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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes (G-SIG: 16010735)

Kriterien der Kostenkalkulation gem. Stromnetzentgeltverordnung, finanzielle Auswirkungen, erwartete Preissenkungen als Ergebnis der Regulierung der Netzentgelte, wettbewerbliche Benachteiligung kommunaler Netzbetreiber, erhöhte bürokratische Anforderungen der Datenerfassung, Bedeutung, Gefährdungen und Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbunds <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/178909. 06. 2006

Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes

der Abgeordneten Kerstin Andreae, Matthias Berninger, Hans-Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. Juli 2005 ist das „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist es, monopolartige Strukturen aufzubrechen und eine Kostenkontrolle zu etablieren, um für mehr Wettbewerb und damit für sinkende Preise zu sorgen. Als Kernelement enthält das Gesetz Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze.

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz müssen die Betreiber von Strom- und Gasnetzen in diesem Jahr erstmals den Regulierungsbehörden in Bund und Ländern ihre Kalkulationen vorlegen und die Höhe der Entgelte genehmigen lassen.

In einem Positionspapier der Regulierungsbehörden werden Einzelfragen der Kostenkalkulation ausgeführt. Demnach wird nur die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition bei der Ermittlung der Netzzugangsentgelte berücksichtigt. Bei Querverbundsunternehmen fällt keine oder nur eine geringe Gesamtgewerbesteuer an, daher kann der Netzbetrieb auch nur diesen tatsächlich gezahlten Betrag für die Berechnung der Netznutzungsentgelte geltend machen; geringere Einnahmen sind die Folge.

Die Berechnungsgrundlage wirft Fragen bezüglich der Aufkommensverteilung und in Bezug auf die Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes auf, die Anlass für diese Kleine Anfrage sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Kriterien liegen der Kostenkalkulation gemäß Stromnetzentgeltverordnung durch die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern (insbesondere Bewertung des Sachanlagevermögens, Berechnung der Eigenkapitalverzinsung, Berücksichtigung der Gewerbesteuer) zugrunde?

2

In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Preissenkungen für die Endkunden als Ergebnis der Regulierung der Netzentgelte?

3

Welche finanziellen Auswirkungen haben die der Kostenkalkulation zugrunde liegenden Kriterien auf Städte und Gemeinden und ihre Unternehmen?

4

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem kommunalwirtschaftlichen Querverbund zur Zusammenfassung und Ergebnisverrechnung von gewinnbringenden mit dauerdefizitären Versorgungsbetrieben für die Sicherung und Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge und auch vor dem Hintergrund der beabsichtigten Kürzung der Regionalisierungsmittel insbesondere des öffentlichen Nahverkehrs bei?

5

Welche Auswirkungen hat die Haltung der Regulierungsbehörden von Bund und Ländern bezüglich des Verfahrens zur Berechnung der Netzentgelte von Stadtwerken auf die Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, anstelle der in einem Positionspapier der Bundesnetzagentur beschriebenen, an der tatsächlich zugeordneten Gewerbesteuer orientierten Kriterien den Ansatz der kalkulatorischen Gewerbesteuer der Regulierung zugrunde zu legen?

Welche Konsequenzen hätte dies auf die Höhe der Netznutzungsentgelte?

7

Liegen der Bundesregierung verlässliche Zahlen über das steuerwirksame Verlustausgleichsvolumen im Zuge der Verrechnung von gewinnbringenden mit dauerdefizitären Versorgungsbetrieben in Deutschland vor?

Wenn ja, wie hoch ist das steuerwirksame Verlustausgleichsvolumen?

8

Sieht die Bundesregierung kommunale Netzbetreiber im Wettbewerb mit den übrigen Anbietern benachteiligt?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung für Chancengleichheit sorgen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die erhöhten bürokratischen Anforderungen zur Erfassung der notwendigen Daten zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte?

Ist der Aufwand angesichts der Forderungen nach Bürokratieabbau verhältnismäßig und auch für die kleineren Kommunalversorger problemlos zu erfüllen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes und der bisherigen steuerlichen Freistellung der kommunalen Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund des Berichts des Rechnungshofes vom 2. November 2004 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Unternehmen und einschlägiger anhängiger Verfahren am Bundesfinanzhof?

11

Sieht die Bundesregierung darüber hinaus weitere Gefährdungen des steuerlichen Querverbundes, beispielsweise durch Rechtsprechung und Rechtsetzung auf EU-Ebene?

Berlin, den 8. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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