[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dieter Janecek, Cem
Özdemir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31562 –
Klimaschutz in der Automobilproduktion
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, muss auch der Industriesektor
als wesentlicher CO2-Emittent in Deutschland erhebliche Anstrengungen
unternehmen. Verschiedene Automobilhersteller und Zulieferunternehmen
haben vor diesem Hintergrund unlängst angekündigt, ihre Fahrzeuge
klimafreundlicher und perspektivisch klimaneutral zu produzieren. Auch wenn der
während der Nutzungsphase eines Autos entstehende Treibhausgasausstoß
dominiert, sind die Emissionen, die in der Fahrzeugproduktion entstehen, nicht
unerheblich.
Eine Kurzstudie des Öko-Instituts zeigt in diesem Zusammenhang, dass die
Unternehmen ihre Zielsetzungen und Handlungsbereiche nicht durchgehend
einheitlich definieren (vgl.
https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/
gruenebundestag_de/themen_az/mobilitaet/pdf/Kurzstudie_Klimaschutzstrate
gien_Automobilindustrie_Endfassung.pdf). Teilweise umfassen sie nur die
eigenen Fabriken mitsamt Energiezufuhr (Scope-1- und Scope-2-Emissionen)
ohne die Emissionen im Bereich der Vorprodukte (Scope-3-Emissionen). Der
in der Vorkette verursachte CO2-Ausstoß übersteigt allerdings die in der
Produktion der Automobilhersteller entstehenden Emissionen deutlich. Der
Umfang der von den Unternehmen formulierten Ambitionen ist demnach limitiert
und untereinander wenig vergleichbar.
Zur Reduktion der produktionsbedingten CO2-Emissionen setzen die
Hersteller und Zulieferunternehmen laut der Kurzstudie vorrangig auf den Einsatz
erneuerbarer Energien und Kompensationsmaßnahmen, während das Potenzial
von Effizienzmaßnahmen, neuen Technologien oder Änderungen in der
Materialzusammensetzung offenbar nur in geringem Umfang gehoben wird.
Unklar ist, wie die Bundesregierung die Bestrebungen von
Automobilherstellern und Zulieferern bei der Reduktion ihrer produktionsbedingten Emissionen
unterstützen kann, welche Bedeutung sie den Aktivitäten der Branche
beimisst, welche Schlussfolgerungen sie aus den Klimaschutzstrategien in der
Automobilindustrie zieht und wie sich die Umsetzung von Maßnahmen für
mehr Klimaschutz in der Industrie gestaltet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31894
19. Wahlperiode 05.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 4. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Treibhausgasausstoß der Automobilindustrie in Deutschland in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt, und wie verteilten sich die Treibhausgasemissionen
jeweils auf die Automobilhersteller und die Zulieferindustrie (bitte jeweils
nach Jahren sowie möglichst nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine abgrenzbaren Daten zu den
Treibhausgasemissionen in der Automobilindustrie in Deutschland der vergangenen Jahre
vor. In den nationalen Treibhausgasinventaren werden die Emissionen aus der
Automobilindustrie nicht separat erfasst.
2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Strategien von
Automobilherstellern und Zulieferunternehmen für eine klimaneutrale
Produktion, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus mit Blick auf
die Erreichung der Klimaziele und insbesondere das Ziel der CO2-
Neutralität bis zum Jahr 2045?
Welche strategischen Entscheidungen die Unternehmen im Kontext des
regulatorischen Rahmens hinsichtlich ihrer produktionsbezogenen CO2-Emissionen
treffen, verfolgt die Bundesregierung mit dem gegebenen Interesse. Der
regulatorische Rahmen wird mit Blick auf eine Erreichung der verbindlich
festgeschriebenen Klimaziele ausgestaltet und gegebenenfalls angepasst.
3. Welche Bedingungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt
sein, damit die Automobilproduktion als klimaneutral gelten kann?
Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist auf das Ziel der
Treibhausgasneutralität der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes ausgerichtet. Im
Bundesklimaschutzgesetz ist das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045
festgeschrieben. Treibhausgasneutralität ist erreicht, wenn die offizielle
Treibhausgasbilanz, erstellt nach den international vereinbarten Bilanzierungsregeln,
sektorübergreifend einen neutralen (= 0) Emissionssaldo ausweist, d. h. ein
Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus
Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken besteht. Um dieses Ziel zu
erreichen, sind im Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2030 jährlich sinkende
Emissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Industrie,
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vorgegeben und bis 2045 weitere
sektorübergreifende Minderungsziele festgeschrieben. Der Sektor Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) soll dagegen als
Senke weiter ausgebaut werden, um Restemissionen in anderen Sektoren
auszugleichen. Da die Treibhausgasneutralität einzelner Unternehmen oder Branchen
nicht über das offizielle Treibhausgasinventar der Bundesrepublik festgestellt
werden kann, arbeitet die Bundesregierung in ihrer Klimapolitik nicht mit dem
Konzept treibhausgasneutraler Unternehmen oder Branchen.
4. Welche Instrumente erachtet die Bundesregierung als vorrangig, um die
produktionsbedingten Treibhausgasemissionen der Automobilindustrie in
Deutschland zu reduzieren (bitte nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3
aufschlüsseln)?
5. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung
insbesondere Maßnahmen im Bereich der Scope-3-Emissionen, um die
Treibhausgasemissionen in der Automobilproduktion zu reduzieren?
