[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Buchholz, Michel Brandt,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31364 –
Deutsch-israelische militärische Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwischen Israel und Deutschland besteht eine zunehmend enge militärische
Zusammenarbeit. Im Rahmen der Übung „Blue Wings“ flogen die deutsche
und israelische Luftwaffe im August 2020 erstmals ein gemeinsames Manöver
über deutschem Boden. Das markiert laut der Bundeswehr einen „weitere[n]
Meilenstein in der engen Kooperation beider Länder“ (
https://www.bundeswe
hr.de/de/organisation/luftwaffe/team-luftwaffe-auf-uebung/blue-wings-2020).
Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge ist das Manöver eine „neue
Stufe in der deutsch-israelischen Militärkooperation“ (
https://www.faz.net/akt
uell/politik/inland/deutsch-israelisches-manoever-eine-neue-stufe-der-verbund
enheit-16912546.html). Die Bundesministerin der Verteidigung Annegret
Kramp-Karrenbauer betonte, dass es wichtig sei, dass die deutschen und
israelischen Streitkräfte „militärisch nicht nur partnerschaftlich miteinander
umgehen, sondern auch ‚interoperabel‘ sind, mit anderen Worten, dass unsere
Streitkräfte zusammen funktionieren“ (
https://www.juedische-allgemeine.de/is
rael/israels-sicherheit-bleibt-deutsche-staatsrason/).
Deswegen und angesichts der jüngsten Auseinandersetzungen in Israel und
Palästina bitten die Fragestellenden die Bundesregierung, über den Stand und
die Entwicklung der militärischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
Israel zu informieren.
1. Welche Rüstungsgüter wurden im Rahmen von Länderabgaben seit
Beginn der Rüstungskooperation an Israel abgegeben (bitte nach Jahr,
Waffengattung und Menge aufschlüsseln)?
Im Rahmen von Länderabgaben, d. h. der Abgabe von ausgesondertem
Material der Bundeswehr durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg),
wurden an Israel folgende Rüstungsgüter abgegeben:
– 2018: Ersatzteilpaket für das Waffensystem PATRIOT,
– 2019: fünf Gefechtsköpfe für Torpedos (War Heads),
– 2020: Ersatzteilpaket für das Waffensystem PATRIOT.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31912
19. Wahlperiode 03.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. August
2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zum Umfang der Länderabgaben an Israel in den Jahren 2015, 2016 und 2017
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/6574
verwiesen.
2. Wie viele Rüstungsgüter hat die Bundesregierung in den Jahren 2017,
2018, 2019, 2020 und 2021 nach Israel exportiert, und für wie viel Geld
hat Israel entsprechende Güter nach Deutschland ausgeführt?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nach den von der
Bundesregierung erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen für deutsche Ausführer für
Rüstungsgüter gefragt ist.
Die Werte der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel für die
Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 können den jährlichen
Rüstungsexportberichten der Bundesregierung entnommen werden (
https://www.bmwi.de/Redaktion/
DE/Dossier/ruestungsexportkontrolle.html).
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 7. Juli 2021 wurden Ausfuhrgenehmigungen für
Rüstungsgüter nach Israel mit einem Gesamtwert von 13.973.665 Euro erteilt.
Diese Angabe ist vorläufig, da sich noch Änderungen und Korrekturen ergeben
können.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, für wie viel Geld Israel
entsprechende Güter nach Deutschland ausgeführt hat.
3. Welche Ausfuhren von Gütern nach Israel, die in Anhang III der Anti-
Folter-Verordnung in der Fassung (EU) 2019/125 gelistet sind, wurden
seit 2014 genehmigt, und wie viele Exportgenehmigungen wurden
abgelehnt (bitte entsprechend den Ausrüstungsgegenständen nach Umfang
und Warenwert auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 6. Juli 2021 wurden die in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführten Ausfuhren von Gütern, die in Anhang III
der Anti-Folter-Verordnung in der Fassung 2019/125 gelistet sind, nach Israel
genehmigt.
Jahr Güterbeschreibung
Anzahl der
Genehmigungen
Wert
in Euro
2016 Pelargonsäurevanillylamid
(Nonivamid, PAVA,
N-Vanillylnonanamid)
1
2018 Tragbare Ausbringungsausrüstung für
handlungsunfähig machende oder
reizende chemische Substanzen
1
2020 Tragbare Ausbringungsausrüstung für
handlungsunfähig machende oder
reizende chemische Substanzen
1
Gesamt 3 1.251
Zur Wahrung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird von
Wertangaben für einzelne Genehmigungen abgesehen.
