[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel,
Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31948 –
Entwicklungspolitische Kohärenz der Bundesregierung in Kolumbien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Entwicklungspolitik in Deutschland ist ein neuer Stellenwert
zugewachsen. Dementsprechend hat sich der Haushalt des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den letzten sieben
Jahren verdoppelt: von 6,4 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf 12,43 Mrd. Euro im
Jahr 2021. Damit hat die Bundesregierung ihre bilaterale Kooperation im
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) deutlich ausgebaut.
Seit 2004 entwickelt die Bundesregierung ressortübergreifend strategische
Ansatzpunkte, um in einem globalen Kontext Krisen früh zu erkennen,
bestehende Konflikte beizulegen, Gewalt zu verhindern, Krisengebiete zu
stabilisieren, Frieden und gute Regierungsführung zu fördern (15.
Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, S. 50). Die Bundesregierung stellt
dabei fest, dass Deutschland vielmehr an den Ursachen von Konflikten
ansetzen muss (Bundestagsdrucksache 18/12813, S. 4). Demnach setzt sie den
Fokus auf die sowohl lokalen wie auch globalen Wechselwirkungen zwischen
bewaffneten Konflikten, fragiler Staatlichkeit und Kriminalität mit der
Überzeugung, dass es durch die multidimensionale Betrachtung von Konflikten
mithilfe der Entwicklungszusammenarbeit gelingen kann, strukturelle
Ursachen für Gewalt gezielter anzugehen (15. Entwicklungspolitischer Bericht der
Bundesregierung, S. 127). Wo sich Krisen abzeichnen, schlägt sie vor,
frühzeitig stabilisierend einzugreifen. Diese Herangehensweise impliziert, so die
Bundesregierung, „dass alle Phasen des Konfliktzyklus (Frühwarnung,
Konfliktbearbeitung, Krisenprävention und Konfliktnachsorge) zusammengedacht
werden.“ (15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, S. 49).
Darauf aufbauend legte die Bundesregierung die Leitlinien „Krisen
verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ im Juni 2017 vor. „Diese
Leitlinien“, so die Bundesregierung, „erneuern das Bekenntnis zu einem
politischen Gesamtansatz zur Gestaltung des Friedens, das erstmals umfassend der
Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung von 2004 formulierte“ (Bundestagsdrucksache 18/12813, S. 5). Frieden
und Sicherheit ist und bleibt eine Kernaufgabe der deutschen
Entwicklungspolitik.
Kolumbien ist ein bilaterales Partnerland Deutschlands. Das heißt, die
Bundesregierung verfolgt dort langfristig gemeinsame Entwicklungsziele. Seit
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32361
19. Wahlperiode 08.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2008 entwirft die Bundesregierung eine Länderstrategie für Kolumbien, die
dazu beitragen soll, Gewalt zu reduzieren, Gewaltkonflikte zu bearbeiten,
Rechtsstaatlichkeit zu stärken, Frieden nachhaltig zu konsolidieren sowie
Erinnerungskultur und Versöhnung zu fördern (15. Entwicklungspolitischer
Bericht der Bundesregierung, S. 177). Heute bildet die Umsetzung des
Friedensvertrages von 2016 den Kern der Zusammenarbeit. Dabei setzt der
deutsche Beitrag den Fokus nicht nur auf die Friedensinstitutionen auf nationaler
Ebene, sondern auch auf die Umsetzung des Vertrages in besonders von
Gewalt und Armut betroffenen ländlichen Gebieten (Bundestagsdrucksache
19/28695, S. 16).
Kolumbien ist zugleich auch der weltweit größte Kokainproduzent und besitzt
somit die größten Kokaanbaugebiete weltweit. Die Kokainökonomie
verursacht in mehreren Regionen Kolumbiens zahlreiche Konfliktherde, deren
Auswirkungen seit langem schon eine weltpolitische Dimension erhalten
haben. Der Kokainhandel mit Europa und Deutschland hat große Ausmaße
angenommen.