6. Welche Hemmnisse bestehen nach Ansicht der Bundesregierung mit
Blick auf die Dekarbonisierung der Automobilproduktion über die
gesamte Produktionskette, und welche Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, um mögliche Hemmnisse zu reduzieren bzw. zu beseitigen?
7. Welche Vor- und Nachteile erkennt die Bundesregierung in Strategien für
eine klimaneutrale Automobilproduktion, die sich überwiegend auf die
engeren Produktionsemissionen (Scope-1- und Scope-2-Emissionen)
beziehen, mit Blick auf die Anstrengungen, um Deutschland bis zum Jahr
2045 CO2-neutral zu machen?
Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zentral zur Reduktion produktionsbedingter Emissionen mit Relevanz für alle
Scopes sind CO2-Bepreisungsmechanismen (nach
Brennstoffemissionshandelsgesetz und EU ETS im europäischen Emissionshandel). Ein wichtiges
Hemmnis ist die oftmals unzureichende Rentabilität von energie- und
ressourcensparenden sowie CO2-armen Produktionsverfahren. Insbesondere
Energieeffizienzmaßnahmen gehören häufig nicht zum Kerngeschäft von Unternehmen
und werden deshalb vernachlässigt, oder sie konkurrieren hinsichtlich der
Verwendung knapper Finanzressourcen mit höher rentierlichen
Investitionsalternativen. Maßnahmen im Bereich der Scope-3-Emissionen können insbesondere
die Einsparung von Treibhausgasemissionen in emissionsintensiven
Industriebranchen unterstützen, indem beispielsweise die Entstehung von Märkten für
klimafreundliche Grundstoffe unterstützt wird.
Darüber hinaus sind CO2-arme Techniken in einigen Bereichen der
Produktionskette noch nicht voll ausgereift. Dabei würden durch die Einpreisung der
CO2-Kosten CO2-arme Produktionsweisen relativ günstiger und damit
rentabler. Die Bundesregierung fördert die Transformation der Grundstoffindustrie
zur Klimaneutralität und setzt sich insbesondere dafür ein, dass Leitmärkte für
klimafreundliche und möglichst CO2-freie Grundstoffe entstehen.
Vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in der Vorkette der
Automobilproduktion fehlen häufig Kapazitäten und Informationen, um die
Dekarbonisierung voranzutreiben. Darüber hinaus gibt es weitere
Marktversagen wie „Knowledge Spillover“ insbesondere bei noch wenig verbreiteten
Technologien. Daher wurden weitere Instrumente implementiert, um diese
Hemmnisse zu adressieren. Im Bereich Energieeffizienz und Prozesswärme ist
die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) zu
nennen. Weiterhin wird die Energieeffizienzberatung von Unternehmen über die
„Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und
Systeme“ gefördert.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stromverbrauch in
der Automobilindustrie in Deutschland, wie verteilt er sich auf die
Automobilhersteller und die Zulieferindustrie, und welchen Anteil hat er am
Gesamtstromverbrauch der deutschen Industrie?
Zu dem Stromverbrauch in der Automobilindustrie im Jahr 2019 wird auf die
folgende Tabelle nach Angaben des Statistischen Bundesamtes und der
Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) verwiesen.
Angaben zu einzelnen Automobilherstellern werden aus Datenschutzgründen
vom Statistischen Bundesamt nicht veröffentlicht. Angaben für das Jahr 2020
liegen noch nicht vor.
9. Welche Vor- und Nachteile erkennt die Bundesregierung in Strategien für
eine klimaneutrale Automobilproduktion, die eine Kompensation von
Treibhausgasemissionen im Produktionsprozess vorsehen, im Vergleich
zu Anstrengungen, Treibhausgasemissionen direkt zu senken?
Auf nationaler und europäischer Ebene sind Kompensationen als Alternative
zur direkten Minderung nicht vorgesehen, sie werden nicht auf
Minderungsziele angerechnet. Die Kompensation von Treibhausgasemissionen kann aber
bei unvermeidbaren Emissionen eine ergänzende Rolle zur direkten
Treibhausgasminderung spielen. Kompensationsprojekte sind eine Möglichkeit, die
globale Kooperation beim Klimaschutz zu stärken und zum Erreichen der Ziele
des Übereinkommens von Paris beizutragen. Dementsprechend können
Kompensationen auch auf Unternehmensebene einen Beitrag zum Klimaschutz
leisten und z. B. die Kosteneffizienz des Klimaschutzes verbessern. Dabei muss
aber die Integrität der Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich über hohe
Zusätzlichkeit, Umwelt- und Sozial-Standards sichergestellt sein.
10. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung der Einsatz anderer
Materialien und Verfahren, eine bessere Materialeffizienz und der
Einsatz recycelter Rohstoffe für die Treibhausgasreduktion in der
Automobilproduktion?
Der Einsatz anderer Materialien und Verfahren kann durchaus zu einer
Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Automobilproduktion führen. Mit dem
Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird u. a. auch die Substitution
treibhausgasintensiver Materialien und klimaneutrales Produktdesign in der
Automobilproduktion gefördert. Weiterhin wird in der Leichtbaustrategie des BMWi für
innovative Leichtbaumaterialien das Ziel formuliert, Rezyklate möglichst als
Wertstoffe im Kreislauf zu halten.
11. Wie viele Mittel wurden aus nationalen Förderprogrammen zur Senkung
der CO2-Emissionen in der Automobilproduktion in den einzelnen
Jahren dieser Legislaturperiode jeweils abgerufen (bitte nach Jahren und
Förderprogrammen aufschlüsseln)?
