[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Georg Link, Thomas Hacker,
Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31983 –
Gemeinsame Absichtserklärung über die deutsch-britische außenpolitische
Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. Juni 2021 haben der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas
und sein britischer Amtskollege Dominic Raab eine gemeinsame
Absichtserklärung über eine engere deutsch-britische Zusammenarbeit in außen- und
sicherheitspolitischen Fragen unterzeichnet (
https://www.auswaertiges-am
t.de/de/newsroom/gbr-joint-declaration/2468906). Das deklarierte Ziel ist, in
außenpolitischen Fragen verantwortungsvolle Führungskompetenz zu
beweisen und damit den Multilateralismus und die regelbasierte internationale
Ordnung zu stärken. In der gemeinsamen Absichtserklärung bekräftigen beide
Seiten ihr Bekenntnis zur strategischen Einheit Europas und das gemeinsame
vorbehaltlose Bekenntnis zur euro-atlantischen Sicherheit.
Deutschland und das Vereinigte Königreich haben vereinbart, einen jährlichen
Strategischen Dialog der Außenminister zu führen, um ein gemeinsames
Verständnis der zentralen außenpolitischen Herausforderungen zu ermöglichen.
Die Liste gemeinsamer Vorhaben ist lang und reicht von Bekämpfung des
Klimawandels und seiner Auswirkungen auf die internationale Sicherheit über
die Gründung einer Stabilisierungspartnerschaft bis zur Reform des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Beide Länder erklären, dass sie für einen
ständigen Sitz für die Bundesrepublik Deutschland im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen eintreten.
Entgegen der gemeinsamen Politischen Erklärung der EU und des Vereinigten
Königreiches vom Oktober 2019 hat die Regierung des Vereinigten
Königreiches Verhandlungen mit der EU über eine strukturierte Zusammenarbeit im
Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) abgelehnt
(Antwort auf die Schriftlichen Fragen 34 und 35 auf Bundestagsdrucksache
19/26065). Zwar will die Bundesregierung im Hinblick auf bilaterale
Unterfangen mit dem Vereinigten Königreich die größtmögliche Transparenz
gegenüber den Institutionen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sicherstellen, aber nach Ansicht der Fragesteller muss sich die Bundesregierung
nachdrücklich für eine zukunftsweisende institutionelle Zusammenarbeit
zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Bereich GASP einsetzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32380
19. Wahlperiode 09.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. In welchen Bereichen der Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und
Entwicklungspolitik arbeiten Deutschland und das Vereinigte Königreich
aktuell bilateral zusammen (Themen, konkrete Projekte,
Budgetvolumen)?
Die Bundesregierung steht mit dem Vereinigten Königreich zu Fragen der
Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik in ständigem,
engem Austausch auf allen Ebenen, in unterschiedlichen Kontexten und
Formaten, sowohl bilateral als auch multilateral. Zuletzt führte die
Bundeskanzlerin am 2. Juli 2021 bilaterale Gespräche mit Premierminister Johnson. Die
beiden Außenminister stehen – u. a. im Rahmen der G7 – in einem
kontinuierlichen Austausch zu akuten Krisen und anderen internationalen Themen.
Unterfüttert werden diese hochrangigen bilateralen Gespräche durch ein dichtes
Netz an Kontakten auf Ebene hoher Beamter. Für den 23. September 2021 sind
erstmals ressortübergreifende Staatssekretärskonsultationen zwischen der
Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten Königreichs geplant.
Konsultationsformate in der Außen- und Sicherheitspolitik gibt es u. a. auf Ebene
der Staatssekretäre, der Politischen sowie der Sicherheitspolitischen
Direktoren. Auch Fach- und Regionalexperten beider Länder stimmen sich zu
aktuellen Fragen ab, sowohl bilateral als auch in unterschiedlichen multilateralen
Formaten. Zu Syrien und Afghanistan etwa besteht, über die anlassbezogene
Zusammenarbeit (z. B. gemeinsame Veranstaltung zu Vermissten in Syrien am
Rande der V. Brüsseler Konferenz) hinaus, ein regelmäßiger Austausch u. a.
auf Ebene der jeweiligen Sondergesandten.
