[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31942 –
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Abschiebungen ist 2020 im Vergleich zu den Vorjahren
zurückgegangen. Während zwischen 2015 und 2019 jährlich zwischen 20 000 und
25 000 Menschen aus Deutschland in ihre Herkunftsstaaten oder andere
EU-Staaten abgeschoben wurden, lag die Zahl der Abschiebungen 2020 bei
10 800 (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen
der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/18201
und 19/27007). Aufgrund der Corona-Pandemie hatten viele Staaten im
Frühjahr ihren Luftraum gesperrt, vielfach wurden Grenzen geschlossen, teilweise
gab es auch schlicht keine Flüge. Seit den Sommermonaten 2020 wird jedoch
wieder mehr abgeschoben. Daran gibt es viel Kritik, weil erkrankte Personen
in vielen Zielstaaten von Abschiebungen aufgrund geringer Kapazitäten des
Gesundheitssystems nicht angemessen behandelt werden können. Hinzu
kommen durch die Anti-Corona-Maßnahmen bedingte ökonomische
Verwerfungen, die ein Überleben für Rückkehrerinnen und Rückkehrer an vielen Orten
deutlich erschweren oder gar unmöglich machen (
https://www.labournet.de/in
terventionen/asyl/asylrecht/ausweisung/abschiebung/kein-stopp-geplant-
trotzpandemie-will-deutschland-weiterhin-menschen-in-krisengebiete-abschie
ben/). Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2020 Georgien,
Albanien, Serbien, Frankreich und Moldau; mit Ausnahme von Frankreich
wurden diese Abschiebungen überwiegend mit Charterflügen vollzogen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/27007).
Im Jahr 2020 sind außerdem 5 706 Personen mit einer finanziellen Förderung
des Bund-Länder-Programms REAG/GARP in ihr Herkunftsland
zurückgekehrt; 2019 lag die Zahl der sog. freiwilligen Ausreisen bei 13 105. Die
wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Rückkehrerinnen und Rückkehrer waren
2020 Irak, Georgien und die Republik Moldau (vgl. ebd. und
Bundestagsdrucksache 19/18201). Zusätzlich gibt es durch die Bundesländer geförderte
Ausreisen, die bislang aber nicht verlässlich erfasst werden. Im Mai 2020
wurde hierzu im Ausländerzentralregister ein neuer „Speichersachverhalt“
eingeführt. Die Umsetzung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, weil sie einen
„umfangreichen Austausch“ zwischen Bund und Ländern sowie technische
Anpassungen erfordere (Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf
Bundestagsdrucksache 19/27007). Als Näherungswert der „freiwilligen“
Ausreisen kann ferner die Zahl der Personen herangezogen werden, die die Bundes-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32290
19. Wahlperiode 03.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 3. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
polizei bei der Ausreise mit einer Grenzübertrittsbescheinigung erfasst hat.
Das betraf 2020 insgesamt 26 623 Personen. Die wichtigsten Herkunftsstaaten
waren die Ukraine, China und die Türkei (ebd., Antwort zu Frage 23).
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller deutet vieles darauf hin,
dass Bund und Länder Abschiebungen seit einigen Jahren mit zunehmender
Härte durchsetzen. So gab es in den letzten Jahren wiederholt Berichte über
Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikationen im Zuge von
Abschiebungen (vgl. die Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401). Darüber
hinaus häuften sich in den letzten Monaten Berichte über aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller unverhältnismäßige Gewaltanwendung und
Familientrennungen bei Abschiebungen. Beispielsweise sollen Polizeibeamte
in Magdeburg Anfang Dezember 2020 bei der Abschiebung einer Familie
nach Armenien die Betroffenen mit einer gezogenen Waffe bedroht haben. Die
akut suizidgefährdete Mutter wurde bei der Festnahme ohnmächtig; das
hinderte die Behörden jedoch nicht daran, sie mit zwei ihrer vier in Deutschland
geborenen Kinder abzuschieben, während der Vater und die zwei anderen
Kinder vorerst in Deutschland zurückblieben (
https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/2
020/12/pressemitteilung-kundgebung-gegen-abschiebung-nach-armenien-do-1
3-uhr-magdeburg/). Auf ein härteres Vorgehen bei Abschiebungen weist auch
der zwischen 2015 und 2019 deutlich gestiegene Einsatz von sog. Hilfsmitteln
der körperlichen Gewalt hin. 2019 wurden in 1 764 Fällen Hand- und
Fußfesseln, Stahlfesseln oder sog. Bodycuffs eingesetzt, um Abschiebungen
gegen den Widerstand der Betroffenen durchzusetzen. 2018 lag diese Zahl bei
1 231, 2015 noch bei 135. Im Jahr 2020 ist die Häufigkeit des Einsatzes
solcher Fesselungsmittel erstmals wieder zurückgegangen und lag bei 650
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/18201,
zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/8021 sowie zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 19/7401).
Besonders viel Kritik gibt es an Abschiebungen nach Afghanistan. Ein
aktueller Bericht der Vereinten Nationen kommt zu dem Ergebnis, dass sich die
Zahl ziviler Opfer derzeit auf dem höchsten Stand seit Beginn der
Aufzeichnungen im Jahr 2009 befindet. Allein im Mai und Juni 2021 wurden demnach
in Afghanistan 2 392 Zivilisten verwundet oder getötet (
https://www.tagessch
au.de/ausland/asien/afghanistan-opfer-un-101.html). Dass vor dieser Gewalt
auch aus Deutschland abgeschobene Menschen nicht sicher sind, zeigt der Tod
von Herrn H. in der Provinz Baglan am 21. Juni 2021. Der Mann war im
Februar aus Hamburg nach Kabul abgeschoben worden. Medienberichten
zufolge hatten Taliban versucht, ihn zu rekrutieren. Er habe sich geweigert und
aus Angst das Haus nicht mehr verlassen. In der Nacht vom 21. Juni 2021 sei
sein Haus dann von einer Granate der Taliban getroffen worden, die ihn
tödlich verletzt habe (
https://taz.de/Abschiebungen-nach-Afghanistan/!5780519/,
https://www.jungewelt.de/artikel/406208.krieg-in-afghanistan-wir-fordern-ein
en-sofortigen-abschiebestopp.html). Die Bundesregierung will trotz der
eskalierenden Sicherheitslage und der Gebietsgewinne der Taliban seit dem Abzug
der NATO-Truppen weiter nach Afghanistan abschieben (dpa vom 27. Juli
2021).
1. Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2021?
Im ersten Halbjahr 2021 wurden insgesamt 5.688 Abschiebungen vollzogen.
a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2021, differenziert
nach Zielländern?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Zielland der Abschiebung Anzahl abgeschobener Personen
Georgien 541
Albanien 456
Serbien 300
Pakistan 241
Moldau 238
Polen 233
Frankreich 233
Kosovo 215
Nordmazedonien 208
Rumänien 203
Armenien 181
Schweden 174
Italien 165
Niederlande 161
Türkei 159
Ukraine 147
Afghanistan 140
Österreich 120
Aserbaidschan 113
Tunesien 109
Bosnien-Herzegowina 108
Spanien 99
Griechenland 94
Bulgarien 92
Ghana 89
Nigeria 82
Guinea 79
Belgien 60
Litauen 59
Schweiz 48
Ägypten 42
Dänemark 41
Sri Lanka 39
Lettland 29
Gambia 25
Äthiopien 24
Tschechische Republik 23
Russland 22
Portugal 21
Kroatien 19
Libanon 17
Montenegro 15
Ungarn 15
Brasilien 15
Iran 15
Irak 14
Somalia 11
Bangladesch 11
Zielland der Abschiebung Anzahl abgeschobener Personen
Indien 10
Finnland 10
Weißrussland 9
Kolumbien 8
Malta 8
Norwegen 8
Senegal 8
Dominikanische Republik 6
Slowenien 6
Kasachstan 6
Vereinigte Staaten von Amerika 5
Estland 5
Slowakische Republik 5
China (Volksrep.) 5
Chile 4
Israel 4
Sierra Leone 4
Mali 3
Kenia 3
Großbritannien 3
Kamerun 2
Niger 2
Mexiko 2
Costa Rica 2
Luxemburg 2
Kirgisistan 2
Jordanien 1
Taiwan (Republik China) 1
Sudan 1
Tansania 1
Nepal 1
Thailand 1
Algerien 1
Simbabwe 1
Zypern 1
Ecuador 1
Benin 1
b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2021, differenziert
nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Staatsangehörigkeit Anzahl abgeschobener Personen
Georgien 586
Albanien 509
Serbien 319
Moldau 273
Afghanistan 264
Pakistan 254
Nordmazedonien 236
Kosovo 214
Staatsangehörigkeit Anzahl abgeschobener Personen
Armenien 199
Türkei 179
Ukraine 176
Syrien 175
Rumänien 170
Irak 162
Polen 138
Nigeria 135
Tunesien 122
Aserbaidschan 118
Guinea 117
Russland 110
Bosnien-Herzegowina 109
Ghana 96
Somalia 82
Algerien 66
Bulgarien 60
Iran 60
Marokko 53
Ägypten 49
Äthiopien 45
Sri Lanka 44
Gambia 42
Litauen 41
Libanon 32
Italien 23
Niederlande 20
Lettland 19
ungeklärt 18
Kroatien 17
Eritrea 16
Frankreich 16
Brasilien 15
Montenegro 15
China (Volksrep.) 14
Indien 14
Bangladesch 13
Tadschikistan 13
Tschechische Republik 13
Weißrussland 13
Griechenland 12
Senegal 12
Libyen 10
Ungarn 10
Kasachstan 9
Sudan 9
Kolumbien 8
Spanien 8
Mali 7
staatenlos 7
Angola 6
Côte d’Ivoire 6
Staatsangehörigkeit Anzahl abgeschobener Personen
Dominikanische Republik 6
Jordanien 6
Sierra Leone 6
Israel 5
Vereinigte Staaten von Amerika 5
Chile 4
Kamerun 4
Österreich 4
Slowakische Republik 4
Slowenien 4
Großbritannien 3
Guinea-Bissau 3
Jemen 3
Kenia 3
Kongo Dem. Rep. 3
Niger 3
Portugal 3
Schweden 3
Tansania 3
Benin 2
Costa Rica 2
Estland 2
Kirgisistan 2
Mexiko 2
Nepal 2
Simbabwe 2
Tschad 2
Vietnam 2
Argentinien 1
Belgien 1
Burkina Faso 1
Dschibuti 1
Ecuador 1
Liberia 1
Mauretanien 1
Monaco 1
Peru 1
Saudi-Arabien 1
Suriname 1
Taiwan (Republik China) 1
Thailand 1
Togo 1
Usbekistan 1
Venezuela 1
Zypern 1
c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2021, differenziert
nach Luft-, Land- und Seeweg?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Beförderungsweg
Anzahl abgeschobener
Personen
Landweg 735
Luftweg 4.889
Seeweg 64
2. Wie viele Frauen wurden im ersten Halbjahr 2021 abgeschoben (bitte
nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 sind 760 weibliche Personen abgeschoben worden.