Die Bunderegierung hat kein nationales Förderprogramm zur Senkung der
CO2-Emissionen in der Automobilproduktion aufgelegt. Allerdings werden in
den existierenden Förderprogrammen auch Unternehmen gefördert, die der
Automobilproduktion zuarbeiten oder auch direkt Automobile produzieren.
Eine vollständige Auflistung ist aufgrund fehlender Zuordnungen der
abgerufenen Mittel nach Branchen in der kurzen Frist nicht möglich.
Im Rahmen der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ des
BMWi wurden Mittel an Unternehmen, die in der Automobilproduktion bzw. in
der automobilen Vorkette tätig sind, ausgezahlt. Eine genaue Zuordnung ist
insbesondere aufgrund der kurzen Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage
jedoch nicht möglich.
Im Rahmen des Technologietransfer-Programms Leichtbau des BMWi wurden
seit Start des TTP LB bisher insgesamt zehn Verbundprojekte mit 68
Projektbeteiligten und einem Fördervolumen in Höhe von etwa 20,5 Mio. Euro zur
Bewilligung geführt, die im Schwerpunkt die Automobilproduktion adressieren.
Von diesen wurden vier Verbundprojekte mit 25 Partnern im Jahr 2020 (zwei
Verbünde zum 1. November 2020 und zwei zum 1. Dezember 2020) gestartet.
Die vier Verbundprojekte umfassen ein Fördervolumen von etwa 6,1 Mio. Euro
ohne Mittelabfluss in 2020. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass
das TTP LB erst im April 2020 an den Start gegangen ist und daher für 2020
noch kein Mittelabfluss zu verzeichnen ist. Im Jahr 2021 (Starttermine
überwiegend im 2. Quartal 2021) wurden bisher sechs Verbundprojekte mit 43
Partnern und einem Fördervolumen in Höhe von etwa 14,4 Mio. Euro bewilligt. In
2021 konnte bisher ein Mittelabfluss in Höhe von 264.625 Euro verzeichnet
werden.
12. Wie hat sich der Treibhausgasausstoß der Grundstoffindustrie in
Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie
verteilten sich die Treibhausgasemissionen jeweils auf die einzelnen
Grundstoffbereiche (bitte nach Jahren und Bereichen aufschlüsseln)?
Die Treibhausgasemissionen (in tausend Tonnen CO2-Äquivalent) in der
gesamten Industrie haben sich in den letzten zehn Jahren wie in folgender Tabelle
nach Sektoraufteilung des Klimaschutzgesetzes dargestellt entwickelt. In den
nationalen Treibhausgasinventaren werden die Emissionen aus der
Grundstoffindustrie nicht separat erfasst.
Sektor des
Klimaschutzgesetzes
(KSG)
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 *
2 – Industrie Summe 188.447 185.459 179.661 180.122 179.818 187.547 191.782 197.699 189.664 186.793 178.110
CRF 1.A.2 –
Verarbeitendes
Gewerbe
Summe 125.848 122.929 118.039 118.735 118.559 127.258 129.638 131.583 126.410 125.437 119.944
CRF 2.A –
Herstellung mineralischer
Produkte
Summe 18.952 20.151 19.666 19.027 19.562 19.165 19.192 19.843 19.704 19.413 19.381
CRF 2.B –
Chemische Industrie
Summe 10.167 9.565 9.449 9.392 7.447 6.786 6.809 6.780 6.616 6.349 6.599
CRF 2.C –
Herstellung von Metallen
Summe 16.422 15.716 15.260 15.754 17.113 16.797 18.442 21.609 19.850 19.189 17.065
CRF 2.D-H –
übrige Prozesse und
Produktverwendungen
Summe 2.811 2.671 2.630 2.551 2.463 2.415 2.451 2.467 2.471 2.428 2.395
Summe F-Gase 14.247 14.427 14.618 14.663 14.674 15.126 15.250 15.417 14.611 13.978 12.725
* Die Daten für 2020 sind vorläufig. CRF: Common Reporting Format
13. Wie viel Stahl wurde in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland
jeweils produziert, und wie hoch war jeweils der Anteil grünen Stahls?
Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen.
Rohstahlerzeugung
in Millionen Tonnen
2016 42,1
2017 43,3
2018 42,4
2019 39,6
2020 35,7
Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl
a) Von welchen Mengen geht die Bundesregierung jeweils in den Jahren
2025 und 2030 aus?
Die Bundesregierung geht für die kommenden Jahre, wie die Branche, von
ungefähr gleichbleibenden Produktionszahlen (also – wie vor Corona – 42
Millionen Tonnen jährlich) aus.
Es wurde bisher kein CO2-freier Stahl in Deutschland erzeugt. CO2-frei
produzierter Stahl wird nach aktueller Einschätzung auf absehbare Sicht nicht bzw.
nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. Im Übrigen weist die
Bundesregierung darauf hin, dass noch keine allgemeingültige Definition für
„grünen Stahl“ vorliegt. Es ist daher eine Verständigung darüber erforderlich,
was als „grüner Stahl“ bzw. CO2-armer bzw. klimafreundlicher Stahl angesehen
werden kann, damit sich die Nachfrage danach entfalten und Investitionen in
klimafreundlichere Verfahren angereizt werden können. Daran arbeitet die
Bundesregierung.
14. Wie viel Stahl wurde in den vergangenen fünf Jahren jeweils importiert
und exportiert, und wie hoch war jeweils der Anteil grünen Stahls?
Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen.
