[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Sattelberger, Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31834 –
Bestandsaufnahme und Zukunftsstrategie bei Ausgründungen aus den
außeruniversitären Forschungseinrichtungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut KfW-Gründungsbarometer 2021 wuchs die Anzahl der Gründungen in
Deutschland von 546 000 im Jahr 2018 auf 605 000 im Jahr 2019 (
https://ww
w.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-
Gr%C3%BCndungsmonitor/KfW-Gr%C3%BCndungsmonitor-2021.pdf).
Dieser 10,6-prozentige Anstieg innerhalb eines Jahres zeigt, dass sich die nach
wie vor im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Gründungsneigung
in Deutschland nach Jahren des Fallens nun unmittelbar vor der COVID-19-
Pandemie in die richtige Richtung bewegte. Im darauffolgenden
pandemiegeprägten Jahr 2020 sank die Gesamtgründungszahl zwar um 5 Prozent,
jedoch stieg gleichzeitig die Anzahl der Start-up-Gründungen um 12,5 Prozent
(
https://startupdetector.de/reports/startupdetector-report-2020.pdf).
Hinsichtlich der Tatsache, dass besonders Start-ups wertvolle Innovationen und
Wandel treiben, bestehen in der Wirtschaft seit langem keine Zweifel mehr. In
der Forschung bezeichnete der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof.
Dr. -Ing. Reimund Neugebauer, Ausgründungen jüngst als den „Königsweg“
des Technologietransfers (
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/reimu
nd-neugebauer-ausgruendungen-einfacher-machen-17185782.html).
Der positiven Entwicklung im übergreifenden (Start-up-)Gründungsgeschehen
und der in der Öffentlichkeit betonten Priorität und Wertschätzung steht nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller jedoch eine ernüchternde
Entwicklung bei Ausgründungen aus den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (AuF) gegenüber. Aus dem Monitoringbericht 2020 der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) zum Pakt für Forschung und Innovation
(PFI) geht hervor, dass die Gesamtanzahl an Ausgründungen aus Fraunhofer
Gesellschaft (FhG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Leibniz Gemeinschaft
(WGL) und Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) im Pandemie-Jahr 2020 im
Vergleich zum Vorjahr um 3,5 Prozent gesunken ist. Der Negativtrend setzte
jedoch bereits vor der Pandemie ein, da von 2018 auf 2019 sogar ein
Rückgang von 9,4 Prozent zu erkennen war (
https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/R
edaktion/Dokumente/Papers/Band_II.pdf). Dabei verzeichnen die AuF
weiterhin äußerst heterogene Entwicklungen. Während die WGL im Jahr 2019 vier
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32278
19. Wahlperiode 06.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 3. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ausgründungen mehr als im Vorjahr hervorbringen konnte, verzeichnen die
anderen AuF – namentlich FhG (–13,3 Prozent), MPG (–25 Prozent) und HGF
(–17,4 Prozent) – sinkende Ausgründungszahlen. Dass im selben Zeitraum
weitere Aktivitätsindikatoren der AuF, wie Projektanzahl (+6,6 Prozent),
Lizenzanzahl (+8,1 Prozent) und Ertrag aus Lizenzen und Schutzrechten
(+9,3 Prozent) allesamt gestiegen sind, wirft die Frage auf, wieso dieses
Wachstum nicht bei der Ausgründungsquote ankam (GWK-Monitoringbericht
2021, S. 89 bis 144). Auch die Ende 2019 begonnene COVID-19-Pandemie
dürfte keine signifikanten Auswirkungen auf die Ausgründungszahlen der
AuF aus den Jahren 2019 und 2020 gehabt haben, weil die Start-up-Anzahl
selbst im Pandemie-Jahr 2020 gestiegen ist und aktuelle Studien andeuten,
dass die Pandemie für die Mehrheit der Forschenden keine Gründungsbarriere
darstellt (
https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/ch
artbooks/Chartbook_Gruendungserfolg_Hochschule_171120.pdf).
Aufgrund der vorliegenden Diskrepanz zwischen Ausgründungsquote und
nahezu allen anderen Key-Performance-Indikatoren, liegt nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller die Schlussfolgerung nahe, dass die
Ausgründungsbedingungen an den AuF nach wie vor unzureichend sind und das
vorhandene Innovationspotential dadurch nicht voll ausgeschöpft wird. Dies
wird neben den quantitativen Ausgründungszahlen auch durch qualitative
Studien bestätigt, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
beispielsweise mehrheitlich die mangelnde Vereinbarkeit von wissenschaftlicher
Karriere und Gründungsvorhaben kritisieren. Diesen Thematiken zum Anlass
dient diese Kleine Anfrage dazu, Klarheit über den Status quo und die
Zukunftsstrategie der Bundesregierung zur Förderung von Ausgründungen aus
den AuF zu erlangen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Bundesregierung ist der Transfer von Wissen und Technologie aus der
Forschung in die Praxis ein Kernanliegen. Sie hält deshalb den Einsatz eines
breiten Portfolios von Maßnahmen und Instrumenten für notwendig. Neben
Ausgründungen gehört dazu auch der Transfer über Kooperationen mit der
Wirtschaft, der Transfer über Köpfe, über Beiträge zur Standardisierung und
Normierung sowie über Beratungs-, Fortbildungs- oder
Kommunikationsformate als ebenso nützliche Transferpfade. Auch geschütztes Wissen (Intellectual
Property – IP) kann ggf. über weitere Wege, wie z. B. Lizenzierungen, effizient
in die Praxis übertragen werden. Pekuniäre Auswirkungen für die
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUF) dürfen dabei nicht primär
ausschlaggebend sein – entscheidendes Kriterium des Transfers öffentlich geförderter
Forschung ist immer der gesamtgesellschaftliche Nutzen. Die Entscheidung
über den besten und nachhaltigsten Transferpfad obliegt im jeweiligen
Einzelfall dabei den Forschungseinrichtungen. Auf Grundlage der Hightech-Strategie
2025 der Bundesregierung liegt auf der Förderung von Start-ups und
Gründungen aus der Forschung heraus sowie auf einer stärkeren Gründungs- und
Verwertungskultur in der Wissenschaft ein besonderer Fokus. Dazu ist mit den
AUF in den jeweiligen Zielvereinbarungen des Pakts für Forschung und
Innovation (PFI) vereinbart, dass wissenschaftlichem Personal sinnvolle
Ausgründungen ermöglicht und Angebote hierfür entwickelt werden.
Die in den nachfolgenden Antworten verwendeten Daten unterliegen teilweise
methodisch bedingten Ungenauigkeiten und sind auch nicht immer zwischen
den einzelnen Antworten vollumfänglich vergleichbar. Dies erklärt sich
vorrangig durch den Rückgriff auf verschiedene Datenquellen (gezielte Abfragen
sowie vorliegende Daten insbesondere aus den Monitoringberichten der
gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zum PFI).
1. Wie viele Ausgründungen hatten die einzelnen Institute bzw. Zentren der
AuF im Zeitraum 2005 bis 2020 (bitte die Zentren kategorisch pro AuF
und in absteigender Reihenfolge [Ausgründungszahl] aufführen)?
