[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann,
Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31881 –
Reaktivierung der Unteren Steigerwaldbahn Schweinfurt–Kitzingen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Untere Steigerwaldbahn (VzG (Verzeichnis der örtlich zulässigen
Geschwindigkeiten)-Streckennummer 5231) ist eine stillgelegte
Eisenbahnstrecke zwischen Schweinfurt und Kitzingen. Zum Fahrplanwechsel im Mai
1981 stellte die damalige Deutsche Bundesbahn den Personenverkehr auf der
fränkischen Nebenbahn ein. Am 31. Dezember 2001 stellte die DB AG den
regulären Güterverkehr ein. Bis Mitte 2006 bediente die DB AG sporadisch
noch ein Depot der US-Armee bei Kitzingen. Seit einigen Jahren wird von
Initiativen der Region die Reaktivierung der Unteren Steigerwaldbahn
gefordert. Die Strecke befindet sich auch in der bundesweiten „Reaktivierungsliste“
des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Reaktivierung von
Eisenbahnstrecken (
https://www.vdv.de/reaktivierung-von-eisenbahnstrecken-
2020.pdfx). Die jetzt angekündigte alternative Nutzung der Steigerwaldbahn
durch sogenannte Peoplemover unter Beteiligung der DB Regio (
https://saz-ve
rlag.de/neue-chancen-fuer-die-modernisierung/) wirft aus Sicht der
Fragesteller Fragen auf, ob es bereits im Rahmen des Verkaufs der Strecke durch die
DB Netz (
https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/bahnbefuerworter-e
s-ist-nicht-das-aus-art-10285765) ein absehbares Geschäftsinteresse für die
DB Regio AG gegeben hat.
Aufgrund der hohen Energieeffizienz und der in großen Teilen bestehenden
Strecke ist eine Reaktivierung der Steigerwaldbahn die von den Fragesteller
bevorzugte Variante zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und
Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene. In anderen Regionen
Deutschlands werden solche Reaktivierungsvorhaben konsequent vorangetrieben,
gerade auch in Verbindung mit dem Ausbau von Stadtbahnsystemen, die neue
Fahrgastpotentiale in Stadt-Umland-Regionen erschließen können (vgl.
https://www.regional-stadtbahn.de).
Hinweis der Fragesteller: In dieser Kleinen Anfrage werden Peoplemover als
autonom fahrende Kleinbusse, die auf asphaltierten Strecken verkehren (also
kein Rad-Schiene-System), definiert.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32233
19. Wahlperiode 31.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 30. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat das Ende 2019 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18398) von der Deutschen Bahn
AG erteilte Stilllegungsmoratorium weiterhin Gültigkeit?
Wenn nein, wann ist das Stilllegungsmoratorium ausgelaufen?
2. Bezieht sich diese Aussage auch auf den Verkauf von Strecken an
Unternehmen, die absehbar kein Interesse am Weiterbetrieb an einer Strecke
haben?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) besteht das
Stilllegungsmoratorium jegliche Verringerung der Gleisinfrastruktur (Stilllegungen und
Abgaben) weiterhin.
Die DB AG hat keinen Einfluss darauf, wie ein potentieller Käufer die von ihm
erworbene Gleisinfrastruktur weiter betreibt. Die Betriebspflicht nach § 11
Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geht im Rahmen einer
Abgabe auf den Pächter bzw. Erwerber über. Die zuständigen
Aufsichtsbehörden der Länder sind zur Überwachung der Einhaltung der Betriebspflicht.
3. Wie ist der Verkauf der Unteren Steigerwaldbahn von der DB Netz AG
an ein privates Unternehmen, das absehbar kein Interesse am
Weiterbetrieb der Steigerwaldbahn hat, vor dem Hintergrund des
Stilllegungsmoratoriums der DB AG einzuordnen (vgl.
https://www.mainpost.de/regi
onal/schweinfurt/bahnbefuerworter-es-ist-nicht-das-aus-art-10285765)?