2016
in Tausend
Tonnen
2017
in Tausend
Tonnen
2018
in Tausend
Tonnen
2019
in Tausend
Tonnen
2020
in Tausend
Tonnen
Importe Deutschland insgesamt
(Steel Mill Products) 25.645 28.481 27.960 24.543 20.458
Exporte Deutschland insgesamt
(Steel Mill Products) 26.815 27.257 26.413 24.787 22.053
Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl
Außenhandelszahlen können (bislang) nur nach Produktarten aufgeschlüsselt
werden. D.h. es können derzeit keine Rückschlüsse auf Produktionsverfahren
bzw. Produktionsprozesse getroffen werden.
a) Von welchen Mengen geht die Bundesregierung jeweils in den Jahren
2025 und 2030 aus?
Die Bundesregierung geht für die kommenden Jahre, wie die Branche, von
ungefähr gleichbleibenden Import- und Exportmengen aus – sowie von einer in
etwa ausgeglichenen Handelsbilanz.
Bzgl. der Frage nach „grünem Stahl“ verweist die Bundesregierung auf die
Antwort zu Frage 13.
15. Wie viel Wasserstoff wurde in den vergangenen fünf Jahren in
Deutschland jeweils produziert, und wie hoch war jeweils der Anteil grünen
Wasserstoffs im Sinne der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung?
Der nationale Verbrauch von Wasserstoff liegt aktuell etwa stabil bei rund 55
bis 60 Terawattstunden pro Jahr. Der Bedarf besteht dabei hauptsächlich für
stoffliche Herstellungsverfahren im Industriesektor und verteilt sich
gleichmäßig zwischen der Grundstoffchemie (Herstellung von Ammoniak, Methanol,
usw.) und der Petrochemie (Herstellung konventioneller Kraftstoffe). Der
Hauptteil des genutzten Wasserstoffs ist hierbei derzeit „grauer“ Wasserstoff.
Etwa 10 Prozent des erzeugten Wasserstoffs fallen zudem als Nebenprodukte
der Chlor-Alkali-Elektrolyse an. Da dieses Verfahren aber grundsätzlich nicht
mit 100 Prozent Grünstrom betrieben wird, gilt auch dieser mit Netzstrom
erzeugte Wasserstoff nicht als „grün“.
a) Von welchen Mengen geht die Bundesregierung jeweils in den Jahren
2025 und 2030 aus?
Bis 2030 wird auf Basis des ambitionierten Aktionsplans der Nationalen
Wasserstoffstrategie (NWS) ein Anstieg des Bedarfs an Wasserstoff im
Industriesektor (insbesondere im Stahlherstellung und der chemischen Industrie) und im
Verkehr erwartet (Züge, Busse sowie Flugverkehr). Die Bundesregierung sieht
bis 2030 einen Wasserstoffbedarf von circa 90 bis 110 Terawattstunden. Dieser
Bedarf stellt eine Spannbreite dar, in deren Richtung sich der Wasserstoffbedarf
in Deutschland bewegen könnte. Diese Zahlen spiegeln noch nicht den
möglicherweise durch die Anhebung der Klimaziele veränderten Bedarf an
wasserstoffbasierten Dekarbonisierungslösungen wider.
16. Wie viel Wasserstoff wurde in den vergangenen fünf Jahren jeweils
importiert und exportiert, und wie hoch war jeweils der Anteil grünen
Wasserstoffs?
Es liegen der Bundesregierung keine Zahlen zu Importen elementaren
Wasserstoffs in der Vergangenheit vor. Im Chemie- und Petrochemiebereich wird
Wasserstoff grundsätzlich nahe am Anwendungsort erzeugt und angesichts der
aufwendigen Speicherung möglichst schnell verbraucht. Jenseits von regionalen
Verteilungsstrukturen (insbesondere privat betriebene Wasserstoffnetze in
Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt) ist also nicht davon auszugehen,
dass Wasserstoff aktuell grenzüberschreitend in nennenswerten Mengen
gehandelt wird.
a) Von welchen Mengen geht die Bundesregierung jeweils in den Jahren
2025 und 2030 aus?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass jenseits der heimischen
Erzeugungspotentiale für „grünen“ Wasserstoff auch langfristig Importbedarfe für
„grünen“ Wasserstoff verbleiben werden. Daher beteiligt sich die Bunderegierung
aktiv am zeitnahen Aufbau eines globalen Wasserstoffmarkts insbesondere mit
Blick auf den Import von „grünem“ Wasserstoff. Genaue Zahlen für den Import
von „grünem“ Wasserstoff nennt die Bundesregierung in der Nationalen
Wasserstoffstrategie angesichts der dynamischen Entwicklungen von Bedarf und
Verbrauch in der ersten Hochlaufphase nicht.
17. Wie hat sich der Wasserstoffverbrauch in der Stahlindustrie in den
vergangenen fünf Jahren entwickelt, und von welchem Bedarf an grünem
Wasserstoff im Sinne der Nationalen Wasserstoffstrategie der
Bundesregierung geht die Bundesregierung aus, um eine vollständig grüne
Stahlproduktion in Deutschland sicherzustellen?
Die Stahlindustrie verwendet bisher keinen grünen Wasserstoff, allenfalls
nichtgrünen Wasserstoff in kleinteiligen Pilotprojekten. In Zukunft wird Wasserstoff
u. a. als Reduktionsmittel zur Direktreduktion der Eisenerze benötigt, um CO2-
arm Primärstahl erzeugen zu können.
