[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Matthias Seestern-Pauly,
Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31722 –
Herausforderungen in der Kinderbetreuung: Fachkräftegewinnung, freie Plätze,
Öffnungszeiten – Teil 4
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie dem
Kinderförderungsgesetz (KiFöG) im Jahr 2008 und dem darin verankerten
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr wurden die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau eines
bedarfsgerechten Betreuungsangebots geschaffen. Das Bundesprogramm Kita-
Plus fördert seit 2016 Kitas, die ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten und
damit Familien in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine
passgenaue Betreuung für ihre Kinder unterstützen. Zielgruppe sind insbesondere
Alleinerziehende, Schichtarbeitende, Selbstständige sowie Berufsgruppen,
deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten liegen. Das
am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gute-Kita-Gesetz (KiQuTG) soll durch
die finanzielle Unterstützung des Bundes die Qualität in den
Kinderbetreuungseinrichtungen bundesweit verbessern. Im Februar 2021 wurde das
Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs
gewinnen, Profis binden“ aufgestockt (
https://fachkraefteoffensive.fruehe-cha
ncen.de/programm/ueber-das-programm/). Gefördert werden sollen damit
unter anderem „Kita-Helferinnen“ und „Kita-Helfer“, berufsbezogene
Sprachförderungen und Coachings in Kita-Teams. Bis zum 16. April 2021 konnten
Träger einen Antrag stellen, um von dem Bundesprogramm zu profitieren.
Ferner soll ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder geschaffen werden. Das von 2016 bis 2019 wirkende
Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ hat
sich zum Ziel gesetzt, mit erweiterten Betreuungszeiten in Kitas, Horten und
in der Kindertagespflege Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf zu ermöglichen (
https://kitaplus.fruehe-chancen.de/). Das Programm ist
im Jahr 2019 ausgelaufen.
Der Bedarf an freien Plätzen in der frühkindlichen Betreuung ist trotz des
Ausbaus der Kinderbetreuung nicht gedeckt. Das stellt Eltern vor große
Herausforderungen. Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der FDP (auf Bundestagsdrucksachen 19/3466 aus dem
Jahr 2018; 19/14085 aus dem Jahr 2019) zeigen nach Ansicht der Fragesteller
sogar, dass sich das Verhältnis von Bedarf und in Anspruch genommener Kin-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31930
19. Wahlperiode 09.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 6. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
derbetreuung verschlechtert hat: Im Jahr 2017 nehmen 33,1 Prozent der
Kinder im Alter von unter drei Jahren einen Kinderbetreuungsplatz in Anspruch.
Die Bedarfsquote der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in dieser
Altersklasse liegt 2017 bei 45 Prozent. Im Jahr 2018 nehmen 33,6 Prozent der
Kinder im Alter von unter drei Jahren deutschlandweit einen
Kinderbetreuungsplatz in Anspruch. Die Bedarfsquote der Eltern für Kinder dieser Altersklasse
liegt bei 47,7 Prozent.
Trotz des Bundesprogramms Fachkräfteoffensive stehen auch die
Kinderbetreuungseinrichtungen vor großen Herausforderungen. Die aktuelle
Prognos-Studie berechnet bis zum Jahr 2025 den Bedarf von bis zu 372 000
zusätzlichen Fachkräften in der frühkindlichen Bildung. Laut Prognosen sollen
in diesem Zeitraum allerdings nur etwa 181 000 pädagogisch ausgebildete
Neuzugänge zur Verfügung stehen. Berücksichtigt man die durch die
Fachkräfteoffensive der Bundesregierung derzeit zusätzlich angekündigten
Fachkräfte (5 000), verbleibt eine Fachkräftelücke von 176 000 fehlenden
Erzieherinnen und Erziehern.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund hat im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und im Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) Regelungen zur
Kindertagesbetreuung getroffen.
Nach Artikel 30, 83 des Grundgesetzes liegt die staatliche Aufgabenerfüllung
im Bereich der Kindertagesbetreuung nach diesen Gesetzen in der
Zuständigkeit der Länder. Darüber hinaus wird der Bund gemäß § 83 Absatz 1 SGB VIII
im Rahmen seiner Anregungskompetenz tätig.