Nach Auskunft der DB AG erfolgte der abschnittsweise Verkauf jeweils vor
dem Stilllegungsmoratorium der DB Netz AG Ende des Jahres 2019.
4. Wurde in der von der Deutschen Bahn angekündigten „Task Force“ (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/18398) auch die Reaktivierung der Unteren
Steigerwaldbahn untersucht?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die „Task Force“ der Deutschen
Bahn?
Nach Auskunft der DB AG hat die DB-Taskforce Streckenreaktivierung das
Potenzial für eine Reaktivierung der Unteren Steigerwaldbahn (Kitzingen–
Schweinfurt) nicht näher untersucht. Die Strecke befindet sich mit Ausnahme
eines sehr kurzen Abschnitts in Schweinfurt zu dem Zeitpunkt nicht mehr im
Eigentum der DB AG.
5. An welchem Tag erfolgte der Verkauf der Eisenbahninfrastruktur der
Unteren Steigerwaldbahn, und wie hoch war der Verkaufspreis?
Nach Auskunft der DB AG erfolgte der Verkauf in zwei Abschnitten am
16. Juli bzw. 12. November 2019. Da es sich hierbei um Kaufverträge mit
Dritten handelt, kann über deren Inhalte aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht informiert werden.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen
vor.
6. Hat die Bundesregierung geprüft, ob sogenannte Peoplemover durch das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm)
förderfähig sind?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, wie viele „Peoplemover“ wurden bereits über das GVFG-
Bundesprogramm gefördert?
9. Plant die Bundesregierung, in Zukunft „Peoplemover“ über das GVFG-
Bundesprogramm zu fördern?
Wenn ja, warum?
Die Fragen 6 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sogenannte People Mover sind kein Gegenstand des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und daher im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms
nicht förderfähig.
7. Ist eine volkswirtschaftliche Bewertung nach der „Standardisierten
Bewertung“ (Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im
schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr) von
Infrastrukturmaßnahmen mit „Peoplemovern“ möglich?
Wenn ja, bei welchen Vorhaben wurde diese Bewertung bisher
durchgeführt?
Das Regelverfahren der Standardisierten Bewertung ist für die Beurteilung der
gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit eines Investitionsvorhabens im
schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) konzipiert. Damit
soll deren Förderwürdigkeit durch öffentliche Zuwendungsgeber ermittelbar
werden. Es ist daher für die Beurteilung der Gesamtwirtschaftlichkeit eines
People-Mover-Systems ohne Weiteres nicht anwendbar.
Der Bundesregierung ist keine Standardisierte Bewertung eines People-Mover-
Systems bekannt.
8. Hat die Bundesregierung geprüft, ob „Peoplemover“ über ein anderes
Förderungsprogramm des Bundes förderfähig sind?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, welches, und in welcher anteiligen Höhe?
Nein.
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Energieeffizienz von
„Peoplemover-Systemen“ im Vergleich zum konventionellen Rad-
Schiene-System vor?
Wenn ja, welche?
Nein.
11. Welche weiteren „Peoplemover-Projekte“ plant die DB Regio AG ggf.?
Nach Auskunft der DB AG betreibt DB Regio Bus sechs automatisierte Shuttle
im Linienbetrieb an drei unterschiedlichen Standorten. Diese sind Bestandteil
von ca. 15 weiteren Projekten für weitere Umsetzungen. Diese Projekte sind
straßengebunden als Beitrag zur Verbesserung des ÖPNV.
12. Wurde von der DB Netz AG oder anderen Antragsbefugten eine
Entwidmung (Freistellung nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
(AEG)) der Strecke beantragt?
Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand bei Bearbeitung dieser Anträge?
Liegen dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für Abschnitte der Unteren
Steigerwaldbahn Anträge auf Freistellung nach § 23 AEG der vor?
Die Zuständigkeit für eisenbahnrechtliche Belange liegt für den
Streckenabschnitt von Kitzingen bis Gochsheim (Bahn-km 5,3 bis Bahn-km 43,8) beim
Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Mittelfranken.