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Zielland (15) Anzahl der Personen
Georgien 98
Albanien 63
Moldau 59
Serbien 50
Armenien 47
Frankreich 45
Ukraine 42
Nordmazedonien 41
Kosovo 38
Schweden 31
Aserbaidschan 27
Polen 26
Niederlande 16
Ghana 13
Spanien 13
Staatsangehörigkeit (15) Anzahl der Personen
Georgien 106
Moldau 70
Albanien 67
Serbien 55
Armenien 53
Nordmazedonien 48
Ukraine 48
Kosovo 37
Russland 28
Aserbaidschan 27
Syrien 26
Nigeria 19
Afghanistan 17
Irak 17
Ghana 15
3. Wie viele Minderjährige wurden im ersten Halbjahr 2021 abgeschoben
(bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 904 Abschiebungen von Minderjährigen
vollzogen. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zielland (15) Anzahl der Personen
Georgien 134
Moldau 91
Albanien 90
Nordmazedonien 79
Serbien 74
Kosovo 68
Armenien 48
Frankreich 48
Schweden 42
Niederlande 31
Aserbaidschan 29
Ukraine 29
Bosnien-Herzegowina 26
Polen 20
Österreich 16
Staatsangehörigkeit (15) Anzahl der Personen
Georgien 143
Moldau 104
Albanien 96
Nordmazedonien 95
Serbien 83
Kosovo 68
Armenien 56
Russland 39
Aserbaidschan 29
Irak 29
Ukraine 28
Bosnien-Herzegowina 26
Syrien 26
Afghanistan 16
Nigeria 13
4. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es im ersten Halbjahr
2021, differenziert nach Abflughäfen sowie nach den 15 wichtigsten
Fluggesellschaften?
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 4.889 Personen auf dem Luftweg
abgeschoben.
Hinsichtlich der Beantwortung nach den Fluggesellschaften verweist die
Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Parlaments zwar auf Beantwortung gestellter Fragen in
der Öffentlichkeit hin angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des
Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung
zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 124, 161
[193]). Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der
Fluggesellschaften als Verschlusssache sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen als
auch zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der
betroffenen Fluggesellschaften notwendig. Eine Veröffentlichung der
Fluggesellschaften berührt auch durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse dieser Fluggesellschaften und kann sich
gegebenenfalls negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der
Öffentlichkeit auswirken. Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, die
Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher
Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von
ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen.
Damit werden Rückführungen weiter erschwert oder sogar nicht mehr ermöglicht,
so dass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ
beeinträchtigt werden.
Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen,
ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft worden. Er wird
gesondert in einer Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt
ist.*
Im Übrigen können die Angaben der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
Abflughafen Anzahl der Personen
Flughafen Frankfurt am Main 1.546
Flughafen Düsseldorf 1.165
Flughafen Berlin-Brandenburg 666
Flughafen München 616
Flughafen Leipzig 374
Flughafen Baden-Baden 274
Flughafen Köln/Bonn 98
Flughafen Hannover 64
Flughafen Hamburg 50
Flughafen Stuttgart 28
Flughafen Dortmund 4
Flughafen Memmingen 3
Flughafen Dresden 1
5. Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im
ersten Halbjahr 2021 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten
differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 1.171 Personen im Rahmen der Dublin-III-
Verordnung überstellt. Die Differenzierung nach Zielstaaten und
Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Erste Halbjahr 2021 Zielstaaten
Erfolgte
Überstellungen
an die Mitgliedstaaten
Österreich 147
Belgien 55
Schweiz 65
Tschechien 10
Dänemark 25
Griechenland 1
Spanien 64
Finnland 12
Frankreich 216
Ungarn 1
Italien 71
Litauen 18
Luxemburg 7
Lettland 1
Malta 1
Niederlande 168
Norwegen 5
Polen 56
Portugal 11
Rumänien 65
Schweden 169
Slowenien 2
Slowakei 1
Erste Halbjahr 2021 Staatsangehörigkeiten
Erfolgte
Überstellungen
an die Mitgliedstaaten
Irak 157
Afghanistan 145
Syrien, Arabische Republik 108
Russische Föderation 81
Algerien 76
Marokko 57
Nigeria 42
Iran, Islamische Republik 41
Somalia 41
Georgien 40
Guinea 37
Nordmazedonien 37
Moldau, Republik 28
Serbien 17
Türkei 16
Libanon 15
Gambia 14
Albanien 13
Tadschikistan 13
Ungeklärt 13
Äthiopien 12
Armenien 10
Libyen 10
Tunesien 9
Erste Halbjahr 2021 Staatsangehörigkeiten
Erfolgte
Überstellungen
an die Mitgliedstaaten
Ägypten 8
China 8
Pakistan 8
Weißrussland 8
Eritrea 7
Ukraine 7
Angola 6
Côte d’Ivoire 6
Ghana 6
Sudan 6
Jordanien 5
Mali 5
Aserbaidschan 4
Bangladesch 4
Indien 4
Kasachstan 4
Sri Lanka 4
Frankreich 3
Kamerun 3
Kongo, Demokratische Republik 3
Senegal 3
Burkina Faso 2
Guinea-Bissau 2
Jemen 2
Kosovo 2
Tansania, Vereinigte Republik 2
Tschad 2
Argentinien 1
Benin 1
Dschibuti 1
Israel 1
Mauretanien 1
Mexiko 1
Myanmar 1
Niger 1
Peru 1
Sierra Leone 1
Simbabwe 1
Staatenlos 1
Togo 1
Usbekistan 1
Venezuela 1
a) Wie viele Frauen waren im ersten Halbjahr 2021 von Dublin-
Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 255 Frauen an die Mitgliedstaaten überstellt.
Die Differenzierung nach Zielstaaten und 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Erste Halbjahr 2021
Zielstaaten
Geschlecht: weiblich
Erfolgte
Überstellungen
an die Mitgliedstaaten
Österreich 20
Belgien 9
Schweiz 9
Tschechien 4
Dänemark 10
Spanien 9
Frankreich 66
Ungarn 1
Italien 4
Litauen 7
Niederlande 39
Norwegen 1
Polen 22
Portugal 3
Rumänien 3
Schweden 48
Erste Halbjahr 2021
Staatsangehörigkeiten
Geschlecht: weiblich
Erfolgte
Überstellungen
an die Mitgliedstaaten
Russische Föderation 40
Irak 33
Syrien, Arabische Republik 23
Afghanistan 22
Nordmazedonien 20
Georgien 13
Iran, Islamische Republik 11
Moldau, Republik 11
Nigeria 11
Somalia 10
Serbien 7
Albanien 6
Armenien 6
Tadschikistan 5
Weißrussland 5
b) Wie viele Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2021 von Dublin-
Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15
wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 192 Minderjährige an die Mitgliedstaaten
überstellt. Die Differenzierung nach Zielstaaten und 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Erste Halbjahr 2021
Zielstaaten
Alter: 0 bis 17 Jahren
Erfolgte
Überstellungen
an die Mitgliedstaaten
Österreich 13
Belgien 5
Schweiz 8
Tschechien 1
Dänemark 7
Spanien 5
Frankreich 46
Litauen 9
Niederlande 37
Polen 18
Portugal 1
Schweden 42
Erste Halbjahr 2021
Staatsangehörigkeiten
Alter: 0 bis 17 Jahren
Erfolgte
Überstellungen
an die Mitgliedstaaten
Russische Föderation 35
Irak 31
Nordmazedonien 21
Afghanistan 15
Syrien, Arabische Republik 14
Moldau, Republik 10
Georgien 9
Serbien 9
Somalia 7
Tadschikistan 7
Iran, Islamische Republik 6
Albanien 5
Armenien 5
Nigeria 4
Frankreich 3
6. Wie viele Zurückweisungen fanden im ersten Halbjahr 2021 statt (bitte
nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den
15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 5.515 Zurückweisungen vollzogen.
Die Differenzierungen sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt:
Art der Grenze Anzahl Personen
Landweg 3.542
Luftweg 1.960
Seeweg 13
Landgrenze Anzahl der Personen
Österreich 3.075
Tschechien 310
Frankreich 79
Niederlande 26
Schweiz 24
Polen 14
Belgien 10
Dänemark 4
Luftgrenze (Flughäfen) Anzahl der Personen
FH Frankfurt am Main 676
FH Dortmund 348
FH Berlin-Brandenburg 223
FH München 132
FH Memmingen 121
FH Düsseldorf 121
FH Frankfurt-Hahn 106
FH Hamburg 82
FH Stuttgart 52
FH Köln/Bonn 40
FH Baden-Baden 26
FH Ramstein Airbase 12
FH Hannover 12
FH Nürnberg 9
Seeweg Anzahl der Personen
Schweden 12
Lettland 1
Staatsangehörigkeit (15) Anzahl der Personen
Albanien 768
Syrien 720
Afghanistan 451
Ukraine 348
Serbien 320
Bosnien-Herzegowina 226
Türkei 187
Nordmazedonien 186
Irak 184
Russland 145
Moldau 139
Vereinigte Staaten von Amerika 133
Georgien 121
Kosovo 118
Marokko 106
7. Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2021 statt (bitte
nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den
15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 1.671 Zurückschiebungen vollzogen.
Die Differenzierung sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt.
