Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Kommunale Träger und Hilfsorganisationen sind ein elementarer Bestandteil der Notfallversorgung und fahren einen Großteil der Rettungsdiensteinsätze in Deutschland. Laut Gesetz sind die Krankenkassen zur Übernahme von Kosten von Fahrten verpflichtet, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkassen aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, d. h. Rettungsfahrten. In der Praxis führt der Rettungsdienst allerdings nicht ausschließlich Transporte, sondern auch medizinische Behandlungen vor Ort und weitere Versorgungsleistungen durch, die über die Rettungsfahrt weit hinausgehen.
Dadurch besteht bereits in der Finanzierungssystematik eine Lücke zu Ungunsten der Rettungsdienste. Hinzu kommt, dass die genaue Finanzierung des Rettungsdiensts auf Länderebene sehr uneinheitlich gehandhabt wird. In einigen Ländern geschieht dies auf der Grundlage von Gebührenordnungen, in anderen finden Vertragsverhandlungen zwischen Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen statt. Dadurch kommt es regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Frage der Kostenübernahme. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anfang 2026, dass die Krankenkassen keine Kosten für Fehlfahrten und -einsätze im Landkreis Teltow-Fläming übernehmen müssen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dadurch ein Präzedenzfall in Brandenburg geschaffen wurde. Auch in weiteren Landkreisen könnte es zu Konflikten kommen (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/01/brandenburg-oberverwaltungsgericht-rettungsdienst.html) In der Praxis bleiben die Kommunen und Hilfsorganisationen auf den seit Jahren steigenden Kosten für Rettungsdiensteinsätzen häufig sitzen. Erste Städte beginnen daher bereits einen Teil der Kosten auf die Patientinnen und Patienten zu übertragen (www1.wdr.de/nrw/essen/essen-patienten-kosten-rettungstransport-100.html). Diese Entwicklung droht, die Entscheidung für einen Notruf davon abhängig zu machen, ob sich Patientinnen und Patienten den Einsatz finanziell leisten können. Durch die unsichere Finanzierung leiden die Qualität und Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes.
Die nachfolgenden Fragen dienen der Ermittlung, wie groß die Kosten der Rettungsdiensteinsätze sind, die nicht durch die Krankenkassen getragen werden.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hat sich der jährliche Betrag der von den Krankenkassen übernommenen Kosten für Rettungsdiensteinsätze in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Trägern und Bundesländern)?
Wie hat sich die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bundesländern)?
Welche Kenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung zu den tatsächlichen Kosten von Rettungsdiensteinsätzen vor (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?
Inwiefern ist das jetzige Finanzierungsmodell des Rettungsdienstes aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um eine auskömmliche Vergütung von Rettungsdiensteinsätzen sicherzustellen?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um eine kostendeckende Finanzierung der rettungsdienstlichen Versorgung bundesweit sicherzustellen?
Welche Zahlen und Erhebungen zur rettungsdienstlichen Versorgung sind der Bundesregierung bekannt?