[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31954 –
Zustand der Schleusen und Wehranlagen in Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Vergleich mit dem Güterverkehr auf der Straße stellt die Binnenschifffahrt
eine umweltfreundlichere Alternative dar und spielt daher eine wichtige Rolle
bei der Erreichung der Klimaziele. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die
Binnenschifffahrt zu stärken und so viele Güter wie möglich über die
Wasserstraßen zu transportieren (siehe
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/
WS/masterplan-binnenschifffahrt-de.pdf?__blob=publicationFile). Hierfür ist
der Zustand der Schleusen und Wehranlagen von großer Bedeutung.
Mit den nachfolgenden Fragen soll zwar vorrangig der Zustand der in Bayern
befindlichen Schleusen und Wehranlagen erfragt werden, um diesen jedoch
besser einordnen zu können, bedarf es nach Ansicht der Fragesteller auch
einer begrenzten Betrachtung des Zustands der Infrastruktur in ganz
Deutschland sowie der Bedeutung der Binnenschifffahrt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) legt höchste
Priorität auf die Maßnahmen zum Erhalt der Verlässlichkeit und
Leistungsfähigkeit der Wasserstraßeninfrastruktur.
Hierzu wird eine Vielzahl an Bauwerken regelmäßig von erfahrenen,
sachkundigen Ingenieurinnen und Ingenieuren untersucht und der aktuelle
Bauwerkszustand ermittelt. Auf dieser Grundlage werden zielgerichtet Art und Umfang
der erforderlichen Instandsetzungs-, Grundinstandsetzungs- sowie
Ersatzmaßnahmen festgelegt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32362
19. Wahlperiode 08.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 7. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Gibt es in Bayern Wehranlagen, deren ursprüngliche Nutzungsdauer
überschritten wurde, und falls ja, für welche Wehranlagen trifft dies zu,
und um wie viele Jahre wurde die Nutzungsdauer jeweils überschritten
(vgl.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/wehr-in-erlabrunn-re
pariert-schiffe-haben-wieder-freie-fahrt-art-10633075; bitte
aufgeschlüsselt nach den Standorten der Wehranlagen angeben)?
2. Gibt es in Bayern Schleusen, deren ursprüngliche Nutzungsdauer
überschritten wurde, und falls ja, bei welchen Schleusen ist dies der Fall, und
um wie viele Jahre wurde die Nutzungsdauer jeweils überschritten (bitte
aufgeschlüsselt nach den Standorten der Schleusen angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein. Während der Nutzungsdauer erfolgen an Schleusen und Wehren
regelmäßige Bauwerksinspektionen, aus denen u. a. der Reparatur- und
Instandsetzungsbedarf zu deren Erhalt abgeleitet wird. Im Anschluss werden alle
erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, insofern gibt es
keine Anlage, bei der die Nutzungsdauer überschritten wurde.
3. Wie viele Jahre sind die am Main befindlichen Schleusen, Wehre und
Fischaufstiegsanlagen jeweils in Betrieb, und wie lang ist aktuell deren
Restnutzungsdauer (vgl.
https://www.lila-livinglahn.de/fileadmin/files/lil
a/public/Actions/A1/Grundlagenermittlung/Bericht_Kosten_und_Investit
ionen/Bericht_Kosten_und_Investitionen/Anlagen/A11_UEbersichtstabe
lle_untere_Lahn.pdf; bitte für jedes Bauwerk bzw. Bauteil nach den
Standorten aufgeschlüsselt das Baujahr, die Jahreszahl von für die
Nutzungsdauer relevanten Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen, die
angenommene Nutzungs- sowie Restnutzungsdauer angeben, und in
welchen Fällen für wann ein Neubau geplant ist)?
Die Staustufen wurden bereits beim Bau mit Schleusen, Wehren und
Fischaufstiegsanlagen ausgerüstet. Die Fischaufstiegsanlagen werden daher nicht
einzeln aufgeführt. Bezüglich der Restnutzungsdauer wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 und 2 verwiesen. Bezüglich großer Instandsetzungsmaßnahmen oder
Umbaumaßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 11, 16 und 17
verwiesen.