Im Bereich der humanitären Hilfe besteht ein regelmäßiges
Konsultationsformat im Zweijahresrhythmus; zudem ist die gemeinsame Ausrichtung eines
High Level Humanitarian Events on Anticipatory Action: „A commitment to
act ahead of crisis“ zur vorausschauenden humanitären Hilfe am 9. September
2021 geplant. Weitere Details online unter:
https://www.unocha.org/high-level-
humanitarian-event-anticipatory-action-commitment-act-ahead-crises.
Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stimmt sich die Bundesregierung
sowohl bilateral eng mit dem Vereinigten Königreich und anderen Gebern vor
Ort in den Partnerländern ab, als auch im internationalen Kontext und im
Rahmen der Zusammenarbeit in multilateralen Organisationen und Foren.
Im Rahmen der NAMA-Facility (Nationally Appropriate Mitigation Actions),
einer multilateralen Geberinitiative zur Förderung von Aktivitäten zur
Treibhausgasminderung in Schwellen- und Entwicklungsländern, kooperiert die
Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit eng mit dem Vereinigten Königreich.
Hervorzuheben ist hier die gemeinsame Ambition Initiative der NAMA-Facility
zur Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern bei der
Umsetzung von Klimazielen. Auch im Rahmen der NDC-Partnerschaft (Nationally
Determined Contributions) gibt es einen engen Austausch mit dem Vereinigten
Königreich.
Im Rahmen der verteidigungspolitischen Zusammenarbeit unterhält der
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
umfangreiche und enge verteidigungspolitische und militärische Beziehungen zum
Verteidigungsministerium und den Streitkräften des Vereinten Königreichs.
Bilaterale verteidigungspolitische und militärische Kooperationen bestehen im
Bereich der langjährig etablierten gegenseitigen Ausbildungs- und
Übungskooperation sowie der gegenseitigen Ausbringung von Verbindungs- und
Austauschoffizieren. Für den 1. Oktober 2021 ist im Rahmen einer weiter gefassten
Umstrukturierung des Deutschen Heeres die Aufstellung eines
deutschbritischen Pionierbrückenbataillons in Minden durch kosten- und
personalneutrale Integration eines britischen Pionierzuges in einen deutschen
Pionierverband geplant.
Darüber hinaus finden ein Austausch und eine enge Kooperation zwischen
deutschen und britischen Kräften im Rahmen des Einsatzes der Vereinten
Nationen in Mali (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization
Mission in Mali/MINUSMA) statt. Deutschland unterstützt dabei das britische
Kontingent als Rahmennation für das Camp Castor in Gao unter anderem im
Bereich der Unterbringung im Einsatz.
Im Bereich der Verteidigungszusammenarbeit im Cyber- und Informationsraum
sind gemeinsame Arbeitsgruppen etabliert. Der gemeinsame
Untersuchungsschwerpunkt liegt hierbei auf der Rolle von Streitkräften in einem zunehmend
digitalisierten Umfeld sowie im Umgang der Streitkräfte mit Risiken und
Herausforderungen im Cyber- und Informationsraum.
Im Bereich Steuern und Finanzen wurden zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der
Einkommens- und Vermögenssteuern am 12. Januar 2021 Verhandlungen zur
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
aufgenommen.
Details laufender Vorhaben neben den existierenden regelmäßigen
Gesprächsformaten auf verschiedenen Ebenen können der als Anlage beigefügten Tabelle
entnommen werden.
2. In welchen Bereichen der Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und
Entwicklungspolitik plant die Bundesregierung darüber hinaus mit dem
Vereinigten Königreich verstärkt zusammenzuarbeiten?
Ist damit eine Aufstockung personeller Ressourcen oder Projektmittel
verbunden?