Für eine vollständig CO2-freie Primärstahlproduktion in Deutschland bis 2050
wären bei gleichbleibender Produktionsmenge insgesamt mindestens 1,8
Millionen Tonnen Wasserstoff pro Jahr erforderlich. Für die Umstellung eines
Drittels der Primärstahlproduktion (rund 10 Millionen Tonnen Stahl) bis zum Jahr
2030 auf reiner Wasserstoffbasis sind bis zu 600.000 Tonnen jährlich
erforderlich.
18. Von welchem Bedarf an grünem Wasserstoff im Sinne der Nationalen
Wasserstoffstrategie der Bundesregierung geht die Bundesregierung aus,
um die Automobilproduktion in Deutschland vollständig mit grünem
Stahl beliefern zu können?
19. Bis wann hält es die Bundesregierung für möglich, die
Automobilproduktion in Deutschland vollständig auf grünen Stahl umzustellen, welche
Stahlmengen sind dafür notwendig, und geht die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang davon aus, dass sich die Importquoten von Stahl für
den Fahrzeugbau eher erhöhen oder eher reduzieren?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit hat die Automobilindustrie in Deutschland einen Stahlbedarf von gut
neun Millionen Tonnen Stahl pro Jahr. Für die Produktion von „grünem Stahl“
bedarf es etwa 60.000 Tonnen grünen Wasserstoffs pro Million Tonnen Stahl.
Um die Automobilproduktion in Deutschland vollständig mit „grünem Stahl“
beliefern zu können, bräuchte es daher überschlägig knapp 540.000 Tonnen
grünen Wasserstoff. Der tatsächliche Bedarf hängt allerdings von mehreren
Faktoren ab, wie der Entwicklung des Stahlbedarfs in der Automobilproduktion
und der technischen Entwicklung der Produktion von grünem Stahl. Die
Bundesregierung kann keine Aussage dazu treffen, wann ausreichend
Produktionskapazitäten für „grünen Stahl“ zur Deckung des gesamten Stahlbedarfs der
Automobilproduktion in Deutschland geschaffen werden. Inwiefern sich die
Importquoten von Stahl für den Fahrzeugbau erhöhen oder reduzieren können,
wird auch von der Entwicklung der Produktionskapazitäten für „grünen Stahl“
im In- und Ausland abhängen.
20. Wie viele Mittel wurden aus nationalen Förderprogrammen zur Senkung
der CO2-Emissionen in der Stahlproduktion in den einzelnen Jahren
dieser Legislaturperiode jeweils abgerufen (bitte nach Jahren und
Förderprogrammen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt Investitionen in klimafreundlichere bzw.
klimaneutrale Produktionsprozesse zur Vermeidung prozessbedingter
Treibhausgasemissionen in der Industrie und u. a. den energieintensiven
Grundstoffindustrien mit diversen Förderprogrammen.
Eine Zuordnung der abgerufenen Mittel des BMWi nach Branchen ist in der
kurzen Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. Vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
wurden im Rahmen des Energie- und Klimafonds-Titels „Investitionen zur
Dekarbonisierung der Industrie“ im Jahr 2020 18.900 Euro für Projekte im
Zusammenhang mit der Stahlbranche verausgabt; im aktuellen Haushaltsjahr 2021
wurden bisher 1,35 Mio. Euro verausgabt. Mehrere Förderanträge von
Unternehmen der Branche wurden gestellt oder sind in Vorbereitung.
Im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) zum 6. bzw. 7. Energieforschungsprogramm der
Bundesregierung wurden im Haushaltsjahr 2017 rund 11,8 Mio. Euro, im Haushaltsjahr
2018 rund 16,9 Mio. Euro, im Haushaltsjahr 2019 rund 14,1 Mio. Euro, im
Haushaltsjahr 2020 rund 28,8 Mio. Euro und im laufenden Haushaltsjahr 2021
bislang rund 5,8 Mio. Euro für Projekte im Zusammenhang mit der
Dekarbonisierung der Stahlbranche abgerufen.
Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Großteil der Programme
sich noch in Ausarbeitung befindet bzw. beihilferechtliche Fragen noch zu
klären sind und insofern noch keine Mittel geflossen sind. Dies gilt insbesondere
für die im Rahmen des „Handlungskonzept Stahl“ und in der Nationalen
Wasserstoffstrategie der Bundesregierung genannten Förderprogramme und -
maßnahmen (z. B. „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ des BMWi oder
das Pilotprogramm Carbon Contracts for Difference für die energieintensive
Grundstoffindustrie des BMU).
21. Wie hat sich der Wasserstoffverbrauch in der Chemieindustrie in den
vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Der Verband der Chemischen Industrie e.V. beziffert den jährlichen Einsatz von
Wasserstoff in der Chemischen Industrie in Deutschland mit etwa 12,5
Milliarden Kubikmetern (Quelle:
https://www.vci.de/services/vci-positionen-kompakt/
wasserstoffstrategie-vci-position-kompakt.jsp).
22. Wie viele Mittel wurden aus nationalen Förderprogrammen zur Senkung
der CO2-Emissionen in der Chemieproduktion in den einzelnen Jahren
dieser Legislaturperiode jeweils abgerufen (bitte nach Jahren und
Förderprogrammen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt Investitionen in klimafreundlichere bzw.
klimaneutrale Produktionsprozesse zur Vermeidung prozessbedingter
Treibhausgasemissionen in der Industrie mit diversen Förderprogrammen.
Eine Zuordnung der abgerufenen Mittel des BMWi nach Branchen ist in der
kurzen Frist nicht möglich. Im Rahmen des Förderprogramms
Dekarbonisierung in der Industrie des BMU wurden bisher noch keine Mittel für Projekte
der chemischen Industrie verausgabt. Eine Projektförderung wurde bewilligt.