Mit einer geschätzten Fläche von 150 000 Hektar für den Kokaanbau war
Kolumbien im Jahr 2019 in der Lage, um die 1 000 Tonnen Kokain mit
100 Prozent Reinheit zu produzieren. Ferner schätzt die UNODOC die
weltweite Kokainproduktion im Jahr 2019 auf 1 784 Tonnen (UN-World Drug
Report 2021, Kapitel 4 „Drug Market Trends“, S. 4). Damit wurde weltweit
die höchste Produktionsmenge Kokain jemals erreicht. Allein in der
Gemeinde Tibú mit 37 286 Einwohnern (Departamento Norte de Santander)
wurde im Jahr 2016 die Kokaanbaufläche auf 12 787 Hektar geschätzt (Reporte de
Drogas Colombia 2017, S. 66). 2019 befand sich in dieser Gemeinde die
größte Kokaanbaufläche des Landes, damit sorgte Tibú für 27 Prozent der
gesamten Kokainproduktion Kolumbiens (UNODOC & Gobierno de Colombia:
Monitoreo de territorios afectados por cultivos ilícitos 2019, S. 25).
Das Handlungsfeld IV des Friedensvertrages befasst sich ausführlich mit
einem Lösungsansatz für das Problem der illegalen Drogenökonomie. Beide
Vertragsparteien – Guerilla FARC und Kolumbianische Regierung – haben die
Umsetzung eines Nationalen Integralen Programms zur Substitution illegaler
Anbaukulturen (Programa Nacional Integral de Sustitución de Cultivos de Uso
Ilícito – PNIS) zu einem zentralen Bestandteil des Friedenvertrages erhoben.
Ziel des PNIS ist es, im Rahmen der Schaffung eines dauerhaften Friedens zu
Wohlstand und verbesserten Lebensbedingungen insbesondere für jene
Bevölkerungsgruppen beizutragen, die in ländlichen Gemeinden ihren
Lebensunterhalt durch den Anbau illegaler Kulturen bestreiten. Vorgesehen ist im
Friedensvertrag, dass der Kokaanbau auf freiwilliger Basis vernichtet und mithilfe
staatlich geförderter Projekte durch andere landwirtschaftliche Kulturen
ersetzt werden soll. Viele Bäuerinnen und Bauern haben bereits entsprechende
Vereinbarungen mit der Regierung unterzeichnet, jedoch hält die Regierung
von Präsident Iván Duque an der durch Polizei und Militär erzwungenen bzw.
gewaltsamen Vernichtung der Kokafelder fest. Mehr noch: Seit April 2021
erlaubt die kolumbianische Regierung die Besprühung der illegalen
Kokaanpflanzungen aus der Luft erneut, obwohl die chemische Bekämpfung mit
Glyphosat seit 2015 eingestellt war (Ministerio de Justicia y del Derecho,
Decreto 380 vom 12. April 2021).
Seit den 80er-Jahren sind der Kokainhandel und der Kokaanbau die
wichtigsten Antriebskräfte für den bewaffneten Konflikt in Kolumbien. Ohne die
Lösung des Drogenproblems ist eine Lösung der politischen und sozialen
Probleme Kolumbiens nicht in Sicht. Einen einzigen wirksamen Lösungsansatz
für die Drogenökonomien und die daraus miteinhergehenden Phänomene der
Gewalt, Verarmung und Vertreibung gibt es jedoch nicht. Denn das ist eine
enorme Aufgabe globaler Dimension. Die Fragestellerinnen und Fragesteller
sind der Überzeugung, dass eine kohärente Entwicklungspolitik, die alle
Phasen des kolumbianischen Konfliktzyklus zwischen Kokaanbau und
Kokainherstellung im Blick behält, dezidiert zur Entstehung eines
langfristigen Gesamtansatzes zur Gestaltung des Friedens in Kolumbien beitragen
kann.
In Anbetracht dessen, dass erstens im Rahmen der bilateralen Kooperation die
Bundesregierung eine spezifische Länderstrategie für Kolumbien entworfen
hat, zweitens die Bundesregierung die Umsetzung des Friedensvertrages auch
auf lokaler Ebene unterstützt und drittens die deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie im März 2021 weiterentwickelt und noch stärker auf die globale
Verantwortung Deutschlands ausgerichtet wurde, stellt sich nach Auffassung der
Fragestelle-rinnen und Fragesteller die Frage, weshalb im Rahmen einer
kohärenten Politik gegenüber fragilen Staaten der entwicklungspolitische Ansatz
der Bundesregierung zur Gestaltung des Friedens in Kolumbien den gesamten
Konfliktzyklus zwischen Kokaanbau und Kokainherstellung nicht in Betracht
zieht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Jahr 2016 unterzeichnete der damalige kolumbianische Präsident Juan
Manuel Santos nach mehr als 50 Jahren Binnenkonflikt und nach langwierigen
Verhandlungen ein Friedensabkommen mit der größten Guerillagruppe FARC
(Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia), das sich jetzt in der
Umsetzungsphase befindet.