1. Wie hat sich die Anzahl fehlender Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren seit 2013 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt, für die der Rechtsanspruch gilt (bitte bundesweit
Inanspruchnahme und Betreuungsbedarf angeben)?
2. Wie hat sich die Anzahl fehlender Betreuungsplätze für Kinder im Alter
von drei bis sechs Jahren seit 2013 bis heute nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte bundesweit Inanspruchnahme und
Betreuungsbedarf angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den vergangenen Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um
den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung für
Kinder im Alter vor der Einschulung voranzutreiben. Seit 2008 hat sich der Bund
mit insgesamt 3,28 Mrd. Euro am Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder
unter drei Jahren beteiligt. In den vergangenen zehn Jahren sind so insgesamt
mehr als 560.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden.
Mit dem 4. Investitionsprogramm 2017 bis 2020 sollen mit Bundesmitteln in
Höhe von 1,126 Mrd. Euro weitere 100.000 Plätze für Kinder bis zum
Schuleintritt entstehen. Im Zuge des 5. Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 soll den sich aufgrund der Corona-Pandemie
ergebenen finanziellen Herausforderungen begegnet und ein Ausbaustillstand
vermieden werden. Für den weiteren bedarfsgerechten Ausbau von
zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt unter
Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie
notwendiger Ausstattungsinvestitionen werden daher eine Milliarde Euro bereitgestellt.
Weiterhin beteiligt sich der Bund seit 2015 dauerhaft mit jährlich 845 Mio.
Euro an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuungseinrichtungen. Zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung stellt der Bund über das „Gute-KiTa-Gesetz“ den Ländern von
2019 bis 2022 rund 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze insbesondere für Kinder im Alter
von unter drei Jahren ist allerdings trotz aller bisherigen gemeinsamen
Kraftanstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen weiterhin geboten.
Die Inanspruchnahme und der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren,
für die der Rechtsanspruch gilt, sowie für die Altersgruppe der Drei- bis
Fünfjährigen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
3. Wie hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass jedes Kind seinen dem
Gesetz nach garantierten Platz in der Ganztagsbetreuung ab dem Jahr
2026 in Anspruch nehmen kann?
Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder, die mit dem Entwurf des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) geplant
ist, bedarf eines adäquaten zeitlichen Vorlaufs, u. a. um das zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs benötigte pädagogische Personal ausbilden und akquirieren zu
können. Um die für die Fachkräftegewinnung zuständigen Länder hierbei zu
entlasten, wurde der Gesetzentwurf angepasst: Der Gesetzentwurf, der am
5. Mai 2021 im Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht im Vergleich zum
Referentenentwurf ein Verschieben des stufenweisen Inkrafttretens des
Rechtsanspruchs vom 1. August 2025 um ein Jahr auf den 1. August 2026 vor. Der
Rechtsanspruch soll ab dem 1. August 2026 zunächst für die erste Klassenstufe
gelten und jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab dem
1. August 2029 soll jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen
Anspruch haben. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder auch
finanziell bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Neben einer Erhöhung der
Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten um 1,5 Mrd. Euro (sog.
Beschleunigungs- und Bonusmittel) ist der Bund auch bereit, sich dauerhaft an den
laufenden Kosten der Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs zu beteiligen;
ab dem Jahr 2030 dauerhaft mit 960 Mio. Euro pro Jahr. Das
Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
4. Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung ab 2026 für den geplanten
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
ausreichend Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung?
Die im Entwurf des GaFöG vorgesehene Regelung des Rechtsanspruchs sieht
vor, dass dieser in Kindertageseinrichtungen (dazu gehören auch Horte sowie
altersgemischte Einrichtungen mit sowohl Schulkindern als auch Kindern vor
dem Schuleintritt) und in Ganztagsschulen erfüllt werden kann. Während
Personal (darunter u. a. Erzieherinnen oder Erzieher, Diplom-Sozialpädagoginnen
oder -pädagogen sowie staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und -
pädagogen) in Horten, in denen ausschließlich Schulkinder betreut werden, durch
die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst wird, sind vergleichbare
Informationen zum Personal in Ganztagsschulen der Statistik der Kultusministerkonferenz
zu „Allgemeinbildende[n] Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der
Bundesrepublik Deutschland“ nicht zu entnehmen. Weitere Informationen u. a.
zur Anzahl und zur Zusammensetzung des Personals in Horten sowie zur
Datenlage sind der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/30842, zu entnehmen.
