Bestandsaufnahme und Zukunftsstrategie bei Ausgründungen aus den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
der Abgeordneten Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Frank Sitta, Linda Teuteberg, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Laut KfW-Gründungsbarometer 2021 wuchs die Anzahl der Gründungen in Deutschland von 546 000 im Jahr 2018 auf 605 000 im Jahr 2019 (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Gründungsmonitor/KfW-Gründungsmonitor-2021.pdf). Dieser 10,6-prozentige Anstieg innerhalb eines Jahres zeigt, dass sich die nach wie vor im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Gründungsneigung in Deutschland nach Jahren des Fallens nun unmittelbar vor der COVID-19-Pandemie in die richtige Richtung bewegte. Im darauffolgenden pandemiegeprägten Jahr 2020 sank die Gesamtgründungszahl zwar um 5 Prozent, jedoch stieg gleichzeitig die Anzahl der Start-up-Gründungen um 12,5 Prozent (https://startupdetector.de/reports/startupdetector-report-2020.pdf). Hinsichtlich der Tatsache, dass besonders Start-ups wertvolle Innovationen und Wandel treiben, bestehen in der Wirtschaft seit langem keine Zweifel mehr. In der Forschung bezeichnete der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer, Ausgründungen jüngst als den „Königsweg“ des Technologietransfers (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/reimund-neugebauer-ausgruendungen-einfacher-machen-17185782.html).
Der positiven Entwicklung im übergreifenden (Start-up-)Gründungsgeschehen und der in der Öffentlichkeit betonten Priorität und Wertschätzung steht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller jedoch eine ernüchternde Entwicklung bei Ausgründungen aus den außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF) gegenüber. Aus dem Monitoringbericht 2020 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zum Pakt für Forschung und Innovation (PFI) geht hervor, dass die Gesamtanzahl an Ausgründungen aus Fraunhofer Gesellschaft (FhG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Leibniz Gemeinschaft (WGL) und Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) im Pandemie-Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 Prozent gesunken ist. Der Negativtrend setzte jedoch bereits vor der Pandemie ein, da von 2018 auf 2019 sogar ein Rückgang von 9,4 Prozent zu erkennen war (https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Band_II.pdf). Dabei verzeichnen die AuF weiterhin äußerst heterogene Entwicklungen. Während die WGL im Jahr 2019 vier Ausgründungen mehr als im Vorjahr hervorbringen konnte, verzeichnen die anderen AuF – namentlich FhG (–13,3 Prozent), MPG (–25 Prozent) und HGF (–17,4 Prozent) – sinkende Ausgründungszahlen. Dass im selben Zeitraum weitere Aktivitätsindikatoren der AuF, wie Projektanzahl (+6,6 Prozent), Lizenzanzahl (+8,1 Prozent) und Ertrag aus Lizenzen und Schutzrechten (+9,3 Prozent) allesamt gestiegen sind, wirft die Frage auf, wieso dieses Wachstum nicht bei der Ausgründungsquote ankam (GWK-Monitoringbericht 2021, S. 89 bis 144). Auch die Ende 2019 begonnene COVID-19-Pandemie dürfte keine signifikanten Auswirkungen auf die Ausgründungszahlen der AuF aus den Jahren 2019 und 2020 gehabt haben, weil die Start-up-Anzahl selbst im Pandemie-Jahr 2020 gestiegen ist und aktuelle Studien andeuten, dass die Pandemie für die Mehrheit der Forschenden keine Gründungsbarriere darstellt (https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/chartbooks/Chartbook_Gruendungserfolg_Hochschule_171120.pdf).