Wenn ja, in welchen Bereichen, und in welcher Höhe?
Die Bundesregierung wird auch künftig dort, wo gemeinsame Interessen
bestehen und die Bundesregierung einen Mehrwert in der Kooperation
identifiziert, einen engen Austausch mit dem Vereinigten Königreich suchen und
Möglichkeiten der Zusammenarbeit prüfen.
3. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung zusammen mit dem
Vereinigten Königreich dahingehend unternehmen, um, wie in der
Absichtserklärung angekündigt, die internationalen Bemühungen zur
Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen auf den
Weltfrieden und die internationale Sicherheit anzuführen?
Inwiefern gehen diese Maßnahmen über das bisherige Engagement
heraus?
Welche konkreten Meilensteine und Ziele wurden vereinbart?
In welcher Weise wird die Europäische Union dabei eingebunden
(gemeinsame Zielsetzung, Unterrichtungs- und Abstimmungsverfahren,
Teilnahmeformate etc.)?
Die Bundesregierung und das Vereinigte Königreich engagieren sich seit
langem unter anderem im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, aber auch darüber
hinaus für die stärkere Befassung mit den sicherheitspolitischen Folgen des
Klimawandels. Dieses Engagement wird durch die Absichtserklärung
bekräftigt und fortgesetzt. So unterstützen die Bundesregierung und das Vereinigte
Königreich etwa weiter die Verabschiedung einer Resolution zu „Klima und
Sicherheit“ im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und werben im Rahmen
der von der Bundesregierung und Nauru 2018 in New York gegründeten
Freundesgruppe zu „Klima und Sicherheit“ für internationale Unterstützung zur
stärkeren Berücksichtigung des Klimawandels in der globalen Sicherheitspolitik.
Innerhalb der NATO unterstützen sie die NATO-Agenda zu Klimawandel und
Sicherheit sowie den NATO-Aktionsplan zu Klimawandel und Sicherheit. Im
Rahmen des von der Bundesregierung zusammen mit dem Potsdam-Institut für
Klimafolgenforschung und dem Think Tank adelphi ins Leben gerufenen
Projekts „Weathering Risk: A Climate and Security Risk and Foresight
Assessment“ arbeiten die Bundesregierung und das Vereinigte Königreich zudem im
Bereich Klimarisikoanalyse und -bewältigung zusammen.
Zudem richtet das Vereinigte Königsreich vom 1. bis 12. November 2021 die
26. VN-Klimakonferenz (UNFCCC COP 26) aus und übernimmt somit die
COP-Präsidentschaft. Die Konferenz ist ein wichtiger Meilenstein, damit sich
möglichst viele Staaten für die Umsetzung ambitionierterer Klimaschutzziele
engagieren. Hierdurch werden mittel- und langfristig auch die
sicherheitspolitischen Implikationen des Klimawandels eingedämmt. Um ein stärkeres
Momentum und ehrgeizige Zusagen für mehr Klimaschutz in den Ländern bis
zur COP 26 zu schaffen, hat die designierte COP Präsidentschaft
Schwerpunktkampagnen zu Naturschutz und Nature Based Solutions, Clean Growth –
insbesondere zur Energie- und Verkehrswende –, Anpassung/Resilienz sowie
Finanzierung ins Leben gerufen. Jede Kampagne deckt mehrere Initiativen ab,
die von zuständigen Ministerien im Vereinigten Königreich organisiert sind.
Die Bundesregierung beteiligt sich unter anderem über die Botschaften,
Projektaktivitäten und Dialogveranstaltungen, an den Initiativen. Angedacht ist
daneben auch ein COP 26 „Side-Event“ im deutschen Pavillon zum Thema
„Klima und Sicherheit“ mit Teilnahme des Vereinigten Königreichs.