Wehranlage Main-km
(Mitte Wehr)
Fertigstellung
Nutzungsdauer
Bezugsjahr 2021
(km) (bis 70a) (>70a)
1 Kostheim 3,170 1934 87
2 Eddersheim 15,600 1934 87
3 Griesheim 28,720 1932 89
4 Offenbach 38,440 1953 68
5 Mühlheim 53,047 1988 33
6 Krotzenburg 63,730 1981 40
7 Kleinostheim 77,730 1971 50
8 Obernau 93,040 1930 91
9 Wallstadt 101,370 1930 91
10 Klingenberg 113,160 1930 91
11 Heubach 122,370 1932 89
12 Freudenberg 134,060 1934 87
13 Faulbach 147,120 1935 86
14 Eichel 160,600 1937 84
15 Lengfurt 174,620 1937 84
Wehranlage Main-km
(Mitte Wehr)
Fertigstellung
Nutzungsdauer
Bezugsjahr 2021
(km) (bis 70a) (>70a)
16 Rothenfels 186,040 1937 84
17 Steinbach 200,800 1939 82
18 Harrbach 219,530 1939 82
19 Himmelstadt 232,370 1939 82
20 Erlabrunn 241,220 1935 86
21 Würzburg 252,320 1954/1970 51
22 Randersacker 258,810 1950 71
23 Goßmannsdorf 269,050 1952 69
24 Marktbreit 275,700 1954 67
25 Kitzingen 284,180 1955 66
26 Dettelbach 295,480 1958 63
27 Gerlachshausen 311,420 1957 64
28 Wipfeld 316,120 1951 70
29 Garstadt 323,680 1955 66
30 Schweinfurt 331,960 1962 59
31 Ottendorf 345,290 1961 60
32 Knetzgau 359,990 1958 63
33 Limbach 368,740 1951 70
34 Viereth 380,860 1925 96
Beginn MDK 384,000
4. Wie viele Jahre sind die am Main-Donau-Kanal befindlichen Schleusen,
Wehre und Fischaufstiegsanlagen jeweils in Betrieb, und wie lang ist
aktuell deren Restnutzungsdauer (vgl.
https://www.lila-livinglahn.de/filead
min/files/lila/public/Actions/A1/Grundlagenermittlung/Bericht_Kosten_
und_Investitionen/Bericht_Kosten_und_Investitionen/Anlagen/A11_UE
bersichtstabelle_untere_Lahn.pdf; bitte für jedes Bauwerk bzw. Bauteil
nach den Standorten aufgeschlüsselt das Baujahr, die Jahreszahl von für
die Nutzungsdauer relevanten Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen,
die angenommene Nutzungs- sowie Restnutzungsdauer angeben, und in
welchen Fällen für wann ein Neubau geplant ist)?
BWStr
Nr. Staustufe Kanalstufe
Baujahr
Schleuse/Wehr
Fertigstellung
Inbetriebnahme
35 Bamberg 1966/64 1968
36 Strullendorf 1966 1968
36b Wehr Neuses Umbau 1970 1948/1971 1971
37 Forchheim 1964/63 1968
38 Hausen 1967/64 1970
39 Erlangen 1969 1970
40 Kriegenbrunn 1970 1972
41 Nürnberg 1971 1972
42 Eibach 1978 1985
43 Leerstetten 1980 1985
44 Eckersmühlen 1985 1991
45 Hilpoltstein 1988 1991
46 Bachhausen 1990 1992
47 Berching 1991 1992
48 Dietfurt 1985/89 1992/91
49 Riedenburg 1982/81 1991
50 Kelheim 1981/89 1989
Bezüglich der Restnutzungsdauer wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
5. Wie viele Jahre sind die an der Donau befindlichen Schleusen, Wehre
und Fischaufstiegsanlagen jeweils in Betrieb, und wie lang ist aktuell
deren Restnutzungsdauer (vgl.
https://www.lila-livinglahn.de/fileadmin/f
iles/lila/public/Actions/A1/Grundlagenermittlung/Bericht_Kosten_und_I
nvestitionen/Bericht_Kosten_und_Investitionen/Anlagen/A11_UEbersic
htstabelle_untere_Lahn.pdf; bitte für jedes Bauwerk bzw. Bauteil nach
den Standorten aufgeschlüsselt das Baujahr, die Jahreszahl von für die
Nutzungsdauer relevanten Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen, die
angenommene Nutzungs- sowie Restnutzungsdauer angeben, und in
welchen Fällen für wann ein Neubau geplant ist)?