Aufgrund der vorliegenden Diskrepanz zwischen Ausgründungsquote und nahezu allen anderen Key-Performance-Indikatoren, liegt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Schlussfolgerung nahe, dass die Ausgründungsbedingungen an den AuF nach wie vor unzureichend sind und das vorhandene Innovationspotential dadurch nicht voll ausgeschöpft wird. Dies wird neben den quantitativen Ausgründungszahlen auch durch qualitative Studien bestätigt, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beispielsweise mehrheitlich die mangelnde Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Gründungsvorhaben kritisieren. Diesen Thematiken zum Anlass dient diese Kleine Anfrage dazu, Klarheit über den Status quo und die Zukunftsstrategie der Bundesregierung zur Förderung von Ausgründungen aus den AuF zu erlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wie viele Ausgründungen hatten die einzelnen Institute bzw. Zentren der AuF im Zeitraum 2005 bis 2020 (bitte die Zentren kategorisch pro AuF und in absteigender Reihenfolge [Ausgründungszahl] aufführen)?
Wie hoch ist die Anzahl der Ausgründungen pro 1 000 Mitarbeiter in den Jahren 2005 bis 2020 (bitte pro Jahr und pro AuF und insgesamt aufschlüsseln)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den im GWK-Monitoringbericht 2021 erfassten Gesamtrückgang der Gründungen im Allgemeinen sowie die jeweiligen Rückgänge von 2018 auf 2019 und von 2019 auf 2020 im Besonderen bei einer stark heterogenen Entwicklung in den Ausgründungszahlen, und wie bewertet sie diesbezüglich den Erfolg ihrer bisherigen Maßnahmen?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung das deutliche Absinken der Gründungszahlen bei FhG, MPG und HGF (bitte je AuF beantworten)?
b) Zieht sie konkrete Schlüsse aus diesen Daten, und plant sie, die bisherigen Maßnahmen zur Ausgründungssteigerung zu überarbeiten?
c) Welche Zielwerte bezüglich Ausgründungsanzahl wurden für die Jahre 2018 bis 2020 definiert, und wurden diese erfüllt? Wurden konkrete Zielgrößen für die zukünftigen Jahre definiert? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Wie steht es nach Kenntnis der Bundesregierung um die Diversität der Ausgründungen an den AuF (bitte nach AuF aufschlüsseln)?
a) Welcher Anteil der Ausgründungen ist von einer weiblichen Gründerin? Welcher Anteil der Ausgründungen hat mindestens eine Gründerin im Team?
b) Welcher Anteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Allgemeinen an den AuF ist weiblich?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Anteile? Liegt eine Tendenz vor, dass entweder Männer oder Frauen häufiger (in Relation zur allgemeinen Geschlechterverteilung an den AuF) an Ausgründungen beteiligt sind? Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dies, und welche Maßnahmen plant sie, um hierauf zu reagieren?
Gibt es Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2020 keine Ausgründungen hatten? Wie viele Institute bzw. Zentren sind das (absolut und relativ zur Gesamtzahl der jeweiligen AuF), und welchen AuF sind diese zugeordnet?
Gibt es Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2020 nur eine Ausgründung hatten? Wie viele Institute bzw. Zentren sind das (absolut und relativ zur Gesamtzahl der jeweiligen AuF), und welchen AuF sind diese zugeordnet?
Wie viele Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2018 keine Ausgründung hatten, verzeichnen im Zeitraum 2018 bis 2020 ebenfalls keine Ausgründung, und welchem prozentualen Anteil der Institute bzw. Zentren entspricht das?
a) Haben die Bundesregierung bzw. die AuF konkrete Pläne, die bisher gründungsinaktiven Institute bzw. Zentren zu vitalisieren? Wie sehen diese aus?
b) Falls nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung Aktivitäten außerhalb des Pakts für Forschung und Innovation IV (PFI IV), um die AuF zu mehr Ausgründungen zu motivieren?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Analysiert die Bundesregierung inzwischen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Strukturen der ausgründungsstärksten Forschungseinrichtungen im Ausland (z. B. ETH Zürich, Stanford University) in Bezug auf Best Practices (wie auf den Bundestagsdrucksachen 19/3057 und 19/14361 angeregt)?
a) Falls ja, konnte die Bundesregierung bereits Best Practices identifizieren und auf die Rahmenbedingungen für das deutsche Forschungs- und Transfersystem übertragen?
b) Falls nein, wieso erachtet die Bundesregierung die Analyse der Wettbewerber für uninteressant?
