[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31459 –
Entwicklung des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens in Schulen und Kitas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Familien und insbesondere Kinder tragen mit die größte Last in dieser Krise.
Kinder werden nach Ansicht der Fragesteller in allen Lebensbereichen lange
unter den Spätfolgen der Pandemie zu leiden haben, in physischer wie in
psychischer Hinsicht. Gegenwärtig häufen sich nach Aussagen aus pädiatrischen
Kreisen die Warnungen vor schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, unter
denen Kinder und Jugendliche infolge der geltenden Corona-Maßnahmen
leiden. Vor allem sei der Wegfall von Kontakten zu anderen Kindern im Rahmen
von Schul- oder Kitabesuchen und außerschulischen Aktivitäten ein
belastender Faktor. Eine schnellstmögliche Öffnung war und ist daher auch aus Sicht
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unbedingt anzustreben (
https://www.
aerztezeitung.de/Politik/KBV-Chef-Lockdown-belastet-Kinder-416693.html).
Gerade die Erfassung und Analyse des Infektionsgeschehens in
Kindertagesstätten und Schulen ist deshalb – auch mit Blick auf den Herbst – nach
Auffassung der Fragesteller von höchstem Stellenwert. Für Kindertageseinrichtungen
und Kindertagepflegepersonen ist es beispielsweise möglich, im KiTa-
Register der Corona-KiTa-Studie, die durch das Deutsche Jugendinstitut und
das Robert Koch-Institut durchgeführt wird, wöchentlich Angaben zur ihrer
Situation in der Corona-Pandemie zu machen und somit die aktuelle
Belastung der eigenen Einrichtung über das Register mitzuteilen.
Nach Auffassung der Fragesteller bietet die regelmäßige Testung von Kindern
und Jugendlichen, die Kitas und Schulen besuchen, Sicherheit und
Perspektive. Die Teststrategie ist, gerade bei jüngeren Kindern und Jugendlichen,
regional jedoch sehr unterschiedlich. Die Durchführung eines Corona-Selbsttests,
beispielsweise eines Nasenabstrichs, wird gerade von jüngeren Kindern als
unangenehm empfunden, die Durchführung ist oft mit viel Diskussion und
Tränen verbunden. Sogenannte Lolli-Tests als Selbsttests oder PCR-Pool-Tests
stellen gute, praktikable und sichere Methode zur Testung von auch kleineren
Kindern dar, vor allem auch für medizinisch ungeschultes Personal (
https://w
ww.uk-koeln.de/uniklinik-koeln/aktuelles/detailansicht/kita-testung-koeln/).
Die Fragesteller sind der Ansicht, dass die Bundesregierung gemeinsam mit
den Ländern Lösungen finden muss, um das Infektionsgeschehen in Kitas und
Schulen einerseits transparent zu erfassen, andererseits aber durch Testungen
eine Beschulung der Kinder und Jugendlichen sowie eine Betreuung in Kin-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31730
19. Wahlperiode 23.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 23. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dertagesstätten zu ermöglichen. Hierbei müssen selbstverständlich auch
Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich
geschützt werden. Für nicht immunisierte Kinder und Jugendliche sollte nach
Auffassung der Fragesteller mit einem kindgerechten Testangebot
sichergestellt werden, dass auch sie einen geregelten Alltag erleben könnten.
1. Wie viele Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt im KiTa-
Register der Corona-KiTa-Studie registriert?
Wie viele Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen
beantworten wöchentlich die Abfragen im Register?
Zum Stand vom 8. Juli 2021 sind in Kalenderwoche (KW) 25 11 387
Kindertageseinrichtungen und 2 163 Kindertagespflegestellen im KiTa-Register
der Corona-KiTa-Studie registriert. Am Register teilgenommen haben in KW
25 5 012 Kindertageseinrichtungen und 782 Kindertagespflegestellen. Die
wöchentliche Teilnahme unterliegt dabei Schwankungen. Zuletzt ist im Zuge der
Entspannung der Infektionslage und der Ferienzeiten eine leicht rückläufige
Tendenz bei den Teilnahmezahlen zu beobachten Die durchschnittlichen
Teilnahmezahlen für das Jahr 2021 (KW 1 bis 25) betragen 6 281
Kindertageseinrichtungen und 999 Kindertagespflegestellen.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
registrierten Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen an der
Gesamtzahl bundesweit?
Zum Stand vom 8. Juli 2021 sind 22,6 Prozent aller Kindertageseinrichtungen
und 5,5 Prozent aller Kindertagespflegestellen (sowohl singuläre
Kindertagespflegepersonen als auch Zusammenschlüsse wie Großtagespflegestellen) im
KiTa-Register registriert. Diese Anteile werden anhand der amtlichen Kinder-
und Jugendhilfe-Statistik berechnet (Stichtag 1. März 2020).