BWStr
Nr. Staustufe Kanalstufe
Baujahr
Schleuse/Wehr
Fertigstellung
Inbetriebnahme
51 Bad Abbach 1975/78 1978
52 Regensburg 1974/77 1977
53 Geisling 1980/85 1980
54 Straubing 1989/92 1989
55 Kachlet Nord 1927/27 1928
Süd 1925 1928
56 Jochenstein Nord 1954 1955
Süd 1955/55 1955
Bezüglich der Restnutzungsdauer wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
6. Wie oft und wo kam es in den letzten zehn Jahren an Schleusen oder
Wehranlagen in Bayern zu Störfällen, deren Ursache in
Verschleißerscheinungen bzw. einer überalterten Infrastruktur lag (vgl.
https://ww
w.mainpost.de/regional/wuerzburg/wehr-in-erlabrunn-repariert-schiffe-h
aben-wieder-freie-fahrt-art-10633075)?
12. Wo bzw. auf welchen Wasserstraßenabschnitten und für wie lange musste
die Binnenschifffahrt in den letzten zehn Jahren in Bayern
vorübergehend aufgrund von Schäden oder sonstigen Problemen an Schleusen
oder Wehranlagen eingestellt werden, und was waren hierfür jeweils die
Gründe (vgl.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/wehr-in-erlab
runn-repariert-schiffe-haben-wieder-freie-fahrt-art-10633075)?
13. Welche Schleusen in Deutschland sind in den vergangen fünf Jahren
wann, für wie lange für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt gewesen,
und was waren hierfür jeweils die Gründe?
Die Fragen 6, 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Zur Durchführung von Instandsetzungs- und Inspektionsmaßnahmen
(Trockenlegung) kommt es an der Main-Donau-Wasserstraße zu jährlichen Sperrungen,
welche durchschnittlich eine Dauer zwischen zwei und drei Wochen aufweisen.
Diese Sperrungen werden im Vorfeld eng mit der Schifffahrt abgestimmt.
Bis auf kleinere Ausfälle, die i. d. R. in der Rufbereitschaft vom Bauhof
beseitigt werden konnten, sind in den letzten zehn Jahren keine Störfälle mit
größeren Beeinträchtigungen, deren Ursachen in Verschleißerscheinungen bzw. einer
überalterten Infrastruktur zu begründen sind, aufgetreten. Die Ursache für die
am Wehr Erlabrunn aufgetretene Störung kann erst nach der Trockenlegung des
betroffenen Wehrfeldes und einer technischen Prüfung benannt werden.
In den letzten fünf Jahren gab es neun Sperrungen auf den
Binnenschifffahrtsstraßen an Schleusen, die länger als 24 Stunden andauerten und durch Havarien
(Schleusentoranfahrungen) verursacht wurden. Betroffen waren zwei Mal die
Schleuse Riedenburg am Main-Donau-Kanal, zwei Mal die Schleuse Meiderich
am RHK, zwei Mal die Schachtschleuse Minden am MLK/VK Nord, der
Osttrog am Schiffshebewerk Lüneburg am ESK, die Nordkammer der Schleuse
Sülfeld am MLK und die Schleuse Hollage am Stichkanal Osnabrück (SKO).
Auch am NOK gab es mehrere Anfahrungen. Längerfristige Sperrungen sind
bis auf wenige Ausnahmen nicht bekannt.
7. Wie lauten die Zustandsnoten für die Schleusen in Bayern, und welche
Baumaßnahmen wurden an diesen in der Vergangenheit durchgeführt,
werden momentan ausgeführt oder sind aktuell geplant (bitte in einer
Tabelle aufgeschlüsselt nach den Standorten der Schleusen angeben)?
Die Systematik der Ermittlung der Zustandsnoten berücksichtigt immer den
schlechtesten Zustand und beschreibt nicht den Zustand des Gesamtbauwerks.
Insofern lassen Zustandsnote sowie Alter keine Rückschlüsse auf den
Maßnahmenumfang (Reparatur, Instandsetzung, Ersatz) zu.
Eine Note 3,5 oder 4 ist ein Indikator dafür, dass eine engmaschige
Überwachung erforderlich und in näherer Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme
zu planen ist, trifft aber keine Aussage zur Standsicherheit eines Bauwerks.
Dies gewährleistet den sicheren Betrieb der Schleusen.
Für die Zustandsnoten der Schleusen in Bayern wird auf Anlage 1 verwiesen.
