[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31567 –
Im Finanzressort aufgebauter Bürokratieaufwand in der 19. Legislaturperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einführung des Nationalen Normenkontrollrates im Jahr 2006 wurde
ein Gremium geschaffen, um die Bundesregierung bei der „Umsetzung ihrer
Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren
Rechtsetzung“ zu unterstützen (siehe § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Einsetzung
eines Nationalen Normenkontrollrates (NRKG)). Dabei werden die
Bundesregierung und der Nationale Normenkontrollrat vom Statistischen Bundesamt
unterstützt, das Analysen vorliegender Daten vornimmt sowie
Aufwandsschätzungen durchführt (siehe § 8 NRKG). Trotz dieser Bemühungen stellt die
Bundesregierung keine vollständigen Daten darüber zur Verfügung, wie hoch
der tatsächliche Bürokratieaufwand ist, der seit 2015 durch neue Gesetze für
die Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft
entstanden ist.
Zahlreiche Ausnahmen, zu denen etwa EU-Richtlinien, Gesetzesanpassungen
durch den Bundestag, Umsetzungen von Urteilen des
Bundesverfassungsgerichts oder zeitlich befristete Gesetze wie die Umsatzsteuerreduzierung
zählen, fallen nicht unter die Bürokratiebremse und werden daher zumeist in den
offiziellen Statistiken zum Bürokratieabbau nicht aufgeführt. Vor diesem
Hintergrund möchten sich die Fragestellenden nach dem tatsächlich aufgebauten
Bürokratieaufbau im Finanzressort in der 19. Legislaturperiode erkundigen,
der laut Medienberichten zum Teil nicht vollständig bemessen wurde und sich
– ohne Einbeziehung der benannten Ausnahmen – auf zusätzlichen Aufwand
in Höhe von rund 2,4 Mrd. Euro beläuft (vgl. BILD, „Scholz-Gesetze
verursachen Milliarden-Kosten“, 24. Juni 2021, S. 2).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Beginn der 19. Legislaturperiode (LP) und damit auch der
zugrundliegenden Bilanzierungen ist innerhalb der Bunderegierung der 14. März 2018 (erste
Zusammenkunft der neuen Bundesregierung) festgelegt.
Sofern in der Fragestellung um die Bezifferung des „Bürokratieaufwandes“
gebeten wird, wird davon ausgegangen, dass hiermit der „Erfüllungsaufwand“
insgesamt gemeint ist und nicht nur die Bürokratiekosten, die sich aus Informa-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31977
19. Wahlperiode 11.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. August 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tionspflichten ergeben und (lediglich) ein Teil des Erfüllungsaufwandes sind
(vgl. § 2 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates –
NKRG). In den aufgeführten Angaben/Werten zum Erfüllungsaufwand sind
– entsprechend den Bilanzierungsregelungen innerhalb der Bundesregierung –
nur solche Belastungen bzw. Entlastungen enthalten, die durch BMF-Vorgaben
generiert werden, d. h. in der Regelung enthaltene Vorgaben anderer Ressorts
sind nicht aufgeführt oder gesondert ausgewiesen.
Zu den in der Fragestellung gemachten Ausführungen, dass aufgrund
zahlreicher Ausnahmen seitens der Bundesregierung keine vollständigen Daten
über die Höhe des tatsächlichen Bürokratieaufwandes zur Verfügung gestellt
und diese zumeist in den offiziellen Statistiken zum Bürokratieabbau nicht
aufgeführt werden, ist anzumerken: Die angesprochenen „Ausnahmen“ beziehen
sich ausschließlich auf die One in, one out-Regelung (Selbstverpflichtung der
Bundesregierung) und eine damit ggf. verbundene Kompensationspflicht für
den laufenden Erfüllungsaufwand der Wirtschaft. In den „regulären“
Bilanzierungen zu Belastungen und Entlastungen durch Erfüllungsaufwand werden
diese berücksichtigt und transparent dargestellt.
1. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung,
unter Berücksichtigung der beim Statistischen Bundesamt und dem
Nationalen Normenkontrollrat vorliegenden Daten und Erkenntnisse,
aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Normadressaten und sortiert nach den
Kategorien einmaliger Erfüllungsaufwand, jährlicher Erfüllungsaufwand
sowie einmaliger und jährlicher Erfüllungsaufwand, der nach dem
Kabinettsbeschluss durch Gesetzesanpassungen hinzugekommen ist, der
Bürokratieaufwand beziffern, der seit Beginn der 19. Legislaturperiode bis
zum heutigen Stichtag insgesamt durch alle Gesetze, die federführend
vom Bundesministerium der Finanzen verantwortet und eingebracht
wurden, entstanden ist (bitte tabellarisch darstellen)?
2. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung,
unter Berücksichtigung der beim Statistischen Bundesamt und dem
Nationalen Normenkontrollrat vorliegenden Daten und Erkenntnisse,
aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Normadressaten und sortiert nach den
Kategorien einmaliger Erfüllungsaufwand, jährlicher Erfüllungsaufwand
sowie einmaliger und jährlicher Erfüllungsaufwand, der
Bürokratieaufwand beziffern, der seit Beginn der 19. Legislaturperiode bis zum
heutigen Stichtag insgesamt durch alle (Aktualisierungen von) Verordnungen,
Rundschreiben, Formulierungshilfen und Auslegungs- und
Anwendungshinweise, die federführend vom Bundesministerium der Finanzen
verantwortet wurden, entstanden ist (bitte tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ex-ante-Schätzung des Erfüllungsaufwandes
und somit Grundlage für die Bilanzierung innerhalb der Bundesregierung ist
der Zeitpunkt der Kabinettbefassung des jeweiligen Regelungsvorhabens.
Sofern sich im parlamentarischen Verfahren Änderungen am Gesetzentwurf
ergeben, liegen der Bundesregierung grundsätzlich keine belastbaren
Informationen darüber vor, ob und ggf. in welchem Umfang sich daraus Auswirkungen
auf den Erfüllungsaufwand ergeben – entsprechende Informationen hierüber
dürften eher im parlamentarischen Raum selbst zu finden sein (z. B. Berichte
nach § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – GO-BT).
Lediglich in den Fällen, in denen erbetene Formulierungshilfen durch das Kabinett
beschlossen werden, werden die sich daraus ergebenden Änderungen zur
ursprünglichen Ex-ante-Schätzung regelmäßig durch die Bundesregierung
(nach-)quantifiziert und bei der Bilanzierung berücksichtigt. Allerdings bleibt
es auch bei diesen Formulierungshilfen in der Verantwortung der Fraktionen, in
welcher Fassung und ob mit oder ohne Aussagen zum Erfüllungsaufwand diese
von ihnen ins Gesetzgebungsverfahren ein-gebracht werden.
Die Methodik der Bundesregierung zur Ermittlung und Darstellung des
Erfüllungsaufwandes sieht zudem vor, dass Regelungsvorhaben etwa 2 bis 3 Jahre
nach ihrem Inkrafttreten einer sog. „Nachmessung“ durch das Statistische
Bundesamt unterzogen werden. Ziel dieser Nachmessungen ist es, zum einen zu
überprüfen, ob die bei der Ex-ante-Schätzung zugrunde gelegten Annahmen
hinsichtlich des Erfüllungsaufwandes sich mit der Praxis decken; zum anderen
werden bei der Nachmessung der Gesetze auch die Änderungen miterfasst, die
sich ggf. erst im parlamentarischen Verfahren ergeben haben. Im Wege der
Nachmessung ermittelte Abweichungen zur Ex-ante-Schätzung fließen dann in
die Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands des Statistischen Bundesamts
(OnDEA) ein. Sie tragen somit – wenn auch zeitlich verzögert – zu einer realen
Abbildung der tatsächlichen Belastungen bei.
Vor dem Hintergrund, dass für Gesetze der 19. LP bislang kaum
Nachmessergebnisse vorliegen, können gegenwärtig keine Aussagen darüber getroffen
werden, welche Änderungen sich beim Erfüllungsaufwand durch
Gesetzesanpassungen nach Kabinettbeschluss ergeben haben.