3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der
Registrierungen und Beantwortungen der wöchentlichen Abfragen der
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen innerhalb der
Wochen seit Beginn der Registrierung dar (bitte die Zahlen der
Registrierungen und beantworteten Abfragen nach Kalenderwochen auflisten)?
Es wird auf die Tabellen in der Anlage verwiesen. In Tabelle 1 sind die
Registrierungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im
KiTa-Register nach Kalenderwochen, in Tabelle 2 sind die wöchentlichen
Teilnahmen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen an der
Abfrage aufgeführt.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft des KiTa-Registers
der Corona-KiTa-Studie?
Die Aussagekraft des KiTa-Registers der Corona-KiTa-Studie wird als hoch
bewertet. Die Daten des Registers sind sehr weitreichend belastbar, um a) das
allgemeine Niveau der Ausprägung der Kennwerte in der berichteten Auflösung
abzuschätzen sowie b) Schwankungen über die Zeit hinweg im Sinne der
Zuoder Abnahmen und c) über die ausgewiesenen Regionen hinweg vergleichend
zu interpretieren. Die Belastbarkeit der Daten wird durch das Deutsche
Jugendinstitut (DJI) laufend überprüft (z. B. Größe, Panelstabilität, räumliche
Verteilung, Verteilung zentraler Merkmale der Einrichtungen).
5. Hat die Bundesregierung eine Bewertung dazu vorgenommen oder
vornehmen lassen, ob im Rahmen der Corona-KiTa-Studie auch erhoben
werden sollte, ob Schließungen aufgrund einer von den örtlichen
Gesundheitsbehörden ausgesprochenen Quarantäneanordnung erfolgt sind?
Im KiTa-Register werden Schließungen sowohl von einzelnen Gruppen einer
Einrichtung als auch einer ganzen Einrichtung aufgrund von Verdachtsfällen
bzw. Infektionsfällen erfasst. Diese Erfassung schließt Quarantänefälle mit ein.
Im Rahmen des KiTa-Registers wird nicht differenziert, durch wen eine
Schließung veranlasst wird (z. B. Einrichtungsleitung, Träger, Gesundheitsbehörde).
Im Fokus steht die Entwicklung der Betreuungskapazitäten, die neben der
Entwicklung der Betreuungsquoten und des einsetzbaren Personals durch die
Differenzierung in Gruppen- und Einrichtungsschließungen erhoben wird.
6. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen oder Erkenntnisse darüber
vor, aus welchen Gründen Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegepersonen nicht im KiTa-Register der Corona-KiTa-Studie
registriert sind?
Die Teilnahme am KiTa-Register ist freiwillig. Die seit Beginn der Erfassung
im letzten Jahr registrierten und teilnehmenden Einrichtungen können jederzeit
eine oder mehrere Erhebungswochen aussetzen oder ihre Registrierung
zurückziehen (sich abmelden). Eine systematische Erfassung der Abmeldungsgründe
wird nicht vorgenommen. Aus diversen E-Mails mit Einrichtungen und
Kindertagespflegestellen im Rahmen der Feldbetreuung durch das DJI gehen als
häufigste genannte Gründe für eine Abmeldung die allgemeine Arbeitsbelastung
oder ein Wechsel der Leitungskraft hervor.
Mit Beginn der zweiten Welle im September 2020 starteten auch mehrere
Länder (teilweise verpflichtende) Abfragen zur Auslastung der
Kindertageseinrichtungen. Es ist davon auszugehen, dass sich einige Einrichtungen aus
Kapazitätsgründen gegen eine parallele freiwillige Teilnahme am KiTa-Register
entschieden.
7. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen von der
Registrierung und konsequenten Teilnahme zu überzeugen?
Zur Akquise und weiteren Panelpflege des KiTa-Registers wurden seit August
2020 mehrere Maßnahmen durchgeführt. Bundesweit wurden sämtliche
Kindertageseinrichtungen zweimalig u. a. mit einem Unterstützungsschreiben der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Registrierung
am KiTa-Register eingeladen. Zudem wurde im Rahmen zweier
Pressekonferenzen mit Beteiligung der Bundesfamilienministerin und dem DJI für das
Register geworben und erste Ergebnisse vorgestellt. Bestehende Gremien, wie die
Jugend- und Familienministerkonferenz oder der Corona-KiTa-Rat, wurden
genutzt, um über Länder, Träger und Verbände für die Teilnahme am Register zu
werben. Bei Fachvorträgen in praxisnahen Settings (z. B. Deutscher
Jugendhilfetag, Bildungsmesse didacta 2021, Fachtag der Bundeselternvertretung der
Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, BEVKi) wurde das
KiTa-Register vorgestellt und für eine Teilnahme geworben. Des Weiteren wird
auf die Reichweite externer Newsletter (z. B. von „Spielen und Lernen“ sowie
„Kinderzeit.de“) zurückgegriffen, um Ergebnisse des KiTa-Registers zu teilen
und für eine Teilnahme zu werben. Durch das Versenden von
Pressemitteilungen, Interviews und einem eigenen Newsletter für Multiplikatoren wird zudem
die allgemeine Bekanntheit der Studie in Fachkreisen ausgeweitet.