Ergänzend wird auf die Anlage zur Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Wann soll, wie in der Absichtserklärung angekündigt, eine
Stabilisierungspartnerschaft zwischen dem Vereinigten Königreich und
Deutschland gegründet werden?
a) Was sind die Ziele, Bestandteile und Budgetvolumen dieser
Stabilisierungspartnerschaft?
b) In welchen Staaten arbeitet die Bundesregierung bereits mit dem
Vereinigten Königreich im Bereich Stabilisierung zusammen oder plant,
zusammenzuarbeiten?
c) Welche Definition von Stabilisierung liegt dieser Partnerschaft
zugrunde?
e) Welche Ressorts, Institutionen und Organisationen sollen an einer
Stabilisierungspartnerschaft beteiligt werden?
Die Fragen 4 bis 4c und 4e werden gemeinsam beantwortet.
Der Zeitplan, die inhaltlichen Schwerpunkte und weitere Details der
Stabilisierungspartnerschaft sind aktuell Gegenstand von Gesprächen zwischen der
Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten Königreichs.
In Syrien und Irak arbeiten Deutschland und das Vereinigte Königreich im
Rahmen der Anti-IS-Koalition unter anderem in der Arbeitsgruppe Stabilisierung
(Ko-Vorsitz Deutschland) und der Arbeitsgruppe Strategische Kommunikation
(Ko-Vorsitz Vereinigtes Königreich) eng zusammen. Zudem arbeitet die
Bundesregierung im Bereich Stabilisierung mit dem Vereinigten Königreich in Irak
(Funding Facility for Stabilization), Syrien (Syria Recovery Trust Fund), Jemen
(Peace Support Facility), Libyen (Stabilization Facility for Libya) und Nigeria,
Niger, Tschad und Kamerun (Regional Stabilization Facility for Lake Chad)
zusammen. Darüber hinaus arbeiten Deutschland und das Vereinigte Königreich
auch im Rahmen des West Bank Protection Consortiums (WBPC) zur
Stabilisierung und Krisenprävention in den palästinensischen Gebieten zusammen.
Die Stabilisierungspartnerschaft wird insbesondere auf die gemeinsamen
Erfahrungen in den genannten Kontexten abstellen. Eine Begriffsdefinition von
Stabilisierung ist nicht beabsichtigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
d) Hat die Zusammenarbeit mit Großbritannien Auswirkungen auf die
inhaltliche und finanzielle Ausrichtung der Stabilisierungsprojekte des
Auswärtigen Amts?
Die Zusammenarbeit mit Großbritannien hat nach jetzigem Stand
voraussichtlich keine Auswirkungen auf die inhaltliche und finanzielle Ausrichtung der
Stabilisierungsprojekte des Auswärtigen Amts.
f) Plant die Bundesregierung auch mit anderen Staaten die Gründung
von Stabilisierungspartnerschaften, wenn ja, mit welchen Staaten?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung für
Stabilisierungspartnerschaften mit anderen Staaten.
5. Welche Kanäle wollen die Bundesregierung und das Vereinigte
Königreich nutzen, um „mit Russland über angemessene Kanäle einen
konstruktiven Dialog zu führen“?
Ist es geplant, einen trilateralen Dialog zu etablieren?
Inwiefern sollen dabei die EU und ihre Mitgliedstaaten informiert und
eingebunden werden?
Die Bundesregierung unterhält mit der Russischen Föderation einen Dialog auf
allen Ebenen unterhalb der weiterhin ausgesetzten Regierungskonsultationen
durch Konsultationen, Besuche und Gespräche in regelmäßigen Formaten wie
der Hohen Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik (HAGS). Ein trilateraler Dialog
im Sinne der Fragestellung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung
setzt sich innerhalb der EU für einen kontinuierlichen Austausch mit Partnern
wie dem Vereinigten Königreich auch zu russlandbezogenen Fragen ein.
6. Wie setzen sich die Bundesregierung und das Vereinigte Königreich
dafür ein, dass Deutschland einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen erhält?
Liegt dem ein konzertiertes Vorgehen zugrunde?
