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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

23.07.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3145609.07.2021

Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus

der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Elterngeld ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Die Leistung für die Kindererziehungszeit ist an das Gehalt gekoppelt. Ziel des Elterngeldes ist es, Väter mehr in die Erziehungsarbeit einzubinden und Alleinerziehende sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener zu unterstützen.

Doch seit der Änderung des Elterngeldes 2011 wird dieses auf Transferleistungen, wie z. B. Hartz IV, angerechnet. Zudem ist der Mindestbetrag beim Elterngeld, den Eltern ohne oder mit geringem Einkommen erhalten, seit der Einführung des Elterngeldes 2007 nicht erhöht worden. Er liegt seither unverändert bei 300 Euro und beim Elterngeld Plus bei 150 Euro im Monat. In dieser Zeit haben sich jedoch die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erheblich erhöht (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21519). Eltern mit geringem oder ohne Einkommen werden somit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller beim Elterngeldbezug benachteiligt.

Zwar nehmen immer mehr Väter ihren Anspruch auf Elterngeld wahr. Ihre geplante Bezugsdauer von Elterngeld liegt allerdings mit durchschnittlich 3,7 Monaten deutlich unter der von Frauen, die durchschnittlich 14,5 Monate anstreben. 72 Prozent der Männer nehmen sogar nur die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten in Anspruch (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Presse mitteilungen/Zahl-der-Woche/2021/PD21_19_p002.html). Somit sind die zwei Ziele des Elterngeldes – partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungsarbeit und finanzielle Stabilisierung von Familien – nach Ansicht der Fragesteller nicht erreicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Personen haben das Elterngeld im Jahr 2020 und 2021 in Anspruch genommen (bitte nach Jahren, Quartalen, Geschlecht, Bundesländern, bundesweit sowie Bezugsdauer und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?

2

Wie hoch war der Anteil der Frauen (in Prozent), die Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro im Jahr 2020 und 2021 erhalten haben (bitte nach Jahren, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

3

Wie hoch war der Anteil der Männer (in Prozent), die Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro im Jahr 2020 und 2021 erhalten haben (bitte nach Jahren, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

4

Bei wie vielen Frauen und Männern wurden als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld Leistungen aus dem Arbeitslosengeld I genutzt (bitte nach Jahren ab 2011, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

5

Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des Mindestelterngeldes von 300 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) im Jahr 2020 erhalten haben (bitte nach Bundesländern und bundesweit aufschlüsseln)?

6

Wie viele Frauen und Männer, die das Mindestelterngeld erhalten, befanden sich vorher im Hartz-IV-Bezug (bitte nach Jahren ab 2011, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

7

Wie hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2007 entwickelt (bitte in Monaten angeben und nach Jahren, Elterngeld bzw. ElterngeldPlus und Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

8

Wie hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Müttern beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2007 entwickelt (bitte in Monaten angeben und nach Jahren, Elterngeld bzw. ElterngeldPlus und Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich der Anteil der Männer, die Elterngeld und ElterngeldPlus in Anspruch nehmen, an allen anspruchsberechtigten Männern seit 2007 entwickelt (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Wie hat sich der Anteil der Frauen, die Elterngeld und ElterngeldPlus in Anspruch nehmen, an allen anspruchsberechtigten Frauen seit 2007 entwickelt (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern aufschlüsseln)?

11

Wie hat sich seit 2007 der Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehenden Männern entwickelt, die lediglich zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die den Mindestbetrag des ElterngeldPlus von 150 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) im Jahr 2020 erhalten haben (bitte nach Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

13

Wie viele Eltern haben 2020 den Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

14

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Mindestelterngeld ausfallen, das seit dem 1. Januar 2007 300 Euro beträgt?

15

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre der Höchstbetrag des Elterngeldes ausfallen, das seit dem 1. Januar 2007 1 800 Euro beträgt?

16

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre der Mindestsatz beim ElterngeldPlus ausfallen, das seit dem 1. Januar 2015 150 Euro beträgt?

Berlin, den 7. Juli 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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