Teilnehmende Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen
können stets Rückmeldungen und/oder Supportanfragen zur Studie bzw. Befragung
sowohl innerhalb der Abfrage mittels eines Kommentarfelds oder auch per E-
Mail an das DJI geben. Vom 13. bis 20. Januar 2021 wurde zudem eine Online-
Feedback-Befragung unter allen bis dahin registrierten Nutzerinnen und
Nutzern durchgeführt mit dem Ziel, Verbesserungsvorschläge für die Abfrage aus
Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer zu ermitteln. Ende Juni 2021 erfolgte
eine inhaltliche Aktualisierung der KiTa-Register-Abfrage, in welche u. a. auch
durch die Online-Feedback-Befragung ermittelten Änderungswünsche aus der
Praxis eingearbeitet wurden.
Um für Transparenz zu sorgen und den Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegepersonen das Signal zu geben, dass ihre Teilnahme etwas bewirkt,
erhalten diese einen wöchentlichen Newsletter, in dem sie zum einen auf neue
Ergebnisse der Corona-KiTa-Studie hingewiesen und zum anderen um
Teilnahme an der Befragung gebeten werden. Die Berichterstattung findet neben der
wöchentlichen Benachrichtigung und der Studienseite auch via Twitter statt.
Auf dem Corona-KiTa-Twitter-Kanal werden ebenfalls Ergebnisse der Monats-
und Quartalsberichte zur Studie geteilt, auf die Veröffentlichung der Berichte
hingewiesen und so für die Teilnahme unterschwellig geworben.
Zu ausgewählten Anlässen werden gesonderte E-Mails mit entsprechenden
Wünschen und Dankestexten per Mail versendet und ggf. auch über Twitter
geteilt.
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierungen weitere Instrumente zur
systematischen Erfassung des Infektionsgeschehens in Kitas?
Neben dem KiTa-Register ist die Surveillance der von den Gesundheitsämtern
erhobenen Meldedaten zu Ausbruchsgeschehen in Kitas (Fallhäufungen mit
mindestens zwei laborbestätigten COVID-19-Fällen) ein weiteres Instrument
zur Überwachung des Infektionsgeschehens. Die Ergebnisse werden ebenfalls
im Rahmen der Corona-KiTa-Studie in den jeweiligen Monats- und
Quartalsberichten (
https://corona-kita-studie.de/ergebnisse#berichte) sowie einmal
wöchentlich im Situationsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) (
www.rki.de/co
vid-19-lagebericht) veröffentlicht. Weitere Instrumente zur systematischen
Erfassung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Es gibt eine Reihe von
Studien, die das Infektionsgeschehen in Kitas – für ausgewählte Zeitperioden und
auf geografische Regionen beschränkt – untersuchen. Eine Auswahl findet sich
auf der Kinder-Corona-Studienplattform (KiCoS) unter
https://b2share.euda
t.eu/-communities/KiCoS.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das
Infektionsgeschehen in Schulen vor?
Eine grundsätzliche Beobachtung aus den Meldedaten während der zweiten
Welle im Herbst 2020 war, dass die Inzidenzen in den jüngeren Altersgruppen
– bis etwa 15 Jahre – erst dann zu steigen begannen, als sie schon mehrere
Wochen bei den jüngeren Erwachsenen erhöht waren.
Eine Auswertung der COVID-19-Meldedaten und der gesichteten Literatur
ergab, dass Schülerinnen und Schüler im Infektionsgeschehen eher keine
treibende Rolle während der zweiten Welle spielten, Übertragungen jedoch auch im
Umfeld Schule stattfanden und die Häufigkeit von Ausbrüchen in diesem
Umfeld in einer engen Beziehung zur Inzidenz in der Gesamtbevölkerung stand.
Während der zweiten Welle ereigneten sich 3 Prozent aller übermittelten
COVID-19-Ausbrüche im Schulsetting. Die mediane Ausbruchsgröße war mit
drei Personen zwar relativ klein, allerdings umfassten 25 Prozent der
Ausbrüche in vielen Wochen mehr als sieben Fälle. Für Lehrpersonal zeigte sich ein
im Vergleich zu sechs- bis zehnjährigen Schülerinnen und Schülern fast
sechsfach erhöhtes Risiko, Teil eines Schulausbruchs zu sein (Buchholz, 2021).