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) zur Reichweite des parlamentarischen
Auskunftsanspruchs zu Rüstungsexportentscheidungen sowie den Eckdaten
von genehmigten Ausfuhrvorhaben. Von weiteren Ausführungen wird daher
abgesehen. Die Bundesregierung verweist jedoch auf den jährlich
veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 26
Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/125.
4. Wie viele Einzelgenehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach
Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (Nr. 428/2009), die zur internen
Repression und Überwachung bzw. zur Herstellung und Wartung von zur
internen Repression und Überwachung verwendbaren Produkten
verwendet werden können, wurden in welchem Wert seit 2014 für israelische
Sicherheitsbehörden erteilt (bitte nach Jahr, Anzahl der Genehmigungen
und Wert auflisten)?
Es liegen für den angefragten Zeitraum keine entsprechenden
Ausfuhrgenehmigungen vor.
Eine automatisierte Auswertung der Fragestellung ist nicht möglich. Der
Beantwortung liegen händische Auswertungen zugrunde, die weder Anspruch auf
Vollständigkeit noch auf Reproduzierbarkeit erheben. Zur Eingrenzung des
Güterkreises im Sinne der Fragestellung werden die Güter der
Telekommunikationsüberwachung aus der EG-Dual-Use-Verordnung statistisch ausgewertet.
5. In welchen Projekten sind deutsche Behörden und, gegebenenfalls,
deutsche Behörden gemeinsam mit deutschen Unternehmen derzeit an
israelischen militärbezogenen Forschungen beteiligt?
Die Zusammenarbeit im Bereich Forschung & Technologie (F&T) zwischen
Deutschland und Israel ist vertrauensvoll und erfolgreich. Zurzeit werden
sieben gemeinsame F&T-Vorhaben bearbeitet. Der Inhalt der Vereinbarung kann
– unter Berücksichtigung des besonderen Schutzbedürfnisses Israels – nicht
weiter ausgeführt werden.
6. Welche Sicherheitstechnologien für welche Behörden wurden von der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aus Israel importiert?
Nach sorgfältiger Abwägung kommt die Bundesregierung zu der Bewertung,
dass eine Antwort auf die Frage, soweit sich die Fragestellung auf die
deutschen Nachrichtendienste bezieht, gegenüber den Fragestellern nicht – auch
nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Denn Gegenstand der Frage sind
solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren
und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den
gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des
Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zu spezifischen IT-Systemen oder eingesetzten Technologien aber
auch zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen
spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste bekannt würden.
Detailinformationen über genutzte Sicherheitstechnologien würden den Schutz
der nachrichtendienstlichen operativen Sicherheit gefährden. Infolgedessen
könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf
spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste ziehen.
Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung zur
Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Dienste nicht mehr
sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von inlands- und
auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste jedoch unerlässlich.
Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten,
würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die
Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine Einstufung als
Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im
Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Dienste nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten
der Nachrichtendienste so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber
einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht
Rechnung tragen könnte. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen
Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung
möglich.
Ferner ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss
gekommen, dass die erbetenen Auskünfte, soweit sie das Bundeskriminalamt
(BKA) betreffen, ebenso geheimhaltungsbedürftig sind. Schon die
grundsätzliche Angabe, ob bzw. welche Produkte (im Sinne von Sicherheitstechnologien)
in den letzten fünf Jahren aus Israel importiert wurden, lässt Rückschlüsse auf
taktische und technische Fähigkeiten bzw. Fähigkeitslücken des BKA zu. Dies
könnte zu einer Änderung des Verhaltens des polizeilichen Adressaten führen,
wodurch eine Informationserhebung auf technischen Wegen erschwert bis
unmöglich werden könnte. Dies ist jedoch nicht hinnehmbar, da die Gewinnung
von Informationen durch eine IT-gestützte Strafverfolgung und
Gefahrenabwehr notwendig ist für die gesetzliche Aufgabenerfüllung im Bereich der
Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr, vor allem bei der Bekämpfung des
Terrorismus und der organisierten Kriminalität.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
7. Wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Übernahme von ETM durch
den israelischen Konzern Rafael Advanced Defense Systems Ltd.
