Entwicklungspolitische Kohärenz der Bundesregierung in Kolumbien
der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Entwicklungspolitik in Deutschland ist ein neuer Stellenwert zugewachsen. Dementsprechend hat sich der Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den letzten sieben Jahren verdoppelt: von 6,4 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf 12,43 Mrd. Euro im Jahr 2021. Damit hat die Bundesregierung ihre bilaterale Kooperation im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) deutlich ausgebaut.
Seit 2004 entwickelt die Bundesregierung ressortübergreifend strategische Ansatzpunkte, um in einem globalen Kontext Krisen früh zu erkennen, bestehende Konflikte beizulegen, Gewalt zu verhindern, Krisengebiete zu stabilisieren, Frieden und gute Regierungsführung zu fördern (15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, S. 50). Die Bundesregierung stellt dabei fest, dass Deutschland vielmehr an den Ursachen von Konflikten ansetzen muss (Bundestagsdrucksache 18/12813, S. 4). Demnach setzt sie den Fokus auf die sowohl lokalen wie auch globalen Wechselwirkungen zwischen bewaffneten Konflikten, fragiler Staatlichkeit und Kriminalität mit der Überzeugung, dass es durch die multidimensionale Betrachtung von Konflikten mithilfe der Entwicklungszusammenarbeit gelingen kann, strukturelle Ursachen für Gewalt gezielter anzugehen (15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, S. 127). Wo sich Krisen abzeichnen, schlägt sie vor, frühzeitig stabilisierend einzugreifen. Diese Herangehensweise impliziert, so die Bundesregierung, „dass alle Phasen des Konfliktzyklus (Frühwarnung, Konfliktbearbeitung, Krisenprävention und Konfliktnachsorge) zusammengedacht werden.“ (15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, S. 49). Darauf aufbauend legte die Bundesregierung die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ im Juni 2017 vor. „Diese Leitlinien“, so die Bundesregierung, „erneuern das Bekenntnis zu einem politischen Gesamtansatz zur Gestaltung des Friedens, das erstmals umfassend der Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung von 2004 formulierte“ (Bundestagsdrucksache 18/12813, S. 5). Frieden und Sicherheit ist und bleibt eine Kernaufgabe der deutschen Entwicklungspolitik.
Kolumbien ist ein bilaterales Partnerland Deutschlands. Das heißt, die Bundesregierung verfolgt dort langfristig gemeinsame Entwicklungsziele. Seit 2008 entwirft die Bundesregierung eine Länderstrategie für Kolumbien, die dazu beitragen soll, Gewalt zu reduzieren, Gewaltkonflikte zu bearbeiten, Rechtsstaatlichkeit zu stärken, Frieden nachhaltig zu konsolidieren sowie Erinnerungskultur und Versöhnung zu fördern (15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, S. 177). Heute bildet die Umsetzung des Friedensvertrages von 2016 den Kern der Zusammenarbeit. Dabei setzt der deutsche Beitrag den Fokus nicht nur auf die Friedensinstitutionen auf nationaler Ebene, sondern auch auf die Umsetzung des Vertrages in besonders von Gewalt und Armut betroffenen ländlichen Gebieten (Bundestagsdrucksache 19/28695, S. 16).
Kolumbien ist zugleich auch der weltweit größte Kokainproduzent und besitzt somit die größten Kokaanbaugebiete weltweit. Die Kokainökonomie verursacht in mehreren Regionen Kolumbiens zahlreiche Konfliktherde, deren Auswirkungen seit langem schon eine weltpolitische Dimension erhalten haben. Der Kokainhandel mit Europa und Deutschland hat große Ausmaße angenommen.