Die Daten hierzu sind als Anlage 1 beigefügt.
2. Wie hoch ist die Anzahl der Ausgründungen pro 1 000 Mitarbeiter in den
Jahren 2005 bis 2020 (bitte pro Jahr und pro AuF und insgesamt
aufschlüsseln)?
Die Daten hierzu sind als Anlage 2 beigefügt.
3. Wie erklärt sich die Bundesregierung den im GWK-Monitoringbericht
2021 erfassten Gesamtrückgang der Gründungen im Allgemeinen sowie
die jeweiligen Rückgänge von 2018 auf 2019 und von 2019 auf 2020 im
Besonderen bei einer stark heterogenen Entwicklung in den
Ausgründungszahlen, und wie bewertet sie diesbezüglich den Erfolg ihrer
bisherigen Maßnahmen?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung das deutliche Absinken der
Gründungszahlen bei FhG, MPG und HGF (bitte je AuF
beantworten)?
b) Zieht sie konkrete Schlüsse aus diesen Daten, und plant sie, die
bisherigen Maßnahmen zur Ausgründungssteigerung zu überarbeiten?
c) Welche Zielwerte bezüglich Ausgründungsanzahl wurden für die
Jahre 2018 bis 2020 definiert, und wurden diese erfüllt?
Wurden konkrete Zielgrößen für die zukünftigen Jahre definiert?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3c werden im Zusammenhang beantwortet.
Erhebliche Schwankungen von Jahr zu Jahr liegen in der Natur der Sache. Ob
eine Ausgründung in einem bestimmten Jahr stattfindet, hängt von vielfältigen
Faktoren ab, etwa dem Zeitpunkt des Erreichens der Marktreife, allgemeinen
konjunkturellen und Arbeitsmarktentwicklungen und dem wirtschaftlichen
Umfeld für das betreffende Segment. Insgesamt ist, bei einem im Einzelnen
differenzierten Bild, ein positiver Trend festzustellen. Im Zeitraum des PFI III
(2016 bis 2020) sind aus den am PFI beteiligten Einrichtungen insgesamt
51,3 Prozent mehr Ausgründungen erfolgt als in der vorausgegangenen
Periode. Die Bundesregierung zieht daraus die Schlussfolgerung, dass es richtig
ist, die entsprechenden Anstrengungen fortzusetzen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
4. Wie steht es nach Kenntnis der Bundesregierung um die Diversität der
Ausgründungen an den AuF (bitte nach AuF aufschlüsseln)?
a) Welcher Anteil der Ausgründungen ist von einer weiblichen
Gründerin?
Welcher Anteil der Ausgründungen hat mindestens eine Gründerin
im Team?
Die Fragen 4 und 4a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Erhebung dieser Daten unterliegt methodischen Schwierigkeiten, insofern
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen:
Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) 16 Prozent der Ausgründungen, an denen die FhG aktuell beteiligt ist,
haben mindestens eine Frau im Gründungsteam.
Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) Im Zeitraum 2016 bis 2020 war an 17 Prozent aller Gründungen
aus Zentren der HGF eine Gründerin beteiligt.
Leibniz-Gemeinschaft (WGL) Im Zeitraum 2016 bis 2020 wurden mindestens 19,23 Prozent der
Ausgründungen durch Frauen initiiert, 23,08 Prozent der Ausgründungen
hatten mindestens eine Frau im Team.
Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Die MPG erhebt diese Daten nicht.
b) Welcher Anteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im
Allgemeinen an den AuF ist weiblich?
Für die vier AUF ergeben sich folgende Werte (in Prozent):
FhG 21,6
HGF 33,4
MPG 32,3
WGL 46,6
c) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Anteile?
Liegt eine Tendenz vor, dass entweder Männer oder Frauen häufiger
(in Relation zur allgemeinen Geschlechterverteilung an den AuF) an
Ausgründungen beteiligt sind?
Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dies, und welche
Maßnahmen plant sie, um hierauf zu reagieren?
Gründungen stehen stets im gesellschaftlichen Kontext. Die Unterrepräsentanz
von Frauen bei Gründungen ist nicht auf wissenschaftliche Ausgründungen
beschränkt. Umso mehr ist die Förderung der Chancengerechtigkeit ein zentrales
Anliegen der Bundesregierung. Über das Kaskadenmodell des PFI wirkt die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auf einen systematischen
Ausbau der Chancengerechtigkeit bei den AuF hin. Auch darüber hinaus werden
Frauen in der Wissenschaft und in den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaft und Technik (MINT) durch spezifische Programme
gefördert.
5. Gibt es Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2020 keine
Ausgründungen hatten?
Wie viele Institute bzw. Zentren sind das (absolut und relativ zur
Gesamtzahl der jeweiligen AuF), und welchen AuF sind diese zugeordnet?
6. Gibt es Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2020 nur eine
Ausgründung hatten?
Wie viele Institute bzw. Zentren sind das (absolut und relativ zur
Gesamtzahl der jeweiligen AuF), und welchen AuF sind diese zugeordnet?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die erfragten Angaben stellen sich wie folgt dar/ergeben sich aus den Daten in
Anlage 1.
FhG:
15 Institute ohne Gründungen (20 Prozent), 16 Institute mit einer Gründung
(21,3 Prozent), 44 mit zwei und mehr Gründungen (58,7 Prozent).
HGF:
Ein Zentrum ohne Gründung (das CISPA Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit wurde erst 2019 gegründet; 5,3 Prozent), drei Zentren mit einer
Gründung (15,8 Prozent), 15 mit zwei und mehr Gründungen (78,9 Prozent).
MPG:
57 Institute ohne Gründung (66,3 Prozent), sieben Institute mit einer Gründung
(8,1 Prozent), 22 mit zwei oder mehr Gründungen (25,6 Prozent).
WGL:
57 der 2020 aktiven Institute ohne Gründung (58,8 Prozent), 19 der 2020
aktiven Institute mit einer Gründung (19,6 Prozent), 21 der 2020 aktiven Institute
mit zwei oder mehr Gründungen (21,6 Prozent). Insgesamt waren im
Abfragezeitraum 107 WGL-Einrichtungen aktiv, von denen zehn im Zeitraum aus der
WGL ausgeschieden sind.
7. Wie viele Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2018 keine
Ausgründung hatten, verzeichnen im Zeitraum 2018 bis 2020 ebenfalls
keine Ausgründung, und welchem prozentualen Anteil der Institute bzw.
Zentren entspricht das?
Dies entspricht der Anzahl der Institute/Zentren, die über den gesamten
abgefragten Zeitraum keine Ausgründungen hatten. Insofern wird auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.
a) Haben die Bundesregierung bzw. die AuF konkrete Pläne, die bisher
gründungsinaktiven Institute bzw. Zentren zu vitalisieren?
Wie sehen diese aus?
b) Falls nein, wieso nicht?
Die Fragen 7a und 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung wirkt u. a. über ihre Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien
und im Zuge des jährlichen Monitorings auf eine Intensivierung des
Ausgründungsgeschehens hin. Sie nimmt jedoch keine Detailsteuerung einzelner AUF
vor.