(Antwort auf die Mündliche Frage 71 des Abgeordneten Tobias Pflüger,
Plenarprotokoll 19/223), und wie wirkt sich dies auf die Produktion der
Drohne „LUNA NG“ für die Bundeswehr aus?
Seit der Antwort auf die Mündliche Frage 71 (Plenarprotokoll 19/223) haben
sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Die mit der Bundeswehr geschlossenen Verträge sind weiterhin gültig. Auch
unter Berücksichtigung eines neuen Investors geht die Bundesregierung von
der Fortführung des Projektes LUNA NG/B aus.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung sowie der Zeitbedarf bis zur Übernahme
durch einen neuen Investor wird sich auf den Terminplan des Projektes
auswirken. Genaue Aussagen sind erst möglich, wenn der Prozess der Übernahme
abgeschlossen ist.
8. Welche Neuerungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18863
hinsichtlich des Abkommens zwischen der Regierung Israels und der
Bundesregierung über einen Finanzierungsbeitrag für die Beschaffung
von drei U-Booten für die israelische Marine ergeben?
Seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18863
haben sich keine Neuerungen hinsichtlich des Abkommens zwischen der
Regierung Israels und der Bundesregierung über einen Finanzierungsbeitrag für die
Beschaffung von drei U-Booten für die israelische Marine ergeben.
9. Wann erfolgte bzw. erfolgt die Auslieferung der insgesamt fünf,
möglicherweise zu bewaffnenden Drohnen „Heron TP“ an die Bundeswehr,
welcher Termin ist für die Übergabe des letzten Luftfahrzeuges
vorgesehen, und inwiefern sind diese wie geplant auf einem deutschen
Stützpunkt auf dem Militärflughafen Tel Nof stationiert
(Bundestagsdrucksache 19/24734)?
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 auf
Bundestagsdrucksache 19/27994 sowie auf die Schriftliche Frage 49 auf
Bundestagsdrucksache 19/30118 wird verwiesen. Gegenüber der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/24734 sind COVID-19-bedingte Verzögerungen eingetreten. Nach
derzeitigem Stand werden fünf Drohnen German HERON TP zum 30. Oktober 2021
der Bundeswehr in Tel Nof zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der
Grundbetrieb und damit die Stationierung der Systeme ist auf dem israelischen
Luftwaffenstützpunkt in Tel Nof geplant.
a) Wer führt die Musterprüfung der Drohnen durch, und wann soll diese
abgeschlossen sein (bitte für jedes Luftfahrzeug darstellen)?
Die Musterprüfung erfolgt durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr an einem
Muster des Systems German HERON TP. Diese wird nach derzeitiger Planung
im Oktober 2021 mit der Erklärung der Musterzulassung abgeschlossen.
b) Welche militärische Kennung tragen die deutschen „Heron TP“ (bitte
auch die ICAO-Kennung [ICAO = Internationale
Zivilluftfahrtorganisation] angeben)?
Die Zuteilung der taktischen Kennzeichen erfolgt nicht vor dem Abschluss der
auf die Musterprüfung folgenden Verkehrszulassung im Oktober 2021.
Die Zuteilung einer ICAO-Kennung in Ergänzung zur militärischen Kennung
wird erst in einem Einsatzgebiet erfolgen.
10. Welche Zusagen hat die israelische Regierung gemacht, die Trainings
deutscher Soldatinnen und Soldaten an den „Heron TP“ im November
2021 aufzunehmen (Antwort auf die Schriftliche Frage 49 des
Abgeordneten Tobias Pflüger auf Bundestagsdrucksache 19/30118)?
Die notwendige Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Luftwaffe und der
Israelischen Airforce wird in einem Memorandum of Understanding zwischen
dem BMVg und dem Israelischen Ministry of Defense (IMOD) geregelt. Die
Ausbildungszeiträume und die Teilnehmeranzahl werden zwischen der
Deutschen Luftwaffe und dem IMOD abgestimmt. Aufgrund COVID-19-bedingter
Verzögerungen beginnt die Ausbildung der Besatzungen im November 2021
und wird im Jahr 2022 weitergeführt.
a) Wie wirkt sich die mehrfache Verzögerung auf den Zeitplan für die
Bereitstellung des Drohnensystems aus?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Durch diese Verzögerungen
kommt es zu einer späteren Bereitstellung der Systeme und damit zu einem
späteren Beginn des anfänglichen Flugbetriebes in Tel Nof/Israel.
b) Welche Kosten haben sich durch die mehrfachen Verzögerungen
ergeben, und wie werden diese übernommen?