Aufgrund der dort beschriebenen Datenlage sind verlässliche Prognosen zur
quantitativen Entwicklung des Personals sowie zum Bedarf an konkreten
Berufsgruppen, u. a. an Erzieherinnen und Erzieher, in der Ganztagsbetreuung von
Grundschulkindern ab 2026 derzeit nur sehr eingeschränkt möglich.
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
sicherzustellen, dass für den ab 2026 geplanten Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ausreichend Erzieherinnen und Erzieher zur
Verfügung stehen werden?
Der Bund unterstützt die Länder mit flankierenden Maßnahmen bei der
Fachkräftegewinnung, die in der originären Zuständigkeit der Länder liegt. So setzt
beispielsweise das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) die Fachkräfteoffensive „Erzieherinnen und Erzieher:
Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ um. Zahlreiche Länder bauen hierauf auf oder
haben entsprechende Initiativen aufgelegt und ausgeweitet. Insgesamt werden
mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung und der Fachkräfteoffensive des Bundes rund 580 Mio.
Euro eingesetzt, um die Ausbildung, die Entwicklungsperspektiven und die
Arbeitsbedingungen der Fachkräfte zu verbessern.
Auch die jüngste Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
(AFBG), die zum 1. August 2020 in Kraft getreten ist, hat zu deutlichen
Verbesserungen geführt; u. a. wurden die Zuschussanteile, Freibeträge sowie
Darlehenserlasse erhöht. Von diesen Verbesserungen – besonders von der
nunmehrigen Gewährung der Unterhaltsleistungen als Vollzuschuss – profitieren die
Fortbildungswilligen, die sich zur Erzieherin bzw. zum Erzieher qualifizieren.
Der Bund hat gegenüber Ländern und Kommunen zudem seine Bereitschaft
erklärt, das Thema Fachkräfte in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Vorsitz
der Länder anzugehen.
6. Wie viele Anträge wurden bis zum Bewerbungsende am 16. April 2021
von Trägern gestellt, um von dem Bundesprogramm
„Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“
zu profitieren?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der eingegangenen
Anträge?
b) Wie viele der Anträge wurden positiv und wie viele negativ
beschieden?
Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Für das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher:
Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ wurden insgesamt 11.844 Anträge
gestellt. Damit wurden in allen Programmbereichen und Modulen die geplanten
Antragszahlen erreicht. Von den 11.844 gestellten Anträgen wurden 11.510
Anträge (97 Prozent) bewilligt und 334 Anträge (drei Prozent) abgelehnt.
7. Hat die Bundesregierung eine abschließende Bilanz bzw. Zwischenbilanz
aus dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und
Erzieher“ und dem daran anschließenden Bundesprogramm
„Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis
binden“ gezogen, die das übergeordnete Ziel, zusätzliche Fachkräfte in der
frühen Bildung zu gewinnen, in den Blick nimmt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wie viele zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher konnten seit
Beginn der o. g. Bundesprogramme gewonnen werden (bitte nach
Anzahl je Bundesland und Geschlecht aufschlüsseln)?
c) Wie viel Euro betragen die bisher investierten finanziellen Mittel
(bitte nach Bundesprogramm und Ausbildungsperiode
aufschlüsseln)?
d) Wie zufrieden sind die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen
mit den o. g. Bundesprogrammen?
e) Wie zufrieden sind die ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher,
die von den Bundesprogrammen profitiert haben, nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Die Fragen 7 bis 7e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher:
Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ läuft von 2019 bis Sommer 2022. Im
Förderjahr 2021 wurden erweiterte Fördermodule eingeführt. Es kann daher zum
aktuellen Zeitpunkt nur eine Zwischenbilanz gezogen werden.
Insgesamt sieht man schon jetzt die positiven Effekte des Bundesprogramms,
das mit seinen Impulsen zu attraktiveren Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen
beitragen soll. Die ausgeschöpften Fördermodule sowie die Ergebnisse aus der
begleitenden Evaluation zeugen von den positiven Wirkungen des Programms.