8. Plant die Bundesregierung Aktivitäten außerhalb des Pakts für
Forschung und Innovation IV (PFI IV), um die AuF zu mehr
Ausgründungen zu motivieren?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung bieten die institutionelle Förderung im Rahmen
des PFI in Verbindung mit den Zielvereinbarungen der einzelnen AUF sowie
die rechtlichen Rahmenbedingungen eine ausreichende Basis für die AUF,
Ausgründungen als einen Transferweg für ihre Forschung in Wirtschaft und
Gesellschaft zu verfolgen (siehe auch Vorbemerkung der Bundesregierung). Darüber
hinaus bestehen aber beispielsweise auch im Rahmen des Förderprogramms
„Innovationsorientierung in der Forschung“ des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) oder des Programms „EXIST-Potenziale“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) interne und
netzwerkorientierte Anreize, Ausgründungen zu verbessern.
9. Analysiert die Bundesregierung inzwischen die gesetzlichen
Rahmenbedingungen und Strukturen der ausgründungsstärksten
Forschungseinrichtungen im Ausland (z. B. ETH Zürich, Stanford University) in Bezug
auf Best Practices (wie auf den Bundestagsdrucksachen 19/3057 und
19/14361 angeregt)?
a) Falls ja, konnte die Bundesregierung bereits Best Practices
identifizieren und auf die Rahmenbedingungen für das deutsche
Forschungs- und Transfersystem übertragen?
b) Falls nein, wieso erachtet die Bundesregierung die Analyse der
Wettbewerber für uninteressant?
Die Fragen 9 bis 9b werden im Zusammenhang beantwortet.
Bereits mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz erfolgte eine weitgehende
Flexibilisierung der Rahmenbedingungen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
unterliegen auch weiterhin einer ständigen Prüfung durch die Bundesregierung.
Neben Bundesrecht sind dabei auch die landesrechtlichen und
europarechtlichen Rahmenbedingungen ausschlaggebend. Eine zentrale Erhebung von Best
Practices aus Nicht-EU-Ländern seitens der Bundesregierung erfolgt deshalb
bisher nicht.
10. Welche Kennwerte hält die Bundesregierung für aufschlussreich, um den
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Impact von Ausgründungen zu
identifizieren?
Gehören Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Profit, Börsennotierung bzw.
Unternehmensbewertung und Wachstum bzw. Skalierung dazu?
Betrachtet sie dabei auch die zugrunde liegenden Patente in Bezug auf
Patentklassen, Anführungen („forward citations“) und Größe der
Patentfamilie?
11. Welche dieser Kennwerte erfassen die Bundesregierung und die AuF
systematisch, um Erkenntnisse über mögliche Verbesserungen der
Ausgründungssituation ableiten zu können?
a) Falls keine systematische Erfassung vorliegt, plant die
Bundesregierung, dies in Zukunft zu tun, und wann wird dies geschehen?
b) Falls dies nicht geplant ist, wieso nicht?
Die Fragen 10 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass eine allein monetäre/
quantitative Betrachtung einzelner Ausgründungen den komplexen Wirkungen von
Wissenschaft und Forschung gerecht wird. Für das PFI-Monitoring der GWK
wird ab dem Bericht 2022 die Bestandsquote der Ausgründungen nach drei
Jahren erhoben.
12. Welches AuF-interne Wagniskapitalvolumen liegt an den Transferstellen
der AuF (z. B. Fraunhofer Venture, Max-Planck-Innovation) aktuell vor,
und welche jährlichen Abflüsse wurden im Zeitraum 2015 bis 2020
realisiert (bitte pro Transferstelle und Ausgründung der AuF aufführen)?
a) Wie sieht die Bundesregierung diese Volumina im Vergleich zu
beispielsweise dem Oxford Science Innovation Fund (University of
Oxford, UK), welcher 2015 mit ca. 600 Mio. Dollar startete und nun
ca. 2 Mrd. Dollar umfasst (
https://www.oxfordsciencesinnovation.
com/)?
Die Fragen 12 und 12a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die AUF verfügen nicht über interne Wagniskapitalfonds im Sinne der Frage.
Ein Vergleich mit entsprechenden Fonds im Ausland kann daher nicht
angestellt werden. Vielmehr beteiligen sich die AUF in Einzelfällen an Spin-offs.
Bei FhG, HGF und WGL kommen die Mittel hierfür in der Regel aus dem Etat
des jeweiligen Instituts bzw. Zentrums. Die MPG stellt jährlich bis zu
500.000 Euro für Beteiligungen bereit.
Zudem hat die FhG im Jahr 2019 gemeinsam mit dem European Investment
Fonds (EIF) den Fraunhofer Technologie-Transfer Fonds (FTTF) ins Leben
gerufen.
Dieser Fonds finanziert ausschließlich Fraunhofer Spin-Offs in der frühen
Unternehmensphase (PreSeed-/Seedphase), das Volumen des Fonds beträgt
60 Mio. Euro und wird paritätisch durch die FhG und den EIF zur Verfügung
gestellt. Seit Beginn des Fonds im Jahr 2019 wurden bis zum 2. Quartal 2021
rund 12,5 Mio. Euro investiert.
b) Sieht die Bundesregierung bei den Volumina der AuF-internen Fonds
Steigerungspotential?
Falls ja, wie plant die Bundesregierung, dies zu unterstützen bzw. auf
eine Steigerung einzuwirken?
13. Würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn HGF und WGL auch
Wagniskapitalfonds für Ausgründungen aufbauen, und falls ja, wieso ist
dies nicht im PFI IV verankert?
Die Fragen 12b und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Ein guter Zugang zu Wagniskapital ist eine wichtige Voraussetzung für
innovative Gründungen und dauerhaftes Wachstum einer Volkswirtschaft. Das
Wagniskapitalangebot in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren
verbessert, ist aber – auch im internationalen Vergleich – weiter ausbaufähig. Gleiches
gilt für die Vernetzung der AUF mit Wagniskapitalgebern. Aus Sicht der
Bundesregierung ist es daher begrüßenswert, wenn weitere Wagniskapitalgeber
auf den deutschen Markt treten.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Personal- und
Besoldungsstrukturen an den AuF-internen Wagniskapitalgeber- und Transferstellen (bitte
pro AuF aufschlüsseln)?
a) Welcher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
Investitionsentscheiderinnen und Investitionsentscheider hat bereits selber
ein Unternehmen gegründet?
Die Fragen 14 und 14a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die FhG erfasst diese Daten nicht. Zwei Drittel der HGF-Zentren haben in
ihren Transferstellen mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, die
bzw. der auf eigene Gründungserfahrungen zurückgreifen kann. Bei der MPG
haben 54 Prozent der im Start-up- und Patent- und Lizenzbereich tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits ein Unternehmen gegründet. Bei der
WGL liegen Daten aus 79 Instituten vor. Hier liegt der entsprechende Anteil an
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Transferstellen bei 7,7 Prozent.
b) Welcher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat zuvor in der
Wirtschaft gearbeitet?
Wie lange im Durchschnitt?
Die FhG hat einen hohen Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
Wirtschaftserfahrung, der erfragte Zahlenwert wird jedoch nicht quantitativ
erfasst.