Grundsätzlich kann der Auftragnehmer Mehrkosten, die verzögerungsbedingt
angefallen sind, geltend machen, falls diese nicht durch den Auftragnehmer
selbst zu verantworten sind (z. B. höhere Gewalt).
Es ist daher möglich, dass pandemiebedingte Mehrkosten geltend gemacht
werden. Allerdings muss der Auftragnehmer diese Mehrkosten anzeigen und
begründen. Dies ist bisher nicht erfolgt.
11. Welche Gesamtkosten veranschlagt die Bundeswehr nach derzeitigem
Stand für das Leasing der „Heron TP“ bis zur Verlegung nach Mali oder
in andere Einsatzgebiete der Bundeswehr im Jahr 2024 (Antwort zu
Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/19061)?
12. Inwiefern ist von der Bundeswehr geplant, dass die „Heron TP“ in Mali
von Angehörigen des Rüstungskonzerns Airbus gestartet und gelandet
und teilweise auch geflogen werden?
Die Beantwortung der Fragen 11 und 12 kann in offener Form nicht erfolgen.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA)
vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Es handelt sich um sensible Informationen, die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse beinhalten und ein militärisches Informationsbild geben. Diese
Informationen sind unter Sicherheitsaspekten schutzwürdig.
Daher wird für die Antworten auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage verwiesen.*
13. Wohin wurden die aus Afghanistan abgezogenen Bundeswehrdrohnen
„Heron 1“ verbracht, und wer übernahm den Transport („Der Bedarf an
Drohnen übersteigt unsere Kapazität“, WELT vom 2. Juni 2021)?
Die Drohnen vom Typ Heron 1 wurden von Masar-e Scharif über den
Flughafen Leipzig nach Tel Aviv/Israel in zwei Phasen im Lufttransport verlegt.
1. Phase: Der Lufttransport von Masar-e Scharif/Afghanistan nach Leipzig/
Deutschland wurde mit einem Luftfahrzeug vom Typ Antonow An-124 aus
dem SALIS-Vertrag im Auftrag der Bundeswehr durchgeführt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
2. Phase: Der Lufttransport von Leipzig/Deutschland nach Tel Aviv/Israel
wurde durch die Firma Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS) in
Abstimmung mit der Firma Israel Aerospace Industries beauftragt und von einer
zivilen Airline durchgeführt.
14. Wie hoch sind nach Abschluss der Afghanistan-Mission die
Gesamtkosten des dortigen Einsatzes der „Heron 1“?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Es handelt sich um sensible Informationen, die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Diese Informationen sind unter Sicherheitsaspekten
schutzwürdig.
Daher wird für die Antwort auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage verwiesen.*
15. Welche Initiativen zur Gefechtsausbildung wurden seit dem Jahr 2014 im
Rahmen des Strategischen Dialogs zwischen den
Verteidigungsministerien Deutschlands und Israels getroffen (bitte nach Jahren und Inhalt der
Initiative auflisten)?
Seit dem Jahr 2014 wurden im Rahmen des deutsch-israelischen Strategischen
Dialogs keine Initiativen zur Gefechtsausbildung getroffen.
16. Welche gemeinsamen Manöver haben deutsche und israelische Soldaten
seit dem Jahr 2014 gemeinsam durchgeführt (bitte nach Jahr, Ort,
beteiligten Streitkräften und Bezeichnung des Manövers sowie Zahl der
beteiligten deutschen und israelischen Soldaten auflisten)?