Welche Kennwerte hält die Bundesregierung für aufschlussreich, um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Impact von Ausgründungen zu identifizieren? Gehören Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Profit, Börsennotierung bzw. Unternehmensbewertung und Wachstum bzw. Skalierung dazu? Betrachtet sie dabei auch die zugrunde liegenden Patente in Bezug auf Patentklassen, Anführungen („forward citations“) und Größe der Patentfamilie?
Welche dieser Kennwerte erfassen die Bundesregierung und die AuF systematisch, um Erkenntnisse über mögliche Verbesserungen der Ausgründungssituation ableiten zu können?
a) Falls keine systematische Erfassung vorliegt, plant die Bundesregierung, dies in Zukunft zu tun, und wann wird dies geschehen?
b) Falls dies nicht geplant ist, wieso nicht?
Welches AuF-interne Wagniskapitalvolumen liegt an den Transferstellen der AuF (z. B. Fraunhofer Venture, Max-Planck-Innovation) aktuell vor, und welche jährlichen Abflüsse wurden im Zeitraum 2015 bis 2020 realisiert (bitte pro Transferstelle und Ausgründung der AuF aufführen)?
a) Wie sieht die Bundesregierung diese Volumina im Vergleich zu beispielsweise dem Oxford Science Innovation Fund (University of Oxford, UK), welcher 2015 mit ca. 600 Mio. Dollar startete und nun ca. 2 Mrd. Dollar umfasst (https://www.oxfordsciencesinnovation.com/)?
b) Sieht die Bundesregierung bei den Volumina der AuF-internen Fonds Steigerungspotential? Falls ja, wie plant die Bundesregierung, dies zu unterstützen bzw. auf eine Steigerung einzuwirken?
Würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn HGF und WGL auch Wagniskapitalfonds für Ausgründungen aufbauen, und falls ja, wieso ist dies nicht im PFI IV verankert?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Personal- und Besoldungsstrukturen an den AuF-internen Wagniskapitalgeber- und Transferstellen (bitte pro AuF aufschlüsseln)?
a) Welcher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Investitionsentscheiderinnen und Investitionsentscheider hat bereits selber ein Unternehmen gegründet?
b) Welcher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat zuvor in der Wirtschaft gearbeitet? Wie lange im Durchschnitt?
c) Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem die Investitionsentscheiderinnen und Investitionsentscheider erfolgsabhängig vergütet? Fließt dabei der Investitionserfolg mit ein?
d) Erachtet die Bundesregierung Gründungserfahrung bzw. Industrieerfahrung der Investitionsentscheider und erfolgsabhängige Vergütung als wichtige Elemente, um erfolgreiche Wagniskapitalstrukturen an den AuF aufzubauen?
Gedenkt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in fünf von 15, respektive einem Drittel der im Rahmen des Spitzenclusterwettbewerbs von 2012 bis 2017 geförderten Cluster keine konkreten Daten zur Gründungsaktivität besitzt –, Gründungsdaten in geförderten Clustern in Zukunft systematischer und vollständig zu erfassen oder hält sie dies für uninteressant (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14361)?
a) Wie steht die Bundesregierung dazu, die Clusterförderung zukünftig auch an Gründungsdatentransparenz und Gründungsdatenauskunft seitens der Cluster zu binden?
b) Wie erklärt sich die Bundesregierung die starke Gründungsheterogenität der Cluster, welche von 34 Ausgründungen (it’s OWL) bis eine Ausgründung (Hamburg Aviation) reicht?