Zudem wird das Modell der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung
inzwischen in jedem Bundesland angeboten und zunehmend ausgeweitet. Dadurch
konnten nicht nur die vom Bundesprogramm anvisierten 2.500 zusätzlichen
Ausbildungsplätze geschaffen werden, sondern es konnte auch der Impuls zur
Finanzierung weiterer Ausbildungsplätze gegeben werden. Mit Beschluss der
Kultusminister-konferenz von Juni 2020 ist das Modell als eine
Regelausbildungsform aufgenommen worden. Zudem hat die Bundesregierung die
Sozialversicherungspflicht für das praxis-integrierte Ausbildungsmodell (PiA-
Modell) bundesgesetzlich geregelt.
Wie die Monitoringzahlen des Bundesprogramms zeigen, werden durch dieses
Ausbildungsmodell auch neue Zielgruppen als Fachkräfte für die Frühe
Bildung gewonnen: Der Männeranteil im Bundesprogramm beträgt 19,5 Prozent,
einen fachfremden Berufsabschluss bringen 35,6 Prozent der Teilnehmenden
mit und ein hoher Anteil verfügt über Abitur bzw. Fachhochschulreife.
Der Zwischenbericht der programmbegleitenden Evaluation zum
Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ sowie die daraus entstandene „Expertise zur
praxisintegrierten Ausbildung“ zeigen sehr hohe Zufriedenheitswerte bei den
befragten Auszubildenden, Fach- und Leitungskräften sowie
Fachschullehrkräften. Die Ausbildungsvergütung verzeichnet bei den Auszubildenden im
Programm den höchsten Zufriedenheitswert.
Auch durch das erweiterte Fördermodul „Kita-Helferinnen und Kita-Helfer“
konnte eine weitere Zielgruppe akquiriert werden. Dieses Fördermodul wurde
als Unterstützungsmaßnahme für die Einrichtungen während der Corona-
Pandemie eingeführt, um das pädagogische Personal von Alltagsaufgaben wie
Hygienemaßnahmen oder der Essensversorgung zu entlasten. Von diesen Kita-
Helferinnen und Kita-Helfern sind 93 Prozent zufrieden bis sehr zufrieden mit
ihrer Tätigkeit. Zwei Drittel der Kita-Helferinnen und Kita-Helfer können sich
vorstellen, eine Weiterbildung in der frühkindlichen Bildung zu absolvieren.
Bei knapp einem Viertel lag auch bereits ein Ausbildungsplatz vor. Auch die
von der Evaluation befragten Trägervertretungen sind sehr zufrieden mit der
Teilnahme am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“.
Darüber hinaus zeigt der Zwischenbericht der programmbegleitenden
Evaluation eine sehr große Zufriedenheit der Teilnehmenden mit der Teilnahme am
Bundesprogramm.
Eine Aufschlüsselung der im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ in
Programmbereich 1 geförderten Auszubildenden nach Bundesland und Geschlecht
sowie der Mittelbindungen nach Jahren ist der Anlage 2 zu entnehmen.
8. Hat die Bundesregierung eine abschließende Bilanz aus dem
Bundesprogramm „KitaPlus“ gezogen, die die gesetzten Ziele des Programms in
den Blick nimmt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wie viele Stunden beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Erweiterung der Öffnungszeiten, die durch das
Bundesprogramm „KitaPlus“ in den Kindertageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege bewirkt werden konnte (bitte in
Wochenstunden angeben)?
c) Wie zufrieden sind Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher mit den
Ergebnissen des Bundesprogramms „KitaPlus“ nach Kenntnis der
Bundesregierung?
d) Plant die Bundesregierung die Wiederaufnahme bzw. ein weiteres
Bundesprogramm zur Verbesserung der Kinderbetreuungszeiten?
Die Fragen 8 bis 8d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel des Bundesprogramms „KitaPlus“ war die Erprobung erweiterter
Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie deren
Überführung in eine Regelfinanzierung durch die Standorte nach Ende des
Förderzeitraums. Von den insgesamt 300 geförderten Vorhaben boten nach Ablauf
der Förderung 200 Vorhaben weiterhin erweiterte Öffnungszeiten an. Die
durchschnittliche erweiterte Öffnungszeit betrug in den Jahren 2016 bis 2019
19 Wochenstunden in Kindertageseinrichtungen und Horten und 17
Wochenstunden in der Kindertagespflege.