Das kolumbianische Friedensabkommen, das umfassend auf die vielen
verschiedenen Ursachen des jahrzehntelangen Konflikts eingeht, sieht in der
Gewaltökonomie rund um Drogenanbau und Drogenhandel zwar einen wichtigen
Motor, aber keine Hauptursache für den bewaffneten internen Konflikt. Dieser
Analyse schließt sich die Bundesregierung an und verweist auf die notwendige
multidimensionale Betrachtung von Konflikten.
Laut Friedensabkommen erfordert die Schaffung eines stabilen und dauerhaften
Friedens jedoch auch die Lösung der Probleme, die durch Drogenanbau und
Drogenhandel entstehen. Der Anbau, die Herstellung und der Handel mit
illegalen Drogen seien Teil des internen Konflikts und finanzierten diesen.
Institutionen sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene seien durch die mit
dem Drogenhandel verbundene Korruption in ihrer Integrität und
Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, und verschiedene Bereiche der Gesellschaft direkt oder
indirekt an der Herstellung und dem Handel mit illegalen Drogen beteiligt.
Das Friedensabkommen unterscheidet klar zwischen dem Anbau von Koka im
Rahmen angestammter Nutzung der indigenen Gemeinschaften, z. B. für
Kokatee, und dem internationalen Drogenhandel, der das Geschäft mit Hilfe
krimineller Strukturen gewaltsam regelt und kontrolliert. Im Übrigen wird Kapitel 4
(„Lösung des Problems der illegalen Drogen“) des Friedensvertrages als
untrennbarer Bestandteil von Kapitel 1 angesehen, das sich auf eine „Umfassende
Ländliche Reform“ bezieht.
Die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen,
Frieden fördern“ dienen dem Umgang mit internationalen Krisen und
bewaffneten Konflikten sowie komplexen Friedensprozessen und dem Eingehen auf
die multidimensionalen Ursachen von Konflikten. Der Konfliktzyklus ist ein
Schlüsselelement des entwicklungspolitischen Gesamtansatzes der
Bundesregierung und in den jeweiligen Schwerpunkten der Zusammenarbeit.
Im Mittelpunkt des Engagements der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
(EZ) mit Kolumbien steht die Friedensentwicklung. Sie ist ein wichtiges
Element der bilateralen Zusammenarbeit und umfasst – als eine wesentliche Basis
für den politischen Dialog und in Abstimmung mit den kolumbianischen
Partnern – vier thematische Bereiche: Raumordnung einschließlich Zugang zu
Land und dessen produktive Entwicklung, Stabilisierung der besonders vom
Gewaltkonflikt betroffenen Landkreise und ihrer Institutionen,
Opferentschädigung im Sinne des Gesetzes 1448 von 2011 sowie Stärkung der nationalen
Institutionen des Friedensaufbaus. Diese vier thematischen Bereiche werden
durch eine Vielzahl an Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) und der
technischen Zusammenarbeit (TZ) konkret angegangen.
Die Bundesregierung verfolgt in ihrer EZ mit Kolumbien einen
mehrdimensionalen Ansatz bei der Unterstützung des Friedensprozesses. Während die
kolumbianische Regierungspolitik durch „Frieden mit Rechtsstaatlichkeit“ den
aktuellen politischen Rahmen der Umsetzung des Friedensabkommens
darstellt, ist der Ansatz der deutschen Unterstützung breiter angelegt und basiert
auf einem klaren Bekenntnis zu dem für drei Legislaturperioden bindenden
Friedensabkommen.
In Abstimmung mit der kolumbianischen Regierung leistet die deutsche EZ
unmittelbar Beiträge zur Umsetzung von vier der insgesamt sechs
Handlungsfelder, die das Friedensabkommen beinhaltet: Umfassende Ländliche Reform
(Handlungsfeld I), Politische Teilhabe und demokratische Öffnung (II), Opfer
des Gewaltkonfliktes (V) und Mechanismen zur Umsetzung, Verifizierung und
Legitimation des Abkommens (VI) und somit mittelbar auch Beiträge zur
Umsetzung des Handlungsfeldes IV Lösung für das Problem der illegalen Drogen.