Wie entwickeln sich die 2019 gestarteten Transferprogramme der FhG?
a) Wie läuft das Transferprogramm AHead? Wurde das angekündigte Finanzvolumen von 9 Mio. Euro im Jahr 2020 voll ausgeschöpft, und an welchen weiteren KPIs bewertet die FhG bzw. die Bundesregierung den Erfolg des Programms?
b) Gibt es erste Ergebnisse aus dem „Citizen-Science-Netzwerk“? Falls ja, wie lauten diese? Falls nein, wann plant die FhG bzw. die Bundesregierung, erste Ergebnisse zu erzielen?
Auf welche Zielgrößen bezog sich die Auskunft der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14361, in der die Bundesregierung bejahte, dass quantitative und qualitative Ziele hinsichtlich der Ausgründungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen im PFI IV vereinbart seien? Wie lauten diese, und auf welchen Seiten im PFI IV sind diese zu finden (bitte pro AuF aufschlüsseln)?
a) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, feste Zielgrößen zu Anzahl oder Gesamtumsatz von Ausgründungen in dem Zeitraum 2021 bis 2030 zu definieren (bitte begründen)?
b) Plant die Bundesregierung Ursachenanalysen bzw. Sanktionierungen bei Verfehlung dieser Zielgrößen? Wie sehen diese aus?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der umfangreichen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung zu wahrgenommenen Gründungsbarrieren für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland (unterstützt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF], 2020), wonach „Mein Gründungsvorhaben ist mit meiner aktuellen beruflichen Situation nicht vereinbar“ öfter als Barriere wahrgenommen wird als „Mir fehlen finanzielle Mittel“ (https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/chartbooks/Chartbook_Gruendungserfolg_Hochschule_171120.pdf)?
a) Wie beurteilen die AuF nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich die Gründungssituation unter ihren Forschenden (bitte einzeln für jede AuF beantworten)?
b) Plant die Bundesregierung, die berufliche Situation der Forschenden aktiv gründungsfreundlicher zu gestalten bzw. dafür Rahmenbedingungen zu schaffen? Falls ja, welche Rahmenbedingungen sind dafür vorgesehen? Falls nein, wieso nicht?
Ist die Besprechung von Transfer der eigenen Technologieentwicklung und Forschung in Wirtschaft und Gesellschaft (inklusive Ausgründungsoptionen) nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell festgeschriebener Bestandteil der Mitarbeitergespräche an den AuF (bitte einzeln für jede AuF beantworten)? Falls nein, hält die Bundesregierung es für sinnvoll, darauf einzuwirken, dass dies geschieht, und welche Maßnahmen plant sie zur Umsetzung?
Finden in diesem Rahmen auch Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Technologietransfer- und Ausgründungsunterstützung für Teamleiter etc. statt (bitte einzeln pro AuF beantworten)?
Werden Transferleistungen und Ausgründungen in der variablen Vergütung der Teamleiterebenen bzw. Teamleiter der AuF berücksichtigt (bitte nach AuF aufschlüsseln)? Falls ja, wie ist die Gewichtung im Vergleich mit etablierten KPIs, wie Publikationen etc.?
Plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass laut KfW-Gründungsmonitor 2020 bei den Rahmenbedingungen für unternehmerische Bildung erheblich Mängel vorliegen (S. 10) –, diesbezüglich auf die Länder einzuwirken, dass wirtschaftliche Kompetenzen an den Schulen und Hochschulen stärker gefördert werden?