Die verlässliche bedarfsgerechte Betreuung ist für Eltern, die auf diese Zeiten
angewiesen sind, eine Entlastung. Organisatorische Erleichterungen bzgl. der
Bring- und Abholsituation reduzieren den Stress und begünstigen eine positive
Atmosphäre zwischen Eltern und Erzieherinnen und Erziehern. Die
Erfahrungen zeigen auch, dass es im Hinblick auf die Zufriedenheit der Erzieherinnen
und Erzieher wichtig ist, dass sie mit ihren individuellen Bedürfnissen in die
Veränderungsprozesse einbezogen werden.
Bei der Durchführung des Bundesprogramms „KitaPlus“ ist die
Bundesregierung in ihrer Anregungskompetenz nach § 83 des SGB VIII tätig geworden und
hat wichtige Impulse gesetzt. Die positiven Effekte, die im Zuge des
Bundesprogramms mit den erweiterten Öffnungszeiten einhergehen, wurden im
Rahmen der programm-begleitenden Evaluation nachgewiesen und können von den
Ländern und Kommunen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der
Kindertagesbetreuung aufgegriffen werden.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der
prognostizierten Fachkräftelücke von 176 000 fehlenden Erzieherinnen und
Erziehern entgegenzuwirken?
Gute Angebote der Kindertagesbetreuung für alle Kinder zu schaffen, gehört zu
den wichtigsten Aufgaben in Deutschland. Deshalb setzt sich das BMFSFJ
weiterhin intensiv für den Kita-Ausbau und eine qualitativ hochwertige
Kindertagesbetreuung ein. Gute Angebote der frühen Bildung, Betreuung und
Erziehung finden aber nur dort statt, wo es ausreichend motivierte und gut
qualifizierte pädagogische Fachkräfte gibt.
Wie bereits aufgezeigt, unterstützt das BMFSFJ mit dem Bundesprogramm
„Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis
binden“ die Länder und Kommunen darin, den Erzieherberuf attraktiver zu
machen, um mehr Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Mit der
Fachkräfteoffensive wird ein wirksamer Impuls für ein attraktives Ausbildungsmodell und
attraktive Entwicklungsperspektiven gesetzt, der jetzt schon Wirkung zeigt. In
jedem Bundesland gibt es nun ein Angebot für die vergütete PiA-Modell.
Zahlreiche Länder haben – auch mit Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz – eigene
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gestartet und die Zahl der geförderten
Plätze aufgestockt. Mit dem Aufstiegsbonus erhalten zudem über 1.600
besonders qualifizierte Fachkräfte für die Übernahme besonderer Tätigkeiten bis zu
300 Euro monatlich mehr.
Wie wichtig und lohnend bessere Einstiegs- und Aufstiegsoptionen in der
Frühen Bildung für die Fachkräftesicherung der Zukunft sind, zeigt auch eine
repräsentative Sinus-Jugendbefragung vom Juli 2020. Rund ein Viertel aller
Jugendlichen können sich danach eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung
oder Pflege vorstellen (Kindertagesbetreuung 24 Prozent, Pflege 21 Prozent).
Sie erwarten allerdings auch Weiterentwicklungs- und Karrierechancen. Große
Potenziale liegen bei jungen Männern und Abiturientinnen und Abiturienten.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert und berät sowohl junge
Menschen im Rahmen der Berufsorientierung und individueller Beratungsgespräche
als auch im späteren Berufsleben bei einer beruflichen Neu- oder
Umorientierung über Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten im Berufsfeld Erzieherin bzw.
Erzieher.
Die BA legt dabei einen besonderen Fokus auf die Weiterbildungsförderung,
die in den zurückliegenden Jahren deutlich verbessert wurde. Von der mit dem
Qualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz
fortentwickelten Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und dem Rechtsanspruch
auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung profitiert auch der Bereich
Erziehung. Die Eintritte in eine geförderte Weiterbildung zur Erzieherin bzw.
zum Erzieher mit Abschluss sind im Jahr 2019 um 20 Prozent gestiegen.
Aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen hat sich diese positive Entwicklung
2020 allerdings noch nicht fortgesetzt.
