Ausbau des Parkplatzes „Allenstein“ an der A 2
der Abgeordneten Dr. Marco Buschmann, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Ballungsräume an Rhein und Ruhr sind durch eines der dichtesten Straßennetze Europas erschlossen. Wer in Deutschland von Ost nach West, von Nord nach Süd oder umgekehrt fahren möchte, kommt an der Metropolregion Ruhr nach Ansicht der Fragesteller nicht vorbei.
Dabei gilt insbesondere die Bundesautobahn A 2 als wichtigste Ost-West-Verkehrsachse in Deutschland und stellt eine Verbindung zwischen den niederländischen und belgischen Nordseehäfen und den osteuropäischen Ländern dar. Infolge des stark angestiegenen Verkehrsaufkommens wurde der größte Teil der Strecke von Grund auf modernisiert und durchgehend sechsspurig ausgebaut. Laut Presseberichten (beispielsweise DIE WELT, 17. September 2018) rollen täglich 125 000 Fahrzeuge auf der Route, jedes vierte davon ist ein Lastwagen, der Anteil am Transitverkehr zwischen Ost- und Westeuropa ist hoch. Laut Verkehrsprognose zum aktuellen Bundesverkehrswegeplan soll der Straßengüterverkehr bis 2030 um 39 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 steigen.
Gleichzeitig mangelt es entlang der Bundesfernstraßen an Lkw-Stellplätzen. Nach einer Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) fehlten im Jahr 2018 knapp 23 500 Stellplätze entlang der Autobahnen. Die Auswirkung sind gesteigerte Risiken im Verkehr durch falsch geparkte Lkw sowie eine unwürdige Situation für betroffene Lkw-Fahrer.
Die Autobahn GmbH des Bundes plant in Gelsenkirchen einen Ausbau des Parkplatzes „Allenstein“ südlich der A 2 zwischen den Anschlussstellen Essen/Gladbeck und Gelsenkirchen-Buer in Fahrtrichtung Hannover. Den Planunterlagen zufolge sollen künftig 32 statt 23 Pkw-Parkplätze bereitstehen. Die Zahl der Lkw-Stellplätze soll von 27 auf 88 deutlich erhöht werden, außerdem sollen 122 Meter Parkfläche für Pkw mit Anhänger, Wohnmobile oder Busse sowie 305 Meter Parkfläche für Großraum-Schwertransporte entstehen.
Der Ausbau könnte nach Ansicht der Fragesteller einen Anstieg des Verkehrs auf dieser Strecke zur Folge haben. Zumal auf den parallel verlaufenden A 42 und A 40 keine vergleichbare Infrastruktur für den Schwerlastverkehr vorzufinden ist. Aufgrund der dichten Wohnbesiedelung im direkten Umfeld des Parkplatzes stellt dieser schon mit seiner heutigen Kapazität eine große Herausforderung bezüglich der Lärmemissionen für die Anwohner dar. Daneben könnte es zu Beeinträchtigungen des anliegenden Landschaftsschutzgebietes kommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen zwischen den Anschlussstellen Essen/Gladbeck und Gelsenkirchen-Buer rechnet die Bundesregierung infolge des Baus des Rastplatzes Allenstein?
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit, einen Teil des Landschaftsschutzgebiets „Bauer Becks“ nach Ansicht der Fragesteller durch Versiegelung und Verlärmung im Baugebiet zu verlieren bzw. zu beeinträchtigen?
Welche überwiegenden Gründe zum Wohl der Allgemeinheit könnten nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Fall eine Befreiung vom Verbot der Durchführung der Baumaßnahme nach § 67 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) i. V. m. § 75 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) begründen?
Inwiefern sind diese Gründe mit den Interessen der von den Baumaßnahmen und dem aufkommenden Verkehr betroffenen Bürgern abgewogen worden, und zu welchen Ergebnissen führte diese Analyse?
Warum hält es die Bundesregierung für zweckmäßig, dass als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren eine Verkehrsuntersuchung für den Bau der A 52 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Essen-Nord und der Anschlussstelle (AS) Gelsenkirchen-Buer-West aus dem Jahr 2018 dient (Erläuterungsbericht Lärm, S. 4), obwohl hier eine vierspurige Bundesstraße in Nord-Süd-Richtung mit einer sechsspurigen Autobahn in Ost-West-Richtung verglichen werden?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, wenn sich diese berücksichtigten Schätzungen als zu niedrig herausstellen sollten und es dadurch zu einer höheren Lärm- und Emissionsbelastung für benachbarte Häuser und Anwohner käme?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bei ihren Planungen daraus, dass schon bei den aktuell zugrunde gelegten Zahlen die Imissionsgrenzwerte an 58 Häusern überschritten wurden (s. Erläuterungsbericht Lärm, S. 9)?
Plant die Bundesregierung eine regelmäßige Überprüfung und Sanierung der Lärmschutzwände, die auf diesem Abschnitt zur Entlastung der Anwohner entstehen sollen, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Rast- oder Parkplätze sind in den kommenden fünf Jahren an Autobahnen bundesweit geplant?
Plant die Bundesregierung, bei neuen Rast- und Parkplätzen in Zukunft intelligente Planungssysteme zur optimalen Steuerung der Buchung und Anfahrt zu installieren?