Der Anteil von Bauwerken mit Zustandsnoten zwischen 3,5 und 4 spiegelt die
Altersstruktur der Bauwerke wider. Wegen des infolgedessen festzustellenden
Instandsetzungsbedarf hat das BMVI bereits in dieser Legislaturperiode den
Investitionshochlaufs an den Bundeswasserstraßen angestoßen, der in den
nächsten Jahren zu verstetigen ist.
8. Wie haben sich die Zustandsnoten seit Beginn der Durchführung einer
Bewertung für die einzelnen Schleusen in Bayern über die Jahre
verändert?
10. Wie haben sich die Zustandsnoten seit Beginn der Durchführung einer
Bewertung für die einzelnen Wehranlagen in Bayern über die Jahre
verändert?
Die Fragen 8 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach der Methodik zur Bewertung des Zustands der Schleusen beträgt ein
Bewertungszyklus sechs Jahre. Eine umfassende wasserstraßenbezogene
Auswertung zur Veränderung der entsprechenden Zustandsnoten der einzelnen
Kategorien innerhalb der letzten Jahre befindet sich in der Erarbeitung.
9. Wie lauten die Zustandsnoten für die Wehranlagen in Bayern, und
welche Baumaßnahmen wurden an diesen in der Vergangenheit
durchgeführt, werden momentan ausgeführt oder sind aktuell geplant (bitte in
einer Tabelle aufgeschlüsselt nach den Standorten der Wehranlagen
angeben)?
Die Systematik der Ermittlung der Zustandsnoten berücksichtigt immer den
schlechtesten Zustand und beschreibt nicht den Zustand des Gesamtbauwerks.
Insofern sind die Zustandsnote sowie das Alter lediglich Indikatoren für die
Notwendigkeit einer Maßnahme, lassen jedoch keine Rückschlüsse auf den
Maßnahmenumfang (Reparatur, Instandsetzung, Ersatz) zu. Eine Note 3,5 oder
4 ist ein Indikator dafür, dass eine engmaschige Überwachung erforderlich und
in näherer Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme zu planen ist, trifft aber
keine Aussage zur Standsicherheit eines Bauwerks. Dies gewährleistet den
sicheren Betrieb der Wehre.
Für die Zustandsnoten der Wehranlagen in Bayern wird auf Anlage 2
verwiesen. Der Anteil von Bauwerken mit Zustandsnoten zwischen 3,5 und 4
spiegelt die Altersstruktur der Bauwerke wider. Wegen des infolgedessen
festzustellenden Instandsetzungsbedarfs hat das BMVI bereits in dieser
Legislaturperiode den Investitionshochlauf an den Bundeswasserstraßen angestoßen, der
in den nächsten Jahren zu verstetigen ist.
Bzgl. großer Instandsetzungsmaßnahmen oder Umbaumaßnahmen wird auf die
Antwort zu den Fragen 11, 16 und 17 verwiesen.
11. An welchen Schleusen und Wehranlagen in Deutschland sind in den
nächsten zehn Jahren nach Einschätzung der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Ersatzneubauten oder große
Grundinstandsetzungen notwendig (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/22429)?
16. Welche 25 Schleusen in Deutschland besitzen aktuell die niedrigste
Restnutzungsdauer bzw. gegebenenfalls die längste negative
Restnutzungsdauer, für den Fall, dass die (angenommene) Nutzungsdauer
überschritten wurde (vgl.
https://www.lila-livinglahn.de/fileadmin/files/lila/public/
Actions/A1/Grundlagenermittlung/Bericht_Kosten_und_Investitionen/B
ericht_Kosten_und_Investitionen/Anlagen/A11_UEbersichtstabelle_unte
re_Lahn.pdf)?
17. Welche 25 Wehranlagen in Deutschland besitzen aktuell die niedrigste
Restnutzungsdauer bzw. gegebenenfalls die längste negative
Restnutzungsdauer, für den Fall, dass die (angenommene) Nutzungsdauer
überschritten wurde?
