Verwaltungs- und Personalkosten der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/20368)
der Abgeordneten Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Frank Sitta, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Forschungsprojekte an Hochschulen und weiteren Forschungseinrichtungen. Im Berichtsjahr 2019 handelte es sich um über 31 150 Vorhaben mit insgesamt über 3,3 Mrd. Euro (vgl. https://www.dfg.de/dfg_profil/jahresbericht/index.html). Die Mittel dazu erhält die DFG zu 69 Prozent vom Bund und zu 29 Prozent von den Ländern.
Im Berichtsjahr 2019 betrugen die Verwaltungsausgaben 2,3 Prozent.
Insbesondere von dem Hintergrund der stetig wachsenden Bundesmittel über den Pakt für Forschung und Innovation IV ist es den Fragestellern ein besonderes Anliegen, dass die der DFG zur Verfügung gestellten Gelder in allererster Linie tatsächlich in Forschung und Innovation fließen. Vor diesem Hintergrund fragten sie die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nach den Verwaltungs- und Personalkosten, Arbeitsweise und Aktivitätenbandbreite der Geschäftsstelle der DFG (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19171). Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/20368 ergeben sich Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Personalaufwuchs in der DFG von insgesamt ca. 749 Mitarbeitende im Jahr 2010 auf 845 Mitarbeitende im Jahr 2019 (vgl. Antwort zu den Fragen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Wie erklärt sie sich den Anstieg von 753 Mitarbeitenden im Jahr 2016 auf 784 Mitarbeitende im Jahr 2017?
Wie erklärt sie sich den Anstieg von 807 Mitarbeitenden im Jahr 2018 auf 845 Mitarbeitende im Jahr 2019?
Wie erklärt sie in Summe den Anstieg von 2016 bis 2019 von 753 auf 845 Mitarbeitende insgesamt, also um mehr als 12 Prozent?
Wie hat sich die Zahl der Mitarbeitenden im Jahr 2020 weiter entwickelt?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg im Titel 400 „Personalausgaben“ von 2016 mit 41 278 000 Euro auf 2019 mit 49 236 000 Euro, also um fast 20 Prozent (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Treiber für diese Entwicklung?
In welchem Umfang ist die Zahl der von der DFG geförderten Projekte in diesem Zeitraum gewachsen?
Wie hat sich dieser Titel im Jahr 2020 weiter entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Welche Kosten sind zusätzlich zu den Angaben unter dem Titel 400 „Personalausgaben“ unter der Angabe „Personalkosten“ aufgeführt (vgl. die Antworten zu den Fragen 18 und 21 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Personalkosten von 2010 bis 2019 von 37 982 000 Euro auf 52 371 000 Euro (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung insbesondere den großen Anstieg der Personalkosten von 2017 auf 2018 von 46 912 000 Euro auf 51 321 000 Euro und damit um fast 10 Prozent (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Kosten für die Auslandsvertretungen der DFG in den Jahren 2010 bis 2019 mit einem Tiefstwert von 757 000 Euro im Jahr 2014 und einem Höchstwert von 2 866 000 Euro im Jahr 2016 stark schwanken (vgl. Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die DFG abgesehen von der Führung von Auslandsvertretungen, um internationale Beziehungen zu pflegen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese verschiedenen Möglichkeiten?
Wie schätzt sie die Kosten der Alternativen zu den Auslandsbüros ein?
Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten der Geschäftsstelle von 56 136 000 Euro im Jahr 2010 um mehr als 36 Prozent auf 76 617 000 Euro gestiegen (vgl. Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis der Bundesregierung diese Steigerung der Verwaltungskosten der Geschäftsstelle zu der Zahl der von der DFG betreuten Forschungsvorhaben (bitte von 2010 bis 2019 in Jahren aufschlüsseln und jeweils um die Zahlen aus 2020 ergänzen)?
Was versteht die Bundesregierung unter „jeweils unabdingbaren Sprachkenntnissen“, die sie in Begutachtungsverfahren voraussetzt (vgl. Antworten zu den Fragen 35 bis 35c und 36 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Welche Rolle spielt Englisch als Wissenschaftssprache bei den von der DFG durchgeführten Begutachtungsverfahren?
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung im Zusammenhang von Zufallsentscheidungen sowie Anonymisierungsentscheidungen (vgl. Antwort zu den Fragen 40 und 41 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Gab es in den letzten zehn Jahren Überlegungen dazu, solche Verfahren auch bei der DFG einzuführen?
Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen (bitte ausführen)?
Wenn nein, warum nicht?
Wie kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass von den insgesamt 127 bi- und multilateralen Ausschreibungen, die in den Jahren 2010 bis 2019 von der DFG durchgeführt wurden, jeweils insgesamt 13 in den Geisteswissenschaften, 25 in den Lebenswissenschaften, 21 in den Naturwissenschaften, aber nur sechs in den Ingenieurswissenschaften stattfanden (vgl. Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Welchen Anteil hatten die Ingenieurswissenschaften in den von der Bundesregierung aufgeführten insgesamt 62 fachübergreifenden Ausschreibungen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das von der Bundesregierung erwähnte nicht öffentlich finanzierte Vermögen der DFG (vgl. Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Wie ist es entstanden?
Wofür wird es, abgesehen von dem Fahrzeug der Präsidentin, noch verwendet?
Wie, und durch wen wird über die Verwendung dieses Vermögens entschieden?
Wie, und wer kontrolliert die Verwendung dieses Vermögens?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Steigerung der Kosten für die GAIN-Tagung von 198 140,72 Euro im Jahr 2010 um fast 140 Prozent auf 472 322,28 Euro im Jahr 2019 (vgl. Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Wie setzt die Bundesregierung diese Steigerung der Kosten in Bezug zu den Zahlen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt, die im gleichen Zeitraum weit weniger stark gestiegen sind (vgl. Antwort zu Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/20368)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Wissenschaftsorganisationen insgesamt von 36 im Jahr 2010 auf 58 im Jahr 2019 gestiegen ist?
Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen für die GAIN-Konferenz im Jahr 2020 unter Corona-Bedingungen aus
hinsichtlich ihrer Kosten,
hinsichtlich ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt,
hinsichtlich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Wissenschaftsorganisationen insgesamt?