructure for biological
Information“ (ELIXIR) gewährleistet?
23. Wie wird insbesondere sichergestellt, dass die vertraglich festgelegten
inhaltlichen und/oder wissenschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen von
ELIXIR fortgeführt werden?
Wie wird das sichergestellt, falls nicht alle Teile des bisherigen
Netzwerks weiter finanziert werden?
Die Fragen 21 bis 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Beteiligung an Programmaktivitäten des Netzwerks ELIXIR ist bis zum
31. Dezember 2023 durch bilaterale Verträge, sogenannte Commissioned
Services Contracts, zwischen den beteiligten Institutionen und dem ELIXIR Hub
sichergestellt. Die Fortführung der ELIXIR-Aktivitäten wird von der
Bundesregierung als eine der Kernaufgaben von de.NBI betrachtet. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]