Für den Streckenabschnitt von Gochsheim bis Schweinfurt Hbf (Bahn-km 43,8
bis Bahn-km 50,0) liegt die Zuständigkeit für eisenbahnrechtliche Belange
beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Im Sinne einer einheitlichen
Entscheidungsfindung stehen das EBA und die Regierung von Mittelfranken in
laufendem Kontakt.
Dem EBA liegen zwei Anträge von Gemeinden auf Freistellung von
Bahnbetriebszwecken für Streckenteile vor:
• Die Gemeinde Sennfeld hat die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der
Flurstücksnummer (FlNr.) 4735, 2563/1 und 2563 (Teilfläche) von
Bahnkm 45,935 bis 47,244 mit Schreiben vom 28. November 2018 beantragt;
• Die Gemeinde Gochsheim hat die Freistellung von Bahnbetriebszwecken
der FlNr. 5128 (Teilfläche) von Bahn-km 43,858 bis 45,935 mit Schreiben
vom 13. März 2019 beantragt.
13. Welche Abschnitte bzw. Flurstücke der Eisenbahnstrecke Schweinfurt –
Kitzingen (VzG-Strecke 5321) wurden bisher nach § 23 AEG
freigestellt, und für welche Abschnitte und Flurstücke erfolgte in früherer Zeit
ein vergleichbares Verfahren („Entwidmung“)?
Im Zuständigkeitsbereich des EBA von Bahn-km 43,8 bis Bahn-km 50,0 sind
noch keine Streckenflurstücke entwidmet bzw. von Bahnbetriebszwecken
freigestellt worden.
Folgende Anträge der DB Services Immobilien GmbH auf Entwidmung/
Freistellung von Bahnbetriebszwecken von umgebenden Flächen im Bereich des
Bahnhofs Sennfeld wurden genehmigt:
Mit Bescheid vom 22. Dezember 2009 wurden die FlNr. 1227/2, 1227/14,
1227/15, 1227/19, 1227/21, 1227/22, 1227/23, 1227/241227/25 und 2286/10
der Gemarkung Schweinfurt und FlNr. 4610/3 der Gemarkung Sennfeld von
Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Mit Bescheid vom 23. Juli 2013 wurden die FlNr. 1227/8, 1227/9, 1227/10,
1227/28 und 1227/30 der Gemarkung Schweinfurt von Bahnbetriebszwecken
freigestellt.
Die Regierung von Mittelfranken hat mitgeteilt, dass sie mit Bescheid vom
12. Mai 2016 die FlNr. 5294/2, 5419/61, 5419/3, 6785/0, 6787/0, 6792/0,
Gemarkung Kitzingen, im Stadtgebiet Kitzingen, Strecke Kitzingen-
Etwashausen–Gochsheim, Streckenkilometer 2,168–5,370, von Bahnbetriebszwecken
freigestellt hat.
14. In welchem Abschnitt der Eisenbahnstrecke Schweinfurt – Kitzingen
erfolgte nach der kriegsbedingten Betriebsunterbrechung nach 1945 keine
Wiederaufnahme des Personen- und Güterverkehrs, und zu welchem
Zeitpunkt erfolgte in diesen Abschnitten eine „Entwidmung“ bzw. ein
mit dem § 23 AEG vergleichbares Verfahren zur Freistellung von
Bahnbetriebszwecken?
Die durch Kriegseinwirkung zerstörte Mainbrücke in Kitzingen wurde nicht
wiederaufgebaut.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen
vor.