Während der dritten Welle, als die Variant of Concern (VOC) Alpha (B.1.1.7)
zu zirkulieren begann, verlagerte sich das Infektionsgeschehen hin in die
jüngeren Altersgruppen. Die Inzidenzen bei Kindern- und Jugendlichen stiegen
parallel zu den Erwachsenen an und überstiegen das Niveau der zweiten Welle (s.
Abb. 7 im RKI-Lagebericht vom 13. Juli 2021). Ebenfalls veränderte sich die
Altersstruktur der in Schulausbrüchen beteiligten Fälle. So nahm der Anteil der
Sechs- bis Zehnjährigen in Schulausbrüchen von 20 Prozent im Herbst 2020
(Buchholz, 2021) auf 42 Prozent im Juni 2021 zu (Lagebericht vom 13. Juli
2021). Hierfür kommen mehrere Erklärungen in Betracht:
a) aus Ausbruchsuntersuchungen gibt es Hinweise darauf, dass die
Suszeptibilität und Infektiosität von Alpha-infizierten Kindern im Grundschulalter
(fünf bis neun Jahre) im Vergleich zu den vorher zirkulierenden Stämmen
angestiegen ist*;
b) während der dritten Welle wurde überwiegend bei dieser Altersgruppe eine
Präsenz-Beschulung bevorzugt;
c) die Hygienemaßnahmen konnten dort nicht so konsequent umgesetzt
werden. Im Gegensatz zu Kita-Ausbrüchen, die in der dritten Welle deutlich
häufiger als in der zweiten Welle übermittelt wurden, konnte anhand der
Meldedaten kein Anstieg der Ausbruchshäufigkeit im Schulsetting über das
Niveau der zweiten Welle beobachtet werden. Die Zahl der Ausbrüche blieb
in der zweiten und dritten Welle in etwa gleich hoch (bis zu etwa 160
Ausbrüche pro Woche, s. Abb. 13 im RKI-Lagebericht vom 13. Juli 2021).
Eine ausführliche Analyse der Schulausbrüche während der zweiten Welle ist
nachzulesen in: Buchholz U, et al. (2021). Epidemiologie von COVID-19 im
Schulsetting, 1. April 2021**.
Aktuelle Daten zu übermittelten Schulausbrüchen werden einmal wöchentlich
im RKI-Lagebericht dargestellt:
www.rki.de/covid-19-lagebericht.
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierungen Instrumente zur
bundesweiten systematischen Erfassung des Infektionsgeschehens in Schulen?
Neben der Surveillance der Meldedaten zu Ausbrüchen im Schulsetting sind
der Bundesregierung keine weiteren Instrumente zur bundesweiten
systematischen Erfassung im Schulsetting bekannt. Einzelne Studien finden sich auf der
Kinder-Corona-Studienplattform (KiCoS) unter
https://b2share.eudat.eu/-comm
unities/KiCoS.
* Lyngse FP, et al. (2021) Increased Transmissibility of SARS-CoV-2 Lineage B.1.1.7 by Age and Viral Load: Evidence
from Danish Households (preprint). medRxiv,
https://www.medrxiv.org/content/medrxiv/early/2021/04/19/2021.04.16.
21255459.full.pdf.
** Epidemiologisches Bulletin, Ausgabe 13/2021, S. 23 ff,
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/
Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFile.
11. Welche Bundesländer haben bereits Kitas und Schulen wann wieder im
Regelbetrieb geöffnet oder werden dies vollziehen (bitte nach
Bundesland und Zeitpunkt der Öffnung aufschlüsseln)?
In welchen Bundesländern sollen Beschränkungen nach Kenntnis der
Bundesregierung weiter fortbestehen, und wie wird dies begründet?
Die für den schulischen Bildungsbereich zuständigen Länder dokumentieren in
jeder Kalenderwoche erneut die konkrete Situation in der Corona-Pandemie bei
den Schulformen und stellen entsprechende schulstatistische Informationen
öffentlich einsehbar bereit. Auch die jeweils aktuellen Regelungen der Länder für
den Bereich der Kindertagesbetreuung können den Websites der hierfür
zuständigen Landesministerien entnommen werden. Nach Kenntnis der
Bundesregierung befinden sich die Angebote der Kindertagesbetreuung zum Zeitpunkt der
Beantwortung (Stand: 7. Juli 2021) in allen Ländern wieder im Regelbetrieb
beziehungsweise im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen
örtlicher Sozialstruktur und 7-Tage-Inzidenz sowie dazu, inwieweit
Kinder aus schwierigen Sozialräumen von rein digitalen Lernangeboten im
Vergleich zu Präsenzunterricht profitieren?