An allen Transferstellen der HGF-Zentren sind Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter tätig, die zuvor in der Wirtschaft gearbeitet haben. Sie machen jeweils einen
Anteil von 30 bis 100 Prozent aus und verfügen über individuelle
Arbeitserfahrung von ca. 5 bis 30 Jahren.
77 Prozent der in der MPG im Start-up- und Patent- und Lizenzbereich tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitete zuvor – durchschnittlich für mehrere
Jahre – in der Wirtschaft.
Bei der WGL liegen Daten aus 79 Instituten vor. Hier liegt der entsprechende
Anteil an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Transferstellen bei
30,77 Prozent. Im Durchschnitt waren diese zuvor 2,55 Jahre in der Wirtschaft
beschäftigt.
c) Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem die
Investitionsentscheiderinnen und Investitionsentscheider erfolgsabhängig
vergütet?
Fließt dabei der Investitionserfolg mit ein?
Entsprechend der Vielfalt unterschiedlicher Fallgestaltungen erfolgt keine
übergreifende Erhebung entsprechender Daten.
d) Erachtet die Bundesregierung Gründungserfahrung bzw.
Industrieerfahrung der Investitionsentscheider und erfolgsabhängige Vergütung
als wichtige Elemente, um erfolgreiche Wagniskapitalstrukturen an
den AuF aufzubauen?
Gründungserfahrung bzw. Industrieerfahrung der Investitionsentscheider und
eine erfolgsabhängige Vergütung sind neben einer Reihe weiterer Aspekte (wie
z. B. relevante Netzwerke oder Investitionserfahrung) grundsätzlich wichtige
Elemente für den Aufbau einer erfolgreichen Wagniskapitalstruktur. Dies gilt
unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen auch für die AUF.
15. Gedenkt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung in fünf von 15, respektive einem Drittel der im Rahmen des
Spitzenclusterwettbewerbs von 2012 bis 2017 geförderten Cluster keine
konkreten Daten zur Gründungsaktivität besitzt –, Gründungsdaten in
geförderten Clustern in Zukunft systematischer und vollständig zu erfassen
oder hält sie dies für uninteressant (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/14361)?
a) Wie steht die Bundesregierung dazu, die Clusterförderung zukünftig
auch an Gründungsdatentransparenz und Gründungsdatenauskunft
seitens der Cluster zu binden?
b) Wie erklärt sich die Bundesregierung die starke
Gründungsheterogenität der Cluster, welche von 34 Ausgründungen (it’s OWL) bis eine
Ausgründung (Hamburg Aviation) reicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Spitzencluster-Wettbewerb des BMBF zielte als themenoffen angelegter
Wettbewerb darauf ab, die leistungsfähigsten Cluster aus Wissenschaft und
Wirtschaft dabei zu unterstützen, ihre internationale Anziehungskraft zu
vergrößern und sich im internationalen Wettbewerb in der Spitzengruppe zu
etablieren. Er fokussierte somit vor allem auf die innovationsstarken Akteure
bestehender Clusterregionen. Ansiedlungs- und Gründungsaktivitäten zählen
grundsätzlich zu den Bestandteilen der Innovations- und Transferstrategien der
Cluster. Deren Stellenwert innerhalb der Strategie variiert jedoch und ist
abhängig von der spezifischen themen-, branchen- und regionalspezifischen
Ausrichtung der jeweiligen Strategie. Teilweise setzte die Förderung von (Aus-)
Gründungen bereits vor Förderbeginn an. Zudem hätte eine Verbindlichkeit der
Datenerhebung zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand geführt, der
die Attraktivität solcher Fördermaßnahmen einschränkt, ohne dass – wegen der
Vielzahl nicht geförderter Akteure – eine vollständige Erfassung gewährleistet
wäre.
Im Fall der aktuellen Zukunftscluster-Initiative (Clusters4Future), die früher im
Innovationsprozess ansetzt als der Spitzencluster-Wettbewerb und den Aufbau
neuer schlagkräftiger regionaler Innovationsnetzwerke auf Basis exzellenter
Forschungsergebnisse mit Zukunftspotenzial zum Ziel hat, werden
Transfereffekte wie (Aus-)Gründungen in den späteren Umsetzungsphasen im Rahmen
des Programm-Monitorings und von Evaluationen erfasst. Darüber hinaus
erfolgt eine spezifische Förderung von (Aus-)Gründungen über weitere bewährte
Förderinstrumente wie z. B. „EXIST – Existenzgründungen aus der
Wissenschaft“.
16. Wie entwickeln sich die 2019 gestarteten Transferprogramme der FhG?
a) Wie läuft das Transferprogramm AHead?
Wurde das angekündigte Finanzvolumen von 9 Mio. Euro im Jahr
2020 voll ausgeschöpft, und an welchen weiteren KPIs bewertet die
FhG bzw. die Bundesregierung den Erfolg des Programms?
Die Fragen 16 bis 16a werden gemeinsam beantwortet.
Das Transferprogramm AHEAD fungiert als zentrale Plattform für die
Kommerzialisierung von Fraunhofer-Technologien. Das Programm wird von vielen
(internationalen) Inkubatoren und Organisationen als Best Practice angefragt.
Auch die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowohl im
Spin-Off wie im Lizenz-Track, sind äußerst positiv. An AHEAD nahmen seit
dem Start 553 Personen und insgesamt 178 Transferteams teil.
Das Finanzvolumen wurde im Jahr 2020 aufgrund der Umstellung auf ein
komplett digitales Inkubationsprogramm nicht komplett ausgeschöpft. Die zur
Bewertung herangezogenen sog. Key Performance Indikatoren sind folgende:
Anzahl an Gründungen, Anzahl an Lizenzverträgen, Anzahl an Teilnehmerinnen
und Teilnehmern, Anzahl an gebuchten Workshops und Veranstaltungen,
eingereichte Transferprojekte insgesamt und Übergangsquote auf die beiden
Förderphasen.
b) Gibt es erste Ergebnisse aus dem „Citizen-Science-Netzwerk“?
Falls ja, wie lauten diese?
Falls nein, wann plant die FhG bzw. die Bundesregierung, erste
Ergebnisse zu erzielen?
Die FhG war an einer Vielzahl von bürgerwissenschaftlichen Projekten
beteiligt, die alle Interaktionsintensitäten von der reinen Datensammlung durch
Bürger bis zur gemeinsamen Entwicklung von technischen Lösungen
umfassen.
Einige Beispiele aus dem Citizen-Science-Netzwerk sind die Entwicklung
neuer Ideen (z. B. „Zukunftsstadt Oberhausen“), die Einbeziehung der
„Intelligenz der Masse“ (z. B. „GreenUp-Sahara – Lebensmittelanbau in der Wüste“)
oder die gemeinsame Entwicklung von Innovationen mit Bürgerinnen und
Bürgern (Co-Creation, z. B. „+SeniorDesignLab: Bessere Produkte für den
demografischen Wandel“).
Weiterhin engagiert sich die FhG bei der aktuellen, vom BMBF unterstützten
Erstellung des Weißbuchs „Citizen Science“, das in allgemein verständlicher
Form die wesentlichen Handlungsfelder, Strategien und Vorschläge zur Citizen
Science-Strategie 2030 vorstellen soll.