15. Welche antragsberechtigten Organe haben im Verlauf der
Eisenbahnstrecke Schweinfurt–Kitzingen beim Eisenbahn-Bundesamt oder anderen
zuständigen Behörden zu welchem Zeitpunkt nach Stilllegung der
Eisenbahnstrecke Anträge zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach
§ 23 AEG gestellt (bitte die Flurstücke angeben)?
a) Für welche Streckenabschnitte bzw. Flurstücke liegen ggf. derzeit
Anträge auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Nach Angaben der Regierung von Mittelfranken wurden in ihrem
Zuständigkeitsbereich folgende Anträge auf Freistellung von Grundstücken des
Streckenabschnitts von Bahnbetriebszwecken gestellt:
• Antrag der Stadt Prichsenstadt vom 1. Juni 2016 auf Freistellung der
Flurstücke Flur-Nrn. 292 (Gemarkung Prichsenstadt), 625 (Gemarkung
Stadelschwarzach) und 267 (Järkendorf) von Bahnbetriebszwecken;
• Antrag der Marktgemeinde Kleinlangheim vom 29. Juni 2016 auf
Freistellung des Flurstücks Flur-Nr. 4011/0 (Gemarkung Kleinlangheim) von
Bahnbetriebszwecken;
• Antrag der Marktgemeinde Großlangheim vom 7. Juli 2016 auf Freistellung
des Flurstücks Flur-Nr. 471/0 (Gemarkung Großlangheim) von
Bahnbetriebszwecken;
• Antrag der Marktgemeinde Wiesentheid vom 6. März 2017 auf Freistellung
der Flurstücke Flur-Nrn. 123/1, 125 und 126 (jew. Gemarkung Feuerbach)
sowie 310/2, 320/2, 599, 1154 und 1651/5 (jew. Gemarkung Wiesentheid)
von Bahnbetriebszwecken;
• Antrag der Gemeinde Lülsfeld vom 17. Oktober 2018 auf Freistellung des
Flurstücks Flur-Nr. 829 (Gemarkung Lülsfeld) von Bahnbetriebszwecken;
• Antrag der Gemeinde Frankenwinheim vom 17. Oktober 2018 auf
Freistellung des Flurstücks Flur-Nr. 247 (Gemarkung Frankenwinheim) von
Bahnbetriebszwecken;
• Antrag der Gemeinde Sulzheim vom 17. Oktober 2018 auf Freistellung der
Flurstücke Flur-Nrn. 130, 48/1 und 130/2 (jew. Gemarkung Alitzheim)
sowie 205 und 923/1 (jew. Gemarkung Sulzheim) von Bahnbetriebszwecken;
• Antrag der Gemeinde Grettstadt vom 17. Oktober 2018 auf Freistellung des
Flurstücks Flur-Nr. 3030 (Gemarkung Grettstadt) von
Bahnbetriebszwecken;
• Antrag der Gemeinde Gochsheim vom 17. Oktober 2018 auf Freistellung
des Flurstücks Flur-Nr. 5128 (Teilfläche bis Bahn-km 43,858).
Der von der Stadt Gerolzhofen mit Schreiben vom 17. Mai 2018 gestellte
Antrag auf Freistellung der Flurstücke Flur-Nrn. 3685 und 3685/2 (jew.
Gemarkung Gerolzhofen) wurde von dieser mit Schreiben vom 10. Januar 2019
zurückgenommen.
Weiterhin sind bei der Regierung von Mittelfranken Freistellungsanträge der
DB AG – DB Immobilien (mit Vollmacht der DB Netz AG) anhängig, welche
sich auf Flächen im Bereich des Bahnhofs Gerolzhofen beziehen, die an die
Bahnstrecke angrenzen:
• Antrag vom 12. März 2019 auf Freistellung des Flurstücks Flur-
Nr. 3685/11, Gemarkung Gerolzhofen, von Bahnbetriebszwecken;
• Antrag vom 16. September 2020 auf Freistellung des Flurstücks Flur-
Nr. 3685/2 sowie von Teilflächen der Flurstücke Flur-Nrn. 3685/13 und
3685/14, jeweils Gemarkung Gerolzhofen, von Bahnbetriebszwecken.