Art der Grenze Anzahl Personen
Landweg 1.578
Luftweg 72
Seeweg 21
Landgrenze Anzahl der Personen
Polen 642
Frankreich 278
Österreich 266
Tschechien 158
Niederlande 153
Schweiz 69
Belgien 6
Dänemark 4
Luxemburg 2
Luftgrenze (Flughäfen) Anzahl der Personen
FH München 60
FH Frankfurt am Main 6
FH Düsseldorf 4
FH Berlin-Brandenburg 2
Seeweg Anzahl der Personen
Schweden 20
Dänemark 1
Staatsangehörigkeit (15) Anzahl der Personen
Ukraine 414
Moldau 192
Syrien 131
Serbien 112
Georgien 111
Algerien 86
Afghanistan 79
Marokko 67
Albanien 64
Irak 52
Tunesien 39
Nigeria 23
Nordmazedonien 21
Kosovo 19
Türkei 15
8. Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren)
waren im ersten Halbjahr 2021 von Zurückschiebungen und
Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an
den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Grenzen sowie nach den
15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten), und wie viele von ihnen
wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Im ersten Halbjahr 2021 waren 660 Minderjährige von einer Zurückschiebung
oder Zurückweisung betroffen. An den deutschen Grenzen wurden 1.078
unbegleitete Minderjährige festgestellt, davon wurden 634 in die Obhut der
Jugendämter übergeben.
Im Übrigen können die Angaben den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Minderjährige
Personen
davon
begleitete
davon
unbegleitete
Zurückschiebungen 101 59 42
Zurückweisungen 559 360 199
Grenze Minderjährige(Anzahl Personen)
davon Übergabe
an Jugendämter
Polen 37 28
Tschechien 191 132
Österreich 452 203
Schweiz 66 51
Frankreich 130 66
Luxemburg 18 15
Belgien 54 51
Niederlande 45 22
Dänemark 17 13
ungeklärt 45 43
Luftgrenze (Flughäfen) 23 10
Seegrenze (Seehäfen) 0 0
Staatsangehörigkeit (15) Minderjährige(Anzahl Personen)
davon Übergabe
an Jugendämter
Afghanistan 609 375
Algerien 95 54
Marokko 94 62
Syrien 85 34
Libyen 25 15
Tunesien 25 17
Guinea 18 11
Irak 15 6
Somalia 15 9
Pakistan 12 6
Eritrea 10 7
Iran 6 1
ungeklärt 6 5
Serbien 5 1
Sierra-Leone 5 4
9. Was waren die Gründe der Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2021
(bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/117 darstellen)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zurückweisungsgründe
A ohne gültiges Reisedokument
B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments
C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel
D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels
E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen
F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monatenim Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU aufgehalten
G
verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des
Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer und zu den Umständen des Aufenthalts
oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland
H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben
I
stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit,
die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines
oder mehrerer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar
J Zurückweisung gem. FreizügG/EU
K Zurückweisung gem. AsylG
A B C D E F G H I J K
Gesamt 1.331 46 1.492 13 317 213 277 329 1.350 27 120
Staatsangehörigkeit (10)
Albanien 32 5 239 56 74 51 93 218
Syrien 370 3 214 2 38 1 55 23 12 2
Afghanistan 333 62 12 17 20 6 1
Ukraine 5 1 93 20 14 5 10 200
Serbien 15 2 114 20 37 3 18 111
Bosnien-Herzegowina 2 104 12 14 6 6 82
Türkei 50 2 49 2 6 1 4 4 66 2 1
Nordmazedonien 4 81 5 30 5 11 50
Irak 106 4 32 3 19 15 5
Russland 27 37 1 5 4 65 6
10. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen,
Zurückweisungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2021 (bitte jeweils nach
Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und den
mit der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden des Landes
Bayern. Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der
Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung
nach der ausführenden Behörde wird statistisch nicht erfasst.
Die aufenthaltsbeendenden und -verhindernden Maßnahmen sind für den
angefragten Zeitraum den jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und
den Ländern zugeordnet worden, soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen.
Die Angaben zu den Bundesländern (Abschiebungen und Zurückschiebungen)
beziehen sich auf das die Abschiebung bzw. Zurückschiebung veranlassende
Bundesland.
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Abschiebungen Anzahl der Personen
Baden-Württemberg 514
Bayern 926
Berlin 492
Brandenburg 95
Bremen 14
Hamburg 203
Hessen 467
Mecklenburg-Vorpommern 73
Niedersachsen 289
Nordrhein-Westfalen 1.404
Rheinland-Pfalz 299
Saarland 29
Sachsen 326
Sachsen-Anhalt 139
Schleswig-Holstein 131
Thüringen 107
Bundespolizei 180
Zurückweisungen Anzahl der Personen
Bundespolizei 5.379
Bayern 136
Zurückschiebungen Anzahl der Personen
Bundespolizei 1.669
Bayern 2
11. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2021 Zwangsgelder
gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die
durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach
Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.
differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 wurde in 51 Fällen ein Zwangsgeld erhoben. Die
Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 61.000 Euro. Die durchschnittliche
Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 1.000 Euro. Die
Zwangsgelder wurden ausschließlich gegenüber Luftfahrtunternehmen festgesetzt.
12. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2021 im Zuge von
Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über
Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie
viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2021 im Zuge von
Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen
Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der
EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame
Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen
Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit
Datum und Zielland auflisten)?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung wurden im ersten Halbjahr 2021
2.802 Personen im Zuge von 104 Sammelchartermaßnahmen unter Beteiligung
der Bundespolizei aus Deutschland rückgeführt. Davon wurden 1.081 Personen
in gemeinsamen Maßnahmen mit anderen EU-Staaten, 1.658 Personen im
Wege von nationalen Sammelrückführungen der EU und 63 Personen im Wege
von Maßnahmen in nationaler Zuständigkeit rückgeführt.
Nach Art der Maßnahme Erste Hj. 2021
Sammelrückführungen der EU – gemeinsame
Maßnahmen 1.081
Sammelrückführungen der EU – national 1.658
Sammelrückführungen in nationaler Zuständigkeit 63
Gesamt 2.802
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die
Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer
waren von deutscher Seite beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge
beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. an
welchen machten sie eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte
auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen
Flügen jeweils eingesetzt?
Die Fragen 12a bis 12e werden gemeinsam beantwortet.
Die Angaben zu den Fluggesellschaften (Frage 12b) sind der Anlage, die als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist, zu entnehmen.* Zur
Begründung der Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zur Wahrung
der Übersichtlichkeit sind die offenen Inhalte zu den Fragen 12a bis 12e dort
ebenfalls enthalten.
Im Übrigen können die Angaben der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
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12.01.2021 Düsseldorf Afghanistan 26 84 BB, BE, BY, BW, HE, NI, NW, SN, ST BPOLP 356.080 € Ja
13.01.2021 Leipzig Tunesien 12 55 BE, BW, HE, NW, SN, TH BPOLP 57.550 € Ja
15.01.2021 Düsseldorf AlbanienKosovo 53 52 NW, SH, NI, HH, ST BPOLP 66.550 € Ja
18.01.2021 Frankfurt/Main Pakistan 23 98
BE, BPOL, BW, BY,
HE, RP BPOLP 280.580 € Ja
19.01.2021 Köln/Bonn Guinea 25 87 NW, BW , BE BPOLP 130.050 € Ja
19.01.2021 München Nigeria 24 63 BY, NW BPOLP 348.080 € Ja
19.01.2021 Berlin Georgien 41 65 NI, MV, NW, BB, SN, BW, SH, BY BPOLP 68.050 € Ja
21.01.2021 Düsseldorf
Nordmazedonien
Serbien
61 49 NW, NI, HH, MV, HB, HE, BE , RP BPOLP 66.550 € Ja
21.01.2021 Berlin AlbanienMoldawien 74 58
BE, BY, HE, NI, NW,
TH, SH, MV, HB, BB BPOLP 58.904 € Ja