Die Fragen 11, 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Zur Vermeidung von Netzausfällen sind für die Wasserstraßen, die für eine
Substanzerhaltung des Bestandsnetzes notwendigen Ersatzinvestitionen
wichtig. Der Ersatzinvestitionsbedarf an Bundeswasserstraßen wurde im
Investitionsrahmenplan (IRP) 2019 bis 2023 in der Anlage D transparent dargestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
14. Wo bzw. auf welchen Wasserstraßenabschnitten musste in den letzten
zehn Jahren in Deutschland die Binnenschifffahrt aufgrund von
Niedrigwasser eingestellt werden, und für wie lange (siehe
https://www.sueddeu
tsche.de/wirtschaft/rhein-hochwasser-industrie-1.5196268; bitte
aufgeschlüsselt nach Jahreszahlen angeben)?
An den freifließenden Wasserstraßen wird die Schifffahrt auch bei einem
ausgeprägten Niedrigwasser seitens der Verwaltung nicht eingestellt. Die
Schifffahrt stellt den Betrieb ein, wenn die erforderliche Mindestwassertiefe nicht
mehr vorhanden ist oder dieser nicht mehr wirtschaftlich ist.
15. Wo bzw. auf welchen Wasserstraßenabschnitten musste in den letzten
zehn Jahren in Deutschland die Binnenschifffahrt aufgrund von
Hochwasser eingestellt werden, und für wie lange (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahreszahlen angeben)?
In der Regel sind die Einschränkungen bei Überschreiten der definierten
Wasserstände auf durchschnittlich zwei bis zehn Tage pro Jahr beschränkt. Die
Daten hierzu werden nicht vorgehalten.
18. Wie viele und welche der für die Fischdurchgängigkeit relevanten
Staustufen an Main, Main-Donau-Kanal und Donau verfügen über eine
Fischaufstiegsanlage bzw. eine ausreichend funktionsfähige Anlage, die
die Fischwanderung und damit die Durchgängigkeit der
Bundeswasserstraßen gewährleistet, in welchen Fällen wird diese aktuell gebaut oder
ist der Bau geplant (
https://www.wna-aschaffenburg.wsv.de/Webs/WN
A/WNA-Aschaffenburg/DE/Projekte/Projekte_am_Main/Fischaufstiegsa
nlagen/Fischaufstiegsanlagen_node.html)?
Am Main wurde an der Staustufe Rothenfels im Jahr 2017 und an der Donau an
den Staustufen Regensburg im Jahr 2012 sowie Bad Abbach im Jahr 2013
Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit
umgesetzt. Derzeit befinden sich am Main an sechs Standorten (Eddersheim,
Kostheim, Mühlheim, Obernau, Offenbach und Wallstadt) und an der Donau an
einem Standort (Kachlet) Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen
Durchgängigkeit in der Planung oder im Bau.
19. Wie viele für die Fischdurchgängigkeit relevanten Staustufen gibt es in
Deutschland, und wie viele dieser Staustufen besitzen keine
Fischaufstiegsanlage bzw. keine Anlage, die die Fischwanderung gewährleistet,
und wie viele wurden in den vergangenen zehn Jahren in den einzelnen
Jahren gebaut?
Es gibt ca. 270 Staustufen an staugeregelten Bundeswasserstraßen. An 16
Staustufen wurde die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bereits
durch die WSV oder Dritte (z. B. Wasserkraftbetreiber) umgesetzt. Bis 2011
waren dies vier Anlagen, in 2011 drei Anlagen, in den Jahren 2012, 2013 sowie
2014 jeweils zwei Anlagen und in den Jahren 2015, 2017 und 2019 jeweils eine
Anlage.
An weiteren 220 Staustufen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Fischdurchgängigkeit durch die WSV geplant. An zehn weiteren Staustufen sind
Dritte (bspw. Wasserkraftanlagenbetreiber) für die Wiederherstellung der
ökologischen Durchgängigkeit zuständig. An den restlichen Staustufen besteht kein
Maßnahmenbedarf (z. B. in künstlichen Kanälen).
20. Wie viele der Planstellen bzw. Stellen der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind aktuell unbesetzt (siehe
https://www.ha
ndelsblatt.com/technik/thespark/infrastruktur-personalnotstand-in-verkeh
rsbehoerden-bremst-investitionen-massiv/25738650.html)?
21. Wie viele Planstellen bzw. Stellen der WSV waren in den vergangenen
acht Jahren jeweils in den einzelnen Jahren unbesetzt (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren in absoluten Zahlen und Prozent angeben)?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Kapitel 1218 – Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – sind
neben der GDWS inkl. nachgeordnete Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
und Wasserstraßen-Neubauämter auch die Oberbehörden Bundesanstalt für
Wasserbau und Bundesanstalt für Gewässerkunde sowie das
Havariekommando veranschlagt.