Förderanträge von Unternehmen sind in Vorbereitung.
Im Rahmen der Projektförderung des BMBF zum 6. bzw. 7.
Energieforschungsprogramm der Bundesregierung wurden im Haushaltsjahr 2017 rund
10,9 Mio. Euro, im Haushaltsjahr 2018 rund 13,1 Mio. Euro, im Haushaltsjahr
2019 rund 11,7 Mio. Euro, im Haushaltsjahr 2020 rund 14,1 Mio. Euro und im
laufenden Haushaltsjahr 2021 bislang rund 4,8 Mio. Euro für Projekte im
Zusammenhang mit der Dekarbonisierung der chemischen Industrie abgerufen.
23. Welchen Stand haben die Planungen der Bundesregierung zur Nutzung
sogenannter Carbon Contracts for Difference insbesondere mit Blick auf
die von ihr geplanten Pilotprogramme mit Unternehmen der
energieintensiven Industrie (
https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redakti
on/Newsletter/2020/12/Meldung/direkt-erklaert.html)?
In der Bundesregierung wird ein Pilotprogramm für Klimaschutzverträge nach
dem Ansatz von Carbon Contracts for Difference vorbereitet. Über die
konkrete Ausgestaltung wird noch in der Bundesregierung beraten.
24. Welchen Stand haben die Planungen der Bundesregierung zur
Einführung ansteigender Quoten für die Produktion und den Einsatz
klimafreundlicher Grundstoffe (
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschl
and/klimaschutz-bundesregierung-plant-quote-fuer-abnahme-von-gruene
m-stahl-durch-autobranche/27304814.html?ticket=ST-7421042-voipwA
RdG7onur99yL36-ap1)?
Wie im Klimaschutz Sofortprogramm dargelegt, soll zunächst während einer
Erprobungs- und Demonstrationsphase ein Pilotprogramm für die Verwendung
von „grünem Stahl“ z. B. in der Automobilindustrie aufgelegt werden. Aus
diesem können Erkenntnisse für die Schaffung grüner Leitmärkte gewonnen
werden.
25. Welche Überlegungen und Maßnahmen gibt es seitens der
Bundesregierung, den Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche
Informationen zu den Produktionsemissionen von Fahrzeugen zur Verfügung zu
stellen?
26. Befasst sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
insbesondere mit Zertifizierungen und Kennzeichnungen für klimaneutral
hergestellte Produkte im Automobilbereich?
Wenn ja, wie, und ggf. mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2045“ des BMWi
wurde die wachsende Bedeutung von CO2-Bilanzierungen für Unternehmen
festgestellt. Daraufhin wurden im Rahmen des Dialogprozesses drei Workshops
zum Thema „CO2-Bilanzierung und -Zertifizierung in Unternehmen“ mit
Expertinnen und Experten durchgeführt. Ein zentrales Ergebnis der Workshops ist,
dass Unternehmen einen einheitlichen Rahmen für die CO2-Bilanzierung und
-zertifizierung wünschen. Dazu wurde auch eine finanzielle Förderung von
CO2-Bilanzen und Einbindung dieser in bestehenden Förderprogramme
vorgeschlagen. Dies wird derzeit vom BMWi geprüft.
Das Thema wurde auch im „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“
aufgenommen. Hier plant die Bundesregierung die Einführung eines
Zertifizierungssystems für den CO2-Fußabdruck bestimmter Stoffe. Dadurch werden die
Emissionen dieser Stoffe für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent. Inwiefern
die Produktionsemissionen von Fahrzeugen damit teilweise oder sogar
vollständig dargestellt werden können, kann noch nicht beurteilt werden.
27. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene
für eine Produktrahmenrichtlinie einzusetzen, die Vorgaben für ein
ressourcensparendes Produktdesign, Mindeststandards für Langlebigkeit
und Recycelbarkeit sowie soziale und ökologische Mindeststandards für
eingesetzte Rohstoffe enthält?
Wenn ja, welche?
Mit der bestehenden Ökodesign-Richtlinie und ihren Produktverordnungen gibt
es bereits ein sehr gutes rechtliches Instrument auf EU-Ebene um bei
ausgewählten Produkten Anforderungen an die Energie-, Material- und
Ressourceneffizienz zu setzen. Ferner werden im Rahmen der aktuellen Diskussion zur
Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie auch Fragen zur Langlebigkeit
von Produkten sowie dem ökologischen Fußabdruck eines Produktes
thematisiert. Die Bundesregierung begleitet die entsprechenden Konsultationen eng
und aktiv mit. Für eine über die Ökodesign-Richtlinie hinausgehende
Produktrahmenrichtlinie, wie angefragt, sieht die Bundesregierung derzeit kein
Erfordernis.
28. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen
Recyclingquoten für Fahrzeugelektronik sowie Kunststoffe und
Kunststoffverbunde, die in Altfahrzeugen verbaut sind, und wie haben sich die Quoten
in den zurückliegenden zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und
Bereichen aufschlüsseln)?
Derzeit bestehen keine spezifischen Vorgaben hinsichtlich zu erreichender
Recyclingquoten einzelner Materialien aus Altfahrzeugen. Dementsprechend
werden spezifische Recyclingquoten nicht gesondert ermittelt, so dass
systematische Daten hierzu nicht verfügbar sind.