Mit einer geschätzten Fläche von 150 000 Hektar für den Kokaanbau war Kolumbien im Jahr 2019 in der Lage, um die 1 000 Tonnen Kokain mit 100 Prozent Reinheit zu produzieren. Ferner schätzt die UNODOC die weltweite Kokainproduktion im Jahr 2019 auf 1 784 Tonnen (UN-World Drug Report 2021, Kapitel 4 „Drug Market Trends“, S. 4). Damit wurde weltweit die höchste Produktionsmenge Kokain jemals erreicht. Allein in der Gemeinde Tibú mit 37 286 Einwohnern (Departamento Norte de Santander) wurde im Jahr 2016 die Kokaanbaufläche auf 12 787 Hektar geschätzt (Reporte de Drogas Colombia 2017, S. 66). 2019 befand sich in dieser Gemeinde die größte Kokaanbaufläche des Landes, damit sorgte Tibú für 27 Prozent der gesamten Kokainproduktion Kolumbiens (UNODOC & Gobierno de Colombia: Monitoreo de territoriós afectados por cultivos ilícitos 2019, S. 25).
Das Handlungsfeld IV des Friedensvertrages befasst sich ausführlich mit einem Lösungsansatz für das Problem der illegalen Drogenökonomie. Beide Vertragsparteien – Guerilla FARC und Kolumbianische Regierung – haben die Umsetzung eines Nationalen Integralen Programms zur Substitution illegaler Anbaukulturen (Programa Nacional Integral de Sustitución de Cultivos de Uso Ilícito – PNIS) zu einem zentralen Bestandteil des Friedenvertrages erhoben. Ziel des PNIS ist es, im Rahmen der Schaffung eines dauerhaften Friedens zu Wohlstand und verbesserten Lebensbedingungen insbesondere für jene Bevölkerungsgruppen beizutragen, die in ländlichen Gemeinden ihren Lebensunterhalt durch den Anbau illegaler Kulturen bestreiten. Vorgesehen ist im Friedensvertrag, dass der Kokaanbau auf freiwilliger Basis vernichtet und mithilfe staatlich geförderter Projekte durch andere landwirtschaftliche Kulturen ersetzt werden soll. Viele Bäuerinnen und Bauern haben bereits entsprechende Vereinbarungen mit der Regierung unterzeichnet, jedoch hält die Regierung von Präsident Iván Duque an der durch Polizei und Militär erzwungenen bzw. gewaltsamen Vernichtung der Kokafelder fest. Mehr noch: Seit April 2021 erlaubt die kolumbianische Regierung die Besprühung der illegalen Kokaanpflanzungen aus der Luft erneut, obwohl die chemische Bekämpfung mit Glyphosat seit 2015 eingestellt war (Ministerio de Justicia y del Derecho, Decreto 380 vom 12. April 2021).
Seit den 80er-Jahren sind der Kokainhandel und der Kokaanbau die wichtigsten Antriebskräfte für den bewaffneten Konflikt in Kolumbien. Ohne die Lösung des Drogenproblems ist eine Lösung der politischen und sozialen Probleme Kolumbiens nicht in Sicht. Einen einzigen wirksamen Lösungsansatz für die Drogenökonomien und die daraus miteinhergehenden Phänomene der Gewalt, Verarmung und Vertreibung gibt es jedoch nicht. Denn das ist eine enorme Aufgabe globaler Dimension. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Überzeugung, dass eine kohärente Entwicklungspolitik, die alle Phasen des kolumbianischen Konfliktzyklus zwischen Kokaanbau und Kokainherstellung im Blick behält, dezidiert zur Entstehung eines langfristigen Gesamtansatzes zur Gestaltung des Friedens in Kolumbien beitragen kann.
In Anbetracht dessen, dass erstens im Rahmen der bilateralen Kooperation die Bundesregierung eine spezifische Länderstrategie für Kolumbien entworfen hat, zweitens die Bundesregierung die Umsetzung des Friedensvertrages auch auf lokaler Ebene unterstützt und drittens die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie im März 2021 weiterentwickelt und noch stärker auf die globale Verantwortung Deutschlands ausgerichtet wurde, stellt sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage, weshalb im Rahmen einer kohärenten Politik gegenüber fragilen Staaten der entwicklungspolitische Ansatz der Bundesregierung zur Gestaltung des Friedens in Kolumbien den gesamten Konfliktzyklus zwischen Kokaanbau und Kokainherstellung nicht in Betracht zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Weshalb ist der Konfliktzyklus rund um den Kokaanbau und deren Phasen Frühwarnung, Konfliktbearbeitung, Krisenprävention und Konfliktnachsorge nicht Teil des entwicklungspolitischen Gesamtansatzes der Bundesregierung in Kolumbien?