Plant die Bundesregierung, auch die AuF zu besseren Weiterbildungsangeboten im Bereich Gründungswissen zu motivieren?
a) Falls ja, was ist dort geplant, und welche Zielgrößen bezüglich betriebswirtschaftlicher Weiterbildungsangebote wurden zusätzlich zu den vagen Absichtserklärungen im PFI IV (S. 26) definiert?
b) Existiert eine, für die Forschenden kostenlose, AuF-übergreifende Lernplattform zum Erlangen von Gründungswissen auf Abruf?
c) Falls es diese Lernplattform nicht gibt, wieso nicht? Existieren vergleichbare Lösungen in den einzelnen AuF?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der befristeten Stellen in Bezug zu der Gesamtstellenanzahl pro Jahr im Zeitraum 2005 bis 2020 (bitte pro AuF aufschlüsseln)?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung über die Jahre? Sieht sie diese als positiv oder negativ an (bitte begründen)?
b) Hält die Bundesregierung es für möglich, dass eine befristete Beschäftigung an den AuF aufgrund der mangelnden Absicherung gründungshemmend wirken kann, oder schließt sie dies aus?
c) Plant die Bundesregierung, durch Rahmenbedingungen und Zielsetzungen auf die Befristungsquote an den AuF einzuwirken? Wenn ja, in welcher Form?
Was ist Output, Outcome und Impact der durch die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14361 für 2020 angekündigten Workshops?
a) Konnten Rahmenbedingungen bezüglich Intellectual Property(IP)-Transfer und Musterverträge erstellt werden?
b) Falls ja, wie sind diese ausgestaltet, und wie wird sichergestellt, dass sie auch konsequent angewendet werden?
c) Falls noch keine modularen Musterverträge entwickelt wurden, wann plant die Bundesregierung, diese fertig zu stellen?
Wie bewertet das BMBF in diesem Zusammenhang den Umstand, dass die Arbeitsgruppe „Forschungskooperationen“ am Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits Mustervereinbarungen für Kooperationen zwischen Forschungsinstituten und Industriepartnern entwickelt hat und diese kontinuierlich aktualisiert (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/mustervereinbarungen-fuer-forschungs-und-entwicklungskooperationen.html)? Sieht die Bundesregierung hier Synergiepotential zwischen den entsprechenden Abteilungen im BMBF und im BMWi bei der Erstellung von Mustervereinbarungen sowohl für Ausgründungen als auch für Kooperationen der Forschungseinrichtungen?
Plant die Bundesregierung, die 2012 aufgestellten „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers des BMBF“ in naher Zukunft zu aktualisieren und dabei beispielsweise Leitlinien zu stillen bzw. virtuellen Beteiligungen mit aufzunehmen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14361)?
a) Falls ja, welche Aktualisierungen sind geplant, und wann ist damit zu rechnen?
b) Falls nein, wieso nicht?
Liegen der Bundesregierung oder den AuF Daten zur durchschnittlichen Dauer der IP-Verhandlungen bei Ausgründungen an den AuF vor?
a) Falls ja, wie lauten diese (bitte Durchschnittswerte pro Jahr pro AuF angeben)?
b) Falls nein, wieso liegen dazu keine Daten vor? Trifft die Vermutung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass die Bundesregierung diese Daten als nicht relevant ansieht? Wie steht die Bundesregierung dazu, diese Daten (beispielsweise den Zeitraum zwischen Schutzrechtanmeldung seitens der AuF bis zum erfolgreichen Abschluss einer Lizenzvereinbarung) in Zukunft systematisch zu erheben bzw. von den AuF einzufordern?
Plant die Bundesregierung darauf einzuwirken, dass die AuF transparente Begründungen für ihre, während der IP-Verhandlungen mit Ausgründenden geforderten, Zahlungen vorlegen müssen?
a) Falls ja, durch welche Instrumente stellt die Bundesregierung sicher, dass dies auch in der Praxis an allen AuF umgesetzt wird?
b) Falls nein, wieso erachtet die Bundesregierung es nicht für sinnvoll, Verhandlungstransparenz für die Ausgründenden sicherzustellen, obwohl Erfahrungsberichte von Gründern nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller einen dringenden Handlungsbedarf aufdecken?
