Die Lage der Menschenrechte in Thailand
der Abgeordneten Dr. Christopher Gohl, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Königreich Thailand gehen seit 2020 zahlreiche Menschen auf die Straße und protestieren. Sie fordern mehr Meinungsfreiheit, Verfassungsänderungen, Reformen von Institutionen, auch der Monarchie, sowie den Rücktritt der Regierung von Ministerpräsident Prayut Chan-o-cha. Der ehemalige General hatte 2014 per Militärputsch die Macht übernommen und regiert seit März 2019 durch den Gewinn einer nach Ansicht der Fragesteller unfairen Wahl. Danach wurde die zweitgrößte Oppositionspartei aufgelöst und ihr Vorsitzender angeklagt.
An den friedlichen Protesten nahmen regelmäßig Tausende teil. Die größte Demonstration fand im September 2020 in Bangkok mit ca. 70 000 Menschen in unmittelbarer Nähe des Königspalastes statt. Einen Monat später wurde auch vor der Deutschen Botschaft in Bangkok demonstriert (https://www.spiegel.de/ausland/thailand-demonstranten-wenden-sich-an-deutsche-botschaft-a-5d645169-6efb-46dc-bd6e-2aaddb13b54c).
In den vergangenen Monaten wurden in Thailand zahlreiche derjenigen, die friedlich protestierten, festgenommen. Manche wurden u. a. wegen Majestätsbeleidigung angeklagt und müssen lange Haftstrafen befürchten. Kritische Äußerungen zur Monarchie sind mit einem wesentlichen Risiko verbunden (https://www.sueddeutsche.de/politik/thailand-koenig-bayern-1.4856516).
Berichten von Human Rights Watch zufolge saßen mehrere Aktivitistinnen und Aktivisten in Thailand aufgrund von Vorwürfen der Majestätsbeleidigung lange in Untersuchungshaft (https://www.hrw.org/news/2021/04/20/thailand-free-unjustly-detained-democracy-activists). Die Anklagen bestehen weiterhin. Auch Amnesty International berichtet davon, dass Demonstrantinnen und Demonstranten festgehalten und ihre Anträge auf Freilassung gegen Kaution wochenlang abgelehnt worden seien und ihnen weiterhin sehr lange Haftstrafen drohen würden. Amnesty International erhebt scharfe Kritik an diesen harten Strafen und weist darauf hin, dass die Menschen in Thailand in solchen Fällen lediglich von ihrem Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch machen würden (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/thailand-friedliche-n-demonstrantinnen-drohen-lange-haftstrafen-2021-03-24).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage der Menschenrechte in Thailand?
Hat die Bundesregierung die drohenden Haftstrafen aufgrund von Majestätsbeleidigung in Thailand bewertet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung die Berichte über Festnahmen und Untersuchungshaften für thailändische Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten aufgrund von Majestätsbeleidigung bewertet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgrund von Majestätsbeleidigung in Thailand inhaftiert, und für wie lange?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Aktivistinnen und Aktivisten, die bei den Protesten vor der Deutschen Botschaft in Bangkok im Oktober 2020 involviert waren, angeklagt oder inhaftiert worden sind?
a) Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Inhaftierung im Zusammenhang mit Protesten vor der Deutschen Botschaft?
b) Sieht sich die Bundesregierung für diese Protestierenden in der Verantwortung?
Wenn ja, wie hat sie sich gegebenenfalls für diese eingesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch an der Situation der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Thailand?
Setzt sich die Bundesregierung für die Einhaltung von Menschenrechten in Thailand ein?
a) Wenn ja, wie, und mit welchen konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Nutzt die Bundesregierung ihren aktuellen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bis 2022 für einen Einsatz zur Einhaltung von Menschenrechten in Thailand, und wenn ja, wie nutzt sie den Sitz dafür konkret?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Thailand hinsichtlich
a) der menschenrechtspolitischen Lage in Thailand,
b) der gegenwärtigen Regierung in Thailand,
c) der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den „Gesetzentwurf über die Geschäftstätigkeit gemeinnütziger Organisationen“?
a) Mit welchen Auswirkungen auf die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft rechnet die Bundesregierung im Falle einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs?
b) Inwieweit thematisiert die Bundesregierung dieses Gesetz gegenüber der thailändischen Regierung?