17. Auf welche Zielgrößen bezog sich die Auskunft der Bundesregierung zu
Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/14361, in der die Bundesregierung bejahte, dass
quantitative und qualitative Ziele hinsichtlich der Ausgründungen an
außeruniversitären Forschungseinrichtungen im PFI IV vereinbart seien?
Wie lauten diese, und auf welchen Seiten im PFI IV sind diese zu finden
(bitte pro AuF aufschlüsseln)?
Es wird auf die öffentlich zugänglichen Zielvereinbarungen im Rahmen des
Paktes für Forschung und Innovation verwiesen (FhG: Seite 6; HGF: Seite 5
bis 7; MPG: Seite 5 und 6, WGL: Seite 6 und 7).
a) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, feste Zielgrößen zu Anzahl
oder Gesamtumsatz von Ausgründungen in dem Zeitraum 2021 bis
2030 zu definieren (bitte begründen)?
b) Plant die Bundesregierung Ursachenanalysen bzw. Sanktionierungen
bei Verfehlung dieser Zielgrößen?
Wie sehen diese aus?
Die Fragen 17a und 17b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Zielvereinbarungen des PFI werden im Einvernehmen zwischen den AUF
und der GWK entwickelt. Sie dienen der sinnvollen, dynamischen und
flexiblen Fortentwicklung des Wissenschaftssystems und nicht der starren Festlegung
von Zielgrößen. Auch deshalb unterliegen sie keinem Sanktionsmechanismus.
Alle relevanten Entwicklungen im Wissenschaftssystem werden stetig auch
hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert.
Die Erreichung der Paktziele wird durch das jährliche PFI-Monitoring der
GWK anhand aussagekräftiger Indikatoren eng begleitet. Speziell in Bezug auf
Ausgründungen ist zudem zu beachten, dass die Paktorganisationen aufgrund
ihrer inhaltlichen Ausrichtung/Mission nicht in allen Untergliederungen
gleichermaßen für technologiebasierte Ausgründungen als Transferweg geeignet
sind und Transfer neben Ausgründungsaktivitäten auch auf vielfältige andere
Weise befördern (siehe auch die Vorbemerkung der Bundesregierung; für die
Schwerpunktsetzungen der AUF im Transfer wird auf die öffentlich
zugänglichen PFI-Berichte der einzelnen Organisationen auf der Internetseite der
GWK verwiesen).
18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der umfangreichen
Studie des Instituts für Mittelstandsforschung zu wahrgenommenen
Gründungsbarrieren für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
Deutschland (unterstützt durch das Bundesministerium für Bildung und
Forschung [BMBF], 2020), wonach „Mein Gründungsvorhaben ist mit
meiner aktuellen beruflichen Situation nicht vereinbar“ öfter als Barriere
wahrgenommen wird als „Mir fehlen finanzielle Mittel“ (
https://www.if
m-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/chartbooks/Chartboo
k_Gruendungserfolg_Hochschule_171120.pdf)?
a) Wie beurteilen die AuF nach Kenntnis der Bundesregierung
diesbezüglich die Gründungssituation unter ihren Forschenden (bitte
einzeln für jede AuF beantworten)?
b) Plant die Bundesregierung, die berufliche Situation der Forschenden
aktiv gründungsfreundlicher zu gestalten bzw. dafür
Rahmenbedingungen zu schaffen?
Falls ja, welche Rahmenbedingungen sind dafür vorgesehen?
Falls nein, wieso nicht?
Die Fragen 18 bis 18b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die zitierte Studie bezieht sich ausschließlich auf die Situation an Hochschulen,
eine direkte Übertragung auf die AUF kann angesichts der unterschiedlichen
Rahmenbedingungen nicht vorgenommen werden. Generell gilt jedoch, dass
die Umstände jeder erfolgten und nicht erfolgten Ausgründung individuell sind.
Dazu zählt auch die individuelle berufliche Situation von Beschäftigten, die
sich mit der Möglichkeit einer Ausgründung befassen. Diese ergibt sich aus den
wissenschaftlichen Anforderungen, aus den Anforderungen aus der jeweiligen
Tätigkeit und auch aus den persönlichen Anforderungen an eine berufliche
Situation. Eine generalisierbare Aussage, dass die spezielle berufliche Situation
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein Hindernis für
Ausgründungen darstellt, ergibt sich insofern für die Bundesregierung nicht. Dennoch
arbeiten alle AUF – auch im Sinne der Vereinbarungen im Rahmen des PFI –
an einer stetigen Verbesserung der Unterstützungsleistungen von
gründungswilligen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Alle AUF bieten
entsprechende Beratungsangebote an. Bei der FhG ist „Ausgründung“ eines von drei
möglichen Karrieremodellen, die angeboten und gefördert werden. Gemäß den
Vereinbarungen des PFI IV wird die Unterstützung auch in den kommenden
Jahren weiter verstärkt.
19. Ist die Besprechung von Transfer der eigenen Technologieentwicklung
und Forschung in Wirtschaft und Gesellschaft (inklusive
Ausgründungsoptionen) nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell festgeschriebener
Bestandteil der Mitarbeitergespräche an den AuF (bitte einzeln für jede
AuF beantworten)?
Falls nein, hält die Bundesregierung es für sinnvoll, darauf einzuwirken,
dass dies geschieht, und welche Maßnahmen plant sie zur Umsetzung?
Entscheidungen hierzu obliegen der Eigenverantwortung der AUF. Der
Bundesregierung liegen dazu keine systematischen Informationen vor.
20. Finden in diesem Rahmen auch Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich
Technologietransfer- und Ausgründungsunterstützung für Teamleiter etc.
statt (bitte einzeln pro AuF beantworten)?
Die FhG bietet ein individuelles Coaching durch den laufenden Austausch
zwischen Fraunhofer Venture und den entsprechenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern sowie Entscheiderinnen und Entscheidern an den Fraunhofer-
Instituten. Auch das regelmäßig stattfindende „Bootcamp“ im Rahmen des
Technologietransferprogramms AHEAD bietet entsprechende Maßnahmen an.
Zudem adressiert die FhG im internen Ausbildungsprogramm zum
Forschungsmanager auch das Themenfeld Ausgründungen.
Bei der HGF wird seit 2020 ein Angebot der Entrepreneurship-Education
erprobt und entwickelt, das sich an drei Personenkreise richtet: erstens an die
Zielgruppe potentiell oder konkret gründungswilliger Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler als Sensibilisierung und Qualifizierung, zweitens an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Transferstellen, Career Development Centres und
Graduate Schools im Sinne eines Train-the-Trainer-Ansatzes und drittens an
Führungskräfte, die basierend auf eigener Kompetenz in diesem Bereich ein
gründungsfreundliches Klima gewährleisten sollen.