Der spezifische Beitrag zum Friedensprozess beruht auf der im
Friedensabkommen hervorgehobenen unterstützenden deutschen Rolle bei der Umsetzung von
Kapitel 5, das sich mit den Opfern des Konfliktes und der Aufarbeitung der
Vergangenheit befasst. Dies gründet sich vor allem auf der Erfahrung der
deutschen EZ im Bereich der gesellschaftlichen und juristischen
Vergangenheitsaufarbeitung und entspricht dem Wunsch der kolumbianischen Regierung. Das
Engagement Deutschlands beinhaltet auch die Unterstützung der mit dem
Friedensabkommen geschaffenen Institutionen des Integralen Systems für
Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nicht-Wiederholung. Diese sind
die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP), die Wahrheitskommission
(CEV) und die Organisationseinheit für die Suche nach Verschwundenen
(UBPD). Eine Förderung des Gesetzes für Opferentschädigung und
Landrestitution erfolgt komplementär dazu.
Zwar sind Themen im Zusammenhang mit dem Kokaanbau kein unmittelbarer
Schwerpunkt der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit Deutschlands mit
Kolumbien. Dennoch berücksichtigen die Maßnahmen, die sich auf die
Friedensförderung, Rechtsstaatlichkeit sowie den Klima- und Umweltsektor
konzentrieren, angesichts der Vielschichtigkeit der Ursachen und gegenseitiger
Wechselwirkungen im Sinne des multidimensionalen Ansatzes der
Konfliktbearbeitung auch das Thema Kokaanbau und Kokahandel.
In diesem Rahmen ist die EZ in Kolumbien bestrebt,
Einkommensmöglichkeiten für besonders vulnerable Gruppen, wie z. B. ehemalige Kombattantinnen
und Kombattanten, zu erschließen. Damit wird mittelbar auch dazu
beigetragen, die Bedeutung des Kokaanbaus als Einkommensquelle zu verringern.
Maßnahmen der EZ ergänzen sich mit dem Engagement der Bundesregierung
im Bereich der Krisenprävention und Stabilisierung. Humanitäre Hilfe und
insbesondere das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen tragen ebenfalls
zum Versöhnungsprozess bei.
1. Weshalb ist der Konfliktzyklus rund um den Kokaanbau und deren
Phasen Frühwarnung, Konfliktbearbeitung, Krisenprävention und
Konfliktnachsorge nicht Teil des entwicklungspolitischen Gesamtansatzes der
Bundesregierung in Kolumbien?
Die o. g. Schwerpunktsetzung ist Ausdruck des mehrdimensionalen Ansatzes
der deutschen EZ und kommt insbesondere auch dem Wunsch der
kolumbianischen Regierung nach, vor allem die Umsetzung des Kapitels 5 des
Friedensabkommens zu unterstützen. Damit ist die Zusammenarbeit mit Kolumbien
schwerpunktmäßig am Kernthema „Frieden und gesellschaftlicher
Zusammenhalt“ sowie am Aktionsfeld „Friedensentwicklung und Krisenprävention“ der
deutschen EZ ausgerichtet.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Worin gründet die Entscheidung der Bundesregierung, im Rahmen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit keinen Beitrag zur Umsetzung
des Handlungsfeldes IV „Lösung für das Problem der illegalen Drogen“
des Friedensabkommens zu leisten (Vorbemerkung der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 19/26197), obwohl die Bundesregierung
beteuert, dass der deutsche Beitrag zum Frieden in Kolumbien den Fokus
auch auf die Umsetzung des Friedensvertrages in besonders von Gewalt
und Armut betroffenen ländlichen Gebieten setzt (Bundestagsdrucksache
19/28695, S. 16)?
Für das Thema des illegalen Drogenanbaus, das in Kapitel 4 des
Friedensabkommens adressiert wird, wurden im Friedensabkommen andere Akteure
genannt, z. B. das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC).
