Autos als Waffen – Fahrzeugattacken in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 17. Oktober 2020 steuerte ein Mann im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg sein Fahrzeug in eine Gruppe von Teilnehmenden einer antifaschistischen Demonstration. Dabei sollen mindestens drei Personen verletzt worden sein. (vgl.: https://www.tagesspiegel.de/politik/steuerte-autofahrer-bewusst-in-demo-drei-verletzte-bei-protesten-gegen-afd/26287566.html, https://www.fr.de/panorama/demonstration-ausser-kontrolle-teilnehmer-mit-auto-gerammt-polizei-gibt-warnschuss-ab-zr-90072796.html). Gegen den Mann wurde nunmehr Anklage wegen versuchten Totschlages erhoben (https://www.tagesspiegel.de/politik/machte-er-gezielt-jagd-auf-afd-gegner-anklage-wegen-versuchten-totschlags-nach-auto-attacke/27379536.html).
Die Bundesregierung hatte diesbezüglich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/24591 eingeschätzt, dass Angriffe unter Einsatz von Fahrzeugen nicht der übliche Modus Operandi im Phänomenbereich PMK-rechts sei und deshalb nicht von einer erhöhten Gefährlichkeitslage auszugehen sei.
Tatsächlich verwundert nach Ansicht der Fragestellenden diese Sichtweise, welche sich offenbar auch aus dem Umstand speist, dass der Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatmittel bisher in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden überhaupt nicht abgebildet werden konnte.
Zudem werden sogenannte Vehicle Attacks jedenfalls in der Öffentlichkeit und den Sicherheitsbehörden nahezu ausschließlich mit islamistischen Terroranschlägen in Verbindungen gebracht, was anlässlich der Anschläge in Nizza oder auf dem Berliner Breitscheidplatz zunächst nachvollziehbar erscheint.
Tatsächlich jedoch sind derartige „Vehicle Attacks“ auch für die extreme Rechte – sei es organisiert oder als sogenannter „Einzelfall“ keineswegs ungewöhnlich.
Das Magazin „Der Rechte Rand“ recherchierte bereits 2017 weitere Fälle rechter Gewalt unter Zuhilfenahme von Fahrzeugen (vgl.: https://www.der-rechte-rand.de/archive/2521/autos_waffen/, https://www.belltower.news/ein-jahr-auf-bewaehrung-nach-fahrlaessigen-toetung-erst-ueberfaehrt-der-taeter-in-cottbus-eine-aegypterin-dann-beleidigt-er-die-im-sterben-liegende-frau-rassistisch-94919/).
Und diese Sammlung ist keineswegs abschließend: Der Attentäter gegen die Synagoge in Halle/Saale erschoss nicht nur zwei unbeteiligte Personen auf der Straße vor dem Gebäude bzw. in einem Dönerimbiss, welchen er als weiteres Ziel nach der Synagoge angriff.
Neben weiteren Menschen, welche er im Zusammenhang mit seiner Flucht verletzte oder bedrohte, versuchte er, zwei Somalier mit seinem Fluchtfahrzeug zu überfahren.
Dies ist teils auf dem Tatvideo nachzuvollziehen und wurde vom Täter im Prozess mit der Bemerkung quittiert, für eine „weiße Person“ hätte er versucht, auszuweichen (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/halle-terroranschlag-rassismus-attentaeter-wollte-weiteren-menschen-toeten-100~amp.html, https://www.rnd.de/politik/halle-attentat-zeugen-aus-doner-imbiss-traumatisiert-panikattacken-und-schwere-gesundheitliche-beeintraechtigungen-SCSZUX4LXKCYW725UNPAT52MIE.html).
In der Silvesternacht 2018/2019 versuchte ein 50-Jähriger in Bottrop und Essen, mit seinem PKW mehrere Fußgänger gezielt zu überfahren, wobei die Opfer alle dem Äußeren nach als „Ausländer“ wahrgenommen wurden (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-01/bottrop-fussgaenger-moeglicher-anschlag-silvesternacht, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-01/angriff-ruhrgebiet-bottrop-anschlag-auto-verletztenzahl-haftbefehl-taeter).
Der Angriff mittels PKW gegen das Bundeskanzleramt durch einen 54-Jährigen im November 2020 macht ebenfalls deutlich, dass dieser Modus Operandi keineswegs allein von islamistischen Tätern genutzt wird (https://taz.de/Crash-am-Bundeskanzleramt-in-Berlin/!5727461/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten „Fahrzeugattacken“ die aktuelle Gefährdungslage der Bevölkerung durch „Fahrzeugattacken“, die von Rechtsextremisten, Neonazis, Rassisten oder Personen aus dem Umfeld der extrem rechten Szene bzw. jener Strukturen, welche eine verfassungsschutzrelevante Deligitimierung des Staates verfolgen, begangen werden könnten?
In wie vielen und welchen Fällen von Straftaten seit 2019 sind nach Kenntnis der Bundesregierung Autos als Tatmittel eingesetzt worden?
Wie viele und welche dieser Fälle werden als politisch motiviert eingeschätzt (bitte nach politischem Hintergrund aufschlüsseln.)?
In welchen dieser Fälle kam es bei den Gewalttaten zu wie vielen Todesopfern und Verletzten?
Welche dieser Fälle werden als terroristische Akte gewertet?
Beabsichtigt die Bundesregierung, soweit ihr hinsichtlich der Fragen 2 und 3 keine validen Aggregatdaten im Sinne der Fragestellung vorliegen, im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Straftaten in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bzw. in der Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA) LAPOS hinsichtlich dieses Modus Operandi, aber auch weiterer, bisher nicht abgebildeter Informationen zu ergänzen?