Im Portfolio der Planck Academy finden sich mehrere Angebote im Bereich
Technologietransfer und Entrepreneurship für unterschiedliche Zielgruppen
bzw. Karrierestufen, beginnend bei Promovierenden bis zur Ebene des W3-
Personals. Diese Angebote bereiten teilweise auf weiterführende Maßnahmen von
Max Planck Innovation vor bzw. werden synergetisch mit dem Portfolio von
Max Planck Innovation verzahnt. Darüber hinaus bereiten sie insbesondere
durch die Angebote für Direktorinnen und Direktoren den Boden für einen
Kulturwandel und unternehmerisches Denken in den Instituten.
Die WGL bietet im Rahmen des Leibniz-Führungskollegs sowie des Leibniz-
Gründungskollegs regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Transfer wie auch
Ausgründung an. Die Veranstaltungen richten sich an die erste und zweite
Leitungsebene sowie an Gründungsinteressierte aus den Instituten. Ferner werden
im Rahmen der Doktorandenkollegs bereits Promovierende über das Thema
Ausgründung informiert.
21. Werden Transferleistungen und Ausgründungen in der variablen
Vergütung der Teamleiterebenen bzw. Teamleiter der AuF berücksichtigt
(bitte nach AuF aufschlüsseln)?
Falls ja, wie ist die Gewichtung im Vergleich mit etablierten KPIs, wie
Publikationen etc.?
Die entsprechenden Vertragsausgestaltungen variieren zwischen den einzelnen
AUF, Instituten und Zentren, sodass der Bundesregierung hierzu keine
systematischen Daten vorliegen.
22. Plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass laut KfW-
Gründungsmonitor 2020 bei den Rahmenbedingungen für unternehmerische
Bildung erheblich Mängel vorliegen (S. 10) –, diesbezüglich auf die
Länder einzuwirken, dass wirtschaftliche Kompetenzen an den Schulen und
Hochschulen stärker gefördert werden?
Das BMWi koordiniert den Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“
mit dem Ziel, bundes- und landesweite Aktivitäten, Initiativen und Projekte zu
bündeln und zur Stärkung von Unternehmergeist und ökonomischem Wissen an
Schulen und einer Erhöhung der Gründungsdynamik in Deutschland
beizutragen. Der Initiativkreis erreicht jährlich durchschnittlich 35.000 Schülerinnen
und Schüler aller Schulformen.
Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Länder für Schulen und
Hochschulen verwiesen.
23. Plant die Bundesregierung, auch die AuF zu besseren
Weiterbildungsangeboten im Bereich Gründungswissen zu motivieren?
a) Falls ja, was ist dort geplant, und welche Zielgrößen bezüglich
betriebswirtschaftlicher Weiterbildungsangebote wurden zusätzlich zu
den vagen Absichtserklärungen im PFI IV (S. 26) definiert?
Die Fragen 23 und 23a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat Zielvereinbarungen auch zur Incentivierung von
Gründungen im PFI IV getroffen. Darüber hinaus obliegt die Detailsteuerung
den AUF.
b) Existiert eine, für die Forschenden kostenlose, AuF-übergreifende
Lernplattform zum Erlangen von Gründungswissen auf Abruf?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer solchen Plattform. Alle vier
AUF veranstalten jedoch jährlich gemeinsame „Start-up Days“, die zur
Sensibilisierung, Inspiration, konkreten Wissensvermittlung und Bekanntmachung
von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie Förderangeboten
dienen.
Zudem existieren öffentlich zugängliche Internetportale des Bundes für
Existenzgründer.
c) Falls es diese Lernplattform nicht gibt, wieso nicht?
Existieren vergleichbare Lösungen in den einzelnen AuF?
Alle AUF verfügen über Beratungsangebote für potenzielle Gründerinnen und
Gründer.
24. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der befristeten Stellen in Bezug zu
der Gesamtstellenanzahl pro Jahr im Zeitraum 2005 bis 2020 (bitte pro
AuF aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen einheitliche Zahlen aus den PFI-Monitoring-
Berichten der GWK vor. Seit dem Berichtsjahr 2016 werden hier die
Befristungsquoten der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Tarifgruppen E13 – E15 ohne Berücksichtigung der Promovierenden gemeldet.
Zuvor gemeldete Zahlen unterlagen einer anderen Methodik, sodass sie nicht
vergleichbar sind.
Jahr Anteil in ProzentFhG HGF MPG WGL
2016 50,8 54,3 80,8 66,1
2017 62,2 53,7 81,3 66,0
2018 52,2 52,9 81,1 66,5
2019 53,2 53,0 80,3 63,1
2020 52,7 53,5 79,8 63,1
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung über die Jahre?
Sieht sie diese als positiv oder negativ an (bitte begründen)?
Die Bundesregierung begrüßt, dass sich in Bezug auf die
Gesamtbefristungsquoten unter dem PFI-Monitoring überwiegend eine Senkung feststellen lässt.
b) Hält die Bundesregierung es für möglich, dass eine befristete
Beschäftigung an den AuF aufgrund der mangelnden Absicherung
gründungshemmend wirken kann, oder schließt sie dies aus?
Jede (potenzielle) Gründung unterliegt sehr individuellen Umständen. Im
Einzelfall kann eine gründungshemmende Wirkung durch befristete Beschäftigung
nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die umgekehrte Wirkung.
c) Plant die Bundesregierung, durch Rahmenbedingungen und
Zielsetzungen auf die Befristungsquote an den AuF einzuwirken?
Wenn ja, in welcher Form?
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird gegenwärtig evaluiert. Die
Ergebnisse der Evaluation gilt es abzuwarten.
25. Was ist Output, Outcome und Impact der durch die Bundesregierung in
ihrer Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/14361 für 2020 angekündigten Workshops?
a) Konnten Rahmenbedingungen bezüglich Intellectual Property(IP)-
Transfer und Musterverträge erstellt werden?
b) Falls ja, wie sind diese ausgestaltet, und wie wird sichergestellt, dass
sie auch konsequent angewendet werden?
c) Falls noch keine modularen Musterverträge entwickelt wurden, wann
plant die Bundesregierung, diese fertig zu stellen?
Die Fragen 25 bis 25c werden im Zusammenhang beantwortet.
Bisherige konkrete Ergebnisse sind ein Prozessleitfaden zum Transfer von IP
an Ausgründungen, dessen Nutzung Wissenschaftseinrichtungen einhellig
empfohlen wird. Darüber hinaus wurde ein kommentierter Mustervertrag „Virtuelle
Beteiligung“ inklusive einer Bewertung der hochschulrechtlichen Zulässigkeit
erarbeitet. Es wurde zudem der Aufbau einer „Deal-Datenbank“ und die
Einrichtung einer zentralen Transferschlichtungsstelle intensiv auf Basis erster
Konzeptentwürfe diskutiert. Es besteht Einigkeit, diese Maßnahmen
weiterzuentwickeln und voraussichtlich im Rahmen eines Pilotprojekts umzusetzen.
Alle Ergebnisse werden in einer „IP-Toolbox“ veröffentlicht, die u. a. über die
Programmwebseite
www.exis t .de erreichbar ist, eine Veröffentlichung auf
weiteren Webseiten wird aktuell geprüft. Diese Toolbox soll kontinuierlich mit
weiteren Arbeitshilfen und Praxisbeispielen gefüllt werden. Das BMWi und das
BMBF empfehlen die Nutzung der Arbeitshilfen bei Ausgründungsvorhaben
aus Wissenschaftseinrichtungen.
