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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Investments von Spezialfonds in Kryptowerte

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.08.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3194410.08.2021

Investments von Spezialfonds in Kryptowerte

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Alexander Müller, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Spezialfonds sind Investmentfonds, welche nicht für den öffentlichen Handel am Kapitalmarkt, sondern für spezielle institutionelle Anleger, zum Beispiel Pensionskassen oder Versicherungen, konzipiert sind. Im Zuge des Fondsstandortgesetz können Spezialfonds neuerdings bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens in Kryptowerte investieren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28868).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der in Deutschland ansässigen Spezialfonds?

2

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Spezialfonds investiert?

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verteilung der institutionellen Investoren (Banken, Pensionskassen, Stiftungen etc.), welche in Spezialfonds investiert haben?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verteilung der seitens von Spezialfonds gehaltenen Anlageklassen?

4

Wie viele Spezialfonds haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Kryptowerte investiert?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Publikumsfonds Eins-zu-eins-Zertifikate investieren, die die Wertentwicklung einzelner Kryptowerte oder eines Pools von Kryptowerten nachbilden?

Wenn ja, wie viele und in welchem Anlagevolumen?

6

Plant die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen hinsichtlich der Vorgaben für Investitionen in Kryptowerte?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Umfang der mit Kryptowährungen durchgeführten Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung in Deutschland bzw. in der Europäischen Union?

8

Wie viele Vollzeitäquivalente beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit Kryptowerten?

9

Wie viele Vollzeitäquivalente beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Kryptowerten?

10

In welcher Höhe werden jährlich Kryptowerte mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland konfisziert?

Was passiert mit den konfiszierten Kryptowerten?

11

Welche „Kategorien von Krypto-Dienstleistungsanbietern“ (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_3690) fallen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unter die geltenden EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung?

12

Plant die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht darüber hinaus nationale Maßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Kryptowerte?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 4. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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