22.01.2021 München AlbanienKosovo 20 58 BY, NW, RP BPOLP 53.350 € Ja
26.01.2021 Düsseldorf Ghana 16 75 NW, BW, HE, SH BPOLP 125.050 € Ja
27.01.2021 Leipzig Irak 9 59 BE, BY, NI, NW, SH, SN BPOLP 106.050 € Ja
28.01.2021 München Georgien 9 2 BY Österreich 112.000 € Ja
29.01.2021 München Ukraine 42 90 BY, BB, BW, MV, HH, SN BPOLP 52.550 € Ja
02.02.2021 München Rumänien 11 35 BY BPOLP 41.175 € Nein
02.02.2021 Frankfurt/Main
Albanien
Kosovo 48 61
BB, HH, NI, ST, SH,
SN, HE, RP, SL BPOLP 60.050 € Ja
02.02.2021 Düsseldorf Armenien 25 67 NW, RP, ST BPOLP 65.050 € Ja
04.02.2021 Berlin MoldawienKosovo 28 69 BE, BY BPOLP 59.250 € Ja
09.02.2021 München Afghanistan 26 101
BB, BY, BW, HE,
HH, MV, NW, RP,
SH SL, SN
BPOLP 356.080 € Ja
09.02.2021 Köln/Bonn Guinea 14 77 NW, BW, BPOLP 130.050 € Ja
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nt
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11.02.2021 Düsseldorf AlbanienKosovo 37 56 NW, NI, MV BPOLP 66.050 € Ja
11.02.2021 Leipzig Georgien 45 SN, BB, NI BPOLP 95.000 € Ja
17.02.2021 München Pakistan 16 75 BB, BW, BY BPOLP 275.080 € Ja
23.02.2021 München Armenien 32 78 BY BPOLP 77.950 ��� Ja
23.02.2021 Leipzig Ghana 22 75
BPOL, BB, BE, BY,
BW, HE, HH, NW,
MV, TH, ST
BPOLP 135.050 € Ja
25.02.2021 Düsseldorf Senegal 7 23 NW, BW, BY BPOLP 90.050 € Nein
25.02.2021 Berlin MoldawienUkraine 39 71 BE, SH, BW BPOLP 58.793 € Ja
25.02.2021 Frankfurt/Main
Serbien
Nordmazedonien
68 84
BB, BE, BY, NI, NW,
SH, MV, HH, RP,
HE, ST, TH
BPOLP 60.050 € Ja
25.02.2021 Düsseldorf Georgien 48 47 HE, NW, RP, BY, ST, BW BPOLP 69.575 € Ja
02.03.2021 München Rumänien 8 44 BY BPOLP 41.655 € Nein
03.03.2021 Leipzig Tunesien 21 69 BE, BW, BY, HE, NI, NW, SN BPOLP 57.550 € Ja
03.03.2021 Frankfurt/Main Gambia 22 101 BW, BY, NW, HB BPOLP 122.050 € Ja
04.03.2021 Düsseldorf Serbien 40 51 NW, NI, RP, BE, SH, BPOLP 45.656 € Ja
09.03.2021 Hannover Afghanistan 26 108
BE, BY, BW, HE,
HH, NI, NW, RP, SH
SL, SN, TH
BPOLP 356.080 € Ja
11.03.2021 Berlin Georgien 47 BE, BB, HE, MV, NI, NW, SN, ST, SH, TH BPOLP 95.000 € Ja
12.03.2021 Düsseldorf
Bosnien und
Herzegowina
Nordmazedonien
41 40 BE, NW, NI BPOLP 71.050 € Ja
16.03.2021 Köln/Bonn Guinea 22 75 NW, BE BPOLP 130.050 € Ja
16.03.2021 Leipzig Pakistan 27 114 BB, BE, BW, BY, RP, SN BPOLP 281.380 € Ja
19.03.2021 Düsseldorf AlbanienKosovo 43 44 NW, NI, MV BPOLP 85.050 € Ja
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23.03.2021 Düsseldorf Ghana 15 74 NW, BW, HH, TH BPOLP 125.050 € Ja
23.03.2021 München Äthiopien 17 76 BY, HE, NW, NI, RP BPOLP 465.000,00 USD Ja
24.03.2021 Frankfurt/Main Bulgarien 12 55 HE, BW, MV, RP, SH BPOLP 48.750 € Nein
24.03.2021 Berlin AlbanienMoldawien 58 68
BE, BY, NI, NW, HE,
HH, SH, ST, TH BPOLP
58.049.95 € Ja
25.03.2021 Leipzig Georgien 41 SN, BB BPOLP 95.000 € Ja
29.03.2021 München Ukraine 31 58 NW, NI, BY, MV, RP BPOLP 48.050 € Ja
30.03.2021 Düsseldorf Sri Lanka 20 81 NW, RP, HE, BW BPOLP 331.892 € Ja
31.03.2021 Berlin Armenien 34 75
BE, BB, BW, HE, RP,
SH, SN, ST , TH,
MV
BPOLP 67.950 € Ja
31.03.2021 München Aserbaid-schan 32 72 BY, NW, SH, RP, HE BPOLP 105.080 € Ja
07.04.2021 Berlin Afghanistan 20 79 BB, BW, BY, HE, HH, NW, SN BPOLP 356.080 € Ja
08.04.2021 Düsseldorf Georgien 45 BW, BY, HH, NW, SH, ST, MV, NI, RP BPOLP 99.500 € Ja
13.04.2021 Düsseldorf
Nordmazedonien
Serbien
44 45 NW, NI, BW BPOLP 78.080 € Ja
13.04.2021 München Rumänien 13 41 BY BPOLP 42.550 € Nein
14.04.2021 Berlin MoldawienSerbien 44 71 BE, BY, HB, BB BPOLP 89.880 € Ja
14.04.2021 Leipzig Georgien 20 35 SN Spanien Ja
15.04.2021 Düsseldorf Armenien 28 62 NW, RP, SH, MV BPOLP 65.050 € Ja
20.04.2021 Frankfurt/Main Pakistan 30 113 HE, NI, RP BPOLP 274.880 € Ja
20.04.2021 München Rumänien 6 37 BY BPOLP 40.850 € Nein
21.04.2021 Leipzig Tunesien 21 63 BW, SH, SN BPOLP 57.550 € Ja
22.04.2021 Düsseldorf AlbanienKosovo 38 44
NW, HE, RP, NI,
BPOL BPOLP 82.050 € Ja
28.04.2021 Düsseldorf Aserbaid-schan 52 76 NW, BY, ST BPOLP 164.845 € Ja
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29.04.2021 Frankfurt/Main
Albanien
Kosovo 57 67
BY, HB, HH, HE,
BE, BW, MV, NI, RP,
SH, SL, SN, ST
BPOLP 63.350 € Ja
06.05.2021 Düsseldorf Georgien 36 MV, NI, NW, RP, SN, ST, TH BPOLP 99.500 € Ja
11.05.2021 Berlin
Bosnien und
Herzegowina
Moldawien
58 75 BE, BB, BY, NI, NW, HE, HH, SN BPOLP 57.703 € Ja
11.05.2021 Frankfurt/Main
Nordmazedonien
Serbien
30 62 BY, BE, NI, NW, HH, SH, RP, HE BPOLP 58.050 € Ja
17.05.2021 Düsseldorf AlbanienKosovo 66 43
NW, NI, HE, SN, BY,
RP, BPOL BPOLP 83.050 € Ja
18.05.2021 Hannover Pakistan 35 117 BW, BY, HE, NI, NW BPOLP 291.268 € Ja
18.05.2021 Frankfurt/Main Armenien 27 68
RP, BB, NW, SN, SL,
SH, HH, BY, MV BPOLP 88.050 € Ja
19.05.2021 Leipzig Tunesien 25 73 BW, BY, HE, HH, NW, RP, SL, SN BPOLP 58.850 € Ja
20.05.2021 Düsseldorf Ghana 18 64 NW, BY, MV, BW, SH, RP BPOLP 145.050 € Ja
20.05.2021 Berlin Georgien 56
BE, BW, BB, HH,
HE, NI, SL, SN, SH,
TH, MV
BPOLP 95.000 € Ja
26.05.2021 Leipzig AlbanienGeorgien 17 35 SN, BPOL BPOLP Ja
26.05.2021 Düsseldorf Nigeria 25 92 BB, BE, NW, BY, ST BPOLP 327.035 € Ja
27.05.2021 München MoldawienUkraine 32 59 BY, BE BPOLP 66.750 € Ja
01.06.2021 Berlin KosovoMoldawien 40 72 BE, BY, NI, SH BPOLP 58.950 € Ja
01.06.2021 München Aserbaid-schan 28 76 BW, BY, NW BPOLP 127.241 € Ja
01.06.2021 Düsseldorf
Nordmazedonien
Serbien
65 42 NW, MV, ST, BW BPOLP 80.350 € Ja
D
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Zi
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02.06.2021 Frankfurt/Main Ägypten 19 80 RP BPOLP 81.050 € Ja
08.06.2021 Leipzig Afghanistan 42 118 BW, BY, HE, NW, SH, SN, ST, TH BPOLP 360.080 € Ja
09.06.2021 Frankfurt/Main Sri Lanka 19 83 BW, NW BPOLP 405.080 € Ja
10.06.2021 Leipzig Georgien 51 NW, SN BPOLP 95.000 € Ja
11.06.2021 München Österreich 6 14 BPOL BPOLP 19.875 € Nein
15.06.2021 Düsseldorf Armenien 31 67 NW, RP BPOLP 84.050 € Ja
16.06.2021 Leipzig Tunesien 18 70 BE, BW, BY, HE, NI, NW, SN BPOLP 61.250 € Ja
17.06.2021 Köln/Bonn Ghana 17 66 NW, ST, HE, BE, BY, MV BPOLP 145.624 € Ja
22.06.2021 Düsseldorf Pakistan 47 88 BW, BY, HE, NI, NW, RP, SL BPOLP 348.473 € Ja
22.06.2021 Frankfurt/Main Nigeria 29 107 BW, BY, HE, NW BPOLP 327.035 € Ja
24.06.2021 Berlin Ägypten 20 67 BE, BW, HE, SH, HH, RP BPOLP 78.050 € Ja
25.06.2021 Düsseldorf AlbanienKosovo 52 36 NI, NW, SH, BPOL BPOLP 82.731 € Ja
28.06.2021 Köln/Bonn Guinea 17 59 NW, ST BPOLP 212.185 € Ja
13. Wie viele der Abschiebungen erfolgten im ersten Halbjahr 2021
a) unbegleitet,
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 2.212 Abschiebungen unbegleitet vollzogen.
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 2.725 Abschiebungen unter Begleitung durch
Kräfte der Bundespolizei vollzogen.
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder
anderer Länderbehörden,
Im ersten Halbjahr wurden 94 Abschiebungen durch Beamte eines
Bundeslandes vollzogen. Eine darüberhinausgehende Differenzierung nach
Zugehörigkeit der Beamtinnen und Beamten zur jeweiligen Landesbehörde wird
statistisch nicht erfasst.
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer
Mitgliedstaaten,
Es erfolgt keine statische Erhebung zu Abschiebungen in Begleitung von
Vollzugsbeamtinnen und -beamten anderer Mitgliedstaaten.
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach
Zielstaaten aufschlüsseln),
Im ersten Halbjahr 2021 wurden zwei Abschiebungen unter Begleitung
staatlicher Sicherheitskräfte des jeweiligen Zielstaats vollzogen. Das Zielland dieser
Abschiebungen war in beiden Fällen Serbien.
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften
(bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 655 Abschiebungen unter Begleitung von
Sicherheitskräften einer Luftverkehrsgesellschaft vollzogen.
Die Aufschlüsselung nach der jeweiligen Luftverkehrsgesellschaft sind der
Anlage, die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist, zu entnehmen.*
Zur Begründung der Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
g) in Begleitung von medizinischem Personal,
und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder
wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt zur Begleitung von
Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?
Die Begleitung von medizinischem Personal wird nicht statistisch erfasst.
Daher liegen der Bundesregierung dazu keine Informationen vor.
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 6.696 Beamte der Bundespolizei und 272
Beamte der Polizeien der Länder bzw. Angehörige anderer Länderbehörden
eingesetzt.
14. Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen
scheiterten im ersten Halbjahr 2021 nach Übergabe an die Bundespolizei (bitte
zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen sowie zwischen
Linien- und Charterflügen differenzieren, auch in den Unterfragen, und
so darstellen wie in der Antwort der Bundesregierung in der Tabelle zu
Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/21100)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten 253 Abschiebungen, davon 49 Dublin-
Überstellungen nach Übergabe an die Bundespolizei.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Weitere Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt 253 155 92 49 48 0
Luftweg 247 155 92 48 48 0
Landweg 2 1
Seeweg 4 0
a) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten
aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen
werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2021 mussten 58 Abschiebungen auf dem Luftweg und vier
Abschiebungen auf dem Seeweg aufgrund von Widerstandshandlungen der
Betroffenen abgebrochen werden. Die weiteren Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
nach Beförderungswegen und Flughäfen
Luftweg 58 58 28 28
FH Frankfurt am Main 48 48 19 19
FH Berlin-Brandenburg 7 7 6 6
FH München 2 2 2 2
FH Hamburg 1 1 1 1
Seeweg 4
nach Staatsangehörigkeit (15)
Pakistan 10 10
Guinea 6 6 6 6
Russland 6 6
Irak 5 2 2 2
Somalia 5 5 3 3
Afghanistan 4 3 1 1
Syrien 4 4 3 3
Kamerun 3 3 3 3
Montenegro 3 3
Côte d’Ivoire 2 2 2 2
Iran 2 2 2 2
Tunesien 2 2
Äthiopien 1 1 1 1
Burkina Faso 1 1 1 1
Jemen 1 1 1 1
Kenia 1 1 1 1
Kolumbien 1 1
Kongo Dem. Rep. 1 1
Philippinen 1 1
Tansania 1 1 1 1
Togo 1 1 1 1
Türkei 1 1
b) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen
medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen
und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2021 mussten 27 Abschiebungen wegen medizinischer
Bedenken abgebrochen werden. Die weiteren Angaben können den
nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
nach Beförderungswegen und Flughäfen
Luftweg 27 17 10 4 4
FH München 10 8 2
FH Berlin-Brandenburg 6 3 3 2 2
FH Düsseldorf 6 1 5 1 1
FH Hamburg 4 4 1 1
FH Memmingen 1 1
nach Staatsangehörigkeit (15)
Syrien 6 6
Aserbaidschan 5 5
Georgien 3 3
Afghanistan 2 1 1 1 1
Russland 2 2
ungeklärt 2 2 2 2
Albanien 1 1
Bosnien-Herzegowina 1 1
Irak 1 1 1 1
Iran 1 1
Rumänien 1 1
Türkei 1 1
Ukraine 1 1
c) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen
(versuchter) Selbstverletzung oder (versuchten) Suizids abgebrochen
werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der
Betroffenen aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2021 musste eine Abschiebung wegen (versuchter)
Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen werden. Die weiteren
Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
nach Beförderungswegen und Flughäfen
Luftweg 1 1
FH Stuttgart 1 1
nach Staatsangehörigkeit
Türkei 1 1
d) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an
einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach
Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten 14 Abschiebungen an einer
Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei. Die weiteren Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
nach Beförderungswegen und Flughäfen
Luftweg 14 13 1 2 2
FH Frankfurt am Main 9 8 1 2 2
FH München 5 5
nach Staatsangehörigkeit
Türkei 7 7
Algerien 1 1 1 1
Angola 1 1 1 1
Aserbaidschan 1 1
Iran 1 1
Syrien 1 1
Tunesien 1 1
ungeklärt 1 1
e) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten
abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der
Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu
transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen
Fluggesellschaft aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2021 mussten 32 Abschiebungen abgebrochen werden, weil
sich die Fluggesellschaft oder der/die Flugzeugführer/-in weigerten, die
Personen zu befördern. Die Angaben zu den Fluggesellschaften sind der Anlage, die
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist, zu entnehmen.* Zur
Begründung der Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die
übrigen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
nach Beförderungswegen und Flughäfen
Luftweg 32 32 7 7
FH Frankfurt am Main 20 20 1 1
FH Berlin-Brandenburg 5 5 4 4
FH Düsseldorf 3 3 1 1
FH München 3 3 1 1
FH Hamburg 1 1
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
f) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen mussten aufgrund von
eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen
und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2021 mussten 22 Abschiebungen aufgrund von eingelegten
Rechtsmitteln abgebrochen werden. Die übrigen Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
nach Beförderungswegen und Flughäfen
Luftweg 22 8 14
FH Leipzig 6 6
FH München 6 2 4
FH Frankfurt am Main 4 4
FH Düsseldorf 3 3
FH Berlin-Brandenburg 2 1 1
FH Hamburg 1 1
nach Staatsangehörigkeit (15)
Türkei 7 7
Tunesien 5 5
Ukraine 3 3
Sri Lanka 2 2
Afghanistan 1 1
Albanien 1 1
Armenien 1 1
Irak 1 1
Syrien 1 1
g) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an der
Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach
Zielstaaten differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten sieben Abschiebungen an der Weigerung
der Zielstaaten, die Personen aufzunehmen. Die Zielstaaten sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
nach Zielland
Luftweg 5 5 2 2
Rumänien 2 2 2 2
Türkei 1 1
Ägypten 1 1
Iran 1 1
Landweg 2 1
Frankreich 1 1
Polen 1
h) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an den Flug
betreffenden Gründen (technische oder wetterbedingte Ursachen,
Streiks usw.)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten 79 Abschiebungen (davon zwei Dublin-
Überstellungen) aufgrund den Flug betreffender Umstände. Die
Aufschlüsselung nach Linien- und Charterflügen ist in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführt:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Abbruch aufgrund des Fluges betreffende Umstände
Gesamt 79 14 65 2 2
i) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlenden
oder ungültigen Heimreisedokumenten (bitte nach Zielstaaten
differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten zwei Abschiebungen an fehlenden oder
ungültigen Heimreisedokumenten. Die Zielstaaten sind in der nachfolgenden
Tabelle aufgeführt:
Anzahl abgebrochener Abschiebungen davon Dublin-Überstellungen
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
Gesamt
davon
Linienflüge
(nur Luftweg)
davon
Charterflüge
(nur Luftweg)
nach Zielland
Luftweg 2 1 1
Italien 1 1
Afghanistan 1 1
j) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an
fehlendem Begleitpersonal (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten keine Abschiebungen aufgrund fehlenden
Begleitpersonals.
k) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten wegen einer
Flucht bzw. eines Fluchtversuchs (bitte nach Zielstaaten
differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten keine Abschiebungen wegen einer Flucht
oder eines Fluchtversuches.
l) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an einer
Übernahmeverweigerung des staatlichen oder privaten
Begleitpersonals (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten keine Abschiebungen aufgrund einer
Übernahmeverweigerung durch staatliches oder privates Begleitpersonal.
m) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an sonstigen
Gründen (bitte erläutern, soweit es um eine mehr als einstellige Zahl
von Fällen geht)?
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten sieben Abschiebungen (davon drei Dublin-
Überstellungen) aufgrund sonstiger Gründe.
15. Wie viele Abschiebungen und wie viele Überstellungen (bitte
differenzieren) scheiterten im ersten Halbjahr 2021 vor Übergabe an die
Bundespolizei (bitte zwischen Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter
Zuführung am Flugtag differenzieren)?
Dublin-Überstellungen erfasst die Bundespolizei nur in den Fällen, in denen die
zuständige Behörde die Aufenthaltsbeendigung als Dublin-Überstellung
kenntlich macht. Ein Abgleich der Statistiken der Bundespolizei und des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt nicht, weshalb es zu
Abweichungen von Statistiken kommen kann.
Im ersten Halbjahr 2021 scheiterten 7.832 (davon 2.313 Dublin-
Überstellungen) vor Übergabe an die Bundespolizei. Die Aufschlüsselung bezüglich
erfolgter Stornierungen und nicht erfolgter Zuführung der Person kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Scheiterungsgrund Anzahl gescheiterter Abschiebungen
davon Dublin-
Überstellungen
Stornierung des Ersuchens 5.731 1.716
nicht erfolgte Zuführung 1.925 480
sonstige Gründe (Ausnahme) 176 117
16. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2021 durch die
Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte nach Möglichkeit
zwischen Beförderungs-, Reise- und Personalkosten differenzieren)?
a) Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2021 darüber
hinaus durch Abschiebungen entstanden (etwa Kosten für Fluggerät
oder Beförderungskosten für die abgeschobenen Personen, bitte
möglichst differenziert darstellen)?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 16 und 16a zusammen
beantwortet.
Für Rückführungen gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 1d des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) sind dem Bund im ersten Halbjahr 2021 Kosten in Höhe von
3.064.000 Euro entstanden. Eine statistische Unterscheidung im Sinne der
Fragstellung erfolgt nicht.
b) Welche weiteren Kosten für Abschiebungen im ersten Halbjahr 2021
wurden von der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde
statistisch erfasst, aber nicht durch den Bund bezahlt, sondern
beispielsweise durch Frontex?
Eine statistische Erfassung der Kosten im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
Ergänzend wird bzgl. der Finanzierung von Charterflügen durch Frontex auf
die Antwort zu den Fragen 12a bis 12e verwiesen.
17. Wie viele Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens
gab es im ersten Halbjahr 2021 (bitte so darstellen wie zuletzt in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache
19/11001 und auch angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen
jeweils veranlasst wurden, welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen
hatten und in welches Land sie abgeschoben wurden)?
Was war jeweils der Grund für diese aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller rechtswidrigen Abschiebungen, und wurden die Betroffenen
bereits nach Deutschland zurückgeholt?
Die Frage wird dahin verstanden, dass Abschiebungen im Sinne des § 58
Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes gemeint sind.
Im ersten Halbjahr 2021 wurde im Falle eines irakischen Staatsangehörigen die
Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung durch das BAMF gegenüber der
zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt und die Abschiebung durch das
zuständige Bundesland vollzogen. Der Betroffene wurde im Rahmen des Dublin-
Verfahrens nach Italien abgeschoben. Grund für die Rechtswidrigkeit der
Abschiebung war ein Versäumnis des Widerrufs der Aussetzung der Vollziehung
der Abschiebungsandrohung seitens des BAMF. Die Vorbereitung der
Rückholung des Betroffenen ist in der Umsetzung.
18. Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten
Halbjahr 2021 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und
Abschiebungen (bitte differenzieren) sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum
Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
der Betroffen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen
aufschlüsseln)?
Im Rahmen von Abschiebungen wurden im ersten Halbjahr 2021 bei insgesamt
312 Personen (davon 53 Dublin-Überstellungen) Hilfsmittel der körperlichen
Gewalt eingesetzt.
Die weiteren Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Staatsangehörigkeit (15) Anzahlder Personen
davon Dublin-
Überstellungen
Afghanistan 39 3
Ghana 20
Nigeria 20 4
Pakistan 20 1
Irak 18 12
Äthiopien 16
Armenien 15
Aserbaidschan 14
Syrien 14 10
Tunesien 11
Türkei 11
Guinea 10 1
Ukraine 10
Somalia 9 3
Senegal 8 1
Zielstaat (15) Anzahlder Personen
Davon Dublin-
Überstellungen
Afghanistan 34
Ghana 20
Italien 20 15
Pakistan 19
Rumänien 18 14
Äthiopien 16
Armenien 15
Nigeria 15
Aserbaidschan 14
Türkei 11
Ukraine 11
Tunesien 10
Guinea 9
Österreich 8 8
Griechenland 7 1
Senegal 7
19. Wie viele Personen haben Deutschland im ersten Halbjahr 2021 mit einer
finanziellen Förderung freiwillig verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der
Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
Finanzielle Förderungen freiwilliger Ausreisen können durch verschiedene
Stellen erfolgen. Eine zentrale Erfassung ist durch die Einführung neuer
Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister durch das 2.
Datenaustauschverbesserungsgesetz initiiert. Die Bundesregierung verweist hierzu ergänzend auf
die Antwort zu Frage 20.
Valide Daten zu freiwillig geförderten Ausreisen im Sinne der Fragestellung
liegen der Bundesregierung nur aus dem Bund-Länder Programm REAG/
GARP vor. Die nachfolgenden Daten werden von der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) bereitgestellt.
Nachstehend erfolgt die Übersicht der Förderungen durch das Bund-Länder-
Programm REAG/GARP differenziert nach den 15 am häufigsten
vorkommenden Staatsangehörigkeiten (Staatsangehörigkeit und Herkunftsland können
voneinander abweichen).
REAG/GARP 2021 bis einschl. Juni*
Staatsangehörigkeit Gesamt
1 Irak 385
2 Georgien 297
3 Russische Föderation 279
4 Aserbaidschan 179
5 Armenien 148
6 Afghanistan 134
7 Iran, Islamische Republik 133
8 Albanien 125
9 Serbien 106
10 China, Volksrepublik
11 Türkei 101
12 Pakistan 99
13 Ukraine 94
14 Nigeria 92
15 Nordmazedonien 79
andere Staatsangehörigkeiten 725
Gesamt 3.079
* Es handelt sich hier um vorläufige Zahlen (Bewilligungen).
Zu den freiwilligen Ausreisen mit REAG/GARP differenziert nach
Bundesländern.
Bundesland REAG/GARP 2021bis einschl. Juni*
Baden-Württemberg 336
Bayern 644
Berlin 87
Brandenburg 53
Bremen <30
Hamburg 70
Hessen 144
Mecklenburg-Vorpommern 78
Niedersachsen 258
Nordrhein-Westfalen 785
Rheinland-Pfalz 138
Saarland k. A.
Sachsen 232
Sachsen-Anhalt 93
Schleswig-Holstein 79
Thüringen 50
Gesamt 3.079
* Es handelt sich hier um vorläufige Zahlen (Bewilligungen).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt bei Personenzahlen unter zehn
Personen die Eintragung „k. A.“ (keine Angabe), um keine Rückschlüsse auf
einzelne Personen zu ermöglichen. Da aus der Gesamtsumme der Einzelwert
abzuleiten wäre, wurde der nächsthöhere Wert mit der Angabe „<30“
anonymisiert.
Zu freiwilligen Ausreisen mit REAG/GARP differenziert nach dem
Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise können aus erfassungstechnischen
Gründen nur die nachfolgenden Informationen zum Aufenthaltsstatus
abgebildet werden:
REAG/GARP 2021 bis einschl. Juni*
Personenkreis
1.1 783
1.2 k. A.
1.3 105
1.4 1.360
1.5 733
1.6 k. A.
1.7 k. A.
2 38
3 29
4 k. A.
5 k. A.
Ohne Angabe k. A.
Gesamt 3.079
* Es handelt sich hier um vorläufige Zahlen (Bewilligungen).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt bei Personenzahlen unter zehn
Personen die Eintragung „k. A.“ (keine Angabe), um keine Rückschlüsse auf
einzelne Personen zu ermöglichen.
Erläuterungen Personenkreis:
1. Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
1.1 Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz
besitzen
1.2 Ausländer, die über einen Flughafen einreisen wollen und denen die
Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist
1.3 Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen:
a) aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen (§ 23 Absatz 1
AufenthG, § 24 AufenthG),
b) aus sonstigen Gründen (§ 25 Absatz 5 AufenthG), sofern die
Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht
18 Monate zurückliegt
1.4 Ausländer, die eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes
besitzen
1.5 Ausländer, die aus sonstigen Gründen vollziehbar ausreisepflichtig
sind. Dies gilt im Sinne dieses Programms auch für Personen, die ein
Asylbegehren geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag
gestellt haben
1.6 Ausländer, die Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder
der in den Nummern 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne daß sie
selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen
1.7 Ausländer, die einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder
einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen
2. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder 2
AufenthG besitzen
3. Ausländer, die einen nicht zuvor genannten Aufenthaltstitel aus
völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen nach §§ 22 bis 26 AufenthG
besitzen
4. Ausländer, die als Familienangehörige im Rahmen eines Familiennachzugs
in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und selbst nicht zur Ausreise
verpflichtet sind
5. Opfer von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel
a) Wie viele Minderjährige sind im ersten Halbjahr 2021 mit einer
finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte zwischen begleitet und
unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten
differenzieren)?
Es folgt die Übersicht der Förderungen durch das Bund-Länder-Programm
REAG/GARP differenziert nach den 15 am häufigsten vorkommenden
Staatsangehörigkeiten von minderjährigen Personen (Staatsangehörigkeit und
Herkunftsland können voneinander abweichen).
REAG/GARP 2021 bis einschl. Juni* – minderjährige Personen
Staatsangehörigkeit Begleitete Unbegleitete Gesamt
1 Russische Föderation k. A. k. A. 117
2 Georgien 90 90
3 Irak k. A. k. A. 73
4 Aserbaidschan 64 64
5 Albanien k. A. k. A. 48
6 Serbien 46 46
7 Nordmazedonien 37 37
8 Ukraine 36 36
9 Armenien 30 30
10 Moldau, Republik 26 26
11 Weißrussland 25 25
12 Nigeria 19 19
13 Mongolei 16 16
14 Iran, Islamische Republik 12 12
15 Türkei 10 10
andere Staatsangehörigkeiten k. A. k. A. 66
Gesamt k. A. k. A. 715
* Es handelt sich hier um vorläufige Zahlen (Bewilligungen).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt bei Personenzahlen unter zehn
Personen die Eintragung „k. A.“ (keine Angabe), um keine Rückschlüsse auf
einzelne Personen zu ermöglichen. Gleiches gilt, wenn ein Summenabgleich
Rückschlüsse zulassen würde.
b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2021 mit einer finanziellen
Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten differenzieren)?
Zu den freiwilligen Ausreisen mit REAG/GARP differenziert nach den 15 am
häufigsten vorkommenden Staatsangehörigkeiten von Personen mit als
weiblich vermerktem Geschlecht: (Staatsangehörigkeit und Herkunftsland können
voneinander abweichen).
REAG/GARP 2021 bis einschl. Juni* – weibliche Personen
Staatsangehörigkeit Volljährige Minderjährige Gesamt
1 Russische Föderation 79 64 143
2 Georgien 82 49 131
3 Irak 65 40 105
4 Aserbaidschan 44 36 80
5 Armenien 62 14 76
6 Albanien 35 22 57
7 Serbien 26 27 53
8 Ukraine 30 20 50
9 Moldau, Republik 28 17 45
10 Nordmazedonien 22 16 38
11 Iran, Islamische Republik k. A. k. A. 36
12 Weißrussland 16 13 29
13 China, Volksrepublik 28 0 28
14 Mongolei k. A. k. A. 25
15 Türkei k. A. k. A. 19
andere Staatsangehörigkeiten 113 32 145
Gesamt 690 370 1.060
* Es handelt sich hier um vorläufige Zahlen (Bewilligungen).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt bei Personenzahlen unter zehn
Personen die Eintragung „k. A.“ (keine Angabe), um keine Rückschlüsse auf
einzelne Personen zu ermöglichen. Gleiches gilt, wenn ein Summenabgleich
Rückschlüsse zulassen würde.
20. Welche Angaben oder ungefähren Einschätzungen kann die
Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen 2020 und im
ersten Halbjahr 2021 mit finanzieller Förderung der Bundesländer
ausgereist sind (bitte die Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren)?
Die Zahl der von den Ländern gemeldeten (geförderten) freiwilligen Ausreisen
ohne REAG/GARP für das Jahr 2020 beläuft sich auf 4.884.
TOP 15 HKL 2020
Albanien 754
Serbien 544
Ukraine 474
Nordmazedonien 342
Georgien 266
Türkei 228
China 194
Bosnien und Herzegowina 155
Russische Föderation 149
Moldau (Republik) 141
Kosovo 130
Irak 117
Armenien 116
Pakistan 110
Syrien 85
Die Zahl der von den Ländern gemeldeten (geförderten) freiwilligen Ausreisen
ohne REAG/GARP für das 1. Halbjahr 2021 beläuft sich auf 1.810.