26. Wie bewertet das BMBF in diesem Zusammenhang den Umstand, dass
die Arbeitsgruppe „Forschungskooperationen“ am Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits Mustervereinbarungen für
Kooperationen zwischen Forschungsinstituten und Industriepartnern
entwickelt hat und diese kontinuierlich aktualisiert (
https://www.bmwi.de/R
edaktion/DE/Publikationen/Technologie/mustervereinbarungen-fuer-fors
chungs-und-entwicklungskooperationen.html)?
Sieht die Bundesregierung hier Synergiepotential zwischen den
entsprechenden Abteilungen im BMBF und im BMWi bei der Erstellung
von Mustervereinbarungen sowohl für Ausgründungen als auch für
Kooperationen der Forschungseinrichtungen?
Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe „Forschungskooperationen“ werden
ausdrücklich begrüßt. Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erstellten
Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen (FuE) bieten eine
praxistaugliche Hilfestellung für Unternehmen, Hochschulen und
Forschungseinrichtungen. Gleiches gilt für die kommentierten Musterverträge, die im
Rahmen der in der Antwort zu Frage 25 erwähnten IP-Workshops von BMBF und
BMWi entstanden sind.
27. Plant die Bundesregierung, die 2012 aufgestellten „Leitlinien zur
Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des
Wissens- und Technologietransfers des BMBF“ in naher Zukunft zu
aktualisieren und dabei beispielsweise Leitlinien zu stillen bzw.
virtuellen Beteiligungen mit aufzunehmen (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/14361)?
a) Falls ja, welche Aktualisierungen sind geplant, und wann ist damit zu
rechnen?
b) Falls nein, wieso nicht?
Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Aktualisierung der Leitlinien ist derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
28. Liegen der Bundesregierung oder den AuF Daten zur durchschnittlichen
Dauer der IP-Verhandlungen bei Ausgründungen an den AuF vor?
a) Falls ja, wie lauten diese (bitte Durchschnittswerte pro Jahr pro AuF
angeben)?
b) Falls nein, wieso liegen dazu keine Daten vor?
Trifft die Vermutung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass
die Bundesregierung diese Daten als nicht relevant ansieht?
Wie steht die Bundesregierung dazu, diese Daten (beispielsweise den
Zeitraum zwischen Schutzrechtanmeldung seitens der AuF bis zum
erfolgreichen Abschluss einer Lizenzvereinbarung) in Zukunft
systematisch zu erheben bzw. von den AuF einzufordern?
Die Fragen 28 bis 28b werden im Zusammenhang beantwortet.
Ausgründungsprozesse laufen je nach den individuellen Kontexten sehr
unterschiedlich ab und haben entsprechend eine große Spannweite in der Dauer. Bei
den AUF kommen Verhandlungen mit Zeiträumen zwischen wenigen Stunden
und zwei Jahren vor. Diese Komplexität kann aus Sicht der Bundesregierung
nicht mit Durchschnittswerten abgebildet werden. Zudem bedeuten die
verschiedenen Kontexte auch, dass keine standardisierten Anfangs- und
Endpunkte für etwaige Verhandlungszeiträume definiert werden können –
beispielsweise muss es nicht notwendigerweise zu einer Lizenzierung kommen.
29. Plant die Bundesregierung darauf einzuwirken, dass die AuF
transparente Begründungen für ihre, während der IP-Verhandlungen mit
Ausgründenden geforderten, Zahlungen vorlegen müssen?
a) Falls ja, durch welche Instrumente stellt die Bundesregierung sicher,
dass dies auch in der Praxis an allen AuF umgesetzt wird?
b) Falls nein, wieso erachtet die Bundesregierung es nicht für sinnvoll,
Verhandlungstransparenz für die Ausgründenden sicherzustellen,
obwohl Erfahrungsberichte von Gründern nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller einen dringenden Handlungsbedarf
aufdecken?
Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Transparenz ist aus Sicht der Bundesregierung ein wesentlicher Baustein, um
faire Verhandlungen zu führen. Für geplante Maßnahmen wird auf die Antwort
zu Frage 25 verwiesen.
30. Wie steht die Bundesregierung aktuell zu dem Vorschlag eines
Transferfreiheitsgesetzes bzw. eines Innovationsfreiheitsgesetzes, wie im
Hightech-Forum der Bundesregierung diskutiert (
https://www.hightech-f
orum.de/ergebnisbericht-hightech-forum-2019-2021/), um Hürden im
Beihilfe- und Gemeinnützigkeitsrecht abzubauen?
Hat die Bundesregierung erörtert, wie die Umsetzung eines solchen
Innovationsfreiheitsgesetzes erfolgen könnte, und wenn ja, inwieweit
und welche Vorbereitungen könnten dazu in den nächsten Wochen bzw.
Monaten bereits getroffen werden?
Die Steigerung der Gründungsdynamik ist ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Das BMBF unterstützt seit vielen Jahren mit verschiedenen
Maßnahmen den Ausbau des Transfers als „Dritte Säule“ in den Hochschulen und
den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Stärkung des Transfers
ist ein zentrales Ziel des PFI. Mit der „Innovativen Hochschule“, dem
Förderbereich „Innovationsorientierung in der Forschung“ ebenso wie mit
verwertungsorientierten Maßnahmen wie der „Validierungsförderung VIP+“ wird der
Transfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft nicht nur vorangetrieben,
sondern übergreifend eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema in den
jeweiligen Einrichtungen angestoßen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Transferprozesse und -
anreize innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen so gestaltet werden
müssen, dass Transfer- und Gründungsprozesse in schlanken und effizienten
Verfahren gelingen können. Mit dieser Zielsetzung hat sich die Bundesregierung
auch an den Konsultationen zur Überarbeitung des Unionsrahmens für
staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
beteiligt.
31. Sieht die Bundesregierung sowohl durch einen Abbau von Hürden im
Beihilfe- und Gemeinnützigkeitsrecht als auch durch den Abbau von
strukturellen und kulturellen Gründungshürden innerhalb der AuF
Potential zu einer Ausgründungssteigerung, und wenn ja, beim Abbau welcher
Hürden sieht sie mehr Potential?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Transferprozesse von kulturellen,
strukturellen und prozeduralen sowie rechtlichen Bedingungen abhängig sind.
Bemühungen für mehr Gründungen und Transfer werden durch die
Bundesregierung auch zukünftig durch Maßnahmen für einen Kulturwandel und eine
Optimierung der Rahmenbedingungen und Anreizsysteme vorangetrieben.
32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten für kleine und
mittelständige Unternehmen (KMU), geeignete Kooperationsprojekte bzw.
Patentverwertungen an Forschungsinstituten zu identifizieren und zu
akquirieren, und durch welche Instrumente unterstützt die
Bundesregierung dabei?
