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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Abruf des Graue-Flecken-Förderprogramms

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

10.09.2021

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3191909.08.2021

Aktueller Abruf des Graue-Flecken-Förderprogramms

der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Uwe Witt, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verkündete in einer Pressemitteilung, dass seit dem 26. April 2021 Kommunen oder Landkreise in ganz Deutschland erstmals eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in sogenannten Grauen Flecken, also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen können (vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/040-scheuer-graue-flecken-foerderung.html). Weiterhin heißt es in der Pressemitteilung, dass unabhängig von dieser Aufgreifschwelle besonders wichtige Anschlüsse (Schulen, Krankenhäuser, kleine und mittlere Unternehmen, Gewerbegebiete, lokale Behörden und Verkehrsknotenpunkte, wie z. B. Häfen oder Bahnhöfe) auch oberhalb dieser Grenze förderfähig seien. Im Rahmen der Förderung werden die Mittel des Förderprogramms nach dem „Windhundprinzip“ verteilt (vgl. https://www.l-iz.de/politik/sachsen/2021/05/keine-foerdermittel-fuers-graue-flecken-programm-interview-mit-dem-finanzminister-sorgt-endgueltig-fueraerger-mit-koa-litionspartner-spd-392393).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Anträge auf eine Förderung des Glasfaserausbaus in den „Grauen Flecken“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 26. April 2021 bis einschließlich dem 26. Juli 2021 bei der atene KOM GmbH sowie bei der PwC GmbH eingegangen (vgl. https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html) (den Zugang der Anträge bitte nach Projektträgern sowie die Abgabe der Anträge nach Bundesländern, denen die jeweiligen Antragsteller zuzuordnen sind, aufschlüsseln)?

2

In welcher Höhe wurden Förderanträge bereits bewilligt und ggf. Mittel ausgezahlt (Stand: 26. Juli 2021, Bewilligungen und Auszahlungen bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Welche Kriterien waren dafür ausschlaggebend, die atene KOM GmbH sowie die PwC GmbH mit der Durchführung des Förderprogramms zu beauftragen (vgl. https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html)?

4

Wie hoch ist die Vergütung der Projektträger für die Auftragsdurchführung?

5

Wie viele Anträge auf Förderung besonders wichtiger Anschlüsse, also oberhalb der Schwelle von 100 Megabit pro Sekunde, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher gestellt (bitte nach Schulen, Krankenhäusern, kleinen und mittleren Unternehmen, Gewerbegebieten, lokale Behörden und Verkehrsknotenpunkten sowie nach Bundesländern, aus denen die entsprechenden Anträge stammen, aufschlüsseln)?

6

Wie viele der in Frage 5 genannten Anträge wurden bisher in welcher Höhe bewilligt, und gibt es bereits Auszahlungen, wenn ja, in welcher Höhe?

7

Wie bzw. anhand welcher Daten hat die Bundesregierung die zur Verfügung gestellte Mittelhöhe vom Bund von rund 12 Mrd. Euro (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bestimmt bzw. errechnet?

8

Gibt es für den Bereich der besonders wichtigen Anschlüsse (z. B. Schulen, Krankenhäuser) seitens der Bundesregierung einen „Notfallfahrplan“ für den Fall, dass die einzelnen Bundesländer die Kofinanzierung nicht gewährleisten können?

9

Geht die Bundesregierung gegenwärtig davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Mittel bereits vor dem Ende der Förderperiode abgerufen sein werden, falls ja, worauf basiert diese Einschätzung?

10

Welche Erwägungen sprachen aus Sicht der Bundesregierung dafür, für die Finanzierung des Glasfaserausbaus das Mittel eines Förderprogramms zu wählen und beispielsweise Vorschläge, wie Gutscheine für Unternehmen und Haushalte oder Ausschreibungen für Flächen, auf denen bisher niemand ausbaut, abzulehnen (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/breitbandausbau-der-bund-darf-kuenftig-gigabit-netze-foerdern/26024752.html?ticket=ST-2610945-a3hz1iy39NKApMBvsbYf-ap3)?

11

Ist gegenwärtig absehbar, ob die Ende 2022 ablaufende Frist des Förderprogramms verlängert wird oder ob die Mittel für das Förderprogramm noch einmal erhöht werden?

12

In welcher Höhe wurde seit 2015 Steuergeld (Bundes- und, nach Kenntnis der Bundesregierung, Landesmittel) in den Glasfaserausbau investiert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Welche Chancen und welche Risiken für den Glasfaserausbau sieht die Bundesregierung darin, dass ab Anfang 2023 die Aufgriffsschwelle fast ganz entfallen bzw. auf 200 Mbit/s in Download und Upload symmetrisch angehoben werden soll (vgl. https://www.wr-recht.de/gigabit-rahmenregelung-foerderung/)?

Berlin, den 2. August 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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