16. Welche Konsequenzen hat die Interessenbekundung eines
Eisenbahninfrastrukturunternehmens, das einen Antrag auf Betriebsgenehmigung
nach § 6 AEG gestellt hat (vgl.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ste
igerwaldbahn-unternehmen-beantragt-betriebsgenehmigung,STmb1yi?U
TM_Name=Web-Share&UTM_Source=Twitter&UTM_Medium=Link)?
Das Ergebnis dieser Antragstellung wird abgewartet und ist eine
entscheidungserhebliche Grundlage, ob die Bahnanlagen aktuell oder langfristig als
Bahnanlage genutzt werden.
17. Welche Gleisanschlüsse bestanden zuletzt im Verlauf der Unteren
Steigerwaldbahn?
Nach Auskunft der DB AG bestanden zuletzt acht Gleis- bzw.
Infrastrukturanschlüsse.
Im Jahr 2005 wurde die Strecke durch die Bayerische Regionaleisenbahn
(BRE) übernommen. Ihr wurden folgende Anschlüsse von der DB Netz AG
übergeben:
• Hänel GmbH (Betriebsstelle Wiesentheid),
• BVA Würzburg (Betriebsstelle Kitzingen-Etwashausen),
• US-Streitkräfte (Betriebsstelle Kitzingen-Etwashausen),
• Sachs Gießerei (Betriebsstelle Kitzingen-Etwashausen),
• Gemeinde Gochsheim (Betriebsstelle Gochsheim),
• Mainfrucht GmbH & Co KG (Betriebsstelle Gochsheim (Unterfr)).
Die BRE hat im Jahr 2016 den Antrag auf Stilllegung der Strecke gestellt und
gleichzeitig den Infrastrukturanschlussvertrag (IAV) mit der DB Netz AG
beendet. Mit der BRE hatte die DB Netz AG einen IAV in der Betriebsstelle
Gochsheim.
Derzeit wird die Strecke noch bis km 47,244 ab Schweinfurt Hbf, betrieben.
Dies wäre die künftige Schnittstelle bei Wiederinbetriebnahme. Zudem wird
noch folgender Anschluss durch die DB Netz AG verantwortet:
• ALBA Metall Süd-Franken GmbH (Betriebsstelle Schweinfurt-Sennfeld).
18. Hat die Bundesregierung geprüft, bis zu welcher anteiligen Höhe der
Planungs- und Baukosten die Unteren Steigerwaldbahn beispielsweise
über das GVFG-Bundesprogramm förderfähig wäre?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Der Fördersatz für die Reaktivierung von Schienenstrecken für den ÖPNV
beträgt bis zu 90 Prozent. Die jeweiligen Planungskosten werden bis zu einer
Pauschale von zehn Prozent der förderfähigen Baukosten als zuwendungsfähig
anerkannt, sofern diese auch beim Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit
angesetzt sind.
19. Sind der Bundesregierungen Fälle bekannt, bei der ein
„praxistaugliche[r] Einsatz effizienter, wasserstoffbetriebener Züge oder Akku-
Hybrid-Triebwagen“ bereits heute erfolgt (vgl. Einsatz von
Brennstoffzellenzügen in Niedersachsen
https://www.alstom.com/de/press-releases-
news/2018/9/weltpremiere-alstoms-wasserstoff-zuege-starten-im-oeffent
lichen)?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung den Einsatz von mit
Wasserstoff oder batterieangetriebenen Triebzügen gefördert, und welche
Förderungen sind derzeit geplant?
Welche Erfahrungen haben die Bundesregierung oder die Deutsche Bahn
mit dem Einsatz solcher Antriebstechnologien?