Wenn die Bundesregierung insoweit von möglichen Zusammenhängen
ausgeht, wie bewertet sie die Bundesnotbremse vor dem Hintergrund,
dass viele Kinder gerade in diesen Regionen intensiver Förderung
bedürfen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um das Infektionsgeschehen
gemeinsam mit den Ländern in Kitas und Schulen weiter zu vermindern?
Für den Infektionsschutz in Schulen und Angeboten der Kindertagesbetreuung
sind die Länder zuständig. Für einen guten Infektionsschutz in Schulen und
Kindertageseinrichtungen sind insbesondere Hygiene- und Testmaßnahmen von
zentraler Bedeutung. Hierzu sind Bund und Länder in stetigen Austausch.
Zudem ergreift der Bund Maßnahmen, um die Länder bei dieser Aufgabe zu
unterstützen.
So fördert der Bund mit dem Programm „Corona-gerechte stationäre
raumlufttechnische Anlagen“ seit Mitte Oktober 2020 die Um- und Aufrüstung von
bereits eingebauten stationären raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen in
öffentlichen Räumen und Versammlungsstätten (Förderrichtlinie in Kraft seit 14.
Oktober 2020). Das Programm wurde mit einem Volumen von 500 Mio. Euro
ausgestattet. Antragsschluss ist der 31. Dezember 2021.
Die Förderung wurde zum 11. Juni 2021 ausgeweitet auf den Neueinbau von
RLT-Anlagen in Einrichtungen, in denen Kinder unter zwölf Jahren betreut
werden. Dies umfasst Kitas, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne des § 33
Nummer 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher und freier
Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher und
freier Trägerschaft, mit Ausnahme der Erwachsenenbildung. Bei den Schulen
werden alle Schulen berücksichtigt, in denen Kinder unter zwölf Jahren
unterrichtet werden.
Das Bundeskabinett hat am 14. Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der
Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Räumlichkeiten, in denen keine
ausreichende Lüftungsmöglichkeit über Fenster oder eine RLT-Anlage vorhanden
ist, zu unterstützen.
Nach Expertise des Umweltbundesamtes (UBA) können mobile
Luftreinigungsgeräte zur Senkung der Virenbelastung beitragen, soweit sie fachgerecht
positioniert und betrieben werden. Der Bund stellt dafür den Ländern 200 Mio.
Euro aus dem Titel der Bundesförderung Corona-gerechte stationäre
raumlufttechnische Anlagen zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel wird über
Verwaltungsvereinbarungen geregelt.
Der Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent. Die Beantragung der
Mittel erfolgt über die Länder. Der Kreis der Antragsberechtigten entspricht
dem für den Neueinbau von RLT-Anlagen der Bundesförderung, d. h.
Einrichtungen, in denen Kinder unter zwölf Jahren betreut werden. Das gilt auch für
Schulen, die zugleich auch von älteren Kindern besucht werden.
Zudem fördert der Bund durch das Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsausbau 2020-2021“ und das „Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ Maßnahmen, die
der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen:
In den Jahren 2020 und 2021 gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden
im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Bewältigung
der Folgen der Corona-Pandemie Finanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. Euro nach
Artikel 104b des Grundgesetzes aus dem Bundessondervermögen
„Kinderbetreuungsausbau“.
Die Finanzhilfen sind für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur
Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt einzusetzen. Vor
dem Hintergrund der Corona-Pandemie und mit Blick auf eine
zukunftsgerichtete bedarfsgerechte Einrichtung und Ausstattung von Betreuungsplätzen wurde
explizit betont, dass auch Ausstattungen zur Verbesserung der Hygienesituation
finanziert werden können. Die konkrete Umsetzung des Investitionsprogramms
und die Regelungen zur Inanspruchnahme der Finanzhilfen vor Ort obliegen
dem jeweiligen Land in eigener Verantwortung.
Auch über das „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau
der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“, mit dem der Bund den Ländern
im Jahr 2021 Finanzhilfen in Höhe von 750 Mio. Euro gewährt, können
Maßnahmen gefördert werden, die der Verbesserung der Hygienebedingungen
dienen, soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für
Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit
der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung dienen.
Auch hier obliegen die konkrete Umsetzung des Investitionsprogramms und die
Regelungen zur Inanspruchnahme der Finanzhilfen vor Ort dem jeweiligen
Land in eigener Verantwortung.
Schließlich hat die Bundesregierung im Juni 2021 eine interministerielle
Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch
Corona“ unter dem Vorsitz des Bundesgesundheits- und des
Bundesfamilienministeriums eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die in dem
gemeinsamen Bericht von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium vom
30. Juni 2021 zu gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf
Kinder und Jugendliche aufgeführten erforderlichen nächsten Schritte weiter zu
konkretisieren (
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/183046/9880e626ab0dfcf
849ec16001538f398/kabinett-auswirkungen-corona-kinder-jugendliche-dat
a.pdf).