TOP 15 HKL erste Halbjahr 2021
Serbien 192
Albanien 186
Ukraine 149
Georgien 125
Türkei 101
Irak 78
China 66
Russische Föderation 61
Nordmazedonien 59
Iran 56
Kosovo 51
Syrien 47
Bosnien und Herzegowina 44
Afghanistan 44
Pakistan 41
Die Länder melden nach wie vor Daten zur freiwilligen Rückkehr nach
unterschiedlichen Standards. Aufgrund der nicht einheitlichen Meldekriterien sind
die Gesamt-Zahlen 2020 und für das 1. Halbjahr 2021 nur beschränkt
aussagekräftig und nicht als absolute Zahlen zu verstehen. Eine Ausweisung der
Fallzahlen nach einzelnen Ländern durch die Bundesregierung ist – aufgrund der
nicht validen und nicht vergleichbaren Datenlage – nicht möglich.
a) Welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei
diesen Angaben berücksichtigt und welche nicht, und inwieweit gibt es
Überschneidungen mit dem REAG/GARP-Programm?
Ob und inwieweit es zu Überschneidungen zwischen einer Landesförderung
und dem REAG/GARP-Programm kommt, hängt von den Förderkriterien des
jeweiligen Landesprogramms ab. Die Bundesregierung kann über die Frage,
welche Programme bei den Angaben zu den durch die Länder geförderten
Ausreisen berücksichtigt wurden, keine Aussage treffen.
b) Wann ist damit zu rechnen, dass die im Mai 2020 infolge des zweiten
Datenaustauschverbesserungsgesetzes geschaffenen
Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister zur einheitlichen Erfassung der
durch die Bundesländer geförderten Ausreisen genutzt werden
können, sodass die Bundesregierung über eine valide Datengrundlage
verfügt?
Bund und Länder befinden sich nach wie vor in einer Umsetzungsphase, die
weiterhin einen umfangreichen Austausch und technische Anpassungen
erfordert. Ein konkreter Zeitpunkt, wann mit einer validen Datenlage zu rechnen ist,
kann noch nicht genannt werden.
21. Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten
Halbjahr 2021 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung
ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen
Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2021 sind insgesamt 10.040 Personen freiwillig mit einer
Grenzübertrittsbescheinigung aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist.
Die Aufschlüsselung nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem
Reiseweg können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Staatsangehörigkeit (15) Anzahl der Personen
Albanien 814
China 779
Ukraine 661
Georgien 638
Türkei 628
Russland 557
Irak 381
Serbien 312
Indien 305
Nordmazedonien 267
Moldau 266
Thailand 263
Kosovo 256
Iran 234
Aserbaidschan 195
Reiseweg Anzahl der Personen
Landweg 426
Luftweg 9.501
Seeweg 82
nicht bekannt 31
22. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen,
Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren,
auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern) wurden im
ersten Halbjahr 2021 erlassen?
Die Angaben ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 30. Juni
2021 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2021
gegenüber Drittstaatsangehörigen gesamt 16.513
Afghanistan 1.439
Albanien 883
Irak 879
Georgien 868
Ukraine 864
Algerien 844
Syrien, Arabische Republik 746
Moldau 712
Serbien 712
Nigeria 658
Türkei 560
Marokko 530
Vietnam 511
Russische Föderation 452
Pakistan 384
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2021
gegenüber Unionsbürgern gesamt 1.073
darunter:
Rumänien 412
Polen 202
Bulgarien 174
Litauen 40
Tschechien 31
Niederlande 26
Italien 23
Lettland 21
Spanien 21
Kroatien 21
Ungarn 19
Griechenland 16
Portugal 13
Slowakei 11
Frankreich 11
Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr
2021*
gegenüber abgelehnten Asylbewerbern gesamt 4.716
darunter:
Irak 320
Nigeria 315
Vietnam 288
Georgien 230
Serbien 214
Russische Föderation 210
Albanien 202
Türkei 197
Afghanistan 193
Moldau 163
Algerien 154
Pakistan 140
Nordmazedonien 136
Marokko 125
Gambia 122
* Hinweis: Eine ablehnende Asylentscheidung muss nicht ursächlich für die aktuelle
Ausreiseentscheidung sein; so bleibt zu Ausländern die Ablehnung eines Asylantrags im
Ausländerzentralregister gespeichert, auch wenn sie zwischenzeitlich ausgereist waren, aufgrund eines
Aufenthaltstitels im Bundesgebiet gelebt haben und gegen sie aus anderen Gründen eine Ausreiseentscheidung
ergangen ist.
23. Wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und
abgelehnten Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2021 (bitte
differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern)?
Die Angaben ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 30. Juni
2021 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Ausreisen im ersten Halbjahr 2021
von Drittstaatsangehörigen gesamt 77.385
darunter:
Türkei 6.613
China 4.665
Serbien 3.758
Indien 3.404
Vereinigte Staaten von Amerika 2.823
Großbritannien mit Nordirland 2.694
Albanien 2.550
Afghanistan 2.505
Ukraine 2.485
Syrien 2.420
Russische Föderation 2.271
Bosnien und Herzegowina 2.015
Georgien 2.012
Nigeria 1.933
Irak 1.843
Ausreisen im ersten Halbjahr 2021
von Unionsbürgern gesamt 124.213
darunter:
Rumänien 40.443
Polen 22.373
Bulgarien 14.469
Italien 8.035
Ungarn 6.878
Kroatien 6.110
Griechenland 4.276
Spanien 3.245
Frankreich 2.627
Niederlande 2.180
Litauen 2.036
Österreich 1.972
Slowakei 1.708
Portugal 1.527
Tschechien 1.499
Ausreisen im ersten Halbjahr 2021
von abgelehnten Asylbewerbern* gesamt 12.448
darunter:
Nigeria 826
Georgien 800
Pakistan 793
Afghanistan 752
Serbien 642
Türkei 591
Albanien 535
Irak 527
Moldau 432
Kosovo 409
Guinea 381
Nordmazedonien 338
Russische Föderation 314
Armenien 296
Ukraine 274
* Hinweis: Eine ablehnende Asylentscheidung muss nicht ursächlich für die aktuelle
Ausreiseentscheidung sein; so bleibt zu Ausländern die Ablehnung eines Asylantrags im
Ausländerzentralregister gespeichert, auch wenn sie zwischenzeitlich ausgereist waren, aufgrund eines
Aufenthaltstitels im Bundesgebiet gelebt haben und gegen sie aus anderen Gründen eine Ausreiseentscheidung
ergangen ist.
24. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele
ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und
jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum 31. Juni 2021 in Deutschland auf, und was waren
die zehn Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen
Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes
Bundesland darstellen)?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters waren zum Stichtag 30. Juni 2021
insgesamt 291.292 Personen ausreisepflichtig, davon 242.656 Personen mit
einer Duldung und 48.636 Personen ohne Duldung.
Bei 190.511 der insgesamt 291.292 ausreisepflichtigen Personen war ein
abgelehnter Asylantrag gespeichert (davon 171.324 Personen mit Duldung und
19.187 Personen ohne Duldung). Es ist darauf hinzuweisen, dass die im
Ausländerzentralregister gespeicherte Asylablehnung nicht ursächlich für die
bestehende Ausreisepflicht sein muss, da diese grundsätzlich gespeichert wird bis
die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind und damit ggf. längere
Zeit zurückliegen kann. Weitere Differenzierungen können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
Ausreisepflichtige nach Bundesland AusreisepflichtigeGesamt
davon
Ausreisepflichtige
mit Duldung
davon
Ausreisepflichtige
ohne Duldung
alle Bundesländer 291.292 242.656 48.636
davon:
Baden-Württemberg 38.067 33.578 4.489
Bayern 37.948 29.690 8.258
Berlin 16.898 12.853 4.045
Brandenburg 8.677 6.640 2.037
Bremen 3.671 3.087 584
Hamburg 9.769 6.878 2.891
Hessen 16.745 13.160 3.585
Mecklenburg-Vorpommern 4.675 4.195 480
Niedersachsen 26.333 21.975 4.358
Nordrhein-Westfalen 74.431 65.474 8.957
Rheinland-Pfalz 13.038 10.821 2.217
Saarland 1.592 1.292 300
Sachsen 14.655 11.386 3.269
Sachsen-Anhalt 6.436 5.559 877
Schleswig-Holstein 13.524 11.715 1.809
Thüringen 4.833 4.353 480
Ausreisepflichtige mit einem abgelehnten
Asylantrag nach Bundesland
Ausreisepflichtige
Gesamt
davon
Ausreisepflichtige
mit Duldung
davon
Ausreisepflichtige
ohne Duldung
alle Bundesländer 190.511 171.324 19.187
davon:
Baden-Württemberg 27.009 25.281 1.728
Bayern 25.052 22.006 3.046
Berlin 9.750 8.061 1.689
Brandenburg 4.343 3.517 826
Bremen 1.531 1.342 189
Hamburg 4.534 3.871 663
Hessen 9.676 8.711 965
Mecklenburg-Vorpommern 3.164 2.920 244
Niedersachsen 17.223 15.249 1.974
Nordrhein-Westfalen 49.696 46.037 3.659
Rheinland-Pfalz 9.681 8.659 1.022
Saarland 888 786 102
Sachsen 10.282 8.951 1.331
Sachsen-Anhalt 4.709 4.288 421
Schleswig-Holstein 9.412 8.364 1.048
Thüringen 3.561 3.281 280
Ausreisepflichtige
in Baden-Württemberg
Anzahl
Personen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 38.067 100,00 %
darunter:
Gambia 5.302 13,93 %
Nigeria 4.151 10,90 %
Irak 4.123 10,83 %
Afghanistan 3.506 9,21 %
Pakistan 2.063 5,42 %
Türkei 1.251 3,29 %
Indien 1.245 3,27 %