Soweit neue oder geänderte Verordnungen Auswirkungen auf den
Erfüllungsaufwand haben, werden auch diese Belastungen oder Entlastungen – wie bei
Gesetzen – im Wege der ex-ante-Schätzung ermittelt, dargestellt und bei der
Bilanzierung berücksichtigt.
Bei Rundschreiben, Auslegungs- und Anwendungshinweisen ist zu
unterscheiden, ob diese tatsächlich eigenständig zu Änderungen beim Erfüllungsaufwand
führen oder lediglich zu bestehenden (rechtlichen) Vorgaben klarstellenden
Charakter haben und nur die Verwaltung (ohne Außenwirkung) binden.
Letzteres gilt insbesondere im steuerlichen Bereich für „BMF-Schreiben“. Der
Erfüllungsaufwand wird hier regelmäßig bereits bei Erlass/Änderung der
zugrundeliegenden steuerlichen Rechtsvorschriften ausgewiesen.
Sofern entsprechende Schreiben oder Auslegungs- und Anwendungshinweise
zu Erfüllungsaufwand führen, der nicht bereits bei den Rechtsvorschriften
berücksichtigt wurde, wird dieser ebenfalls quantifiziert und in die Bilanzierung
einbezogen (z. B. bei Rundschreiben der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin). Dabei wird der Erfüllungsaufwand der jeweiligen
Rechtsvorschrift zugeordnet.
Der nachstehenden tabellarischen (Gesamt-)Übersicht können die erbetenen
Angaben – soweit diese hier bekannt sind – entnommen werden.
Erfüllungsaufwand aus BMF-Regelungsvorhaben in der 19. LP (ab 14. März
2018)
Quelle: Statistisches Bundesamt
3. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung
weiterer Finanzmarktgesetze eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 3a bis 3d erfragte Bürokratieaufwand nicht
vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen Gründen
kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
4. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 4a bis 4d erfragte Bürokratieaufwand nicht
vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen Gründen
kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
5. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018
(Haushaltsgesetz 2018 (HG 2018)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 5a bis 5d erfragte Bürokratieaufwand nicht
vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen Gründen
kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
6. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnungen (EU) 2017/2401
und (EU) 2017/2402 eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 6a bis 6d erfragte Bürokratieaufwand nicht
vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen Gründen
kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
7. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur Stärkung
und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer
steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG))
eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 7a bis 7d erfragte Bürokratieaufwand nicht
vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen Gründen
kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
8. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“
(Digitalfondsgesetz) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 8a bis 8d erfragte Bürokratieaufwand nicht
vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen Gründen
kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
9. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 9a bis 9d erfragte Bürokratieaufwand nicht
vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen Gründen
kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
10. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die
Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)
(Neufassung) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 10a bis 10d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
11. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 11a bis 11d erfragte Bürokratieaufwand nicht
vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen Gründen
kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
12. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten von Ländern
und Gemeinden und zur Regelung der Folgen der vorzeitigen
Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 12a bis 12d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
13. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes über
steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
(Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 13a bis 13d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
14. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung
energiesteuerrechtlicher Vorschriften eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 14a bis 14d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
15. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur weiteren
Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von
Finanzmarktgesetzen eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 15a bis 15d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
16. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zum
Vorschlag für eine Änderung der Satzung der Europäischen Investitionsbank
(EIB) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 16a bis 16d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
17. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes gegen
illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 17a bis 17d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
18. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Brexit EU-Haushalt
Durchführungs- und Finanzierungsgesetzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 18a bis 18d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
19. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
20. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur Erteilung
der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des
Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer
Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank vom 19. März 2019 eingeführt
wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
21. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten aufgrund von Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
zwischen Mitgliedstaaten der EU eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
22. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz (FZulG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
23. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
(Haushaltsgesetz 2020 (HG 2020)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
24. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von
Restschuldversicherungen eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
25. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur Reform
des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz
(GrStRefG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
26. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
27. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen
Grundstücken für die Bebauung eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
28. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung finanzaufsichtsrechtlicher Vorschriften zur Regelung der Folgen des
Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
29. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
(Richtlinie (EU) 2018/843) (Umsetzung der Geldwäscherichtlinie-
Änderungsrichtlinie) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
30. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
31. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur weiteren
steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer
steuerlicher Vorschriften eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
32. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
33. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von
zentralen Gegenparteien eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
34. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen
in den Jahren 2020 und 2021 eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
35. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Brexit EU-Haushalt
Ausführungs- und Finanzierungsgesetzes 2020 eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
36. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
37. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
38. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen eingeführt
wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
39. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Modernisierung des Versicherungsteuerrechts
(Versicherungsteuerrechtsmodernisierungsgesetz (VersStRModG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
40. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des
Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
41. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
(Corona-Steuerhilfegesetz) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
42. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments
zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von
Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise
(SURE-GewährlG) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
43. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Siebten Gesetzes zur
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
44. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Zweiten Gesetzes zur
Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-
Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
45. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Zweiten
Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
46. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes über
begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und
Krisenbewältigungspakets eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
47. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
48. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder eingeführt
wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
49. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes über die
Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine
nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer
Vorschriften eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
50. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Zweiten
Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung
weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz
(2. FamEntlastG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
51. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer
steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
52. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Jahressteuergesetzes
2020 (JStG 2020) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
53. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021
(Haushaltsgesetz 2021 (HG 2021)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 53a bis 53d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden, und falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
54. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des
Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den
flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
55. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Siebten Gesetzes zur
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
56. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Siebten Gesetzes zur
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
57. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Pfandbriefgesetzes und anderer Gesetze und zur Umsetzung der
Richtlinie 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen
eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
58. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Einführung von elektronischen Wertpapieren eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
59. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zum
Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom
(Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
60. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur Stärkung
der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
(FISG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
61. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes – Anpassung wegen der
Corona-Pandemie (Steuerbeamtenausbildungsänderungsgesetz (StBA-
GÄndG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
62. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der
Bescheinigung von Kapitalertragsteuer
(Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
63. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
64. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
65. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der
Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von
Geldwäsche eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
66. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Dritten Gesetzes zur
Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-
Krise eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
67. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur weiteren
Stärkung des Anlegerschutzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
68. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung
der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von
Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
69. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zum
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung
der Verordnung (EU) Nr. 2020 über ein Aktionsprogramm in den
Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro
gegen Geldfälschung eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
70. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
71. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes
(Zweites Bundesschuldenwesenänderungsgesetz) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
72. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
73. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zu dem
Protokoll vom 19. Februar 2021 zur Änderung des Abkommens vom
18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeführt
wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
74. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes über die
Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
75. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-
Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
76. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur Abwehr
von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur
Änderung weiterer Gesetze eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
77. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
78. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
Modernisierung des Tabaksteuergesetzes
(Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
79. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen
weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-
Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
80. Auf welche Höhe in Euro lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bürokratieaufwand beziffern, der im Zuge des Gesetzes zur
erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen
weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-
Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)) eingeführt wurde?
a) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
b) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der mit dem Gesetz eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
c) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte einmalige
Bürokratieaufwand?
d) Auf welche Höhe in Euro beläuft sich, aufgeschlüsselt nach den
jeweiligen Normadressaten, der nach dem Kabinettsbeschluss vom
Gesetzgeber – etwa in Form von Umdrucken – eingeführte jährliche
Bürokratieaufwand?
e) Kann der in den Fragen 80a bis 80d erfragte Bürokratieaufwand
nicht vollständig dargestellt werden und, falls ja, aus welchen
Gründen kann die Bundesregierung dies nicht darstellen?
Die Fragen 3 bis 80 werden zusammen beantwortet.
Die erbetenen Angaben können der anliegenden, vom Statistischen Bundesamt
erstellten, tabellarischen Übersicht entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/31977
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/31977
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/31977
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/31977
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ISSN 0722-8333]