Es wird auch weiterhin einer Kombination unterschiedlicher
Schutzmaßnahmen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
bedürfen, um Kinder, Jugendliche und das pädagogische Personal in den Bildungs-
und Betreuungseinrichtungen zu schützen und einen Regelbetrieb
sicherzustellen.
14. Hat die Bundesregierung ausgewertet oder auswerten lassen, welche
bisherigen Testkonzepte in Kitas und Schulen vollzogen werden?
Die Testkonzepte in Schulen und Angeboten der Kindertagesbetreuung fallen
in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen, entsprechend breit ist
das Spektrum unterschiedlicher Testkonzepte.
Im Rahmen des Corona-KiTa-Rats wurde das Thema in den vergangenen
Monaten regelmäßig erörtert und die im Rat vertretenen Länder und Verbände
haben über ihre Erfahrungen mit den unterschiedlichen Testkonzepten berichtet.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit die
bisherigen Testkonzepte Infektionen verhindern und somit eine Ausbreitung
des Coronavirus verhindert werden konnte?
Ist der Bundesregierung insbesondere bekannt, über wie viele an Kinder
ausgegebene Selbsttests bereits Infektionen detektiert werden konnten?
Insbesondere in der Kindertagesbetreuung, in Schulen und sonstigen
Bildungseinrichtungen bieten die Selbsttests eine zusätzliche Sicherheit, die dazu
beiträgt, den Präsenzbetrieb aufrechtzuerhalten. Allen Kindern und Jugendlichen
wird damit wieder ein direkterer und sicherer Zugang zu Bildung und sozialem
Austausch ermöglicht. Selbsttests können von Schülerinnen und Schülern
sowie von Lehrerinnen und Lehrern bereits vor Schulbeginn zu Hause
durchgeführt werden.
So kann im Falle eines positiven Ergebnisses durch eine anschließende
Selbstisolierung eine mögliche Übertragung von SARS-CoV-2 bereits auf dem
Schulweg verhindert werden. Dies hilft, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.
Andere Testkonzepte wie z. B. das Lolli-PCR-Pooling-Verfahren kommen im
Rahmen von Pilotprojekten (z. B. in Bayern, Freiburg) und seit Mai 2021 in
den Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz. In der
Coronavirus-Testverordnung vom 24. Juni 2021 ist geregelt, dass auch die
Kosten bestätigender PCR-Testung bei positivem PCR-Pooling-Test durch den
Bund übernommen werden.
Die Durchführung von Testungen in Bezug auf das SARS-CoV-2 fällt in die
Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen vor, wie viele Selbsttests vor Ort ausgegeben wurden und wie
viele Infektionen aufgrund positiver Selbsttests detektiert werden konnten.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von
a) Selbsttests für den vorderen Nasenraum,
b) Spucktests,
c) „Lolli-Tests“ als Selbsttests,
d) „Lolli-Tests“ als PCR-Pool-Tests
in Kitas und in Schulen im Hinblick auf Sicherheit und
Kinderfreundlichkeit der Anwendung?
Die Probenentnahme für den Nachweis von SARS-CoV-2 mittels Antigen-
Schnelltest erfolgt gemäß Herstellerangaben und stützt sich in den meisten
Fällen auf Nasen- oder Nasen-Rachen-Abstriche. Die Selbstentnahme von
Speichelproben ist derzeit für Antigen-Schnelltests nicht klinisch validiert. Anders
als bei der RT-PCR lassen sich bei Antigen-Schnelltests keine Kontrollen zur
Bestätigung der korrekten Probennahme durchführen und es erfolgt kein
Amplifikationsschritt, was die Sensitivität der Antigentests begrenzt. Das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt auf der Homepage
weitere Informationen und veröffentlicht die Marktübersicht der nach § 1
Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung erstattungsfähigen Antigen-Tests.
Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass der jeweilige Test die durch
das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem RKI festgelegten
Mindestkriterien erfüllt. Diese werden fortlaufend an den jeweiligen Stand der
Wissenschaft und Technik angepasst.
Laut technischem Bericht des Europäischen Zentrums für die Prävention und
die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vom 3. Mai 2021 gibt es keine
belastbare Evidenz, die die Nutzung von Speichel als Probenmaterial für Antigen-
Schnelltests nahelegt und weitere klinische Validierungsstudien sind
erforderlich, um die Eignung von Speichel für die verschiedenen verfügbaren Antigen-
Schnelltests zu bewerten (
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/docum
ents/Considerations-on-use-of-rapid-antigen-detection-tests-for-SARS-CoV-2-i
n-occupational-settings.pdf).