Da es sich bei der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher um eine
landesrechtlich geregelte Ausbildung handelt, zielt die Unterstützung bei der
Gewinnung und Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern vor allem auf
ein gutes Zusammenwirken von BA-seitiger Förderung, landesrechtlichen
Regelungen sowie speziellen Länderprogrammen und Aktionsplänen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit dem
Jahr 2008 unterschiedliche Förderrichtlinien, die sich dem derzeitigen Wandel
der frühen Bildung hinsichtlich Fragen der Professionalisierung von
Fachkräften sowie der Qualitätsentwicklung widmen. Fragen der Personalausstattung
sind dabei explizit wie implizit Gegenstand der geförderten Forschungsprojekte
(vgl. u. a.
https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/de/2187.php).
Zudem bietet die vom BMBF in Kooperation mit dem Deutschen
Jugendinstitut und der Robert Bosch Stiftung initiierte „Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF) als Reform- und Entwicklungsvorhaben
vielfältige Veranstaltungen und zielgruppenorientierte Publikationen, die sich u. a.
auch der Frage nach Personalgewinnung widmen. Das im zweijährigen
Rhythmus erscheinende „Fachkräftebarometer Frühe Bildung“ der WiFF ergänzt
darüber hinaus die Bildungsberichterstattung und liefert Entscheidungsträgern im
Zeit- und Ländervergleich wichtige Informationen über
Personalentwicklungstrends, den spezifischen Arbeitsmarkt und über Qualifizierung in der
Kindertagesbetreuung. Das Fachkräftebarometer 2021 bietet die Grundlage für
evidenzbasierte Hinweise zur Rekrutierung qualifizierten Personals (
https://www.f
achkraeftebarometer.de/).
10. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zeit der geschlossenen
Einrichtungen aufgrund der Corona-Krise auf den Bildungs- und
Betreuungsbedarf für Kinder ausgewirkt?
Wenn ja, wie?
a) Welche Bildungs- und Lerndefizite im Bereich der frühkindlichen
Bildung sind entstanden?
b) Bringen Bildungs- und Lerndefizite im Bereich der frühkindlichen
Bildung Herausforderungen für Erzieherinnen und Erzieher mit sich?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 10 bis 10b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gute Kindertagesbetreuungsangebote verbessern durch eine individuelle,
anregende und vielfältige pädagogische Förderung die Start- und
Bildungschancen von Kindern. Alle Kinder – und insbesondere Kinder aus sozial
benachteiligten Familien – profitieren vor allem in ihrer Sprachentwicklung von
qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten. Pandemiebedingt kam es zu
deutlichen Einschränkungen der Betreuungsangebote. Diese Einschränkungen
gingen nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit Bildungs- und
Lerndefiziten im Bereich der frühkindlichen Bildung einher.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29931 ausgeführt, hat das
BMFSFJ im August 2020 den Corona-KiTa-Rat ins Leben gerufen. Darin
kommen die verschiedenen Akteure auf Bundesebene aus dem Bereich der
Kindertagesbetreuung regelmäßig zusammen, um über die aktuelle Situation von
Kindern und Familien und die Bildungs- und Betreuungsangebote zu beraten. In
den regelmäßigen Beratungen werden insbesondere auch die
Herausforderungen der Kita-Praxis in der Pandemie und die Auswirkungen der Maßnahmen
auf Kinder thematisiert.
Im Corona-KiTa-Rat wurde von den Kinder- und Jugendärzten berichtet,
dass die in den Kommunen im Jahr 2021 durchgeführten
Schuleingangsuntersuchungen Defizite zeigten: Demnach wiesen Kinder vor der ersten Klasse
vermehrt Defizite im sprachlichen, motorischen und sozial-emotionalen Bereich
auf. Insbesondere für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung hätten die
Einschränkungen in der frühkindlichen Bildung negative Effekte. Auch gibt es
Hinweise aus einzelnen Kommunen auf einen Anstieg des Anteils an
übergewichtigen Kindern sowie auf Verschlechterungen der sprachlichen Fähigkeiten,
Deutschkenntnisse und Feinmotorik der Fünf- bis Sechsjährigen.