Zum Stichtag 1. Juni 2021 sind entsprechend der Berechnungsvorgaben der
Haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes (HRB) 11,4 Prozent des Gesamt-
Plan-/Stellenbestands des Kapitels 1218 unbesetzt. 97,7 Prozent der
unbesetzten Plan-/Stellen befinden sich im laufenden Ausschreibungs- und
Besetzungsverfahren oder sind für interne Personalplanungen (z. B. Übernahme von
Auszubildenden) reserviert.
Für die WSV-Behörden hat die Personalgewinnung besondere Priorität.
Allerdings wird dies sowohl durch die aktuelle Ausnahmesituation bedingt durch
COVID-19, den demografischen Wandel (überdurchschnittlich hohe Zahl an
Personalabgängen durch Renteneintritte) als auch den Fachkräftemangel,
deutlich erschwert. Dazu trägt auch die Konkurrenzsituation mit anderen
Arbeitgebern des öffentlichen und insbesondere des privaten Bereichs bei. Jedoch
scheinen aufgrund der derzeit angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation
bedingt durch COVID-19 die Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie z. B.
„Arbeitsplatzsicherheit“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ wieder
stärker in den Vordergrund zu rücken. Somit gewinnt auch der öffentliche
Dienst zurzeit wieder an Attraktivität, wodurch die zeitnahe Besetzung von
freien Stellen wahrscheinlich begünstigt wird.
22. Kam es in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Personalmangel
beim Betrieb von Schleusen zu Einschränkungen für die
Binnenschifffahrt, z. B. weil die Betriebszeit einer Schleuse verkürzt werden musste,
und wenn ja, wann, wo, und über welchen Zeitraum (siehe
https://www.h
andelsblatt.com/technik/thespark/infrastruktur-personalnotstand-in-verke
hrsbehoerden-bremst-investitionen-massiv/25738650.html)?
Eine statistische Auswertung liegt wegen der insgesamt geringen
Eintrittshäufigkeit nicht vor.
23. Wie hat sich der Anteil der Binnenschifffahrt am Güterverkehr in
Deutschland in den vergangen 20 Jahren prozentual entwickelt, und mit
welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung für die kommenden
Jahre?
24. Wie hat sich der prozentuale Anteil der einzelnen Wassergebiete am
Güterumschlag der Binnenschifffahrt in den vergangen 20 Jahren
entwickelt (vgl.
https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Gutachten/Potenziale_Binnenschiffahrt_Teil2.pdf?__blob=publication
File&v=4, Tabelle 35, S. 53)?
25. Wie hat sich der Güterumschlag (in Millionen Tonnen) nach
Wassergebieten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (vgl.
https://www.gdw
s.wsv.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gutachten/Potenziale_Binne
nschiffahrt_Teil2.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Abbildung 17,
S. 54)?
Die Fragen 23 bis 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Modal Split der Binnenschifffahrt liegt derzeit bei 7 Prozent (in den 90er
Jahren lag er bei 12 Prozent). Gemäß der für den Bundesverkehrswegeplan
(BVWP) 2030 zugrunde gelegten Verkehrsprognose wird ein Modal Split für
die Binnenschifffahrt von 9,1 Prozent für 2030 prognostiziert.
Eine Anhebung des Modal Split der Binnenschifffahrt wird durch Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Masterplan Binnenschifffahrt des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, vor allem im Bereich der
Wasserstraßeninfrastruktur, durch Verlagerung von geeignetem Güterverkehr auf die
Wasserstraße sowie die verstärkte Verlagerung von Großraum- und
Schwerverkehr (Sondertransporte) auf das Binnenschiff, angestrebt.
In Bezug auf die für den BVWP 2030 zugrunde gelegte Verkehrsprognose ist
von einer Steigerung des Güteraufkommens der Binnenschifffahrt von rund
230 Mio. t in 2010 auf 276 Mio. t 2030 auszugehen. Eine detaillierte Übersicht
des Güteraufkommens der Bundeswasserstraßen für die Jahre 2010 und 2030
stellt die Webanwendung Transportmengenvisualierung (abrufbar unter: https://
travis.baw.res.bund.de/).
Drucksache 19/32362 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32362 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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