Vor diesem Hintergrund wurden die Mindestkriterien des PEI für SARS-CoV-2
Antigen-Tests im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 der Coronavirus-
Testverordnung im Juni 2021 angepasst.
Die erforderliche Vergleichs-PCR muss demnach an einem Abstrich aus dem
Rachenraum (nasopharyngeal oder oropharyngeal) stattfinden, während die
Probengewinnung für den Antigen-Test gemäß der Gebrauchsanweisung des
spezifischen Tests erfolgen muss.
„Lolli-Tests“ als PCR-Pool-Tests zeichnen sich durch eine hohe Sensitivität,
Spezifität und Anwenderfreundlichkeit insbesondere der Akzeptanz der
Probennahme bei jüngeren Kindern aus, erfordern allerdings eine geeignete
Transportlogistik zu den durchführenden Laboratorien, welche in manchen
ländlichen Regionen schwieriger zu etablieren sein könnte. In den Fällen, in denen
diese Form der Beprobung nicht möglich ist, folgen geeignete Antigen-Tests
mit Probennahme im vorderen Nasenraum hinsichtlich Sensitivität und
Praktikabilität. Jüngere Kinder tolerieren die Probennahme für Antigen-Tests oftmals
schlechter oder sie kann nicht korrekt durchgeführt werden. Nähere
Informationen finden sich auf den Internetseiten des RKI sowie in Beiträgen im
Epidemiologischen Bulletin (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coro
navirus/Antigentests_Tab.html).
17. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Tests in
Zulassung, die sich besonders für die Anwendung durch Kinder bzw. bei
Kindern eignen könnten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse dazu, welche Hersteller im Rahmen
des regulären Konformitätsbewertungsverfahrens eine CE-Kennzeichnung
anstreben. Die besondere Eignung einzelner Tests für Kinder ist auch nicht
Gegenstand der Bewertung im Rahmen der Sonderzulassung durch das BfArM
gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinprodukte-Gesetzes (MPG).
18. Plant die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern von
sogenannten Lolli-Tests in Kitas und Schulen generell in Deutschland Gebrauch
zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Tests in Schulen und
Angeboten der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden, obliegt den zuständigen
Ländern und Kommunen.
Das BfArM schafft durch die Zulassung von Tests die erforderliche Grundlage
zum Einsatz der Tests in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
19. Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei der Beschaffung von
Selbsttests im Allgemeinen und „Lolli-Tests“ im Besonderen?
Seit Mitte September 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
die Verfügbarkeit von Antigen-Tests (Schnell- und Selbsttests) am deutschen
Markt durch den Abschluss sog. Memoranda of Understanding (MoU) mit
Herstellern und Vertreibern abgesichert.
Außerdem hat die Taskforce Testlogistik zur Unterstützung der Länder für die
Monate März und April 2021 Kontingente bei Herstellern von Selbsttests
reserviert und den Ländern eine Übersicht mit Ansprechpartnern seitens der
Unternehmen bereitgestellt.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen und trifft sie, um
ausreichend Laborkapazitäten zur Auswertung von PCR-Tests zu
schaffen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung bundesweit auch ausreichend
Kapazität zur Auswertung von Lolli-Tests in Form von PCR-Tests
vorhanden, wenn diese flächendeckend an Kitas und Schulen genutzt
würden?
Wenn nein, warum nicht?
Die SARS-CoV-2 testenden Labore in Deutschland haben ihre PCR-
Testkapazitäten seit Beginn der Pandemie erheblich ausgebaut. So sind nach aktueller
Einschätzung der Labore derzeit wöchentlich etwa 2,2 Millionen PCR-Tests auf
SARS-CoV-2 in Deutschland durchführbar (Stand: 14. Juli 2021, RKI). Derzeit
werden in Deutschland etwa 600 000 bis 700 000 PCR-Tests zum Nachweis
von SARS-CoV-2 pro Woche durchgeführt.
In Deutschland gab es im Schuljahr 2019/2020 etwa 8,33 Millionen
Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Hinzu kommen etwa 2,7
Millionen Kinder in Kindertagesstätten, also insgesamt etwa 11 Millionen Kinder
und Jugendliche. Bei einer Poolgröße von durchschnittlich 26 Abstrichtupfern
pro Pool und zwei Testungen pro Woche wären dies wöchentlich etwa 850 000
PCRs.
Jede Auflösung eines positiven Pools würde zusätzlich eine Anzahl von PCR-
Testungen in Anspruch nehmen, die der Größe des aufzulösenden Pools
entspricht, sodass sich die Anzahl der in Anspruch genommenen PCR-Tests für
Poolauflösungen bei steigender Inzidenz entsprechend stark erhöhen kann (d. h.
in Abhängigkeit von der Zahl positiver Pools).
