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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026

Fraktion

DIE LINKE

Datum

24.04.2026

Aktualisiert

08.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/559124.04.2026

Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im 1. Quartal 2026

der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende Erfassung und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007 geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) erhalten, müssen den Fragebogen ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten, Stellung nehmen. Ab nächstem Jahr müssen dann alle Männer, egal ob sie sich freiwillig für den Wehrdienst melden wollen oder nicht, zur Musterung gehen. Wer dieser Aufforderungen nicht Folge leistet, kann polizeilich vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert werden. Vor dem Hintergrund, dass das neue Gesetz durchaus Pflichtelemente enthält und so Freiheitsrechte von jungen Menschen einschränkt, möchte die fragestellende Fraktion Einblick in den Umsetzungsstand des neuen so genannten freiwilligen Wehrdienstes erlangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) im ersten Quartal 2026 mit der Aufforderung zum Ausfüllen der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag)?

2

Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das BAPersBW im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte aufschlüsseln nach Geschlechtseintrag der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt haben) und wie viele der Fragebögen wurden digital ausgefüllt, wie viele schriftlich und per Post zugesandt und wie viele in Karrierecentern?

3

Wie ermöglicht das BAPersBW angeschriebenen Personen, den Fragebogen schriftlich auszufüllen, wenn diese ihn nicht digital bearbeiten können oder wollen?

4

Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des BAPersBW sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw. haben das im Fragebogen angegeben?

5

Wie viele Personen haben angegeben, dass sie Interesse am Dienst als Soldatinnen und Soldaten haben (bitte aufgeschlüsselt nach der Skala im Fragebogen 1 bis 10)?

6

In wie vielen Fällen hat die Person ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst oder darüberhinausgehend zum Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte aufschlüsseln nach Geschlechtseintrag, Bundesländern ergänzt durch Größenklasse der Herkunftsgemeinde, bzw. -kreises, Ausbildungsstand und welche Dienstdauer und Kategorie)?

7

Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde am häufigsten angegeben und welche am wenigsten (bitte jeweils unter konkreter Angabe der Nennungen)?

8

Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr als Wunsch benannt (unter Angabe der genauen Zahlen)?

9

Wie viele seit dem 1. Januar 2026 angeschriebenen Personen haben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt?

10

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden bislang im Jahr 2026 gestellt – aufgeschlüsselt nach a) Ungediente b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach Freiwillig Wehrdienstleistende bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten c) Reservistinnen und Reservisten?

11

Wie viele der angeschriebenen Personen haben innerhalb der im Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig reagiert?

12

Wie oft und in welcher Höhe wurde bereits Bußgeld verhängt, weil Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden?

13

Welche Behörde stellt das Versäumen der Frist zum Ausfüllen oder die Unvollständigkeit fest und entscheidet über die Höhe des Bußgelds?

14

Welche Behörde stellt den Bußgeldbescheid aus, stellt ihn zu und setzt ihn durch?

15

Welche wehrmedizinischen Einstufungen bzw. Tauglichkeitsgrade verwendet die Bundeswehr im Rahmen der Musterung der vom WDModG betroffenen Personen (bitte mit Erläuterung der Bedeutung der Einstufungen)?

16

Wie viele junge Menschen wurden im ersten Quartal 2026 (aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen und Geschlechtseintrag) a) zu einer wehrmedizinischen Untersuchung bzw. Musterung vorgeladen (bitte aufschlüsseln nach Geschlechtseintrag und Bundesländern); b) bereits einer Musterung unterzogen (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag und Bundesländern)?

17

Wie viele Musterungen bzw. wehrmedizinischen Untersuchungen wurden im ersten Quartal abgeschlossen und wie viele Personen wurden jeweils entsprechend der wehrmedizinischen Einstufungen in Frage 15 wie eingestuft?

18

Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im ersten Quartal 2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt; b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt (aufschlüsseln nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung)?

19

Wie viele der Personen, die im ersten Quartal ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert wurden, sollen nach Planung en der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen werden?

20

Wie viel Personal ist derzeit mit der Auswertung der ausgefüllten Fragebögen beschäftigt und a) schätzt die Bundeswehr dies als genügend ein, und b) wenn nicht, welchen weiteren Aufwuchs um wie viel Personen plant das BMVg mit welchem Zeithorizont?

21

Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische Qualifikation (Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente)?

22

Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

23

An welchen Standorten in Deutschland werden derzeit Musterungen und wehrmedizinische Untersuchungen durchgeführt und an welchen Standorten plant das BMVg die Musterungskapazitäten auf- oder auszubauen (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Bundesländern und Musterungskapazitäten)?

24

Wie viel Personal ist bei der Bundeswehr sowie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der Bearbeitung von KDV-Anträgen betraut (bitte getrennt angeben) und ist ein Aufwuchs der Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant, wenn ja, in welcher Höhe?

25

Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im ersten Quartal 2026 zur Musterung geladen?

26

Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden im Rahmen des Musterungsverfahrens/der wehrmedizinischen Begutachtung eingestuft a) als „tauglich“, b) als „wehrdienstfähig“, c) als wehrdienstunfähig?

27

Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden im ersten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) abgelehnt und gegen wie viele dieser Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt?

28

Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung gestellt wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgang der Antragsteller und nach Quartal und Jahr – 2022 bis 1. Quartal 2026 – des Ablehnungsbescheids)?

29

Wie lange dauert es von der KDV-Antragstellung im Jahr 2026 bis zur Entscheidung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über den Antrag, wenn der vollständig eingereicht wird? Aufgeschlüsselt nach a) Ungediente b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach, Freiwillig Wehrdienstleistende bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten c) Reservistinnen und Reservisten

Berlin, den 16. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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