Aus den Altfahrzeug-Jahresberichten von BMU und Umweltbundesamt (UBA)
(im Internet abrufbar unter
www.bmu.de/DL1997) kann die Menge an
Kunststoffen abgelesen werden, die von den Altfahrzeug-Demontagebetrieben gemäß
Angaben des Statistischen Bundesamtes separiert wurden.
Siehe hierzu folgende Tabelle zur Separation von Fahrzeugelektronik und
Kunststoffen aus Altfahrzeugen durch Demontagebetriebe für Altfahrzeuge
(mit anschließender Entsorgung im Inland oder Ausland).
Separation von
Fahrzeugelektronik
Separation von
Kunststoffen
Tonnen kg/
Altfahrzeug
Tonnen kg/
Altfahrzeug
2010 * 1 590 3,2
2011 1 968 4,2
2012 1 645 3,5
2013 1 545 3,1
2014 1 440 2,8
2015 1 404 3,0
2016 986 2,4
2017 239 0,5 1 043 2,1
2018 541 1,0 1 722 3,1
2019 985 2,1 1 479 3,2
* Die Datenerhebung erfolgt über die Statistischen Landesämter. Ab 2017 gibt es eine Freigabe für
die die Abfallschlüssel 160213*, 160214, 16012203 für Fahrzeugelektronik aus der
Altfahrzeugdemontage. Nicht berücksichtigt in diesen Daten ist das Recycling des Gehäusekunststoffes von
Bleisäurebatterien.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Abfallentsorgung – Fachserie 19 Reihe 1, für 2010 bis 2017,
Wiesbaden. Sowie ab 2018: Statistisches Bundesamt, GENESIS-ONLINE Datenbank Tabelle
32111-0004, Abfallentsorgung Deutschland, Jahre, Anlagenart, Abfallarten. Sowie: Erhebung über
die Abfallentsorgung der Jahre 2010 bis 2019, Mitteilung an das Umweltbundesamt.
29. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung
erforderlich, um die Recyclingquoten bei Fahrzeugelektronik, Kunststoffen und
Kunststoffverbunden zu steigern?
Recyclinganforderungen zu Kraftfahrzeugen können sinnvoll nur auf EU-
Ebene geregelt werden. Derzeit wird die EG-Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/
EG evaluiert. Der „Neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ der EU-
Kommission vom März 2020 kündigt hierzu an, im Zuge der Revision der
Altfahrzeug-Richtlinie auch Vorschriften für den obligatorischen Rezyklatanteil in
bestimmten Werkstoffen von Bauteilen zu prüfen. Ebenso wird die Frage zu
diskutieren sein, inwieweit durch eine Erweiterung der bisherigen auf die
Fahrzeugmasse bezogenen Vorgaben für Recyclingquoten auch Recyclingvorgaben
für einzelne Materialströme eingeführt werden sollten. Die Meinungsbildung
der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
30. Wie viele Pkws wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils in
Deutschland außer Betrieb gesetzt, und welche Anzahl an außer Betrieb
gesetzten Pkws wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren jeweils aus Deutschland exportiert (bitte nach
Jahren und separat nach Gebraucht- und Altfahrzeugen aufschlüsseln)?
Die Außerbetriebsetzungen von Pkw sind auf der Internetseite des Kraftfahrt-
Bundesamts veröffentlicht:
www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Ausserbetriebs
etzungen/FahrzeugklassenAufbauar-ten/fz_a_fzkl_aufb_archiv/2020/a_fzkl_zei
treihe.html?nn=2601598.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Außerbetriebsetzungen sowohl
vorübergehende Außerbetriebsetzungen als auch endgültig aus dem deutschen
Straßenverkehr ausscheidende Fahrzeuge umfassen. Der Anteil der endgültigen Pkw-
Stilllegungen (insbesondere anlässlich Verschrottung, Export oder Diebstahl)
lässt sich aus den Daten über die Außerbetriebsetzungen nicht ablesen, sondern
nur qualifiziert abschätzen. Er liegt in etwa bei einem guten Drittel der
Außerbetriebsetzungen, siehe auch die jeweiligen Ausführungen in den Altfahrzeug-
Jahresberichten von BMU und UBA (
www.bmu.de/DL1997, Abschnitt 2.3.1).
Zu Außerbetriebsetzungen in Deutschland und Gebraucht- und
Altfahrzeugexporte aus Deutschland seit 2010 wird auf folgende Tabelle verwiesen,
zusammengestellt aus den erwähnten Altfahrzeug-Jahresberichten.
Außerbetriebsetzungen Pkw
Errechnet:
Endgültige
Stilllegungen
M1- und
N1-Kfz
Exporte
Gebrauchtfahrzeuge Pkw
und Lkw bis 5 t
(statistisch
belegt)
Zuzüglich:
Zuschätzung
für statistisch
nicht belegte
Gebrauchtfahrzeug-
Exporte
Exporte von
Altfahrzeugen
(1) (2) (3) (4) (5)
2010 7.185.123 2.900.000 ca. 1.039.222 nicht bestimmt 0
2011 7.809.184 3.100.000 1.318.272 nicht bestimmt 0
2012 8.020.227 3.200.000 1.350.295 nicht bestimmt 0
2013 8.149.973 2.743.665 1.577.538 350.000 0
2014 8.138.212 2.740.782 1.491.548 270.000 0
2015 8.370.981 2.822.552 1.732.810 270.000 0
2016 8.537.343 2.883.894 1.584.547 460.000 0
2017 8.633.154 2.979.920 2.164.502 250.000 0
2018 8.639.023 3.115.123 2.127.832 300.000 0
2019 8.878.113 3.117.208 2.160.246 340.000 0
(1) Kraftfahrt-Bundesamt: Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern in den Jahren 2010 bis 2020 nach Fahrzeugklassen,
https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeug
e/Ausserbetriebsetzungen/FahrzeugklassenAufbauarten/fz_a_fzkl_aufb_archiv/2020/a_fzkl_zeitrei
he.html?nn=2601598
(2) Siehe Altfahrzeug-Jahresberichte von BMU und UBA (
www.bmu.de/DL1997, jeweils Kapitel
2.3.1. Den Jahresberichten können auch die errechneten endgültigen Stilllegungen der Pkw separat
entnommen werden. M1- und N1-Kraftfahrzeuge: siehe Fußnoten zu Frage 31.