Jahr Ort Nationen Übungsname TeilnehmerDeutschland
Teilnehmer
Israel
2013 Israel Deutschland, Israel BLUE FLAG 2013 3 keine Angabe
2015 Israel Deutschland, Israel BLUE FLAG 2015 3 keine Angabe
2016 Israel Deutschland, Israel Logistikübung 2016 12 keine Angabe
2017 Israel
Deutschland, Israel,
Frankreich, Griechenland, Indien,
Italien, Jordanien, Polen, USA
BLUE FLAG 2017 120 keine Angabe
2019 Deutschland
Dänemark, Finnland,
Deutschland, Israel, Italien,
Lettland, Kosovo, Litauen,
Niederlande, Polen, Slowakei,
Slowenien, Türkei, USA,
Vereinigtes Königreich
ALLIED SPIRIT X 2.700 225
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Jahr Ort Nationen Übungsname TeilnehmerDeutschland
Teilnehmer
Israel
2019 Israel
Österreich, Deutschland,
Israel
MULTILATERAL
CYBER DEFENCE
EXERCISE 2019
7 6
2019 Israel Deutschland, Israel, Italien, USA, Griechenland, Jordanien BLUE FLAG 2019 150 keine Angabe
2020 Deutschland Deutschland, Israel BLUE WINGS 2020 200 180
2021 Israel Deutschland, Israel NOBLE MELINDA 2021 4 180
17. An welchen militärischen Manövern in Israel haben Generalsinspekteure
der Bundeswehr oder Inspekteure deutscher Teilstreitkräfte als
Beobachter seit dem Jahr 2014 teilgenommen (bitte nach Jahr, Ort, beteiligten
Streitkräften und Bezeichnung des Manövers sowie Namen der
beteiligten Inspekteure auflisten)?
An der Übung BLUE FLAG im Jahr 2019 hat der Inspekteur der Luftwaffe,
Herr Generalleutnant Ingo Gerhartz teilgenommen. Ergänzend wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Haben seit 2014 Soldaten des deutschen Heeres an Übungen,
Lehrgängen oder Ausbildungsprogrammen in Israel teilgenommen, die den
Kampf im urbanen Gelände zum Inhalt hatten, und wenn ja, wann, und
wo (bitte nach Jahr und Ort der Einrichtung, Bezeichnung und Inhalt des
Lehrgangs bzw. der Übung sowie Namen der beteiligten deutschen
Einheiten auflisten)?
In der 42. bis 44. Kalenderwoche des Jahres 2015 fand ein
Ausbildungsdurchgang am Urban Warfare Training Center in Tzeʼelim/Israel im
Zusammenwirken mit einer israelischen Kompanie (Stärke inkl. Unterstützungskräfte ca. 200)
statt. Die Übung umfasste die Teilnahme eines verstärkten Infanteriezuges
sowie von Unterstützungskräften in einer Stärke von 107 Teilnehmenden aus der
1. Panzerdivision sowie der Division Schnelle Kräfte.
19. Wie viele deutsche Offiziere, Offiziersanwärter oder andere Soldaten
wurden seit dem Jahr 2014 nach Israel zu Übungen, Lehrgängen oder
Ausbildungsprogrammen entsandt, und was waren die
Ausbildungsinhalte (bitte nach Jahren, Ort und Einrichtung der Ausbildung, Dauer und
Inhalt der Ausbildung, Teilnehmerzahl und Teilstreitkraft und Diensträngen
auflisten)?
20. Wie viele israelische Offiziere, Offiziersanwärter oder andere Soldaten
haben seit dem Jahr 2014 an Ausbildungsprogrammen, Lehrgängen oder
Übungen der Bundeswehr teilgenommen, und welches waren die
Ausbildungsinhalte (bitte nach Jahren, Ort und Einrichtung der Ausbildung,
Dauer und Inhalt der Ausbildung, Teilnehmerzahl und Teilstreitkraft und
Diensträngen auflisten)?
Die Beantwortung der Fragen 19 und 20 kann nicht in Gänze in offener Form
erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch/Nur Deutschen zur Kenntnis“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2
Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.
Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, das Wohl und
die Sicherheit sowohl ausländischer als auch deutscher
Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger zu gefährden. Die Veröffentlichung berührt das
Sicherheitsinteresse anderer Staaten, deren Bekanntwerden zur Beeinträchtigung der
bilateralen Beziehungen führen könnte.
Daher wird für die Antworten auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch/Nur Deutschen zur Kenntnis“ eingestufte Anlage verwiesen.*
Zur Teilnahme an Übungen wird auf die Antwort auf die Frage 16 verwiesen.
21. Wie viele Angehörige israelischer Streitkräfte (Techniker, Soldaten und
Matrosen) wurden an welchen Waffensystemen in Deutschland seit dem
Jahr 2014 ausgebildet (bitte nach Jahren, Länge und Inhalt der
Ausbildung bzw. Lehrgang, Standort der Bundeswehreinrichtung bzw.
Rüstungsbetrieb und Waffensystem auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Im Bereich der Deutschen Marine wird u. a. an den U-Boot-Waffensystemen
ausgebildet.