Ihre intensiven Bemühungen um die Reform des VN-Sicherheitsrates verfolgt
die Bundesregierung vorrangig im Rahmen der „Group of Four (G4)“, d. h. in
enger Zusammenarbeit mit Brasilien, Indien und Japan. Das Vereinigte
Königreich, ständiges Mitglied des Rates, unterstützt dessen Erweiterung
grundsätzlich und im Besonderen u. a. um Deutschland. In der Gemeinsamen
Absichtserklärung vom 30. Juni 2021 haben sich beide Parteien darauf schriftlich
festgelegt. Das Vereinigte Königreich hat diese Haltung mehrfach öffentlich
geäußert, u. a. im zuständigen informellen Plenum der Generalversammlung.
„Intergouvernmental negotiations on Security Council reform“ und der
jährlichen Debatte der VN-Generalversammlung zur Sicherheitsratsreform. Beide
Seiten stimmen sich hierzu in New York und auf Hauptstadtebene
kontinuierlich eng ab.
7. Inwieweit wird die Bundesregierung gemeinsame Maßnahmen mit dem
Vereinigten Königreich ergreifen, um das Menschenrechtsschutzsystem
der Vereinten Nationen – inklusive des Menschenrechtsrats, des Büros
der Hochkommissarin für Menschenrechte sowie der VN (Vereinte
Nationen)-Vertragsorgane – zu stärken?
Die Bundesregierung verfolgt eine aktive Menschenrechtspolitik und setzt sich
nachdrücklich für die Stärkung des Menschenrechtssystems der Vereinten
Nationen ein. Dabei arbeitet die Bundesregierung eng mit Partnern zusammen,
darunter auch mit dem Vereinigte Königreich.
8. Mit welchen Maßnahmen wird sich die Bundesregierung zusammen mit
Großbritannien dafür einsetzen, dass „China seine internationalen
Verpflichtungen, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, einhält“?
a) Inwieweit werden diese Maßnahmen mit weiteren Partnerländern
sowie der EU abgestimmt?
b) Plant die Bundesregierung im Rahmen der verstärkten
Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich gemeinsame Maßnahmen zur
Achtung der Menschenrechte in Hongkong bzw. ein koordiniertes
Vorgehen gegenüber der chinesischen Regierung (bitte erläutern)?
Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung spricht die Menschenrechtslage in China, darunter
insbesondere die Repressionen gegen die muslimischen Minderheiten in Xinjiang,
regelmäßig im EU-Verbund und gemeinsam mit weiteren Partnern
einschließlich dem Vereinigten Königreich an. Dies erfolgt beispielsweise in
gemeinsamen Erklärungen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der
Vereinten Nationen. Zuletzt haben die Bundesregierung und die Regierung des
Vereinigten Königreichs im 47. Menschenrechtsrat eine von Kanada verlesene
gemeinsame Erklärung von insgesamt 44 Staaten unterstützt, in der die
Volksrepublik China zur Einhaltung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen aufgerufen
wird. Zudem haben die Bundesregierung und die Regierung des Vereinigten
Königreichs ein Side Event zu Hongkong beim 47. Menschenrechtsrat
unterstützt sowie am 12. März 2021 eine Erklärung der G7-Außenminister (
https://w
ww.state.gov/g7-statement-on-hong-kong-electoral-changes/) mitgetragen. Die
Bundesregierung plant, die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit
Partnern, darunter das Vereinigten Königreich, fortzusetzen.
9. Inwieweit und mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die
Bundesregierung gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich verantwortliche
Geschäftspraktiken weltweit fördern sowie das Ende der Kinder- und
Zwangsarbeit vorantreiben?
Sind hierzu gemeinsame Maßnahmen zum Thema Zwangsarbeit in der
Region Xinjiang geplant?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die britische G7-Präsidentschaft
uneingeschränkt bei ihrem Engagement für verantwortliche Geschäftspraktiken
weltweit sowie gegen Zwangs- und Kinderarbeit in globalen Lieferketten.
