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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.09.2021

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3187905.08.2021

Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung

der Abgeordneten Matthias Nölke, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Johannes Vogel (Olpe), Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Schäffler, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Anpassungen der SARS-Cov2-Arbeitsschutzverordnung wurden die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelockert. So ist beispielsweise zum 30. Juni 2021 die Homeoffice-Verpflichtung ausgelaufen. Zum Homeoffice gab es bereits mehrere Kleine Anfragen.

Weiterhin sind Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb wie Abstandsgebote sowie die Bereitstellung von Atemschutzmasken und Schnelltests durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Bestandteil dieser Verordnung.

Die Delta-Variante des Coronavirus lässt die Infektionszahlen in einigen Ländern erneut dramatisch ansteigen. In Großbritannien, Portugal, Russland, Zypern und Spanien stiegen die Zahlen zuletzt sehr schnell an. Auch in Deutschland nehmen die Infektionszahlen wieder zu. Derzeit wird in den Medien und der Öffentlichkeit zwar darüber diskutiert, die Inzidenz als alleinigen Indikator für die Beurteilung der Pandemie und mögliche Verschärfungen von anderen Faktoren abzulösen bzw. zu ergänzen. Dennoch stellt sich im Hinblick der dynamischen Ausbreitung der Delta-Variante die Frage, ob eine erneute Verlängerung oder Veränderung der Arbeitsschutzverordnung geplant ist. Die SARS-Cov2-Arbeitsschutzverordnung endet am 10. September 2021 bzw. würde mit der Aufhebung der epidemischen Lage durch die Bundesregierung auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der SARS-Cov2-Arbeitsschutzverordnung im Hinblick auf die Ausbreitung der Delta-Variante?

a) Ist eine Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung geplant (bitte begründen)?

b) Ist eine Verschärfung z. B. durch eine erneute Homeoffice-Pflicht geplant (bitte begründen)?

2

Wie viele Luftfilter stehen den obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zur Verfügung, und in welchen Bereichen bzw. Abteilungen kommen sie zum Einsatz (bitte nach obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden tabellarisch aufschlüsseln)?

3

Welche finanziellen Mittel stehen den obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung 2021 und 2022 für den Arbeitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

4

Wie hoch waren die Ausgaben 2020 und 2021 für Anschaffungen zum betrieblichen Infektionsschutz wie z. B. FFP2-Masken, Antigenschnelltests, Plexiglasabtrennungen oder Luftfilteranlagen in den obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

5

Welche weiteren Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz ergreift die Bundesregierung in den obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung? Ab wann (bitte nach obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung aufgliedern)?

6

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der obersten Bundesbehörden, der Bundesoberbehörden, der obersten Bundesgerichte sowie der Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung waren im Zeitraum Februar 2021 bis Juli 2021 ganz oder teilweise im Homeoffice (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

7

Für wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung wird auch nach dem Auslaufen der Homeoffice-Pflicht aus der Arbeitsschutzverordnung mobiles Arbeiten ermöglicht (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

8

Welche Dienstvereinbarungen zu mobilem oder ortsflexiblem Arbeiten gelten in den obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, und inwiefern unterscheiden sie sich?

9

Sind neue Dienstvereinbarungen zu mobilem und ortsflexiblem Arbeiten in den obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung geplant?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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