Die Bundesregierung setzt insbesondere auf die Förderung von
Verbundprojekten, die vom Mittelstand und Forschungseinrichtungen gemeinsam
durchgeführt werden. Für den Zugang zu den verschiedenen Förderinstrumenten hat
der Bund eine Förderberatung etabliert. Die Förderberatung „Forschung und
Innovation” des Bundes ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur
Forschungs- und Innovationsförderung in Deutschland. Sie leistet im Rahmen
der Hightech- Strategie 2025 der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zu
mehr Transparenz über die Förderangebote für Innovationen und bietet auch
Informationen zum Wissenstransfer aus der Forschung in die Praxis.
Der Service ist ressortübergreifend und ermöglicht Unternehmen, insbesondere
Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen
und Forschungseinrichtungen einen einfachen Zugang zu den vorgenannten
Informationen.
33. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Plattformen, welche
systematisch die Forschungsschwerpunkte sowie die Patente der
Hochschulen und AuF aufführen?
a) Falls nein, wie steht die Bundesregierung dazu, eine solche Plattform
zu initialisieren und zu fördern?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich dadurch der Transfer
von Forschung, besonders in den Mittelstand, verbessern kann?
b) Falls ja, erachtet die Bundesregierung diese für ausreichend, und wie
erklärt sie sich die Tatsache, dass viele Experten aus der Industrie
den heutigen Zustand als nicht ausreichend bewerten?
Die Fragen 33 bis 33b werden im Zusammenhang beantwortet.
Zurzeit prüft die Bundesregierung die Initialisierung der vorgenannten
Plattformen auf nationaler Ebene. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 34
verwiesen.
34. Plant die Bundesregierung, das Deutsche Patent- und Markenamt
(DPMA) zu unterstützen, solch eine Übersicht auf Basis ihrer
umfangreichen Daten zu erstellen, dabei jedoch personelle und finanzielle
Unterstützung benötigen würde?
a) Falls ja, in welcher Form?
b) Falls nein, wieso nicht?
Die Fragen 34 bis 34b werden gemeinsam beantwortet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist nach Maßgabe seiner
gesetzlich definierten Aufgaben für die Prüfung und Erteilung bzw. Eintragung
von gewerblichen Schutzrechten zuständig, die rechtlichen Schutz für
Innovation vermitteln. Das DPMA betreibt dementsprechend keine Plattformen, die
systematisch die Forschungsschwerpunkte sowie die Patente der Hochschulen
und AuF in Deutschland aufführen.
Allerdings veröffentlicht das DPMA in seinen Jahresberichten regelmäßig die
Anzahl der Patentanmeldungen von deutschen Hochschulen (vgl. Jahresbericht
2020, Seite 72). Darüber hinaus können in den kostenlos zugänglichen
Datenbankangeboten DPMAregister und DEPATISnet individuelle statistische
Analysen durchgeführt werden.
Mit dem Gesetz über weitere Aufgaben des DPMA und zur Änderung des
Patentkostengesetzes werden im Übrigen die Aufgaben des DPMA erweitert.
Das Gesetz, das demnächst verkündet werden wird, schafft eine rechtliche
Grundlage für das DPMA die deutsche mittelständische Wirtschaft sowie die
Öffentlichkeit insgesamt – und damit auch Hochschulen und AuF – über die
Möglichkeiten des Innovationsschutzes zu informieren.
35. Wie steht die Bundesregierung dazu, in Analogie zu den
Forschungsschwerpunkten, auch eine Plattform zur übergreifenden Listung des
Intellectual Property an AuF und Hochschulen zu initialisieren und zu
fördern?
Könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung die Verbindung von
erfahrenen Entrepreneuren und High-Tech-Forschungsergebnissen
verbessern und so den Transfer durch Gründungen verstärken?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
36. Wie sieht die Bundesregierung in dem Zusammenhang auch
entsprechende Aktivitäten von Start-ups, wie z. B. Patentplus (
https://www.pate
ntplus.io/)?
Die Bundesregierung begrüßt Aktivitäten, die darauf zielen, den Wissens- und
Technologietransfer aus Forschungseinrichtungen zu ermöglichen bzw. zu
verbessern. Dazu können auch digitale Plattformen beitragen, die
Forschungseinrichtungen und Wirtschaft stärker miteinander vernetzen.
37. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass keine der durch den PFI
geförderten Wissenschaftsorganisationen ihre Zielmarken bezüglich des
Frauenanteils bis 2020 erreicht hat und bei der DFG sogar seit 2018 ein
Rückgang des Frauenanteils in Gremien zu verzeichnen ist (GWK-
Monitoringbericht 2021, S. 62 bis 64)?
Plant die Bundesregierung hier Schritte, um die bisher ineffektiven
Maßnahmen zu überarbeiten?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Das BMBF hat zuletzt im Mai 2021 gegenüber den Präsidenten der vier AUF
die Bedeutung der Zielquoten unterstrichen und wo nötig deutlich verstärkte
Anstrengungen gefordert. Bei der Festlegung der Zielquoten handelt es sich um
Selbstverpflichtungen der Organisationen. Das BMBF wirkt darüber hinaus
insbesondere über die Vertretungen in den Aufsichtsgremien der
Organisationen auf das Erreichen dieser Ziele hin.
Bund und Länder haben die für das Jahr 2025 von den Organisationen
selbstgesetzten Zielquoten und die zu ihrer Umsetzung geplanten Maßnahmen zudem
im Rahmen des diesjährigen Monitorings sehr intensiv mit den Organisationen
diskutiert und werden ihre Umsetzung bzw. eventuell erforderliche
Nachjustierungen u. a. über die GWK engmaschig begleiten.
38. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Frauenanteils in
den Führungsebenen der AuF in den Jahren 2015 bis 2020?
In der Rückschau zum PFI III haben alle Einrichtungen Anstrengungen zur
Verbesserung der Frauenanteile unternommen, Steigerungen erzielt, aber ihre
Zielquoten überwiegend verfehlt. Das ist kritisch zu bewerten. Die
Bundesregierung erwartet, dass die neuen Zielquoten in der ersten Pakt-Hälfte bis 2025
erreicht werden.
39. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass die Befristungsquote (Anteil
an befristeten Arbeitsverhältnissen relativ zur Gesamtbelegschaft) in den
Besoldungsstufen E 13, E 14 und E 15 an allen AuF bei Frauen
signifikant höher als bei Männern ist (GWK-Monitoringbericht 2021, S. 107)?
Sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass über alle AuF
hinweg 54,8 Prozent der Männer und knapp 70 Prozent der Frauen in
besagten Besoldungsstufen in befristeten Arbeitsverhältnissen stehen – hier
Diskriminierung sowie Handlungsbedarf?
a) Falls ja, durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, dem
entgegenzuwirken?
b) Falls nein, wieso nicht?
c) Wie sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser Zahlen
die Ausgründungsquote unter Wissenschaftlerinnen?
Die Fragen 39 bis 39c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Paktorganisationen sind mit dem Monitoringbericht 2021 aufgefordert,
eine breite, auf die einzelnen Vergütungsgruppen ausgerichtete Analyse von
Ursachen geschlechtsbezogener Unterschiede der bisherigen Befristungspraxis
durchzuführen und die ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse
in konkrete Maßnahmen einer geschlechterneutralen Befristungspraxis
darzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen.
Drucksache 19/32278 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32278 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32278 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32278 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32278 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32278 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]