Da sich die Bundesregierung der globalen Herausforderung im Kontext der
Drogenproblematik in Kolumbien jedoch durchaus bewusst ist, setzt das
Globalvorhaben „Globale Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung“
(GPDPD) seit 2016 Maßnahmen zur alternativen Entwicklung in Kolumbien
um.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den in Kolumbien von
Kokaanbau betroffenen ländlichen Gebieten ein, wenn es darum geht, im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Krisen früh zu
erkennen, bestehende Konflikte beizulegen, Gewalt zu verhindern,
Krisengebiete zu stabilisieren, Frieden und gute Regierungsführung zu fördern?
EZ-Maßnahmen werden z. T. in vom Kokaanbau betroffenen Gebieten
durchgeführt, wenn diese für Armutsbekämpfung oder den Schutz von Biodiversität
relevant sind und die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
der kolumbianischen Partnerseite nicht gefährdet wird.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche strukturellen Ursachen für Gewalt erkennt die Bundesregierung
in Kolumbien?
Die Bundesregierung identifiziert als wichtigste strukturelle Ursachen der
Gewalt in Kolumbien die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit, vor allem bei
Landzugang und -nutzung (1 Prozent der größten Betriebe besitzen 81 Prozent
des kolumbianischen Landes), hohe Armutsraten (durch die Corona-Pandemie
und die daraus folgende Wirtschaftskrise Anstieg auf 42,5 Prozent im Jahr
2020), begrenzte Partizipationsmechanismen, insbesondere für die ländliche
Bevölkerung, Frauen und ethnische Minderheiten. Hinzu kommen
institutionelle Transparenz- und Kapazitätsdefizite, eine politische Kultur der
gewaltsamen Konfliktlösung und Korruption sowie eine zu geringe staatliche Präsenz
in ländlichen Gebieten, was u. a. zu mangelndem Zugang zu grundlegenden
Dienstleistungen wie Gesundheit, Sicherheit und Bildung führt.
a) Welche von diesen strukturellen Ursachen für Gewalt plant die
Bundesregierung, im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit gezielter anzugehen?
Die Bundesregierung geht im Rahmen ihrer bilateralen EZ diese strukturellen
Ursachen der Gewalt in Kolumbien mit der Vielfalt ihrer Instrumente an –
sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und lokaler Ebene, gemeinsam mit
staatlichen Institutionen sowie Akteuren der Zivilgesellschaft und
Privatwirtschaft. Dabei werden Synergiepotenziale identifiziert und gezielt genutzt. So
ergänzen sich die Ansätze der FZ und TZ bei der Zusammenarbeit mit
besonders von Gewalt und Armut betroffenen Gemeinden. Diese werden neben der
Bereitstellung sozialer Infrastruktur zugleich beraten, wie eine nachhaltige und
friedliche Entwicklung möglich wird. Partizipative Prozesse vor Ort werden so
moderiert, dass auch vulnerable Gruppen ihre Bedürfnisse bei der lokalen
Entwicklung äußern und durchsetzen können.
5. Welche strukturellen Ursachen für Gewalt erkennt die Bundesregierung
in den kolumbianischen Gebieten, in denen der Kokaanbau weiterhin die
hauptsächliche Einnahmequelle bildet?
Es wird verwiesen auf die Vorbemerkung, die Antwort zu Frage 4 und die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7833.
6. Welche Maßnahmen, Strategien oder Förderprogramme hat die
Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit
Kolumbien beschlossen, um strukturelle Ursachen für Gewalt in den
Gebieten mit Kokaanbau gezielter anzugehen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 13 sowie auf die Anlage
verwiesen.
7. Welche strukturellen Ursachen für Gewalt erkennt die Bundesregierung
in den kolumbianischen Gebieten, in denen der Kokainhandel weiterhin
die hauptsächliche Einnahmequelle bildet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Hat die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit eine multidimensionale Betrachtung des gesamten
kolumbianischen Konfliktes mit dem Fokus auf Frühwarnung,
Konfliktbearbeitung, Krisenprävention und Konfliktnachsorge durchgeführt?
a) Falls ja, wann wurde dies gemacht, und welche neue Erkenntnisse
hat die Bundesregierung über den kolumbianischen Konflikt und
deren verschiedene Krisenherde gewonnen?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend die Lage in Kolumbien. Dies
umfasst auch eine multidimensionale Betrachtung der Konfliktursachen vor der
Umsetzung von EZ-Vorhaben.