In der Corona-KiTa-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut und das
Robert Koch- Institut die Folgen des Coronavirus für die
Kindertagesbetreuung. Auch Herausforderungen für Erzieherinnen und Erzieher im Zuge der
Wiederaufnahme des Regelbetriebes und sich daraus ggf. ableitende
Unterstützungsbedarfe sind Gegenstand der Studie. Die Rückkehr in den Regelbetrieb
nach den Einschränkungen im Zuge der zweiten und dritten Welle ist in den
Ländern sukzessive erst vor einigen Wochen erfolgt. Daher stehen
Studienergebnisse hierzu bislang noch aus.
Die Erkenntnisse aus der Corona-KiTa-Studie sowie die Ergebnisse der
Beratungen im Corona-KiTa-Rat dienen als wesentliche Grundlage der fachlichen
und politischen Arbeit im BMFSFJ. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach
Corona für Kinder und Jugendliche“ (2021/2022) beinhaltet vielfältige weitere
Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche nach der Pandemie auf dem Weg
zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie dabei zu
unterstützen, seelische und körperliche Belastungen zu überwinden.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Betreuungstage in
Kinderbetreuungseinrichtungen pro Kind in Deutschland
durchschnittlich durch die Corona-Krise seit deren Beginn ausgefallen sind?
Seit Beginn der Corona-Pandemie kam es phasenweise zu deutlichen
Einschränkungen der Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Maßnahmen zur
Kontaktreduzierung im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Bekämpfung der
Pandemie unterschieden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Im
Frühjahr 2020 wurden bundesweit Angebote der Kindertagesbetreuung geschlossen
und nur ein Notbetreuungsangebot vorgehalten. Die Kriterien für den Anspruch
auf Notbetreuung waren in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Die
Rückkehr in den Regelbetrieb erfolgte in den Ländern ebenfalls zu unterschiedlichen
Zeitpunkten. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24809
verwiesen.
Im Zuge der zweiten und dritten Welle wurden von den Ländern von
vornherein zwei verschiedene Herangehensweisen gewählt, um die
Inanspruchnahme der Betreuungsangebote zu senken: Während manche Länder
entsprechend dem Vorgehen in der ersten Welle Kitas und Kindertagespflege schlossen
und auf ein Notbetreuungsangebot umstellten, ließen andere Länder die
Bildungs- und Betreuungsangebote grundsätzlich geöffnet, appellierten jedoch
an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Auch hier
erfolgte die Rückkehr in den Regelbetrieb je nach Bundesland zu einem
unterschiedlichen Zeitpunkt. Aufgrund der bundesweit unterschiedlichen
Herangehensweise, der einrichtungsspezifischen Regelschließzeiten sowie der
individuell variierenden Betreuungsumfänge der Kinder lässt sich eine
durchschnittliche Anzahl versäumter Betreuungstage pro Kind nicht berechnen.
Auf Basis des KiTa-Registers im Rahmen der Corona-KiTa-Studie liegen
jedoch u. a. wochenaktuelle Informationen zu den Inanspruchnahmequoten in der
Kindertagesbetreuung im Vergleich zu vor der Pandemie vor. Die Anzahl der
ausgefallenen Betreuungstage lässt sich auf dieser Basis zwar nicht ermitteln.
Gleichwohl ermöglichen die Daten Aussagen dazu, in welchem Umfang Eltern
auf die Wahrnehmung ihres Betreuungsanspruches verzichtet haben bzw.
verzichten mussten. So lagen die Inanspruchnahmequoten während der dritten
Welle der Corona-Pandemie im bundesweiten Durchschnitt bei zwei Dritteln
im Vergleich zu vor der Pandemie.* Im Bundesdurchschnitt werden aktuell
(Datenstand 5. Juli bis 9. Juli 2021) insgesamt 91 Prozent der Kinder, die vor
Ausbruch in der Pandemie betreut wurden, wieder in den
Kindertageseinrichtungen betreut.**
* Autorengruppe Corona-KiTa-Studie (2021).4. Quartalsbericht der Corona-KiTa-Studie (II/2021). München 2021: DJI,
S. 20, 43 f., abrufbar unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/KiTa-Stud
ie-Berichte/KiTAStudie_QuartalII_2021.pdf?__blob=publicationFile (21.6.2021).
**
https://corona-kita-studie.de/ergebnisse#dashboard (30.07.2021).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/31930
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]