Zur Ausbildung bei Rüstungsbetrieben liegen keine Erkenntnisse vor.
22. Ist geplant, auf einer deutsch-israelischen
Heeresgeneralstabsbesprechung die Erfahrungen der israelischen Operation „Guardian of the
Walls“ von 2021 auszuwerten?
Eine Auswertung der Erfahrungen der israelischen Operation „Guardian of the
Walls“ im Rahmen der deutsch-israelischen Heeresstabsgespräche ist nicht
geplant.
23. Welche Treffen fanden seit dem Jahr 2014 auf Generalstabsebene des
Heeres zwischen Deutschland und Israel statt, die militärische,
strategische oder politische Fragen zum Gazastreifen zum Inhalt hatten?
Es fanden keine Treffen auf dieser Ebene statt, die militärische, strategische
oder politische Fragen zum Gazastreifen zum Inhalt hatten.
24. Wann und wo haben die Heeresgeneralstabsbesprechungen in den Jahren
2014 bis 2021 stattgefunden?
Die Heeresgeneralstabs-/Heeresstabsgespräche finden in der Regel jährlich,
jeweils im Wechsel in Deutschland und Israel statt.
– 2014: Die Gespräche in Israel waren für Oktober geplant.
Sie wurden von israelischer Seite abgesagt.
– 2015: Israel 1. bis 4. März Tzeʼelim, Jerusalem
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
– 2016: Deutschland 16. und 17. März Berlin
– 2017: Israel 14. bis 16. März Tel Aviv
– 2018: Deutschland 19. Juni Strausberg
– 2019: Israel 11. bis 14. März Tel Aviv
– 2020: Die Gespräche wurden pandemiebedingt auf das Jahr 2021
verschoben.
– 2021: Deutschland 5. und 6. Juli Berlin
a) Welche Themen wurden auf diesen Austauschen besprochen?
Es wurde die Koordination von Besuchen/Einweisungen/Hospitationen
besprochen, um beiden Seiten Einblicke in für sie interessante Aspekte des jeweiligen
Heeres zu geben oder einen allgemeinen Eindruck über das jeweilige Heer im
Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung zu erhalten.
b) Wer nahm daran teil?
Als Teile der deutsch-israelischen Delegationen nehmen in der Regel der
Abteilungsleiter I/Operationen Kommando Heer, sein israelisches Pendant Chief of
the Artillery Corps, die zuständigen Länderreferenten auf beiden Seiten sowie
mit Blick auf die Antwort auf die Frage 24a fachbezogene Vertreter an diesem
Austausch teil.
25. Wann fand
a) der letzte Strategische Dialog auf der Ebene Staatssekretär,
Der letzte Strategische Dialog fand am 10. September 2020 in Berlin statt.
Gesprächsthemen waren neben der allgemeinen und der regionalen
Sicherheitslage, auch allgemeine Kooperationsfelder im Technologie-/Rüstungsbereich,
Cyber und militärische Kooperation.
b) das letzte Armament Panel statt,
und welche Themen standen dort jeweils auf der Tagesordnung?
Das letzte deutsch-israelische Armament Panel fand am 12. Mai 2021 statt.
Gesprächsthemen waren allgemeine Rüstungsthemen der Dimensionen Land, Luft
und See.
26. Wann findet der nächste Austausch im Rahmen
a) des Strategischen Dialogs,
Der nächste Strategische Dialog ist für das vierte Quartal 2021 geplant.
Gesprächsthemen wurden bislang nicht festgelegt.
b) des Armament Panel statt,
und welche Themen werden auf der Tagesordnung stehen?
Das nächste deutsch-israelische Armament Panel ist für das erste Quartal
2022 geplant. Gesprächsthemen wurden bislang nicht festgelegt. Der
Abteilungsleiter Ausrüstung im BMVg hat zur Vertiefung von Themen aus dem
letzten deutsch-israelischen Armament Panel eine Besuchsreise nach Israel vom
13. bis 15. Juli 2021 durchgeführt.
27. Welche deutschen Offiziere wurden bisher von der israelischen Armee
wann, für welche Verdienste, und mit welchem Orden ausgezeichnet?
Bisher wurden 3 deutsche Offiziere von der israelischen Armee ausgezeichnet.
Alle ausgezeichneten Offiziere haben die Auszeichnung „Medal of Service“
erhalten. Zu den Verdiensten liegen keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]