Wie auch das Vereinigte Königreich spricht die Bundesregierung die
Menschenrechtslage in China, darunter insbesondere die Repressionen gegen die
muslimischen Minderheiten in Xinjiang regelmäßig an, beispielsweise in
gemeinsamen Erklärungen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und in
der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Gemeinsam mit dem
Vereinigten Königreich tritt die Bundesregierung auch als Mitveranstalter von
Veranstaltungen zu Menschenrechtsthemen am Rande dieser multilateralen Foren
auf.
In Koordination mit den Regierungen des Vereinigten Königreichs, Kanadas
und der USA setzte sich die Bundesregierung im Rahmen des
Menschenrechtssanktionsregimes der EU für die Sanktionierung von vier Personen und einer
Entität im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen in der Provinz
Xinjiang ein. Im Vorfeld von Listungen unter diesem Sanktionsregime erfolgt
ein enger Austausch mit internationalen Partnern, darunter auch mit dem
Vereinigten Königreich.
Die Bundesregierung wird sich im Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit
sowie in ihrem Bemühen um eine Etablierung verantwortlicherer
Geschäftspraktiken weltweit auch weiterhin eng mit ihrem britischen Partner abstimmen und
sich gemeinsam für die Verbesserung der Menschenrechtslage in Xinjiang
einsetzen.
10. Warum sind zentrale außen- und sicherheitspolitische Bereiche in der
Absichtserklärung ausgeklammert
a) Sanktionspolitik,
Die gemeinsame Absichtserklärung beschränkt sich auf Fragen der bilateralen
Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich in der Außen- und
Sicherheitspolitik. Bereiche, die nicht in ausschließlich nationaler Zuständigkeit
stehen, sondern etwa wie im Fall der Sanktionspolitik im EU-Rahmen
entschieden werden, sind daher nicht erfasst.
b) Austausch nachrichtendienstlicher Informationen?
Die gemeinsame Absichtserklärung beschränkt sich auf Fragen der bilateralen
Zusammenarbeit im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Daher sind
geplante und bereits bestehende Kooperationen anderer Ressorts und Behörden
im Text der Absichtserklärung nicht erfasst.
11. Unterstützt die Bundesregierung die Idee, einen europäischen
Sicherheitsrat zu schaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchen Gremien hat die Bundesregierung diese Idee zur
Diskussion gestellt bzw. unterstützt?
Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, dass das Vereinigte
Königreich (Voll-)Mitglied eines europäischen Sicherheitsrats sein sollte?
Die mögliche Schaffung eines Europäischen Sicherheitsrats ist Gegenstand der
breiten politischen Debatte über die Effektivität der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der EU. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für
die Stärkung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der EU ein. Die
Schaffung eines Europäischen Sicherheitsrats wird hierzu als ein Mittel neben
anderen diskutiert. Erste informelle Gespräche mit EU-Partnern, um die
grundsätzliche Offenheit für die Idee eines Europäischen Sicherheitsrats zu
sondieren, haben stattgefunden.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Vereinigte Königreich auch mit
anderen EU-Mitgliedstaaten eine vergleichbare Absichtserklärung plant
oder bereits geschlossen hat?
Wenn ja, mit welchen Mitgliedstaaten?
Die Bundesregierung äußert sich zu Absichten oder Aktivitäten anderer
Regierungen mit Dritten grundsätzlich nicht.
13. Wann haben die Bundesregierung und die Regierung des Vereinigten
Königreiches zum ersten Mal über die Idee einer gemeinsamen
Absichtserklärung gesprochen?
Wann und inwieweit wurden die Europäische Kommission, der Hohe
Vertreter und die Mitgliedstaaten über die Erarbeitung der gemeinsamen
Absichtserklärung informiert bzw. eingebunden (bitte konkretisieren,
wann in welchen Formaten, Arbeitsgruppen etc. informiert wurde)?