Lolli-Pool-PCR-Testungen zur präventiven Testung auf SARS-CoV-2 können
insbesondere für jüngere Kinder unter zwölf Jahren ein wichtiger Baustein der
Infektionsschutzmaßnahmen darstellen. Für jüngere und insbesondere Kita-
Kinder ist es generell schwieriger, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten.
Auch das dauerhafte Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist bei Kleinkindern
nicht durchführbar, d. h. hier empfiehlt es sich als Screening-Methode die
sensitivste verfügbare Methode (PCR) für serielle Testungen zu wählen, um
infizierte Kinder möglichst frühzeitig zu identifizieren.
Für weitere Informationen wird auf die Ausgaben 6/2021, 17/2021, 26/2021
und des Epidemiologischen Bulletins des RKI verwiesen.*
Für ältere Schulkinder über zwölf Jahren können Pool-PCR-Testungen in
Abhängigkeit der aktuell verfügbaren Kapazitäten erwogen werden und alternativ
möglichst sensitive und spezifische Antigen-Tests zum Einsatz kommen. Bei
ansteigender Inzidenz könnte beispielsweise eine Erhöhung der
Selbsttestfrequenz erwogen werden, um die Aussagekraft der Testergebnisse zu erhöhen.
Seit Beginn der Pandemie steht die Bundesregierung in einem regelmäßigen
intensiven Austausch mit den Ländern, bei dem die Testkonzepte im
Bildungsbereich berücksichtigt werden. Nicht zuletzt mit einem Beschluss der 94. Sitzung
der Gesundheitsministerkonferenz wurde das Thema der Weiterentwicklung
der Teststrategie adressiert (
https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=2
09&jahr=2021). Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe der Länder mit dem RKI
gemeinsame Empfehlungen für eine angepasste Teststrategie für den Herbst.
21. Plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass von sogenannten Lolli-
Tests von Kindern im Rahmen des Bürgertestangebots Gebrauch
gemacht werden kann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Entscheidung, welche Tests im Rahmen des Bürgertestangebots eingesetzt
werden, obliegt dem jeweiligen Anbieter.
22. Wird die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern auch die
Durchführung von Bürgertests in Schulen ermöglichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
23. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern, um die Kitas und Schulen bundesweit in den Regelbetrieb
zurückzuführen bzw. im Regelbetrieb zu halten?
Die für den schulischen Bildungsbereich zuständigen Länder haben sich in der
Kultusministerkonferenz am 10. Juni 2021 vor dem Hintergrund der
Pandemieentwicklung eingehend mit dem schulischen Regelbetrieb im Schuljahr
2021/2022 befasst und einen uneingeschränkten Regelbetrieb im kommenden
Schuljahr empfohlen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 24 verwiesen.
* Epid. Bull. 06/2021:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/06_21.pdf?__blob=public
ationFile, Epid. Bull. 17/2021:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/17_21.pdf?__bl
ob=publicationFile sowie Epid. Bull. 26/2021:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/
26_21.pdf?__blob=publicationFile.
24. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern, um insbesondere sicherzustellen, dass Kitas und Schulen mit Blick
auf Herbst und Winter dauerhaft im Regelbetrieb laufen können?
Im Februar 2021 wurden mit Unterstützung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung wissenschaftlich konsentierte Handlungsempfehlungen für
den Schulbereich veröffentlicht, die sich derzeit auf Basis aktueller
Entwicklungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse in Überarbeitung befinden. Diese
werden in einem standardisierten Leitlinienprozess unter Mitarbeit einer großen
Zahl von Fachgesellschaften und Akteuren, wie dem RKI, erarbeitet und als
„lebende“ Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF-S3-Leitlinie) „Schulen in Zeiten der
SARS-CoV-2-Pandemie“ weiterentwickelt.
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung hat das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem BMG im Oktober
2020 die interaktive Broschüre „Kitas in Zeiten der Corona-Pandemie.
Praxistipps für die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb“ mit Empfehlungen,
Informationen und Praxisbeispielen für Kindertagesbetreuung unter
Pandemiebedingungen veröffentlicht. Die Publikation wird laufend überprüft und bei Bedarf
anhand neuer Erkenntnisse aktualisiert.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 23 verwiesen.
25. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie lange die
Länder Testangebote für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen
machen werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine abschließenden Erkenntnisse vor.
26. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, über welchen Zeitraum
weiterhin kostenlose Bürgertestangebote in Anspruch genommen werden
können?
Über die Fortführung des Angebots der kostenlosen Bürgertests wird in
Abhängigkeit von der pandemischen Lage entschieden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/31730
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31730
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ISSN 0722-8333]