Ebenso werden im Rahmen der Projektumsetzung der deutschen EZ
regelmäßig die aktuellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Rahmenbedingungen beobachtet, sowohl intern als auch mit Projektpartnern, und die
Maßnahmen an die aktuellen Gegebenheiten, wie z. B. Sicherheitsbedingungen,
angepasst. Darüber hinaus führt die Bundesregierung regelmäßige Gespräche
mit deutschen und kolumbianischen Akteuren der Zivilgesellschaft auch zu den
Themen der Konfliktbearbeitung.
Als wissenschaftliche Kooperationsinitiative zwischen Deutschland und
Kolumbien wurde zudem das Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut (Instituto
Colombo-Alemán para la Paz, CAPAZ) gegründet. CAPAZ setzt sich u. a. mit
der Diskussion des Konflikts, den Herausforderungen des Friedens und den
Konsequenzen des Postkonflikts auseinander. Das Institut ist eine politisch
unabhängige Plattform, die durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst
(DAAD) mit Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) finanziert wird. Das Institut
vernetzt Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen, Regierungsstellen sowie
andere relevante Akteure und steht in engem Austausch mit den Projekten der
TZ und FZ in Kolumbien.
Eine Erkenntnis aus den letzten Jahren ist, dass die Demobilisierung der
damaligen FARC-Guerilla in Teilen des Landes zu einem Machtvakuum geführt hat,
das der Staat noch nicht in ausreichendem Maße ausfüllt und das sich durch die
Corona-Pandemie noch verschärft hat. Die Bundesregierung verfolgt diese
Entwicklung mit Sorge und thematisiert sie auch im Rahmen des politischen
Dialogs mit Kolumbien.
9. Hat die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit eine multidimensionale Betrachtung der Konfliktherde
spezifisch in den Kokaanbaugebieten Kolumbiens vorgenommen?
Es wird auf die Vorbemerkung und die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 1, 3, 4 und 8 verwiesen.
10. Welche Entwicklungsmaßnahmen der Bundesregierung haben im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu einer konkreten
Reduzierung der Gewalt in Kolumbien beitragen (bitte die konkreten EZ-
Maßnahmen und die jeweilige Förderzeit auflisten)?
11. Welche Entwicklungsmaßnahmen der Bundesregierung haben im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu einer konkreten
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Kolumbien beigetragen (bitte die EZ-
Maßnahmen und die jeweilige Förderzeit auflisten)?
12. Welche Entwicklungsmaßnahmen der Bundesregierung haben im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu einer nachhaltigen
Konsolidierung des Friedens in Kolumbien beitragen (bitte die EZ-
Maßnahmen und die jeweilige Förderzeit auflisten)?
13. Welche Entwicklungsmaßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien
beschlossen, um spezifisch die Landökosysteme Kolumbiens durch das
Nachhaltigkeitsziel SDG 15 „Leben an Land“ wirksam zu schützen, nachdem die
Bundesregierung sich verpflichtet hat, die Themen Governance,
Fragilität und Konflikt noch enger zu verknüpfen und gezielt die Fähigkeiten
von Regierungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 19/28695, S. 16)?
Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Viele Maßnahmen der EZ, aber auch der Krisenprävention und Stabilisierung
sowie der humanitären Hilfe, verstärken sich wechselseitig und tragen zum
Versöhnungsprozess bei. Entsprechend sieht die Bundesregierung eine
Interdependenz der in den Fragen 10 bis 13 genannten Faktoren Reduzierung der
Gewalt, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Konsolidierung des Friedens
sowie Reduktion von Ressourcen- und Umweltkonflikten. Im Übrigen wird auf
die Anlage verwiesen.
14. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Kolumbien ein fragiler Staat?
a) Falls ja, welche von den sechs Fragilitätsprofilen, die die
Bundesregierung im Rahmen der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte
bewältigen, Frieden fördern“ erarbeitet hat (Bundestagsdrucksache
18/12813, S. 7), schreibt die Bundesregierung Kolumbien zu?
b) Falls nein, bitte ausführlich begründen, wie die Bundesregierung zu
dieser Schlussfolgerung kommt?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Kolumbien ist eine Demokratie und verfügt über grundsätzlich gefestigte
staatliche Institutionen und Strukturen. Art und Umfang der Durchsetzung des
staatlichen Gewaltmonopols variieren jedoch noch stark. Darüber hinaus wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3054 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/32361
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/32361
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/32361
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/32361
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/32361
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ISSN 0722-8333]