Wurden die Inhalte der gemeinsamen Absichtserklärung mit der
Europäischen Kommission oder den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt?
Im Rahmen eines bilateralen Besuchs im Vereinigten Königreich am 12. April
2018 vereinbarten der Bundesminister des Auswärtigen und der damalige
britische Außenminister Boris Johnson, einen vertieften Dialog zu außenpolitischen
Fragen einzurichten. Als Grundlage dieses Dialogs wurde die gemeinsame
Absichtserklärung verfasst. Die Bundesregierung hat bei verschiedenen
Gelegenheiten Vertreterinnen und Vertretern der EU-Institutionen sowie der
Regierungen von EU-Mitgliedstaaten dieses Vorhaben zur Kenntnis gebracht und auch
über den Inhalt der Absichtserklärung im Vorfeld der Unterzeichnung am
30. Juni 2021 informiert. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung zu
vertraulichen Gesprächen mit Partnerregierungen und EU-Institutionen
grundsätzlich nicht.
14. Wie wird die Bundesregierung im Hinblick auf bilaterale Unterfangen
mit dem Vereinigten Königreich größtmögliche Transparenz gegenüber
den Institutionen und Mitgliedstaten der Europäischen Union
sicherstellen?
In welchem institutionellen Rahmen (bitte konkretisieren)?
Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit den Institutionen und
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und informiert bei Bedarf auch über
bilaterale Vorhaben mit Nicht-EU-Staaten, auch mit Blick auf das Vereinigte
Königreich. Unter den verschiedenen Gremien der Europäischen Union dient
u. a. die Ratsarbeitsgruppe zum Vereinigten Königreich als Ort des
diesbezüglichen Austauschs.
15. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass ein institutioneller
Rahmen für die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen der
Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich im Bereich
Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen wird?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Gespräche zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich?
Die Bundesregierung bedauert, dass das Vereinigte Königreich eine
institutionalisierte Partnerschaft mit der Europäischen Union bislang ablehnt. Sie setzt
sich weiterhin für einen engen europäischen Schulterschluss mit dem Vereinten
Königreich im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ein und wirbt hierfür
regelmäßig im EU-Rahmen und in bilateralen Gesprächen. Sie begrüßt, dass in
einzelnen Fällen im gegenseitigen Interesse bereits eine Ad-hoc-Kooperation
zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erfolgen konnte, u. a. auf
Grundlage von Anknüpfungspunkten im Handels- und
Kooperationsabkommen. Diese Zusammenarbeit sollte sobald wie möglich auf eine förmlichere
Grundlage gestellt werden.
16. Beabsichtigt das Vereinigte Königreich nach Kenntnis der
Bundesregierung, als Drittstaat an Projekten im Rahmen der Ständigen Strukturierten
Zusammenarbeit (PESCO) teilzunehmen?
Wenn ja, an welchen Projekten?
Zur Teilnahmeabsicht des Vereinigten Königreichs als Drittstaat an Projekten
der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
17. In welchen Bereichen hat sich die Zusammenarbeit zwischen der
Bundesregierung und dem Vereinigten Königreich nach der
Unterzeichnung der bilateralen Erklärung (Joint Vision Statement) zur engeren
Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Oktober
2018 vertieft?
Welche weiteren Kooperationen im Bereich Verteidigungs- und
Sicherheitspolitik sind geplant?
Mit der Unterzeichnung des Joint Vision Statement wurde das bereits vorher
bestehende Bestreben zur Intensivierung der bilateralen Beziehungen auf
ministerieller Ebene in regelmäßige Dialogformate überführt. Exemplarisch
dafür stehen die Etablierung eines deutsch-britischen „Defence Board“ (auch
Oxford-Format genannt), die Einrichtung des deutsch-britischen
Pionierbrückenbataillons in Minden sowie das geplante gemeinsame Air Policing im
Baltikum. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den im Command Paper
„Northern Ireland Protocol: the way forward“ enthaltenen Vorschlägen
zur Änderung des Nordirland-Protokolls, die im Juli 2021 von der
britischen Regierung veröffentlicht wurden (
https://assets.publishing.service.
gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/100458
1/CCS207_CCS0721914902-001_Northern_Ireland_Protocol_PRINT__
1___2_.pdf)
a) Beendigung von Warenkontrollen bei britischen Unternehmen, wenn
diese angeben, dass ihre Güter in Nordirland bleiben und nicht in die
Republik Irland gelangen,
b) Neue Strafen für Händler, die gegen Regeln verstoßen,
c) Erlaubnis des Verkaufs von Gütern mit britischer Zulassung in
Nordirland,
d) Entziehung der Verantwortung von EU-Institutionen wie dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei der Durchsetzung des Nordirland-
Protokolls?
19. Welche konkreten „pragmatischen Lösungen“ bzw. Spielräume
hinsichtlich der Veränderung des Nordirland-Protokolls, welche die
Bundeskanzlerin beim G7-Gipfel in Cornwall und beim Besuch in London Anfang
Juli 2021 erwähnte, sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung des
Nordirland-Protokolls?
Die Fragen 18 bis 18d und 19 werden zusammen beantwortet.
Das vom Vereinigten Königreich vorgelegte Command Paper fordert eine
Neuverhandlung des Nordirland-Protokolls in zahlreichen wesentlichen Aspekten.
Die Prüfung der im Command Paper enthaltenen Vorschläge durch die
Europäische Kommission, die Bundesregierung und die übrigen Mitgliedsstaaten ist
noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische
Kommission weiter darin, pragmatische und flexible Möglichkeiten für die
Umsetzung des Protokolls zu finden und begrüßt die von der Europäischen
Kommission vorgelegten Vorschläge zu Anforderungen im sanitären und
phytosanitären Bereich und Arzneimitteln (
https://ec.europa.eu/info/publication
s/examples-flexibilities-identified-european-commission-effort-ensure-full-imp
lementation-protocol-ireland-northern-ireland_en). Eine Neuverhandlung des
Nordirland-Protokolls lehnt die Bundesregierung im Einklang mit den anderen
EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ab.
20. Was war der konkrete Inhalt des Telefonats vom 22. Juli 2021 zwischen
der Bundeskanzlerin und dem britischen Premierminister zum
Nordirland-Protokoll (
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nordirland-p
rotokoll-neuer-brexit-streit-zwischen-eu-und-grossbritannien-a-22ba84d
b-6db2-4413-a69a-9e9a7053e303?sara_ecid=soci_upd_KsBF0AFjflf0D
ZCxpPYDCQgO1dEMph)?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Inhalten von vertraulichen
Gesprächen mit anderen Regierungen.
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussagen aus dem
britischen Finanzministerium, dass das Vereinigte Königreich der EU für
offene Verpflichtungen aus der Zeit als EU-Mitglied weniger schulde, als
von der EU berechnet (
https://www.spiegel.de/wirtschaft/brexit-rechnun
g-grossbritannien-will-drei-milliarden-pfund-weniger-zahlen-a-82e005e
e-4a94-4257-839b-eb1ebf77c8d8)?
Die Differenz zwischen den Berechnungen der Europäischen Kommission und
den Berechnungen des Finanzministeriums des Vereinigten Königreichs bezieht
sich auf die ausstehenden Verbindlichkeiten des Vereinigten Königreichs
gegenüber der Europäischen Union und ergibt sich aus Unterschieden in der
Schätzung dieser künftigen Beträge. Da sich die Europäische Union und das
Vereinigte Königreich auf eine einheitliche Methodologie für die Berechnung
der tatsächlichen Beträge verständigt haben, wird es nach Auffassung der
Bundesregierung bei Fälligkeit der Rechnungen auch keine voneinander
abweichenden Berechnungen der Summen geben.
Drucksache 19/32380 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32380 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32380 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32380 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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