(3) Siehe Altfahrzeug-Jahresberichte von BMU und UBA (
www.bmu.de/DL1997, jeweils Kapitel
2.3.2. Ermittlung der Gebrauchtfahrzeugexporte aus den Wiederanmeldungen von Fahrzeugen im
Ausland gemäß Bewirtschaftungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu den Meldungen gemäß der
Richtlinie 1999/37/EG für 2019, sowie ergänzend aus den Gebrauchtfahrzeugexporten gemäß
Außenhandelsstatistik gemäß Statistischem Bundesamt: Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik 8-
Steller (gebrauchte Pkw, Wohnmobile (inkl. Elektrofahrzeugen), Lkw bis 5 t) Länderverzeichnis,
Daten für 2019. Wiesbaden 2021
(4) Zuschätzungen gemäß den Altfahrzeug-Jahresberichten von BMU und UBA, jeweils Kapitel
2.3.2.
(5) Gemäß Abfallexportstatistik des Umweltbundesamts „Grenzüberschreitende Verbringung von
zustimmungspflichtigen Abfällen. Zeitreihe Export nach Abfallarten“ (
www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/2503/dokumente/zeitreihe_export_notifizierungspflichtiger_abfaelle_nac
h_abfallarten_0.pdf) sowie ergänzenden Informationen, dass es sich bei den erfassten Exporten von
Altfahrzeugen in den letzten 10 Jahren nicht um Straßenfahrzeuge handelte.
31. Wie viele Pkw-Altfahrzeuge wurden in den vergangenen zehn Jahren
jeweils recycelt, und wie viele Pkw-Altfahrzeuge wurden in den
vergangenen zehn Jahren jeweils wiederverwendet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und die Recyclingquote und Wiederverwendungsquote einzeln
ausweisen)?
Da sowohl Kraftfahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte
Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) in den Anwendungsbereich der EG-Altfahrzeug-
Richtlinie 2000/53/EG und der Altfahrzeugverordnung fallen, liegen die Daten zu
den Altfahrzeugen nur M1- und N1-Kfz gemeinsam, jedoch nicht
heruntergebrochen auf Pkw, vor. Die Anzahl der Altfahrzeuge seit 2010 gemäß den
Angaben des Statistischen Bundesamts und die zugehörigen Altfahrzeug-
Recycling- und -Verwertungsquoten können den vom BMU veröffentlichten
Altfahrzeug-Jahresberichten (
www.bmu.de/DL1997) entnommen werden.
Für eine Zusammenstellung der Anzahl der Altfahrzeuge in Deutschland seit
2010 wird auf folgende Tabelle verwiesen.
Anzahl Altfahrzeuge,
die in deutschen
Altfahrzeug-
Demontagebetrieben
angenommen wurden
Davon: In
Deutschland angefallen und
verwertet
Quote für
Wiederverwendung* und
Recycling
Quote für
Wiederverwendung und
Verwertung**
2010 503.208 500.193 95,5 Prozent 106,2 Prozent
2011 468.711 466.160 93,4 Prozent 108,2 Prozent
2012 479.256 476.601 92,3 Prozent 106,3 Prozent
2013 503.647 500.322 89,8 Prozent 103,8 Prozent
2014 515.867 512.163 89,5 Prozent 101,4 Prozent
2015 476.222 473.386 87,7 Prozent 95,8 Prozent
2016 417.129 412.801 89,3 Prozent 98,0 Prozent
2017 510.307 506.531 89,5 Prozent 98,4 Prozent
2018 565.033 560.455 87,1 Prozent 95,7 Prozent
2019 464.657 461.266 86,9 Prozent 93,6 Prozent
* Wiederverwendung von Altfahrzeugbauteilen (vergleiche § 2 Absatz 1 Nummer 9 Altfahrzeug-
Verordnung).
** Durch den „Aufstau“ von Altfahrzeugen im Jahr der Abwrackprämie 2009 gaben die Quoten in
diesem Jahr etwas nach und stiegen 2010 durch die zusätzliche zeitversetzte Verwertung im Zuge
des Lagerabbaus stark an. Dadurch ergeben sich von 2010 bis 2014 rechnerische
Verwertungsquoten von über 100 Prozent.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Abfallentsorgung – Fachserie 19 Reihe 1, für 2010 bis 2017,
Wiesbaden. Sowie ab 2018: Statistisches Bundesamt, GENESIS-ONLINE Datenbank Tabelle
32111-0004, Abfallentsorgung Deutschland, Jahre, Anlagenart, Abfallarten. Sowie: Statistisches
Bundesamt, Erhebung über die Abfallentsorgung der Jahre 2010 bis 2019, Mitteilung an das
Umweltbundesamt; Umweltbundesamt, eigene Berechnungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]