Wie steht die Bundesregierung aktuell zu dem Vorschlag eines Transferfreiheitsgesetzes bzw. eines Innovationsfreiheitsgesetzes, wie im Hightech-Forum der Bundesregierung diskutiert (https://www.hightech-forum.de/ergebnisbericht-hightech-forum-2019-2021/), um Hürden im Beihilfe- und Gemeinnützigkeitsrecht abzubauen? Hat die Bundesregierung erörtert, wie die Umsetzung eines solchen Innovationsfreiheitsgesetzes erfolgen könnte, und wenn ja, inwieweit und welche Vorbereitungen könnten dazu in den nächsten Wochen bzw. Monaten bereits getroffen werden?
Sieht die Bundesregierung sowohl durch einen Abbau von Hürden im Beihilfe- und Gemeinnützigkeitsrecht als auch durch den Abbau von strukturellen und kulturellen Gründungshürden innerhalb der AuF Potential zu einer Ausgründungssteigerung, und wenn ja, beim Abbau welcher Hürden sieht sie mehr Potential?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU), geeignete Kooperationsprojekte bzw. Patentverwertungen an Forschungsinstituten zu identifizieren und zu akquirieren, und durch welche Instrumente unterstützt die Bundesregierung dabei?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Plattformen, welche systematisch die Forschungsschwerpunkte sowie die Patente der Hochschulen und AuF aufführen?
a) Falls nein, wie steht die Bundesregierung dazu, eine solche Plattform zu initialisieren und zu fördern? Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich dadurch der Transfer von Forschung, besonders in den Mittelstand, verbessern kann?
b) Falls ja, erachtet die Bundesregierung diese für ausreichend, und wie erklärt sie sich die Tatsache, dass viele Experten aus der Industrie den heutigen Zustand als nicht ausreichend bewerten?
Plant die Bundesregierung, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zu unterstützen, solch eine Übersicht auf Basis ihrer umfangreichen Daten zu erstellen, dabei jedoch personelle und finanzielle Unterstützung benötigen würde?
a) Falls ja, in welcher Form?
b) Falls nein, wieso nicht?
Wie steht die Bundesregierung dazu, in Analogie zu den Forschungsschwerpunkten, auch eine Plattform zur übergreifenden Listung des Intellectual Property an AuF und Hochschulen zu initialisieren und zu fördern? Könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung die Verbindung von erfahrenen Entrepreneuren und High-Tech-Forschungsergebnissen verbessern und so den Transfer durch Gründungen verstärken?
Wie sieht die Bundesregierung in dem Zusammenhang auch entsprechende Aktivitäten von Start-ups, wie z. B. Patentplus (https://www.patentplus.io/)?
Wie steht die Bundesregierung dazu, dass keine der durch den PFI geförderten Wissenschaftsorganisationen ihre Zielmarken bezüglich des Frauenanteils bis 2020 erreicht hat und bei der DFG sogar seit 2018 ein Rückgang des Frauenanteils in Gremien zu verzeichnen ist (GWK-Monitoringbericht 2021, S. 62 bis 64)? Plant die Bundesregierung hier Schritte, um die bisher ineffektiven Maßnahmen zu überarbeiten? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Frauenanteils in den Führungsebenen der AuF in den Jahren 2015 bis 2020?
Wie steht die Bundesregierung dazu, dass die Befristungsquote (Anteil an befristeten Arbeitsverhältnissen relativ zur Gesamtbelegschaft) in den Besoldungsstufen E 13, E 14 und E 15 an allen AuF bei Frauen signifikant höher als bei Männern ist (GWK-Monitoringbericht 2021, S. 107)? Sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass über alle AuF hinweg 54,8 Prozent der Männer und knapp 70 Prozent der Frauen in besagten Besoldungsstufen in befristeten Arbeitsverhältnissen stehen – hier Diskriminierung sowie Handlungsbedarf?
a) Falls ja, durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken?
b) Falls nein, wieso nicht?
c) Wie sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser Zahlen die Ausgründungsquote unter Wissenschaftlerinnen?