Für den Bereich der Forschung und Entwicklung wurden von der
Bundesregierung 51,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung, Validierung und
Zulassung des Brennstoffzellenzuges Coradia iLint von Alstom wurde im
Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NIP) mit insgesamt 9,04 Mio. Euro gefördert. Das Vorhaben
H2GoesRail der Siemens Mobility, der DB AG, DB Regio AG und der DB
Energie GmbH zur Entwicklung, Validierung und Zulassung eines
Brennstoffzellenzuges sowie der hierfür notwendigen Wasserstoffinfrastruktur wird im
Rahmen des NIP mit knapp 14 Mio. Euro gefördert. Das Vorhaben schließt an
das Vorgängerprojekt X-EMU von Siemens Mobility und der RWTH Aachen
zur Entwicklung eines Brennstoffzellenantriebsstrangs für Triebzüge an,
welches mit 11,7 Mio. Euro im NIP gefördert wurde. Das Vorhaben H2TRAM von
HeiterBlick, Hörmann Vehicle Engineering und Flexiva Automation & Robotik
zur Entwicklung eines Antriebsstrangs für eine Wasserstoff-
Brennstoffzellenbetriebene Straßenbahn wird durch das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) mit 2,1 Mio. Euro gefördert. Für die Entwicklung
und Zulassung des TALENT 3-Batterietriebzuges für den Einsatz im
Fahrgastbetrieb werden Bombardier und die TU Berlin im Rahmen der Förderrichtlinie
Elektromobilität mit insgesamt 4,2 Mio. Euro durch das BMVI gefördert
(Projekt BEMU).
Die Bundesregierung hat im Bereich der lokal emissionsfreien Züge eine
Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten gefördert. So können bereits
heute entsprechende Züge bei Neuausschreibungen von Verkehrsverträgen
berücksichtigt werden.
Der Praxiseinsatz von Brennstoffzellenzügen wird in Deutschland bereits seit
dem Jahr 2019 bei den Eisenbahnen und Verkehrsbetrieben Elbe-Weser auf der
Strecke Buxtehude–Bremerhaven–Cuxhaven getestet. Im Rahmen dieses
Demonstrationsbetriebes haben die Züge ihre Einsatztauglichkeit unter diversen
klimatischen und topografischen Bedingungen bewiesen. Bei weiteren
Verkehrsnetzen wird die Betriebsaufnahme lokal emissionsfreier Züge vorbereitet,
z. B. im Taunusnetz (Rhein-Main-Verkehrsverbund, 28 Brennstoffzellenzüge,
Betriebsaufnahme ab 2023 geplant) oder im Nahverkehrsverbund Schleswig-
Holstein (Akku-Triebzüge, Betriebsaufnahme 2022 geplant) sowie auf der
Strecke der Heidekrautbahn (Niederbarnimer Eisenbahn, 6
Brennstoffzellenzüge). Darüber hinaus befinden sich Brennstoffzellenzüge im europäischen
Ausland im Demonstrationsbetrieb (z. B. in Österreich).
Für die Beschaffung derartiger Fahrzeuge hat die Bundesregierung 42,1 Mio.
Euro bewilligt, für dazugehörige Energie-Infrastruktur 6,8 Mio. Euro. Mit der
technologieoffenen „Richtlinie zur Förderung von alternativen Antrieben im
Schienenverkehr“ vom Februar 2021 fördert das BMVI die Beschaffung von
Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben und der hierfür notwendigen
Infrastruktur sowie Machbarkeitsstudien über ihren Einsatz. Der erste
Förderaufruf dieser Richtlinie ist noch bis zum 31. August 2021 geöffnet. Mit der
Förderung sollen die Investitionsmehrkosten in klimafreundliche Technologien
gemindert und der Markt angereizt werden. Hierfür stehen insgesamt 227 Mio.
Euro zur Verfügung.
20. Gibt es ein gesetzliches Kriterium auf Bundesebene, dass eine
Förderfähigkeit der Strecke erst ab 1 000 Reisendenkilometern je Kilometer
Betriebslänge rechtfertigt bzw. zulässt?
Entscheidend für die Förderwürdigkeit eines Investitionsvorhabens im Rahmen
des GVFG ist der Nachweis seiner Gesamtwirtschaftlichkeit auf der Grundlage
einer Standardisierten Bewertung. Dies setzt die langfristige Bestellung von
Schienenpersonennahverkehrsleistungen durch den jeweiligen Aufgabenträger
voraus.