Kosovo 1.199 3,15 %
Serbien 1.171 3,08 %
Kamerun 1.032 2,71 %
Ausreisepflichtige in Bayern AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 37.948 100,00 %
darunter:
Nigeria 6.194 16,32 %
Irak 5.537 14,59 %
Afghanistan 3.958 10,43 %
Äthiopien 1.947 5,13 %
Pakistan 1.432 3,77 %
Russische Föderation 1.336 3,52 %
Ukraine 1.240 3,27 %
Iran 1.230 3,24 %
Aserbaidschan 1.180 3,11 %
Somalia 1.003 2,64 %
Ausreisepflichtige in Berlin AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 16.898 100,00 %
darunter:
Ungeklärt 2.051 12,14 %
Irak 1.613 9,55 %
Afghanistan 1.571 9,30 %
Russische Föderation 1.203 7,12 %
Moldau 1.126 6,66 %
Libanon 1.111 6,57 %
Vietnam 953 5,64 %
Türkei 720 4,26 %
Iran 659 3,90 %
Serbien 619 3,66 %
Ausreisepflichtige in Brandenburg AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 8.677 100,00 %
darunter:
Russische Föderation 1.893 21,82 %
Afghanistan 622 7,17 %
Pakistan 589 6,79 %
Kenia 586 6,75 %
Kamerun 560 6,45 %
Ungeklärt 367 4,23 %
Vietnam 305 3,52 %
Syrien 291 3,35 %
Georgien 290 3,34 %
Ukraine 284 3,27 %
Ausreisepflichtige in Bremen AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 3.671 100,00 %
darunter:
Albanien 352 9,59 %
Russische Föderation 342 9,32 %
Ghana 319 8,69 %
Serbien 229 6,24 %
Nigeria 215 5,86 %
Türkei 192 5,23 %
Gambia 191 5,20 %
Nordmazedonien 165 4,49 %
Guinea 135 3,68 %
Afghanistan 129 3,51 %
Ausreisepflichtige in Hamburg AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 9.769 100,00 %
darunter:
Afghanistan 1.249 12,79 %
Irak 725 7,42 %
Russische Föderation 620 6,35 %
Iran 587 6,01 %
Ghana 578 5,92 %
Serbien 423 4,33 %
Ägypten 419 4,29 %
Polen 348 3,56 %
Nordmazedonien 339 3,47 %
Türkei 333 3,41 %
Ausreisepflichtige in Hessen AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 16.745 100,00 %
darunter:
Afghanistan 3.450 20,60 %
Irak 1.721 10,28 %
Pakistan 1.284 7,67 %
Iran 998 5,96 %
Äthiopien 862 5,15 %
Türkei 677 4,04 %
Somalia 582 3,48 %
Marokko 471 2,81 %
Syrien 409 2,44 %
Russische Föderation 401 2,39 %
Ausreisepflichtige in
Mecklenburg-Vorpommern
Anzahl
Personen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 4.674 100,00 %
darunter:
Ukraine 856 18,31 %
Russische Föderation 758 16,21 %
Afghanistan 521 11,14 %
Armenien 249 5,33 %
Ghana 237 5,07 %
Irak 205 4,39 %
Iran 167 3,57 %
Ungeklärt 164 3,51 %
Syrien 154 3,29 %
Ägypten 136 2,91 %
Ausreisepflichtige in Niedersachsen AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 26.333 100,00 %
darunter:
Irak 2.797 10,62 %
Afghanistan 2.205 8,37 %
Serbien 1.554 5,90 %
Libanon 1.290 4,90 %
Côte d’Ivoire 1.248 4,74 %
Kosovo 1.242 4,72 %
Russische Föderation 1.175 4,46 %
Albanien 1.129 4,29 %
Türkei 1.010 3,84 %
Ungeklärt 848 3,22 %
Ausreisepflichtige in
Nordrhein-Westfalen
Anzahl
Personen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 74.431 100,00 %
darunter:
Irak 8.282 11,13 %
Serbien 4.796 6,44 %
Afghanistan 4.458 5,99 %
Nigeria 3.443 4,63 %
Albanien 3.399 4,57 %
Guinea 3.306 4,44 %
Libanon 3.029 4,07 %
Kosovo 2.706 3,64 %
Russische Föderation 2.623 3,52 %
Iran 2.435 3,27 %
Ausreisepflichtige in
Rheinland-Pfalz
Anzahl
Personen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 13.038 100,00 %
darunter:
Afghanistan 2.804 21,51 %
Pakistan 818 6,27 %
Somalia 768 5,89 %
Armenien 767 5,88 %
Aserbaidschan 757 5,81 %
Irak 598 4,59 %
Russische Föderation 556 4,26 %
Nigeria 555 4,26 %
Iran 498 3,82 %
Syrien 442 3,39 %
Ausreisepflichtige in Saarland AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 1.592 100,00 %
darunter:
Syrien 209 13,13 %
Serbien 147 9,23 %
Irak 133 8,35 %
Türkei 114 7,16 %
Afghanistan 106 6,66 %
Kosovo 81 5,09 %
Libanon 63 3,96 %
Algerien 56 3,52 %
Ungeklärt 40 2,51 %
Nigeria 39 2,45 %
Ausreisepflichtige in Sachsen AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 14.655 100,00 %
darunter:
Russische Föderation 1.653 11,28 %
Afghanistan 1.303 8,89 %
Irak 1.176 8,02 %
Indien 1.151 7,85 %
Libanon 1.077 7,35 %
Pakistan 1.005 6,86 %
Georgien 832 5,68 %
Libyen 604 4,12 %
Ungeklärt 504 3,44 %
Tunesien 472 n3,22 %
Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 6.436 100,00 %
darunter:
Indien 903 14,03 %
Afghanistan 495 7,69 %
Russische Föderation 467 7,26 %
Benin 463 7,19 %
Guinea-Bissau 431 6,70 %
Burkina-Faso 355 5,52 %
Türkei 278 4,32 %
Iran 252 3,92 %
Niger 242 3,76 %
Mali 231 n3,59 %
Ausreisepflichtige in
Schleswig-Holstein
Anzahl
Personen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 13.524 100,00 %
darunter:
Afghanistan 3.018 22,32 %
Irak 2.365 17,49 %
Armenien 1.601 11,84 %
Russische Föderation 1.022 7,56 %
Iran 831 6,14 %
Syrien 720 5,32 %
Türkei 403 2,98 %
Serbien 298 2,20 %
Albanien 295 2,18 %
Kosovo 275 2,03 %
Ausreisepflichtige in Thüringen AnzahlPersonen Anteil
alle Staatsangehörigkeiten 4.833 100,00 %
darunter:
Irak 876 18,13 %
Afghanistan 874 18,08 %
Russische Föderation 372 7,70 %
Serbien 268 5,55 %
Nigeria 242 5,01 %
Libyen 197 4,08 %
Syrien 175 3,62 %
Ungeklärt 139 2,88 %
Albanien 129 2,67 %
Türkei 126 2,61 %
25. Was ist der Bundesregierung über den Tod von Herrn H. bekannt, der
Medienberichten zufolge am 21. Juni 2021 durch einen
Granatenanschlag der Taliban auf sein Haus in der afghanischen Provinz Baglan
tödlich verletzt wurde, nachdem er sich einem Rekrutierungsversuch der
Taliban widersetzt haben soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und
welche Konsequenzen zieht sie mit Blick auf künftige Abschiebungen
aus dem Vorfall?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Kenntnisse zu diesem Fall vor.
26. Ist der Bundesregierung das Gutachten der Sozialwissenschaftlerin und
Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann zu „Erfahrungen und
Perspektiven abgeschobener Afghanen“ von Juni 2021 bekannt, wie
bewertet sie dessen Kernaussagen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus
(
https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Journa
l_PDF/AFG_Monitoring-Studie_FINAL.pdf)?
Der Bundesregierung ist das in der Frage genannte Gutachten bekannt. Im
Rahmen des Asylverfahrens wird in jedem Einzelfall geprüft, ob die
Voraussetzungen für eine Schutzgewährung vorliegen.
Die Entscheidung über den Asylantrag erfolgt dabei stets unter
Berücksichtigung aller vorhandenen Erkenntnisse über das Herkunftsland und die
asylsuchende Person. Das BAMF wertet eine Vielzahl an Quellen im Hinblick auf
eine für das Asylverfahren umfassende Erkenntnislage über die Situation in
Afghanistan aus. Zu den Erkenntnisquellen gehört auch die in der Fragestellung
genannte Studie. Diese basiert auf der Erforschung eines begrenzten
Personenkreises, weshalb die Ergebnisse nicht ohne weiteres verallgemeinerungsfähig
sind und auch weiterhin eine Einzelfallbewertung erforderlich ist.
27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten aktuellen Bericht der UN, wonach
sich die Zahl der zivilen Opfer in Afghanistan derzeit auf dem höchsten
Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2009 befindet?
Inwieweit sind weitere Abschiebungen in das Land vor diesem
Hintergrund zu rechtfertigen?
Berichte der UN stellen eine von mehreren Erkenntnisquellen dar, die
insbesondere im Hinblick auf eine für das Asylverfahren umfassende Erkenntnislage
über die Situation in Afghanistan durch das BAMF ausgewertet werden.
Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Frage, wie weitere Abschiebungen zu
rechtfertigen sind, wird darauf hingewiesen, dass Rückführungen von
Deutschland nach Afghanistan gegenwärtig ausgesetzt sind.
28. Welche Länder verlangen momentan als Einreisevoraussetzung, dass von
der Abschiebung betroffene Personen im Vorfeld auf COVID-19 getestet
werden, und welche Länder akzeptieren ggf. alternativ den Nachweis
einer COVID-19-Impfung bzw. den Nachweis, dass die Betreffenden von
einer COVID-19-Erkrankung genesen sind?
a) Werden dabei PCR- oder Antigentests durchgeführt, und welche
Fristen müssen ggf. eingehalten werden?
b) Gibt es Länder, die momentan mit Verweis auf die COVID-19-
Pandemie keine Abschiebungen aus Deutschland akzeptieren?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 28 bis 28b gemeinsam
beantwortet.
Die Einreisevoraussetzungen und insbesondere die Testarten sowie die
Testfristen unterliegen der Einzelfallbetrachtung und sind abhängig von den
Vorgaben des jeweiligen Zielstaates. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der
Pandemie ergeben sich auch fortlaufend Änderungen der
Infektionsschutzmaßnahmen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, dass bestimmte Herkunftsländer die Abschiebung unter
Bezug auf die COVID-19-Pandemie generell ablehnen würden. Grundsätzlich
gelten für Rückzuführende bzgl. der Infektionsschutzmaßnahmen die gleichen
Einreisevoraussetzungen wie für jeden anderen Reisenden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]