Worin gründet die Entscheidung der Bundesregierung, im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit keinen Beitrag zur Umsetzung des Handlungsfeldes IV „Lösung für das Problem der illegalen Drogen“ des Friedensabkommens zu leisten (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/26197), obwohl die Bundesregierung beteuert, dass der deutsche Beitrag zum Frieden in Kolumbien den Fokus auch auf die Umsetzung des Friedensvertrages in besonders von Gewalt und Armut betroffenen ländlichen Gebieten setzt (Bundestagsdrucksache 19/28695, S. 16)?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den in Kolumbien von Kokaanbau betroffenen ländlichen Gebieten ein, wenn es darum geht, im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Krisen früh zu erkennen, bestehende Konflikte beizulegen, Gewalt zu verhindern, Krisengebiete zu stabilisieren, Frieden und gute Regierungsführung zu fördern?
Welche strukturellen Ursachen für Gewalt erkennt die Bundesregierung in Kolumbien? Welche von diesen strukturellen Ursachen für Gewalt plant die Bundesregierung, im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gezielter anzugehen?
Welche strukturellen Ursachen für Gewalt erkennt die Bundesregierung in den kolumbianischen Gebieten, in denen der Kokaanbau weiterhin die hauptsächliche Einnahmequelle bildet?
Welche Maßnahmen, Strategien oder Förderprogramme hat die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien beschlossen, um strukturelle Ursachen für Gewalt in den Gebieten mit Kokaanbau gezielter anzugehen?
Welche strukturellen Ursachen für Gewalt erkennt die Bundesregierung in den kolumbianischen Gebieten, in denen der Kokainhandel weiterhin die hauptsächliche Einnahmequelle bildet?
Hat die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit eine multidimensionale Betrachtung des gesamten kolumbianischen Konfliktes mit dem Fokus auf Frühwarnung, Konfliktbearbeitung, Krisenprävention und Konfliktnachsorge durchgeführt? Falls ja, wann wurde dies gemacht, und welche neue Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den kolumbianischen Konflikt und deren verschiedene Krisenherde gewonnen?
Hat die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit eine multidimensionale Betrachtung der Konfliktherde spezifisch in den Kokaanbaugebieten Kolumbiens vorgenommen?
Welche Entwicklungsmaßnahmen der Bundesregierung haben im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu einer konkreten Reduzierung der Gewalt in Kolumbien beitragen (bitte die konkreten EZ-Maßnahmen und die jeweilige Förderzeit auflisten)?
Welche Entwicklungsmaßnahmen der Bundesregierung haben im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu einer konkreten Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Kolumbien beigetragen (bitte die EZ-Maßnahmen und die jeweilige Förderzeit auflisten)?
Welche Entwicklungsmaßnahmen der Bundesregierung haben im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Friedens in Kolumbien beitragen (bitte die EZ-Maßnahmen und die jeweilige Förderzeit auflisten)?
Welche Entwicklungsmaßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien beschlossen, um spezifisch die Landökosysteme Kolumbiens durch das Nachhaltigkeitsziel SDG 15 „Leben an Land“ wirksam zu schützen, nachdem die Bundesregierung sich verpflichtet hat, die Themen Governance, Fragilität und Konflikt noch enger zu verknüpfen und gezielt die Fähigkeiten von Regierungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 19/28695, S. 16)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung Kolumbien ein fragiler Staat?
a) Falls ja, welche von den sechs Fragilitätsprofilen, die die Bundesregierung im Rahmen der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ erarbeitet hat (Bundestagsdrucksache 18/12813, S. 7), schreibt die Bundesregierung Kolumbien zu?
b) Falls nein, bitte ausführlich begründen, wie die Bundesregierung zu dieser Schlussfolgerung kommt?