21. Trifft es zu, dass die im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereitgestellten Mittel nur „nachrangig“ für die Reaktivierung von
Strecken vorgesehen sind (vgl.
https://www.mainpost.de/regional/schwei
nfurt/steigerwaldbahn-eck-teilt-nicht-die-euphorie-der-gruenen-art-1040
0088)?
Gibt es bei der Vergabe der Mittel nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz irgendeine hinterlegte Priorisierung?
Die Fördertatbestände sind in § 2 GVFG dargestellt.
22. Gab es seit der Stilllegung der Bahnstrecke Gespräche, bei denen das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beteiligt war,
bezüglich der zukünftigen Nutzungen der Unteren Steigerwaldbahn
durch andere Verkehrskonzepte (bitte Datum, Teilnehmer und
wesentlichen Inhalt angeben)?
23. Gab es seit der Stilllegung der Bahnstrecke Gespräche der DB Regio AG
(inklusive DB Regio Bus) über die zukünftige Nutzung der Unteren
Steigerwaldbahn (bitte Datum, Teilnehmer und wesentlichen Inhalt
angeben, vgl.
https://saz-verlag.de/neue-chancen-fuer-die-modernisier
ung/)?
24. Gab es seit der Stilllegung der Bahnstrecke Gespräche mit Vertretern der
Bundesregierung oder der Deutschen Bahn AG über die zukünftige
Nutzung der Unteren Steigerwaldbahn mit anderen Verkehrskonzepten
vor Verkauf der Strecke durch die DB Netz AG (bitte Datum,
Teilnehmer, Inhalt und wesentlichen Inhalt angeben)?
Die Fragen 22 bis 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 13. Januar 2021 nahmen u. a. der Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur und kommunale Vertreter aus der Region an einem Gespräch teil.
Es wurde über die Themen „Alternative Bus“ und „Fahrradschnellweg“
gesprochen.
Nach Auskunft der DB AG hat die DB Regio AG (Schiene) seit der Stilllegung
der Bahnstrecke keine Gespräche über die zukünftige Nutzung der Unteren
Steigerwaldbahn geführt. Die DB Regio Bus führte am 19. Februar 2021 ein
Erstgespräch über Möglichkeiten des autonomen Fahrens auf stillgelegten
Gleistrassen. Es gab den Vorschlag der Einbindung von ZF als Systemlieferant.
Am 2. März 2021 war die Vorstellung der Referenzprojekte von ZF und
DB AG; Vorstellung des autonomen Transportsystems; Unterschiede SL/MO;
Erstellung eines Phasenplans/Zeitskizze, Partnerlandschaft, mögliche
Betreibermodelle. Am 19. März 2021 wurde über den Stand der Potentialanalyse der
BEG, die Chancen der ATS-Lösung präsentiert, Überlegungen zu Gründungen
einer Interessengemeinschaft und eine Sammlung weiterer Vorschläge
besprochen. Am 23. April 2021 fand eine Nachbesprechung des Termins mit den
Anrainern statt, in der neueste Entwicklungen/Machbarkeitsstudie/Gründung
einer Interessensgemeinschaft besprochen wurden. Am 30. April 2021 wurde
das weitere Vorgehen diskutiert und bislang aufgekommene Fragen in den
Gemeinde- und Städtegremien beantwortet. Am 12. Mai 2021 wurde die
Interessengemeinschaft gegründet, die Beauftragung der Machbarkeitsstudie
(Zeitschiene, Kostenträger) diskutiert, sowie die Einbindung von Hochschulen,
technische Rahmenbedingungen für den People Mover besprochen, sowie
mögliche KO-Kriterien; der Zeitrahmen wurde vorgestellt sowie der Status
Fördermöglichkeiten und das Finanzierungskonzept.
25. Welche Gespräche der Bundesregierung unter Einbindung der DB Regio
AG sind für die weitere Nutzung der Unteren Steigerwaldbahn geplant?
Derzeit keine.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]